Wirtschaftsingenieurwesen in Hamburg: Ein Erfolgsmodell - auch im 32. Jahr!

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1 Geleitwort des GK-Vorsitzenden Wirtschaftsingenieurwesen in Hamburg: Ein Erfolgsmodell - auch im 32. Jahr! Der Hochschulübergreifende Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Hamburg (HWI) blickt auf eine über 30-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Gegründet als Integrierter Studiengang Wirtschaftsingenieur von der Universität Hamburg und der damaligen FH Hamburg (heute Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, HAW), startete er als ein bundesweit einmaliges Modell, in dem die Ausbildung der Studierenden kooperativ von einer Universität und einer Fachhochschule durchgeführt wurde. Seit 1982 trägt die Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) als dritte Hochschule den HWI. Die beteiligten Hochschulen haben dieses Kooperationsmodell so erfolgreich umgesetzt, dass seit der Gründung des HWI eine stetige Steigerung der Zahl der Studienanfänger auf heute 250 pro Jahr erfolgte. Zielsetzung: Wissenschaftlich und praxisnah Die Ausbildung im HWI richtet sich auf die Verknüpfung von ingenieurwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten, die zu etwa gleichen Anteilen und in wissenschaftlicher und praxisnaher Form vermittelt werden. Die inhaltliche Verknüpfung beider Fachrichtungen wird durch Integrationsgebiete intensiviert. Um das Ausbildungsziel optimal zu erreichen, werden die besonderen Kompetenzen der drei beteiligten Hochschulen genutzt. Die beteiligten Hochschulen: Das Beste aus drei Welten Durch die Nutzung der Ressourcen aller drei Hochschulen bietet sich den Studierenden des HWI eine besonders vielfältige und attraktive Palette an Vorlesungen und Seminaren. Die enorme Breite dieses Angebotes ermöglicht den Studierenden eine gezielte Auswahl der gewünschten Vertiefungsrichtung. Die Lehre an den drei beteiligten Hochschulen ist eng miteinander verzahnt. Die Universität führt alle Lehrveranstaltungen des wirtschaftswissenschaftlichen Studienanteils durch. Die HAW ist verantwortlich für die natur- und ingenieurwissenschaftliche Ausbildung im Grundstudium. Für die ingenieurwissenschaftliche Ausbildung im Hauptstudium ist die TUHH verantwortlich, die HAW ist an diesem Lehrangebot beteiligt. Der TUHH obliegt darüber hinaus die Federführung für die Integrationsgebiete im Hauptstudium, zu denen alle drei Hochschulen beitragen. Dabei lautet die Philosophie des Studiengangs, den Studierenden das Beste aus drei (Hochschul-)Welten zu vermitteln.

2 HWI heute: Ein Erfolgsmodell entwickelt sich weiter Diese Zusammenarbeit hat sich außerordentlich bewährt. Sowohl die Erfahrung der Unternehmen mit Absolventen des Studienganges als auch die nach wie vor hohe Nachfrage nach den Studienplätzen zeigen dies deutlich. Auch Erfolgsmodelle lassen sich und sollten weiterentwickelt werden. So ist für das Wintersemester 2007/08 die Einführung des Bachelor- und Masterstudiengangs für den Hochschulübergreifende Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen geplant. Es ist zu wünschen, dass die politisch Verantwortlichen, die Vertreter der drei Träger, die beteiligten Hochschullehrer und nicht zuletzt die Studierenden gemeinsam Lösungen entwickeln, die die Attraktivität der Wirtschaftsingenieurausbildung in Hamburg weiter steigern. Prof. Dr. rer.pol. Hartmut Stadtler Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission Wirtschaftsingenieurwesen

3 1 Studienplan des Hochschulübergreifenden Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Fassung vom 31. Januar 2007 Der Hochschulübergreifende Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist ein wissenschaftlicher Langzeitstudiengang, der von der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und der Technischen Universität Hamburg- Harburg gemeinsam getragen wird. Er soll den Studierenden zur selbständigen Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in den Wirtschaftswissenschaften, den Ingenieurwissenschaften und in den übergreifenden Problemen dieser Gebiete befähigen. Der Schwerpunkt in der ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung liegt bei der Produktionstechnik. Der Studiengang wird mit der Diplomprüfung für Wirtschaftsingenieurwesen abgeschlossen. Der vorliegende Studienplan beschreibt den Katalog der Lehrveranstaltungen des Studiums für Wirtschaftsingenieurwesen und führt die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung näher aus. Er gibt darüber hinaus Hinweise und Empfehlungen für einen sinnvollen Aufbau und eine zweckmäßige Gestaltung des Studiums. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Davon entfallen auf das Grundstudium vier Semester und auf das Hauptstudium fünf Semester, einschließlich der Zeit für die Anfertigung einer Diplomarbeit mit einer Dauer von sechs Monaten. Das Studium ist als Simultanstudium konzipiert, bei dem bereits vom ersten Semester an Lehrveranstaltungen sowohl der Natur- und Ingenieurwissenschaften als auch der Wirtschaftswissenschaften von den Studierenden besucht werden. Zum Studium gehört ein fachspezifisches Praktikum von 26 Wochen, das in der Regel in Betrieben der Industrie und Wirtschaft durchzuführen ist. Dieses Praktikum gliedert sich in einen technischen und in einen kaufmännischen Teil von jeweils 13 Wochen Dauer. Das technische Praktikum soll bis zum Beginn des Hauptstudiums, es muss bis zur Meldung zum letzten Teil der Diplomprüfung abgeleistet sein; das kaufmännische Praktikum muss bis zur Meldung zum letzten Teil der Diplomprüfung abgeleistet sein. Die Anerkennung des fachspezifischen Praktikums erfolgt nach den Richtlinien des Prüfungsausschusses durch die Beauftragten für Praktikumsangelegenheiten.

