Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1765. Unterrichtung

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1 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Offene Hochschule - Niedersachsens Vorsprung weiter nutzen und ausbauen! Beschluss des Landtages vom Drs. 16/1117 Lebenslanges Lernen ist in einer zunehmend von Wissen, Wissensgenerierung, -vermittlung und -weitergabe geprägten Gesellschaft ( Wissensgesellschaft ) grundlegende Aufgabe und Herausforderung jeder und jedes Einzelnen wie der Gesellschaft. Die Formen lebenslangen Lernens sind unterschiedlich, umfassen jedoch alle Bereiche des Bildungswesens. Bildung und Qualifizierung sind die entscheidende Voraussetzung für individuelle Lebenschancen und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb ist die Öffnung der Hochschulen für neue Zielgruppen, wie sie auch in der Qualifizierungsinitiative für Deutschland von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder am beschlossen wurde, eine zentrale bildungs-, wissenschafts-, wirtschafts- und beschäftigungspolitische Forderung. Die Durchlässigkeit des Bildungssystems soll u. a. an den Schnittstellen von beruflicher Bildung und Hochschulbildung durch eine Berücksichtigung der in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen bei der individuellen fachgebundenen Hochschulzulassung und bei der Anrechnung von nachgewiesenen Kompetenzen auf die erforderlichen Studienleistungen noch weiter verbessert werden. Niedersachsen entspricht dieser Forderung bereits heute weiterreichend als andere Bundesländer. So können Meister, staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte und Berufstätige mit analogen Vorbildungen schon jetzt ohne Abitur studieren. Um den Anforderungen im internationalen Wettbewerb auch weiterhin gerecht zu werden, müssen die niedersächsischen Aktivitäten im Bereich Offene Hochschule weiter unterstützt und vorangetrieben werden. Neben der Öffnung der Hochschulen für neue Zielgruppen bedarf es einer weitergehenden Erleichterung des Übergangs zwischen beruflicher und Hochschulbildung durch die Anrechnung von Kompetenzen und einer Einbindung von Angeboten aus der Weiter- und Erwachsenenbildung verschiedenster Anbieter in die Hochschulbildung. Nur so kann vermieden werden, dass Bildungsgänge sich als Sackgassen erweisen und dem Grundsatz Kein Abschluss ohne Anschluss für individuelle Bildungschancen Rechnung getragen wird. Der Landtag bittet die Landesregierung, 1. den Vorsprung Niedersachsens bei der Durchlässigkeit zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung weiter auszubauen, 2. zu prüfen, inwieweit das NHG und das NHZG in Bezug auf das Konzept Offene Hochschule und die Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Qualifizierungsinitiative anzupassen sind, und 3. die Kooperation zwischen Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die für eine erfolgreiche Realisierung des Konzepts der Offenen Hochschule grundlegend ist, weiter zu unterstützen. 1

2 Antwort der Landesregierung vom Gemäß der Landtagsentschließung sollen mit dem Modellvorhaben Offene Hochschule in Niedersachsen - ausgehend von dem Bundesprogramm Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium (ANKOM) - an den vier ANKOM-Standorten (Leibniz Universität Hannover, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Leuphana Universität Lüneburg, Technische Universität Braunschweig) die organisatorischen und inhaltlichen Strukturen für den Auf- und Ausbau der Offenen Hochschule in Niedersachsen gelegt und damit die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung verbessert werden. Ziel des Modellvorhabens ist die Sicherung und Verwertung der Ergebnisse des Bundesprogramms ANKOM und deren Überführung und Weiterentwicklung im Rahmen der Offenen Hochschule in Niedersachsen. Als zentrale Zielstellungen des Modellvorhabens wurden folgende drei Handlungsfelder festgelegt: die Öffnung der Hochschulen für andere, nicht-traditionelle Zielgruppen durch spezielle Studienangebote für Berufstätige, die Erleichterung von Übergängen zwischen beruflicher und Hochschulbildung durch Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und die Einbindung von Angeboten aus der Erwachsenen-/Weiterbildung in die Hochschulbildung. Für die Umsetzung dieses Vorhabens wurde - befristet bis Ende ein jährlicher Förderbetrag in Höhe von Euro in den Haushalt eingestellt. Die in der Landtagsentschließung aufgeführten Punkte werden im Modellvorhaben wie folgt berücksichtigt: Zu 1: Die im Rahmen der ANKOM-Initiative erarbeiteten Modelle und Äquivalenzverfahren der Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium sind ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der Durchlässigkeit beider Bereiche und sollen deshalb auch Grundlage für das Modellvorhaben Offene Hochschule in Niedersachsen sein. Sie sollen im Rahmen des Modellvorhabens für unterschiedliche Berufsfelder weiterentwickelt und fakultätsübergreifend eingesetzt werden. Das Konzept der Offenen Hochschule reagiert auf den gegenwärtig hohen Qualifikationsbedarf und zielt auf die bessere Ausschöpfung individueller Bildungspotenziale ab. Im Rahmen des Modellvorhabens werden neue Vernetzungsformen zwischen den universitären und anderen Bildungssystemen angestrebt, um die Durchlässigkeit von Bildungsbereichen zu schaffen. Ausgehend von festgestellten Äquivalenzen zwischen Berufsbildungsinhalten und Studieninhalten soll eine qualitätsgesicherte Anrechnung formal und non-formal erworbener Kompetenzen auf das Studium erfolgen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die Übergänge zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung fließend zu gestalten und neue Zielgruppen für ein Hochschulstudium zu gewinnen. Zu 2: Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) und das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz sehen schon jetzt im Ländervergleich weitreichende Möglichkeiten des Studiums für Berufsqualifizierte ohne Abitur vor. Diese sollen noch erweitert werden, indem neben den derzeit berechtigten Meistern, Technikern und Betriebswirten zukünftig auch die Absolventen der geläufigsten bundes- oder landesrechtlich geregelten Fortbildungen eine allgemeine Studienberechtigung erhalten. Mit der NHG-Novelle sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das niedersächsische Konzept der Offenen Hochschule geschaffen werden. Mit den Veränderungen im NHG können beispielsweise Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, auf ein Hochschulstudium angerechnet werden. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des NHG bereits zur Anhörung freigegeben. 2

