Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung

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1 Initiativprüfung Bericht Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung LRH / HE

2 Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: ( ) Fax: ( ) Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im August 2013

3 INHALTSVERZEICHNIS Kurzfassung... 1 Seniorinnen und Senioren in OÖ... 5 Vertretung der Interessen der Seniorinnen und Senioren... 5 Strategische Überlegungen in der Abteilung Soziales zur Seniorenarbeit... 6 Einzelne Fördermaßnahmen der Seniorenförderung... 9 Förderung der Seniorenorganisationen Überblick über die Seniorenorganisationen Finanzmittel und Abwicklung des Förderprozesses Prüfungsergebnisse bei den Seniorenorganisationen Weitere Seniorenförderungen Tagesheimstätten/Seniorenklubs Betreubares Wohnen Seniorenerholungsaktion... 18

4 ABKÜRZUNGSVERZ EICHNIS/GLOSSAR A Ambient Assisted Living C Case & Care Management F Freie Wohlfahrt Technische Unterstützungsleistungen zum Erhalt eines selbstbestimmten Lebens im Alter Individualisierte Begleitung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen in medizinischen und sozialen Versorgungssystemen Unterstützungsangebote von Vereinen und vergleichbaren Einrichtungen gegen soziale und gesundheitliche Gefährdungen L LRH LRHG Landesrechnungshof OÖ Landesgesetz über den Oberösterreichischen Landesrechnungshof O OÖSB Oö. Sozialhilfegesetz 1998 (Oö. SHG) OÖSR Output Oö. Seniorenbund Landesgesetz über die soziale Hilfe in Oberösterreich (idgf) Oö. Seniorenring Erbrachte Leistungen P Parteiengesetz 2012 (ParteienG) PVOÖ Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien Pensionistenverband Landesgruppe OÖ

5 S SO Sozialplanungsbeirat W WO Abteilung Soziales des Amtes der Oö. Landesregierung Gremium, welches das Land bei der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die Ziele der Sozialpolitik berät Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Oö. Landesregierung

6 Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung Geprüfte Stelle(n): Direktion Soziales und Gesundheit Oö. Seniorenbund Pensionistenverband Österreichs, Landesorganisation OÖ Oö. Seniorenring Die Grünen 50+ Prüfungszeitraum: bis Rechtliche Grundlage: Initiativprüfung im Sinne des 2 Abs. 1 Z. 1 und 7 in Verbindung mit 4 Abs. 1 Z. 1 des Oö. LRHG, LGBl. Nr. 38/1999 idgf Prüfungsziel und -gegenstand: Schaffung eines Überblicks über die Seniorenarbeit und die Förderziele der Seniorenförerung Erhebung und Bewertung der Fördermaßnahmen und der Abläufe Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der vom Land gewährten Seniorenförderungen Prüfungsteam: Dr. Werner Heftberger (Prüfungsleiter), Mag. Bernhard Mairleitner, Mag. Stefan Schützenhofer Prüfungsergebnis: Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde der Direktion Soziales und Gesundheit, einem Vertreter des für Soziales zuständigen Mitglieds der Oö. Landesregierung, dem Oö. Seniorenbund, dem Pensionistenverband Österreichs, Landesgruppe OÖ, dem Oö. Seniorenring und den Grünen 50+ in der Schlussbesprechung am zur Kenntnis gebracht. Legende: Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

7 KURZFASSUNG (1) Oberösterreich wird älter Die Generation der über 60-Jährigen nimmt in Oberösterreich nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch relativ im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zu. Waren im Jahr 2001 insgesamt Personen (rund 20,5 Prozent der oö. Bevölkerung) über 60 Jahre alt, waren es 2011 bereits Personen bzw. 22,7 Prozent. Für 2030 werden von der Statistik Austria Einwohner Oberösterreichs bzw. 32,3 Prozent mit einem Alter von mehr als 60 Jahren erwartet. (siehe Berichtspunkt 1.1.) Generelles Ziel zeitgemäßer Seniorenarbeit ist es, die Stellung älterer Menschen innerhalb ihrer Familie und ihrer sozialen Umgebung nach Möglichkeit zu erhalten. Maßnahmen mit Präventionscharakter setzen dabei in einem sehr frühen Stadium ein, ehe noch klassische Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarfe entstehen. Da die Bedürfnisse der älteren Menschen sehr vielfältig sind, wäre es notwendig, Seniorenarbeit umfassend (im Sinne eines Querschnittsthemas) zu gestalten. In Hinblick auf die zersplitterten Zuständigkeiten in der Seniorenarbeit könnte die Umsetzung der beschlossenen Oö. Gesundheitsziele (vor allem Ziel 9 - Ältere Menschen aktiv einbeziehen ) ein möglicher Zugang zu einer direktions- bzw. abteilungsübergreifenden Bearbeitung sein. (siehe Berichtspunkt 3.1.) (2) Wie wirkt Seniorenförderung? Die von der Prüfung erfassten Fördermaßnahmen der freien Wohlfahrt, Seniorenförderung sah der LRH größtenteils im Bereich der Förderung der Selbsthilfe, also in dem der Betreuung und Pflege vorgelagerten Segment. Bei diesen Förderungen vermisste der LRH eine klare Zielorientierung. Dies mag auf den fehlenden Gesamtplan, die Kompetenzzersplitterung sowie auf den Umstand zurückzuführen sein, dass der vorhandene Gestaltungsspielraum in diesem Bereich in großen Teilen vier Seniorenorganisationen überlassen wird. Diese sind jeweils einer politischen Partei zuzuordnen. Insgesamt erachtete der LRH eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land als notwendig. (siehe Berichtspunkt 3.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG I.) Bislang lagen zu den Fördermaßnahmen keine Ergebnisse zur Beurteilung ihrer Wirksamkeit vor. Der LRH stuft die Wirkungsorientierung als besonders bedeutsam ein und empfahl daher, die Wirksamkeit der Seniorenförderungen in der Freien Wohlfahrt zu analysieren. (siehe Berichtspunkt 4.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG II.) (3) Keine Kriterien für die Förderhöhe bekannt Das Angebot der Seniorenorganisationen umfasst neben Maßnahmen der allgemeinen, politischen Interessensvertretung für die Zielgruppe Senioren auch Serviceleistungen für ältere Menschen (z.b. Beratung, Weiterbildung, Information, gesellschaftliche Veranstaltungen). Der Umfang des Angebotes ist nicht zuletzt aufgrund der jeweiligen Größen und Strukturen der Vereine unterschiedlich. Für die Zielgruppe ist die Arbeit der Seniorenorganisationen grundsätzlich positiv zu sehen, da ihr in den Regionen ein niederschwelliges Angebot an kostengünstigen Leistungen zur Verfügung gestellt wird. (siehe Berichtspunkte 5.1. und 5.2.) 1

