Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Leistung Arbeitnehmer (Sozialversicherung der Leistungsempfänger) Horizontale Revision.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Leistung Arbeitnehmer (Sozialversicherung der Leistungsempfänger) Horizontale Revision."

Transkript

1 Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II (Sozialversicherung der Leistungsempfänger) Horizontale Revision

2 Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag 1 2. Zusammenfassung 1 3. Revisionsergebnisse Ergebnisse der Einzelfallprüfung Sozialversicherung Ergebnisse der Einzelfallprüfung zum Vorrang des Kinderzuschlags Interne Kontrollsysteme 5 Anlage Abkürzungsverzeichnis September 2014

3 1. Revisionsauftrag Der Vorstand der BA hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Interne Revision SGB II beauftragt, das Thema Leistung Arbeitnehmer zu prüfen. Durch die Revision sollte auf Wunsch des verantwortlichen Geschäftsbereiches der Zentrale der BA die Ordnungsmäßigkeit der Entscheidungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung im Zusammenhang mit der Gewährung von Arbeitslosengeld II festgestellt werden. Daraus ergaben sich für die Revision folgende Zielfragen: Erfolgen ordnungsgemäße Entscheidungen zum Vorliegen der Versicherungspflicht und wird dabei der Vorrang der Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geprüft? Werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in richtiger Höhe erbracht, wenn weiteres beitragspflichtiges Einkommen erzielt wird? Wird bei rückwirkender Aufhebung der Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II zutreffend über die Rückforderung der Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge entschieden? Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitragszuschusses zu den Versicherungsbeiträgen nach 26 SGB II vor und wird dieser in zutreffender Höhe festgesetzt? Werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ggf. rechtswidrig erbracht, weil potenzielle Fälle mit Anspruch auf Kinderzuschlag als solche nicht erkannt werden? Sind die Internen Kontrollsysteme der ge darauf ausgerichtet, Fehler bei der Entscheidung über die Kranken- und Pflegeversicherung der Leistungsempfänger zu vermeiden/zu vermindern? Die Beurteilung von datenschutzrechtlichen Aspekten und IT-Kontrollen war nicht Gegenstand dieser Revision. 2. Zusammenfassung 1 Die aktuell festgestellten Fehlerquoten bei den Entscheidungen zum Themenbereich Sozialversicherung verfehlen immer noch das geschäftspolitisch angestrebte Ziel, die Fehlerquote in diesem Bereich insgesamt und auch in Teilbereichen nachhaltig auf unter 5 % zu senken. In den geprüften ge wurde zu allen in die Prüfung einbezogenen Themenbereichen Handlungsbedarf identifiziert. Eine einfachere IT-Handhabung und Rechtsvereinfachungen können einen maßgeblichen Beitrag zur Fehlervermeidung leisten. Zugleich unterstützen entsprechende Ansätze die Umsetzung von Leistungsversprechen des Programms BA 2020, die darauf abzielen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch neuartige und effiziente IT-Lösungen in der täglichen Arbeit zu unterstützen und bürokratischen Aufwand zu reduzieren. 1 = hohes Risiko; = mittleres Risiko; = niedriges Risiko September

