Die Private Pflegezusatzversicherung

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1 Die Private Pflegezusatzversicherung

2 Statistiken zum Thema Pflege

3 Die Sorgen der Bevölkerung Pflege ist die dominante Sorge der Bevölkerung Doch nur ca. 36 % haben entsprechende Vorsorge getroffen 100% Kunden haben Angst vor 90% 80% 70% 81% 76% 66% 60% Kunden haben Vorgesorgt 60% 47% 51% 50% 40% 36% 39% 30% 20% 10% 0% Pflegebedürftigkeit Krankheit unzureichende Rente Berufsunfähigkeit

4 Anstieg der pflegebedürftigen Personen 5,00 Mio. 4,50 Mio. 4,00 Mio. 3,50 Mio. 3,00 Mio. 2,50 Mio. 2,00 Mio. 1,50 Mio. 1,00 Mio. 0,50 Mio. 0,00 Mio. Von 1999 bis 2030 ein Anstieg um 68 % 2,02 Mio. 2,10 Mio. 2,40 Mio. 2,90 Mio. 3,40 Mio

5 Anteil der Pflegebedürftigen 50,00% 45,00% 40,00% 39,0% 35,00% 30,00% 25,00% 22,8% 20,00% 15,00% 10,00% 14,3% 9,2% 11,5% 5,00% 3,2% 0,00% Bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und älter

6 Übersicht Leistungsempfänger Gestaffelt nach Altersgruppen und Pflegestufen Alter in Jahren Pflegestufen I II III Zusammen In % Bis unter ,20 % 15 bis unter ,30 % 60 bis unter ,20 % 70 bis unter ,80 % 80 bis unter ,00 % 90 und älter ,50 % Insgesamt ,00 % In % 54,52 % 33,18 % 12,30 % 100,00 %

7 Warum ist eine Pflegezusatzversicherung so wichtig?

8 Einige Gründe für eine Pflegebedürftigkeit Babys: z.b. Geburtsfehler, Lähmungen, geistige Behinderungen Klein-/Schulkinder: z.b. Unfälle / Verkehrsunfälle Erwachsener: z.b. Unfälle, Krebs, Schlaganfälle, Herzinfarkt Höheres Alter: z.b. Schlaganfall, Hirnerkrankungen, Demenz, Alterspflege

9 Die finanzielle Lücke ist enorm Die Zuzahlungen belasten den Patienten erheblich Das aufgebaute Vermögen wird verzehrt Fehlt dem Pflegebedürftigen das Geld, nimmt der Staat die Kinder der Pflegebedürftigen Person in die Pflicht In der Praxis geht das Sozialamt in Vorleistung und fordert diese grundsätzlich bei den Kindern ein Eltern können dies nicht verhindern! Gemäß 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander (also die Kinder) zum Unterhalt verpflichtet Der Pflegebedürftige wird häufig zum Sozialfall, dadurch kann das Niveau der Pflege sinken

10 Kostenbeispiele ambulante Pflege 1/2 Kleine Morgen-/Abendtoilette - mit Aufstehhilfe - Kleine Morgen-/Abendtoilette Große Morgen-/Abendtoilette - mit Aufstehhilfe - Große Morgen-/Abendtoilette Betten, Lagern, Mobilisieren Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Hilfe bei der Nahrungsaufnahme einer Zwischenmahlzeit Sondenkost bei PEG (Magensonde) Darm- und Blasenentleerung Darm- und Blasenentleerung neben LK 1-4 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Beitrag / pro Einsatz 11,75 Euro 10,01 Euro 19,14 Euro 16,53 Euro 4,79 Euro 11,75 Euro 4,35 Euro 8,70 Euro 5,22 Euro 2,61 Euro 5,22 Euro

11 Kostenbeispiele ambulante Pflege 2/2 Begleitung bei Aktivitäten Reinigung der Wohnung Wechseln oder Waschen der Wäsche Wechseln der Bettwäsche Einkaufen Zubereitung einer warmen Malzeit Zubereitung einer sonstigen Malzeit - 1. Einsatz - 2. Einsatz - 3. Einsatz Einsatz nach 37/3 SGB XI - Stufe I und II - Stufe III Erstbesuch Einsatzpauschale 2x pro Tag Beitrag / pro Einsatz 26,10 Euro 4,35 Euro 2,18 Euro 2,39 Euro 2,61 Euro 11,75 Euro 3,48 Euro 3,03 Euro 2,60 Euro 21,00 Euro 31,00 Euro 17,31 Euro 3,85 Euro

