Richtlinie des Rektorats für die Durchführung von Drittmittelprojekten (Drittmittelprojektrichtlinie) vom
|
|
- Holger Burgstaller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinie des Rektorats für die Durchführung von Drittmittelprojekten (Drittmittelprojektrichtlinie) vom in Ergänzung der Drittmittelordnung der HfK (DMO HfK) zur Beachtung durch die Projektleitungen Der Rektor der Hochschule für Künste Bremen hat gem. 110 Abs. 3 BremHG vom (Brem.GBl. S. 375) am die vom Rektorat der Hochschule am beschlossene Drittelmittelprojektrichtlinie genehmigt. Inhalt Ablauf... 2 Abschlussbericht ( 7 DMO)... 2 Anmeldung ( 3 DMO)... 3 Antragsberechtigung ( 1 Abs. 2 DMO)... 3 Bankverbindung... 3 Beschaffungen... 4 Dienstreisen... 4 Exkursionen... 4 Folgelasten ( 1 Abs. 4 DMO)... 4 Forschungs- und Entwicklungsförderung... 4 Freiheit von Forschung und Kunst ( 1 Abs. 5 DMO)... 5 Gültigkeit der Drittmittelordnung:... 5 Kostenkalkulation ( 2 Abs. 2 DMO)... 6 Direkte Kosten ( 2 Abs. 2 DMO)... 6 Gemeinkosten/Indirekte Kosten ( 2 Abs. 2 DMO)... 6 Gewinnzuschlag ( 2 Abs. 2 DMO)... 7 Steuern... 7 Mittelverwaltung ( 6 Abs. 2 DMO)... 7 Nachkalkulation ( 2 Abs. 3 DMO)... 7 Nachmeldung ( 4 Abs. 3 DMO)... 7 Nebentätigkeit... 8 Personaleinstellung ( 6 Abs. 3 DMO)/Personalkosten... 8 Projektbeginn/-ende ( 4 Abs. 1 DMO)... 8 Vertrag ( 5 DMO)... 8 Verwendungsnachweise
2 Vorhabenbeschreibung ( 3 Ziff. 2 DMO)... 8 Wirtschaftliche/Nichtwirtschaftliche Drittmittelprojekte... 9 Ablauf Zunächst ist die Projekt-Idee in einem Projektplan, bestehend aus einer Vorhabenbeschreibung und einer Kostenkalkulation, darzustellen. Das Dezernat Finanzen und Beschaffung nimmt die Bestimmung vor, ob es sich um ein wirtschaftliches oder ein nichtwirtschaftliches Projekt handelt. Diese Festlegung hat Einfluss auf die Kostenkalkulation. Zur Erstellung der Kalkulation werfen Sie bitte einen Blick auf unsere Checkliste. Die Checkliste soll Ihnen dabei helfen, an alle eventuellen Kosten zu denken wie beispielsweise GEMA-Gebühren. In der Checkliste finden Sie auch die jeweils zuständigen Stellen an der HfK. Projektplan und Kostenkalkulation sind danach im jeweiligen Dekanat anzumelden. Das Dekanat entscheidet innerhalb einer Frist von 4 Wochen über Genehmigung bzw. Einschränkung oder Ablehnung hinsichtlich der Nutzung von Hochschulressourcen des Projektvorhabens. Bei Genehmigung können Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen Drittmittelgeber aufgenommen werden. Soll aus bestimmten Gründen auf Gemeinkosten verzichtet, oder die Gemeinkosten nur teilweise erstattet werden, ist dieses von der Hochschulleitung genehmigen zu lassen. Gegebenenfalls muss daraufhin die Kostenkalkulation überarbeitet werden und erneut mit dem Drittmittelgeber verhandelt werden. Liegt ein Vertragsentwurf vor (der unter Einbeziehung des Dezernates 2- Finanzen und Beschaffung entstanden ist), ist dieser von der Innenrevision der HfK zu prüfen. Bestehen keine Einwände gegen den Entwurf, kann der Vertrag vom Drittmittelgeber, der Hochschulleitung und ggf. von der Projektleitung unterzeichnet werden. Nach Eingang einer rechtsgültigen schriftlichen Zusage bzw. Bescheides und schriftlicher Genehmigung durch das jeweilige Dekanat kann mit der Projektarbeit begonnen werden. Ggf. einzustellendes Personal wird auf Vorschlag der Projektleitung vom Dezernat 3- Personal eingestellt. Die Verwaltung der Drittmittel findet im Dezernat 2- Finanzen und Beschaffung statt. Diese erstellt auch den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis gegenüber dem Drittmittelgeber. Zum Projektende ist von der Projektleitung ein Abschlussbericht zu erstellen, je nach Anforderung des Drittmittelgebers sind evtl. auch Zwischenberichte notwendig. Nach Projektende wird eine Nachkalkulation von der Projektleitung erstellt und beim Dezernat Finanzen und Beschaffung eingereicht. Abschlussbericht ( 7 DMO) In der Regel verlangen die Drittmittelgeber zum Projektabschluss einen Abschlussbericht. Dieser besteht meistens aus einem Sachbericht, der von der Projektleitung zu erstellen ist und einem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis über die sachgerechte Verwendung der Mittel, der vom Dezernat Finanzen und Beschaffung erstellt wird. Drittmittelgeber wie z.b. 2
