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1 "Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung" KWK konkret 2014 Berliner Energierechtstage, 21. Mai

2 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH Consulting AG. Wir betreuen über Mandanten und sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften schätzen BBH. 4 rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter 4 Büros in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart und Brüssel 2

3 Ulf Jacobshagen Ulf Jacobshagen ist Rechtsanwalt und ausgewiesener Experte für Kraft-Wärme-Kopplung, Erneuerbare Energien, Wärmerecht, Contracting und Energieeffizienz. Einen Schwerpunkt bildet auch der Areal und Objektnetzbereich. 8 Geboren 1970 in Haan/Rheinland, 8 Studium der Diplom-Sozialwissenschaften/ Rechtswissenschaften in Göttingen mit Wahlfach im Umwelt- und Energierecht, Auslandssemester an der University of California, Santa Cruz bis 2001 Referendariat bis 2002 Mitarbeiter der energiepolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 8 Seit 2002 Rechtsanwalt bei BBH Berlin 8 Regelmäßige Vortrags- und Publikationstätigkeit Rechtsanwalt Partner Berlin Magazinstraße Tel +49 (0) ulf.jacobshagen@bbh-online.de 3

4 Agenda 1. Förderung von KWK-Anlagen nach dem KWKG 2. Modernisierung und Umrüstung 4

5 Voraussetzungen für eine KWK- Förderung 4 KWK-Anlage im Sinne des Gesetzes (fabrikneue Hauptbestandteile) 4 Hocheffizienz (im Vergleich zu getrennter Erzeugung von Strom und Wärme) 4 Keine Verdrängung bestehender Fernwärmeversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung 4 BAFA-Zulassung è KWKG (2012): Allgemeinverfügung möglich für KWK-Anlagen und Brennstoffzellen 50 kw 4 Inbetriebnahme bis Technische Vorgaben nach 6 EEG 5

6 Anlagenbegriff: Verklammerung (1) 4 Verklammerung von zwei oder mehreren kleinen KWK- Anlagen zu einer Anlage, wenn sie unmittelbar an einem Standort verbunden sind Problem: Verbindung schon bei bloßer Einspeisung in gemeinsames Wärmenetz? Weitere Voraussetzungen? Für große KWK-Anlagen keine Verklammerung vorgesehen 6

7 Anlagenbegriff: Verklammerung (2) Netz der allgemeinen Versorgung BHKW 50 kw + BHKW 50 kw = BHKW 50 kw BHKW 50 kw 100 kw Krankenhaus 7

8 Anlagenbegriff: Verklammerung (3) 4 Verklammerung ( 3 Abs. 3): nur, soweit sie innerhalb von zwölf aufeinander-folgenden Kalendermonaten in Dauerbetrieb genommen worden sind 4 Notwendig für separate Förderung einer KWK-Anlage: Separate Messung der Strommenge 4 Verklammerungsregelung auch relevant für die Modernisierung und Ersetzung einzelner Module 8

9 Keine Verdrängung bestehender Fernwärmeversorgung (1) Netz der allgemeinen Versorgung BHKW 250 kw X F e r n w ä r m e t r a s s e Krankenhaus 9

10 Keine Verdrängung bestehender Fernwärmeversorgung (2) è KWKG 2012: Eine Verdrängung von Fernwärmeversorgung liegt nicht vor, wenn der Umfang der Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen nicht mehr den Anforderungen des 5a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b entspricht oder eine bestehende KWK-Anlage vom selben Betreiber oder im Einvernehmen mit diesem durch eine oder mehrere neue KWK-Anlagen ersetzt wird. Die bestehende KWK-Anlage muss nicht stillgelegt werden. 10

11 Keine Verdrängung bestehender Fernwärmeversorgung (3) 4 Wortlaut der Regelung im KWKG 2012 löst etliche Praxisprobleme 4 Keine Verdrängung möglich bei KWK-Wärmeanteil unter 60 % 4 Weitere Sachverhalte laut Gesetzesbegründung: Errichtung KWK-Anlage bei Kündigung WärmeLV nach einmaliger Verlängerung Errichtung KWK-Anlage bei Kündigung WärmeLV nach vereinbarter Vertragsdauer und Zwischennutzung Heizkessel über eine Heizperiode è Neu: BAFA-Merkblatt zur Verdrängung vom