12 Kostenbeispiele für vollstationäre Pflege Preis des Pflegeplatzes (pro Tag, in Euro) Anteil der Pflegekasse (pro Tag, in Euro) Köln Anteil vom Heimbewohner (pro Tag, in Euro) Zzgl. Investitionskosten (pro Tag, in Euro) Pflegestufe I 125,66 (x 31 = 3.895,46) 33,63 (x 31 = 1.042,53) 92,03 (x 31 = 2.852,93) Keine Angaben vorhanden Pflegestufe II 130,31 (x 31 = 4.039,61) 42,04 (x 31 = 1.303,24) 88,27 (x 31 = 2.736,37) Keine Angaben vorhanden Pflegestufe III 134,81 (x 31 = 4.179,11) 49,64 (x 31 = 1.538,84) 85,32 (x 31 = 2.644,92) Keine Angaben vorhanden Härtefälle Keine Angaben vorhanden Keine Angaben vorhanden Keine Angaben vorhanden Keine Angaben vorhanden München Pflegestufe I 104,91 (x 31 = 3.252,21) 33,63 (x 31 = 1.042,53) 71,28 (x 31 = 2.209,68) 31,49 (x 31 = 976,19) Pflegestufe II 118,41 (x 31 = 3.670,71) 42,04 (x 31 = 1.303,24) 76,37 (x 31 = 2.367,47) 31,49 (x 31 = 976,19) Pflegestufe III 124,81 (x 31 = 3.869,11) 49,64 (x 31 = 1.538,84) 75,17 (x 31 = 2.330,27) 31,49 (x 31 = 976,19) Härtefälle Keine Angaben vorhanden Keine Angaben vorhanden Keine Angaben vorhanden Keine Angaben vorhanden Pflegestufe I 80,02 (x 31 = 2.480,62) 33,63 (x 31 = 1.042,53) 46,39 (x 31 = 1.438,09) 10,05 (x 31 = 311,55) Pflegestufe II 95,70 (x 31 = 2.966,70) 42,04 (x 31 = 1.303,24) 53,66 (x 31 = 1.663,46) 10,05 (x 31 = 311,55) Pflegestufe III 111,37 (x 31 = 3.452,47) 49,64 (x 31 = 1.538,84) 61,73 (x 31 = 1.913,63) 10,05 (x 31 = 311,55) Härtefälle 121,73 (x 31 = 3.773,63) 59,99 (x 31 = 1.859,69) 61,74 (x 31 = 1.913,94) 10,05 (x 31 = 311,55) Kiel Thomas Hör (Perspektiva) & Moritz Kühl (Perspektiva)

13 Die Rechnung der Sozialämter Kinder haften grundsätzlich für ihre Eltern -> aber nicht in voller Höhe Angehörige haben Grundsätzlich einen Grundfreibetrag von Euro für sich selbst und 950 Euro für den Ehepartner jeden Monat Zusätzlich können weitere Freibeträge zum Grundfreibetrag hinzugerechnet werden: -> Unterhaltskosten für eigene Kinder (gemäß Düsseldorfer Tabelle) -> Beiträge zur Altersvorsorge (bis zu 5% des Bruttoeinkommens) -> berufliche Aufwendungen (pauschal 5% vom Nettogehalt) -> Versicherungsbeiträge -> Ratenkredite -> Grundsätzlich alle Ausgaben, die auch bereits vor Eintritt der Unterhaltspflicht -> -> erfolgten Alles was den berechneten Gesamtfreibetrag übersteigt, kann grundsätzlich vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen werden, in der Regel werden aber nur 50 % herangezogen