8 Die Abteilung Soziales (SO) gewährte den vier Seniorenorganisationen jährliche Förderungen von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro. Die Förderung der SO wird im weitaus überwiegenden Maße ganz allgemein zum laufenden Aufwand des jeweiligen Vereins gewährt. Daher sind die Vereine aufgrund der sehr umfassend formulierten Vereinszwecke weitgehend frei, die Fördermittel widmungsgemäß zu verwenden. Die Bemessung der gewährten Fördermittel konnte der LRH mangels ihm genannter Kriterien nicht nachvollziehen. Sie wurde auf politischer Ebene entschieden. Der LRH empfahl daher, klare und transparente Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe festzulegen. (siehe Berichtspunkte 6.1. und 6.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG III.) Im Zeitraum von 2010 bis 2012 erhielten drei der Seniorenorganisationen insgesamt etwa Euro an zusätzlichen Landesmitteln für Inserate (auf Basis einer Leistungsbeziehung und nicht im Förderwege). Rund Euro davon wurden 2012 ausbezahlt. (siehe Berichtspunkt 6.1.) (4) Wer steuert die Arbeit der Seniorenorganisationen? Kritisch sah der LRH, dass die Fördergeberin keine inhaltlichen Vorgaben (z.b. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkte) machte. Da die SO trotz einer laufenden Förderbeziehung keine systematischen Informationen über die Tätigkeiten der Vereine (Output) erhält, konnte sie auch bezüglich des Angebotes keine Steuerungsmaßnahmen setzen. Der LRH empfahl der Fördergeberin, stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Seniorenorganisationen einzuwirken und inhaltliche Vorgaben (z.b. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkte) zu machen. (siehe Berichtspunkt 8.2., VERBESSERUNGS- VORSCHLAG IV.) (5) Seniorenorganisationen durchwegs gut finanziert Die Seniorenorganisationen sind größtenteils durch Rücklagen gut abgesichert, wobei die beiden großen Seniorenorganisationen auch abseits der Landesförderung namhafte Einnahmen und damit Überschüsse erzielen. Diese Tatsache sollte unter Berücksichtigung einer angemessenen finanziellen Absicherung bei den zukünftigen Fördervereinbarungen stärker berücksichtigt werden. (siehe Berichtspunkte 9.2. und 10.2., VERBESSE- RUNGSVORSCHLAG V.) Um den Finanzbedarf für die Leistungserbringung vollständig beurteilen zu können, sollte sich die Gebarungsmeldung der Vereine nicht auf die Landesebene beschränken. Da die Seniorenorganisationen in OÖ auf mehreren Ebenen operativ tätig sind, empfahl der LRH, die Förderungsfähigkeit und -höhe der einzelnen Vereine unter einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Dabei ist die ehrenamtliche Struktur der Seniorenorganisationen zu berücksichtigen. (siehe Berichtspunkt 11.2., VERBESSERUNGSVOR- SCHLAG VI.) Bei einer der geprüften Organisationen unterblieb bislang die gesetzlich gebotene gemeinsame finanzielle Darstellung der Landes-, Bezirks- und Ortsebenen. (siehe Berichtspunkt 12.2., Empfehlung k) 2

9 (6) Kleinförderungen hinterfragen Neben der Förderung für die Seniorenorganisationen vergab die SO auch Kleinförderungen für den Betrieb von Tagesheimstätten und Reisezuschüsse für Erholungs- und Kuraufenthalte. Da der LRH die Wirkungen der beiden Kleinförderungen auf die jeweilige Zielgruppe als zu gering einschätzte, empfahl er, die beiden Förderprogramme grundsätzlich zu überdenken. (siehe Berichtspunkte und 15.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG VII. und VIII.) (7) Folgende Empfehlungen richtete der LRH an die geprüften Stellen: a) Eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land sollte getroffen werden. (Berichtspunkt 3.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG I.) b) Das Land sollte die Wirksamkeit der Seniorenarbeit in der Freien Wohlfahrt analysieren. (Berichtspunkt 4.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG II.) c) Die Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe für die Förderung der Seniorenorganisationen sollten klar und transparent festgelegt werden. (Berichtspunkt 6.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG III.) d) Eigene Einnahmen der Seniorenorganisationen sollten bei der Bemessung der Förderhöhe stärker berücksichtigt werden. (Berichtspunkt 6.2.) e) Die im Förderhandbuch dargestellte detaillierte Vereinsprüfung könnte stichprobenweise genutzt und die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung künftig zumindest teilweise anhand von Originalbelegen durchgeführt werden. (Berichtspunkt 7.2.) f) Das Land sollte stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Seniorenorganisationen einwirken und inhaltliche Vorgaben (z.b. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkte) machen. (Berichtspunkt 8.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV.) g) Die weitere Verwendung operativer Überschüsse sollte bei künftigen Fördervereinbarungen zwischen dem jeweiligen Verein und der SO stärker berücksichtigt werden. (Berichtspunkt 9.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG V.) h) Aufgrund der guten finanziellen Ausstattung der Vereine sollte die Gewährung von Sonderförderungen kritisch hinterfragt werden. Diese sollen restriktiv gehandhabt und ein Finanzbedarf primär aus verfügbaren Mittelrücklagen bedeckt werden. (Berichtspunkt 10.2.) i) Für Sonderprojekte wären eigene Vereinbarungen mit der jeweiligen Seniorenorganisation abzuschließen. (Berichtspunkt 10.2.) j) Alle in OÖ operativ tätigen Ebenen der Vereine (Landes-, Bezirks- und Ortsorganisationen) sollten für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und -höhe herangezogen werden. (Berichtspunkt 11.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG VI.) k) Die Jahresabschlüsse wären den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu erstellen. Insbesondere wäre für die Vollständigkeit der Vereinsgebarung Sorge zu tragen. (Berichtspunkt 12.2.) 3

10 l) Die Weiterführung der Förderung für die Seniorenklubs/Tagesheimstätten sollte grundsätzlich überdacht werden. (Berichtspunkt 13.2.; VERBESSERUNGSVOR- SCHLAG VII.) m) Die Weiterführung der Seniorenerholungsaktion sollte grundsätzlich überdacht werden. Im Falle einer Weiterführung wären die Bearbeitungskosten jedenfalls zu analysieren und zu reduzieren. (Berichtspunkt 15.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG VIII.) (8) Im Sinne des 9 Oö. LRHG, Abs. 2 empfiehlt der LRH dem Kontrollausschuss betreffend folgender Beanstandungen und Verbesserungsvorschlägen eine einmalige Folgeprüfung zu beschließen: I. Eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land sollte getroffen werden. (siehe Berichtspunkt 3.2., Umsetzung kurzfristig) II. III. IV. Das Land sollte die Wirksamkeit der Seniorenförderung in der Freien Wohlfahrt analysieren. (siehe Berichtspunkt 4.2., Umsetzung kurzfristig) Die Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe für die Förderung der Seniorenorganisationen sollten klar und transparent festgelegt werden. (Berichtspunkt 6.2., Umsetzung kurzfristig) Das Land sollte stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Seniorenorganisationen einwirken und inhaltliche Vorgaben (z.b. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkte) machen. (Berichtspunkt 8.2., Umsetzung kurzfristig) V. Die weitere Verwendung operativer Überschüsse sollte bei künftigen Förder-vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Verein und der SO stärker berücksichtigt werden. (Berichtspunkt 9.2., Umsetzung kurzfristig) VI. Alle in OÖ operativ tätigen Ebenen der Vereine (Landes-, Bezirks- und Ortsorganisationen) sollten für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und -höhe herangezogen werden. (Berichtspunkt 11.2., Umsetzung kurzfristig) VII. Die Weiterführung der Förderung für die Seniorenklubs/Tagesheimstätten sollte grundsätzlich überdacht werden. (Berichtspunkt 13.2., Umsetzung kurzfristig) VIII. Die Weiterführung der Seniorenerholungsaktion sollte grundsätzlich überdacht werden. Im Falle einer Weiterführung wären die Bearbeitungskosten jedenfalls zu analysieren und zu reduzieren. (Berichtspunkt 15.2., Umsetzung kurzfristig) 4