4 51 von 458 geprüften Entscheidungen zum Themenbereich Sozialversicherung (11 %) entsprachen nicht den Regelungen. Nahezu alle Befragten benannten umständliche Umgehungslösungen für die Eingabe bestimmter Sachverhalte in der IT-Fachanwendung A2LL sowie die Komplexität des Sozialversicherungsrechts als vorrangig ursächlich (Ziffer 3.1). Von den 60 hierzu geprüften Bedarfsgemeinschaften war in 47 Fällen (78 %) in den Leistungsakten für die Interne Revision keine Prüfung des Anspruchs auf Kinderzuschlag nachvollziehbar. Risiken hinsichtlich einer unrechtmäßigen Abführung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ergaben sich bei 19 der 47 fehlerhaften Fälle (40 %). Durch die Nutzung der verfügbaren Arbeitshilfen ließen sich diese Risiken aus Sicht der Internen Revision reduzieren (Ziffer 3.2). Grundsätzlich waren die Internen Kontrollsysteme der ge auf eine Verbesserung der Fehlersituation bei der Sozialversicherung der Leistungsempfänger ausgerichtet. Optimierungsbedarf besteht aus Sicht der Internen Revision bei der Wahrnehmung der Fachaufsicht (Ziffer 3.3). 3. Revisionsergebnisse 3.1 Ergebnisse der Einzelfallprüfung Sozialversicherung 51 von 458 geprüften Entscheidungen zum Themenbereich Sozialversicherung (11 %) entsprachen nicht den Regelungen. Nahezu alle Befragten benannten umständliche Umgehungslösungen für die Eingabe bestimmter Sachverhalte in der IT-Fachanwendung A2LL sowie die Komplexität des Sozialversicherungsrechts als vorrangig ursächlich. Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) sind nach 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V versicherungspflichtig zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und nach 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a SGB XI zur gesetzlichen Pflegeversicherung (PV), soweit sie nicht familienversichert sind. Sollbeschreibung Erzielen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) während des Bezugs von Alg II zusätzlich beitragspflichtiges Einkommen, das zu einer Anrechnung auf den Leistungsbezug führt, mindern sich in der Folge die zur KV und PV zu zahlenden Beiträge ( 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V, 57 Abs. 1 SGB XI). Wird die Entscheidung über die Bewilligung von Alg II rückwirkend für mindestens einen Tag vollständig aufgehoben und die Leistung zurückgefordert, hat die ge zu entscheiden, ob eine Rückforderung der gezahlten Beiträge durch den elb nach 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II i. V. m. 335 Abs. 1, 2 und 5 SGB III in Betracht kommt oder das Bundesversicherungsamt die für diesen Zeitraum entrichteten Beiträge zur KV und PV zu erstatten hat. Bezieherinnen und Bezieher von Alg II und Sozialgeld, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weder versicherungspflichtig noch familienversichert sind, erhalten nach 26 SGB II für die Dauer des Leistungsbezugs einen Zuschuss zu den Beiträgen. Als Zuschuss wird maximal der halbierte Beitrag im Basistarif in vollem Umfang übernommen. Für die private Pflegeversicherung gilt Entsprechendes. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten ist der im aktuellen Beitragsbescheid ausgewiesene Beitrag als Zuschuss zu übernehmen. September