3 Zu 3: Um den wachsenden Anforderungen an die Hochschulbildung und an die Öffnung der Hochschulen gerecht zu werden, bedarf es kompetenter Bildungspartner, die in bestimmte Segmente der Hochschulbildung eingebunden werden können. Die niedersächsische Erwachsenen- und Weiterbildung verfügt über eine plurale und flächendeckend aufgebaute Infrastruktur. Diese soll dazu beitragen, durch Vermittlung entsprechender Kompetenzen die Abbrecherquote der Studierenden zu reduzieren und/oder die Qualifizierung der Berufseinsteiger zu verbessern. Dadurch wird ein effizienter Einsatz der vorhandenen Bildungsinstitutionen und eine bessere Ausschöpfung des Bildungspotenzials erreicht. Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen ist u. a. eine gesetzliche Aufgabe in der Erwachsenenbildung ( 8 Abs. 3 Ziffer 12 Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz - NEBG -), die von den Einrichtungen bereits aufgegriffen wurde. So vermitteln sie seit langer Zeit erfolgreich Kompetenzen wie beispielsweise Fremdsprachen, Kommunikationstrainings und Angebote zur Nutzung von Medien und neuen Technologien. Insbesondere bei der Vermittlung von Sozialkompetenzen (sogenannte Soft Skills) ist die Einbindung der vorhandenen Erwachsenenbildungsangebote in Hochschulstudienangebote relevant. Im nächsten Schritt müssen die Bildungsangebote aus der Erwachsenen- und Weiterbildung im Hinblick auf die inhaltliche und qualitative Passfähigkeit überprüft werden, um daraus mit Credit Points (Leistungspunkten) versehene Module für das jeweilige Studienfach zu entwickeln. Die Modellhochschulen sollen die Erwachsenenbildungseinrichtungen dabei beraten. Das MWK hat die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung gemäß 11 Abs. 1 NEBG mit der Durchführung des Modellvorhabens Offene Hochschule in Niedersachsen beauftragt. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der vier Hochschulen wurden in einer Sitzung am im MWK über das Modellvorhaben der Landesregierung und die Förderkriterien ausführlich informiert. Es wurde mit den Hochschulen ein einheitliches Verfahren hinsichtlich des Einstiegs, der Förderung und der Ausgestaltung der Modellvorhaben erörtert und festgelegt (Anlage). Die von den Antragstellern eingereichten Konzeptionen wurden durch die Agentur und das MWK geprüft. Nach Feststellung der Fördervoraussetzungen konnten die vier nachfolgenden Modellvorhaben begonnen werden: Leuphana Universität Lüneburg in Kooperation mit dem Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e. V., der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Lüneburg/Lüchow-Dannenberg e. V. und anderen Sozialpartnern. Das Modellvorhaben läuft bereits seit dem Jahr Laufzeit bis Carl von Ossietzky Universität Oldenburg in Kooperation mit dem Wolfgang Schulenberg- Institut für Bildungsforschung und Erwachsenenbildung, der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer und zahlreichen regionalen Weiterbildungseinrichtungen. Laufzeit bis Technische Universität Braunschweig in Kooperation mit der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen, der ComPers Niedersachsen GmbH (Arbeitsprozessorientierte Fortbildung von IT-Mitarbeitern aus kleinen und mittleren Betrieben), SZST Salzgitter Service und Technik, dem Bildungswerk der niedersächsischen Wirtschaft ggmbh, der Volkshochschule Braunschweig GmbH und anderen regionalen Weiterbildungseinrichtungen. Laufzeit bis Leibniz Universität Hannover in Kooperation mit der Fachhochschule Hannover, der Zentralen Einrichtung für Weiterbildung der Leibniz Universität Hannover, der LZH Laser Akademie GmbH und einigen regionalen Weiterbildungseinrichtungen. Laufzeit bis Nach Abstimmung mit den Hochschulvertreterinnen und -vertretern der Modellstandorte wird ein wissenschaftlicher Expertenbeirat in der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung angesiedelt. In diesem Beirat werden Hochschulen, (inter-)nationale wissenschaftliche Expertinnen und Experten für Weiterbildung, Akteure der beruflichen Bildung sowie externe Unternehmenspartner und das MWK vertreten sein. 3