14 Mehrere Kinder haften für ihre Eltern Sind mehrer Kinder unterhaltspflichtig, so müssen alle Ihr Einkommen und Vermögen offen legen Als Faustregel gilt: Das Kind mit dem meisten Einkommen zahlt am meisten Dazu ein Rechenbeispiel: Kind A Kind B Kind C Kind D Monatliches Netto einkommen 1.545,75 Euro 2.275,38 Euro 1.036,78 Euro 4.664,08 Euro Maximal verwertbares Einkommen² 295,75 Euro 1.025,38 Euro 0,- Euro 3.414,08 Euro Im Regelfall verwertetes Einkommen³ 147,88 Euro 512,69 Euro 0,- Euro 1.707,04 Euro Prozentuale Verteilung 6,25 % 21,65 % 0,00 % 72,10 % Unterhaltsverpflichtung 2.001,06 Euro / Verteilung 125,07 Euro 433,23 Euro 0,00 Euro 1.442,76 Euro ² Grundlage der Berechnungen war in diesem Beispiel nur der Grundfreibetrag von 1.250,- Euro ³ Das Sozialamt zieht in der Regel nur 50 % vom Freibetrag übersteigenden Einkommens heran

15 Wann bekomme ich, welche Pflegestufe Hilfsbedarf bei den Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Grundpflege) Hilfsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Gesamter Zeitaufwand, den Familienangehörige oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person für die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung des Pflegebedürftigen benötigt. Davon Zeitaufwand für die Grundpflege Pflegestufe I: Erheblich pflegebedürftig Mindestens einmal täglich bei zwei Verrichtungen Mehrfach in der Woche Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftig Mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Mehrfach in der Woche Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftig Täglich rund um die Uhr, auch nachts Mehrfach in der Woche 90 Minuten täglich 180 Minuten täglich 300 Minuten täglich Mehr als 45 Minuten täglich Mindestens 120 Minuten täglich Mindestens 240 Minuten täglich

16 Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung 1/2 Häusliche Pflege Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Erheblich Pflegebedürftig Schwerpflegebedürftig Schwerstpflegebedürftig (in Härtefällen³) - Pflegesachleistung (durch Pflegedienst) monatlich bis zu 440,- Euro 1.040,- Euro 1.510,- Euro (1.918,- Euro) - Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) monatlich 225,- Euro 430,- Euro 685,- Euro Pflegevertretung² Pflegeaufwendungen für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr - durch nahe Angehörige bis zu 225,- Euro 430,- Euro 685,- Euro - durch sonstige Personen bis zu 1.510,- Euro 1.510,- Euro 1.510,- Euro Kurzzeitpflege Pflegeaufwendungen im Jahr bis zu 1.510,- Euro 1.510,- Euro 1.510,- Euro Vollstationäre Pflege Pflegeaufwendungen pauschal monatlich 1.023,- Euro 1.279,- Euro 1.510,- Euro (1.825,- Euro) ² Auf Nachweis werden notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrkosten usw.) bis zu vier Wochen im Jahr und bis zum ² Höchstbetrag erstattet. ³ Ein Härtefall liegt vor, wenn die täglich durchzuführende Pflegemaßnahmen das übliche Maß der Grundversorgung der Pflegestufe III ³ quantitativ oder qualitativ weit übersteigt

17 Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung 2/2 Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Aufwendungen monatlich bis zu 31,- Euro 31,- Euro 31,- Euro Technische und sonstige Pflegehilfsmittel 100% der Kosten Aufwendungen in Höhe von Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10%, höchstens 25% je Pflegemittel zu leisten. Technische Pflegehilfsmittel werden meist leihweise, also unentgeltlich und somit zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Aufwendungen in Höhe von bis zu 2.577,- Euro je Maßnahme Unter Berücksichtigung einer angemessen Eigenbeteiligung

18 Generali 3-D Pflegevorsorge

19 So funktioniert die 3-D Pflegevorsorge Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Jahre Pflegerentenoption erfolgt ohne Gesundheitsprüfung Sofort-Pflegeschutz ist möglich, bei detaillierter Gesundheitsprüfung Das mögliche Eintrittsalter liegt zwischen Jahren Nach Ablauf der Ansparzeit zur Rentenversicherung können Sie Ihr Guthaben wie folgt verwenden: Wahlmöglichkeiten 1. Möglichkeit Erwerb einer Lebenslangen Pflegerentenversicherung Mindestens 12 Jahre lang sparen 2. Möglichkeit Auszahlung des Guthabens Im Todesfall: Beitragsrückerstattung an einen Angehörigen Ihrer Wahl. 3. Möglichkeit Lebenslange Altersrente

