Verrechnungspreise in der Ukraine

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1 Verrechnungspreise in der Ukraine Das Parlament der Ukraine hat weitreichende gesetzliche Änderungen i.z.m. der Einführung von neuen Verrechnungspreisbestimmungen beschlossen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind mit 1. September 2013 in Kraft getreten. Die Verrechnungspreisbestimmungen betreffen sowohl grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen als auch Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen in der Ukraine. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen wird die Verpflichtung zur Erstellung eines jährlichen schriftlichen Verrechnungspreisberichts eingeführt, nach Aufforderung durch die Steuerbehörde ist auch eine schriftliche Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen. In der Praxis rechnen wir mit willkürlichen Korrekturen der Steuerbemessungsgrundlagen und der Steuerbeträge. Unser Team wird Ihnen gerne bei der Vorbereitung des Verrechnungspreisberichts und der Verrechnungspreisdokumentation behilflich sein. We want you to grow 1

2 Übersicht Inkrafttreten Behördliche Kontrolle Jährlicher Verrechnungspreisbericht Schriftliche Verrechnungspreisdokumentation Ausnahmen Methoden Risiko einer Steuerprüfung Strafen Advance pricing agreement (APA) Ja Ja Nach Aufforderung durch die Behörde Ja OECD Hoch Hoch in Vorbereitung Die Grundlagen der Verrechnungspreisregeln (nachfolgend als TP Transfer-pricing) wurden mit dem Gesetz Nr.408 vom mit Wirksamkeit ab dem 1. September 2013 festgelegt. Die in der Ukraine anerkannten Verrechnungspreismethoden entsprechen zwar grundsätzlich den OECD-Methoden, in der Praxis erwarten wir jedoch dass die Steuerbehörden unter Bezugnahme auf die Verrechnungspreisbestimmungen die Steuerbasis für Transaktionen zwischen verbundenen Personen willkürlich erhöhen werden und verstärkt repressive Maßnahmen anwenden. Es besteht keine Pflicht, die Verrechnungspreisdokumentation der Steuererklärung beizulegen. Die Transaktionen der Gesellschaft mit in- und ausländischen verbundenen Unternehmen müssen aber in einem jährlichen schriftlichen Verrechnungspreisbericht offengelegt werden. Ein Steuerzahler hat die Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen, wenn er von der Steuerbehörde dazu aufgefordert wird. Große Steuerzahler sind verpflichtet, die Verrechnungspreisdokumentation innerhalb von 2 Monaten nach der Aufforderung der Steuerbehörde vorzulegen. Für alle anderen Steuerzahler steht eine Frist von 1 Monat zur Verfügung. Anerkannte Verrechnungspreismethode sind die Preisvergleichsmethode, die Wiederverkaufsmethode, die Cost-plus-Methode, die Gewinnaufteilungsmethode und die Nettomargenmethode. Die bevorzugte Methode ist die Preisvergleichsmethode. Im Gesetz sind empfindliche Strafsanktionen vorgesehen: für die Nichteinreichung des Verrechnungspreisberichts 5% (!) vom Betrag der kontrollierten Transaktion, für die Nichteinreichung der Verrechnungspreisdokumentation nach Aufforderung durch die Steuerbehörde ca. 115 TUAH. Im Gesetz sind bestimmte Informationsquellen festgelegt, welche die Steuerbehörde bei der Prüfung der Verrechnungspreisbildung benutzt und für die Beurteilung der Fremdüblichkeit der Transaktionen heranzieht. Es ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörde die gesetzlich vorgesehenen Informationsquellen willkürlich und zu Ihren Gunsten auslegen wird. 2

