Unternehmensvorstellung. Ihre Vorsorgekasse mit Know-how.

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1 Unternehmensvorstellung Ihre Vorsorgekasse mit Know-how.

2 Unser Unternehmen, die VICTORIA- VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG Eine Vorsorgekasse ist eine Kapitalgesellschaft, die eigens für die Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen und die spätere Auszahlung von Abfertigungen gegründet wurde. Vorsorgekassen dürfen nur diesen Geschäftszweig betreiben. Die Aufsicht über ihre Geschäftstätigkeit obliegt der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Wie sieht die rechtliche Basis aus? Die Konzession wurde der VICTORIA-VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG am erteilt. Die Genehmigung der Veranlagungsbestimmungen erfolgte erstmals am , deren aktuelle Fassung datiert vom Mai Unsere Aktionäre sind jeweils zu 50 % die ERGO Versicherung AG und 50 % die Österreichische Volksbanken AG. Die Vorsorgekasse ist wirtschaftlich unabhängig von ihren Aktionären und verwaltet die ihr anvertrauten Abfertigungsbeiträge insolvenzgesichert als treuhändiges Sondervermögen. Eine solide Eigenkapitalausstattung der VICTORIA- VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG garantiert Sicherheit und Stabilität. Für die einzelnen Konten besteht eine Einlagensicherung. Unsere Aufsichts- und Prüfungsorgane Wie setzen sich der Vorstand und Aufsichtsrat der VICTORIA-VOLKS- BANKEN Vorsorgekasse AG zusammen? Vorstand Mag. Claudio Gligo Dipl. Math. Axel Hartleib Prokuristen Mag.Mag. (FH) Marita Hofer Mag. Bernhard Schwabe Aufsichtsrat Von der Hauptversammlung gewählte Vertreter des Nennkapitals: Mag. Josef Adelmann, Vorsitzender (Vorstandsdirektor der ERGO Versicherung AG) Dir. Mag. Christoph Raninger, stellvertretender Vorsitzender (Vorstandsdirektor der Österreichischen Volksbanken AG) Dkfm. Josef Kreiterling (Geschäftsführer der ERGO Insurance Service AG) Friedrich Strobl, MBA (Österreichische Volksbanken AG) Vom Österreichischen Gewerkschaftsbund nominierte Arbeitnehmervertreter: Dr. Martin Bolkovac (ÖGB) Christian Schuster (ÖGB) Staatskommissionäre AD RR Andreas Staritz (Bundesministerium für Finanzen) AD RR Wolfgang Müller (Stellvertreter, Bundesministerium für Finanzen) Wirtschaftsprüfung KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft

3 Veranlagung Wie setzt sich das Investmentteam zusammen? Für die Umsetzung der Veranlagung bedient sich die VICTORIA-VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG der Asset Management-Einheit der Volksbanken-Gruppe, der Volksbank Invest KAG, die ihren institutionellen Kunden durch eine eigens dafür eingerichtete Abteilung professionelle Vermögensmanagementlösungen anbietet. Die verantwortlichen Portfoliomanager verfügen über durchschnittlich mehr als zehn Jahre Erfahrung im Bereich der Vermögensverwaltung. Welche Philosophie steckt hinter der Veranlagung? Ziel der Veranlagung sind langfristig stabile Erträge bei gleichzeitiger Kapitalsicherung, wobei die Vermeidung hoher Ertragsschwankungen im Vordergrund steht. Bei der Veranlagung wird insbesondere auf eine ausreichende Diversifikation des veranlagten Vermögens hinsichtlich der im Einsatz befindlichen Anlagekategorien und Investmentinstrumente geachtet. Die Vermögensaufteilung erfolgt hierbei in Abhängigkeit von der Bestandsstruktur, den Garantiezahlungsverpflichtungen und den aktuellen Markterwartungen. Zudem bekennt sich die VICTORIA-VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG als Vermögensverwalter von Sozialkapital zu Prinzipien der Nachhaltigkeit. Aus diesem Verständnis heraus erfolgt die Veranlagung nicht nur anhand einer ökonomischen Beurteilung, sondern auch unter Berücksichtigung ethisch-sozialer Aspekte in Form von definierten Nachhaltigkeitskriterien. Wie läuft der Investmentprozess ab? Der Investmentprozess basiert auf den Eckpfeilern Asset Allocation (= Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen) und Risikomanagement. Die Asset Allocation beruht auf dem Prinzip einer breiten Diversifikation über mehrere Anlageklassen bzw. Subsegmente. Hierbei wird in Abhängigkeit vom vorherrschenden Marktumfeld eine gezielte Kombination der einzelnen Veranlagungssegmente vorgenommen, um Ertragschancen in sämtlichen Marktphasen zu nutzen. Asset Allocation-Entscheidungen basieren auf einem strukturierten Analyseprozess, bei dem sowohl fundamentale als auch technische Faktoren Berücksichtigung finden. Die VICTORIA-VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG verfolgt hierbei einen aktiven, antizyklischen Investmentansatz mit dem Ziel, mittels tiefgehender Analysen zukünftige Marktentwicklungen möglichst frühzeitig zu erkennen und sich demnach zu positionieren. Aufgrund des Fokus auf Kapitalerhalt ist der Anleihenbereich, wo sowohl in Fonds als auch in Einzeltitel investiert wird, strategisch am höchsten gewichtet. Zudem werden aus Diversifikationsgründen sowie zur Wahrung von Ertragschancen in geringerem Ausmaß auch Aktien und Immobilien in Form von Fondsveranlagungen eingesetzt. Risikomanagement ist zentraler Bestandteil auf allen Ebenen des Investmentprozesses. Hierbei geht generell jeder Veranlagungsentscheidung eine umfassende Analyse hinsichtlich des Risikos im Verhältnis zu den Ertragschancen voraus. Zudem wird das Risiko der Gesamtveranlagung sowie der Einzelinvestments laufend ermittelt, überwacht und aktiv gesteuert. Wirtschaftet die VICTORIA-VOLKSBANKEN Vorsorgekasse nachhaltig? Die VICTORIA-VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG fokussiert sich auf eine nachhaltige Veranlagung. Bei der Selektion von Investmentinstrumenten werden somit nicht nur rein wirtschaftliche Entscheidungsfaktoren beurteilt, sondern es erfolgt auch eine Evaluierung hinsichtlich definierter nachhaltiger Kriterien. Im Einzelanleihenbereich wird hierbei der jeweilige Emittent vor Kauf anhand definierter Ausschlusskriterien und Positivkriterien beurteilt. Fonds werden mit einem Bewertungstool auf den Übereinstimmungsgrad mit den Nachhaltigkeitsanforderungen der VICTORIA- VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG geprüft. Im Einsatz befindliche Produkte unterliegen in Folge einem stringenten Monitoringprozess, der eine laufende Bewertung hinsichtlich vordefinierter Nachhaltigkeitskriterien umfasst. Die VICTORIA-VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG nutzt, in Ergänzung zum internen Know-how, im Bereich der nachhaltigen Veranlagung die Expertise eines externen Beraters. Zudem ist ein Corporate Responsibility-Beirat installiert, um Themen der Nachhaltigkeit regelmäßig auf breiterer Basis zu erörtern. Unsere Vorsorgekasse ist seit 2009 von der ÖGUT für nachhaltige Veranlagung zertifiziert.

4 Mitarbeitervorsorge Wie erfolgt die Auswahl der Vorsorgekasse? In Unternehmen mit Betriebsrat erfolgt die Auswahl der Vorsorgekasse durch eine schriftliche Vereinbarung (Betriebsvereinbarung) zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In Unternehmen ohne Betriebsrat wählt der Arbeitgeber die Vorsorgekasse aus und muss die Arbeitnehmer innerhalb einer Woche davon schriftlich in Kenntnis setzen. Erfolgt kein Einwand der Arbeitnehmer, gilt die vorgeschlagene Vorsorgekasse als ausgewählt. Anderenfalls muss, binnen zwei Wochen, mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer Einwand erheben und der Arbeitgeber hat eine andere betriebliche Vorsorgekasse vorzuschlagen. Sind noch andere Fristen bei der Auswahl der Vorsorgekasse zu beachten? Der Arbeitgeber hat innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses, für das er Vorsorgekassenbeiträge leistet, einen Beitrittsvertag mit einer Vorsorgekasse abzuschließen. Sollte der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger das gesetzliche Zuweisungsverfahren eingeleitet und der Arbeitgeber einer beliebigen Vorsorgekasse zwangszugewiesen. Ist der Wechsel für Mitarbeiter von der Abfertigung ALT in das neue Abfertigungssystem möglich? Ja, der Wechsel in das neue Abfertigungssystem ist jederzeit möglich. Die Vereinbarung zum Wechsel muss schriftlich, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, erfolgen. Der vereinbarte Übertragungsbetrag ist direkt in die Vorsorgekasse einzuzahlen. Dieser muss mindestens 50 % der erworbenen Altabfertigungsansprüche betragen. Bis zu 100 % können steuerbegünstigt in die Vorsorgekasse eingezahlt werden (Betriebsausgabe, keine Lohnsteuer). Beitragshöhe und -zahlung Wie hoch sind die Beiträge für die Abfertigung NEU und wie werden sie eingehoben? Vom Arbeitgeber sind 1,53 % des monatlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttobezuges (inkl. Sonderzahlungen, Überstunden, etc.) als Vorsorgekassenbeiträge einzuzahlen. Die Zahlung erfolgt an den zuständigen Krankenversicherungsträger und wird von diesem an die Vorsorgekasse weitergeleitet.

