Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 239. Organschaft Ziele der körperschaft und gewerbesteuerlichen

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1 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 238 Organschaft Ziele der körperschaft und gewerbesteuerlichen Organschaft Verrechenbarkeit von Verlusten in Unternehmensgruppen Vermeidung von Fehlern, die zur Unwirksamkeit der steuerlichen Organschaft führen 1 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 239 Wesentliche Voraussetzungen der steuerlichen Organschaft Gewinnabführungsvertrag Zivilrechtlich wirksamer EAV Mindestlaufzeit des EAV Verlustübernahme Finanzielle Eingliederung Mehrheit der Stimmrechte 2

2 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 240 Tatsächliche Durchführung der steuerlichen Organschaft Tatsächlicher Vollzug Abführung des gesamten Gewinns Übernahme des Verlustes der Organgesellschaft durch den Organträger 3 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 240 Tatsächliche Durchführung der steuerlichen Organschaft Keine schädliche Beendigung des EAV Beendigung innerhalb der Mindestlaufzeit Unschädlich bei wichtigem Grund Liegt kein wichtiger Grund vor, gilt die Organschaft von Anfang an als nicht durchgeführt 4

3 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 243 Steuerliche Auswirkungen der Nichtanerkennung Die Folgen des 14 KStG bzw. 2 Abs. S. 2 GewStG treten nicht ein Organgesellschaft wird nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften zur KSt und GewSt herangezogen Vorgenommene GA wird zur vga Vorgenommener Ausgleich des Verlustes wird zur verdeckten Einlage 5 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 243 Steuerliche Auswirkungen der Nichtanerkennung Die Folgen des 14 KStG bzw. 2 Abs. S. 2 GewStG treten nicht ein Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos gem. 27 KStG Erhöhung der AK Kein einheitlicher Betrieb mehr Zinsschranke Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen finden wieder statt R 7.1 Abs. 5 S. 3 u. 4 GewStR

4 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 244 Fehler bei der Begründung der Organschaft Unwirksamkeit des EAV Zivilrechtliche Unwirksamkeit Nichtbeachtung der Schriftform Nichtbeachtung der Mehrheitserfordernisse Fehlende notarielle Beurkundung Fehlende Eintragung im Handelsregister 7 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 246 Fehler bei der Begründung der Organschaft Steuerliche Anforderungen an den EAV Mindestlaufzeit 5 Jahre Zeitjahre; keine Wirtschaftsjahre anders jedoch FG Düsseldorf, Urteil vom , 6 K 4601/07; rkr. (DStR 31/2010, S. VII) Starttermin Eintragung ins Handelsregister Im Vertrag sollte eine dynamische Berechnung der Mindestlaufzeit vorgesehen werden 8

5 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 247 Fehler bei der Begründung der Organschaft Verlustübernahme / 302 AktG Form Vfg. der OFD Rheinland vom ist nicht mehr zu beachten! Übliche Formulierung i.s.d. BFH ( Beschluss vom / ) und des BMF Schreibens vom , DStR 2010, S. 2193, reicht wieder aus! 17 KStG wird durch das JStG 2010 nicht geändert! 9 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 250 Fehler bei der Begründung der Organschaft Verlustübernahme / 302 AktG Vertragsklausel i.s.d. BFH Die (Organträgerin) ist entsprechend den Vorschriften des 302 AktG verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. 10

6 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 250 Heilung eines steuerlich unwirksamen EAV Vertragsänderung/ ergänzung Anpassung muss zivilrechtlich wirksam erfolgen keine rückwirkende Heilung für vergangene Wj. möglich, Unklarheiten für das Jahr der Änderung (wirkt die Änderung auf den Beginn des Jahres der Änderung zurück?) Beendigung und Neuabschluss 11 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 255 Fehler bei der Durchführung Abführung des ganzen Gewinns Keine steuerliche sondern handelsrechtliche Größe Unter Beachtung von 301 AktG, 300 AktG, 268 Abs. 8 HGB auch für GmbH s gem. 17 S. 2 Nr. 1 KStG 12

7 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 255 Fehler bei der Durchführung Unrichtige Handelsbilanz Jahresüberschuss nach BGH unter Beachtung der ordnungsmäßigen Bilanzierung Übereinstimmung mit den GoB Fehlen eines Bilanzpostens könnte schädlich sein Unrichtiger Ausweis eines Bilanzpostens ist wohl unschädlich, wenn das Bilanzergebnis nicht wesentlich verfälscht wird 13 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 257 Fehler bei der Durchführung Abführung ohne Ausgleich vorvertraglicher Verluste Steuerlich nicht ordnungsgemäß durchgeführt Heilung durch Auflösung vorvertraglicher Kapital /Gewinnrücklagen möglich 14

8 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 259 Fehler bei der Durchführung Verstoß gegen das Abführungsverbot gem. 268 Abs. 8 HGB Unschädlich, soweit ausreichend freies Kapital vorhanden ist 15 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 261 Fehler bei der Durchführung Abführung vorvertraglicher Rücklagen auch für Gewinnvorträge Schädlich, da nicht in 301 AktG erfasst Grund: Schutz der außenstehenden Minderheitsaktionäre Ausschüttung ist aber möglich 16

9 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 262 Fehler bei der Durchführung Ausgleichszahlungen außenstehende Anteilseigner Zivilrechtlich nichtig, wenn der Ausgleichsanspruch im EAV fehlt! Verzicht auf einen Ausgleichsanspruch ist denkbar Steuerliche Probleme in Bezug auf die Höhe 17 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 264 Fehler bei der Beendigung Nutzung von Umwandlungen Wichtiger Grund für die vorzeitiger Beendigung können sein: Einbringung, Verschmelzung oder Spaltung Unterjähriger Wegfall der finanziellen Eingliederung Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres möglich 18

10 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 265 A AG B AG Fehler bei der Beendigung Beispiel X AG Veräußerung 100% mit Wirkung X AG EAV Verschmelzung rückwirkend Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 267 Gesellschafterliste / finanzielle Eingliederung Neufassung 16 Abs. 1 GmbHG/MoMiG Legitimationswirkung der Gesellsachafterliste Auswirkungen auf die Organschaft? Ausübung der Stimmrechte zu welchem Zeitpunkt i.s.d. 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG 20

11 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 268 V GmbH T GmbH Gesellschafterliste Beispiel Veräußerung T GmbH mit Wirkung Kaufvertrag vom % Gesellschafterliste am E AG beim HR Eintragung am Gewünschte Organschaft Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 269 Gesellschafterliste / finanzielle Eingliederung Neufassung 16 Abs. 1 GmbHG/MoMiG Legitimationswirkung der Gesellsachafterliste Ausübung der Gesellschaftsrechte Gewinnausschüttung Stimmrecht 22

12 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 270 Gesellschafterliste / finanzielle Eingliederung 40 Abs. 1 GmbHG Grundsatz: Gesellschafterliste ist vom Gf einzureichen 40 Abs. 2 S. 1 GmbHG Mitwirkung eines Notars: Gesellschafterliste ist vom Notar einzureichen Frist: binnen zwei Wochen so das Schrifttum nach Wirksamwerden 23 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 271 Gesellschafterliste / finanzielle Eingliederung Rechtswirkungen der Legitimation Ehemalige Gesellschafter bleiben bis zur Eintragung Gesellschafter Gesellschaftsrechte auch Stimmrechte bleiben somit noch beim alten Gesellschafter Vom neuen Gesellschafter vorgenommene Maßnahmen sind schwebend unwirksam 24

13 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 273 Gesellschafterliste / finanzielle Eingliederung Rückbezug der Legitimation Ausübung von Gesellschaftsrechten schon vor der Aufnahme in die Gesellschafterliste 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG Stimmrechtsausübung von Anfang an, wenn die geänderte Liste unverzüglich in das HR aufgenommen wird unverzüglich: noch ungeklärte Zeitspanne! Erwerber muss alles in seiner Macht stehendes veranlassen, um Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 275 Gesellschafterliste / finanzielle Eingliederung Zustehen der Stimmrechte Neben dem Gehören ist auch das Ausüben erforderlich Treuhandverhältnisse Treuhänder verfolgt Eigeninteressen und nimmt diese durch Stimmrechtsausübung wahr Zurechnung weder beim Treuhänder (keine Beteiligung) noch beim Treugeber (keine Stimmrechte) 26

14 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 279 Gesellschafterliste / finanzielle Eingliederung Auswirkungen auf die st. Organschaft Stimmrechte werden dem Erwerber ab dem Wirksamwerden des Anteilsübergangs zugerechnet Auf die tatsächliche Stimmrechtsausübung kommt es hier nicht an die abstrakte Möglichkeit reicht aus Regelungsintention des 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG es soll kein Nachteil im Hinblick auf die Ausübung der Stimmrechte entstehen 27 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 283 Lösungsansatz zum Fallbeispiel Seite 268 Organschaft zum ist grundsätzlich möglich Finanzielle Eingliederung liegt vom Beginn des Wj. vor Empfehlung jedoch: Klärung mit der Finanzverwaltung (evt. i.r. einer verbindlichen Auskunft) 28

15 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 283 Ausgleichszahlungen BFH vom , BStBl II 2010, 407 Anerkennung der Organschaft steht entgegen, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher variabler Ausgleichsanspruch vereinbart wird. 29 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 289 Ausgleichszahlungen BMF vom , BStBl I 2010, 372 Nichtanwendungserass Es darf aber der feste Mindestbetrag den Mindestausgleich gem. 304 Abs. 2 S. 1 AktG nicht unterschreiten! 30

16 Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 289 Ausgleichszahlungen BMF vom , BStBl I 2010, Abs. 2 S. 1 AktG 2) Als Ausgleichszahlung ist mindestens die jährliche Zahlung des Betrags zuzusichern, der nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen, jedoch ohne Bildung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelne Aktie verteilt werden könnte

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