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1 Internationale Gütertransportversicherung Alle Waren im Blick behalten. Ein Unternehmen der Generali Deutschland

2 Gute Reise für Ihre Waren. Ihre Produkte verkaufen Sie in der ganzen Welt. Per Schiff, Flugzeug oder auf dem Landweg schicken Sie Ihre Waren zu Ihren Kunden. Doch auch bei bester Planung und Raffinesse kann man nicht ausschließen, dass etwas anders läuft als gedacht. Für finanzielle Pannen braucht man nicht nur eine gute Verpackung und das richtige Transportmittel, sondern auch einen sinnvollen Schutz. Um Ihr Geschäftsrisiko gering zu halten, bieten wir Ihnen die passende Gütertransportversicherung in Deutschland, Europa und weltweit. Für Land-, Luft- und Wasserwege. Mit der Transportversicherung schützen Sie Ihre Güter innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs bei Verlust oder Beschädigung durch alle Gefahren bis zur vereinbarten Versicherungssumme. In der Regel bedeutet dies einen viel weiter gehenden Versicherungsschutz als nach den Haftungsbestimmungen der einzelnen Frachtführer und Spediteure. Die internationale Gütertransportversicherung wurde speziell für alle Beförderungen auf dem Land-, Luftund Wasserweg entwickelt, um einen lückenlosen Versicherungsschutz bieten zu können. Wer braucht eine Transportversicherung? Alle Firmen, die Güter befördern oder befördern lassen, können die Versicherung abschließen. Dabei sind gemeint Bezüge, Versendungen, Zwischentransporte, Direktlieferungen von Herstellern und/oder Zulieferern zu Ihren Kunden und Retouren, die nach kaufmännischen Grundsätzen für eigene oder fremde Rechnung zu versichern sind. Schutz benötigen z. B.: Handwerksbetriebe Fabrikationsbetriebe Groß- und Einzelhändler Exporteure und Importeure Volle Deckung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt grundsätzlich eine Allgefahrendeckung nach den DTV-Güter Lagerungen im Zusammenhang mit versicherten Transporten sind bis zu 60 Tagen versichert. Mitversichert sind ebenfalls: Politische Risiken wie Krieg, Streik, Aufruhr und Beschlagnahme innerhalb der geografischen Grenzen Europas einschließlich der gesamten Türkei sowie Zypern; Erweiterung des Geltungsbereichs durch besondere Vereinbarung möglich Güterfolgeschäden als Vermögensschäden, die auf einen ersatzpflichtigen Güterschaden zurückzuführen sind, sowie reine Vermögensschäden, die nicht mit einem Güterschaden zusammenhängen nach Maßgabe der jeweiligen DTV-Klauseln An Bord. Beim Transport dieser Güter sollte die Transportversicherung dabei sein: Chemische Produkte Eisen und Stahl Elektro- und elektronische Erzeugnisse Handelsmöbel Holzwaren Maschinen Mineralölprodukte Nahrungsmittel und Getränke Metallwaren Optische Artikel Papier- und Schreibwaren Textilien und Bekleidung Selbst wenn die Gefahrtragung z. B. beim Lieferanten liegt, besteht für Ihr Interesse aufgrund der Transportversicherung subsidiärer Versicherungsschutz, wenn z. B. kein Ersatz durch eine andere Versicherung erlangt werden kann. Wer erhält keine Transportversicherung? Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs, Spediteure sowie Lohnverarbeitungs-/Veredelungsund Reparaturbetriebe kommen für den Abschluss einer Transportversicherung nicht in Frage.