5 Selbständigenvorsorge Die Selbständigenvorsorge finanziert die Abfertigung für die Unternehmer selbst. Dabei unterscheidet man zwischen einer verpflichtenden und einer freiwilligen Vorsorge. Was ist der Unterschied zwischen verpflichtender und freiwilliger Vorsorge? Verpflichtende Vorsorge: Alle Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung gemäß 2 GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) unterliegen, sind zur Teilnahme an der Selbständigenvorsorge verpflichtet. Dies trifft auf folgende Berufsgruppen zu: Gewerbetreibende neue Selbständige Personengesellschafter Geschäftsführer einer GmbH, mit mehr als 25 % Beteiligung 1,53 % der für den Krankenversicherungsbeitrag geltenden GSVG-Beitragsgrundlage sind in die Selbständigenvorsorge einzuzahlen. Die Beiträge werden über die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft eingehoben und an die Vorsorgekasse weitergeleitet. Diese Beiträge sind nur bis zur jeweils geltenden GSVG- Höchstbeitragsgrundlage zu leisten. Dies gilt auch, wenn die selbständige Tätigkeit neben einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird. Freiwillige Vorsorge: Alle Personen, die keiner Pflichtversicherung in der Krankenversicherung gemäß GSVG unterliegen, sondern nur in der Pensionsversicherung pflichtversichert sind, können sich freiwillig für eine Beitragszahlung entscheiden (= Opt-In-Modell). Die Entscheidung für die freiwillige Teilnahme hat innerhalb eines Jahres nach dem erstmaligen Beginn der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung zu erfolgen. Ein späteres Opt-In ist nach Ablauf der Jahresfrist nicht mehr möglich. Folgende Berufsgruppen können die Selbständigenvorsorge freiwillig abschließen: freiberuflich Selbständige Notare / Anwälte Land- und Forstwirte Ziviltechniker Rechtsanwälte (werden nicht von uns verwaltet) Welche Vorteile bietet die Selbständigenvorsorge? Einzahlung brutto für netto (aus dem unversteuerten Einkommen) Eingezahlte Beiträge sind zu 100 % als Betriebsausgabe anerkannt Kapitalgarantie auf die eingezahlten Beiträge Steuerfreie Veranlagung in der Vorsorgekasse Attraktive Verzinsung (KESt-frei) Einmalige Kapitalauszahlung wird mit nur 6 % besteuert Der Beitrag beläuft sich auf 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung (keine Nachbemessung). Die Beitragspflicht besteht bis zur Höchstbeitragsgrundlage und längstens für die Dauer der Pensionsversicherungspflicht bzw. der freiberuflichen Tätigkeit.

6 Allgemeines Welche Kosten werden verrechnet? Die Verwaltungskosten betragen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses 2,9 % der eingezahlten Abfertigungsbeiträge und reduzieren sich wie folgt: 2,10 % ab Beginn des 5. Beitragsjahres 1,30 % ab Beginn des 10. Beitragsjahres Die Vermögensverwaltungskosten sind gesetzlich maximiert und betragen derzeit 0,7 % p.a. des durchschnittlichen verwalteten Vermögens. Darüber hinaus werden keine zusätzlichen Kosten (Depotgebühr, Bankspesen, u.s.w.) verrechnet. Bei den Barauslagen handelt es sich um die gesetzlich vorgesehene Vergütung der Sozialversicherungsträger. Diese beträgt 0,3 % p.a. der eingezahlten Beiträge. Bei der Übertragung von Altabfertigungsanwartschaften behält die Vorsorgekasse einen einmaligen Kostenbeitrag von 0,75 % des Übertragungswertes, max. 250 Euro pro Übertragung ein. Wie kommen wir unserer Informationspflicht nach? Alle Selbständigen sowie alle Dienstnehmer mit einem Vorsorgekassenkonto erhalten 1 x jährlich eine persönliche Kontoinformation. Diese enthält unter anderem eine Auflistung aller erfolgten Einzahlungen und der erwirtschafteten Veranlagungsergebnisse per des jeweiligen Kalenderjahres. Wann erfolgt der Versand der Kontoinformationen? Der postalische Versand der Kontoinformationen erfolgt immer im ersten Halbjahr des Folgejahres, sofern und sobald eine vollständige Datenmeldung durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an uns übermittelt wurde. Kann man die Kontoinformation auch online einsehen? Ja, die jährlichen Kontoinformationen sind jederzeit unter online einsehbar und stehen Ihnen auch zum Downloaden, im PDF-Format, zur Verfügung.

7 Wir sind immer für Sie da! Wer seine Mitarbeiter an das Unternehmen binden will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür durchdachte Lösungen bietet. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Betriebliche Vorsorge optimal einzusetzen. Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben kein Problem. Wir sind für Sie erreichbar: Montag Donnerstag 8:00 16:00 Uhr Freitag 8:00 14:30 Uhr Tel Fax vk@victoria.at VICTORIA-VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG ERGO-Center Businesspark Marximum / Objekt 3 Modecenterstraße Wien Stand: März 2015

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