11 SENIORINNEN UND SENIOREN IN OÖ 1.1. Die Generation der über 60-Jährigen nimmt in Oberösterreich nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch relativ im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zu. Waren im Jahr 2001 insgesamt Personen (rund 20,5 Prozent der oö. Bevölkerung) über 60 Jahre alt, waren es 2011 bereits Personen bzw. 22,7 Prozent. Für 2030 werden von der Statistik Austria Einwohner Oberösterreichs bzw. 32,3 Prozent mit einem Alter von mehr als 60 Jahren erwartet. Vertretung der Interessen der Seniorinnen und Senioren 2.1. Sowohl auf Bundesebene als auch in einzelnen Bundesländern (Burgenland, Niederösterreich) gibt es spezielle gesetzliche Grundlagen ( Seniorengesetze ), welche die Interessensvertretung (z.b. Seniorenbeiräte bzw. Seniorenräte) sowie die Finanzierung der teilnehmenden Organisationen und/oder besonderer Projekte normieren. In Oberösterreich besteht kein spezifisches Gremium zur Bündelung der Interessen bzw. als Kommunikationsplattform der Seniorenorganisationen. Ein Oö. Seniorengesetz kam über das Entwurfstadium (aus 2009) bislang nicht hinaus. Die Zuständigkeiten zur Gestaltung seniorenrelevanter Themen sind auf verschiedene politische Referenten und auf Verwaltungsebene Direktionen verteilt. Welchen Stellenwert der seniorenspezifische Blickwinkel und damit auch das Leistungsspektrum einnimmt, hängt von der Schwerpunktsetzung des jeweiligen politischen Referenten ab. Eine umfassende Bearbeitung seniorenspezifischer Themen erfordert daher das Zusammenwirken mehrerer politischer Referenten und Direktionen Wie sich in den letzten Jahren in Österreich gezeigt hat, wächst mit zunehmender Zahl an älteren Menschen auch das Interesse bzw. Bedürfnis an politischer Teilhabe. 1 Aus den Gesprächen mit den Seniorenorganisationen (Oö. Seniorenbund, Pensionistenverband Landesgruppe OÖ., Oö. Seniorenring, Die Grünen 50+) gewann der LRH den Eindruck, dass diese durch die Vertretung im Seniorenrat auf Bundesebene sowie die enge Kooperation mit den ihnen jeweils nahestehenden politischen Parteien auf Landesebene eine ausreichende Wahrung der Interessen der Zielgruppe gewährleistet sehen. Überdies sind die Seniorenorganisationen im oö. Sozialplanungsbeirat vertreten. Aus Sicht des LRH hätte eine gesetzliche Grundlage, welche speziell die Zuwendungen an die Seniorenorganisationen regelt, den Vorteil, dass die Fördermittelverteilung an transparente und nachvollziehbare Kriterien gebunden werden könnte (siehe dazu Punkt 6.2.). 1 Siehe etwa die auf Bundesebene eingerichteten Gremien Bundesseniorenrat und Bundesseniorenbeirat. 5

12 2.3. Die SO führte in ihrer Stellungnahme folgende allgemeine Bemerkungen aus: Vorweg ist festzuhalten, dass im Hinblick auf die Auswahl der geprüften Stelle (Direktion Soziales und Gesundheit) nur ein Teilaspekt der Seniorenarbeit des Landes Oberösterreich zum Gegenstand der Prüfung gemacht wurde. Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass neben den im Prüfbericht beleuchteten Förderbereichen durch die Abteilung Soziales im Bereich der Seniorenarbeit weitere Aktivitäten gesetzt werden (wie z. B. Messe 50+, Themenschwerpunkte im Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen, Förderung Seniorenradio FRO, etc.). Schließlich ist darauf aufmerksam zu machen, dass mit den in diesem Bereich eingesetzten Mitteln beachtliche Wirkungen erzeugt werden zum Einen gelingt es, viele der Seniorinnen und Senioren anzusprechen bzw. zu unterstützen (z. B. durch Information, Beratung, Förderung der Geselligkeit, etc.), zum Anderen sind zahlreiche ehrenamtliche Aktivitäten ein Beweis für richtige Anreize zum bürgerschaftlichen Engagement. Konkret zu Punkt 2 merkte die SO an: Aus Sicht der Abteilung Soziales ist lediglich zur Frage der Fördermittelverteilung ein eigenes Oö. Seniorengesetz nicht erforderlich. Für die Finanzierung an sich bietet 30 Abs. 4 Oö. SHG eine ausreichende Rechtsgrundlage. Demnach kann das Land über den Kernbereich der Leistungen gemäß 11 ff Oö. SHG hinaus sonstige Maßnahmen und Projekte für bestimmte Gruppen Hilfebedürftiger fördern, wenn damit den Zielen sozialer Hilfe entsprochen wird. Transparente und nachvollziehbare Kriterien müssen ebenfalls nicht gesetzlich verankert werden, sondern können z. B. auch in Förderrichtlinien verankert werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass angesichts des Umstandes, dass es sich bei Leistungen für Senioren um eine Querschnittsmaterie handelt, diesbezüglich jedenfalls auch Zuständigkeiten außerhalb der Abteilung Soziales bzw. der Direktion Soziales und Gesundheit gegeben sind. STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN IN DER ABTEI- LUNG SOZIALES ZUR SENIORENARBEIT 3.1. Ganzheitliche Seniorenarbeit reicht von der Prävention bis zu stationären Betreuungsformen. Ein Ziel dabei ist, die Stellung der älteren Menschen innerhalb ihrer Familie und ihrer sozialen Umgebung nach Möglichkeit zu erhalten. Nach dem Oö. Sozialhilfegesetz, das Maßnahmen für hilfebedürftige Menschen regelt, ist auf deren Wünsche Bedacht zu nehmen, soweit diese keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursachen. 2 2 Siehe 2 Abs. 2 und 4 Oö. SHG 1998 idgf 6