3 Zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Ausnahmen bestätigen die Regel. Die meisten Güter werden von uns standardmäßig versichert. Folgende Güter können nur nach besonderer Vereinbarung eingeschlossen werden: Güter, die von den Kunden direkt bei Ihnen abgeholt werden Geräte der Telekommunikation einschließlich Zubehör wie Handys oder Telefonkarten Glas, Porzellan, Keramik, Ton, Steinzeug und ähnliches bruchempfindliches Material Umzugsgut Echte Teppiche Briefmarken Antiquitäten Pelze Kraftfahrzeuge Baumaschinen etc. bei Fahrten auf eigener Achse Schütt- und Massengüter Temperaturgeführte Güter, z. B. Kühl- und Tiefkühlprodukte Eier Edelmetalle, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetallen oder Edelsteinen mit Ausnahme von industriegenutzten Produkten, Juwelen, Perlen, Bijouterien, Geld, Münzen, Wertpapiere (Deckung nur über eine Valorenversicherung) Radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe, soweit sie die gesetzlich zulässigen Freigrenzen übersteigen Explosive Güter Waffen und Munition, ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und -munition Lebende Tiere und lebende Pflanzen Drogen, auf die das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet Kunstgegenstände Schlau gestapelt. Einen Schaden können Sie nicht ausschließen, aber finanziell absichern. Die internationale Transportversicherung zahlt im Schadenfall für: Den Fakturenwert bei Verlust des Guts, bei nicht fakturierten Gütern die Wiederherstellungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abzüglich ersparter Kosten Die anteilige Versicherungssumme bei Teilverlusten abzüglich ersparter Kosten Reparaturkosten Den Beitrag zur großen Haverei bei Fluss- und Seetransporten Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens Kosten der Schadenfeststellung Außerordentliche Mehrkosten für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Frachtmehrkosten bis je Schadenereignis Bergungs- und Beseitigungskosten bis Kundendienstwerkzeuge und Vorführgeräte bis Den imaginären Gewinn (siehe Hinweise und Erläuterungen im Antrag) bis 10 % des Ersatzwerts Die internationale Transportversicherung zahlt außerdem für Güterfolge- und reine Vermögensschäden die Schäden und Kosten in der nachgewiesenen Höhe auf Erstes Risiko. Das ist begrenzt je Schadenereignis mit der vereinbarten Höchstentschädigung. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

4 Schutz unter den Flügeln des Löwen. Sie können uns vertrauen wie unsere 6 Millionen zufriedenen Kunden. Die Generali Versicherungen gehören unter dem Dach der Generali Deutschland zu den größten deutschen Versicherern. Wir stehen für eine hohe Finanz- und Leistungsstärke. Ganz egal in welcher Lebenssituation Sie sich gerade befinden, wir sind für Sie da. Entscheiden Sie sich für Schutz und Sicherheit rund um Wohnung, Haus oder Auto, Arbeitskraft und Gesundheit, Vorsorge für Sie und Ihre Familie, Geldanlage und Rente oder Ihre Interessen als Geschäftsinhaber oder Firmenkunde. Wichtig ist uns, dass Sie gut versichert und betreut sind. Wir helfen Ihnen gerne / Generali Versicherung AG München KundenServiceCenter:

5 Antrag auf Internationale Gütertransportversicherung Neuantrag Bedarfsermittlung Veränderungsantrag Für Haustarif Angest.Kz. Firmen-Nr. Personal-Nr. 1. Vermittler Org.-Bereich Vermittler-Nr. bzw. VD/Bezirk Anteil 2. Vermittler VD/Bezirk Anteil Abweichender VD/Bezirk Inkassoart Betreuer Partnerinfofeld (PIF) / Kooperationspartner Aufzuhebende Verträge Hinweis Persönliche Daten Herr Frau Firma ohne Anrede Sämtliche Fragen des Antrages müssen deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß durch den Antragsteller beantwortet werden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein, das Recht zur Vertragsanpassung haben oder den Versicherungsvertrag kündigen. Ist der/die Antragsteller/in bereits Kunde/Kundin bei unserer Gesellschaft? Versicherungsschein-Nr. unserer Gesellschaft: Kundennummer: ja nein Name Vorname, Titel Zusatzzeile Straße, Haus-Nr. Postleitzahl Wohnort Telefon-Nr. privat dienstlich Telefax Staatsangehörigkeit Selbständig? derzeitige Tätigkeit/Beruf Branche D ja nein Lastschrift Hiermit wird bzw. werden der/die Versicherer bis auf Widerruf ermächtigt, die fälligen Beiträge im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens durch Lastschrift vom angegebenen Konto einzuziehen. Bankleitzahl Girokonto (bitte kein Sparkonto angeben) Kurzbezeichnung der Sparkasse/Bank Ort Vertragsbeginn Vertragsdauer Zahlungsweise Hinweis Güter Unterschrift des Kontoinhabers, falls abweichend vom Antragsteller (Versicherungsnehmer) Versicherungsbeginn 12 Uhr Versicherungsablauf 12 Uhr Laufzeit: 1 Jahr (länger nicht möglich) Zahlungsweise: jährlich 1 /2 jährlich mit 3 % Zuschlag 1 /4 jährlich mit 5 % Zuschlag monatlich mit 5 % Zuschlag (Voraussetzungen: Einzugsermächtigung und Mindestrate 10 ) Weicht der angegebene Ablauf von der angegebenen Dauer ab, so gilt der Ablauf als vereinbart. Bei mindestens einjähriger Dauer verlängert sich der Vertrag mit Ab - lauf der Vertragszeit von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. Versicherungs schutz wird auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen sowie der ggf. vereinbarten Zusatzbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klau seln gewährt, welche Ihnen mit den zugehörigen Vertrags- und Kundeninformationen zusammen mit den wichtigen Hinweisen zu Ihrem Versicherungsvertrag übergeben wurden. 1. Welche Güter werden transportiert? (Keine Sammelbegriffe verwenden und, sofern vorhanden, Prospekte beifügen) Verpackung Transporte 2. Art der Verpackung Kartons Kisten Paletten Säcke Fässer Ballen Kanister sonstige Umhüllungen: Werden die Güter in Containern verpackt? nein ja 3. Um welche Art von Transporten handelt es sich? Bezüge (gekaufte fakturierte Güter) sowie deren Retouren Versendungen (verkaufte fakturierte Güter) sowie deren Retouren Zwischentransporte (nicht fakturierte Transporte zwischen einzelnen, eigenen und fremden Betriebsstätten, ausgenommen betriebliche Umzüge) Direktlieferungen (von Herstellern und/oder Zulieferern zu Kunden des Antragstellers) sowie deren Retouren neu gebraucht unverpackt, sofern handelsüblich Sonstige Transporte (welche?) Bei ist Zutreffendes anzukreuzen Einzugsermächtigung Beförderungsmittel Beiträge 4. Welche Beförderungsmittel kommen in Frage? eigenes Kraftfahrzeug einschl. Anhänger fremdes Kraftfahrzeug einschl. Anhänger Bahn Post Paketdienst Flugzeug Binnenschiff Seeschiff 5. Beiträge: (nicht gültig für Veredelungs- und andere Lohnverarbeitungsbetriebe!) Wie hoch ist der jährliche Umsatz des Unternehmens (Gesamtwert der ausgehenden fakturierten und frei verkauften Güter ohne Mehrwertsteuer) Geltungsbereich: Der Jahresbeitrag richtet sich für jedes einzelne Versicherungsjahr stets nach dem beantragten Geltungsbereich. (Bitte nur einen Geltungsbereich ankreuzen!) Bei Exporten nach außereuropäischen Ländern besteht Versicherungsschutz bis Frei an Bord (FOB) europäischer See- bzw. Flughafen; darüber hinaus gelten die Beitragssätze gemäß Ziffer 6. Für Importe aus außereuropäischen Ländern sind ebenfalls die Beitragssätze gemäß Ziffer 6. zu beachten. Jahresvorauszahlungsbeiträge (ohne Versicherungsteuer) in Deutschland Deutschland und angrenzende Länder Europa innerhalb der geographischen (Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Grenzen einschl. der gesamten Türkei Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und und Zyperns (ausgenommen die Staaten Tschechische Republik) der ehemaligen Sowjetunion) bis zu , , , bis zu , , , bis zu , , , bis zu , , , bis zu , , , bis zu , , , über Anfrage Anfrage Anfrage Jahresmindestbeitrag bis über /