3 das BMBF, die EU oder die DFG verfügen über ihre eigenen Bestimmungen und/oder Formulare. Fordern Sie bitte diese beim Drittmittelgeber an. Der Abschlussbericht ist von der Projektleitung an die Rektorin bzw. den Rektor, die Dekanin bzw. den Dekan des Fachbereichs bzw. der Leitung der künstlerischwissenschaftlichen Einrichtung zu leiten. Bei umfänglichen Vorhabenbeschreibungen genügt ein Hinweis darauf, wo diese aufbewahrt werden und eingesehen werden kann. Anmeldung ( 3 DMO) Die Projektanmeldung, bestehend aus einer Vorhabenbeschreibung und einer Kostenkalkulation, ist im jeweiligen Dekanat einzureichen. In begründeten Fällen kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen die Inanspruchnahme hochschuleigener Ressourcen (Personal, Sachmittel und Einrichtungen) abgelehnt oder durch Auflagen beschränkt werden. In solchen Fällen ist ggf. der Projektplan mit der Kostenkalkulation zu überarbeiten. Frühzeitig vor Vertragsabschluss informiert die Projektleitung im Rahmen einer Projektbesprechung das Dezernat 2- Finanzen und Beschaffung und das Dezernat 3- Personal. Hierbei sind die für die jeweilige Verwaltungseinheit erheblichen Tatsachen wie z.b. besondere Finanzierungsmodalitäten (z.b. zu erbringende Eigenanteile) oder für das Projekt erforderliche Personalmaßnahmen mitzuteilen. Antragsberechtigung ( 1 Abs. 2 DMO) Antragsberechtigt sind Hochschulmitglieder, zu deren dienstlichen Aufgaben die selbständige Durchführung von Forschung und künstlerischen Entwicklungsaufgaben gehört, also die Professorinnen und Professoren (ordentliche und Vertretungsprofessorinnen und -professoren) der Hochschule. Auch künstlerische/wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Drittmittelprojekte durchführen, wenn und soweit ihnen Forschungsaufgaben zur selbständigen Wahrnehmung übertragen wurden. Bankverbindung Die Bankverbindung der HfK lautet: Bremer Landesbank BLZ Kto Damit die Drittmittel, die auf unserem Konto eingehen, richtig zugeordnet werden können, soll der Drittmittelgeber bei der Überweisung die SAP-Innenauftragsnummer (IA) des Projektes angeben. Innenaufträge werden im Dezernat 2 - Finanzen und Beschaffung 3
4 angelegt. Unter der Innenauftragsnummer werden die Mittel für das Projekt verwaltet und abgerechnet. Beschaffungen Auch in Drittmittelprojekten sind Beschaffungen entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Beachten Sie dazu die Dienstanweisung SAP oder halten Rücksprache mit dem Dezernat 2 Finanzen und Beschaffung. Dienstreisen Auch bei Drittmittelvorhaben werden Reisekosten nach den Bestimmungen des bremischen Reisekostengesetzes (BremRKG) abgerechnet. Ein Dienstreiseantrag ist 14 Tage vor Reiseantritt zu stellen. Die Formulare Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise und Reisekostenrechnung finden Sie auf der HfK-Website. Siehe auch Exkursionen. Exkursionen Bei Drittmittelvorhaben werden Exkursionen nach der gültigen Richtlinie zur Durchführung von Exkursionen abgerechnet. Ein Exkursionsantrag ist 3 Wochen vor Reiseantritt zu stellen. Die Antragsformulare Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (für die Reisekosten der Exkursionsleitung), Exkursionsantrag (für die Reisekosten der Studierenden) und die Formulare für die Abrechnung Reisekostenrechnung und Bestätigung der Exkursion finden Sie auf der HfK-Website. Folgelasten ( 1 Abs. 4 DMO) Folgelasten sind z.b. Personalkosten aufgrund der (zwingenden) Weiterbeschäftigung einer Person, die im Rahmen