20 Baustein Pflegerentenoption Absicherung des Pflegefallrisikos im hohen Alter Leistung gem. Pflegestufe: max. 2000,00 Euro versicherbar: Pflegestufe III 100% der versicherten Rente Pflegestufe II 75 % der versicherten Rente Pflegestufe I 50 % der versicherten Rente Anwartschaftsversicherung, d.h., kein sofortiger Schutz, sondern eine Option zu einem festgelegten Termin eine Pflegerentenversicherung abzuschließen ohne Gesundheitsprüfung (Auch wenn zu diesem Zeitpunkt, die versicherte Person bereits pflegebedürftig ist.) Vorraussetzungen: - Ansparphase der Rentenversicherung mind. 12 Jahre - Angespartes Versicherungsguthaben wird als Einmalbeitrag in die Pflegerente investiert

21 Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit Wird der Kunde vor dem gewählten Optionstermin pflegebedürftig, ergeben sich für Ihn zwei mögliche Szenarien: 1. der Kunde kann die laufenden Beiträge weiterzahlen: Der Kunde erhält die vereinbarten Leistungen zum Optionstermin 2. der Kunde kann die laufenden Beiträge nicht weiterzahlen: I. Der Kunde zahlt die fehlenden Beiträge zum Optionstermin als Einmalbeitrag nach und erhält die vollen vereinbarten Leistungen II. Der Kunde erhält zum Optionstermin geringere Leistungen III. Der Kunde lässt die fehlenden Beiträge zum Optionstermin mit dem monatlich vereinbarten Pflegegeld verrechnen IV. Der Kunde vereinbart bei Vertragsabschluss den Sofort-Schutz. Im Falle der Pflegebedürftigkeit übernimmt die Generali die Beitragszahlungen bis zum Optionstermin, d.h. der Kunde erhält die vollen vereinbarten Leistungen

22 Zwei Leistungsfallbeispiele Rechnung Beispiel 1 Zustand nach Hirninfarkt, Pflegestufe II, vollstationäre Pflege im Heim 3-D Pflegevorsorge mit 2.000,- Euro Rechnung Beispiel 2 Hirnschädigung, Pflegestufe III, vollstationäre Pflege im Heim 3-D Pflegevorsorge mit 2.000,- Euro Kosten Betrag / Monat Kosten Betrag / Monat Pflegebedürftigkeit 2.171,55 Euro Pflegebedürftigkeit 3.095,29 Euro Unterkunft und Verpflegung 305,04 Euro Unterkunft und Verpflegung 773,82 Euro Investitionskosten 296,98 Euro Investitionskosten 976,19 Euro Gesamtkosten 3.203,54 Euro Gesamtkosten 4.845,30 Euro Anteil gesetzliche Pflegeversicherung ,- Euro Anteil gesetzliche Pflegeversicherung ,- Euro Vorläufiger Eigenanteil 1.924,54 Euro Vorläufiger Eigenanteil 3.335,30 Euro Mit 3-D Pflegevorsorge Mit 3-D Pflegevorsorge Vorläufiger Eigenanteil 1.924,54 Euro Vorläufiger Eigenanteil 3.335,30 Euro - 3-D Pflegevorsorge (75%) ,00 Euro - evtl. Einkommen - 500,00 Euro = Tatsächlicher Eigenanteil 0,00 Euro - 3-D Pflegevorsorge (100%) ,00 Euro - evtl. Einkommen - 750,00 Euro = Tatsächlicher Eigenanteil - 585,30 Euro

23 Die Beiträge der 3-D Pflegevorsorge Die Pflegevorsorge besteht aus zwei Teilen: + wahlweise aus einem zusätzlichen Teil: - einer Aufgeschobene Rentenversicherung - einer Pflegerentenoption - dem vereinbarten Sofort-Pflegeschutz Zusätzlich ist eine Dynamik vereinbar (bis zum erreichen der max. Versicherungssumme) Optionsbeitrag Rentenversicherungsbeitrag Das ist Ihr Programmbeitrag: Anwartschaftsbeitrag für den späteren Erwerb der Pflegerentenversicherung Zum Ansparen des Beitrages für die Pflegerentenversicherung Und das finanzieren Sie Recht auf Abschluss einer Pflegerentenversicherung nach Ablauf der Aufschub- / Ansparzeit auch bei schlechter Gesundheit oder bei zwischenzeitlich bereits eingetretener Pflegebedürftigkeit Einmalbeitrag für Pflegerentenversicherung ersatzweise Auszahlung des Guthabens ersatzweise lebenslange Altersrente