13 Das nachstehende Modell veranschaulicht die bedürfnis- und bedarfsorientierten Angebote. Seniorenarbeit wird dabei umfassend im Sinne eines Querschnittsthemas gesehen: Prävention Förderung der Selbsthilfe Leistungen Beispiele Vorsorgemedizin Wohnbau Ernährung Bewegung Bildung Vereinswesen usw. Beispiele Beratung und Info Wohnungsanpassung Seniorenorganisationen Essen auf Rädern Haus- und Heimservice Ambient Assisted Living usw. Mobile Dienste Kurzzeitpflege Tagesbetreuung / Teilstationäre Dienste Alternative Wohnformen Stationäre Langzeitpflege Case & Care Management Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige (Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Informationen der SO) Die vom LRH geprüften Maßnahmen der Seniorenförderung betreffen vor allem den Bereich der Förderung der Selbsthilfe. Diese sind in der strategischen Planung innerhalb der Abteilung Soziales (SO) überwiegend in der Planungseinheit Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von SeniorInnen erfasst. Ergebnis der strategischen Planung 2006 der SO war es, diesen Bereich mit zahlreichen strategischen Maßnahmen auszubauen. Angebote 3 des Sozialressorts Im Jahr 2012 wurde anlässlich der Neubewertung der Planungseinheit ein Halten dieser Grundstrategie aus 2006 festgelegt. Zunächst sollten aber laut SO die Zuständigkeiten im Land OÖ für die Seniorinnen und Senioren einer Klärung zugeführt werden. Diese Klärung ist zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht erfolgt. In Hinblick auf die Zuständigkeiten in der Seniorenarbeit sind auch die im Jahr 2012 vom Land OÖ und der Gebietskrankenkasse beschlossenen Oö. Gesundheitsziele 4 relevant. Deren Ziel 9 - Ältere Menschen aktiv einbeziehen hält fest: Eine aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben schützt ältere Menschen vor Vereinsamung, verbessert die Lebenszufriedenheit und Gesundheit. Deswegen soll die aktive Beteiligung von älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert werden Der LRH sah in Umsetzung der Ergebnisse der strategischen Planungseinheit zwar vielfältige Einzelaktivitäten (z.b. Verbesserung von Informationsmedien und Beratungsangeboten, Konzeption und Umsetzung eines Freiwilligenkonzepts, Förderung von Pilotprojekten). Ein Gesamtprogramm der Seniorenarbeit war für den LRH dabei nicht erkennbar. Die SO führt dies unter anderem auch auf die kompetenzrechtliche Zerspl itterung und nicht ausreichende Koordination im Land zurück. 3 Erweiterung der Zielgruppe auf junge Senioren, Freiwilligenkonzept, Mobilitätskonzept, Informationsangebot/-fluss, leistbare Angebote für SeniorInnen, Landes-Senioren-Gesetz, Seniorenbeauftragter, Zielvereinbarungen mit den Seniorenorganisationen 4 (download zuletzt am ) 7

14 Der LRH gewann den Eindruck, dass im Bereich der Seniorenförderung der vorhandene Gestaltungsspielraum in großen Teilen den politischen Seniorenorganisationen (vergleiche Punkt 5.1.) überlassen wird. Der LRH empfahl, eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land zu treffen. Bezüglich der kompetenzrechtlichen Fragestellungen sah der LRH das Oö. Gesundheitsziel als einen möglichen Zugang zu einer direktionsbzw. abteilungsübergreifenden Bearbeitung der Seniorenarbeit Hierzu gab die SO folgende Stellungnahme ab: Zur Klärung der Zuständigkeiten im Land Oberösterreich für die Seniorinnen und Senioren liegt eine Stellungnahme der Direktion Präsidium (Präs /36-NM/ KS vom 27. April 2011) auf, die nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird: Beim Thema Senioren handelt es sich vergleichbar etwa mit Ehrenamtlichkeit, Gender oder Integration um ein Querschnittsthema, welches je nach inhaltlicher Fragestellung von Seiten der fachlich zuständigen Abteilung des Amtes (mit)behandelt wird. Kernaufgabe der Abteilung Soziales gemäß Kompetenzen-Katalog wäre [...] Pflege und neue Betreuungsformen. Keine Zuständigkeit der Abteilung Soziales lässt sich aus dem Kompetenzen-Katalog etwa für die Punkte [...] Sicherung der Infrastruktur, Maßnahmen im öffentlichen Verkehr, in der medizinischen Versorgung und Nahversorgung und [...] Bildung und Lebensbegleitendes Lernen ableiten. Diese Bereiche wären daher von den laut Kompetenzen-Katalog zuständigen Abteilungen zu erarbeiten. In einigen Punkten wird weiters eine geteilte Zuständigkeit verschiedener Abteilungen gesehen wie etwa [...] Wohnbedingungen, Technik, Mobilität oder [...] Soziale Sicherheit, Sozial- und Konsumentenschutz. In diesem Fall ist jedenfalls eine inhaltliche Abstimmung der betroffenen Abteilungen erforderlich. Mit anderen Worten wird festgehalten, dass eine Zuständigkeit der Abteilung Soziales nur für jene Angelegenheiten besteht, die sich auf den Sozialbereich beziehen, wie etwa: - So 01. Oö. Sozialhilfegesetz - So 05. Oö. Chancengleichheitsgesetz - So 06. Pflegevorsorge. Je nach Inhalt ergeben sich hingegen Zuständigkeiten weiterer Abteilungen des Amtes wie z. B.: - Direktion Inneres und Kommunales, BauR 01. Baurecht - Direktion Bildung und Gesellschaft, Bi 20. Erwachsenenbildung, Bi 21. Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik; Koordinierung in besonderen familienpolitischen Angelegenheiten, - Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, GVöVerk 01. Verkehrskoordinierung und Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs, - Abteilung Präsidium, PräsS 13. Allgemeine Angelegenheiten der Frauen in der Gesellschaft; Koordination, PräsS 15. Oö. Antidiskriminierungsgesetz - Abteilung Wirtschaft, Wi Konsumentenschutz - Abteilung Wohnbauförderung, Wo 03. Oö. Wohnbauförderungsgesetz Übergreifende, koordinierende Maßnahmen für Querschnittssagenden sind [...] PräsS 12 Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Aufgabengruppe fallen zuzuordnen und von der Abteilung Präsidium wahrzunehmen. 8

15 Aufgrund dieser Darstellung erscheint aus Sicht der Abteilung Soziales der vorgeschlagene Zugang über das Oö. Gesundheitsziel als geeigneter Aufhänger für eine gemeinsame Behandlung innerhalb der Direktion wobei diesbezüglich ein österreichweiter Prozess am Laufen ist, bei dem zuletzt in einer Arbeitssitzung im Juni 2013 folgende Schwerpunkte priorisiert wurden: - Wirkungsziel 1: Das Gesundheitssystem (Gesundheitsförderung, Prävention, Krankenbehandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation) unter Beteiligung der Betroffenen gesundheitskompetenter machen - Wirkungsziel 2: Die persönliche Gesundheitskompetenz, unter besonderer Berücksichtigung von vulnerablen Gruppen, stärken - Wirkungsziel 3: Gesundheitskompetenz im Dienstleistungs- und Produktionssektor verankern (Kennzeichnung, Information, Werbung, Medien, Verkauf) Eine umfassende Klärung der strategischen Ausrichtung wäre allerdings von der Abteilung Präsidium wahrzunehmen oder eine Klärung/Zuordnung in der Kompetenzverteilung der oberösterreichischen Landesregierung vorzunehmen. EINZELNE FÖRDERMASSNAHMEN DER SENIOREN- FÖRDERUNG 4.1. Im Bereich der freien Wohlfahrt stellten sich die Ausgaben für die Seniorenförderung wie folgt dar: Fördergegenstände 2010 in Euro 2011 in Euro 2012 in Euro Diff. 11/12 in Euro Diff. 11/12 in Prozent Anteil in Prozent Seniorenorganisationen , , , ,00 3,0 61,3 Seniorenklubs , , , ,00 3,3 5,2 Betreubares Wohnen , , , ,00 3,0 28,6 Seniorenerholungsaktion , , , ,80-16,5 4,9 Summe , , , ,20 2,0 100,0 Informationen über die Ergebnisqualität ( Outcome ) der obgenannten Fördergegenstände der SO lagen abgesehen von Studien und Analysen zum betreubaren Wohnen zum Prüfungszeitpunkt nicht vor. Mit dem derzeitigen Wissensstand sind diese Angebote (mit Ausnahme des betreubaren Wohnens) hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Zielgruppe nicht beurteilbar In der Gemeinwesenarbeit stuft der LRH die Wirkungsorientierung als besonde rs bedeutsam ein. Der LRH empfahl, die Wirksamkeit der Seniorenförderungen in der Freien Wohlfahrt zu analysieren. 5 Der LRH prüfte die einzelnen Fördergegenstände und traf dazu nachstehende Feststellungen: 5 Die wissenschaftliche Literatur diskutiert dazu eine Reihe erprobter Verfahren. Neben anderen Skalen findet die sogenannte Quality of Life Scale (QOLS) intensiv Verwendung. 9

16 Förderung der Seniorenorganisationen Überblick über die Seniorenorganisationen 5.1. Die vier vom Land OÖ geförderten Seniorenorganisationen unterscheiden sich in ihre r Organisation und Ausrichtung sowie ihrer Größe 6 grundlegend: Der Oö. Seniorenbund (OÖSB) ist die mitgliederstärkste Seniorenorganisation in OÖ (rund Mitglieder). Die Landesorganisation, die zahlreichen Bezirks- und die jeweiligen Ortsorganisationen sind als selbständige Vereine organisiert. Nach Auskunft des Oö. Seniorenbundes soll noch 2013 ein Landesstatut beschlossen werden, mit dem die Gründung einer (vom Oö. Seniorenbund als Verein rechtlich unabhängigen) Teilorganisation der Landespartei abgeschlossen wird. Der Pensionistenverband Österreichs, Landesgruppe OÖ (PVOÖ) ist mit rund Mitgliedern die zahlenmäßig zweitgrößte der Organisationen. Als Teil des bundesweiten Vereins PVÖ sind weder der Landesverband, noch die Bezirksund Ortsverbände rechtlich selbständig; der Landesverband und die ihm nachgegliederten Bezirks- und Ortsgruppen haben jedoch jeweils eigene Geschäftsordnungen. Zum Prüfungszeitpunkt bestand noch eine statutarische Bindung des PVOÖ zur Partei, da die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte im oö. Landesparteistatut erst mit Herbst 2013 beseitigt werden. Auf Bundesebene wurden diese im Herbst 2012 gelöst. Der Oö. Seniorenring (OÖSR) ist landesweit in einem gemeinsamen Verein organisiert (rund Mitglieder). Er umfasst unter seiner Rechtspersönlichkeit 17 Bezirks- und 95 Ortsgruppen. Eine in den Statuten festgehaltene Mitwirkung des OÖSR an der Willensbildung der Partei war nicht feststellbar. Der Landesobmann wurde als Person in den Landesparteivorstand gewählt. Die Grünen 50+ haben rund 200 Mitglieder 7 ; im Verein sind neben der Landesebene drei Ortsgruppen in Wels, Regau und Wilhering umfasst. Die beiden Ersteren waren zum Prüfungszeitpunkt in Gründung. Zwei weitere Ortsgruppen sind eigenständige Vereine in Linz und Marchtrenk. Die Grünen 50+ sind durch Entscheidung des Landesparteivorstandes eine Teilorganisation der Partei. 6 Die Angaben zu den Mitgliederzahlen stammen von den jeweiligen Seniorenorganisationen und wurden vom LRH übernommen. 7 Nach Mitteilung der Grünen 50+ sind nur aktive Vereinsfunktionäre als Mitglieder eingeschrieben. Als wesentlicher Hebel des Vereins wird die Zahl der Abonnenten der vereinseigenen Zeitschrift gesehen. Laut Tätigkeitsbericht des Vereins bezogen per Ende 2012 rund Interessenten die Zeitschrift im Abonnement. 10

17 Weitere Detailaspekte der einzelnen Organisationen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Parteipolitische Nähe Vereinszweck lt. Förderantrag OÖSB PVOÖ OÖSR Grüne 50+ Österreichische Volkspartei Mitgliederbetreuung und Veranstaltungen Sozialdemokratische Partei Österreichs Unterstützung von Aktivitäten für die ältere Generation Freiheitliche Partei Österreichs Betreuung von Senioren Stärkung der Ortsund Bezirksgruppen Die Grünen - Die Grüne Alternative Kostendeckung der Vereinsaktivitäten bei der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Fragen, die ältere Menschen betreffen Mitgliedsbeitrag Ja Ja Ja Nein Gemäß den Unterlagen der Seniorenorganisationen lässt sich folgende Gliederung ihres jeweiligen Angebotsspektrums vornehmen: Allgemeine Information und Veranstaltungen Beratungen und Sprechtage Betreuung und Schulungen Sportliche Aktivitäten Geselligkeitsveranstaltungen Reisen 5.2. Aufgrund unterschiedlicher Vereinsgrößen (Mitgliederzahl und deren regionale Verteilung), Philosophien und der Finanzstärke war für den LRH verständlich, dass sich die Vereine in den betrachteten Jahresprogrammen 2010 bis 2012 in der Ausrichtung ihrer Vereinsarbeit unterschieden. Während OÖSB und PVOÖ ein umfassendes Spektrum an Angeboten organisierten, stellte der OÖSR die Kontaktpflege seiner Mitglieder (durch Veranstaltungen und Reisen) in den Vordergrund. Die Grünen 50+ fokussierten ihre Jahresprogramme auf seniorenpolitische Themensetzungen in der Vereinszeitung und in einem Symposion, sowie eine geringe Anzahl an Informations- und Freizeitveranstaltungen. Der LRH würdigt das mehrheitlich ehrenamtliche Engagement in den einzelnen Vereinen. Er sah bei einzelnen Seniorenorganisationen einen organisatorischen Loslösungsprozess von den politischen Parteien, der nicht zuletzt durch das Inkrafttreten einer Novelle zum Parteiengesetz, welche diverse Verpflichtungen und Beschränkungen mit sich bringt (Transparenz, Spendenverbote, Finanzierungsschranken), motiviert war. 11

18 Finanzmittel und Abwicklung des Förderprozesses 6.1. Aus Mitteln der Freien Wohlfahrt, Seniorenförderung erhielten die Seniorenorganisationen zwischen 2010 und 2012 rund 3,56 Millionen Euro. Das sind 61,3 Prozent aller aus dieser Finanzposition zur Verfügung stehenden Mittel: Höhe der Förderung für den laufenden Aufwand in Tausend Euro ,0 400,0 270,0 44, ,0 400,0 270,0 44, ,0 395,0 270,0 45, (SOLL) 452,5 200,0 275,0 40,5 Oö. Seniorenbund Pensionistenverband Oö. Oö. Seniorenring Die Grünen 50+ Berechnungskriterien für die Höhe der ausbezahlten Mittel je Träger waren in der SO nicht vorhanden. Auch die einzelnen Vereine konnten keine Information über die Herleitung der jeweiligen Förderhöhe geben. Auskunftsgemäß wurde deren Höhe durch politische Vertreter vorgegeben. Zwischen 2010 und 2012 zahlte das Land an den OÖSB, den PVOÖ und den OÖSR aus anderen (nicht von der SO verwalteten) Finanzpositionen weitere Euro: Rund Euro 8 stammten aus der Finanzposition Öffentlichkeitsarbeit 9 (in Form eines Leistungsaustausches für Inserate in Publikationen der Seniorenorganisationen) und rund Euro aus weiteren Posten 10. Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit verteilten sich wie folgt: PVOÖ Euro OÖSB Euro OÖSR Euro Die Seniorenorganisationen erhielten von 2010 bis 2012 folgende Gesamtmittel 11 : Verein Gesamtergebnis Oö. Seniorenbund , , , ,00 Pensionistenverand Oö , , , ,86 Oö. Seniorenring , ,35, , ,00 Die Grünen , , , ,00 Gesamtergebnis , , , ,86 8 Davon allein im Jahr 2012 rund Euro. 9 Ausgaben für Inserate in Vereinszeitungen, Kalender, Informationsbroschüren und sonstige Publikationen 10 Kleinspenden (Wandertage und Feste), Jubiläen, Seniorenkalender, Sportveranstaltungen und ortsgruppenbezogene Einzelunterstützungen 11 In dieser Darstellung sind nur direkte Zahlungen des Landes an die Seniorenorganisationen enthalten. Indirekte Zahlungen durch andere Organisationen, die Landesgelder erhalten und mit diesen unter anderem Inserate in Publikationen der Seniorenorganisationen schalten, sind nicht berücksichtigt. 12

