Welche Anwendung finden sie in eurer täglichen Arbeit im Jugendverband?
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- Evagret Fiedler
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1 SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (A1) Arbeit in Kleingruppen Gruppe 1 1 (1) KJHG - Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 11 /1) KJHG - Jugendarbeit Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Diskutiert bitte die vorangehenden Paragraphen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Arbeit in Jugendverbänden und versucht sie kurz für andere zu übersetzen. Welche Anwendung finden sie in eurer täglichen Arbeit im Jugendverband?
2 SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (A2) Arbeit in Kleingruppen Gruppe 2 12 (1) KJHG - Jugendverbandsarbeit Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter der Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach 74 zu fördern. 1 (2) LKJHG Die außerschulische Jugendbildung wird von den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen bestimmt. Sie trägt mit jugendgemäßen Mitteln dazu bei, den jungen Menschen zur Selbstverwirklichung und zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft zu befähigen. Diskutiert bitte die vorangehenden Paragraphen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Landeskinder- und Jugendhilfegesetz hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Arbeit in Jugendverbänden und versucht sie kurz für andere zu übersetzen. Welche Anwendung finden sie in eurer täglichen Arbeit im Jugendverband?
3 SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (A3) Arbeit in Kleingruppen Gruppe 3 8 (1) KJHG Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Kinder- und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen (...) zu beteiligen. (...) 9 (3) KJHG Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen Bei der (...) Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern. Diskutiert bitte die vorangehenden Paragraphen aus dem Kinderund Jugendhilfegesetz hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Arbeit in Jugendverbänden und versucht sie kurz für andere zu übersetzen. Welche Anwendung finden sie in eurer täglichen Arbeit im Jugendverband?
4 SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (A4) Checkliste zur öffentlichen Anerkennung 1.Die Jugendarbeit ist nicht auf die Vermittlung einzelner Kenntnisse und Fähigkeiten beschränkt. Erfüllt Nicht erfüllt unklar 2. Es werden nicht etwa nur äußere Rahmenbedingungen (z. B. Bereitstellung von Räumen) geschaffen. 3. Es ist nicht ausreichend, wenn nur Kinder- und jugendpolitische Forderungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit oder gegenüber der Praxis der Jugendhilfe vertreten werden. 4. Jugendarbeit muss sowohl - nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt sein. 5. Nicht anerkannt werden: Vereinigungen, die ihre Angebote ohne jugendspezifische Zielsetzung sowohl an Erwachsene wie an Jugendliche richten. Vereinigungen, die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen. 6.Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann. 7.Die Tätigkeit des Jugendverbandes bzw. der Jugendgruppe muss eigenverantwortlich und selbstorganisiert sein und von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet werden 8.Ist der Jugendverband bzw. die Jugendgruppe in eine Erwachsenenorganisation eingegliedert, muss daher die Eigenständigkeit im Verhältnis zur Erwachsenenorganisation gewährleistet sein. Dies wird insbesondere belegt durch Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung in der Satzung des Erwachsenenverbandes, durch: eigene Jugendordnung oder -satzung selbstgewählte Organe demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau innerhalb des Jugendverbandes bzw. der Jugendgruppe eigenverantwortliche Verfügung über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Finanzmittel. 9. Jugendarbeit in ausreichender Breite: Es ist nicht ausreichend, wenn die Tätigkeiten im Wesentlichen auf einzelne Freizeitbeschäftigungen beschränkt sind, ohne eine allgemeine Jugendarbeit zu entfalten. 11.Der Jugendverband muss in der Jugendarbeit eine gewisse Bedeutung erlangt haben 12.Eine ausreichende Anzahl geeigneter Jugendgruppenleiterinnen und Jugendleiter müssen zur Verfügung stehen 13. Die Mitglieder sollen in der Regel zwischen 6 und 27Jahren sein. 14.Mindestens ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, sollen Jugendliche an der innerverbandlichen Willensbildung beteiligt sein. info@sjr-stuttgart.de, web: ww.sjr-stuttgart
5 SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (A5) Fallbeispiel 1 Scientology ist eine große, gut vernetzte Organisation, die über eine weitreichende Jugendarbeit verfügt. Die Vereinigung besitzt genügend Mitglieder, hat Räumlichkeiten und bietet Freizeitangebote für Jugendliche an. Darum beantragt die Jugendgruppe der Scientologen die öffentliche Anerkennung. Wird sie gewährt?
6 SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (A6) Fallbeispiel 2 10 Leute beschließen, zusammen einmal im Jahr eine Freizeit für Jugendliche zu organisieren. Sie wollen Jugendliche, die aus finanzschwachen Familien kommen, ansprechen. Um ihre Freizeit zu finanzieren, wollen sie die öffentliche Anerkennung als Jugendgruppe beantragen. Bekommen sie diese?
7 SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (A7) Fallbeispiel 3 Eine Jugendgruppe macht schon jahrelang Angebote für Jugendliche und hat die öffentliche Anerkennung. Der Verband steht finanziell gut da und der Vorstand überlegt sich, ob er das erwirtschaftete Geld nicht gewinnbringend anlegen soll. Des Weiteren überlegt sich der Verband, ob er seine Angebote, die gut angenommen werden, für Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen öffnet. Droht ihr deswegen der Entzug der öffentlichen Anerkennung?
8 SJR Stuttgart e.v. Rechtliche Grundlagen 2 (A8) Fallbeispiel 4 Der Jugendverband der Republikaner will eine öffentliche Anerkennung. Die Partei kann eine gut funktionierende und von ihren Mitgliedern gut angenommene Jugendarbeit vorweisen. Freizeiten werden durchgeführt und eine ausreichend große Mitgliederzahl ist zu verzeichnen. Bekommen sie die öffentliche Anerkennung?
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