Vision. Schaffung eines einheitlichen. Zahlungsverkehrsraums. und Erhöhung der Effizienz der ZV-Dienstleistungen in der EU
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- August Hofer
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1 Anhang 4 EC PSD: Definition von Minimum Standards für Kunden & ZV-Dienstleister Spezifikation der wesentlichen Merkmale zu den Zahlungsdienstleistungen Abschaffung rechtlicher Hürden & Markteintrittsschranken, um ZV-Dienstleistern Planungssicherheit, effizienten Betrieb und Wettbewerb zu ermöglichen EPC SEPA: Roadmap zur Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) Definition von Standards/Frameworks zu Finanzinstrumenten (Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) Unterstützung und Überwachung der Umsetzung der SEPA-Meilensteine Vision Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums und Erhöhung der Effizienz der ZV-Dienstleistungen in der EU Ziele 1. Erhöhter Wettbewerb durch Marktöffnung und gleiche Wettbewerbsbedingungen 2. Erhöhte Markttransparenz für Kunden und Zahlungsdienstleister 3. Harmonisierung und Standardisierung des EU- Zahlungsverkehrs (Rechte und Pflichten) Abb. 4.1 Überblick Rechtsrahmen. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an (Capgemini 2010)) S. Huch, Der einheitliche EU-Zahlungsverkehr, essentials, 43 DOI / _4, Springer Fachmedien Wiesbaden 2014
2 44 4 Anhang Euro Länder (18) PSD (31) SEPA (33) auf Basis EPC + EEA Länder und Schweiz + Monaco Abb. 4.2 Überblick SEPA/PSD involvierter Länder. (Quelle: Skinner 2008, S. 6; ec.europa.eu/internal_market/payments/framework/transposition_de.htm; europeanpaymentscouncil.eu/) Customer Stakeholders Forum * Cards Stakeholders * Plenary ** Scheme Management Commitee** Programme Management Forum (PMF) Co-ordination Committee *** Secretariat Audit Committee CA Supervisory Board (CASB) Nomination and Governance Committee E-commerce Payments (EPC WG) SEPA Payment Schemes (SPS WG) Cards (Cards WG) M-Channel (MC WG) Cash (Cash WG) Standards (SSG) Legal (LSG) Information Security (ISSG) * Alignment with other stakeholders ** Decision making body *** Strategy and process body Abb. 4.3 EPC Governance Structure. (Quelle: content.cfm?page=what_is_epc)
3 4 Anhang 45 Zahlungsverkehr heute: Unternehmen: A in Deutschland DTA ÜB + LS SWIFT Bank A in D Bank B in NL Markt in D Markt in NL Heute z.b.: Lastschrift Einzug in jedem Land über eine Bank Bank C in UK Markt in UK Zahlungsverkehr mit SEPA: Unternehmen: A in Deutschland SEPA Credit Transfer & SEPA Direct Debit Bank A in D Zukünftig z.b.: SDD Einzug und Überweisung zentral über eine Bank Datenträgerformat im XML-Format Markt in D Markt in NL Markt in UK Abb. 4.4 Zahlungsverkehr für Unternehmen ZV-Prozesse mit und ohne SEPA (Beispiel 1: Ein deutscher Konzern hat Tochtergesellschaften im Ausland, die alle bei dort ansässigen Kreditinstituten laufende Konten unterhalten und vor Ort den nationalen Zahlungsverkehr betreiben. Unter SEPA-Gesichtspunkten kann zukünftig die deutsche Konzernmutter zentral durch den Einsatz der SCT und SDD die Teilmärkte im europäischen Ausland über eine Bank bedienen Dies hat Auswirkungen auf die Anzahl der unterhaltenen Konten und auf die Liquiditätssteuerung der Firma sowie Bündelung der Inhouse-Prozesse. Beispiel 2: Eine Privatperson hat ein Haus in den Niederlanden. Für die Begleichung der öffentlichen Abgaben, Steuer, Telefon etc. wird ein lokales Konto unterhalten. Zukünftig kann diese Kontoverbindung aufgegeben und den im Ausland ansässigen Lastschrifteinreichern eine Einzugsermächtigung (Mandat) über ein in Deutschland geführtes Kontokorrentkonto erteilt werden. Ersparnisse sind u. a. der Abstimmungs-/ Kontrollaufwand der Auszüge, die entsprechende Liquiditätsvorsorge und Bankgebühren.). (Quelle: Eigene Darstellung)
4 46 4 Anhang Ablauf einer SEPA Überweisung 1. Der Zahlende (Originator) füllt einen Überweisungsauftrag aus und leitet ihn an seine Bank (Originator Bank) weiter. 2. Die Bank des Zahlenden prüft den Überweisungsträger und lehnt ggf. fehlerhafte Überweisungen ab. Das Konto des Zahlenden wird belastet. 3. Der Überweisungsauftrag wird an den Clearing and Settlement Mechanism (CSM) weitergeleitet. 4. Der CSM leitet die Überweisungsnachricht an die Bank des s (Beneficiary Bank) weiter und erledigt das Settlement. 5. Die Bank des s erhält die Überweisungsnachricht, prüft sie und schreibt den Betrag dem Konto des s (Beneficiary) gut. Zahlender (Aussteller) 2. Belastung des Kontos des Zahlenden Zahlungen SEPA Credit Transfer Scheme Model 3. Überweisungsnachricht Grundgeschäft Clearing and Settlement Mechanisms (CMSs) 5. Gurtschrift auf das Konto des s 4. Überweisungsnachricht 1. Überweisungsauftrag s Abb. 4.5 Prozessmodell SEPA Credit Transfer. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an (European Payment Council 2009, S. 16)) Ablauf einer SEPA Lastschrift 1. Der Schuldner (Debtor) autorisiert den Gläubiger (Creditor) per Mandat zur Initiierung der Lastschrift. Das Mandat kann sowohl papierhaft als auch in elektronischer Form erteilt werden 2. Vor Initiierung der Lastschrift muss der Gläubiger eine Voranzeige, z.b. in Form eine Rechnung, an den Schuldner schicken, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 3. Das Mandat muss vom Gläubiger für die Dauer seine Gültigkeit aufbewahrt bzw. gespeichert werden. Die mandatsrelevanten Daten werden vom Gläubiger zusammen mit der Collection in elektronischer Form an seine Bank übermittelt. Zudem gilt: Für eine Erst- bzw. Einmallastschrift muss die Transaktion mindestens fünf Tage vor Belastung des Lastschriftschuldners bei der ersten Inkassostelle eingereicht werden. Bei wiederkehrenden Lastschriften verkürzt sich die Mindestvorlaufzeit auf zwei Tage. 4. Unter Beachtung der Fristen werden von der Kreditorbank über das CSM die Lastschriftendaten an die Debitorbank übermittelt diese belastet das Konto des Schuldners 6. die Bank des Gläubigers (Creditor Bank) erhält eine Interbankennachricht und 7. schreibt den Betrag dem Konto des Gläubigers gut. (Debitor) Belastungsbuchung auf Kto. D=0 Zahlstelle (Debitor s Bank) (5) SEPA Direct Debit Scheme Model Mandat (1) Ermächtigung Creditor Einzug Forderung Ermächtigung Zahlstelle (2) Pre-Notification D-14, vor Vorlage Lastschrift beim Kreditinstitut CSM (4) Weiterleitung + Vorlage der Daten spätestens D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (Folgelastschrift) (6) Settlement (Zahlungsausgleich) D=0 (Creditor) (3) Einreichung Daten - Mandat - frühestens D-14 (7) -Kreditinstitut - 1. Inkassostelle (Creditor s Bank) Abb. 4.6 Prozessmodell SEPA Direct Debit Basisvariante. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an (European Payment Council 2009, S. 18; Koch, Weiß 2006))
5 4 Anhang 47 SEPA Direct Debit B2B (Firmenlastschrift) (Schuldner) 1. Unterschriebenes Mandat 3. Vorabinformation (z.b. D-14) (Gläubiger) 0. Inkassovereinbarung 8. Gutschrift 4. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-1) 0. Kundenbedingung 2. Bestätigung des Mandates 7.D- Kontobelastung Zahlungspflichtigen 5. Vorlage D-1 bei Zahlstelle 6. Zahlungsverrechnung s Abb. 4.7 Prozessmodell SEPA Direct Debit Firmenlastschrift. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an (Deutscher Sparkassen- und Giroverband 2011)) Bezeichnung Reject Refusal Revocation & Request for cancellation Return Refund Reversal Vor Settlement Inhalt/Grund für Rückläufer Lastschriften, die vom normalen Prozessablauf aus folgenden Gründen abweichen, da z.b. ein falsches Format oder IBAN Prüfsumme vorliegen - festgestellt von Creditor Bank oder der Zahlungspflichtige im Voraus darum gebeten hat, die fragliche Lastschrift nicht auszuführen. Refusal erfolgt vor dem Interbank-Settlement und wird vom Zahlungspflichtigen initiiert, z.b. direkt durch den Debitor, wenn dieser durch die pre-notification von der Lastschrift erfährt. Rückruf vor der Akzeptanz des Zahlungsauftrages durch die erste Inkassostelle, auf Grund bilateraler Vereinbarungen bzw. Übereinkunft Lastschriften, die vom normalen Prozessablauf aus technischen Gründen abweichen, da z.b. das Konto mangels Deckung oder wegen Tod des Kontoinhabers geschlossen ist oder weil das Konto keine SEPA Lastschriften akzeptiert. Forderungen des Zahlungspflichtigen auf Erstattung eines bereits belasteten Betrages, nach Belastung des Kontos auf Grund z.b. einer fehlenden Mandatsautorisierung Allgemeiner Rückruf durch den Kreditor, Lastschrift nicht durchzuführen. Die Lastschrift-einreichung ist nach Akzeptanz durch die erste Inkassostelle spätestens jedoch zwei Tage nach Settlement möglich. Die finale Entscheidung über Reversal liegt beim Kreditor. Nach Settlement Abb. 4.8 Die R der SEPA Rückläufer. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an (European Payment Council 1/11/2010a, S. 29 f.))
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