6 6. Sollen Transporte versichert werden nach/von Jahrestransportwert Beitragssatz See Nordamerika nein ja 1,20 0,72 Mittel- und Südamerika nein ja 3,20 1,92 Asien nein ja 2,40 1,44 jedoch Hongkong, Japan, Singapur und Taiwan nein ja 2,00 1,20 Afrika nein ja 2,80 1,68 Australien und Ozeanien nein ja 2,00 1,20 den Staaten der ehemaligen Sowjetunion nein ja 4,40 2,64 jedoch Estland, Lettland, Litauen nein ja 2,40 1,44 Luft Politische Risiken 7. Hinweis zur Beitragsberechnung Übersteigt die Schadenquote des abgelaufenen Versicherungsjahres 50 % wird ein Risikoerschwerniszuschlag von 20 % erhoben. Der Zuschlagsbeitrag wird rückwirkend auf den Beitrag für das abgelaufene Versicherungsjahr erhoben. 8. Mitversicherung politischer Risiken durch Einschluss der DTV-Kriegsklausel DTV-Streik- und Aufruhrklausel DTV-Beschlagnahme-Klausel Für Transporte innerhalb der geographischen Grenzen Europas einschließlich der gesamten Türkei und Zyperns ist der Beitrag für die politischen Risiken im Umsatzbeitrag enthalten. Der Beitrag für die sonstigen Staaten und Kriegs-/Krisengebiete richtet sich nach der Tagesquotierung. 9. Versicherung von Güterfolge- und reinen Vermögensschäden (Beitrag auf Anfrage) (Versicherungsschutz bis zu einem Höchstentschädigungsbetrag von ist im Umsatzbeitrag enthalten) Wird eine Anhebung des Höchstentschädigungsbetrages gegen Beitragszuschlag gewünscht für Maxima Güterfolgeschäden nein ja Höchstentschädigung Reine Vermögensschäden nein ja Höchstentschädigung Der Beitrag erhöht sich um die Versicherungsteuer, soweit nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen. 10. Höchstmöglicher Wert je Transport pro Transportmittel firmeneigenes Kraftfahrzeug (max ) Postpaket privater Paketdienst feuertechnisch getrenntes Lager transportbedingtes Zwischenlager vom Versicherungsnehmer verfügte Lagerung Lagerdauer über insgesamt 60 Tage nein ja, Tage Genaue Adresse des(der) Lager(stätten) ggf. Beiblatt verwenden (Ab gesonderte Risikobeschreibung erforderlich) Sonstige Risiken Vorversicherung Vorschäden Versicherungsschutz wird auch gewünscht für Ausstellungen/Messen ja nein Musterkollektionen ja nein Gruppen-Reisegepäck ja nein (Gesonderte Antragsformulare erforderlich) 11. Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren bereits eine Versicherung gegen die gleichen Gefahren? ja nein Versicherer, Versicherungs- Anschrift Schein-Nr.: Wer hat gekündigt? Versicherer Versicherungsnehmer Kündigungsgrund: Schäden in den letzten 3 Jahren? ja nein Anzahl Art der Schäden Schadenhöhe (Bitte ausfüllen, auch wenn keine Vorversicherung bestand; ggf. Beiblatt verwenden) 12. Sonstiges Güterfolge- und reine Vermögensschäden Empfangsbestätigung Hinweise Erklärungen Widerrufsrecht Widerrufsfolgen Besondere Hinweise Werbewider - spruchsrecht Wichtige Hinweise Ich bestätige, dass ich rechtzeitig vor Unterzeichnung dieses Antrages die der/den beantragten Versicherung/en zugrunde liegenden Allgemeinen Versiche rungs bedin gun gen, Zusatzbedingungen, Besonderen Versicherungsbedingungen und Klauseln, die Vertrags- und Kundeninformationen sowie das Merkblatt zur Datenver ar bei tung erhalten habe. Bitte beachten Sie vor Unterzeichnung dieses Antrages die wichtigen Hinweise auf der Rückseite. An diesen Antrag halte ich mich einen Monat gebunden. Zur rückseitig abgedruckten Datenschutzklausel willige ich ein. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist be ginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge meinen Versicherungs bedingungen, die weiteren Infor mationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Generali Versiche - rung AG, Adenauerring 11, München. Bei einem Widerruf per Telefax oder ist der Widerruf an die Fax-Nr bzw. die - Adresse service@generali.de zu richten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um 1/360 des auf ein Jahr entfallenden Beitrags (bei Versicherungen mit Einmalbeitrag: 1/720 des zu zahlenden Einmalbeitrages). Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungs schutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirk same Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihre Generali Versicherung AG Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung so wie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit ganz oder zum Teil wider - sprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, München. Bei einem Widerspruch per Telefax oder ist der Wider spruch an die Fax-Nr. 089/ bzw. an die -Adresse service@generali.de zu richten. Bevor Sie den Antrag unterschreiben, prüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lesen Sie bitte auch die Ihnen übergebenen Vertragsund Kundeninformationen sowie die wichtigen Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen. Unterschriften Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers

7 Wichtige Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen Umfang des Versicherungsschutzes der Internationalen Güter trans - port versicherung (nachstehend Güterversicherung genannt) Die Güterversicherung bietet einen wichtigen und wertvollen Versiche - rungsschutz, weil sie neben den klassischen Transportgefahren Strandung; eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter beför - dernde Schiff auf Grund stößt oder auf Grund festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt oder durch Eis beschädigt wird Unfall eines die Güter befördernden anderen Transportmittels Einsturz von Lagergebäuden Brand, Blitzschlag, Explosion; Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen; Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung Überbordwerfen, Überbordspülen oder Überbordgehen durch schweres Wetter Aufopferung der Güter Entladen, Zwischenlagern und Verladen von Gütern in einem Nothafen/Flughafen, der infolge des Eintritts einer versicherten Gefahr angelaufen oder infolge einer Notlandung angeflogen wurde Verlust infolge Beschädigung oder durch Abhandenkommen (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Nicht- oder Falschauslieferung) Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Um- oder Entladen des Trans - portmittels auch Schäden deckt, verursacht durch Leckage Bruch Verbiegen und Verbeulen Rost und/oder Oxydation, verursacht durch Regen, Schnee, Hagel, Süßwasser, Beiladung oder Beschädigung der äußeren Verpackung Die Güterversicherung bietet also Volle Deckung. Volle Deckung bedeutet in diesem Falle eine Versicherung gegen alle Gefahren des Ver lustes und der Beschädigung, die nur durch die ausgeschlossenen Gefahren und die nicht ersatzpflichtigen Schäden eingeschränkt ist. Welche Gefahren und Schäden sind durch die Güter ver sicherung nicht versichert? Ausgeschlossen sind die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindli - chen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhan - densein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben. von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen. der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand (Diese Gefahren können gemäß den jeweiligen DTV-Klauseln mitver - sichert werden.) aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen. der Kernenergie und sonstiger ionisierender Strahlung. der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die genannten Parteien oder den beauftragten Spediteur mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausgewählt hat; der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte Käufer ist und nach den Bedingungen des Kaufvertrages keinen Einfluss auf die Auswahl der am Transport beteiligten Parteien nehmen konnte. Nicht ersatzpflichtige Schäden Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch eine Verzögerung der Reise inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankun - gen Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles auch aus einer dieser nicht versicherten Gefahr oder Ursache entstehen konnte, hat der Versicherer den Schaden zu ersetzen, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch eine versicherte Gefahr herbeigeführt worden ist. nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. Der Versicherer leistet ferner keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist. Was ist bei der Güterversicherung zu beachten, wenn firmeneigene, geleaste oder gemietete Kraftfahrzeuge verwendet werden? Kraftfahrzeug Diebstahlklausel Für Transporte mit firmeneigenen, auch geleasten und/oder gemieteten Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern gilt: 1. Am Tage, das ist von 6.00 Uhr bis Uhr, sind die Güter im unbeaufsichtigten Kraftfahrzeug bis zur Dauer von höchstens zwei Stunden gegen Diebstahl versichert. 