4 2 I. GRUNDSTUDIUM Im Grundstudium werden den Studierenden naturwissenschaftliche Grundlagenkenntnisse in Mathematik, Statistik, Physik, Chemie und Werkstoffkunde, ingenieurwissenschaftliche Grundlagenkenntnisse in Mechanik, Thermodynamik und Strömungsmechanik, Elektrotechnik, und Konstruktion sowie Grundlagenkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Recht und in elektronischer Datenverarbeitung vermittelt. Diese Kenntnisse sollen die Studierenden befähigen, das anschließende Hauptstudium mit Erfolg durchzuführen und in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit erfolgreich zu sein. Auch Lehrveranstaltungen in anderen Fächern werden angeboten und sollten besucht werden. Das Grundstudium wird durch die Diplomvorprüfung, eine studienbegleitende Prüfung, in der Regel nach dem vierten Semester abgeschlossen. Im Folgenden werden die im Grundstudium zu besuchenden Lehrveranstaltungen mit den jeweils zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen aufgeführt. Bei mehrsemestrigen Veranstaltungen kann die Verteilung der SWS geändert werden, sofern der Gesamtumfang erhalten bleibt. Im Anschluss an die nachfolgende Zusammenstellung der Lehrveranstaltungen wird ein unverbindlicher Vorschlag für einen inhaltlich sinnvollen und zeitlich zweckmäßigen Aufbau des Grundstudiums gegeben. Lehrveranstaltungen und Studienleistungen im Grundstudium A) Naturwissenschaften und Datenverarbeitung Die folgenden Fächer werden jeweils mit einer Prüfung in Form einer Einzelleistung nach 12 Absätze 2 und 3 der Diplomprüfungsordnung abgeschlossen: 1. Mathematik (Pflichtfach, 16 SWS) - Mathematik I (6 SWS) - Übungen zu Mathematik I (4 SWS) - Mathematik II (4 SWS) - Übungen zu Mathematik II (2 SWS) Die Einzelleistung wird durch eine Klausurarbeit von 4 Stunden Dauer erbracht. 2. Statistik (Pflichtfach, 8 SWS) - Statistik I (4 SWS) - Statistik II (4 SWS) Die Lehrveranstaltungen dieses Faches setzen die Kenntnis des Inhalts der Vorlesungen Mathematik I und II voraus. Die Einzelleistung wird in der Regel durch zwei Teilklausuren erbracht. Die Bedingungen hierzu werden durch die verantwortlichen Hochschullehrer festgelegt.

5 3 3. Elektronische Datenverarbeitung (EDV) (Pflichtfach, 8 SWS) - EDV I (2 SWS) - Programmierübungen zu EDV I (2 SWS) - EDV II (2 SWS) - Programmierübungen zu EDV II (2 SWS) Die Einzelleistung wird in der Regel durch 2 Teilprüfungsleistungen (Teilklausuren) im Umfang von je 2 Stunden Dauer erbracht, für die die erfolgreiche Teilnahme an den Programmierübungen Voraussetzung ist. Es ist eine aktive Teilnahme von mindestens 80 vom Hundert zu fordern. Die Bedingungen hierzu werden durch die verantwortlichen Hochschullehrer festgelegt. Aus den folgenden beiden naturwissenschaftlichen Fächern und den anschließenden vier ingenieurwissenschaftlichen Fächern (Ziffern 6 bis 9) sind insgesamt fünf Fächer mit jeweils einer Prüfung in Form einer Einzelleistung nach 12 Absätze 2 und 3 der Diplomprüfungsordnung abzuschließen: 4. Experimentalphysik (Pflichtfach, 8 SWS) - Experimentalphysik I (3 SWS) - Übungen zu Experimentalphysik (1 SWS) - Experimentalphysik II (2 SWS) - Laborübungen Experimentalphysik (2 SWS) Für Experimentalphysik I werden die Kenntnisse der Vorlesungen Mathematik I und Chemie/Werkstoffkunde, für Experimentalphysik II zusätzlich die Kenntnisse der Vorlesung Mathematik II vorausgesetzt. Die Einzelleistung wird durch eine Klausurarbeit von 4 Stunden Dauer erbracht, für die die erfolgreiche Teilnahme am Labor Experimentalphysik oder an experimentell orientierten Übungen Voraussetzung ist. Es ist eine aktive Teilnahme von mindestens 80 vom Hundert zu fordern. Die Bedingungen hierzu werden durch die verantwortlichen Hochschullehrer festgelegt. 5. Chemie und Werkstoffkunde (Pflichtfach, 7 SWS) - Chemie und Werkstoffkunde (5 SWS) - Labor Chemie und Werkstoffkunde (2 SWS) Die Einzelleistung wird durch eine Klausurarbeit von 4 Stunden Dauer erbracht, für die die erfolgreiche Teilnahme am Labor Chemie und Werkstoffkunde Voraussetzung ist. Es ist eine aktive Teilnahme von mindestens 80 vom Hundert zu fordern. Die Bedingungen hierzu werden durch die verantwortlichen Hochschullehrer festgelegt.

6 4 B) Ingenieurwissenschaften Aus den folgenden vier Fächern und den beiden unter 4. und 5. genannten naturwissenschaftlichen Fächern sind insgesamt fünf Fächer mit jeweils einer Prüfung in Form einer Einzelleistung nach 12 Absätze 2 und 3 der Diplomprüfungsordnung abzuschließen: 6. Technische Mechanik (Pflichtfach, 8 SWS) - Technische Mechanik I (3 SWS) - Übungen zu Technische Mechanik I (1 SWS) - Technische Mechanik II (3 SWS) - Übungen zu Technische Mechanik II (1 SWS) Die Einzelleistung wird durch eine Klausurarbeit von 4 Stunden Dauer erbracht. 7. Thermodynamik/Strömungsmechanik (Pflichtfach, 6 SWS) - Thermodynamik (3 SWS) - Übungen zu Thermodynamik (1 SWS) - Strömungsmechanik (1 SWS) - Übungen zu Strömungsmechanik (1 SWS) Die Einzelleistung wird durch eine Klausurarbeit von 3 Stunden Dauer erbracht. 8. Konstruktion (Pflichtfach, 5 SWS) - Konstruktion (4 SWS) - Methodisches Konstruieren (1 SWS) Die Einzelleistung wird durch eine Klausurarbeit von 3 Stunden Dauer oder einen Konstruktionsentwurf nach 12 Absatz 4 der Diplomprüfungsordnung erbracht. 9. Elektrotechnik (Pflichtfach, 6 SWS) - Elektrotechnik (5 SWS) - Übungen zu Elektrotechnik (1 SWS) Die Einzelleistung wird durch eine Klausurarbeit von 3 Stunden Dauer erbracht.