5 In den 60 geprüften Bedarfsgemeinschaften (BG) wurden in den in diese Revision einbezogenen Themenbereichen der Sozialversicherung insgesamt 458 Entscheidungen getroffen. 51 Entscheidungen (11 %) entsprachen nicht den Regelungen. Überwiegend waren die nicht zutreffenden Entscheidungen auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung (21 Entscheidungen) zurückzuführen. Daneben war bei 18 Entscheidungen der Sachverhalt für die Interne Revision nicht nachvollziehbar aufgeklärt. Bei 12 Entscheidungen lagen Rechen- bzw. Übertragungsfehler vor, die weit überwiegend durch die Nichtbeachtung einer Umgehungslösung in A2LL (erforderliche manuelle Hochrechnung von Teilmonatsbeträgen) entstanden waren. Zum Vorliegen der Versicherungspflicht und zum Vorrang der Familienversicherung wurden insgesamt 191 Entscheidungen geprüft. Davon waren 10 Entscheidungen (5 %) nicht zutreffend (Pflichtversicherung: 5 %, Familienversicherung: 6 %). In den 60 geprüften BG war bei 86 Entscheidungen ein beitragspflichtiges Einkommen und bei 2 Entscheidungen ein Einkommen aus hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit anzurechnen. Davon waren 9 Entscheidungen (10 %) nicht zutreffend. Diese 9 Entscheidungen entfielen auf Einkommen aus einem Midi-Job (1), Einkommen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (3) sowie auf sonstiges beitragspflichtiges Einkommen (5). Von den 60 geprüften Fällen mit rückwirkender Aufhebung der Entscheidung über die Bewilligung des Alg II waren bei 18 Entscheidungen (30 %) die Beiträge zur gesetzlichen KV/PV nicht den Regelungen entsprechend rückabgewickelt worden. Über die Gewährung eines Beitragszuschusses für die private/freiwillige Versicherung war bei 59 der 60 geprüften Entscheidungen (98 %) dem Grunde nach zutreffend entschieden worden. Hinsichtlich der Höhe des Beitragszuschusses waren 13 Entscheidungen (22 %) nicht ordnungsgemäß getroffen worden, weil kein aktueller Beitragsnachweis vorlag (10), die Vergleichsberechnung nicht plausibel war (1) sowie der Beitragszuschuss trotz aktuellen Beitragsnachweises in falscher Höhe festgelegt worden war (2). Die Interne Revision hat Fach- und Führungskräfte der geprüften ge dazu befragt, welche Ursachen sie für die Bearbeitungsfehler bei den Entscheidungen zur Sozialversicherung der Leistungsempfänger sehen. Nahezu alle Befragten benannten umständliche Umgehungslösungen für die Eingabe bestimmter Sachverhalte in der IT-Fachanwendung A2LL sowie die Komplexität des Sozialversicherungsrechts als vorrangig ursächlich. Eine anwenderfreundlichere IT-Unterstützung und die Umsetzung bereits vorliegender Vorschläge der BA zur Rechtsvereinfachung (Eintritt der Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Alg II mit Vollendung des 15. Lebensjahres, Einführung eines pauschalen monatlichen Gesamtbeitrags zur KV/PV für Bezieher von Alg II) würden nach Einschätzung der Interviewten zur Senkung der Fehlerquoten beitragen. Die Fehlerarten, die die Interne Revision identifiziert hat, stützen die Ansicht, dass Umgehungslösungen in der IT-Fachanwendung A2LL und die Komplexität des Rechts für einen hohen Anteil der Bearbeitungsfehler ursächlich sind. Auch die Interne Revision sieht in einer anwenderfreundlichen Ausgestaltung Feststellungen Beitragshöhe bei Einkommen Rückwirkende Aufhebung Versicherungspflicht/Familienversicherung Beitragszuschuss Ursachen Bewertung September

6 der Nachfolge-IT-Anwendung ALLEGRO sowie in Rechtsvereinfachungen, wie sie die BA und auch der Bundesrechnungshof empfohlen haben, einen maßgeblichen Beitrag zur Senkung der Fehlerquote. Die ge können darüber hinaus auch einen eigenen Beitrag zur Verbesserung der Fehlersituation leisten. Die Interne Revision empfiehlt den ge, bei der Erstattung von KV- und PV-Beiträgen in Rückrechnungssituationen die Bearbeitungshinweise der HEGA 06/2013 lfd. Nr. 07 zu beachten und die dort genannten einschlägigen Arbeitshilfen anzuwenden sowie Entscheidungen über die Höhe eines Beitragszuschusses zur privaten KV/PV immer auf der Basis eines aktuellen Beitragsnachweises zu treffen. Empfehlungen an die ge 3.2 Ergebnisse der Einzelfallprüfung zum Vorrang des Kinderzuschlags Von den 60 hierzu geprüften Bedarfsgemeinschaften war in 47 Fällen (78 %) in den Leistungsakten für die Interne Revision keine Prüfung des Anspruchs auf Kinderzuschlag nachvollziehbar. Risiken hinsichtlich einer unrechtmäßigen Abführung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ergaben sich bei 19 der 47 fehlerhaften Fälle (40 %). Durch die Nutzung der verfügbaren Arbeitshilfen ließen sich diese Risiken aus Sicht der Internen Revision reduzieren. Soweit mit hinreichender Sicherheit ein vorrangiger Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ), ggf. unter Berücksichtigung von Wohngeld, für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bestehen würde (Prognose), ist der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II abzulehnen mit der Folge, dass auch keine Beiträge zur KV und PV zu zahlen sind. Um einen Anspruch auf KiZ mit hinreichender Sicherheit festzustellen, muss eine Vergleichsberechnung durchgeführt und in der Leistungsakte dokumentiert werden. Von den 60 geprüften Bedarfsgemeinschaften war in 47 Fällen (78 %) in den Alg II-Akten für die Interne Revision keine Prüfung des KiZ-Anspruchs nachvollziehbar. Hinsichtlich der Abführung von Beiträgen zur KV/PV ergaben sich in diesen 47 Fällen folgende Fallgestaltungen: Sollbeschreibung Feststellungen In 6 Fällen erfolgte unabhängig von einem potenziellen KiZ-Anspruch - eine Überzahlung der Beiträge zur KV/PV, weil trotz des Bezugs von beitragspflichtigem Einkommen die Beiträge zur KV/PV nicht gemindert worden waren. In 13 Fällen bestand das Risiko einer möglichen Überzahlung von Beiträgen zur KV/PV, weil trotz der ordnungsgemäßen Einkommensanrechnung weiterhin Alg II einschließlich KV/PV Beiträgen gezahlt wurde. Im Falle eines Anspruchs auf KiZ wären neben Alg II auch die Beiträge zur KV/PV überzahlt. In 28 Fällen ergab sich keine Überzahlung von KV/PV Beiträgen, weil aufgrund der ordnungsgemäßen Anrechnung des beitragspflichtigen Einkommens KV/PV Beiträge nicht mehr gezahlt wurden. September

