1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND DIENSTANWEISUNG. SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER. Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet.
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1 1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND DIENSTANWEISUNG SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet. 1. Allgemeine Bestimmungen Zur Sicherstellung der zweckmäßigen und einheitlichen Gestaltung der inneren Organisation und zur Erfüllung der sonstigen Aufgaben des NÖ Landesfeuerwehrverbandes und der Feuerwehren werden folgende Sachgebiete eingerichtet: Atemschutz Ausbildung EDV Fahrzeug- und Gerätedienst Feuerwehrjugend Feuerwehrmedizinischer Dienst Nachrichtendienst Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Schadstoffdienst Vorbeugender Brandschutz Wasserdienst Zur Beratung und Unterstützung der Bezirks-, Abschnitts- und Feuerwehrkommandanten in Angelegenheiten der Sachgebiete sind, soweit vorgesehen, Sachbearbeiter zu ernennen. 2. Bezirkssachbearbeiter Die Bezirkssachbearbeiter haben den Bezirksfeuerwehrkommandanten in allen Belangen ihres jeweiligen Sachgebietes zu beraten und zu unterstützen. Sie werden nur in seinem Auftrag tätig. Zu den Aufgaben der Bezirkssachbearbeiter zählen insbesondere: Die Tätigkeit der Abschnittssachbearbeiter zu koordinieren und zu unterstützen, Informationen über Lernbehelfe der NÖ Landes-Feuerwehrschule, Fachbücher und Fachschriften zu beschaffen und Auskünfte, das Sachgebiet betreffend, zu erteilen, den Besuch von Ausbildungsveranstaltungen (Module) anzuregen, bei der Ausarbeitung von Lehr-, Lern- und Übungsbehelfen behilflich zu sein, die Planung und Durchführung von Übungen und Schulungen im Bereiche des Sachgebietes zu unterstützen, Karteiführung über die im entsprechenden Sachgebiet ausgebildeten Feuerwehrmitglieder und über die vorhandenen Geräte, 1
2 /07 Beratung und Fortbildung der Feuerwehren, das Sachgebiet betreffend, Mitarbeit im Bezirksführungsstab. bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, das Sachgebiet betreffend, mitzuarbeiten. Zusätzlich zu diesen Aufgaben haben die Bezirkssachbearbeiter folgende Agenden wahrzunehmen: 2.1 Bezirkssachbearbeiter Atemschutz Mitwirkung bei der Organisation des Moduls Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrbezirk, für das Modul Atemschutzgeräteträger, dem Modulleiter neue Bezirksausbilder für das Modul Atemschutzgeräteträger die jährliche Überprüfung der Atemschutzgeräte und Atemluftkompressoren zu organisieren, auf die periodische ärztliche Untersuchung der Atemschutzgeräteträger hinzuweisen, die jährliche Schulung des Kompressorpersonales zu betreiben. 2.2 Bezirkssachbearbeiter Ausbildung Mitwirkung bei der Organisation des Moduls Truppführer (ehem. Grundlehrgang) im Feuerwehrbezirk, für das Modul Truppführer, dem Modulleiter neue Bezirksausbilder für das Modul Truppführer die Fortbildung der Feuerwehrkommandanten und Feuerwehrkommandantstellvertreter zu organisieren, Schulungen für den Leistungsbewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen in Gold durchzuführen, Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrleistungsbewerbe zu organisieren bzw. bei deren Organisation behilflich zu sein. 2.3 Bezirkssachbearbeiter EDV EDV-Schulungen im Feuerwehrbezirk zu organisieren, die Verbreitung der entsprechenden Verwaltungssoftware des NÖ LFV zu betreiben, die Fortbildung der EDV Sachbearbeiter in der Feuerwehr und der Abschnittssachbearbeiter EDV zu betreiben, die Hard- und Software des Bezirksfeuerwehrkommandos zu betreuen. 2.4 Bezirkssachbearbeiter Fahrzeug- und Gerätedienst Die Fortbildung der Zeug- und Fahrmeister zu betreiben, auf die vorgeschriebenen regelmäßigen und periodischen Überprüfungen von Fahrzeugen und Geräten, z.b. Hebezeuge, Ketten, Tore, usw. hinzuweisen und ggf. entsprechende Überprüfungsaktionen zu organisieren,
3 die Einsatzmaschinistenausbildung im Feuerwehrbezirk anzubieten. 2.5 Bezirkssachbearbeiter Feuerwehrjugend Die Feuerwehrjugendführer fachlich zu beraten und zu unterstützen, die Bezirksfeuerwehrjugendleistungsbewerbe, die Wissenstestabnahme sowie andere gemeinsame Veranstaltungen der Feuerwehrjugend des Feuerwehrbezirkes zu organisieren. 2.6 Bezirkssachbearbeiter Feuerwehrmedizinischer Dienst Die Zusammenarbeit mit dem Bezirksfeuerwehrarzt im besonderen und mit den Feuerwehrärzten im allgemeinen zu betreiben bzw. diese bei Einsätzen und Übungen zu unterstützen, Erste-Hilfe-Ausbildungen zu organisieren, bei ärztlichen Untersuchungen (insbesondere Atemschutztauglichkeits- und Wiederholungsuntersuchungen) der Feuerwehrmitglieder mitzuwirken. 2.7 Bezirkssachbearbeiter Nachrichtendienst Mitwirkung bei der Organisation des Moduls Funk im Feuerwehrbezirk, für das Modul Funk, dem Modulleiter neue Bezirksausbilder für das Modul Funk vorzuschlagen und in der Ausbildung zu unterstützen, Schulungen für den Leistungsbewerb um das NÖ Feuerwehrfunkleistungsabzeichen durchzuführen, die Feuerwehren und gegebenenfalls die Bezirksalarmzentrale im Warn- und Alarmsystem zu beraten und zu betreuen. 2.8 Bezirkssachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Presseaussendungen zu verfassen, Kontakt zu Lokalmedien zu pflegen, die Verbindung zur Pressestelle des NÖ Landesfeuerwehrkommandos aufrecht zu erhalten, eine Gegenwartsdokumentation und ein Bildarchiv im Bezirksfeuerwehrkommando zu führen, bei Einsätzen und Veranstaltungen die Vertreter der Medien zu betreuen, die Feuerwehren in Fragen von Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation zu unterstützen. 2.9 Bezirkssachbearbeiter Schadstoffdienst Die Fortbildung der Feuerwehrmitglieder für Einsätze in Verbindung mit Schadstoffen zu betreiben Bezirkssachbearbeiter Vorbeugender Brandschutz Bei der Erstellung von Brandschutz-, Alarm- und Einsatzplänen behilflich zu sein, die Feuerwehrkommandanten in den Belangen des Vorbeugenden Brandschutzes (z.b. Bauverhandlung) zu beraten. 3
4 / Bezirkssachbearbeiter Wasserdienst Mitwirkung bei der Organisation der Module Leinen und Knoten, Grundlagen Wasserdienst und Fahren mit der Feuerwehrzille im Feuerwehrbezirk, für die Module Leinen und Knoten, Grundlagen Wasserdienst und Fahren mit der Feuerwehrzille, dem Modulleiter neue Bezirksausbilder für der Module Leinen und Knoten, Grundlagen Wasserdienst und Fahren mit der Feuerwehrzille Bezirkswasserdienstleistungsbewerbe zu organisieren bzw. bei deren Organisation behilflich zu sein, bei der Wasserdienstaus- und -weiterbildung in der Feuerwehr behilflich zu sein, 3. Abschnittssachbearbeiter Die Abschnittssachbearbeiter haben den Abschnittsfeuerwehrkommandanten in allen Belangen ihres Sachgebietes zu beraten und zu unterstützen. Sie werden