7 5 Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ingenieurwissenschaftlichen Vertiefungsfächer Produktionstechnik, Verfahrenstechnik, Automatisierungstechnik und Technische Logistik (Auswahl 1 aus 4 ) im Hauptstudium jeweils bestimmte fachliche Grundlagenkenntnisse erfordern. Im Rahmen der Auswahl 5 aus 6 im natur- und ingenieurwissenschaftlichen Bereich wird empfohlen, für das Vertiefungsfach Produktionstechnik die Grundlagenfächer - Technische Mechanik - Konstruktion - (sowie 3 weitere Fächer), für das Vertiefungsfach Verfahrenstechnik die Grundlagenfächer - Technische Mechanik - Konstruktion - Thermodynamik/Strömungsmechanik - (sowie 2 weitere Fächer), für das Vertiefungsfach Automatisierungstechnik die Grundlagenfächer - Physik - Elektrotechnik - (sowie 3 weitere Fächer) für das Vertiefungsfach Technische Logistik die Grundlagenfächer - Technische Mechanik - Konstruktion - (sowie 3 weitere Fächer) zu besuchen und mit den jeweiligen Prüfungen abzuschließen.

8 6 C) Wirtschaftswissenschaften Die folgenden Fächer werden mit jeweils einer Prüfung in Form einer Einzelleistung nach 12 Absätze 2 und 3 der Diplomprüfungsordnung abgeschlossen: 10. Betriebswirtschaftslehre (Pflichtfach, 8 SWS) - Betriebswirtschaftslehre I (4 SWS) - Betriebswirtschaftslehre II (4 SWS) Die Einzelleistung wird nach Maßgabe der Prüfer durch 2 Teilprüfungsleistungen (Teilklausuren) im Umfang von zusammen 4 Stunden Dauer erbracht. 11. Volkswirtschaftslehre (Pflichtfach, 6 SWS) - Makroökonomie/Volksw. Gesamtrechnung (4 SWS) - Einf. i. d. mikroökonomische Theorie (2 SWS) Die Einzelleistung wird nach Maßgabe der Prüfer durch 2 Teilprüfungsleistungen (Teilklausuren) im Umfang von zusammen 4 Stunden Dauer erbracht. 12. Rechnungswesen (Pflichtfach, 6 SWS) - Buchhaltung (2 SWS) - BWL III (Kosten- u. Leistungsr., Bilanzen) (4 SWS) Die Einzelleistung wird nach Maßgabe der Prüfer durch 2 Teilprüfungsleistungen (Teilklausuren) im Umfang von zusammen 3 Stunden Dauer erbracht. 13. Recht (Pflichtfach, 6 SWS) - Recht I (2 SWS) - Recht II (4 SWS) Die Einzelleistung wird nach Maßgabe der Prüfer durch 2 Teilprüfungsleistungen (Teilklausuren) im Umfang von zusammen 4 Stunden Dauer erbracht.

9 7 II. HAUPTSTUDIUM Das Hauptstudium umfasst die Bereiche Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Integrationsgebiete. Im ingenieurwissenschaftlichen Bereich wird der Schwerpunkt Produktionstechnik mit den Fächern Produktionstechnik, Verfahrenstechnik, Automatisierungstechnik und Technische Logistik vertieft. Im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich wird der Ausbildungsschwerpunkt auf die Fächer Recht der Wirtschaft, Volkswirtschaftlehre, Statistik und Ökonometrie gelegt. Die Ausbildung in den Integrationsgebieten Arbeitswissenschaft, Produktionswirtschaft und EDV soll in besonderer Weise dazu beitragen, die Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften im Studium zu verbinden und die Studierenden für eine berufliche Tätigkeit im Verflechtungsbereich von Technik und Ökonomie auszubilden. In diesem Studienabschnitt sollen die Studierenden lernen, Problemstellungen zu erkennen und zu lösen, die sich aus dem Zusammenwirken technischer und ökonomischer Zielsetzungen ergeben. Sie sollen hierbei wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anwenden und sie gegebenenfalls auch erarbeiten können. Die Studierenden können dabei im Rahmen verschiedener Wahlmöglichkeiten, die ihnen durch die Wahlpflichtfächer im nachfolgenden Fächerkatalog gegeben sind, ihr Studium nach eigenen Vorstellungen prägen. Im folgenden werden die Lehrveranstaltungen und Fächer des Hauptstudiums, gegliedert nach den drei Bereichen Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Integrationsgebiete, mit den jeweils zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen aufgeführt. Wenn zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung oder zur Erbringung einer Studien- oder Prüfungsleistung der Besuch anderer Lehrveranstaltungen oder der Nachweis über andere Studienleistungen vorausgesetzt wird, ist dies bei den betreffenden Veranstaltungen vermerkt. Bei mehrsemestrigen Veranstaltungen kann die Verteilung der SWS geändert werden, sofern der Gesamtumfang erhalten bleibt. Während dieses Studienabschnitts ist eine Studienarbeit von drei Monaten Dauer und zum Abschluss des Studiums eine Diplomarbeit von sechs Monaten Dauer anzufertigen. Das Thema der Studienarbeit ist aus dem ingenieurwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zu wählen. Das Thema der Diplomarbeit muss einem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich entnommen werden, wenn in der Studienarbeit ein ingenieurwissenschaftliches Thema bearbeitet wurde, oder einem ingenieurwissenschaftlichen Bereich, wenn in der Studienarbeit ein wirtschaftswissenschaftliches Thema bearbeitet wurde. Wird die Studien- oder die Diplomarbeit in einem Integrationsgebiet angefertigt, entscheidet der Prüfer nach dem Schwerpunkt der Arbeit über die entsprechende Zuordnung. Diplomarbeit und Studienarbeit können nicht in demselben Integrationsgebiet durchgeführt werden. Voraussetzung für den Beginn der Studienarbeit ist die bestandene Diplom-Vorprüfung. Voraussetzung für den Beginn der Diplomarbeit ist die erfolgreiche Anfertigung der Studienarbeit.