des Drittmittelprojekts eingestellt wurde oder laufende Wartungskosten für investive Güter (Maschinen, Geräte, etc.) über die Projektlaufzeit hinaus. Folgelasten müssen gemäß Drittmittelordnung angemessen berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass separat in der Anmeldung auf die Folgekosten hingewiesen werden muss. Ist die genaue Höhe der Kosten bekannt, listen Sie diese bitte mit auf. Forschungs- und Entwicklungsförderung Reichen eingeworbene Drittmittel für die Durchführung des Projektes nicht aus, können zusätzlich Gelder beim Forschungs- und Entwicklungsfonds der HfK beantragt werden. Stichtage für Anträge sind jeweils der 1. März und der 1. Oktober eines Jahres. 4
5 Antragsformulare und die Grundsätze zur Forschungs- und Entwicklungsförderung an der HfK sind auf der Website herunterzuladen. Freiheit von Forschung und Kunst ( 1 Abs. 5 DMO) Die Freiheit der Forschung und der Kunst muss auch im Rahmen der Drittmittelvorhaben uneingeschränkt gewährleistet sein. Drittmittel dürfen nur unter dieser Voraussetzung angenommen werden. 7 BremHG: Die Freiheit der Forschung umfasst insbesondere die Fragestellung, die Grundsätze der Methodik sowie die Bewertung des Forschungsergebnisses und seine Verbreitung. Die Freiheit der Kunst und der künstlerischen Entwicklung umfasst das Recht der Herstellung, Verbreitung und Darbietung von Kunstwerken. Gültigkeit der Drittmittelordnung: Gemäß 1 DMO ist die Ordnung anzuwenden auf Vorhaben, die aufgrund von Forschungsund künstlerischen Entwicklungsaufträgen durchgeführt werden als auch Vorhaben, die zum Zwecke der Förderung von Forschung und künstlerischer Entwicklung finanziert werden. Dabei erfolgt die Finanzierung aus Drittmitteln. Es werden keine oder nur zum Teil Haushaltsmittel verwendet, sondern Geld-, Sach- oder Dienstleistungen von Dritten. Die Anwendung der DMO ist für die o.g. Vorhaben unabhängig von der Höhe der Zuwendung. Grundsätzliche Bestandteile eines Drittmittelprojektes sind insbesondere: - Vertrag mit einem Drittmittelgeber (oder Angebot und Annahme), - Projektplan und Kostenkalkulation, - Eine festgelegte Projektlaufzeit, - Bewilligungsbescheid/Zuwendungsbescheid, - Verpflichtung zur Berichtsabgabe nach Projektabschluss bzw. Verwertung des Ergebnisses durch Drittmittelgeber. Nicht als Drittmittelprojekte im Rahmen der Ordnung sind folgende Vorhaben anzusehen: - Alle Konzerte/Ausstellungen/sonstige Veranstaltungen, die nicht Teil eines Forschungsprojektes bzw. künstlerischen Entwicklungsvorhaben sind, für die aber eine Mitfinanzierung durch Dritte erfolgte, z.b. durch den Verkauf von Eintrittskarten / kostenlose Bereitstellung eines Raumes o.ä. / Spenden ohne Gegenleistung - Studentische Projekte/Veranstaltungen/Exkursionen, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen stattfinden und auf ähnliche Weise wie oben bezuschusst werden 5
6 Kostenkalkulation ( 2 Abs. 2 DMO) Dieser Richtlinie ist ein Kalkulationsschema beigefügt. Bitte wenden Sie sich an das Dezernat 2- Finanzen und Beschaffung für die digitale Fassung. Die Projektkalkulation ist zusammen mit der Vorhabenbeschreibung bei der Projektanmeldung einzureichen. Die Kalkulation ist außerdem Grundlage der Verhandlungen mit dem Drittmittelgeber. Direkte Kosten ( 2 Abs. 2 DMO) Direkt zurechenbare Kosten sind alle Kosten, die dem Drittmittelprojekt eindeutig zuzuordnen sind, z.b. für das Projekt eingestelltes Personal inkl. der Personalnebenkosten, Sachkosten (z.b. Geräte bis 410 Euro, Honorare und Dienstreisen) und Investitionen. Gemeinkosten/Indirekte Kosten ( 2 Abs. 2 DMO) Definition: Zu den Gemeinkosten/indirekten Kosten gehören Sachkosten eines Arbeitsplatzes, Kosten der Nutzung von Räumen, Werkstätten, Geräten der HfK und allgemeine Verwaltungskosten, die dem Drittmittelprojekt nicht verursachungsgerecht, also durch Anwendung von Umlageschlüsseln zugerechnet werden. Berechnung: Im Kalkulationsschema ist der zeitliche Arbeitsumfang der Personen anzugeben, die direkt für das Projekt tätig sind. In dem Kalkulationsschema (Datei Drittmittel_Kostenkalkulation.xls erhältlich beim Dezernat 2 und ggf. auf der Website) werden die Gemeinkosten automatisch berechnet. Sie sind das Ergebnis aus den eingetragenen Personalhauptkosten multipliziert mit den hinterlegten Zuschlagssätzen. Bei wirtschaftlichen Vorhaben müssen die Gemeinkosten vollständig vom Drittmittelgeber getragen werden. Bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben sollen die Gemeinkosten 20 % der direkten Kosten betragen. Eine Überschreitung von 20 % hat zu erfolgen, wenn dies mit dem Drittmittelgeber abrechenbar ist. Eine Unterschreitung oder ein Verzicht der Gemeinkostenpauschale ist bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben möglich, wenn hierfür ein schriftlicher Antrag von der Projektleitung bei der Hochschulleitung gestellt wird, weil der Drittmittelgeber die Gemeinkosten nicht oder nur teilweise erstattet und die HfK ein dringendes Interesse an der Durchführung hat und 6
7 die Genehmigung, in der das dringende Interesse begründet wird, durch die Hochschulleitung schriftlich erfolgt ist. Das Dezernat 2, das für die Abwicklung des Drittmittel-Vorhabens zuständig ist, ist zu informieren. Ein dringendes Interesse der Hochschule an der Durchführung eines Drittmittelprojekts ist i.d.r. gegeben, wenn die Finanzierung zum Zwecke der Forschungsförderung aus öffentlichen Mitteln (z.b. vom Bund oder den Ländern) oder aus Mitteln gemeinnütziger Einrichtungen und Stiftungen, die zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben der Wissenschaftsförderung verpflichtet sind (z.b. DFG, VW-Stiftung), erfolgt. Die Entscheidung über einen Verzicht oder eine Reduzierung der Gemeinkosten trifft die Hochschulleitung auf Antrag der Projektleitung. Gewinnzuschlag ( 2 Abs. 2 DMO) Bei wirtschaftlichen Vorhaben ist ein Gewinnzuschlag von mindestens 3% der Gesamtkosten zu berücksichtigen. Steuern In bestimmten Fällen kann das Drittmittelprojekt der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dies ist grundsätzlich bei wirtschaftlichen Vorhaben der Fall. Hierbei berät Sie das Dezernat 2- Finanzen und Beschaffung. Mittelverwaltung ( 6 Abs. 2 DMO) Die Mittelverwaltung erfolgt durch das Dezernat Finanzen und Beschaffung. Hochschulprojekte sind immer über die Hochschulkonten abzuwickeln und dürfen keinesfalls über Privatkonten laufen. Projekte, die über Privatkonten der Projektleitung abgewickelt werden, sind keine Hochschulprojekte. Für private Projekte dürfen nur gegen Entgelt Hochschulressourcen verwendet werden und sind als Nebentätigkeit anzumelden. Nachkalkulation ( 2 Abs. 3 DMO) Unter der Nachkalkulation ist die Erfassung der tatsächlichen Kosten zu verstehen, die spätestens 3 Monate nach vollständiger Beendigung des Projektes von der Projektleitung und dem Dezernat Finanzen und Beschaffung zu erstellen ist. Bei einem wirtschaftlichen Projekt darf die Nachkalkulation nicht zu einer Unterschreitung des Gewinnanteils von 3% führen. Nachmeldung ( 4 Abs. 3 DMO) Ergeben sich in den Verhandlungen mit dem Drittmittelgeber Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Projektanmeldung, muss eine schriftliche Nachmeldung durch die Projektleitung bei der/dem zuständigen Dekanin bzw. Dekan oder der Leitung der künstlerisch-wissenschaftlichen Einrichtung sowie beim Dezernat Finanzen und Beschaffung erfolgen. 7