nur in seinem Auftrag tätig. Zu den Aufgaben der Abschnittssachbearbeiter zählen insbesondere: Die Fachchargen und Sachbearbeiter in den Feuerwehren zu unterstützen, den Besuch von Ausbildungsveranstaltungen (Module) anzuregen, die Planung und Durchführung von Übungen und Schulungen zu unterstützen, Beratung, Information und Fortbildung der Feuerwehren, das Sachgebiet betreffend, Zusammenarbeit mit dem Bezirkssachbearbeiter Sachbearbeiter in den Feuerwehren Die Sachbearbeiter haben den Feuerwehrkommandanten in allen Belangen ihrer Sachgebiete zu beraten und zu unterstützen. Sie werden nur in seinem Auftrag tätig. Zu den Aufgaben der Sachbearbeiter zählen insbesondere: Im Rahmen des Aufgabenumfanges die Geräte zu warten, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist, ansonsten sind die erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durch geeignete Fachwerkstätten in die Wege zu leiten, die hierfür geeigneten bzw. ausgebildeten Feuerwehrmitglieder zu schulen und mit ihnen zu üben, alle administrativen Arbeiten für das Sachgebiet im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durchzuführen. Sachbearbeiter in der Feuerwehr können für folgende Sachgebiete ernannt werden: Atemschutz EDV Feuerwehrmedizinischer Dienst
5 Nachrichtendienst Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Schadstoffe Wasserdienst 5. Ernennung Die für den Bereich eines Bezirksfeuerwehrkommandos bzw. Abschnittsfeuerwehrkommandos vorgesehen Sachbearbeiter werden vom zuständigen Bezirksfeuerwehrkommandanten bzw. Abschnittsfeuerwehrkommandanten ernannt. Die Ernennung erfolgt nur nach Erfüllung aller Voraussetzungen für die jeweils laufende Funktionsperiode. Bis zur Erfüllung aller Voraussetzungen kann vom Bezirksfeuerwehrkommandanten bzw. Abschnittsfeuerwehrkommandanten ein geeignetes Feuerwehrmitglied provisorisch zum Sachbearbeiter eingesetzt werden. Die Ernennung der Bezirks- und Abschnittsachbearbeiter ist dem Landesfeuerwehrkommando durch Eintragen des Ernannten in das entsprechende EDV- Programm zu melden. Die in den Freiwilligen Feuerwehren oder Betriebsfeuerwehren vorgesehenen Sachbearbeiter werden analog vom zuständigen Feuerwehrkommandanten für die jeweils laufende Funktionsperiode ernannt. 6. Voraussetzungen für die Ernennung Abgeschlossene Ausbildung gem. DA Schulungs- und Übungstätigkeit Die Sachbearbeiter haben an den entsprechenden Fortbildungslehrgängen teilzunehmen. Die Bezirks- bzw. Abschnittsfeuerwehrkommandanten haben mindestens einmal jährlich Schulungen der Sachbearbeiter in den Feuerwehren zu veranlassen. In allen Feuerwehren sind jährlich für jene Sachgebiete, wo dies möglich ist, ausreichend Schulungen und Übungen durchzuführen. Diese Übungen können auch für mehrere Sachgebiete gleichzeitig, ebenso auch im Rahmen der allgemeinen Übungen durchgeführt werden. 8. Kennzeichnung Die Kennzeichnung der Sachbearbeiter auf Feuerwehrbezirks- und Feuerwehrabschnittsebene sowie der Fachchargen Sachbearbeiter und Feuerwehrjugendführer in den Feuerwehren ist in der Dienstanweisung "Dienstkleidung und Dienstgrade" (DA 1.5.3) geregelt. 9. Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 in Kraft, gleichzeitig tritt die Dienstanweisung Nr des Landesfeuerwehrrates vom 24. März 2006 außer Kraft. Der Landesfeuerwehrkommandant: KR Josef Buchta 5
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