3 Details GESETZLICHE GRUNDLAGEN Der Fremdvergleichsgrundsatz und die Verpflichtung zur Einreichung eines Verrechnungspreisberichts und zur Führung einer Verrechnungspreisdokumentation sind im Art. 39 des Steuerkodex der Ukraine geregelt. Gesetzlich geregelt sind insbesondere die Definition von kontrollierten Transaktionen, verbundenen Personen, die Methoden zur Bestimmung der Verrechnungspreise und der Inhalt der schriftlichen Verrechnungspreisdokumentation. Die offiziell anerkannten Informationsquellen zur Bestimmung der Marktpreise von kontrollierten Transaktionen sind vom Ministerkabinett bis zum festzustellen. Zur Zeit gibt es weder eine Verwaltungspraxis noch irgendwelche Gerichtsurteile zu Verrechnungspreisthemen. Die OECD- Verrechnungspreisrichtlinien haben in der Ukraine derzeit weder rechtsverbindlichen Charakter noch faktische Bedeutung. In der Praxis erwarten wir willkürliche Korrekturen der Steuerbemessungsgrundlagen und der Steuerbeträge. GELTUNGSBEREICH Die Verrechnungspreisbestimmungen betreffen Transaktionen zwischen verbundenen Personen (kontrollierte Transaktionen) mit einem Transaktionswert von mindestens 50 Mio. UAH im Kalenderjahr mit dem jeweiligen Geschäftspartner. Art der Transaktion Kauf (Verkauf) von Waren oder Dienstleistungen Alle Transaktionen Personen Zwischen verbundenen Personen und Nichtresidenten Zwischen verbundenen Personen und Residenten, welche - im Vorjahr einen Steuerverlust hatten; - einem speziellen Besteuerungsregime unterliegen; - KöSt und/oder MwSt nach (niedrigeren) Steuersätzen bezahlen, die sich vom Basissatz unterscheiden; - zu Beginn des Kalenderjahres keine KöSt- und/oder Mehrwertsteuerzahler waren. Mit einem Nichtresidenten eines Staates, dessen KöSt mindestens um 5 Prozentpunkte niedriger ist als in der Ukraine oder mit einem Nichtresidenten, der KöSt nach einem Steuersatz bezahlt, der mindestens um 5 Prozentpunkte niedriger ist, als in der Ukraine. Die Liste dieser Staaten wird vom Ministerkabinett der Ukraine zu publiziert. Verbundene Personen sind im Wesentlichen natürliche Personen oder Gesellschaften, die an anderen Gesellschaften mit mindestens 20 % beteiligt sind oder über Stimmrechte bzw. persönliche Nahebeziehungen beherrschenden Einfluss auf eine andere Person oder Gesellschaft haben. Praktischer Hinweis Im ersten Schritt ist zu analysieren, ob eine geschäftliche Beziehung mit einer verbundenen Person besteht. Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die Transaktion mit dieser Person 50 Mio. UAH jährlich übersteigt. Wird der Jahreswert von 50 Mio. UAH nicht überschritten, finden die Verrechnungspreisbestimmungen auf diese Transaktion keine Anwendung. VERRECHNUNGSPREISBERICHT DOKUMENTATION UND Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen wird die Verpflichtung zur Erstellung eines jährlichen schriftlichen Verrechnungspreisberichts eingeführt. Als Berichtsperiode für die Verrechnungspreisbildung gilt ein Kalenderjahr, der Verrechnungspreisbericht ist bis zum 1. Mai des Folgejahres bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen. Die Inhalte des Verrechnungspreisberichts sind derzeit noch nicht klar. Wir erwarten, dass der Verrechnungspreisbericht im Wesentlichen eine Auflistung der Transaktionen und der jeweiligen Transaktionswerte enthalten wird. Darüber hinaus hat die Steuerbehörde das Recht, vom Steuerzahler eine Dokumentation der kontrollierten Transaktionen zu verlangen. Die Verrechnungspreisdokumentation hat folgende Informationen zu enthalten: Information über die verbundenen Personen Information über die Unternehmensgruppe, inklusive Tätigkeitsbeschreibung und Verrechnungspreispolitik Beschreibung der Transaktionen und Bedingungen ihrer Durchführung 3

4 Beschreibung der Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand von kontrollierten Transaktionen sind, einschließlich deren Beschaffenheit, Qualität und Marktgeltung, Herkunftsland des Herstellers und Warenzeichen Lieferbedingungen und Zahlungsvereinbarungen Faktoren, welche die Verrechnungspreise beeinflussen Funktions- und Risikoanalyse der an der Transaktion beteiligten verbundenen Personen Wirtschaftliche Analyse der kontrollierten Transaktionen inklusive Beschreibung der Methoden für die Feststellung des Preises, des Preisrahmens und der Rentabilität Information über eine allfällige Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage und der Steuerbeträge FORMELLE BESTIMMUNGEN Termin Große Steuerzahler müssen die Verrechnungspreisdokumentation nach Aufforderung durch die Steuerbehörde innerhalb von zwei Monaten vorlegen, alle anderen Steuerzahler innerhalb von einem Monat. Sprache Die Verrechnungspreisdokumentation muss in ukrainischer Sprache erstellt werden. Anlagen zur Steuererklärung In der Ukraine ist es nicht erforderlich, die Verrechnungspreisdokumentation der Steuererklärung beizulegen. Zulässige Verrechnungspreismethoden Steuerzahler können folgende Methoden anwenden. Methoden, die vom Preisvergleich ausgehen, konkret: die Preisvergleichsmethode, die Wiederverkaufsmethode, Cost-plus-Methode, und Methoden, die vom Gewinnvergleich ausgehen, konkret: Gewinnaufteilungsmethode, Nettomargen-Methode. Bevorzugte Methode ist die Preisvergleichsmethode. Formal entspricht dies den OECD-Methoden, die Entwicklung in der Praxis bleibt abzuwarten. Fristen für die Beurteilung durch die Steuerbehörde Die Steuerbehörde hat das Recht die eingereichte Dokumentation innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu überprüfen. Diese Frist kann nach dem Beschluss der Steuerbehörde um weitere 6 Monate verlängert werden. Wir empfehlen grundsätzlich der Gesellschaft, die Verrechnungspreisdokumentation nicht erst nach Aufforderung durch die Steuerbehörde vorzubereiten, sondern die wesentlichen Bestandteile in den nächsten Monaten auszuarbeiten. Dabei wird darauf zu achten sein, dass die administrative Mehrbelastung auf ein betriebswirtschaftlich vertretbares Ausmaß reduziert wird. Es ist damit zu rechnen, dass die Steuerbehörde bei komplexen Transaktionen und/oder Transaktionen mit erheblichem Umfang die Verrechnungspreisdokumentation abrufen wird. Strafen Im Gesetz sind folgende Strafsanktionen vorgesehen: Für die Nichteinreichung des Verrechnungspreisberichts 5% vom Betrag der kontrollierten Transaktion, für die Nichteinreichung der Verrechnungspreisdokumentation nach Aufforderung durch die Steuerbehörde ca. 115 TUAH. Bei fristgerechter und vollständiger Einreichung des Verrechnungspreisberichtes und der Verrechnungspreisdokumentation werden die beschriebenen empfindlichen Strafsanktionen im Regelfall nicht zur Anwendung kommen. Im Fall von Steuernachzahlungen werden Zinsen verrechnet und sind gerichtliche Strafsanktionen vorgesehen. Advance pricing agreement (APA) Im Steuerkodex ist zwar der Abschluss von advance pricing agreements vorgesehen, aber derzeit gibt es dazu keine detaillierten Regeln. Diese Regeln sind durch Ministerkabinett bis zum auszuarbeiten. Steuerkontrolle Es ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörde regelmäßig die Verrechnungspreisdokumentation von Unternehmen anfordern wird, die Transaktionen von wesentlichem Umfang in ihrem Verrechnungspreisbericht melden. In der Praxis rechnen wir mit willkürlichen Erhöhungen der Steuerbasis und mit der verstärkten Anwendung von repressiven Maßnahmen. 4

