Die neue GDA-Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz
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- Nicole Diefenbach
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1 Die neue GDA-Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz Vortrag beim Forum für Betriebsräte am Dipl.-Psych. Boris Ludborzs BG RCI, Prävention, Leiter des Fachbereiches Arbeitspsychologie Tel oder Mobil
2 Struktur des Vortrages Teil 1: Bericht über Aktivitäten im Rahmen der Deutschen Gesetzlichen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zu psychischen Fragestellungen Teil 2: Die besondere Problematik, psychische Problemstellungen in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren
3 Teil 1: Bericht über Aktivitäten im Rahmen der Deutschen Gesetzlichen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zu psychischen Fragestellungen
4 Diskussion eingebettet in sozialpolitische Auseinandersetzungen, fachliche Fragen müssen häufig zurückstehen Herr Ludborzs, was Sie aus fachlicher Sicht sagen, ist sehr interessant, aber das Thema Psychische Belastung in der Arbeitswelt ist eine stark machthaltige Frage, da entscheiden wir, und wenn es sein muss, auch im Widerspruch zu fachlicher Expertise (Gesprächspartner: Leitendes Mitglied einer bundesweiten Tarifpartner-Organisation)
5 Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie - Hintergrund und Zielstellung Optimierung des dualen Systems: Konsequenz aus der Diskussion um das Arbeitsschutzgesetz Der deutsche Arbeitsschutz formuliert erstmals, wie von der EU vorgesehen, eine gemeinsame Strategie Schaffung eines gemeinsamen Grundverständnisses als Grundlage einer einheitlichen Beratung und Überwachung Intensivere Kooperation und Austausch von Informationen zwischen den Aufsichtsinstitutionen Evaluierung der Wirkungen des gemeinsamen Arbeitsschutz-Handelns 5 von GA und UVT
6 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) 2. Periode Träger: Bundesregierung (BMAS) Länder Gesetzliche Unfallversicherung Kooperationspartner Krankenkassen Arbeitgeber-Org. Arbeitnehmer-Org. Andere Mitglieder NAK: Bundesregierung (BMAS) Länder Gesetzliche Unfallversicherung Gäste NAK: Arbeitgebervertreter Arbeitnehmervertreter Koordinationskreis Psych. Belastung Arbeitskreis Grobkonzept Psyche Steuerkreis Psyche
7 GDA-Arbeitsprogramme 1. GDA-Periode Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett- Belastungen und Erkrankungen unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen
8 GDA 2. Periode Ziel 1: Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Ziel 2: Reduktion von Muskel- und Skelett-Erkrankungen Ziel 3: Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung Handlungsfelder: arbeitsbedingte psychische Belastungen frühzeitig erkennen und im Hinblick auf Gesundheitsgefährdungen beurteilen präventive, arbeitsorganisatorische sowie gesundheits- und kompetenzfördernde Maßnahmen zur Verminderung arbeitsbedingter psychischer Gefährdungen entwickeln und umsetzen
9 Grobkonzept Psyche Auftaktveranstaltung Beratung und Überwachung Betriebe Kernprozess Qualifizierung Aufsichtspersonal Entwicklung, Erprobung Instrumente Leitfaden Gute Praxis Info u. Qualifizierung betriebl. Adressaten
10 GDA: Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz Diese Leitlinie ist ein abgestimmter Grundsatz gemäß 20 Abs. 1 SGB VII sowie 21 Abs. 3 Ziffer 1 ArbSchG Verabschiedet von der NAK am in Berlin im folgenden abgekürzt als LL Psyche Aus dem Schreiben der NAK an die Präventionsleitungen der Unfallversicherungsträger, die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Zentralstelle für Arbeitsschutz des Bundes beim BMI, datiert vom : Wir möchten Sie daher bitten, ab sofort dafür Sorge zu tragen, dass die Leitlinie bei der Planung und Durchführung der Beratungs- und Überwachungstätigkeiten angewandt wird
11 LL Psyche: Inhaltsverzeichnis 3. Ziele und Zielgruppe 4. Beratung und Überwachung 4.1 Personelle Rahmenbedingungen Rollenverständnis Qualifikation Personelle Ressourcen Zwei-Ebenen-Modell der Beratung 4.2 Vorgehen im Betrieb 4.3 Verwaltungshandeln 5. Anhang 5.1 Rahmenkonzept Qualifizierung des Aufsichtspersonals 5.2 Instrumente und Methoden 5.3 Checkliste Merkmalsbereiche und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung 5.4 Checkliste Prozessqualität der Gefährdungsbeurteilung 5.5 Glossar
12 Zentrale Aussagen der LL Psyche (1) Entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen stehen für die Träger der GDA auch beim Thema Psychische Belastung die verhältnispräventiven Ansätze im Vordergrund. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die gute, das heißt menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe. Der erste Ansatz hierzu ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung
13 Zentrale Aussagen der LL Psyche (2) Zielgruppe dieser Leitlinie sind die Obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Präventionsleitungen der Unfallversicherungsträger... Sie gilt somit im Binnenverhältnis der Aufsicht der Unfallversicherungsträger und der Länder und richtet sich nicht an die Unternehmen
14 LL Psyche: Inhaltsverzeichnis 3. Ziele und Zielgruppe 4. Beratung und Überwachung 4.1 Personelle Rahmenbedingungen Rollenverständnis Qualifikation Personelle Ressourcen Zwei-Ebenen-Modell der Beratung 4.2 Vorgehen im Betrieb 4.3 Verwaltungshandeln 5. Anhang 5.1 Rahmenkonzept Qualifizierung des Aufsichtspersonals 5.2 Instrumente und Methoden 5.3 Checkliste Merkmalsbereiche und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung 5.4 Checkliste Prozessqualität der Gefährdungsbeurteilung 5.5 Glossar
15 Zentrale Aussagen der LL Psyche (3) Das Thema Psychische Belastung ist gleichwertig neben den technischen, chemischen, biologischen und ergonomischen Fragestellungen im täglichen Routinehandeln des Aufsichtspersonals zu etablieren. Das Aufsichtspersonal prüft dabei die Durchführung, d. h. den Prozess und die Ergebnisse der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Eine systematische Ermittlung der psychischen Belastung ist ebenso wenig Aufgabe des Aufsichtspersonals wie eine fachliche Beurteilung der einzelnen Belastungsfaktoren und eine fachliche Begleitung der notwendigen betrieblichen Maßnahmen bei der Umsetzung. Es erfolgt keine vertiefende Beratung bei individuellen bzw. personenbezogenen Problemstellungen
16 Zentrale Aussagen der LL Psyche (4) Zunächst ist das Aufsichtspersonal im Sinne seiner Generalistenkompetenz auf einer ersten Ebene der direkte Ansprechpartner für die Unternehmen. Spezifisches Fachwissen sollte auf einer zweiten Ebene durch entsprechend qualifiziertes Aufsichtspersonal oder durch Fachexperten bereitgestellt werden. Diese können bei Bedarf vom aufsichtspersonal hinzugezogen werden. Dazu können vorhandene Ressourcen vernetzt und übergreifend eingesetzt werden.
17 Struktur des Vortrages Teil 1: Bericht über Aktivitäten im Rahmen der Deutschen Gesetzlichen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zu psychischen Fragestellungen Teil 2: Die besondere Problematik, psychische Problemstellungen in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren
18 Arbeitssicherheitsgesetz ASIG 3, Aufgaben der Betriebsärzte 1d die Betriebsärzte haben den Arbeitgeber insbesondere bei arbeitspsychologischen Fragen zu beraten 1g die Arbeitsbedingungen zu beurteilen 3 c Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen.
19 Belastungs- und Beanspruchungsmodell Arbeitsbedingte psych. Belastung Externe Ressourcen Persönliche Ressourcen Psych. Beanspruchung positive und negative kurzfristige Folgen positive und negative langfristige Folgen Private psych. Belastung Rückkoppelungsprozesse
20 Belastungs- und Beanspruchungsmodell Arbeitsbedingte psych. Belastung Externe Ressourcen Persönliche Ressourcen eher Gefährdungsbeurteilung und Verhältnisprävention Psych. Beanspruchung positive und negative kurzfristige Folgen positive und negative langfristige Folgen eher Gesundheitsmanagement und Verhaltensprävention Private psych. Belastung Rückkoppelungsprozesse
21 Komplexität bei psychischer Belastung und Beanspruchung: Multifaktorielle Genese und diverse komplexe Rückkoppelungen, immer auch mit Freizeitlebensumständen und verhalten. Dadurch Probleme mit dem juristischen Kausalitätsprinzip, das der Anerkennung von Unfällen und Berufskrankheiten zugrunde liegt Keine validen Grenzwertkonzepte oder Dosis-Wirkungsbeziehungen möglich. Deshalb können Beeinträchtigungen und Gefährdungen stets nur in Verbindung mit den individuellen Leistungsvoraussetzungen einer Person oder definierten Personengruppe beurteilt werden Zwar epidemiologische Evidenz, aber häufig ungenügende prognostische Validität. Deshalb immer Einzelfallanalysen. Die orientierende Bedarfsanalyse ist deutlich weniger schwierig als die Erarbeitung und Umsetzung von wirksamen Maßnahmen
22 Definition Gefährdung in der GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation : (2008/2011) Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. (Frühere?) Position des BDA: Stufenverfahren: a) Wenn keine offensichtlichen Hinweise auf psychische Fehlbeanspruchungen, dann keine Gefährdungsbeurteilung zu pb+b- Fragestellungen b) Wenn Hinweise, dann ja, ggf. unter Einbezug innerbetrieblicher und Experten des eigenen UV-Trägers (Fachpsychologen etc.)