2. Bei einem Aufenthalt, der länger als zwei Stunden dauert und während der Nachtzeit, das ist von Uhr bis 6.00 Uhr, sind die Güter nur versichert, wenn das Fahrzeug a) in einer verschlossenen Einzelgarage oder bewachten Sammel - garage, b) auf einem umfriedeten Grundstück, c) auf einem bewachten Parkplatz abgestellt ist. Ausgenommen davon ist kurzfristiges Verlassen des Kraftfahr - zeuges zu Rast- und Verpflegungszwecken oder verursacht durch Kraftfahrzeugpannen. Sie dürfen den dafür üblicherweise notwendigen Zeitaufwand nicht überschreiten. 3. Soweit in zumutbarer Entfernung nachweislich keine der unter Zif - fer 2. genannten Einstellmöglichkeiten vorhanden ist, besteht trotzdem Versicherungsschutz. Die Entschädigungsleistung ist mit und einem Selbstbehalt des Versicherungsnehmers von 20 %, mindestens 500, je Schadenereignis begrenzt. 4. Voraussetzung für den Versicherungsschutz gemäß den Ziffern 1. bis 3. ist, dass sich die Güter in einem allseitig verschlossenen, von außen nicht einsehbaren Koffer- oder Innenraum des Kraft - fahrzeuges befinden. Bei Verwendung von Planenfahrzeugen ist Voraussetzung, dass die geschlossene Plane durch Kette und Schloss oder sonstige ausreichende Vorrichtungen gegen einfaches Öffnen gesichert ist. 5. Schäden infolge Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub sind unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Das polizeiliche Protokoll bzw. eine Bestätigung über die vorgenom - mene Meldung bei der Polizeidienststelle ist mit den sonstigen Schadenunterlagen einzureichen. Wie wird bei der Güterversicherung die Versicherungssumme gebildet? Die Höhe der Entschädigung hängt entscheidend von der Versiche - rungssumme ab. Um vollen Schadenersatz zu gewährleisten, soll die Versicherungssumme nicht nur dem Versicherungswert der Ware entsprechen (Vermeidung einer Unterversicherung), sondern auch alle versicherbaren Nebeninteressen umfassen. Der Versicherungswert der Güter setzt sich wie folgt zusammen: gemeiner Handelswert (1) oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert (2) der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung zuzüglich Versicherungskosten (Beitrag für die Transportversicherung) Kosten bis zur Annahme durch den Beförderer endgültig bezahlte Fracht (3) Nebeninteressen wie: gewöhnliche Fracht (4) Zollkosten Nachreisekosten imaginärer Gewinn (5) Zum Versicherungswert gehört auch der Wert der Verpackung. Gehen die Güter verloren, werden auch die Kosten der Verpackung ersetzt. Bei Beschädigung ist entscheidend, ob die Verpackung nach Ende der Reise noch weiteren Zwecken dient (z. B. bei einer Ver - kaufspackung) und dem Versicherungsnehmer dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies gilt auch für eine Verpackung, die nachweislich mehrmals verwendet wird (Mehrwegverpackung). Auf den Einwand einer Unterversicherung wird verzichtet, wenn der Versicherungsnehmer den tatsächlichen Umsatz oder die sonstigen, vereinbarten Beitragsberechnungsgrundlagen anmeldet. (1) Der gemeine Handelswert (Fakturenwert) ist der Wert von Gütern, die im kaufmännischen Verkehr regelmäßig gehandelt werden. (2) Der gemeine Wert ist der allgemeine Verkäuflichkeitswert. (3) Die endgütig bezahlte Fracht ist die Fracht, die nach dem Fracht - vertrag ohne Rücksicht auf den Ausgang der Reise zu zahlen ist. (4) Die gewöhnliche Fracht ist die Fracht, die nur zu zahlen ist, wenn die Güter das Bestimmungsziel erreichen. (5) Der imaginäre Gewinn ist der Gewinn, den der Empfänger/Käufer der Güter am Ankunftsort nach kaufmännischer Berechnung durch Weiterveräußerung, Bearbeitung oder Veredelung zu erzielen hofft. Der imaginäre Gewinn kann nur zugunsten des Empfän - gers/käufers versichert werden, denn der Gewinn des Verkäufers ist bereits im Verkaufspreis enthalten. In der Güterversicherung ist bei fakturierten Gütern ein imaginärer Gewinn von 10 % des Ver - siche rungswertes mitversichert. Wenn ein höherer imaginärer Ge - winn versichert sein soll, ist eine Sondervereinbarung erforderlich. Die Versicherung des imaginären Gewinns ist nur zusammen mit der Versicherung der Güter möglich. Jedoch wird ein zugunsten des Empfängers/Käufers mitversicherter imaginärer Gewinn dann nicht ersetzt, wenn die Güter vor dem kaufrechtlichen Gefahrüber - gang total verlorengehen z. B. bei einer CIF-Lieferung bereits auf der Vorreise zum Seeschiff. Da in derartigen Fällen der Absen - der/verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zur Neulieferung verpflichtet ist, entgeht dem Empfänger/Käufer kein imaginärer Gewinn.

8 Wie wird der Beitrag zu einer Güterversicherung abgerechnet? Das Verfahren ist ganz einfach. Bei Vertragsabschluss wird ein Vor - auszahlungsbeitrag eingehoben, der sich aus dem voraussichtlichen Umsatz und dem vereinbarten Geltungsbereich ergibt. Nach Ablauf des Versicherungsjahres erfolgt die Endabrechnung aufgrund des tatsächlichen Umsatzes bzw. der sonstigen, vereinbarten Bei - tragsberechnungsgrundlagen und des vereinbarten Geltungsbe - reiches. Welche Transporte gelten bei der Güterversicherung versichert? Bezüge / Importe (gekaufte fakturierte Güter) Versendungen / Exporte (verkaufte fakturierte Güter) Zwischentransporte (Transporte zwischen einzelnen, eigenen und fremden Betriebsstätten, ausgenommen betriebliche Umzüge) Direktlieferungen (von Herstellern und / oder Zulieferern zu Kunden des Versicherungsnehmers Retouren aus den vorgenannten Sendungen Auswahl- und Mustersendungen Kommissions- und Konsignationssendungen (Warenlieferung in Kommission auf ein Konsignationslager besondere Form der Lagerwirtschaft in einem ausgewählten Vertriebsort) Reparatursendungen (nur Rücktransporte an den Absender), kostenlose Austausch- und Garantielieferungen Transporte zu fremden Verpackungsfirmen und zurück Transporte zu Vorführungen und zurück Welche Risiken können gegen einen geson derten Beitrag mitversichert werden? Gruppen-Reisegepäck Ausstellungen/Messen Musterkollektionen Wichtige Lieferklauseln (Incoterms 2010) FOB Free on Bord (... named port of shipment) Frei an Bord (... benannter Verschiffungshafen) Frei an Bord bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Ver schiffungs - hafen verladen ist. Dies bedeutet, dass der Käufer von diesem Zeit - punkt an alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder der Beschä di - gung der Ware zu tragen hat. Die FOB-Klausel verpflichtet den Ver - käufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendet werden. Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware per Schiff zu liefern, sollte die FCA-Klausel verwendet werden. FCA Free Carrier (... named place) Frei Frachtführer (... benannter Ort) Frei Frachtführer bedeutet, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer am benannten Ort liefert. Es sollte beachtet werden, dass der ausgewählte Ort der Lieferung Folgen für die Verpflichtung zur Be- und Entladung der Ware an diesem Ort nach sich zieht. Falls die Lieferung beim Verkäu - fer stattfindet, ist der Verkäufer für die Beladung verantwortlich. Falls die Lieferung an einem anderen Ort stattfindet, ist der Verkäufer nicht für die Entladung verantwortlich. Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports. Frachtführer ist, wer sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung per Schiene, Straße, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Benennt der Käufer für die Entgegennahme eine andere Person als den Frachtführer, hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn die Ware dieser Person geliefert wird. CIF Cost, Insurance and Freight (... named port of distination) Kosten, Versicherung, Fracht (... benannter Bestimmungshafen) Kosten, Versicherung, Fracht bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen ist. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestim mungshafen zu befördern; Jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Be schä - digung der Ware sowie alle zusätzlichen Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über. In der CIF-Klausel hat der Verkäufer jedoch zusätzlich die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Trans - ports abzuschließen. Folglich schließt der Verkäufer den Versicherungsvertrag ab und zahlt die Versicherungsprämie. Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIF-Klausel der Verkäufer nur verpflichtet ist, eine Versi - cherung mit Mindestdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder ausdrücklich mit dem Käufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen. Die CIF-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden. Sollten die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware per Schiff zu liefern, sollte die CIP-Klausel verwendet werden. CFR Cost and Freight (... named port of destination) Kosten und Fracht (... benannter Bestimmungshafen) Kosten und Fracht bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verladen ist. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern; Jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware ebenso wie zusätzliche Kosten, die auf Ereignisse nach Lie - ferung der Ware an Bord zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über. Die CFR-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden. Falls die Parteien nicht beabsichtigen, die Ware per Schiff zu liefern, sollte die CPT-Klausel verwendet werden. CIP Carriage and Insurance Paid to (... named place of destination) Frachtfrei versichert (... bennanter Bestimmungsort) Frachtfrei versichert bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Gefahren sowie alle zusätzlichen Kosten trägt, die nach der derart erfolgten Lieferung der Ware auftreten. Bei der CIP-Klausel hat der Verkäufer jedoch auch die Transport - versicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während der Beförderung zu beschaffen. Folglich schließt der Verkäufer die Versicherung ab und zahlt die Ver - sicherungsprämie. Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIP- Klausel der Verkäufer verpflichtet ist, nur eine Versicherung mit Min - destdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder insoweit ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Ver - sicherungsvorkehrungen treffen. CPT Carriage Paid to (... named place of destination) Frachtfrei (... benannter Bestimmungsort) Frachtfrei bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Gefahren sowie alle anderen Kosten trägt, die nach der erfolgten Lieferung der Ware auftreten. Zu CIP und CPT Frachtführer ist, wer sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung per Schiene, Straße, Luft, See, Binnenschiff oder in einer Kombination dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Werden mehrere aufeinanderfolgende Frachtführer für die Beförde - rung zum benannten Ort eingesetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben worden ist. Die CPT-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports. Risikoträger: Generali Versicherung AG Adenauerring 7, München Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister Vorstand: Winfried Spies (Vorsitzender), Onno Denekas, Dr. Karsten Eichmann, Volker Seidel, Michael Stille Sitz: München, Amtsgericht München HRB USt-ID-Nr. DE Versicherungsumsätze sind umsatzsteuerfrei. Ein Unternehmen der Generali Deutschland

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