5 EMPFEHLUNGEN Die Verrechnungspreisdokumentation hat eine umfassende Analyse der Transaktionen mit verbundenen Personen zur Voraussetzung. Schwerpunkte sind die Funktions- und Risikoanalyse und die Darstellung der Verrechnungspreispolitik. Das Augenmerk sollte insbesondere auf die Darstellung der Verrechnungspreismethoden und der verwendeten Informationsquellen für die Bestimmung der Verrechnungspreise liegen. Den Gesellschaften wird empfohlen, ihre unternehmensinternen Transaktionen mit Hilfe von unternehmensinternen Verträgen genau zu dokumentieren (diese sind normalerweise auch Anlage der Verrechnungspreisdokumentation). Um Strafen zu vermeiden, empfehlen wir, die Verrechnungspreisdokumentation im Voraus vorzubereiten und nicht erst nach einer Aufforderung durch die Steuerbehörde. Unser Team kann Ihnen bei der Analyse der Verrechnungspreispolitik, der Vorbereitung des Verrechnungspreisberichts und der Verrechnungspreisdokumentation behilflich sein. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von internationalen Klienten und bei der Vertretung und Durchsetzung ihrer Interessen vor den Steuerbehörden. Wir stehen an Ihrer Seite und sind gerne bereit, Ihnen bei der steuerlichen Planung und Risikoanalyse, bei der steuerlichen Überprüfung Ihrer Verrechnungspreise, der von Ihnen verwendeten Methoden, sowie bei Advance pricing agreements (APA) zu helfen. 5

6 Kontakt Dr. Wilfried Serles Managing Partner Natalia Rak Steuerberaterin IB Interbilanz Consulting, IB Interbilanz Audit Yaroslavskaya Str. 6 UA Kyiv T F E office@ibgroup.co.ua IB.Group in der Ukraine Die IB. Group ist aus einer im Jahr 1949 gegründeten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei hervorgegangen. Am Standort Kiew arbeiten rund 20 Mitarbeiter, die für österreichische und internationale Klienten Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Lohnverrechnung erbringen, aber auch der Abschluss- und Sonderprüfungen und Umgründungsberatungen durchführen. IB.Group in CEE Die IB. Group operiert in 8 Ländern Zentralund Osteuropas. Heute betreuen rund 350 Mitarbeiter rund 2300 Mandanten. Unsere Standorte in Kroatien, Serbien, Slowenien, der Ukraine und Österreich treten als IB Interbilanz auf. In Tschechien, Ungarn und der Slowakei sind unsere Gesellschaften Mitglied von Grant Thornton. In den genannten Ländern betreuen wir internationale mittelständische oder große Unternehmen, davon viele österreichische und deutsche Investoren. Unser Erfolg beruht darauf, dass unsere Mandanten in den jeweiligen Ländern qualitativ auf gleichem Niveau wie in ihrem Heimatland betreut werden und die Sprache keine Barriere ist. Die meisten unserer Mitarbeiter sprechen neben ihrer Muttersprache fließend Deutsch oder Englisch. Unser Leistungsangebot umfasst sämtliche wirtschaftstreuhändische Tätigkeiten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Erstellung oder Prüfung von Jahresabschlüssen, die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten und verwandten Rechtsgebieten, Unternehmensberatung sowie Buchhaltung und Gehaltsverrechnung. 6

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