24 Zwei Beitragsbeispiele Beispiel 1 Mann, 46 Jahre alt, Optionsrecht mit 70J. 3-D Pflegevorsorge mit 2.000,- Euro Betrag / Monat + Beitrag Rentenversicherung 74,80 Euro + Beitrag Pflegerentenoption 13,00 Euro + Beitrag Sofort-Pflegeschutz 9,58 Euro = Gesamtbeitrag 97,38 Euro Alternativ wählbare Leistungen ab Rentenbeginn - Pflegerentenoption 2.000,00 Euro - Garantierte Rente 112,60 Euro - Gesamtrente (inkl. Überschüsse) 162,60 Euro - Dynamische Bonusrente 198,10 Euro - Gesamtkapitalzahlung ,00 Euro Leistungen aus dem Sofort-Pflegeschutz - Monatliche Rente bei Pflegestufe III 2.000,00 Euro - Monatliche Rente bei Pflegestufe II 1.500,00 Euro - Monatliche Rente bei Pflegestufe I 1.000,00 Euro Beispiel 2 Frau, 33 Jahre alt, Optionsrecht mit 70J. 3-D Pflegevorsorge mit 2.000,- Euro Betrag / Monat + Beitrag Rentenversicherung 56,05 Euro + Beitrag Pflegerentenoption 9,20 Euro + Beitrag Sofort-Pflegeschutz 6,64 Euro = Gesamtbeitrag 71,89 Euro Alternativ wählbare Leistungen ab Rentenbeginn - Pflegerentenoption 2.000,00 Euro - Garantierte Rente 125,20 Euro - Gesamtrente (inkl. Überschüsse) 223,20 Euro - Dynamische Bonusrente 281,90 Euro - Gesamtkapitalzahlung ,00 Euro Leistungen aus dem Sofort-Pflegeschutz - Monatliche Rente bei Pflegestufe III 2.000,00 Euro - Monatliche Rente bei Pflegestufe II 1.500,00 Euro - Monatliche Rente bei Pflegestufe I 1.000,00 Euro

25 Keine Gesundheitsprüfung Die Generali verzichtet bei der 3-D Pflegevorsorge auf eine Gesundheitsprüfung Der Versicherungsnehmer muss nur versichern dass von einem Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträger keine Leistungen wegen: -> Berufsunfähigkeit, -> Erwerbsunfähigkeit, -> Erwerbsminderung, -> Invalidität oder Pflegebedürftigkeit bezogen werden oder in den zurückliegenden 10 Jahren bezogen wurden. Einzige Ausnahme: Für den Sofort-Pflegeschutz ist eine umfassende Gesundheitsprüfung (1 DIN A4 Seite) notwendig

26 AXA Pflegevorsorge Flex & FamilyFit

27 Pflegevorsorge Flex im Überblick Monatliches Pflegegeld pro versicherter Person -> Pflegestufe I: mind. 100,- Euro bis max ,- Euro, in 10,- Euro Schritten -> Pflegestufe II: mind. 100,- Euro bis max ,- Euro, in 10,- Euro Schritten -> Pflegestufe III: mind. 100,- Euro bis max ,- Euro, in 10,- Euro Schritten Das Eintrittsalter liegt zwischen 0 75 Jahren Erhöhung des Pflegegeldes alle drei Jahre automatisch um 10 %, bis zur max. Versicherungssumme Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I bei Erhalt von Pflegegeld Keine Wartezeiten im Leistungsfall Leistungen ab Pflegestufe 0 (z.b. bei Demenz 20% der Pflegestufe I) Option auf Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z.b. Abschluss der Berufsausbildung) Optionale Ergänzung: Pflegevorsorge Akut

