ELECTROLUX VERHALTENSKODEX AM ARBEITSPLATZ

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1 ELECTROLUX VERHALTENSKODEX AM ARBEITSPLATZ Electrolux Grundsatzerklärung Die Unternehmensgruppe Electrolux strebt danach, der weltweit beste Haushaltsgerätehersteller in den Augen unserer Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre zu sein. Teil dieser Vision ist es, führend im Bereich der Nachhaltigkeit innerhalb unserer Branche zu werden und diese Position zu festigen. Das bedeutet ein nachhaltiges Wachstum, mit größtmöglicher Integrität und bester Umweltleistung. Electrolux hat sich verpflichtet, ein verantwortungsvoller Arbeitgeber und ein guter Unternehmensbürger zu sein, mit Produkten und Lösungen, die zur Verbesserung des Lebens von Menschen in aller Welt beitragen. All unsere Aktivitäten einschließlich der Beschaffung, der Fertigung, der Verteilung und des Vertriebs unserer Produkte müssen mit Respekt für die und unter Berücksichtigung der Menschenrechte, der menschlichen Sicherheit, Gesundheit und der Umwelt ausgeführt werden. Diese Verpflichtung respektiert und unterstützt die Arbeitsrechte, wie sie in der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit dargelegt werden sowie die umfassenderen Menschenrechte in der internationalen Menschenrechtscharta. Wir bemühen uns um eine ständige Verbesserung der Nachhaltigkeit als Kernschwerpunkt bei unserer gesamten Tätigkeit. Der Electrolux Verhaltenskodex am Arbeitsplatz (im Folgenden als der Kodex bezeichnet) und die Arbeitsplatznormen (im Folgenden als die Normen bezeichnet) spiegeln unseren Ehrgeiz wider, ein guter Unternehmensbürger zu sein und den Erwartungen unserer Stakeholder gerecht zu werden. Die Normen geben die Anforderungen des Kodex' an, und jeder der Abschnitte 3 bis 5 dieses Kodex werden detaillierter in den Normen erklärt. Anwendungsbereich Der Kodex gilt in allen Niederlassungen und Einheiten innerhalb der Electrolux- Unternehmensgruppe. Auch von den Lieferanten wird seine Einhaltung gefordert. Verantwortlichkeit Es ist die Verantwortung der Geschäftsleitung, den Kodex umzusetzen und für seine Einhaltung zu sorgen. Diese Verantwortung umfasst die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter. Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, im Einklang mit diesem Kodex zu handeln. Von den Mitarbeitern wird erwartet, und sie werden dazu ermutigt, Vorfälle von Nichteinhaltung zu melden. Es gibt keine Vergeltung oder sonstige negativen Konsequenzen für das Melden solcher Vorfälle. Electrolux Verhaltenskodex am Arbeitsplatz 1