7 Risiken hinsichtlich einer unrechtmäßigen Abführung von KV/PV Beiträgen ergaben sich damit bei 19 der 47 fehlerhaften Fälle (40 %). Ursächlich für das Nichterkennen entsprechender Fälle war u. a., dass der zur Verfügung stehende Berechnungsbogen (vgl. Arbeitshilfe zum Erkennen potenzieller Fälle mit Anspruch auf KiZ ) oder andere Arbeitshilfen zum überschlägigen Erkennen eines KiZ-Anspruchs in den ge nicht genutzt wurden. In Fällen mit unaufgeklärtem potenziellen KiZ-Anspruch besteht das Risiko einer rechtswidrigen Gewährung von Alg II und damit verbunden einer rechtswidrigen Abführung von KV/PV-Beiträgen. Durch die Nutzung der verfügbaren Arbeitshilfen ließe sich das Risiko aus Sicht der Internen Revision reduzieren. Möglicherweise unterbleibt die Nutzung aufgrund der Vielzahl erforderlicher Arbeitsschritte und sich ergebender Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern. Erhebungen zu dieser Problematik wurden im Rahmen der Revision, die auf die Abführung von KV/PV-Beiträgen fokussiert war, nicht vorgenommen. Die Interne Revision empfiehlt den ge, Fälle mit potenziellem Anspruch auf KiZ durch Nutzung der verfügbaren Arbeitshilfen zu identifizieren, ggf. die erforderliche Vergleichsberechnung durchzuführen und dies in der Leistungsakte zu dokumentieren. Laufende Bestandsfälle können darüber hinaus unter Zuhilfenahme des operativen Datensatzes identifiziert werden. Ursachen Bewertung Empfehlung an die ge 3.3 Interne Kontrollsysteme Grundsätzlich waren die Internen Kontrollsysteme der ge auf eine Verbesserung der Fehlersituation bei der Sozialversicherung der Leistungsempfänger ausgerichtet. Optimierungsbedarf besteht aus Sicht der Internen Revision bei der Wahrnehmung der Fachaufsicht. Um die recht- und zweckmäßige Umsetzung der Leistungen sowie eine entsprechende Mittelverwendung sicherzustellen, richten die ge Interne Kontrollsysteme (IKS) ein, die bei Fehlern Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Verringerung vorsehen. Kontrollmaßnahmen gewährleisten die Umsetzung der im Rahmen des IKS festgelegten Maßnahmen. Zu den Kontrollen gehören organisatorische Sicherungsmaßnahmen (systembasierte Kontrollen) und die Kontrolltätigkeiten im Rahmen der Fachaufsicht. Form und Umfang der Fachaufsicht hängen dabei von der im Rahmen der Risikobeurteilung individuell erarbeiteten Risikostrategie ab. Im Dezember 2009 war der geschäftspolitische Schwerpunkt im SGB II Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen um das Handlungsfeld Durchführung der Sozialversicherung ergänzt worden mit dem Ziel, die Fehlerquote in diesem Bereich insgesamt und auch in Teilbereichen nachhaltig auf unter 5 % zu senken. Die geprüften ge gaben an, in der Folgezeit eine bzw. mehrere der folgenden Maßnahmen zur Senkung der Fehlerquote ergriffen zu haben: Sollbeschreibung Feststellungen Durchführung von Schulungen zur Sozialversicherung der Leistungsempfänger (teilweise wiederholt) Festlegung von fachlichen Zuständigkeiten für das Thema Sozialversicherung auf Sachbearbeitungsebene September