28 Zwei Leistungsfallbeispiele Rechnung Beispiel 1 Zustand nach Hirninfarkt, Pflegestufe II, vollstationäre Pflege im Heim AXA Pflegevorsorge Flex 1.000,- / 1.500,- / 2.000,- Beispiel 2 Hirnschädigung, Pflegestufe III, vollstationäre Pflege im Heim AXA Pflegevorsorge Flex 1.500,- / 3.000,- / 4.500,- Rechnung Kosten Betrag / Monat Kosten Betrag / Monat Pflegebedürftigkeit 2.171,55 Euro Pflegebedürftigkeit 3.095,29 Euro Unterkunft und Verpflegung 305,04 Euro Unterkunft und Verpflegung 773,82 Euro Investitionskosten 296,98 Euro Investitionskosten 976,19 Euro Gesamtkosten 3.203,54 Euro Gesamtkosten 4.845,30 Euro Anteil gesetzliche Pflegeversicherung ,- Euro Anteil gesetzliche Pflegeversicherung ,- Euro Vorläufiger Eigenanteil 1.924,54 Euro Vorläufiger Eigenanteil 3.335,30 Euro AXA Pflegevorsorge Flex AXA Pflegevorsorge Flex Vorläufiger Eigenanteil 1.924,54 Euro Eigenanteil 3.335,30 Euro - AXA Flex Pflegestufe II ,00 Euro - evtl. Einkommen - 500,00 Euro = Tatsächlicher Eigenanteil 0,00 Euro - AXA Flex Pflegestufe III ,00 Euro - evtl. Einkommen - 750,00 Euro = Tatsächlicher Eigenanteil 0,00 Euro

29 Zwei Beitragsbeispiele Beispiel 1 Mann, 46 Jahre alt, AXA Pflegevorsorge Flex 1.000,- / 1.500,- / 2.000,- Beispiel 2 Frau, 33 Jahre alt AXA Pflegevorsorge Flex 1.500,- / 3.000,- / 4.500,- Beitrag / Monat + Beitrag Pflegestufe I 14,70 Euro + Beitrag Pflegestufe II 20,70 Euro + Beitrag Pflegestufe III 12,40 Euro + Beitrag Pflegevorsorge Akut 2,50 Euro = Gesamtbeitrag 50,30 Euro Leistungen aus der Pflegevorsorge Flex - Monatliche Leistung bei Pflegestufe III 2.000,00 Euro - Monatliche Leistung bei Pflegestufe II 1.500,00 Euro - Monatliche Leistung bei Pflegestufe I 1.000,00 Euro Beitrag / Monat + Beitrag Pflegestufe I 20,70 Euro + Beitrag Pflegestufe II 36,90 Euro + Beitrag Pflegestufe III 27,90 Euro + Beitrag Pflegevorsorge Akut 1,80 Euro = Gesamtbeitrag 87,30 Euro Leistungen aus der Pflegevorsorge Flex - Monatliche Leistung bei Pflegestufe III 4.500,00 Euro - Monatliche Leistung bei Pflegestufe II 3.000,00 Euro - Monatliche Leistung bei Pflegestufe I 1.500,00 Euro

30 Pflegevorsorge FamilyFit im Überblick Monatliches Pflegegeld pro versicherter Person von mind. 500,- Euro bis max ,- Euro, in 250,- Euro Schritten (Bei Pflegestufe I, auf 2.250,- Euro begrenzt) Im Leistungsfall wird das volle vereinbarte Pflegegeld ausgezahlt unabhängig von der Pflegestufe und ohne Warte- und Karenzzeiten Das Eintrittsalter liegt zwischen 0 75 Jahren Beitragsfreie Kinderabsicherung von 500,- Euro im Tarif Pflegevorsorge FamilyFitK Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I bei Erhalt von Pflegegeld Keine Wartezeiten im Leistungsfall Sehr umfangreiche Präventionsleistungen exklusiv im Pflegevorsorge FamilyFit (z.b. Präventionsberatung und service, Präventionsangebote, Pflegeprophylaxe) Option auf Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Eintritt bestimmter Ereignisse Optionale Ergänzung: Pflegevorsorge Akut

31 Wer kann sich im Tarif FamilyFit versichern? Alle Personen, die in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind Deren Ehe- oder Lebenspartner Beider Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder sowie deren Ehe- oder Lebenspartner Beider Geschwister und deren Ehe- oder Lebenspartner Personen, die dauerhaft mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, versichert werden Die Beitragsfrei Kinderabsicherung im Tarif FamilyFitK ist nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil im Tarif FamilyFit versichert ist