23 10. Psychische Faktoren: aus GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation jetzt konkretisiert durch Anhang 5.3 der neuen LL Psyche und ergänzt durch einen 5. Merkmalsbereich : Neue Arbeitsformen 10.1 ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z. B. überwiegende Routineaufgaben, Über- und Unterqualifikation) 10.2 ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (z. B. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und/oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf) 10.3 ungenügend gestaltete soziale Bedingungen (z. B. fehlende soziale Kontakte, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte) 10.4 ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungs-bedingungen (z. B. Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung von Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung) (11. Sonstige Gefährdungen: 11.1 durch Menschen (z. B. Überfall))
24 Michael Koll, Abteilungsleiter BMAS, Mai 2012 Haltung des BMAS zu neuen Vorschriften zur Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen: Die Forderung nach einer konkretisierenden Verordnung im Bereich Arbeitsschutz wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückhaltend bewertet, weil sich in wichtigen Gestaltungsfeldern, wie z. B. Arbeitsklima, Handlungs- und Entscheidungsspielräume, Sinnhaftigkeit, Führungsverhalten die notwendigen Interventionsansätze der Normierung in dem Sinne verschließen, als konkrete Grenzwerte oder detaillierte Gestaltungsanforderungen nicht vorgeschrieben werden können. Zu prüfen wäre, ob und wie im Arbeitsschutzrecht klargestellt werden kann, daß arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren physische und psychische Komponenten haben können und deshalb beide bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden können.
25 IG Metall: Entwurf für eine Anti-Stress-Verordnung (VO zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit) Aufbauend auf 18 Arb-SchG Neuer Technischer Ausschuss Psyche beim BMAS erarbeitet Technische Regeln Psychische Belastung Verordnung beinhaltet Bußgelder, wenn Die Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert wurde Nicht angemessen zu psychischen Belastungen unterwiesen wurde Die Anforderungen zur Vermeidung oder Minderung von Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit nicht vollständig und angemessen berücksichtigt wurden.
26 Können auch diese im Entwurfes der Anti-Stress- Verordnung der IG Metall genannten Bewertungskriterien mit Bußgeld beantwortet werden? Rechtzeitige und ausreichende Information Angemessene Kooperation Durchschaubarkeit und Beeinflussbarkeit Vermeidung übermäßiger emotionaler Inanspruchnahme Ausgeglichenheit des Arbeitsanfalls über die gesamte Arbeitsverteilung Transparenz und Vorhersehbarkeit Ausreichende soziale Kontakte
27 Prozesscharakter der Gefährdungsbeurteilung Weiterführende Entscheidungen, ggf. Neubeginn mit der Analyse Evaluation Analyse Beurteilung Durch-/ Umsetzen Gütekriterium: Prozessqualität Ziele setzen Massnahmen auswählen Massnahmen entwicklen
28 Ermittlung psychischer Belastung und Beanspruchung Erfassung der psychischen Belastung (Arbeitsbedingungen) Erfassung der psychischen Beanspruchung bzw. der Beanspruchungsfolgen "objektiv" durch Externe "subjektiv" durch Beschäftigte "objektiv" durch Externe "subjektiv" durch Beschäftigte physikalische Messungen Beobachtungsmethoden Befragungsmethoden (schriftlich o. mündlich) psychophysiologische Messungen Analyse von AU-Daten Befragungsmethoden (schriftlich o. mündlich)
29 Der Gesetzgeber gibt bei der Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen einen großen Gestaltungsfreiraum. Es müssen nicht zwingend wissenschaftliche Instrumentarien oder Fragebogentechniken angewandt werden Wenn keine sozialen Konflikte zwischen den Betriebsparteien vorhanden sind und keine Referenz-Gefährdungsbeurteilung (eine gründliche Gefährdungsbeurteilung, die repräsentativ für viele gleichartige oder ähnliche Arbeitsaufgaben oder Arbeitsplätze sein soll) gemacht werden soll, schlagen die meisten UV-Träger moderierte Methoden vor.
30 Weiterführende Literatur: Arbeitsschutz gemeinsam anpacken. Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz. September Belastung.pdf? blob=publicationfile&v=3 Ein Dienstleistungsangebot der BG RCI: Problemlöse-Workshop zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Zeitschrift DGUV Forum, Ausgabe Download der gesamten Zeitschrift mit weiteren Beiträgen anderer UV-Träger zum Thema psychische Belastung: Anti-Stress-Verordnung. Eine Initiative der IG Metall. Vorstand. Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz. Frankfurt. Juni 2012 Frank Jacobi, Andreas Genz, Ralf Schweer: Macht Arbeit psychisch krank? Die Diskussion über die Zunahme psychischer Störungen und die Rolle der Arbeit. BDA. Die Arbeitgeber. Leistung und Lohn. Zeitschrift für Arbeitswissenschaft Nr. 518/519/520/521 Mai 2012 DGUV: Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt. Februar _ pdf Messung psychischer Belastungen: Ausgewählte Methoden und Anwendungsfelder. Ergebnisse eines Workshops der Arbeitsgruppe Psychische Belastung bei der Arbeit der DGAUM. Zeitschrift Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. 47, 4, 2012
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Die neue GDA-Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz Vortrag beim Forum für Betriebsräte am Dipl.-Psych. Boris Ludborzs BG RCI, Prävention, Leiter des Fachbereiches Arbeitspsychologie Tel oder Mobil
32 Beispiel für moderierte Methode: Problemlöse-Workshop der BG RCI Block 1: Commitment der Geschäftsleitung Block 2: Ideensammlung (Unterschiedliche Kartenfarben für Technik, Verhalten und Organisation) Block 3: Strukturierung und Priorisierung Block 4: Kleingruppen erarbeiten (ohne Entscheidungsträger; bei Bedarf unterstützen Experten und Multiplikatoren) für je ein Problem-Cluster: a) Wo und worin sind wir als Firma gut und sollten das bewahren? b) Wo und worin könnten und sollten wir uns verbessern oder ändern? c) Wenn ich Chef wäre: was konkret würde ich in Bezug auf Ergebnis a) und b) tun? Block 5: Vorstellung der Ergebnisse im Plenum in Gegenwart der Entscheidungsträger. Diskussion und Entscheidungsfindung. Block 6: Dokumentation der Ergebnisse und Herausarbeitung der psychischen Gefährdungen Block 7: Follow up nach etwa 6 Monaten: Alle Vorschläge und Entscheidungen werden evaluiert
33 Vorteile des Problemlöse-Workshops: Methode ist niederschwellig und ganzheitlich. Es wird nicht die meist überfordernde Aufgabe gestellt, gezielt nach psychischen Risiken und Fehlbeanspruchungen zu suchen, sondern nach allen Problemen. Erst in der Auswertung und Dokumentation werden Kategorien psychischer Belastung benutzt. Das Wirkgefüge von IST-Analyse und Veränderungsvorschlägen wird personenbezogen und ablaufbezogen direkt vernetzt. Vermeidet die Probleme, wenn in Schritt 1 nur die Analysen und (meist deutlich) zeitversetzt eine erneute Befassung (durch andere) stattfindet, um die Maßnahmen abzuleiten Betroffene werden nicht nur passiv durch Fragebogen oder Checklisten einbezogen und andere erarbeiten dann die Lösungen (Demotivierung durch fehlende Wertschätzung der Experten vor Ort) Es gibt keine Anonymität beim Vorgehen (Anonyme Befragungen sind für verhältnispräventive Veränderungsmaßnahmen kontraindiziert) Wichtige Problemstellungen können erarbeitet werden, die mit dem Grobraster von Checklisten und Fragebogen nicht erfasst werden können (zum Beispiel Fragestellungen, die zur Kategorie der interessierten Selbstgefährdung gehören)
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