19 6.2. Der LRH kritisierte die mangelnde Transparenz bezü glich des Zustandekommens der jeweiligen Förderhöhe. Dem LRH konnte nicht nachvollziehbar dargelegt werden, nach welchen Kriterien 12 die Förderhöhen bemessen wurden. Der LRH empfahl daher, solche Kriterien, die am Leistungsumfang der Seniorenorganisationen orientiert werden sollten, festzulegen. Der OÖSB, der PVOÖ und der OÖSR erhielten zusätzliche Gelder für Inserateinschaltungen des Landes in ihren Druckwerken. Diese Mittel ergänzten den für den laufenden Aufwand gewährten Förderungsbetrag teils maßgeblich. Der LRH empfahl, eigene Einnahmen bei der Bemessung der Förderhöhe stärker zu berücksichtigen Die Abwicklung des Förderungsprozesses mit den vier Seniorenorganisationen erfolgte einheitlich anhand des Förderhandbuches der SO, wobei dem eigentlichen Prozess (bis hin zur Beschlussfassung der Landesregierung über die Auszahlung der Fördermittel) eine Abstimmung der Förderhöhe auf politischer Ebene vorausging. Die Prozessschritte in der SO und die dabei erstellten Unterlagen waren mit einer Ausnahme in den Akten dokumentiert. Die SO verweigert dem PVOÖ für die Jahre ab 2010 die Bestätigung der widmungsgemäßen Fördermittelverwendung 13. Diese wird dem PVOÖ laut SO bestätigt, sobald der entsprechende Landesregierungsbeschluss betreffend die reduzierte Förderung des Jahres 2013 getroffen wird. Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung durch die SO erfolgte mittels kritischer Durchsicht der Verwendungsnachweisformulare. Diese enthielten neben Informationen zum Jahresabschluss einen Kennzahlenteil Der LRH anerkannte die Einführung von Standardprozessen in der SO betreffend die Antragstel lung, Gewährung und Prüfung von Förderungen. Allerdings dient seiner Ansicht nach der Prozess dem Vollzug einer vorgelagerten politischen Entscheidung. Der LRH zog aus der Korrespondenz und den geführten Interviews den Schluss, dass die Höhe der Förderung auf Ebene der einzelnen politischen Parteien festgelegt wurde. Er empfahl, die im Förderhandbuch dargestellte detaillierte Vereinsprüfung stichprobenweise zu nutzen. Dies macht die Vereinsrechenwerke für die SO als Förderstelle transparenter und erhöht die Kontrollsicherheit. Überdies regte er an, die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung künftig zumindest teilweise anhand von Originalbelegen durchzuführen. 12 Mit möglichen Kriterien wie den Mitgliederzahlen, dem Angebotsumfang der Vereine oder den Kräfteverhältnissen im Landtag konnte der LRH die konkrete Verteilung der Mittel nicht nachvollziehen. 13 Der PVOÖ erhielt im Jahre 2009 zusätzliche Landesmittel, die für den Umzug der Landesstelle gewidmet waren. Aus mehreren teilweise nicht im Einflussbereich des PVOÖ liegenden Gründen verzögerte sich dieser Umzug über den Prüfungszeitraum des LRH hinaus. Die SO regte an, dies zu berücksichtigen und die Förderung des laufenden Aufwands für das Jahr 2013 entsprechend zu kürzen. 13

20 Prüfungsergebnisse bei den Seniorenorganisationen 8.1. Die Seniorenorganisationen erheben auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene Informationen über die Inanspruchnahme ( Output ) ihrer Angebote. Die Berichte werden bei allen vier Vereinen in einer bundesweit einheitlichen inhaltlichen Gliederung für die jeweilige Bundesorganisation erstellt. Die SO verfügte über diese Informationen nicht Der LRH unterschied bei den Angeboten der Seniorenorganisationen zwischen politisch beeinflusster Interessensvertr etung und Serviceleistungen an Einzelpersonen (z.b. Beratung und Sprechtage, Sport- sowie Geselligkeitsveranstaltungen). Ein niederschwelliges, wohnortnahes Beratungsangebot ist nach Meinung des LRH ein Mehrwert, den die Seniorenorganisationen durch ihre flächendeckende Präsenz gewährleisten können. Weil die SO jedoch keine Daten über die in den Vereinen erbrachten Leistungen erhielt, konnten auf Fördergeberseite bis zum Prüfungszeitraum keine Schlüsse gezogen werden, inwieweit Unter- oder Überangebote bestehen. Der LRH empfahl der Fördergeberin, stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Seniorenorganisationen einzuwirken und inhaltliche Vorgaben (z.b. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkten) zu machen Die Vereine finanzierten ihre Vereinstätigkeiten in unterschiedlichem Umfang durch öffentliche Förderungen, Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse für eigene Druckwerke, Vermittlungsprovisionen für Mitgliederreisen und Inseratenerlöse. Die Landesmittel deckten unterschiedliche Anteile des laufenden Aufwands der Vereine ab. Während die Landesorganisationen des OÖSB und des PVOÖ rund 30 Prozent ihrer Gesamterträge aus den Landesmitteln erhielten, wurde der OÖSR zu rund 80 Prozent aus Landesgeldern finanziert. Bei den Grünen 50+ lag dieser Anteil bei über 95 Prozent. Angesichts ihrer Bemühungen um die Finanzierung der Vereinstätigkeit erzielten manche Seniorenorganisationen im Betrachtungszeitraum jährliche Überschüsse. Diese Mittel wurden in Abhängigkeit von der Rechtsform des jeweiligen Vereins als Bilanzgewinn fortgeschrieben oder den Rücklagen zugeführt. Ergebnis war, dass beim OÖSB, dem PVOÖ und dem OÖSR zum namhafte Kassa- und Bankstände vorhanden waren Nach Einschätzung des LRH verfügen die genannten Seniorenorganisationen über ausreichende Mittel. Die erzielten operativen Überschüssen sollten bei den zukü nftigen Fördervereinbarungen stärker berücksichtigt werden (z.b. kontinuierlicher Abbau durch Reduktion der Förderung oder einvernehmliche Zweckwidmung der zukünftigen Verwendung). 14