8 Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der ortsansässigen AOK zur zeitnahen Behebung erkannter Fehler im Bereich der KV/PV Thematisierung der Fehlerschwerpunkte auf Dienstbesprechungen, insbesondere im Nachgang zu entsprechenden Feststellungen bei vertikalen Revisionen oder Prüfungen durch Krankenkassen/das Bundesversicherungsamt Aufnahme des Themas Sozialversicherung mit verbindlichen Festlegungen zur Fallprüfung in das Fachaufsichtskonzept Nutzung des Tools Unterstützung der Fachaufsicht (UFa-Tool) zur Durchführung der Fachaufsicht im Bereich Sozialversicherung Risikoorientierte Fallauswahl zu prüfender Fälle durch Nutzung einer Abfrage aus dem operativen Datensatz Die Angaben der ge konnten durch die Interne Revision weit überwiegend anhand entsprechender Belege nachvollzogen werden. Zur Fachaufsicht ergaben sich aus der Prüfung vorgelegter Unterlagen folgende Erkenntnisse: In allen geprüften ge lagen Fachaufsichtskonzepte mit speziellen Regelungen zur Fachaufsicht im Bereich der KV und PV vor. Alle Fachaufsichtskonzepte enthielten hinsichtlich der Sozialversicherung der Leistungsempfänger/-innen alle verpflichtenden Bestandteile entsprechend des Handbuches Interne Kontrollsysteme. Alle geprüften ge nutzten für die Durchführung der Fachaufsicht im Bereich Sozialversicherung ein UFa-Tool. In 3 ge war nicht nachvollziehbar dokumentiert, ob und welche Maßnahmen aus den im Rahmen der Fachaufsicht festgestellten Defiziten abgeleitet und nachgehalten worden waren. In 2 ge war die Selektion der Prüffälle anhand der Abfrage aus dem operativen Datensatz nicht auf die relevanten Prüffragen des UFa-Tools Sozialversicherung abgestellt. Im Ergebnis wurden die im UFa-Tool einbezogenen Prüffragen häufig mit nicht zutreffend beantwortet. Die Fallauswahl erfolgte somit nicht bedarfs- und risikoorientiert, die fachaufsichtlichen Prüfungen konnten daher bestimmte Fehler nicht aufdecken. Zum Zeitpunkt der Revision gab es für die ge keine Möglichkeit, vergleichbar mit der für diese Revision veranlassten Fallauswahl Fälle mit rückwirkender Aufhebung der Entscheidung über die Bewilligung von Alg II einschließlich der Rückabwicklung von KV- und PV-Beiträgen durch eine dezentrale Abfrage zu offenen Forderungen aus dem IT-Verfahren ERP gezielt aufzugreifen. Die Einbeziehung entsprechender Sachverhalte in fachaufsichtliche Prüfungen wird dadurch erschwert. Die erneuten Regelungen zur Korrektur der Beitragsabführung aufgrund fehlerhafter Durchführung der Sozialversicherung mit HEGA 06/2013, laufende Nummer 07, nahmen 3 der geprüften ge nicht zum Anlass, über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus tätig zu werden. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Mitarbeiter/-innen bereits vor dem Erscheinen der HEGA hinsichtlich der Thematik der Sozialversicherung sensibilisiert worden seien. Von einer dieser ge wurde die in der HEGA geforderte Überprüfung aller Leistungsfälle anlässlich der nächsten Bearbeitung hinsichtlich der korrekten September