32 Ein Beitragsbeispiel Beispiel Mutter, 44 Jahre alt Vater, 47 Jahre alt Tochter, 17 Jahre alt Sohn, 7 Jahre alt AXA Pflegevorsorge FamilyFit & FamilyFitK Versichertes Pflegegeld Beitrag FamilyFit Beitrag Pflegevorsorge Akut Beitrag Insgesamt + Beitrag Mutter 1.500,00 Euro 72,18 Euro 2,80 Euro 74,98 Euro + Beitrag Vater 3.000,00 Euro 108,36 Euro 2,60 Euro 110,96 Euro + Beitrag Tochter 1.000,00 Euro 5,72 Euro 0,20 Euro 5,92 Euro + Beitrag Sohn 500,00 Euro Beitragsfrei² 0,20 Euro 0,20 Euro Beitrag insgesamt im Monat: 192,06 Euro ² Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ist der Sohn im Tarif FamilyFitK beitragsfrei mitversichert, wenn mindestens ein Elternteil im Tarif FamilyFit versichert ist.

33 Pflegevorsorge Akut im Überblick Soforthilfe im Ernstfall Die 24-Stunden-Hotline -> Beratung zu Pflegeleistungen z.b. -> -> Leistungen der Krankenkassen -> -> Leistungen der Pflegekassen bzw. der privaten Träger -> -> Zuordnung der versicherten Person zu einer Pflegestufe nach SGB XI -> Beratung und Vermittlung von Pflegeleistungen z.b. -> -> Ambulante Pflegedienste 24 Stunden Versorgungssicherheit Weitere Leistungen z.b. -> Menüservice -> Kinderbetreuung -> Tag- und Nachtwache

34 Nur zwei Gesundheitsfragen 1 Besteht eine anerkannt Schwerbehinderung oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit, einer Invalidität oder einer Pflegebedürftigkeit oder wurden solche jemals beantragt? ( ) Ja ( ) Nein 2 Bestehen Erkrankungen oder Unfallfolgen, aufgrund derer voraussichtlich dauerhaft (für mindestens weitere 6 Monate) eine Medikamenteneinnahme und/oder Behandlungen/Kontrolluntersuchungen durch Ärzte durchgeführt werden oder ärztliche angeraten sind?² + Zusatzfrage: Nur von Personen ab Vollendung des 66. Lebensjahres zu beantworten 3 Bestehen oder bestanden Erkrankungen, aufgrund derer in den letzten 3 Jahren ambulante oder in den letzten 5 Jahren stationäre Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen, Beobachtungen, Operationen, Therapien/Gesprächstherapien stattgefunden haben? ( ) Ja ( ) Nein ( ) Ja ( ) Nein ² Nicht Anzeigepflichtige Erkrankungen für Personen bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres sind dabei: ² Allergien ohne Asthma, Bluthochdruck (Hypertonie) ohne Grunderkrankung und/oder Folgeerkrankung, zu hohe Cholesterinwerte und andere Fettstoffwechselerkrankungen, ² äußerliche Akne und/oder Schuppenflechte (Psoriasis), Schilddrüsen über- oder unterfunktion sowie Jodmangel, Neurodermitis ohne Asthma, gutartige Prostatavergrößerung, ² Sodbrennen (Refluxösophagitis), Wechseljahresstörungen (Menopausensyndrom), Osteoporose ohne Fraktur (Glasknochenkrankheit ist anzeigepflichtig)

35 Die Pflegezusatzversicherung. Eine lohnende Investition!

36 Quellen Angaben Folie 3: Marktforschung Projekt PFAU Folie 4: Statistisches Bundesamt Deutschland - Stand: 11/2008 Folie 5: Statistisches Bundesamt Deutschland - Stand: 11/2008 Folie 6: Bundesministerium für Gesundheit Stand: 12/2009 Folie 9: Fachinfo - Rechtsanwaltskanzlei Fensterer Folie 10 & 11: Der Ambulante Pflegedienst (Kiel) Folie 12: Pflegeheimnavigator der AOK Folie 13: Fachinfo - Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Folie 14: Fachinfo - Rechtsanwaltskanzlei Fensterer Folie 15: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen 2009 Folie 16 & 17: Bundesministerium für Gesundheit, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung - Stand: 07/2009 Folie 18 25: Generali 3-D Pflegevorsorge Folie 26 34: AXA Flex & FamilyFit

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