2 Mitarbeiter, die gegen den Kodex verstoßen, können einem Disziplinarverfahren unterzogen werden, das je nach den vorliegenden Fakten und Umständen bis zur Entlassung führen kann. Definitionen Die Electrolux Arbeitsplatznormen ( die Normen ) klären und präzisieren die Anforderungen des Kodex. Bestimmungen Gesetze und Vorschriften Alle Electrolux Unternehmensbereiche und Lieferanten sind unter vollständiger Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Vorschriften tätig, die für ihre Tätigkeit und Arbeitsplätze in denjenigen Ländern gelten, in denen sie tätig sind. Dies ist die Mindestanforderung aller Abschnitte dieses Kodex. Lieferanten Alle Lieferanten stimmen der Einhaltung des Electrolux Verhaltenskodex und der Arbeitsplatznormen zu. Es ist die Verantwortung der Lieferanten, dafür zu sorgen, dass ihre Lieferanten die Bestimmungen des Kodex und der Normen einhalten. Auf Anfrage teilt der Electrolux-Lieferant Electrolux mit, welche Lieferanten er verwendet, und weist nach, dass diese die Bestimmungen des Kodex erhalten und verstanden haben. Die Lieferanten sorgen dafür, dass die Beschaffung von Materialien für Produkte, Ersatzteile oder Komponenten, die an Electrolux geliefert werden, nicht direkt oder indirekt zum Missbrauch von Menschenrechten in konfliktbetroffenen oder Risikogebieten führt. Korruption, Bestechung und Unternehmensethik Der Electrolux-Unternehmensgruppe toleriert weder Korruption noch Bestechung oder unethisches geschäftliches Verhalten in irgendeiner Form. Alle Electrolux-Bereiche und Lieferanten sowie ihre Mitarbeiter unterlassen das Anbieten, Zahlen, Fordern oder das Annehmen von Bestechungen oder sonstigen unrechtmäßigen Vorteilen. Kinderarbeit Kinderarbeit wird in keiner Form toleriert. Es werden keine Personen angestellt, deren Alter unter dem Alter liegt, bis zu dem Schulpflicht besteht, oder die jünger als 15 Jahre alt sind, es sei denn, dass das lokale Gesetz ein höheres Mindestalter vorschreibt. Bei befugten Minderjährigen ist die Geschäftsleitung dafür verantwortlich, für altersangemessene Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und ein altersangemessenes Gehalt im Einklang mit dem geltenden lokalen Gesetz zu sorgen. Wenn ein Kind in einer Produktionsstätte arbeitet, in der Electrolux-Produkte oder Komponenten hergestellt werden, müssen alle Maßnahmen im besten Interesse des Kindes getroffen werden, und alle getroffenen Korrekturmaßnahmen müssen dazu dienen, die soziale Situation des Kindes zu erhalten oder zu verbessern. Electrolux Verhaltenskodex am Arbeitsplatz 2

3 Zwangsarbeit Zwangsarbeit, unfreiwillige Arbeit oder Arbeit infolge von Menschenhandel wird in keiner Form toleriert. Dies umfasst Fronarbeit, Zwangsarbeit, nicht genehmigte Gefängnisarbeit und sonstige Arbeitsformen gegen den Willen oder die Wahl der arbeitenden Personen. Sicherheitsvorkehrungen Sicherheitsmaßnahmen müssen jederzeit unter Berücksichtigung von Menschenrechten und der geltenden Gesetzgebung durchgeführt werden. Gewaltanwendung ist in größtmöglichem Maße zu vermeiden. Gesundheit und Sicherheit Allen Mitarbeitern muss eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung geboten werden sowie gegebenenfalls sichere und gesunde Unterkünfte, wobei das geltende lokale Gesetz das Mindestmaß darstellt. Jede Abteilung sollte angemessene Maßnahmen treffen, um potenzielle Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz zu vermeiden und zu handhaben. Nichtdiskriminierung Die Electrolux-Unternehmensgruppe erkennt Vielfalt und kulturelle Unterschiede an und respektiert diese. Alle Mitarbeiter werden bei Entscheidungen zur Beschäftigung ausschließlich nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen beurteilt sowie bei Entscheidungen bezüglich der Einstellung, Beförderung, Vergütung, Sozialleistungen, Ausbildung, Entlassung und Kündigung. Belästigung und Missbrauch Kein Mitarbeiter soll unter physischer, sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung, Einschüchterung oder Missbrauch zu leiden haben. Disziplinarmaßnahmen und Missstände Disziplinarmaßnahmen werden so durchgeführt, dass sie die faire und humane Behandlung der Mitarbeiter gewährleisten. Kein Mitarbeiter wird einer körperlichen Züchtigung unterworfen. Es werden progressive Disziplinarmaßnahmen angewandt. Von den Mitarbeitern wird erwartet, und sie werden dazu ermutigt, Bedenken oder eine mögliche Nichteinhaltung des Kodex zu melden. Ihnen wird versichert, dass es keine Vergeltung oder sonstigen negativen Konsequenzen gibt. Arbeitszeit Electrolux erkennt die Notwendigkeit eines gesunden Gleichgewichts zwischen Arbeit und Freizeit für alle Mitarbeiter an. Mitarbeiter dürfen auf regelmäßiger, geplanter Basis nicht länger als eine Standardarbeitswoche von mehr als 48 Stunden oder eine Gesamtarbeitswoche von mehr als 60 Stunden (einschließlich Überstunden) arbeiten. Mit Ausnahme von außergewöhnlichen geschäftlichen Umständen haben alle Mitarbeiter Anspruch auf mindestens einen freien Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen. Electrolux Verhaltenskodex am Arbeitsplatz 3