10 8 Im Anschluss an die nachfolgende Zusammenstellung der Lehrveranstaltungen wird ein unverbindlicher Vorschlag für einen inhaltlich sinnvollen und zeitlich zweckmäßigen Aufbau des Hauptstudiums gegeben. Lehrveranstaltungen und Studienleistungen im Hauptstudium A) Ingenieurwissenschaften Die Teilnahme an den aufgeführten Veranstaltungen setzt die Kenntnisse voraus, die im Grundstudium in den naturwissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen vermittelt werden. Weitere Voraussetzungen sind ggf. bei einzelnen Veranstaltungen zusätzlich genannt. In den folgenden Fächern sind Studienleistungen nach 17 Absatz 1 Ziffer 3 und Absatz 2 der Diplomprüfungsordnung zu erbringen: 1. Mess-, Regelungs- und Informationstechnik (Pflichtfach, 4 SWS) - Mess-, Regelungs- u. Informationstechnik (2 SWS) - Übungen zu MRI-Technik (2 SWS) Die Studienleistung wird in der Regel durch eine mindestens zwei-, höchstens dreistündige Klausurarbeit erbracht. Das Fach Mess-, Regelungs- und Informationstechnik deckt das Fach Messund Regelungstechnik gemäß 17 Absatz 2 Ziffer 1 der Diplomprüfungsordnung und 11 Absatz 6 Ziffer 4 der Studienordnung ab. 2. Verfahrenstechnik (Pflichtfach, 6 SWS) - Grundlagen der Verfahrenstechnik (4 SWS) - Labor I für Verfahrenstechnik (2 SWS) Die Studienleistung wird in der Regel durch eine mindestens zwei-, höchstens dreistündige Klausurarbeit erbracht. Die folgenden Fächer werden mit einer Fachprüfung nach 19 der Diplomprüfungsordnung abgeschlossen. 3. Fertigungstechnik (Pflichtfach, 9 SWS) - Fertigungsverfahren I (3 SWS) - Fertigungsverfahren II (3 SWS) - Fertigungsmittel (2 SWS) - Labor Fertigungstechnik (1 SWS) Bei der Anmeldung zur Fachprüfung Fertigungstechnik muss die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme am Labor für Fertigungstechnik vorliegen. Welche Voraussetzungen für diese Bestätigung erfüllt sein müssen, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

11 9 4. Ingenieurwissenschaftliches Vertiefungsfach (Wahlpflichtfach, 8 SWS) Gemäß 19 Absatz 1 Ziffer 6 und Absatz 2 der Diplomprüfungsordnung ist eines der folgenden Fächer zu wählen: 4.1 Produktionstechnik - Produktionstechnik I (2 SWS) - Produktionstechnik II (2 SWS) - Produktionstechnik III (2 SWS) - Labor Produktionstechnik (2 SWS) Hierbei ist eine der nachstehenden Fächerkombinationen zu wählen. Fächerkombination 1: - Zerspan- und Abtragstechnik (2 SWS) - Lasertechnik (2 SWS) - Betriebsmanagement und -organisation (2 SWS) - Labor Produktionstechnik (2 SWS) Fächerkombination 2: - Rechnerunterstützung in der Konstruktion (2 SWS) - Rechnerunterstützung in Arbeitsvorbereitung und Fertigung (2 SWS) - Elemente integrierter Produktionssysteme (2 SWS) - Praktikum (Labor Produktionstechnik, bestehend aus CAD-Labor und ARIS-Labor) (2 SWS) Für dieses Vertiefungsgebiet sind die Kenntnisse der Inhalte der Vorlesungen Technische Mechanik und Konstruktion aus dem Grundstudium erforderlich. Außerdem setzen die Lehrveranstaltungen dieses Faches die Kenntnis des Inhalts der Vorlesung Fertigungsverfahren I, II und Fertigungsmittel sowie den erfolgreichen Abschluss des Labors für Fertigungstechnik voraus. Für die erfolgreiche Teilnahme am Labor wird eine Bestätigung ausgestellt; die hierzu notwendigen Voraussetzungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die o. g. Lehrveranstaltungen können unabhängig voneinander gehört werden. Bei der Anmeldung zur Fachprüfung Produktionstechnik muss die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an den Laboren für Fertigungstechnik und Produktionstechnik vorliegen.

12 Verfahrenstechnik Es ist eine der nachstehenden Fächerkombinationen zu wählen. Fächerkombination 1: - Prozess- und Anlagentechnik I (ohne Übungen) (2 SWS) - Prozess- und Anlagentechnik II (ohne Übungen) (2 SWS) - Wasserstofftechnologie (2 SWS) - Labor II für Verfahrenstechnik (2 SWS) Fächerkombination 1 ist mit einer mündlichen Prüfung abzuschließen, die alle drei Vorlesungen der Fächerkombination 1 umfasst. Fächerkombination 2: Alternativ zur Fächerkombination 1 können Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot des Studiendekanates Verfahrens- und Chemietechnik der TUHH ausgewählt werden. Von den folgenden Fächern: a) Bioverfahrenstechnik I Bioverfahrenstechnik II Chemische Verfahrenstechnik I Chemische Verfahrenstechnik II Prozess- und Anlagentechnik I Prozess- und Anlagentechnik II Umweltschutztechnik I Umweltschutztechnik II müssen zwei Fächer (mit Übungen) gewählt werden. Zusätzlich ist von den unter b) aufgeführten Fächern ein Fach zu wählen. b) Biotechnical Processes CAE in Process and Plant Engineering Fluidization Technology High Pressure Chemical Engineering Lebensmittelverfahrenstechnik Membrane Technology New Separation Processes Process Systems Engineering Process Plant Safety Thermal Waste Treatment Wasserstofftechnologie Ein Laborpraktikum mit 2 SWS ist aus dem Praktikumsangebot zu diesen Fächern zu belegen. Empfohlen wird das Labor II für Verfahrenstechnik. Fächerkombination 2 ist schriftlich in Teilprüfungsleistungen abzuschließen.

13 11 Außerdem setzen die Lehrveranstaltungen des Vertiefungsfaches den Stoff der Vorlesung Grundlagen der Verfahrenstechnik und die erfolgreiche Teilnahme am Labor I für Verfahrenstechnik voraus. Bei der Anmeldung zur Fachprüfung Verfahrenstechnik müssen der Leistungsnachweis zum Fach Grundlagen der Verfahrenstechnik und die Bestätigungen der erfolgreichen Teilnahme zum Labor I und zum Labor für die Vertiefung vorliegen. 4.3 Automatisierungstechnik - Digitale Verarbeitungssysteme (3 SWS) - Übungen zu Digitale Verarbeitungssysteme (1 SWS) - Prozessautomatisierungstechnik (3 SWS) - Übungen zu Prozessautomatisierungstechnik (1 SWS) Für dieses Vertiefungsgebiet sind die Kenntnisse der Inhalte der Vorlesungen Experimentalphysik und Elektrotechnik aus dem Grundstudium erforderlich. Außerdem setzen die Lehrveranstaltungen dieses Faches die Kenntnis des Inhalts der Vorlesung Mess-, Regelungs- und Informationstechnik voraus. Der Meldung zur Fachprüfung ist der Leistungsnachweis im Fach Mess-, Regelungs- und Informationstechnik beizufügen. 4.4 Technische Logistik - Logistik I (2 SWS) - Logistik II (2 SWS) - Logistik III (2 SWS) - Labor zur Logistik (2 SWS) Für dieses Vertiefungsgebiet sind die Kenntnisse der Inhalte der Vorlesungen Technische Mechanik und Konstruktion aus dem Grundstudium erforderlich. B) Wirtschaftswissenschaften Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt die Kenntnisse voraus, die im Grundstudium in den Wirtschaftswissenschaften sowie in den Fächern Mathematik, EDV, Statistik und Recht vermittelt werden. Weitere Voraussetzungen sind ggf. bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben. Die folgenden Fächer werden nach den Prüfungsmodalitäten am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität (Bonus-Punkt-System) studiert. Die Fachprüfung gilt als bestanden, wenn die erforderliche Anzahl an Bonuspunkten erworben wurde.

14 12 Gemäß 19 DPO werden die folgenden Fächer mit einer Fachprüfung abgeschlossen: 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Pflichtfach, mind. 12 SWS,14 Bonuspunkte) Dieses Fach umfasst die folgenden Stoffgebiete, die als Teilleistungen ( 13, Abs. 3 DPO) im Umfang der geforderten Bonuspunkte erbracht werden müssen: 1.1 Absatz 1.2 Bilanzen 1.3 Finanzierung 1.4 Investition 1.5 Kosten- und Leistungsrechnung 1.6 Organisation und Führung 1.7 Planung und Entscheidung 1.8 Produktion und Umwelt Die Bonuspunkte müssen aus mindestens 4 verschiedenen Stoffgebieten erworben werden. 2. Eine spezielle Betriebswirtschaftslehre (Wahlpflichtfach, mind. 8 SWS, 10 Bonuspunkte) Gemäß 19 Absatz 1 und Absatz 2 der DPO kann das Wahlpflichtfach aus dem folgenden Fächerkatalog ausgewählt werden: 2.1 Industriebetriebslehre 2.2 Handelsbetriebslehre 2.3 Bankbetriebslehre 2.4 Versicherungsbetriebslehre 2.5 Betriebswirtschaftliche Logistik 2.6 Revisions- und Treuhandwesen 2.7 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 2.8 Internationales Management 2.9 Personalwirtschaftslehre 2.10 Öffentliche Wirtschaft 2.11 Marketing 2.12 Wirtschaftsinformatik 2.13 Unternehmensforschung (Operations Research) 3. Volkswirtschaftslehre oder Recht der Wirtschaft oder Statistik oder Ökonometrie (Wahlpflichtfach, mind. 10 Bonuspunkte) Gemäß 19, Absatz 1 Ziffer 3 DPO muss aus den genannten Fachgebieten ein Fach für die Fachprüfung ausgewählt werden.

15 13 Es muss ein Seminar zur Allgemeinen BWL gem. Nr. 1, zur Speziellen BWL gem. Nr. 2 oder ein Seminar im Wahlpflichtfach gem. Nr. 3 mit 4 Bonuspunkten absolviert werden. Der Umfang der Prüfungsleistungen, die zum Erwerb der erforderlichen Bonuspunkte notwendig sind, werden durch den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften vorgegeben. C) Integrationsgebiete Die Veranstaltungen setzen die im Grundstudium vermittelten Kenntnisse voraus. In den folgenden Fächern sind Studienleistungen nach 17 Absatz 1 Ziffer 3 sowie Ziffer 4 und Absatz 2 der Diplomprüfungsordnung zu erbringen: 1. Arbeitswissenschaft (Pflichtfach, 4 SWS) Vorlesungen, jeweils mit integrierten Übungen: - Arbeitswissenschaft I (2 SWS) - Arbeitswissenschaft II (2 SWS) Die Studienleistung wird in der Regel durch eine mindestens zwei-, höchstens dreistündige Klausurarbeit erbracht. 2. Softwarepraktikum (Pflichtfach, 2 SWS) - Softwarepraktikum (2 SWS) (z.b. SAP-Anwendungen, Java-Programmierung o.ä.) Die Studienleistung wird durch die erfolgreiche Bearbeitung von Fallstudien erbracht. Die Bedingungen hierfür legt der verantwortliche Hochschullehrer zu Beginn der Lehrveranstaltung fest. Gemäß 19 der Diplomprüfungsordnung schließt das folgende Integrationsgebiet Produktionswirtschaft mit einer Fachprüfung ab. 3. Produktionswirtschaft (Pflichtfach, 12 SWS) Pflichtveranstaltungen (Vorlesungen, zum Teil mit integrierten Übungen): - Innerbetriebliche Logistik (2 SWS) - Strategieentwicklung (2 SWS) - Operatives Produktionsmanagement (2 SWS) - Technologie- und Innovationsmanagement (2 SWS) - Ganzheitliche Fabrikplanung (2 SWS) - Strategisches Produktionsmanagement (2 SWS) Die Fachprüfung besteht in der Regel aus einer Klausur von 4,5 Stunden Dauer (entsprechend 6 x 45 min. für jedes Teilgebiet).

16 14 Gliederung des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Grundstudium Naturwissenschaften und Datenverarbeitung - Mathematik/Statistik - Physik 1 - Chemie/Werkstoffkunde 1 - EDV Ingenieurwissenschaften Wirtschaftswissenschaften - Techn. Mechanik 1 - Konstruktion 1 - Thermodynamik/ Strömungsmechanik 1 - Elektrotechnik 1 Hauptstudium - BWL - VWL - Rechnungsw. (Buchhalt.+ BWL III) - Recht Semester Ingenieurwissenschaften Wirtschaftswissenschaften Integrationsgebiete (P:) - Mess-, Regel- u. Info.technik - Verfahrenstechnik - Fertigungstechnik (FP) (P:) - Allg. BWL 2 (FP) - Spez. BWL 2 (FP) (WP:) (FP) - Produktionstechnik oder - Verfahrenstechnik oder - Automatisierungstechnik - Technische Logistik (WP:) (FP) - Recht d. Wirtschaft 2 oder - VWL 2 oder - Statistik 2 oder - Ökonometrie 2 - Arbeitswissenschaft - EDV-Praktikum - Produktionswirtschaft (FP) mit den Teilgebieten - Technologie- und Innovationsmanagement - Ganzheitl. Fabrikplanung - Strat. Produktionsmanagement - Operat. Produktionsmanagement - Strategieentwicklung - Innerbetr. Logistik und Beschaffungslogistik Semester Studienarbeit 3,4 (3 Mo.) Diplomarbeit 4 (6 Mo.) 9. Semester P: Pflichtfach WP: Wahlpflichtfach FP: Fachprüfung von den 6 genannten Fächern (Chemie/Werkstoffkunde, Physik, Techn. Mechanik, Konstruktion, Thermodynamik/Strömungsmechanik, Elektrotechnik) sind 5 zu wählen aus dem vollst. Fächerkatalog der Universität die Studienarbeit ist vorzugsweise im Zeitraum Semester zu schreiben die Studien- und die Diplomarbeit dürfen nicht im gleichen Fachgebiet geschrieben werden, eine der Arbeiten muss eine wirtschaftswissenschaftliche, die andere eine ingenieurwissenschaftliche Schwerpunkthematik haben

17 15 Veranstaltungen in den Regelsemestern Grundstudium 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. A Naturwissenschaften und Datenverarbeitung Mathematik I - Chemie/Werkst. 1 Mathematik II Physik I 1 Chemie/Werkst. 1 Statistik I Physik II 1 EDV I B Ingenieurwissenschaften - Techn. Mech. I 1 Techn. Mech. II 1 Elektrotechnik 1 C Wirtschaftswissenschaften BWL I BWL II VWL I ReWe (Buchhalt.) ReWe (BWL III) Recht I Recht II Statistik II - EDV II 1 Konstruktion Thermodynamik/ Strömungsmech. 1 VWL II Hauptstudium 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. A Ingenieurwissenschaften (P:) (P:) (WP:) (WP:) Meß-, Regel- u. Verfahrenstech. Produktionstech. - o. Verfahrenstech. o. Verfahrenstech. Info.technik Fertigungstechnik o. Automat.tech. o. Techn. Logistik Fertigungstechnik o. Techn. Logistik B Wirtschaftswissenschaften (P:) Allg. BWL - (P:) Allg. BWL - (P:) - Spez. BWL (P:) Allg. BWL Spez. BWL (WP:) Recht d. Wirtsch. o. VWL o. Statistik o. Ökonometrie (WP:) Recht d. Wirtsch. o. VWL o. Statistik o. Ökonometrie (WP:) Recht d. Wirtsch. o. VWL o. Statistik o. Ökonometrie C Integrationsgebiete Arbeitswiss. Arbeitswiss. Produktionswirt. 2 Produktionswirt. 2 Software-Prakt. D Studienarbeit Studienarbeit (3 Mo.) 9. Sem. E Diplomarbeit Diplomarbeit (6 Mo.) P: Pflichtfach WP: Wahlpflichtfach (o. = oder) 1 2 von den 6 genannten Fächern (Chemie/Werkstoffe, Physik, Techn. Mechanik, Konstruktion, Thermodynamik/Strömungsmechanik, Elektrotechnik) sind 5 zu wählen das Integrationsgebiet Produktionswirtschaft umfaßt die Fächer (7. Sem.:) (8. Sem.:) - Technologie- und Innovationsmanagement - Operatives Produktionsmanagement - Ganzheitliche Fabrikplanung - Strategieentwicklung - Strategisches Produktionsmanagement - Innerbetr. Logistik u. Beschaffungslogistik

18 Unverbindlicher Vorschlag für den zeitlichen Aufbau des Grundstudiums Semester 2. Semester 3. Semesterr 4. Semester V Ü L V Ü L V Ü L V Ü L A NATURWISSENSCHAFTEN UND DATENVERARBEITUNG 1. Mathematik Mathematik I 6 4 Mathematik II Statistik Statistik I 4 Statistik II 4 3. Elektronische Datenverarbeitung (EDV) EDV I mit Übungen 2 2 EDV II mit Übungen Experimentalphysik 1) Experimentalphysik I 3 1 Experimentalphysik II Chemie und Werkstoffkunde 1) 5 2 B INGENIEURWISSENSCHAFTEN 6. Technische Mechanik 1) Technische Mechanik I 3 1 Technische Mechanik II Thermodynamik/Strömungsmechanik 1) Thermodynamik 3 1 Strömungsmechanik Konstruktion 1) Elektrotechnik 1) 5 1 V: Vorlesung Ü: Übung L: Labor 1) Von den sechs genannten Fächern Physik, Chemie/Werkstoffkunde, Technische Mechanik, Thermodynamik/Strömungsmechanik, Konstruktion und Elektrotechnik sind fünf durch eine Prüfungsleistung abzuschließen. Es wird auf die Empfehlung zu den Fächerkombinationen auf S. 7 dieses Studienplans hingewiesen.

19 17 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester V Ü L V Ü L V Ü L V Ü L C. WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN 10. Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre I 4 Betriebswirtschaftslehre II Volkswirtschaftslehre 1) Volkswirtschaftslehre I 4 Volkswirtschaftslehre II Rechnungswesen Buchhaltung 2 BWL III Recht Recht I 2 Recht II 4 Semesterwochenstunden SWS im Grundstudium rechn. Gesamt 98 ab 1 Wahlpflichtfach 5-8 tatsächlich V: Vorlesung Ü: Übung L: Labor 1) VWL I (Makro) und VWL II (Mikro) sind inhaltlich eigenständige Vorlesungen, daher kann VWL II zeitlich vor VWL I gehört werden.

20 18 Unverbindlicher Vorschlag für den zeitlichen Aufbau des Hauptstudiums Teil A Ingenieurwissenschaften 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9. Semester V Ü L V Ü L V Ü L V Ü L S Ü L A INGENIEURWISSENSCHAFTEN I. Pflicht 1. Mess-,Regel-u.Informationstechnik Mess-,Regel-u.Informationstechnik Verfahrenstechnik Grundlagen Verfahrenstechnik 4 Labor I Verfahrenstechnik 2 3. Fertigungstechnik Fertigungsverfahren I 3 Fertigungsverfahren II 3 Fertigungsmittel 2 Labor Fertigungstechnik 1 II. Wahlpflicht 4. Ingenieurwiss. Vertiefungsfach Produktionstechnik 2) Produktionstechnik I 2 Produktionstechnik II 2 Produktionstechnik III 2 Labor Produktionstechnik 2 Verfahrenstechnik Verfahrenstechnik I 2 1 Verfahrenstechnik II 2 1 Labor II Verfahrenstechnik 2 Automatisierungstechnik 2) Automatisierungstechnik I 3 1 Automatisierungstechnik II 3 1 Labor Automatisierungstechnik Technische Logistik Logistik I 2 Logistik II 2 Logistik III 2 Labor Logistik 2 Semesterwochenstunden bei Wahlpflichtfach: Produktionstechnik Verfahrenstechnik Automatisierungstechnik Technische Logistik V: Vorlesung Ü: Übung L: Labor S: Seminar 1) Das 9. Semester ist für das Schreiben der Diplomarbeit vorgesehen. 2) Die Lehrveranstaltungen der Fächer PT und AT werden ausschließlich im Wintersemester angeboten.

21 19 Teil B und C Wirtschaftswissenschaften und Integrationsgebiete B WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN 2) 1. Allgemeine BWL 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9.Semester 1) V S V S V S V S V S Gewählte Vorlesungen Spezielle BWL gewählte Vorlesungen Recht der Wirtschaft/VWL/Statistik/ Ökonometrie gewählte Vorlesungen C INTEGRATIONSGEBIETE 1. Arbeitswissenschaft Arbeitswissenschaft I 2 Arbeitswissenschaft II 2 2. EDV Softwarepraktikum 3) 2 3. Produktionswirtschaft Technologie- und Innov.management 2 Ganzheitliche Fabrikplanung 2 Strategisches Produktionsmanagement 2 Operatives Produktionsmanagement 2 Strategieentwicklung 2 Innerbetr. Logistik u. Beschaff.logistik 2 D Studien- und Diplomarbeit Studien- und Diplomarbeit Studienarbeit 5) Diplomarbeit Semesterwochenstunden (ohne Studien- und Diplomarbeit) SWS im Hauptstudium bei PT gesamt: 74 SWS im Hauptstudium bei VT ) 20 4) gesamt: 74 SWS im Hauptstudium bei AT gesamt: 74 SWS im Hauptstudium bei TL gesamt: 74 V: Vorlesung S: Seminar L: Labor 1) Das 9. Semester ist für das Schreiben der Diplomarbeit vorgesehen. 2) Zu beachten sind die Modalitäten am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität. 3) Kann entweder an der Universität oder der HAW belegt werden. 4) Bei der Wahl des Vertiefungsfaches VT kann eine andere Aufteilung der wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesungen zwecks gleichmäßigerer Stundenbelastung sinnvoll sein. 5) Die Studienarbeit sollte im Verlauf des 5. bis 6. Semesters bearbeitet werden.

22 20 RICHTLINIEN FÜR DAS INDUSTRIEPRAKTIKUM Das Praktikum für das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens besteht aus einem technischen und einem kaufmännischen Teil. Seine Gliederung wurde auf der Sitzung des Prüfungsausschusses am bzw beschlossen. A. TECHNISCHES PRAKTIKUM a Lehrwerkstatt 3 Wochen b Arbeitsvorbereitung 3 Wochen c Fertigungsverfahren 4 Wochen d Konstruktion und Normung 3 Wochen B. KAUFMÄNNISCHES PRAKTIKUM a Rechnungswesen b Einkauf c Planung/Organisation d Vertrieb Für das kaufmännische Praktikum sind insgesamt 13 Wochen vorgesehen. Die zeitliche Aufteilung erfolgt nach Absprache mit dem Praktikantenbetreuer. Das Praktikum ist in geeigneter Form (z. B. Berichtsheft) nachzuweisen und muss von den Praktikantenbetreuern anerkannt werden. Das Praktikum muss vor der Meldung zum letzten Teil der Diplomprüfung abgeschlossen sein. Ergänzung: 1. Eine handwerkliche Berufsausbildung im technisch-industriellen Bereich kann ganz oder teilweise als Praktikum für den technischen Bereich anerkannt werden. 2. Eine Berufsausbildung aus dem Bereich der Kaufmannsgehilfenberufe wird als kaufmännisches Praktikum anerkannt. 3. Die Praktikantenbetreuer können nach eigenem Ermessen von den in den Richtlinien vorgesehenen Zeiten um bis zu 50% abweichen, sofern die vorgesehene Gesamtdauer nicht unterschritten wird. Die Mindestzeit je Abteilung muss jedoch 2 Wochen betragen. Auszug aus der Studienordnung vom 26. Januar 2005: 10 (1) Zum Studium gehört ein fachspezifisches Praktikum von insgesamt sechsundzwanzig Wochen. (2) Das fachspezifische Praktikum gliedert sich in ein technisches und ein kaufmännisches Praktikum von je 13 Wochen. (3) Das technische Praktikum soll bis zum Beginn des Hauptstudiums, es muss bis zur Meldung zum letzten Teil der Diplomprüfung abgeleistet sein. Es kann ganz oder teilweise vor Studienbeginn durchgeführt werden. Im technischen Praktikum soll die Studentin oder der Student handwerkliche Tätigkeiten und industrielle Produktionsmethoden kennen lernen, Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen sammeln und einen Einblick in die sozialen Probleme der Ar-

23 21 beitswelt gewinnen. (4) Das kaufmännische Praktikum muss bis zur Meldung zum letzten Teil der Diplomprüfung abgeleistet sein. Im kaufmännischen Praktikum soll die Studentin oder der Student den praktischen Bezug seiner Ausbildung im ökonomischen Bereich erfahren. (5) Der Prüfungsausschuss stellt Richtlinien zur Anerkennung der Praktika auf. H I N W E I S E zur Ableistung des technischen Praktikums für den Hochschulübergreifenden Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen 1. Sinn und Zweck der praktischen Ausbildung Die praktische Arbeit ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis der Vorlesungen und Übungen in den technischen Studienfächern. Sie soll zwar auch dazu dienen, einfache Handfertigkeiten zu erlernen; mehr jedoch soll sie eine in die Breite gehende Ausbildung sein und dem Praktikanten einen möglichst umfassenden Einblick in die vielgestaltigen Strukturen technischer Betriebe vermitteln. Dazu gehören - alle typischen Methoden der Formgebung und Bearbeitung von metallischen Werkstoffen und Kunststoffen, - Aufbau und Wirkungsweise von Werkzeugmaschinen, - Montage, Prüfung und Kontrolle von Werkstücken und Maschinen, - die Organisation betrieblicher Vorgänge und - ein aus eigener Anschauung gewonnener Einblick in die menschlich-sozialen Verhältnisse eines Betriebes. Die praktische Tätigkeit ist ein Teil des Studiums. Sie kann weder verkürzt noch erlassen werden, Ausnahmen - z. B. bei Körperbehinderten - bedürfen der Genehmigung des Praktikantenbetreuers. 2. Aufteilung Das technische Praktikum für Studierende des Hochschulübergreifenden Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen gliedert sich wie folgt: a) Lehrwerkstatt 3 Wochen b) Arbeitsvorbereitung 3 Wochen c) Fertigungsverfahren 4 Wochen d) Konstruktion und Normung 3 Wochen Der Praktikantenbetreuer kann nach eigenem Ermessen Abweichungen um bis zu 50% von diesen Zeiten anerkennen, sofern die vorgesehene Gesamtdauer nicht unterschritten wird; die Mindestzeit je Abteilung muss jedoch 2 Wochen betragen. Das technische Praktikum kann in Abschnitten erbracht werden. Jeder Abschnitt muss mindestens 2 Wochen umfassen.

24 22 3. Erläuterungen zum Inhalt des Praktikums a) Lehrwerkstatt Grundlegende Handbearbeitung von Werkstoffen: Anreißen, Feilen, Meißeln, Sägen, Reiben, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Richten, Biegen, Nieten, Scharfschleifen und Handschmieden. Einfache Arbeiten an Werkzeugmaschinen: Bohren, Drehen. Der Praktikant soll einfache handwerkliche Fertigkeiten erlernen und mit Geräten bzw. an Maschinen selbst arbeiten. b) Arbeitsvorbereitung Stationen eines Bauteils bzw. einer Bauserie zwischen Konstruktion und Fertigung: Planung der Bearbeitungsverfahren, der Maschinenbelegung, der Montage, des Personal- und Geräteeinsatzes, Festlegung, Steuerung und Überwachung des Zeitaufwandes bei der Fertigung, NC-Programmierung. Der Praktikant soll vor allem die Vorgehensweise und die Hilfsmittel in der Arbeitsvorbereitung beobachtend kennen lernen, einfache Tätigkeiten auch selbst ausüben. c) Fertigungsverfahren Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Kennen lernen von speziellen Fertigungsverfahren: Spanend - Revolver- und Automatendrehen, Arbeiten an Bohrwerken, Hobeln, Fräsen, Räumen, Schleifen, Honen, Läppen, Kopieren an Dreh- und Fräsmaschinen, Arbeiten an NC-Maschinen, Sonderverfahren. Spanlos - Walzen, Gesenkschmieden, Strangpressen, Fließpressen, Stanzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Sonderverfahren. Schweißen, Löten, Kleben; Wärmebehandlung (z. B. Härten). Der Praktikant soll sowohl an den Maschinen und mit den Einrichtungen selbst arbeiten, um gewisse Fertigkeiten zu erlangen, als auch typische Fertigungsverfahren durch kritisches Beobachten kennen lernen.

25 23 d) Konstruktion und Normung Arbeiten am Zeichenbrett: Anfertigen und Lesen von Technischen Zeichnungen, Schnittzeichnungen, Ansichten, Kennen lernen von Zeichnungselementen, Stücklisten, Normsystemen und Bezeichnungen. Der Praktikant soll selbst am Zeichenbrett stehen und im Konstruktionsbüro mitarbeiten. 4. Ergänzende Hinweise 1. Allgemeines Das Technische Praktikum kann ganz oder teilweise vor Studienbeginn abgeleistet werden; die Einschreibung erfolgt unabhängig vom Praktikum. Eine Überbrückung von evtl. Wartezeiten durch die Ableistung des Praktikums ergibt keinen Bonus für das Zulassungsverfahren. Es wird empfohlen, Teile des technischen Praktikums vor Beginn des Studiums abzuleisten. Das Praktikum kann in mehreren Teilen und in verschiedenen Industriebetrieben durchgeführt werden, jeder Abschnitt muss jedoch mindestens 2 Wochen umfassen. Entsprechend dem Zweck der Praktikantenausbildung kann eine in einem Industriebetrieb abgeleistete handwerkliche Lehre nur insoweit ganz oder teilweise als praktische Tätigkeit anerkannt werden, wie sie im Rahmen dieser Richtlinien liegt. Bei Abweichungen von den vorgeschriebenen Zeiten, z. B. durch Krankheit, kann eine Anerkennung nur dann erfolgen, wenn der Praktikantenbetreuer einer Sonderregelung zugestimmt hat. Dazu muss umgehend ein Antrag mit den entsprechenden Unterlagen beim Praktikantenbetreuer eingereicht werden. 2. Industriebetriebe Das technische Praktikum soll in einem größeren Betrieb der Metall verarbeitenden Industrie (Maschinen-, Elektro-, Fahrzeug-Industrie, Schiffbau) abgeleistet werden. Es kommen solche Betriebe in Frage, bei denen Einsicht geboten wird in moderne Fertigungsverfahren, in wirtschaftliche Arbeitsweise und in die sozialen Auswirkungen heutiger Arbeitsverhältnisse. Diese Betriebe sollen über eine eigene Lehrwerkstatt mit einem Ausbildungsmeister verfügen. Die Wahl des Betriebes ist dem Praktikanten überlassen. Er hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass seine Ausbildung diesen Richtlinien entspricht. Ihm wird empfohlen, für die Praktikantenausbildung geeignete Betriebe bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. dem Arbeitsamt zu erfragen.

26 24 Eine Vermittlung oder Empfehlung durch den Praktikantenbetreuer ist nicht möglich. Der Praktikant untersteht in jeder Hinsicht, insbesondere der Arbeitszeit, der Betriebsordnung. Urlaubs- und Krankheitstage sowie sonstige Fehltage werden nicht auf die Praktikantenzeit angerechnet. Es empfiehlt sich daher, Fehltage gleich am Ende des Praktikums nachzuholen. 3. Praktikumsnachweis Die Ableistung des Praktikums ist in Form von "Praktikantenzeugnissen" oder "Praktikumsnachweisen" zu belegen. Die Zeugnisse bzw. Nachweise müssen die durchlaufenen Abteilungen mit stichwortartigen Hinweisen über die vom Praktikanten ausgeführten Tätigkeiten sowie die jeweilige Zeitdauer enthalten und von dem verantwortlichen Ausbildungsleiter bzw. der Geschäftsführung unterzeichnet sein. Die Führung eines Berichtsheftes (mit Kurzbeschreibungen der wöchentlichen Tätigkeiten) wird empfohlen. 4. Anerkennungsverfahren Die Praktikumsnachweise bzw. Zeugnisse oder sonstige Unterlagen sind dem Praktikantenbetreuer rechtzeitig im Original und in je einer Kopie vorzulegen; die Kopie verbleibt bei den Akten. Nach erfolgter Anerkennung von Teilen des Praktikums oder des gesamten Praktikums stellt der Praktikantenbetreuer eine Bescheinigung aus, die dann gem. 17 Absatz 1 Nummer 5 der Diplomprüfungsordnung dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen ist. 5. Sprechstunden des Praktikantenbetreuers Die Sprechstunden des Praktikantenbetreuers sind den im jeweiligen Semester aktuellen Aushängen zu entnehmen. Für das technische Praktikum ist eine rechtzeitige Anmeldung in der Geschäftsstelle, Räume 0.11 und 0.12, erforderlich (Tel.-Nr. 040/ /6057).

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