12 Neue Fördersätze KWKG (2012) Anlagenkategorie Fördertatbestand Höhe des Zuschlags ct/kwh Dauer der Zuschlagszahlung hocheffiziente Neuanlagen größer als 2 MW el 7 Abs. 4 hocheffiziente kleine Anlagen größer 50 kw el bis zu 2 MW el 7 Abs kw: 5,41 > 50 kw kw: 4,0 > 250 kw - 2 MW: 2,4 > 2 MW: 1,8 50 kw: 5,41 > 50 kw kw: 4,0 > 250 kw - 2 MW: 2, Vbh hocheffiziente Anlagen bis 50 kw el 7 Abs. 1 5,41 Brennstoffzellen-Anlagen 7 Abs. 1 5,41 10 Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage oder für Vbh hocheffiziente modernisierte Anlagen 50 kw 7 Abs. 5 S. 1 5,41 10 Jahre oder für Vbh (50 %) 5 Jahre oder für Vbh (25 %) hocheffiziente modernisierte Anlagen > 50 kw 7 Abs. 5 S kw: 5,41 > 50 kw kw: 4,0 > 250 kw- 2 MW: 2,4 > 2 MW: 1, Vbh (50 % Neuerrichtungskosten) Vbh (25 % Neuerrichtungskosten) Hocheffiziente nachgerüstete Anlagen > 2 MW 7 Abs. 6 s.o Vbh (50 % Neuerrichtungskosten) Vbh (25 % Neuerrichtungskosten) Vbh (10 % Neuerrichtungskosten) 12

13 Agenda 1. Förderung von KWK-Anlagen nach dem KWKG 2. Modernisierung und Umrüstung 13

14 Modernisierung (1) Modernisierung aller KWK-Anlagenkategorien möglich Wiederinbetriebnahme der modernisierten Anlage bis zum Abs. 3 Satz 2: Eine Modernisierung liegt vor, wenn wesentliche die Effizienz bestimmende Anlagenteile erneuert worden sind und die Kosten der Erneuerung mindestens 25 Prozent der Kosten für die Neuerrichtung der KWK-Anlage betragen. 14

15 Modernisierung (2) 4 3 Abs. 3 a: Hauptbestandteile sind wesentliche die Effizienz bestimmende Anlagenteile z. B. Motor, Generator, Turbine, Dampferzeuger, Wärmeauskopplung 4 25 % oder 50 %-Kriterium (Modernisierungskosten im Vergleich zu fiktiven Neuerrichtungskosten) => differenzierte Förderdauer 15

16 Differenzierung Förderdauer bei Modernisierung BHKW- Leistungsbereiche % der Kosten der Neuerrichtung 25 % 50 % 50 kw el Förderung für die Dauer von 5 Jahren oder Vollbenutzungsstunden Förderung für die Dauer von 10 Jahren oder Vollbenutzungsstunden > 50 kw el Vollbenutzungsstunden Vollbenutzungsstunden 16

17 Modernisierung einer verklammerten Anlage (1) Netz der allgemeinen Versorgung BHKW 1,5 MW + BHKW 1,5 MW = BHKW 1,5 MW BHKW 1,5 MW 3 MW Krankenhaus 17

18 Modernisierung einer verklammerten Anlage (2) 4 Entklammerung der Anlagen bei Modernisierung möglich 4 Separate Zulassung für modernisiertes Modul (Achtung: separate Strommessung erforderlich) 4 Zulassung für unveränderte Module? Bestandszulassung erlischt gemäß 6 Abs. 3 KWKG infolge der Anlagenänderung 18

19 Modernisierung einer verklammerten Anlage (3) 19

20 Nachrüstung von Anlagen 4 Anlagen der ungekoppelten Strom- oder Wärmeerzeugung 4 Nachrüstung von Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung 4 Nachgerüstete Anlage > 2 MW el 4 Hocheffiziente Anlage 4 Aufnahme Dauerbetrieb ab bis Keine Verdrängung bestehender Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen 4 Rechtsfolge: Förderung nach KWKG 20

21 Differenzierung Förderdauer bei Nachrüstung BHKW- Leistungsbereiche % der Kosten der Neuerrichtung > 2 MW el 10 % 25 % 50 % Förderung für die Dauer von Vollbenutzungsstunden Förderung für die Dauer von Vollbenutzungsstunden Förderung für die Dauer von Vollbenutzungsstunden 21

22 Technische Vorgaben für KWK- Anlagen 4 6 EEG 2012 (Technische Vorgaben) Nur technische keine betrieblichen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und Abrufung der Ist-Einspeisung zulässig 100-kW-Grenze! Ausdrücklich auch KWK-Anlagen genannt 4 Bei Verstoß gegen 6 EEG 2012 KWK-Anlagen mit Anspruch auf KWK-Zuschlag: Anspruch auf KWK- Zuschlag entfällt KWK-Anlagen ohne Anspruch auf KWK-Zuschlag: Anspruch auf vorrangigen Netzzugang entfällt 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ulf Jacobshagen, Berlin Tel +49 (0)

24 Ein Vortrag im Rahmen der Die Leitveranstaltung für Energieeffizienz in Deutschland fand in diesem Jahr vom 19. bis zum 21. Mai 2014 im Ludwig Erhard Haus in Berlin statt. Weitere Informationen und alle Vortragsunterlagen zu über 250 Vorträgen aus 47 Veranstaltungen im Rahmen der Berliner Energietage 2014 finden Sie unter Eine kommerzielle Weiterverbreitung darf nur nach schriftlicher Genehmigung der Rechteinhaberin erfolgen Referent(in) / ARGE Berliner ImpulsE Diese Seite darf nicht entfernt werden. Für die in diesen Unterlagen bereit gestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.

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