4 Vergütung Löhne, einschließlich Überstundenvergütung und Vorsorgeleistungen, entsprechen mindestens der gesetzlich erforderlichen Höhe oder liegen darüber. Electrolux ermutigt die Berücksichtigung der Kosten für die Befriedigung grundlegender Lebensbedürfnisse für die Mitarbeiter und ihre Familien als Teil der Festlegung des Lohnniveaus. Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen Alle Mitarbeiter sind berechtigt, ihr gesetzliches Recht zur Bildung, zum Beitreten oder zum Nichtbeitreten von Organisationen auszuüben, die ihre Interessen als Mitarbeiter vertreten. Kein Mitarbeiter darf Einschüchterungen oder Belästigungen bei der friedlichen Ausübung dieser Rechte unterworfen werden. Das Recht der Mitarbeiter auf Kollektivverhandlungen wird respektiert. Umweltmanagement Alle Bereiche sind unter vollständiger Einhaltung der geltenden Umweltgesetze und der Electrolux-spezifischen Anforderungen tätig. Es gibt ein Managementsystem, das dazu dient, die Umweltstandards und -leistung des Bereichs ständig zu verbessern. Jeder Bereich identifiziert alle relevanten Umweltaspekte und ergreift entsprechende Maßnahmen, um diese anzugehen, einschließlich Verbrauch von Ressourcen, Emissionen, Chemikalien und Abfall. Überwachung und Einhaltung Die Geschäftsleitung ist für eine regelmäßige und dokumentierte Überwachung und Überprüfung der Einhaltung dieses Kodex durch den Bereich verantwortlich. Die Geschäftsleitung ist auch für die Unterhaltung einer angemessenen Dokumentation als Nachweis für die Einhaltung durch die Lieferanten des Bereichs verantwortlich. Als Bedingung für die Durchführung von Geschäften mit der Electrolux-Unternehmensgruppe müssen Lieferanten Electrolux und seinen ernannten Vertretern (einschließlich Dritter) gestatten, Audits durchzuführen, einschließlich vertraulicher Gespräche mit Mitarbeitern. Referenzen und weitere Orientierungshilfen Electrolux Group Policies on E-gate Electrolux Workplace Standard Electrolux Group Code of Ethics Electrolux Group Environmental Policy Electrolux Group Policy on Corruption and Bribery Electrolux Group Policy on General Legal Matters Electrolux Restricted Materials List The OECD Guidelines for Multinational Enterprises ISO14001 ISO26000 BS OHSAS SA8000 UN Global Compact International Bill of Human Rights UN Guiding Principles on Business and Human Rights Electrolux Verhaltenskodex am Arbeitsplatz 4

5 Children s Rights and Business Principles ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work ILO conventions: C1, Hours of Work (Industry) Convention, 1919 C29, Forced Labour Convention, 1930 C87, Freedom of Association and Protection of the Right to Organise Convention, 1948 C98, Right to Organise and Collective Bargaining Convention, 1949 C100, Equal Remuneration Convention, 1951 C105, Abolition of Forced Labour Convention, 1957 C111, Discrimination (Employment and Occupation) Convention, 1958 C131, Minimum Wage Fixing Convention, 1970 C138, Minimum Age Convention, 1973 C182, Worst Forms of Child Labour Convention, 1999 Übersetzung des englischen Originals Electrolux Verhaltenskodex am Arbeitsplatz 5

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