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1 Selma - Lagerlöf - Gemeinschaftsschule Ahrensburg

2 Die Gemeinschaftsschule führt zu allen Schulabschlüssen und Berechtigungen Fachhochschule und Universität Fachgymnasium Berufsfachschule Berufsschule Erster allgemeinbildender Schulabschluss / Förderschulabschluss Mittlerer Schulabschluss Gemeinschaftsschule Abitur FHS - Reife Grundschule

3 Abschlussprüfungen an den Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe I) Grundlagen: Ø Schulgesetz (2007 / letzte Fassung 2014) Ø GemVO vom 31. Juli 2014 Ø Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (KMK-Beschluss vom in der Fassung vom ) Ø Vereinbarung über Bildungsstandards für den MSA in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik (KMK-Beschluss vom Dezember 2003), Naturwissenschaften (KMK-Beschluss vom Dezember 2004) Ø Vereinbarung über Bildungsstandards für den ESA in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik (KMK-Beschluss vom Oktober 2004) Ø Geltende Fachanforderungen

4 Abschlussprüfungen an Gemeinschaftstschulen (Sekundarstufe I) Organisation der Abschlussprüfungen Ø Vorsitz: Vertreter/-in der Schulaufsichtsbehörde oder Schulleiter bzw. dessen Vertretung Ø Koordinatorin 8-10 Ø drei weitere Lehrkräfte (Oberstufenleiter/-in nur bei MSA) Prüfungsausschuss Ø Klassenelternbeiratsvorsitzende mit beratender Stimme Unterausschüsse Ø Mündliche Prüfung: Vorsitzende/r Prüfer/in Schriftführer/-in Ø Präsentation der Projektarbeit: Vorsitzende/r (Schulleiter oder beauftragte Lehrkraft) Projektbetreuer/-in -

5 Präsentation der Projektarbeit Die Projektarbeit ist Ø themenorientiert Ø fächerübergreifend Ø als Gruppenarbeit durchzuführen Die Projektarbeit umfasst Ø die Vorbereitung mit Themenfindung, Gruppenbildung und Projektbeschreibung Ø einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Zeitstunden Ø die Projektpräsentation Die Projektarbeit soll Ø schriftliche Ø mündliche Ø praktische Leistungen enthalten

6 Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung erfolgt zentral in den Fächern Ø Deutsch Ø Mathematik Ø erste Fremdsprache Die Arbeitszeit beträgt jeweils 135 Minuten (ungeachtet der Vorbereitungszeit)

7 Mündliche Prüfung Ø mündliche Prüfungen auf Antrag des Schülers/der Schülerin oder auf Beschluss des Prüfungsausschusses Ø maximal zwei mündliche Prüfungen Ø alle Fächer wählbar außer Englisch! Ø Durchführung als Einzel- oder Gruppenprüfung Ø pro Prüfling 10 Minuten Prüfungszeit Mündliche Prüfungen nur noch bei Relevanz für das Gesamtergebnis!!!!

8 Zensurenfindung Ø wenn keine Prüfung stattfindet, sind Vornoten Endnoten Ø findet eine Prüfung statt, werden die Vornote und das Prüfungsergebnis im Verhältnis 2:1 berücksichtigt Ø Liegen in Deutsch und Mathematik sowohl ein schriftliches als auch ein mündliches Prüfungsergebnis vor, werden beide Ergebnisse zu gleichen Teilen bei der Feststellung der Prüfungsnote berücksichtigt Ø Liegt das rechnerische Ergebnis der beiden Prüfungsteile genau zwischen zwei Noten, wird zugunsten der Schülerin/des Schülers gerundet. Ø PA entscheidet über Endnoten Ø PA entscheidet über Zuerkennung des Abschlusszeugnisses/ des Zeugnisses zur Versetzung in die Oberstufe

9 Abschlüsse und Übergangsberechtigungen an der SLG Erster allgemeinbildender Schulabschluss Ø Teilnahme an der Abschlussprüfung auf Antrag der Eltern oder durch Beschluss der Klassenkonferenz 9.1 Ø mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern, maximal eine mangelhafte Leistung möglich, keine Endnote ungenügend! Ø Berücksichtigt werden auch die Fächer, die in der vorletzten Jahrgangsstufe oder im ersten Halbjahr der letzten Jahrgangsstufe letztmalig unterrichtet wurden und ebenso die Projektarbeit! Übergangsberechtigung nach 10, wenn Ø die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend benotet wurden Ø kein Fach mit mangelhaft oder ungenügend benotet wurde

10 Mittlerer Schulabschluss Ø Schülerinnen und Schüler nehmen an einer zentralen Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses teil Ø mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern, maximal eine mangelhafte Leistung möglich Ø keine ungenügende Endnote Ø Berücksichtigung der vorletzten Jahrgangsstufe wie bei ESA Übergangsberechtigung nach 11 wenn Ø die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend benotet werden Ø keine mangelhafte und ungenügende Endnote erteilt wird

11 Ergänzende REGELUNGEN!!! Ø auf Antrag der Eltern kann die Klassenkonferenz 10.1 Schülerinnen/ Schüler von der Prüfung befreien, wenn eine Versetzung in die 11. Jahrgangsstufe zu erwarten ist Ø Der Mittlere Schulabschluss kann aber nur durch erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung erworben werden!!

12 Terminplanung Abschlussprüfungen Jahrgänge 9 / November Uhr Konstituierung Prüfungsausschuss 10 Zwischenkonferenz Uhr Jahrgang Uhr Jahrgang 9 - im Anschluss: Konstituierung des Prüfungsausschusses Dezember Projektkommunikationstag für den 9. Jahrgang/Neuaufnahmen 10. Jahrgang 08. Januar Prüfungsausschuss 9/10 (Projektprüfung) 15. Januar Zeugniskonferenz Januar Zeugniskonferenz Januar Januar 2019 Projektprüfungswoche 9 und Neuaufnahmen /06. Februar 2019 Projektpräsentationsprüfungen

13 Termine für die Probearbeiten unter Vorbehalt: (Änderungen in diesem Block sind möglich!!!) 15. März Probearbeit 9/10 Deutsch 19. März Probearbeit 9/10 Mathematik 21.März Probearbeit 9/10 Englisch schriftlich (sprachpraktischer Teil variabel während des Schuljahres)

14 ZENTRALE Abschlussprüfungen (schriftlich): 07. Mai 2019 MSA Englisch, Teil 1/ ESA Deutsch 09. Mai 2019 MSA Mathematik / ESA Englisch, Teil Mai 2019 MSA Deutsch/ ESA Mathematik Englisch / sprachpraktischer Prüfungsanteil MSA / ESA (Teil 2) 21. Mai / 23. Mai / 24. Mai Nachreibetermine für zentrale Abschlussarbeiten (D E - M) 27. Mai Vorzensurenkonferenzen 9./10. Jahrgang 04. Juni Festlegung/Bekanntgabe der mündlichen Prüfungsfächer durch die PA 9/ Juni 2019 Mündliche Prüfung ESA/MSA/Abitur 20. Juni 2019 Entlassungsfeier

15 Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern viel viel Erfolg!!!

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