8 Nebentätigkeit Drittmittelforschung kann als Dienstaufgabe im Hauptamt oder als Nebentätigkeit durchgeführt werden. Eine Kombination ist nicht möglich. Drittmittelprojekte als Nebentätigkeit sind keine Hochschulprojekte und vor Aufnahme dem Personaldezernat anzuzeigen. Ggf. wird ein Entgelt für die Nutzung von Hochschulressourcen erhoben. Personaleinstellung ( 6 Abs. 3 DMO)/Personalkosten Aus Drittmitteln können studentische Hilfskräfte, wissenschaftliches Personal sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden sowie Honorar- und Werkverträge geschlossen werden. Die Einstellung erfolgt befristet bzw. auf Stundenbasis (stud. Hilfskräfte) und auf Vorschlag der Projektleitung durch die Hochschule. Das Dezernat 3 Personal berät Sie hierbei und auch bei der Kalkulation der Personalkosten. Projektbeginn/-ende ( 4 Abs. 1 DMO) Die Projektarbeit darf erst aufgenommen werden, wenn zumindest eine rechtsgültige schriftliche Zusage oder ein Bescheid des Drittmittelgebers vorliegt und die Dekanin bzw. der Dekan oder die Leitung der künstlerisch-wissenschaftlichen Einrichtung die Durchführung des Vorhabens schriftlich genehmigt hat. Idealerweise steht mindestens eine erste Rate zum Projektbeginn zur Verfügung. Diese Genehmigung und die Bestätigung bzw. der Zuwendungsbescheid sind beim Dezernat 2 - Finanzen und Beschaffung einzureichen. Vertrag ( 5 DMO) Bei der Vertragsgestaltung ist, soweit nicht ausschließlich inhaltliche Fragen zu klären sind, das Dezernat 2- Finanzen und Beschaffung einzubeziehen. Ein schriftlicher Vertrag ist zwingend. Nach Prüfung des Entwurfes wird der Vertrag von der Rektorin bzw. dem Rektor unterzeichnet. Auch Anträge an Drittmittelgeber, wie z.b. das BMBF oder die DFG, sind von der Rektorin bzw. dem Rektor zu unterzeichnen. Verwendungsnachweise Die zahlenmäßigen Verwendungsnachweise werden nach den Bestimmungen des jeweiligen Drittmittelgebers durch das Dezernat 2- Finanzen und Beschaffung erstellt. Die Projektleitung ist für die Erstellung des Sachberichtes verantwortlich. Vorhabenbeschreibung ( 3 Ziff. 2 DMO) Die Vorhabenbeschreibung ist der inhaltliche Teil des Projektplanes (Formular Anmeldung eines Drittmittelprojektes (Vorhabenbeschreibung) ). 8
9 Wirtschaftliche/Nichtwirtschaftliche Drittmittelprojekte Eine wirtschaftliche Tätigkeit im Bereich der Forschung ist die Auftragsforschung (Forschungstätigkeit für die gewerbliche Wirtschaft). Grundsätzlich handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit, sobald eine Ware oder Dienstleistung angeboten wird, für die es einen Markt (also Mitbewerber) gibt. Unter nichtwirtschaftliche Vorhaben fällt z.b. die Grundlagenforschung (unabhängige Forschung und Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses). Die Festlegung, um welche Art der Tätigkeit es sich handelt, trifft das Dezernat 2 - Finanzen und Beschaffung. Die Zuordnung hat Auswirkung auf die Kostenkalkulation, insbesondere auf die Höhe der Gemeinkosten. 9
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 78 vom 10. November 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung der Universität Hamburg über die Durchführung von Drittmittelprojekten
MehrVerwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien - DriMiR)
220-WFK Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen (Drittmittelrichtlinien - DriMiR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 15 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 14.07.2010 Inhalt: Seite 1. Richtlinie der Fachhochschule Gelsenkirchen für das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde
Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Seite 9 von 17 Anlage 1 Hier: Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde - hier: Antrag Antrag auf
MehrLeitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)
Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen: Kristine Lenz Sven Heidel Dezernat IV Dezernat IV (0511) 9296-2163 (0511) 9296-2191 kristine.lenz@hs-hannover.de
MehrDrittmittelrichtlinie für die Georg-August-Universität Göttingen
Die Drittmittelrichtlinie für die Georg August-Universität Göttingen wurde vom Präsidium der Georg-August-Universität Göttingen am 27.02.2008 und vom Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen am 17.01.2008
MehrKapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrLeitfaden zur Auditzertifizierung im 7. Forschungsrahmenprogramm an der LMU
ZENTRALE UNIVERSITÄTSVERWALTUNG STABSSTELLE CONTROLLING UND INNENREVISION Leitfaden zur Auditzertifizierung im 7. Forschungsrahmenprogramm an der LMU Ansprechpartner: Controlling und Innenrevision, Giselastr.
MehrAusschreibung Theaterprojekte mit Zeugnissen von Opfern des Nationalsozialismus
Formular 2014 Von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft auszufüllen: Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft Frau Ulrike Rothe Lindenstr. 20-25 10969 Berlin Eingang:... Aktenzeichen:...
MehrEckpunkte bei Veranstaltungen
OFFICE DAY 2014 AVIS Austausch Vernetzung Information - Solidarität AGENDA 1. Projektanzeige 2. Steuerliche Aspekte Zuschuss Zuwendung / Spende Sponsoring Ausländischer Gastvortrag Bewirtung / Rahmenprogramm
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
MehrAnleitung für das Projektantrags- und abrechnungstool PADUA (für Initial-, Schwerpunkt- und Regionalprojekte)
Anleitung für das Projektantrags- und abrechnungstool PADUA (für Initial-, Schwerpunkt- und Regionalprojekte) IBH-Projekte werden über das Projektantrags- und -abrechnungstool PADUA eingereicht, verwaltet
Mehrzur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe
50-3 1 Richtlinien zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Präambel Um die ambulante Versorgung der älteren und pflegebedürftigen Bad Homburger Einwohner/-innen
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrII. Systemhandling. 10. Einkaufswagengenehmigung. Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport. Workflows bei der LHM
10. Einkaufswagengenehmigung Workflows bei der LHM Ein Workflow kennzeichnet ein zuvor definiertes Regelwerk, das steuert, welche Einkaufswagen abhängig von verschiedenen Faktoren von wem in welcher Weise
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrAußerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin
MehrDenkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung
Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung Robert Bosch Stiftung GmbH Heidehofstraße 31 70184 Stuttgart Seite 1 Federführender Antragsteller Kooperationspartner 1 Bitte
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrRichtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten
Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrHändlerbedingungen für das System GeldKarte
Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrRichtlinie für den Forschungspool Vom 25. November 2014
Verwaltungshandbuch Richtlinie für den Forschungspool Vom 25. November 2014 Das Präsidium der TU Clausthal hat nach Anhörung des Senates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 folgende Richtlinie über den
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrKostenstellen verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrAnlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)
Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage
MehrElektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken
Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken 1 Schritte zum Mobilitätsantrag Beantragung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education 2014-2020) Registrierung
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrFörderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow
Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow
MehrGrundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten
Einführung Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten 05.02.2003 Mit In-Kraft-Treten des neuen Hochschulgesetzes (HG) vom 14.03.2000 ist die staatliche Anerkennung
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrIn dieser Ordnung gelten maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.
Ordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Professoren sowie hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien
Mehr1. Angaben zum Projekt (in Stichworten, ausführlich im Anhang) Projektziele (geplante Wirkung der Maßnahmen): Geplante Maßnahmen:
Projektbezeichnung (Titel): Projektträger (Verein/Dachverband): 1. Angaben zum Projekt (in Stichworten, ausführlich im Anhang) Projektziele (geplante Wirkung der Maßnahmen): Geplante Maßnahmen: Notwendigkeit
MehrAngenommen am 14. April 2005
05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen
MehrEU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung
EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung Richtlinien zur Antragstellung ab 2007/2008 www.lebenslanges-lernen.at/nkf I. An wen kann ich mich wenden? Für allgemeine Anfragen steht Ihnen Frau
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
Mehrder bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest
der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrBetriebs und Entgeltordnung der Core Facility Kleintier Bildgebung der Medizinischen Fakultät
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 4 vom 19.02.2014, Seite 49-53 Betriebs und Entgeltordnung der Core Facility Kleintier Bildgebung der Medizinischen Fakultät Der
MehrMICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011
MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrBetriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung
Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrVertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes
Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch
MehrEinfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud. EASY-PM Office Add-Ins Handbuch
Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud EASY-PM Office Add-Ins Handbuch Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Ribbonmenü... 4 3. Dokument... 5 3.1 Öffnen... 5 3.2 Speichern... 6 3.3 Speichern
MehrAntragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung
Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können,
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrSächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung SächsHLeistBezVO. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Hochschulen (Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrRichtlinie über die finanztechnische Abwicklung von wissenschaftlichen Veranstaltungen an der Universität Rostock (Veranstaltungsrichtlinie)
Richtlinie über die finanztechnische Abwicklung von wissenschaftlichen Veranstaltungen an der Universität Rostock (Veranstaltungsrichtlinie) Stand: 6. Juni 2014 Teil I Allgemeines... 2 1 Geltungsbereich...
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrHinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung
Hinweise und Ausfüllhilfe zur Stand Dezember 2014 Erläuterung Zuwendungsvertrag Was gibt den Rahmen für die Durchführung der Maßnahme vor? Förderrichtlinie Kultur macht stark Vertrag und Nebenbestimmungen
MehrDarstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.
Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.2009 V ZR 44/09 Revolution des Abrechnungsbildes der WEG und der praktischen
MehrMediumwechsel - VR-NetWorld Software
Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches
MehrAuszug aus Gesellschaftsvertrag
Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrFakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig
13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat
MehrDie Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.
Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung
MehrNokia Karten für S40 Bedienungsanleitung
Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung Ausgabe 1.0 2 Informationen zu Karten Informationen zu Karten Das Programm Karten zeigt Ihnen die Umgebung und hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Route kostenlos.
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrErfassung von KindergärtnerInnen zum Dienstauftragsverfahren
Erfassung von KindergärtnerInnen zum Dienstauftragsverfahren Dienstauftragsverfahren = DAV Das DAV dient zur Genehmigung / Reihung / Ablehnung von Fortbildungswünschen der KindergärtnerInnen an einer Pädagogischen
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.
MehrMerkblatt Infrastruktur
Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrHANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG
HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG Das Zeiterfassungskonto... 2 Der Zeiterfassungschip... 3 Rollen und Berechtigungen... 4 Persönliches Zeiterfassungskonto der Mitarbeiterinnen/
MehrLandkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln
Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten
Mehrzur finanziellen Abwicklung von Freizeiten
Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten 543 Archiv Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten Vom 8. Januar 1992 (KABl. S. 35) Die Verantwortung für Freizeiten liegt beim Leitungsorgan.
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrArbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)
Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht
Mehrvom 22. Oktober 2015 Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse
Allgemeine Angaben Antragsteller Stadt Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen nach 3.3 der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
MehrGrundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen
Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Förderrichtlinie für Innovationsquartiere und Innovationsbereiche
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
Mehr