21 10.1. Der OÖSB, der PVOÖ und der OÖSR beantragten und erhielten neben den allgemeinen Vereinsförderungen auch Sonderförderungen für die Gestaltung einer Vereinshomepage (OÖSB), die Finanzierung zusätzlicher Beratungsangebote (OÖSB), die Unterstützung bei einem geplanten Umzug der Geschäftsstelle (PVOÖ) und die Stärkung der Regionalstrukturen (OÖSR) Der LRH empfahl aufgrund der guten finanziellen Ausstattung der Vereine, die Gewährung von Sonderförderungen kritisch zu hinterfragen. Diese sollen restriktiv gehandhabt und ein Finan zbedarf primär aus verfügbaren Mittelrücklagen bedeckt werden. Für dennoch gewährte Sonderförderungen wäre nach Ansicht des LRH eine Vereinbarung mit der SO zu schließen. Solche Abmachungen müssen ein klares Projektkonzept mit messbaren Zielen, inhaltlichen Konkretisierungen, sowie Zeitund Projektkostenplänen beinhalten. Die SO soll derartige Projekte unbedingt einer detaillierten Prüfung entsprechend dem Förderhandbuch der SO unterziehen Die Seniorenorganisationen wiesen gegenüber der SO die finanzielle Gebarung der Landesebene aus, nicht aber die Bezirks- und Ortsgruppenebene. Tatsächlich erfolgt die operative Vereinsarbeit auf allen drei Ebenen Die Beschränkung der Gebarungsmeldung auf die Landesebene hat zur Folge, dass die SO nach wirtschaftlicher Betrachtung nur einen unvollständigen Überblick über die geförderte Vereinstätigkeit hat. A us einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung wären für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und -höhe alle in OÖ operativ tätigen Ebenen der Vereine heranzuziehen. Der LRH empfahl der SO, mit den einzelnen Vereinen eine Lösung dieser Problematik auszuarbeiten. Dabei sollte jedoch auf die Besonderheiten des ehrenamtlichen Engagements Rücksicht genommen werden Die vier Seniorenorganisationen erhielten die Landesförderungen vorwiegend zur Abdeckung ihres laufenden Aufwands (vergleiche Punkt 6.1.). Der LRH zog deswegen den in den Statuten festgelegten Vereinszweck als Förderzweck heran, um die widmungsgemäße Verwendung zu beurteilen Der LRH stellte in seiner Prüfung die widmungsgemäße Verwendung der übertragenen Fördermittel fest, da er widmungsgemäße Ausgaben in jeweils zumindest der Höhe der empfangenen Landesförderungen nachvollziehen konnte. E r merkte für den OÖSR allerdings kritisch an, dass die von der Rechtspersönlichkeit des OÖSR umfassten Bezirks- und Ortsgruppen nicht in den Jahresabschlüssen des Vereins abgebildet waren. Er sah darin eine unvollständige Darstellung der Rechenwerke des Vereins, die ihre Aussagekraft beeinträchtigt und daher richtiggestellt werden muss. Noch während der Prüfung informierte der OÖSR den LRH, dass er bereits erste Schritte gesetzt hat, um in künftigen Abschlüssen eine vollständige Darstellung zu ermöglichen. 15

22 Weitere Seniorenförderungen Tagesheimstätten/Seniorenklubs Im Rahmen der Fördermaßnahmen für Senioren wurden Zuschüsse zum laufenden Aufwand von Tagesheimstätten gewährt. Hierbei wurden bis zu Euro pro Tagesheimstätte und Jahr vergeben wurden 43 Tagesheimstätten in 22 oö. Kommunen (ohne Linz) gefördert. Die Stadt Linz erhielt für 17 im Stadtgebiet betriebene Tagesheimstätten 2012 einen Gesamtbetrag von Euro. Darüber hinaus bezuschusste das Land den laufenden Aufwand von vier privaten Betreibern jährlich mit jeweils Euro. Insgesamt wurden jährlich rund Euro zur Verfügung gestellt. Schriftliche Förderungsrichtlinien für diese Maßnahmen gibt es nicht Unstrittig war für den LRH, dass Tagesheimstätten gerade in größeren Gemeinden und Städten den Senioren die Chance zur sozialen Teilhabe bieten. Die Gemeinden nehmen für den Betrieb solcher Tagesheimstätten daher hohe Haushaltsabgänge (zum Teil im hohen sechsste lligen Bereich) in Kauf. Dem LRH war jedoch unklar, welche konkreten (strategischen) Ziele mit der Fördermaßnahme zum laufenden Aufwand von Tagesheimstätten seitens des Landes verfolgt werden. Nicht nachvollziehbar war für den LRH, welchen Anreiz eine Förderung in Höhe von Euro pro Tagesheimstätte bei gleichzeitigen Betriebsabgängen von teils weit über Euro je Gemeinde bietet. Der LRH empfahl daher, die Weiterführung dieser Fördermaßnahme grundsätzlich zu überdenken Zu Punkt 13 erstattete die SO folgende Stellungnahme: Die Darstellung des Landesrechnungshofes, wonach die Betriebsabgänge zum Teil weit über Euro je Gemeinde liegen, kennzeichnet die Situation bei bereits über einen längeren Zeitraum etablierten Tagesheimstätten in größeren bzw. großen Gemeinden, in denen vielfach auch mehrere Standorte betrieben werden. Hier wird die Förderung der Abteilung Soziales nicht je Gemeinde, sondern je Standort zur Verfügung gestellt. Demgegenüber bewegen sich die Abgänge vor allem bei erst kurz in Betrieb befindlichen Tagesheimstätten (wie z. B. Neuhofen an der Krems) oder in mittleren Gemeinden (wie z. B. Gunskirchen), in einem wesentlich überschaubareren Bereich, sodass die Förderung in Höhe von Euro pro Tagesheimstätte diese Abgänge um bis zu ~ ein Drittel reduzieren. Bei bereits etablierten Tagesheimstätten spielen im Zusammenhang mit den Kosten die konkreten Angebote und Öffnungszeiten, die von den Gemeinden gestaltet werden, naturgemäß eine wesentliche Rolle. Angesichts des vordergründigen kommunalen Interesses an dieser Ausformung, im Hinblick auf verwaltungsökonomische Aspekte und auch das zur Verfügung stehende Budget wird darauf bei der Förderung der Abteilung Soziales keine Rücksicht genommen. Ziel der Förderung der Abteilung Soziales ist also, den Gemeinden einen Anstoß zur Realisierung von Tagesheimstätten zu geben allerdings soll sich diese Förderung nicht auf eine bloße Anschubfinanzierung beschränken, sondern einen ständigen Basisfinanzierungsbeitrag leisten. 16