9 Durchführung der Sozialversicherung als zu arbeitsaufwändig und damit praxisfern bewertet. Nur eine ge behandelte das Thema erneut vertieft in einer Dienstbesprechung und organisierte weitere spezifische Schulungen. Grundsätzlich waren die Internen Kontrollsysteme der ge auf eine Verbesserung der Fehlersituation bei der Sozialversicherung der Leistungsempfänger ausgerichtet. Optimierungsbedarf besteht aus Sicht der Internen Revision dahin gehend, den ge das gezielte Aufgreifen der risikobehafteten Aufhebungsund Erstattungsfälle mit Rückabwicklung von KV- und PV-Beiträgen durch eine technische Unterstützung zu erleichtern. In den ge sieht die Interne Revision Handlungsbedarf bei der nachvollziehbaren Dokumentation der aus der Fachaufsicht abgeleiteten Maßnahmen und deren Nachhaltung. Darüber hinaus sollte die Auswahl der Prüffälle für die Fachaufsicht verstärkt risikoorientiert erfolgen, um die Aufdeckung von Fehlern - und damit die Wirkung der Fachaufsicht - zu verbessern. Der Zentrale wird empfohlen, den ge eine dezentrale Abfragemöglichkeit im IT-Verfahren ERP oder zentral erstellte Datensätze (ERP-Reports) zur Verfügung zu stellen, um die Gesamtfälle der Rückforderungen von Alg II einschließlich Rückabwicklung von KV- und PV-Beiträgen erkennen und gezielt fachaufsichtlich aufgreifen zu können. Alternativ sollte geprüft werden, ob entsprechende Informationen auf der Basis des Datenbestands des IT- Verfahrens ALLEGRO generiert werden können. Die Interne Revision empfiehlt den ge, die zur Behebung von Defiziten einzuleitenden Maßnahmen und deren Nachhaltung zu dokumentieren und durch eine risikoorientierte Optimierung/Weiterentwicklung der Auswahl zu prüfender Fälle, z. B. mit verbesserten opds-abfragen, eine größtmögliche Abdeckung der risikobehafteten Prüffragen im Fachaufsichtstool (z. B. UFa - Tool) zu erreichen. Bewertung Empfehlung an die Zentrale Empfehlungen an die ge Diese Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchgeführt. September

10 Anlage Abkürzungsverzeichnis A2LL Alg II Arbeitslosengeld II Leistungen zum Lebensunterhalt (web-basierte Fachsoftware zur Umsetzung des SGB II Leistungsrechts) Arbeitslosengeld II BA BG Bundesagentur für Arbeit Bedarfsgemeinschaft elb ERP Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Enterprise Resource Planning ge Gemeinsame Einrichtung(en) nach 44 b SGB II IKS IT Internes Kontrollsystem Informationstechnik KiZ KV Kinderzuschlag Krankenversicherung PV Pflegeversicherung SGB Sozialgesetzbuch UFa Unterstützung der Fachaufsicht September

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision. Revision

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision. Revision Revision Bericht gemäß 49 SGB II Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag... 1 2. Zusammenfassung... 1 3. Revisionsergebnisse... 1 3.1 Ordnungsgemäße

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2

GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 Wesentliche Änderungen Aktualisierung, Stand 08/2014 Wesentliche Änderungen Das Verfahren bei Antragstellung wurde um den Online-Antrag ergänzt. - GA 2.3 Abs.

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2015

Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2015 Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2015 Vorbemerkung: Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Statistik. Horizontale Revision. Revision SGB II

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Statistik. Horizontale Revision. Revision SGB II Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Statistik Horizontale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag... 1 2. Zusammenfassung... 1 3. Revisionsergebnisse... 2 3.1 Erfassung der Teilnehmerinnen

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Muster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert.

Muster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert. Best.-Nr. 1106 (02.02) Blatt 1 Die/Der unten genannte Studentin/Student ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig. Herr/Frau ist bei uns versichert.