4 Dem Expertenbeirat werden insbesondere folgende Aufgaben übertragen: kontinuierliche Begleitung und Koordination der Modellprojekte, Entwicklung eines einheitlichen Verfahrens zur Sicherung der Qualitätsstandards, Sicherung des Ergebnistransfers. In der ersten Beiratssitzung sollen u. a. die Erwartungen der Akteure und die konkreten Maßnahmen der Qualitätssicherung diskutiert und festgelegt werden. Die Berufung des wissenschaftlichen Expertenbeirates ist für den Herbst 2009 geplant. 4

5 Modellvorhaben Offene Hochschule in Niedersachsen Stand Anlage 1. Ziele der Modellvorhaben Mit dieser Fördergrundlage des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sollen - ausgehend von dem Bundesprogramm Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium (ANKOM) - an den vier ANKOM-Standorten die organisatorischen und inhaltlichen Strukturen für den Auf- und Ausbau der Offenen Hochschule in Niedersachsen gelegt werden. Ziel der Förderung ist die Sicherung und Verwertung der im Rahmen des Bundesprogramms AN- KOM erzielten Ergebnisse und deren Überführung und Weiterentwicklung im Rahmen des Modellvorhabens Offene Hochschule in Niedersachsen. Damit sollen die Voraussetzungen für die notwendige Öffnung der Hochschulen sowie für innovative Strukturen der Durchlässigkeit und für die Verzahnung von Bildungsbereichen in Niedersachsen geschaffen und ein Beitrag zur Verwirklichung des lebenslangen Lernens geleistet werden. 2. Inhaltliche Fördervoraussetzungen Gefördert werden Modellvorhaben, die auf folgenden drei Handlungsfeldern zunächst an vier Modellprojekt-Standorten und langfristig in ganz Niedersachsen neue Entwicklungen im Bereich der Hochschulen einleiten sollen: Die Öffnung der Hochschulen für andere Zielgruppen durch spezielle Studienangebote für Berufstätige. Die Erleichterung von Übergängen zwischen beruflicher und Hochschulbildung durch Anrechnung von Kompetenzen. Die Einbindung von Angeboten aus der Erwachsenen-/Weiterbildung in die Hochschulbildung. Im Rahmen der Modellvorhaben sollen u. a. berufsbegleitende Maßnahmen angeboten werden und eine begleitende Evaluation und Ergebnissicherung erfolgen. Die Ergebnisse der Evaluation sind in der abschließenden Projektdokumentation darzustellen. In der Projektkonzeption ist zu beschreiben, wie die Ergebnisse auf andere Hochschulen übertragen werden können. Die am Modellvorhaben beteiligten Hochschulen sind verpflichtet, die Projektergebnisse auf einem (dafür vorgesehenen) Internetportal zu veröffentlichen. 3. Fördervolumen Für die Förderung des Modellvorhabens Offene Hochschule in Niedersachsen stehen im Landeshaushalt bis Ende 2012 pro Jahr insgesamt Euro zur Verfügung. Hiermit sollen maximal vier Modellstandorte sowie erforderliche Seviceleistungen gefördert werden. Die Förderung der Modellvorhaben beträgt 100 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Es werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachkosten gefördert. 4. Verfahren und Fristen Zuwendungsempfänger für die Modellvorhaben sind Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach 2 NHG sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach 64 NHG. Die Projektlaufzeit kann mehrere Kalenderjahre betragen und endet spätestens am Die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Modellvorhaben soll von den Antragstellern in einer Konzeption dargestellt werden. Diese Konzeptionen sind mit den entsprechenden Kostenplänen in zweifacher Ausfertigung der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, Bödekerstraße 18, Hannover, bis spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn vorzulegen. 5

6 Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle im Benehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur. 5. Wissenschaftliche Begleitung/wissenschaftlicher Expertenbeirat Das Modellvorhaben Offene Hochschule in Niedersachsen soll über den Expertenbeirat wissenschaftlich begleitet werden. Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung übernimmt die Koordination. Die Ergebnisse werden in einer Dokumentation dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellt. 6 (Ausgegeben am )

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