23 Die Einstellung dieser Fördermaßnahme würde eine äußerst negative Signalwirkung haben und wird daher von der Abteilung Soziales abgelehnt Die Kosten für den Betrieb einer Tagesheimstätte hängen ganz wesentlich von den Öffnungszeiten ab. Je öfter bzw. länger eine Tagesheimstätte geöffnet ist, desto eher werden zusätzliche Personalressourcen und eigene Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine Mitnützung gemeindeeigener Veranstaltungsräumlichkeiten wird dann nicht mehr möglich sein. Die vom Land gewährte Pauschalförderung war unabhängig vom Leistungsangebot der jeweiligen Tagesheimstätte. Für eine Tagesheimstätte, die an fünf Tagen geöffnet ist, erhält eine Gemeinde dieselbe Förderung wie für eine Tagesheimstätte, die nur an einem Nachmittag pro Woche öffnet. Wenn es wie die SO schreibt Ziel des Landes ist, den Gemeinden einen konkreten Anstoß zur Realisierung von Tagesheimstätten zu geben, wäre aus Sicht des LRH zu überlegen, anstelle einer laufenden, undifferenzierten Förderzuwendung gezielte Anschubfinanzierungen zu gewähren. Zudem fallen im Rahmen einer laufenden Förderbeziehung regelmäßig zusätzliche Bearbeitungskosten (beim Land und der Gemeinde) an. Betreubares Wohnen Im Rahmen der Fördermaßnahmen zur Wohnraumschaffung wurden von der Abteilung Wohnbauförderung (WO) Projekte für betreubares Wohnen mittels vergünstigten Förderdarlehen unterstützt. Die zusätzliche Errichtung eines Liftes wurde zu jeweils 50 Prozent von der WO und der SO gefördert. Die WO gewährte für den Lift ein begünstigtes Darlehen. Die SO förderte die restlichen 50 Prozent der Kosten mittels nicht rückzahlbarem Direktzuschuss (maximal jedoch Euro). In den Jahren 2010 bis 2012 wurden jährlich rund Euro für durchschnittlich rund 20 Projekte zur Verfügung gestellt. Seit der letzten Novelle der Oö. Neubauförderungs-Verordnung zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz 2012 werden Projekte für betreubares Wohnen nicht mehr gefördert. An dessen Stelle treten nun Fördermaßnahmen zum altersgerechten Wohnen. Mit der Umstellung dieser Fördermaßnahmen wurde in der SO die Förderung von Lifteinbauten eingestellt. Es werden nur noch bereits begonnene Projekte gefördert. In der SO geht man von maximal zehn Projekten für 2013 und 2014 aus. Somit ergibt sich daraus ein maximaler Budgetrahmen von Euro, der für diese auslaufenden Fördermaßnahmen benötigt wird. Nach den Richtlinien für betreubares Wohnen sind für die jeweilige Anlage ein Gemeinschaftsraum sowie ein Büro für eine Ansprechperson und ein allgemeines behindertengerechtes WC vorzusehen. Zu den Anschaffungskosten, die von den jeweiligen Gemeinden getragen werden, gewährte die SO einen Direktzuschuss von bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal aber Euro erfolgte unter diesem Ansatz zusätzlich eine Förderung über Euro zur Ausstattung des Projektes Smart Home Pichling Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt der Stadt Linz, welches das Ziel verfolgt, den Lebensalltag älterer Menschen verstärkt durch den Einsatz von neuen Medien zu erleichtern. 17

24 14.2. Da die Fördermaßnahmen für Lifteinbauten grundsätzlich auslaufen, die begonnenen Restprojekte betraglich überschaubar sind und überdies im Rahmen der zum Prüfungszeitpunkt laufenden Überarbeitung des Bedarfs- und Entwicklungsplans zur Pflegevorsorge älterer Menschen (BEP) über Alternativen nachgedacht wird, nahm der LRH von einer eingehenden Prüfung Abstand. Sehr positiv sah der LRH, dass die SO im Rahmen diverser Pilotprojekte Akzente in Richtung Weiterentwicklung seniorenspezifischer Wohnformen setzt. Seniorenerholungsaktion Im Rahmen der Fördermaßnahme Erholungsaktion für Pensionisten wurden vom Land OÖ jährlich rund Euro Kur- und Urlaubsunterstützung an Seniorinnen und Senioren ausbezahlt. Die Maßnahme erstreckte sich auf rund Fälle pro Jahr und richtete sich in erster Linie an die rund Ausgleichszulagenbezieher in OÖ (die SO geht davon aus, dass rund 50 Prozent davon ausreichend mobil sind). Seniorinnen und Senioren konnten dabei eine Förderung für bis zu drei Urlaubswochen pro Jahr beantragen, wobei eine Mindestaufenthaltsdauer von vier Nächtigungen je Woche bestand. Die Förderung wurde in Höhe der Hälfte der nachgewiesenen Kosten, mindestens aber 60 Euro und maximal 90 Euro pro Woche, ausbezahlt. Der Zuschuss konnte bis spätestens drei Monate nach Ablauf der Reise beantragt werden. Verspätete Anträge werden von Seiten der SO nicht berücksichtigt. Grundsätzlich ist jede Art von Reise in Österreich, sowie in angrenzende Nachbarländer und in den EU-Raum förderbar. Anträge zu Reisen außerhalb des EU-Raums werden von Seiten der SO nicht berücksichtigt Im Zuge der Analyse stellte der LRH fest, dass ein gleichbleibender Kreis von rund 700 Personen jährlich die Förderung in Anspruch nimmt. Im Hinblick auf die gesamte potenzielle Zielgruppe schien dem LRH die Gesamtwirkung der Fördermaßnahme eher gering. Zudem kritisierte der LRH, dass die Kosten der Förderungsabwicklung im Verhältnis zum geleisteten Zuschuss relativ hoch waren. Der LRH empfahl daher, die Weiterführung dieser Fördermaßnahme g rundsätzlich zu überdenken und im Falle einer Weiterführung die Bearbeitungskosten jedenfalls zu analysieren und zu reduzieren Zu den Bearbeitungskosten merkte die SO an, dass die kritisierte Höhe der Bearbeitungskosten nicht zuletzt auf Unschärfen in der Kostenrechnung zurück zu führen ist. Zudem ist zum Angebot der Seniorenerholungsaktion festzuhalten, dass es sich bei den geförderten Personen um besonders einkommensschwache Bevölkerungsschichten handelt, für die die Finanzierung eines Kur- oder Erholungsurlaubes oftmals eine enorme finanzielle Herausforderung darstellt. Damit wird die Zielsetzung in der strategischen Planung innerhalb der Abteilung Soziales Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von SeniorInnen verfolgt. Abschließend wird von der SO festgehalten, dass eine stärkere Steuerung der Seniorenförderung (auch unter Berücksichtigung von eventuellen gegenteiligen Effekten auf Grund von Verwaltungsvereinfachungen) zu einem erhöhten Personalbedarf in der Abteilung Soziales vor allem im Bereich der höheren Verwendungen führen wird. 18

25 15.4. Die Kosten- und Leistungsrechnung des Landes verfolgt unter anderem den Zweck, steuerungsrelevante Informationen (auch für die jeweilige Abteilung selbst) zu generieren. Gerade auch im Bereich von Kleinförderungen muss regelmäßig beurteilt werden, ob die anfallenden Verwaltungskosten in einem aus Effizienzüberlegungen noch akzeptablen Verhältnis zu den ausgeschütteten Förderungen stehen. Daher sollte die SO nach einer verbesserten Aussagekraft ihrer Kosten- und Leistungsrechnung streben. Grundsätzlich begrüßte der LRH, dass die SO Maßnahmen für die Gruppe der sozial schwächeren älteren Menschen anbietet. Die SO ging aber in ihrer Stellungnahme auf den Kritikpunkt, nämlich dass die Gesamtwirkung der Fördermaßnahme auf die potenzielle Zielgruppe gering scheint, nicht ein. Sie konnte daher die Bedenken des LRH nicht zerstreuen. Der LRH war nicht der Meinung, dass eine stärkere Steuerung der Seniorenförderung zu einem deutlich höheren Personaleinsatz führt, da die Seniorenförderung ein überschaubarer Bereich ist. Wenn man der Seniorenarbeit insgesamt aber auf Landesebene eine andere Priorität beimisst (siehe Empfehlung zu Punkt 3.2.), müssten Aufgaben ohnedies neu zugeordnet und damit auch die Personalressourcen neu geplant werden. 2 Beilagen Linz, am 6. August 2013 Friedrich Pammer Direktor des Oö. Landesrechnungshofes 19

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