Versicherung von Nuklearrisiken. Nuklearrecht skongress Wien,
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- Alexandra Becke
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1 Versicherung von Nuklearrisiken
2 Historischer Hintergrund 1 Erzeugung von nuklearer Elektrizität führte zu Versicherungsproblemen: Unbekanntes Risiko Tiefe Schadenfrequenz Hohes Katastrophenpotenzial Wenige versicherte Anlagen Kumulpotential
3 Historischer Hintergrund 2 Resultat: Nuklear-Ausschlussklausel Lösung: Pools für die Versicherung von Nuklearrisiken Erste Pools: ab1956 (inkl. Österreichischem Pool)
4 Geographischer Bereich des Pool Geschäfts
5 Grundprinzipien 1 Pools sind bestrebt, alle Marktteilnehmer einzuschliessen Teilnahme von Versicherern, welche andernfalls keine Möglichkeiten hätten, Nuklearrisiken zu zeichnen Konzentration von Wissen und Erfahrung Gebündelte Schadenregulierung NB: Pool-Solidarität
6 Grundprinzipien 2 Anteile der Poolmitglieder verbleiben im Netto- Selbstbehalt Konzentration der Nuklearrisiken im Pool Totale Transparenz der Exponierung in der Nuklearversicherung Höchstmögliche Beteiligung an der Zeichnung von Nuklearrisiken
7 Grundprinzipien 3 Rückversicherung bei anderen Nuklearpools Zugang zu globaler Nuklear-Rückversicherungskapazität Risikostreuung Schneller und einfacher Informations-Austausch
8 Wie funktioniert der internationale Poolmechanismus? Versicherung von Kernanlagen in Land B Pool Mitglied 1 Mitglied 2 usw Mitglied 1 Mitglied 2 Mitglied 3 usw Rückversich. SPN Versicherung von CH Kernanlagen Rückversich. Land B Rückversich. Rückversich. Rückversich. Rückversich. Pool Land C Versicherung von Kernanlagen in Land C Kapazi tät Kapaziät Mitglied 1 Mitglied 2 Mitglied 3 usw
9 Hauptbedingungen für f r RückversicherungR von Pools Befolgen der Prinzipien der internationalen Haftpflicht- Konventionen - o - Darauf basierende nationale Gesetzgebung Technische Akzeptierbarkeit der Nuklearanlagen - o - Adäquate technische Aufsicht Geschäftsverhältnis Teilnahme der nationalen Versicherer - o Möglichkeit im Ausland Rückversicherung zu kaufen Prämienzahlung in harter Währung - o - Keine Devisenkontrolle
10 Gegenstand der Versicherung Alle Pools: Kernkraftwerke Die meisten Pools: Andere Installationen des Kernbrennstoffkreislaufes Transporte von Kernmaterialien Einige Pools: Radioisotope oder Nuklide
11 Versicherungsschutz Sachversicherung gesetzlich obligatorische Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung 11
12 Haftpflichtversicherung 1 Verhältnis zu internationalen Konventionen Absolute Haftpflicht (auch in Österreich*) Kanalisierung der Haftpflicht (nicht in Österreich*) Gleiche Anwendung bei Transport von Kernmaterialien (auch in Österreich*) Gesetzliche Anforderung an die finanzielle Sicherheit: Versicherungssummen sind pro Land verschieden (Österreich: 407 Mio. für KKW*) * Bundesgesetz über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Radioaktivität (Atomhaftungsgesetz 1999) Slide 12
13 Haftpflichtversicherung 2 Haftungsbeschränkungen Krieg/kriegerische Ereignisse (Österreich auch) Ausserordentliche Naturvorgänge Verjährungsfristen (Österreich nicht) Limiten der Versicherbarkeit? öffentlichrechtliche Umweltschäden Verjährungsfristen Krieg/kriegerische Ereignisse Slide 13
14 Markt - Umfeld Europa und USA: Mitversicherung durch Betreiber-Captives; in Haftpflichtversicherung: Mutuals; Pools; 1.2 Trend zu höheren Haftpflichtlimiten und Selbstbehalte in der Sachversicherung Alternative Lösungen? Slide 14
15 Schäden und Sicherheit Nuklear-Haftpflichtversicherung: beschränkte Schadenerfahrung - Chernobyl und Fukushima nicht versichert - Three Mile Island versichert innerhalb von 24 Stunden hatte sich der Amerikansiche Pool in der Nähe etabliert um Schadenvorschüsse zu zahlen - Generell: breite Erfahrung bei der Regulierung von Grossschäden Riskoüberwachung - durch nationale (Lizenz) und internationale Behörden - Pool Inspektionen - Kriterien öffentlich verfügbar Slide 15
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