SICHERUNGSANORDNUNG UND RÄUMUNGSVERFÜGUNG
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- Helene Acker
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1 SICHERUNGSANORDNUNG UND RÄUMUNGSVERFÜGUNG 33. Mietrechtstage des ESWiD 7. bis 9. Mai 2014 in Berchtesgaden Jost Emmerich, RiAG München
2 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 2 Übersicht Gesetzgebungsverfahren/ Ziele des Gesetzgebers Das Verhältnis der Vorschriften 283a und 940a ZPO zueinander Folgen aus diesem Verhältnis für die Auslegung bei der Sicherungsanordnung bei der Räumungsverfügung Weitere Voraussetzungen einer Sicherungsanordnung Antragstellung Hohe Aussicht auf Erfolg Besonderer Nachteil des Klägers
3 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 3 Gesetzgebungsverfahren Sicherungsanordnung Initiatorpapier: (-) Entwurf eines Referentenentwurfs vom / Referentenentwurf vom : Hinterlegungsanordnung, 302a ZPO-E ü für Geldforderungen, deren Fälligkeit nach Rechtshängigkeit eintritt ü hohe Aussicht auf Erfolg ü Besonderer Nachteil für den Kläger - keine Einschränkung des Anwendungsbereiches - für Geldforderungen, die fällig werden - kein Rechtsmittel - Hinterlegung statt Sicherheitsleistung
4 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 4 Gesetzgebungsverfahren Sicherungsanordnung Kabinettsentwurf vom : Sicherungsanordnung, 283a ZPO-E ü künftig fällige Forderungen, hohe Aussicht auf Erfolg, besonderer Nachteil für den Kläger ü sofortige Beschwerde ü für Geldforderungen, die fällig geworden sind - Ordnungsgeld, Ordnungshaft Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom : ü keine Ordnungsmittel ü Verbindung von Räumungsklage und Zahlungsklage
5 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 5 Gesetzgebungsverfahren Räumungsverfügung Initiatorpapier: (-) Entwurf eines Referentenentwurfs vom : 940a Abs. 3 ZPO-E ist inhaltlich gleich zur jetzigen Fassung des Gesetzes.
6 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 6 Ziele des Gesetzgebers Sicherungsanordnung: besondere wirtschaftliche Gefahren für den Gläubiger wiederkehrender Leistungen durch die Dauer eines Prozesses Hinterlegungsanordnung als Ergänzung der 258, 259 ZPO Räumungsverfügung: Ein Mieter, der die Sicherungsanordnung missachtet, setzt sich dem erhöhten Verdacht der Verzögerungsabsicht aus.... Ist es erforderlich, den dem Vermieter drohenden Schaden so gering wie möglich zuhalten und ihm zu ermöglichen, den Mieter aus der Wohnung zu zwingen, bevor über sine Räumungsklage in der Hauptsache entschieden ist.
7 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 7 Das Verhältnis der Vorschriften zueinander Entscheidend ist die Perspektive: Blick von der Räumungsverfügung auf die Sicherungsanordnung --- Blick nur auf die Sicherungsanordnung
8 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 8 283a / 940a ZPO: Folgen für die Auslegung Sicherungsanordnung: - Räumungsklage - Zahlungsklage - Verbindung von Räumungsklage und Zahlungsklage
9 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 9 283a / 940a ZPO: Folgen für die Auslegung Räumungsverfügung: - Verschulden bei der Nichtbefolgung - Verfügungsanspruch Diese Räumungsverfügung ist eine einstweilige Verfügung im Sinne des 935 und setzt gemäß den 936, 916, 917 einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund voraus. Der Verfügungsanspruch ist der Anspruch auf Räumung der Wohnung. Der Verfügungsgrund ist der Verstoß gegen die Sicherungsanordnung.
10 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 10 Sicherungsanordnung: Antragstellung fällig geworden sind : Eine Sicherungsanordnung für künftig fällig werdende Beträge kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Anordnung stets auf eine konkrete Geldforderung gerichtet sein muss, damit der Beklagte aus der Anordnung entnehmen kann, in welcher Höhe er wann Sicherheit leisten muss.
11 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 11 Sicherungsanordnung: Hohe Aussicht auf Erfolg soweit 1. die Klage auf diese Forderungen hohe Aussicht auf Erfolg hat - Neues Beweismaß in der ZPO - Sicherungsanordnung für den auch bei Wahrunterstellung der Einwendungen des Mieters zu leistenden Teil der Miete?
12 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 12 Sicherungsanordnung: Besonderer Nachteil und 2. die Anordnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt ist. - zu erwartende Dauer des Verfahrens - Risiko der späteren Zahlungsunfähigkeit des Beklagten ü wirtschaftliche Bedeutung der Forderung für den Kläger ü Höhe des Zahlungsrückstandes
13 RiAG Jost Emmerich Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 13 Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung!
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