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

Ziele des Gründungszuschusses

Ziele des Gründungszuschusses Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung

Mehr

Die Geschäftsanweisung beinhaltet das Fachaufsichtskonzept des Jobcenters Berlin Spandau im gesamten operativen Bereich

Die Geschäftsanweisung beinhaltet das Fachaufsichtskonzept des Jobcenters Berlin Spandau im gesamten operativen Bereich Geschäftsanweisung Geschäftszeichen -II- 007, II-8701, II-8701 Jobcenter Berlin Spandau 08/2012 Datum: 15.11.2012 überarbeitet am 12.03.201 Die Geschäftsanweisung beinhaltet das Fachaufsichtskonzept des

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Bezieher von Arbeitslosengeld II 3 Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Broschüre möchten wir Sie über Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Kundenzufriedenheit Horizontale Revision. Revision SGB II

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Kundenzufriedenheit Horizontale Revision. Revision SGB II Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Kundenzufriedenheit Horizontale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag 1 2. Zusammenfassung 1 3. Revisionsergebnisse 2 3.1 Erklärung des Bewilligungsbescheides

Mehr

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012 1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel

Mehr

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Informationen für Henkel-Pensionäre

Informationen für Henkel-Pensionäre NACHRECHNEN & NACHHAKEN Unter dieser Überschrift berichtet das Netz in der März-Ausgabe 2012 über mögliche Fehler, die den Krankenkassen bei der Berechnung und Einforderung der Beiträge von Vorruheständlern

Mehr

Empfehlungs- und Maßnahmenkatalog. Interne Revision. Erledigt am. Zuständ. Org. - Bereich. Kategorie 1. Erledigung

Empfehlungs- und Maßnahmenkatalog. Interne Revision. Erledigt am. Zuständ. Org. - Bereich. Kategorie 1. Erledigung Führungsakademie der BA (FBA)/Bildungs- und Tagungsstätten (BTS) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Interne Revision Revision SGB II Geschäftsprozesse in den gemeinsamen Einrichtungen

Interne Revision Revision SGB II Geschäftsprozesse in den gemeinsamen Einrichtungen Interne Revision Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Geschäftsprozesse in den gemeinsamen Einrichtungen Überregionale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag 1 2. Zusammenfassung 1 3. Revisionsergebnisse

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

GA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen

GA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen

Mehr

Name Funktion Datum Unterschrift

Name Funktion Datum Unterschrift Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus

Mehr

Februar 2015. Krankenversicherung für ALG II - und Sozialgeldbezieher

Februar 2015. Krankenversicherung für ALG II - und Sozialgeldbezieher Februar 2015 Krankenversicherung für ALG II - und Inhalt 1. KRANKENVERSICHERUNG FÜR ALG II- UND SOZIALGELDBEZIEHER... 3 2. ALG II UND SOZIALGELD WAS IST DAS?... 3 2.1. Arbeitslosengeld II... 3 2.2. Sozialgeld...

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld Bezieher von Arbeitslosengeld 3 Liebe Leserin, lieber Leser, wer Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhält, soll während

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)

Mehr

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

Mehr

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der

Mehr

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder. Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Headline Personenkreis Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht

Mehr

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Managementbewertung Managementbewertung

Managementbewertung Managementbewertung Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen

Mehr

Rundschreiben Nr. 06/2013

Rundschreiben Nr. 06/2013 Märkischer Kreis Postfach 1453 58744 Altena Bürgermeister/Bürgermeisterin -Sozialämterim Märkischen Kreis Fachdienst Soziales 58762 Altena, Bismarckstraße 17 Frau Laqua Zimmer: 223 Durchwahl: (02352) 966-7122

Mehr

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11135

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11135 Deutscher Bundestag Drucksache 17/11484 17. Wahlperiode 15. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV

Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV Es berät Sie Roland Schwarz, Gebietsleiter der KKH Sie erreichen ihn unter 0160.90 53 31 22 persönlich. Was bin ich Arbeitnehmer oder selbstständig?

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Infrastruktur Überregionale Revision. Revision SGB III

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Infrastruktur Überregionale Revision. Revision SGB III Revision SGB III Bericht gemäß 386 SGB III Infrastruktur Überregionale Revision Inhaltsverzeichnis 1 Revisionsauftrag 1 2 Zusammenfassung 1 3 Revisionsergebnisse 1 3.1 Geschäftsprozesse des Inventarmanagements

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008 Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Information für den Zahnarzt Stand: Dezember 2008 2 Zum Thema Der neue Basistarif tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Basistarifversicherte bleiben Privatversicherte.

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Finanzen (Vermeidung von Verwahrungen) Überregionale Revision. Revision SGB II

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Finanzen (Vermeidung von Verwahrungen) Überregionale Revision. Revision SGB II Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Finanzen (Vermeidung von Verwahrungen) Überregionale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag 1 2. Zusammenfassung 1 3. Revisionsergebnisse 2 3.1 Ursachen

Mehr

Fragebogen: Abschlussbefragung

Fragebogen: Abschlussbefragung Fragebogen: Abschlussbefragung Vielen Dank, dass Sie die Ameise - Schulung durchgeführt haben. Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer subjektiven Einschätzung unseres Simulationssystems,

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...

Mehr

Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013)

Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013) Arbeitshilfe: und im SGB II ab 1.1.2013) sstufe 1 für alleinstehende oder alleinerziehende 382,- Leistungsberechtigte sstufe 2 für Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige 345,- volljährige Partner innerhalb

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Anspruch auf Kindergeld besitzen:

Anspruch auf Kindergeld besitzen: Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Ende der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei ALG II-Bezug zum 1.1.2016

Ende der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei ALG II-Bezug zum 1.1.2016 Referat Koordination Sozialpolitik Postfach 4 20, 79004 Freiburg Karlstraße 40, 79104 Freiburg Telefon-Zentrale 0761 200-0 Beratungsleitfaden für die Beraterinnen und Berater in den Einrichtungen und Diensten

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit?

Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit? Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit? Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Der Gründungszuschuss - eine Integrationsförderung Eine Ermessensleistung der aktiven

Mehr

Kammerservice_NEWSLETTER

Kammerservice_NEWSLETTER Kammerservice_NEWSLETTER sbb Ausgabe Nr. 3 / 2011_ Vorgehensweise für das Aufnahmeverfahren 2012 Hinweis zu gesperrten E-Mail-Adressen von Stipendiumsanwärtern im DAS-Portal Hinweise zu regelmäßiger bzw.

Mehr

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-

Mehr

Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit

Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Herzlich Willkommen Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Referent Stephan Kerkhoff Inhalt Rechtsprechung zum Begriff geringfügige (nebenberufliche) selbständige Tätigkeit Selbständigkeit neben einer

Mehr

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert a) Die Prüfung des IKS wurde nicht dokumentiert

Mehr

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Das Bildungsund Teilhabe- Paket Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag

Mehr

GA Seite 1 (08/2014) Beiträge private - KV 5. Wesentliche Änderungen

GA Seite 1 (08/2014) Beiträge private - KV 5. Wesentliche Änderungen GA Seite 1 (08/2014) Beiträge private - KV 5 Aktualisierung, Stand 08/2014 Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen Die Übernahme von Beiträgen zu einem privaten KV-Unternehmen setzt nicht voraus,

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Jobcenter Rhein- Berg und des Rheinisch- Bergischen Kreises

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Jobcenter Rhein- Berg und des Rheinisch- Bergischen Kreises Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Jobcenter Rhein- Berg und des Rheinisch- Bergischen Kreises Allgemeines - und geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden. und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten

Mehr

Freiwillige Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Bundesprogramm. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 12.06.2015

Bundesprogramm. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 12.06.2015 Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 12.06.2015 Programmumfang Für das Programm stellt der Bund insgesamt 450 Mio. Euro zur Verfügung Mindestens 10 % der Mittel sollen für einen stufenweisen

Mehr

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Stand: Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten

Mehr

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.

Mehr

Leistung Arbeitnehmer SGB II (Ermittlung und Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen bei der Leistungsgewährung Arbeitslosengeld II)

Leistung Arbeitnehmer SGB II (Ermittlung und Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen bei der Leistungsgewährung Arbeitslosengeld II) Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Leistung Arbeitnehmer SGB II (Ermittlung und Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen bei der Leistungsgewährung Arbeitslosengeld II) Überregionale Revision Inhaltsverzeichnis

Mehr

Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung

Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können,

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung Angemessene

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr