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1 informationen für nautiker DEUTSCH GRATIS

2 K R O AT I E N Marinas ACI UMAG MARINA NAUTICA NOVIGRAD MARINA ČERVAR PORAT / POREČ MARINA POREČ MARINA PARENTIUM / POREČ MARINA FUNTANA MARINA VRSAR ACI ROVINJ MARINA VALALTA ACI PULA TEHNOMONT MARINA VERUDA / PULA ACI POMER ACI OPATIJA / IČIĆI MARINA ADMIRAL / OPATIJA ACI CRES BRODOGRADILIŠTE CRES MARINA PUNAT ACI SUPETARSKA DRAGA ACI RAB MARINA MALI LOŠINJ ACI ŠIMUNI MARINA BORIK / ZADAR TANKERKOMERC MARINA ZADAR MARINA VELI RAT / DUGI OTOK OLIVE ISLAND MARINA / ZADAR MARINA PREKO MARINA DALMACIJA / ZADAR MARINA VELI IŽ MARINA KORNATI / BIOGRAD MARINA ŠANGULIN /BIOGRAD ACI ŽUT / JEZERA ACI PIŠKERA / JEZERA MARINA BETINA MARINA HRAMINA / MURTER ACI JEZERA MARINA TRIBUNJ ACI VODICE ACI SKRADIN NCP MARINA MANDALINA / ŠIBENIK YACHT MARINA SOLARIS / ŠIBENIK MARINA KREMIK / PRIMOŠTEN MARINA FRAPA / ROGOZNICA MARINA AGANA / MARINA ACI TROGIR MARINA KAŠTELA ACI SPLIT MARINA LAV MARINA BAŠKA VODA ACI MILNA ACI VRBOSKA ACI PALMIŽANA / HVAR ACI KORČULA MARINA LUMBARDA ACI DUBROVNIK

3 informationen für nautiker INHALTSVERZEICHNIS KROATIEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN... 4 EINREISE IN DIE REPUBLIK KROATIEN... 5 SEEGRENZÜBERGÄNGE... 5 SCHIFFSVERKEHR IN DER REPUBLIK KROATIEN... 6 VERZEICHNIS VON BESATZUNG UND PASSAGIEREN UND PERSONENVERZEICHNIS... 6 KURTAXE... 7 EINTRAGUNG VON BOOTEN UND YACHTEN IN DAS KROATISCHE SCHIFFSREGISTER ODER YACHTREGISTER (STELLEN UNTER KROATISCHE FLAGGE)... 7 VERZEICHNIS DER HAFENÄMTER UND HAFENAMTZWEIGSTELLEN... 8 SUCH- UND SEENOTRETTUNGSDIENST... 8 SCHIFFSFÜHRUNG... 9 WICHTIGE SCHIFFFAHRTSVORSCHRIFTEN IN KROATIEN WETTERBERICHTE TANKSTELLEN FÜR NAUTIKER WICHTIGE TELEFONNUMMERN UND INFORMATIONEN NATIONAL- UND NATURPARKS AN DER ADRIA ODER AN DER KÜSTE DIENSTLEISTUNGEN DER MARINAS VERZEICHNIS DER KROATISCHEN MARINAS ANMIETEN VON SCHIFFEN (CHARTER) VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE CHARTERTÄTIGKEIT VERZEICHNIS DER CHARTERFIRMEN SEGELSCHULEN VERBAND DER ADRIASKIPPER WINDSURFEN REGATTEN (SPORTWETTKÄMPFE) NAUTIKMESSEN FREIZEITTAUCHEN VERZEICHNIS DER TAUCHZENTREN KREUZFAHRTEN - KROATISCHE KLEINREEDEREIEN SPORT- UND FREIZEITFISCHEREI AUF SEE VERZEICHNIS DER VERTRETUNGEN DER KROATISCHEN ZENTRALE FÜR TOURISMUS... 34

4 KROATIEN ALLGEMEINES Die Republik Kroatien ist ein europäischer parlamentarischer Staat und ein Teil der europäischen Politik- und Kulturgeschichte. Der Größe nach zählt es zu den mittelgroßen europäischen Ländern, ähnlich wie Dänemark, Irland, die Slowakei oder die Schweiz. Geographische Lage: Kroatien erstreckt sich vom äußersten östlichen Rand der Alpen im Nordwesten bis zur Pannonischen Tiefebene und der Donau im Osten; der zentrale Teil wird vom Gebirgsmassiv Dinara bedeckt, und Kroatiens Süden endet an der Küste des Adriatischen Meeres. Bevölkerung: Einwohner Hauptstadt ist Zagreb ( Einwohner) das Wirtschafts-, Verkehrs-, Kultur- und akademische Zentrum des Landes. Fläche: Die Festlandfläche beträgt km 2, die Fläche des territorialen Meeres km 2. Länge der Meeresküste: 5835 km, davon 4058 km Küste der Inseln, Felsen und Riffe. Die kroatische Küste mit ihren 1244 Inseln, Felsen und Riffen zählt zu den am stärksten gegliederten Küsten. 47 Inseln sind bewohnt. Die größten sind Krk und Cres. Leuchttürme - insgesamt gibt es 600 Küsten- und Hafenleuchtfeuer. Küstenfunkstationen: Rijeka Radio, Split Radio, Dubrovnik Radio. Entlang der Küste gibt es über 350 größere und kleinere natürliche Häfen, die für den Aufenthalt von Yachten und Booten geeignet sind. Das Adriatische Meer ist ein weiträumiger Nebenarm des Mittelmeeres, mit dem es durch die Straße von Otranto (Otrantska vrata) verbunden ist. Die Adria erstreckt sich in Richtung Südost - Nordwest in einer Länge von 870 km. Durchschnittsbreite: etwa 160 km. Das Territorium der Republik Kroatien umfasst 48 % der Festlandküste und 97 % der Inselküste des Adriatischen Meeres. Am Mittelmeer dauert die Flut 12 Stunden, sie dringt durch die Straße von Otranto in die Adria ein, bewegt sich in Richtung Norden entlang der Ost- und Westküste. Der Tidenhub beträgt zwischen 25 cm bei der Straße von Otranto bis zu 80 cm im äußersten Norden. Klima In Kroatien gibt es zwei Klimazonen: Im Landesinneren überwiegt gemäßigtes Kontinentalklima, teilweise auch Gebirgsklima, während im Küstengebiet das angenehme mediterrane Klima mit vielen Sonnentagen, trockenen und heißen Sommern, milden und feuchten Wintern vorherrscht. Die durchschnittlichen Temperaturwerte an der Küste betragen im Januar 5-9 C und im August C. Die Meerestemperatur beträgt 12 C im Winter und etwa 25 C im Sommer. Hauptwinde der Adria Maestral (Nordwestwind) Bora (Nordostwind) Jugo (Südostwind) Der Maestral weht vom Nordwesten bei hohem Luftdruck, gewöhnlich gegen 11 h vormittags und kündigt schönes Wetter an. Er kann eine Stärke bis zu 5 Beaufort erreichen und einigen Seegang erzeugen. Gegen Abend hört er auf, und am nächsten Tag nach einer windstillen Nacht erhebt er sich bis zur ähnlichen Stärke wie am Vortag. Der Burin weht in entgegengesetzter Richtung vom Maestral, nachts, gewöhnlich aus Nord-Nordost an der Nordadria, und aus Ost-Südost an der Südadria. Am stärksten ist er vor Tagesanbruch, wonach er bald aufhört. Die Bora ist ein scharfer nordöstlicher Wind, der bei hohem Luftdruck entsteht und vom Festland aus in Richtung Meer stoßartig weht. Die Bora ist schwer vorauszusehen, obwohl es einige Vorzeichen für die Bora gibt: Wolkenbildungen bedecken Kuppen und Kämme der Küstengebirge, und die Meeresoberfläche im nordöstlichen Teil zeigt Schaumkronen. Je größer die Entfernung von der Küste ist, desto schwächer sind die Windböen. Im Sommer weht die Bora gewöhnlich einige Stunden, kann aber auch 1-2 Tage dauern. Im Bereich des Kvarners, den Velebit-Kanal entlang und um Šibenik, Split, Pelješac und Dubrovnik herum kann sie Sturmstärke erreichen. Jugo (Schirokko) ist ein warmer und feuchter Südostwind, der vorwiegend von Oktober bis Ende Januar reichliche Niederschläge mitbringt. Ein ruhiges Meer und ein bleigrau bewölkter Himmel im Süden sind Vorzeichen eines kommenden Jugo, der einen starken Wellengang verursacht. Der Jugo weht manchmal einige Tage lang (im Sommer bis zu 3 Tagen, im Winter sogar bis zu 3 Wochen), während die bewegte See noch längere Zeit andauern kann. Von Zeit zu Zeit bringt dieser Wind rotbraunen Sand aus Afrika mit. Man sollte daran denken, dass der Jugo in nur einigen Minuten seine Richtung ändern und sich in eine heftige Bora (Nordostwind) verwandeln kann. Der Jugo ist charakteristisch für die Südadria, wo er länger und stärker als an der Nordadria weht. Die Nevera ist ein sehr starker Westwind, der Unwetter (nevera) bringt und meistens im Sommer auftritt. Die Nevera setzt plötzlich ein und verursacht einen starken Wellengang, aber sie dauert meistens nicht lange. Sie wird von Gewittern begleitet. Sobald sich der Wind legt, ist die Luft frisch und angenehm. Die Nevera kommt öfter an der Nordadria vor. Sonstige Winde, die an der Adria vorkommen, sind: Lebić Südwestwind, Levant starker Ostwind, Tramontana kalter Nordwind. Hoher und stabiler Luftdruck bringt gewöhnlich Winde, die nachts vom Festland und tagsüber vom Meer wehen. 4

5 EINREISE IN DIE REPUBLIK KROATIEN Reisedokumente: Ein gültiger Reisepass oder ein anderes durch eine internationale Vereinbarung anerkanntes Dokument; für einige Staaten gilt auch der Personalausweis (ein Dokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit der betreffenden Person nachweist). Die Anmeldung des Aufenthaltes: Fremde mit Kurzaufenthalt in der Republik Kroatien müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise anmelden, die Anmeldung hat wie folgt zu erfolgen: rechtliche und physische Personen, die ausländischen Staatsbürgern Unterkunft leisten müssen diese innerhalb von 24 h ab der Anreise anmelden. rechtliche und physische Personen, welche Liegeplätze in den Marinas anbieten, müssen im Falle einer erstmaligen Einreise per Schiff eines ausländischen Staatsbürgers dessen Unterkunft innerhalb von 12 Stunden anmelden. jede weitere rechtliche und physische Person, welche Liegeplätze in den Marinas anbietet, muss eine Anmeldung vornehmen, wenn das Schiff länger als 6 Stunden in der Marina ist, und diese Anmeldung muss innerhalb von 12 Stunden ab Ankunft in der Marina erfolgen jede rechtliche und physische Person, die einem ausländischen Staatsbürger ein Schiff vermietet, und wenn die Schiffsübernahme an einem gebührenfreien Liegeplatz stattfindet, muss eine Anmeldung innerhalb von 12 Stunden ab Schiffsübernahme vornehmen. Ausländische Staatsbürger, die auf Sportbooten nach Kroatien einreisen und sich auf diesen Booten aufhalten, müssen sich bei der Polizeiwache am zuständigen Grenzübergang anmelden. Aufenthalt: Ausländischen Staatsbürgern, die für die Einreise in die Republik Kroatien kein Visum benötigen, ist ein legaler Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten gestattet, gerechnet ab dem Tag ihrer ersten Einreise. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die man erhalten kann, wenn man die durch das Ausländergesetz vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Ein Antrag auf die Erteilung einer Befristeten Aufenthaltsgenehmigung kann in einer diplomatischen Vertretung bzw. einem Konsulat der Republik Kroatien gestellt werden. Informationen: In diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik Kroatien im Ausland oder im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integration der Republik Kroatien (Tel.: , ; stranci@mvpei.hr; Ein Schiff, das auf dem Landweg einreist, ist am Grenzübergang mündlich anzumelden; danach ist es vor dem Ausfahren beim Hafenamt (oder der Hafenamtzweigstelle) nach demselben Verfahren anzumelden, wie Schiffe, die auf dem Seeweg einreisen (s. Kapitel Schiffsverkehr in der Republik Kroatien). Maut Autobahnteilstücke, Halbautobahnen, Brücken und Tunnel, die mautpflichtig sind: AB Rijeka Zagreb, AB Zagreb Split Šestanovac Ravča, AB Zagreb Macelj, AB Bregana Zagreb Lipovac, AB Zagreb Goričan, AB Rupa Rijeka, Istrisches Ypsilon, Učka-Tunnel, Viadukt Mirna, Krk-Brücke Informationen: Die maximal erlaubte Länge eines Zugfahrzeuges mit Anhänger beträgt in Kroatien 18,75 m und die Breite 2.55 m. Im Falle einer darüber hinausgehenden Breite oder Länge ist eine Sondergenehmigung und obligatorische Begleitung notwendig. Informationen darüber beim Ministerium für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur der Republik Kroatien: Zollvorschriften: Die Zollvorschriften der Republik Kroatien sind fast völlig den Vorschriften und Standards der EU-Länder angepasst. Ausländern ist die freie Einfuhr von ausländischer Währung und Schecks gestattet, wobei Beträge im Gegenwert von mehr als ,00 Kuna gemeldet werden müssen. Die Rückerstattung von Steuern an ausländische Staatsbürger für gekaufte Ware im Wert von mehr als 500 Kuna pro Rechnung erfolgt mittels der Bestätigung des Formulars PDV-P bei der Ausreise aus dem Lande. Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung ist an der Grenze zu deklarieren. Kulturgüter (besondere Sammlungen, archäologische Funde, Bilder, Skulpturen, alte Bücher, ethnologische Wertgegenstände u.ä.) benötigen für die Ein- und Ausfuhr aus der Republik Kroatien eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Ausfuhrgenehmigung). Hunde, Katzen und andere Tiere aus der Maderfamilie, die in die Republik Kroatien eingeführt werden und aus EU-Ländern kommen, müssen über einen Mikrochip und einen internationalen Reisepass verfügen, der vom zuständigen Tierarzt ausgestellt wurde und die Gültigkeit der Tollwutimpfung bestätigt. Tiere, die jünger als 3 Monate sind und noch nicht gegen Tollwut geimpft wurden, können nach Kroatien einreisen, wenn sie sich ab ihrer Geburt am gleichen Ort aufgehalten haben und kein Kontakt zu Wildtieren bestand, oder wenn sie in der Begleitung der Mutter sind, von welcher sie noch immer abhängig sind. Informationen bezüglich der Einfuhr von Hunden, Katzen und andere Tiere aus der Maderfamilie aus Nicht-EU-Ländern sowie alle weitere Information sind beim Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und rurale Entwicklung Verwaltung für Tiermedizin (tel ; und ; office@mps.hr, Ein Schiff unter ausländischer Flagge und im Eigentum eines ausländischen Staatsbürgers erhält den Status vorübergehend eingeführter Ware (unterliegt keiner Zollgebühr oder MWST) gemäß Annex C der Internationalen Konvention über vorübergehend eingeführte Ware. Wenn ausländische Schiffe in einer Marina abgestellt werden (Zolllager), muss das zuständige Zollamt eine Aufsicht durchführen und die Lagerung genehmigen. Die Mitarbeiter der Marina erledigen alle Formalitäten bezüglich der Anmeldung des ausländischen Schiffes/Bootes bei dem zuständigen Zollamt. Vor Senden oder Einfuhr von Ersatzteilen und Ausstattung aus dem Ausland für ein vorübergehend eingeführtes ausländisches Schiff, welches in der Republik Kroatien gelagert wird, zwecks Teileaustausch und Reparatur, sind Nautiker verpflichtet, die Stammmarine zu kontaktieren und die relevanten Informationen bezüglich Zollverfahren und Speditionsverfahren einzuholen. Informationen: Zollbehörde der Republik Kroatien Tel.: (0) ; (s.unter der Informationen für Reisenden) SEEGRENZÜBERGÄNGE Häfen, die für den internationalen Verkehr offen sind Ständig geöffnete Seegrenzübergänge: Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša (Bršica), Rijeka, Mali Lošinj (Lošinj), Senj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče, Metković, Korčula, Dubrovnik, Vela Luka (Korčula), Ubli (Lastovo) Saisonal geöffnete Seegrenzübergänge (vom 1.4. bis zum ): ACI Marina Umag, Novigrad (Istrien), Sali (Dugi otok), Božava (Dugi otok), Primošten (Kremik), Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiža (Vis) und Cavtat 5

6 SCHIFFSVERKEHR IN DER REPUBLIK KROATIEN Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, hat auf kürzestem Weg den nächstliegenden für den internationalen Schiffsverkehr geöffneten Hafen zur Erledigung der Grenzformalitäten anzulaufen, im Hafenamt oder der Hafenamtzweigstelle eine Vignette zu beschaffen und das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren beglaubigen zu lassen. Der Schiffsführer, dessen Schiff auf dem Landweg nach Kroatien befördert wird oder sich auf einem Liegeplatz in einer Marina oder auf einem anderen genehmigten Platz in der Republik Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor dem Ausfahren im zuständigen Hafenamt oder der Hafenamtszweigstelle eine Vignette und das Personenverzeichnis zu beschaffen. Eine Vignette benötigt jedes Schiff, dessen Länge 3 m oder mehr beträgt, sowie auch ein Schiff von weniger als 3 m Länge, wenn die Gesamtstärke der Antriebsmaschinen 5 kw oder mehr beträgt. Ruderboote, unabhängig von ihrer Länge (z.b. Kajaks, Kanus, Tretboote u.ä.) benötigen keine Vignette. Während ein Schiff sich zur Lagerung in einem Hafen oder an einem anderen genehmigten Ort in der Republik Kroatien befindet, benötigt es keine Vignette. Beiboote und Jetskis unterliegen hinsichtlich der Vignettenbeschaffung denselben Vorschriften. Die Vignette muss an sichtbarer Stelle am Schiff angebracht werden und ist ein Jahr ab Verkaufstag gültig. Ein Vignettenabschnitt muss in das Personenverzeichnis eingeklebt werden. Auf dem Schiff, das in der Republik Kroatien fährt, müssen folgende Dokumente im Original vorhanden sein: Vignette beglaubigtes Besatzungs- und Passagierverzeichnis beglaubigte Liste der Personen, die sich an Bord aufhalten können (für die Schiffe, die vorhaben, die Crew während der Fahrt in der Republik Kroatien auszuwechseln) und für die Schiffe, die auf dem Landweg nach Kroatien befördet werden oder während des Winters in Kroatien gelagert sind. Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes Nachweis, dass der Schiffsführer / Skipper zur Schiffsführung befähigt ist Nachweis über die Haftpfl ichtversicherung für Schäden gegenüber dritten Personen Eigentumsnachweis oder vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht für die Nutzung des Schiffes informative Seekarte Beim Kauf einer Vignette werden folgende Gebühren abgedeckt: Gebühr für die Sicherheit im Schiffsverkehr Gebühr für die Nutzung von Sicherheitsobjekten im Schiffsverkehr (Leuchtfeuergebühr) Gebühr für die informative Seekarte Verwaltungsgebühr WARNUNG Jede Personenbeförderung gegen die Zahlung bzw. Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist verboten. Für Schiffe, die Beförderung von Gegenständen und Personen zwischen den kroatischen Hafen ohne die Genehmigung des zuständigen Ministeriums vornehmen, sind Geldstrafen und Schutzmaßnahmen - Entziehung des Schiffes - vorgesehen. AUSREISE VON SCHIFFEN AUS DER REPUBLIK KROATIEN Der Schiffsführer ist verpflichtet, vor der Ausreise aus der Republik Kroatien: sich in einem der für den internationalen Schiffsverkehr geöffneten Häfen einer Grenzkontrolle zu unterziehen, das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren im Hafenamt oder einer Hafenamtsaußenstelle beglaubigen zu lassen. Nachdem diese Verpflichtungen erfüllt sind, hat der Schiffsführer die Hoheitsgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien auf kürzestem Wege zu verlassen. GEBÜHRENSÄTZE (2008): Beim Kauf einer Jahresvignette hängt die Gebührenhöhe für die Sicherheit im Schiffsverkehr von der Länge des Seefahrzeugs ab und beträgt: Für Boote: Bis 3 m Länge und über 5 kw Leistungsstärke 140 Kn 3 4 m Länge 210 Kn 4 5 m Länge 280 Kn 5 6 m Länge 350 Kn 6 7 m Länge 525 Kn 7 8 m Länge 630 Kn 8 9 m Länge 735 Kn 9 10 m Länge 840 Kn m Länge 945 Kn m Länge 1050 Kn Für Yachten: m Länge 1225 Kn m Länge 1400 Kn m Länge 1575 Kn über 30 m Länge 1750 Kn Die angeführten Beträge verringern sich um 10% für jede aufeinander folgend gekaufte Vignette, aber höchstens bis zu 50% des Gebührenbetrags. Nach dem Ablauf der Vignette wird das Recht auf eine Ermäßigung gewahrt, wenn die neue Vignette bis zum Ende des Kalenderjahres gekauft wird, in der die vorherige abgelaufen ist. Die Folgevignette kann im Voraus (im Kalenderjahr des Ablaufes) gekauft werden, aber sie ist erst nach Ablauf der vorherigen Vignette gültig. Die Leuchtfeuergebühr beträgt ungefähr 20 Kn/m Länge für ausländische Boote und 40 Kn/m Länge für ausländische Yachten. Die entrichtete Leuchtfeuergebühr ist ebenfalls für den Zeitraum eines Jahres gültig. Die Verwaltungsgebühr beträgt 40 Kn. Die Gebühr für die informative Seekarte beträgt gemäß der Preisliste des Kroatischen hydrographischen Instituts 20 Kn. VERZEICHNIS VON BESATZUNG UND PASSAGIEREN UND PERSONENVERZEICHNIS VERZEICHNIS VON BESATZUNG UND PASSAGIEREN Das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren umfasst Crew und Passagiere auf dem Schiff und dieses Verzeichnis müssen alle Schiffe, die auf dem Seeweg nach Kroatien einreisen, haben. Es wird vom Hafenamt/Hafenamtszweigstelle durch Unterschrift und Stempel beglaubigt. Sofern der Schiffsführer bei seinem Aufenthalt im kroatischen Meer die Crew und/oder Passagiere während der Gültigkeit der Vignette nicht zu ändern gedenkt, braucht er sich nicht mehr im Hafenamt oder in der Hafenamtzweigstelle zu melden. Die Person, die das Schiff führt, kann die Crew und/oder Passagiere, mit denen sie aus dem Ausland eingereist ist, in Kroatien ausschiffen und eine neue Crew und/oder Passagiere an Bord nehmen, aber dann müssen sie außerhalb Kroatiens ausgeschifft werden oder es muss ein Personenverzeichnis erstellt werden. Alle Änderungen des Verzeichnisses von Besatzung und Passagieren müssen beim Hafenamt gemeldet und beglaubigt werden. Schiffe,die auf dem Landweg nach Kroatien kommen oder sich während des Winters in Kroatien befinden und keine längere Aufenthaltsmöglichkeit bieten (Schiffe ohne Betten), benötigen kein Verzeichnis von Besatzung und Passagieren. 6

7 PERSONENVERZEICHNIS Alle Schiffe und Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien kommen oder sich in Kroatien während des Winters befinden, müssen über ein Personenverzeichnis verfügen. Der Schiffsführer des Schiffes, das auf dem Seeweg nach Kroatien einreist, muss im Hafenamt oder dessen Zweigstelle ein Personenverzeichnis beantragen, wenn er diese Personen in Kroatien aus- und einschifft. Das Personenverzeichnis kann beim Vignettenkauf beantragt werden, oder nachträglich beim Einschiffen von neuen Personen, jedoch spätestens vor dem Verlassen des Hafens. Wenn die neuen Personen dem Personenverzeichnis sukzessive hinzugefügt werden, muss dieses bei jeder Veränderung im Hafenamt oder dessen Zweigstelle beglaubigt werden. Die Gesamtzahl der auf der Liste angeführten Personen darf nicht größer sein als die zweifache Kapazität, vergrößert um 30 % der einfachen Kapazität des Schiffes. Die Kapazität des Schiffes wird entsprechend den von den zuständigen Behörden des Flaggenstaates herausgegebenen Schiffsdokumenten festgestellt. Wenn in den Dokumenten, mit denen das Schiff ausgestattet ist, keine Angaben über die Kapazität enthalten sind, wird dieselbe entsprechend der Richtlinie über Boote und Yachten und den Regeln für die statutarische Zertifikation von Booten und Yachten errechnet. Die Personenliste wird durch den Vignettenabschnitt beglaubigt. Der Austausch von Personen, die auf der Personenliste aufgeführt sind, ist unbegrenzt. In die Personenliste werden keine Personen eingetragen, die sich während des Aufenthalts des Schiffes im Hafen oder am Ankerplatz an Bord befinden. In die Personenliste werden keine Personen jünger als 12 Jahre eingetragen, und sie werden nicht zur maximalen Personenzahl hinzugerechnet. Die profesionelle Besatzung wird auch nicht zur maximalen Personenzahl mitgerechnet. Für Beiboote, die zu einem Mutterboot oder einer Yacht gehören (so genannte Tender), wird kein eigenes Personenverzeichnis erstellt, sondern es wird das Personenverzeichnis des Mutterschiffes oder der Yacht kopiert. KURTAXE Tageskurtaxe Der Tagesbetrag der Kurtaxe hängt vom Aufenthaltsort und von der Jahreszeit, in der man sich in einem bestimmten Ort aufhält, ab. Diese Gebühr wird pro Person und Nacht erhoben. Alle Orte und Städte in der Republik Kroatien sind bezüglich der Gebühr in vier Klassen eingeteilt: A, B, C und D. In den Städten und Orten, die der Kategorie A unterliegen, beträgt die Kurtaxe in der Hauptsaison täglich 7,00 Kn, in der Vor- und Nachsaison 5,50 Kn, und außerhalb der Saison 4,50 Kn. In allen Städten und Orten der Kategorie B beträgt die Tageskurtaxe 6,00 Kn in der Hauptsaison, 4,50 Kn in der Vor- und Nachsaison und 3,50 Kn außerhalb der Saison. In den Städten und Orten der Klasse C beträgt die Tageskurtaxe in der Hauptsaison 5,00 Kn, in der Vor- und Nachsaison 3,50 Kn, und außerhalb der Saison 2,50 Kn. In den Städten und Orten der Kategorie D und in den übrigen, nicht kategorisierten Ortschaften beträgt die Tageskurtaxe 4,00 Kn in der Hauptsaison, 2,50 Kn in der Vor- und Nachsaison, und 2,00 Kn außerhalb der Saison. Der Zeitraum der Haupt-, Vor- und Nachsaison ist in den einzelnen Gespanschaften verschieden. Pauschalkurtaxe Inhaber eines Jahres- oder mehrjährigen Liegeplatzes in den Marinas der kroatischen Adria sind verpflichtet, die vorgeschriebene Kurtaxenpauschale zu entrichten. Die Kurtaxenpauschale beträgt 400,00 Kuna. Die Pauschale wird einmalig entrichtet und deckt alle Aufenthalte des Schiffseigners und seiner Gäste in der Stammmarina, ungeachtet der Aufenthaltslänge, ab. Die Pauschale haben alle Inhaber eines Jahresliegeplatzvertrags zu entrichten. Bei jeder Ankunft in der Marina sind der Schiffseigner oder -nutzer und seine Gäste verpflichtet, ihre Ankunft anzumelden. Während des Aufenthalts außerhalb der Stammmarina, mit der ein Vertrag über einen Jahresliegeplatz geschlossen wurde, haben die Schiffseigner sowie alle auf dem Schiff befindlichen Personen für jeden Tag ihres Aufenthalts in einer anderen Marina, einem Nautikzentrum, einem Hafen für den nautischen Tourismus, einem Ankerplatz, einem Tourismushafen oder einem anderen kommerziellen Beherbergungsobjekt auf dem Festland die vorgeschriebene Tageskurtaxe zu entrichten. Kurtaxe für Personen die ein Schiff chartern (Charter-Gäste) Die Personen die eine Dienstleistung der Übernachtung auf einem Schiff in Anspruch nehmen (Charter-Gäste), bezahlen die Kurtaxe für jede Übernachtung und zwar der juristischen oder natürlichen Person, mit der die Schiffsvermietung vereinbart wurde. Information: EINTRAGUNG VON BOOTEN UND YACHTEN IN DAS KROATISCHE SCHIFFSREGISTER ODER YACHTREGISTER (STELLEN UNTER KROATISCHE FLAGGE) Nach kroatischem Gesetz muss jedes Schiff, das mehr als 2,5 m lang ist oder über mehr als 5 kw Gesamtantriebskraft verfügt, in das Schiffsregister eingetragen werden. Für die Eintragung von Booten oder Yachten ist das Hafenamt oder die Hafenamtzweigstelle zuständig. Auf Antrag eines ausländischen Staatsbürgers oder einer staatenlosen Person, die keinen Wohnsitz in der Republik Kroatien hat, kann ein Schiff in das kroatische Schiffsregister und das Yachtregister eingetragen werden, das sich zur Gänze oder teilweise im Eigentum der o.g. Personen befindet, sofern das Schiff nicht in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen ist und sich überwiegend im Meer der Republik Kroatien aufhält. Für die Eintragung ins Kroatische Schiffsregister sind folgende Dokumente vorzulegen: Eigentumsnachweis für das Schiff und Antriebsmaschine (Kaufvertrag, Rechnung, Zolldeklaration, Bauzeugnis, Schenkungsvertrag, Erbschein u.ä.) Ein Dokument, mit dem die Bruttotonnage des Schiffes nachgewiesen wird, sofern dies in den Technischen Regeln vorgeschrieben ist, und die Tragfähigkeit des Schiffes, wenn das Schiff zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt wird Nachweis über die Registrierung des Schiffes für eine gewerbliche Nutzung, wenn das Schiff für eine Gewerbetätigkeit vorgesehen ist (z.b. Chartertätigkeit) Police der vorgeschriebenen Versicherung, wenn die Motorleistung des Bootes 15 kw übersteigt. Löschungsbestätigung, mit der nachgewiesen wird, dass das Schiff aus dem ausländischen Register gelöscht wurde, sofern das Schiff aus einem ausländischen Register in das Kroatische Register übertragen werden soll Nachweis über die entrichteten Zollgebühren und Steuern Nachweis über die Entrichtung der Gebühren für den Eintrag in das kroatische Schiffsregister Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes (Prüfungsprotokoll, Bauzeugnis, das von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde oder Erklärung über die Gleichwertigkeit gemäß der Richtlinie EU 94/25EC, wenn das Boot im Ausland gebaut wurde). Dem Antrag auf die Eintragung einer Yacht sind zusätzlich weitere Dokumente beizufügen. Er kann nur in einer Hafenmeisterei gestellt werden. Die Dokumente sind im Original vorzulegen (eine Kopie des Originals kann der zuständige Mitarbeiter der Hafenmeisterei oder ihrer Zweigstelle anfertigen). Nach durchgeführter Eintragung des Schiffes wird die Fahrgenehmigung für ein Boot / die Eintragungsbestätigung für eine Yacht erteilt, die gemeinsam mit der vorgeschriebenen gültigen Pflichtversicherungspolizze immer auf dem Boot/der Yacht mitgeführt werden muss. Informationen: Hafenämter und deren Zweigstellen; 7

8 VERZEICHNIS DER HAFENÄMTER UND HAFENAMTZWEIGSTELLEN Alle Hafenämter sind auf den UKW- Kanälen 10, 16 und 70 erreichbar. Die Arbeitszeit der Hafenämter Pula, Rijeka, Zadar, Šibenik, Split und Dubrovnik ist 0-24 h, und deren Zweigstellen haben bestimmte Winterund Sommerarbeitszeiten. Hafenamt Pula Tel./Fax: Zweigstellen: Umag Tel.: Novigrad Tel.: Poreč Tel.: Rovinj Tel.: Raša (Trget) Tel.: Rabac Tel.: Hafenamt Rijeka Tel.: Fax: Zweigstellen: Bakar Tel.: Mošćenička Draga Tel.: Opatija Tel.: Kraljevica Tel.: Crikvenica Tel.: Novi Vinodolski Tel.: Omišalj (Krk) Tel.: Malinska (Krk) Tel.: Krk (Krk) Tel.: Punat (Krk) Tel.: Baška (Krk) Tel.: Šilo (Krk) Tel.: Cres (Cres) Tel.: Mali Lošinj (Lošinj) Tel.: Susak (Susak) Tel.: Rab (Rab) Tel.: Hafenamt Senj Tel.: Fax: Zweigstellen: Sveti Juraj Tel.: Jablanac Tel.: Karlobag Tel.: Novalja (Pag) Tel.: Hafenamt Zadar Tel.: Fax: Zweigstellen: Pag (Pag) Tel.: Starigrad-Paklenica Tel.: Novigrad Tel.: Biograd n/m Tel.: Silba (Silba) Tel.: Ist (Ist) Tel.: Božava (Dugi otok) Tel.: Preko (Ugljan) Tel.: Sali (Dugi otok) Tel.: Privlaka Tel.: Hafenamt Šibenik Tel.: Fax: Zweigstellen: Vodice Tel.: Primošten Tel.: Rogoznica Tel.: Murter (Murter) Tel.: Tisno (Murter) Tel.: Hafenamt Split Tel.: Fax: Zweigstellen: Trogir Tel.: Omiš Tel.: Makarska Tel.: Rogač (Šolta) Tel.: Bol (Brač) Tel.: Milna (Brač) Tel.: Supetar (Brač) Tel.: Sumartin (Brač) Tel.: Hvar (Hvar) Tel.: Stari Grad (Hvar) Tel.: Jelsa (Hvar) Tel.: Sućuraj (Hvar) Tel.: Vis (Vis) Tel.: Komiža (Vis) Tel.: Hafenamt Ploče Tel./Fax: Zweigstellen: Metković Tel.: Hafenamt Dubrovnik Tel.: , Fax: Zweigstellen: Stara gradska luka/altstadthafen Tel.: Komolac (ACI Marina) Tel.: Trpanj (Pelješac) Tel.: Trstenik (Pelješac) Tel.: Ston (Pelješac) Tel.: Slano Tel.: Cavtat Tel.: Sobra (Mljet) Tel.: Korčula (Korčula) Tel.: Vela Luka (Korčula) Tel.: Ubli (Lastovo) Tel.: SUCH- UND SEENOTRETTUNGSDIENST Der Such- und Seenotrettungsdienst wird von der nationalen Such- und Seenotrettungszentrale in Rijeka geleitet, die 24 Stunden dienstbereit und jederzeit auf den UKW-Kanälen 10 und 16 oder per Telefon unter 9155 erreichbar ist. Im Falle eines Unglücks auf See sowie auch im Falle eines Unglücks auf dem Festland, kann auch die Einheitsnummer für alle Notfälle 112 angerufen werden. DETAILS DES SUCH- UND SEENOTRETTUNGSDIENSTES DER REPUBLIK KROATIEN Seegebiet A1 MRCC RIJEKA Tel Tel (0) , Fax (0) VHF DSC MMSI: , Inmarsat C (AOR-E) mrcc@pomorstvo.hr MRSC PULA Tel (0) Fax (0) VHF DSC MMSI: MRSC SENJ Tel (0) Fax (0) VHF DSC MMSI: MRSC ZADAR Tel (0) Fax (0) VHF DSC MMSI: , MRSC ŠIBENIK Tel (0) Fax (0) VHF DSC MMSI: , MRSC SPLIT Tel (0) Fax (0) VHF DSC MMSI: , MRSC PLOČE Tel (0) Fax (0) VHF DSC MMSI: MRSC DUBROVNIK Tel (0) Fax (0) VHF DSC MMSI: ,

9 SCHIFFSFÜHRUNG Ein ausländischer Staatsbürger kann ein Boot oder eine Yacht unter kroatischer Flagge führen, wenn er gemäss der Vorschriften der Republik Kroatien zur Führung von Booten und Yachten befähigt ist. Das Ministerium für See, Verkehr und Infrastruktur wird auch ausländische Befähigungs-Zertifikate über Schiffsführung anerkennen, sofern sie sich im Einklang mit dem kroatischen Gesetz befinden. Das Ministerium wird die Liste der ausländischen Befähigungs-Zertifikate über Schiffsführung die in der Republik Kroatien anerkannt werden, veröffentlichen (Information: Aus der Richtlinie über Boote und Yachten: Kategorien der Befähigungsnachweise/Zeugnisse: Schiffsführer der Kategorie A Schiffsführer der Kategorie B (III. und IV.) Schiffsführer der Kategorie C Schiffsführer für Yachten Kategorie A (Yacht bis zu 100 GT) Schiffsführer für Yachten Kategorie B (Yacht bis zu 500 GT) Ein Wasserfahrzeug, das nicht in ein Register oder Verzeichnis eingetragen ist, das aber die Leistung einer Antriebsmaschine von 5 kw oder weniger besitzt, muss von einer Person geführt werden, die mindestens einen Schiffsführerausweis der Kategorie A besitzt. Ein Schiff für den persönlichen Gebrauch mit einer Länge von bis zu 7 Metern und der Kraft einer Antriebsmaschine von bis zu 15 kw im Schifffahrtsbereich III.a, III.b, III.c und IV muss von einer Person geführt werden, die mindestens den Schiffsführerausweis der Kategorie A besitzt. Wenn ein Schiff für den persönlichen Gebrauch mit einer Länge von bis zu 7 Metern eine Antriebskraft von mehr als 15 kw besitzt, muss es von einer Person geführt werden, die den Schiffsführerausweis der Kategorie B besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Ein Boot für den persönlichen Gebrauch, welches im Schifffahrtsbereich I und II fährt, muss von einer Person geführt werden, die den Schiffsführerausweis der Kategorie C besitzt, weiters muss es über ein Besatzungsmitglied mit dem Schiffsführerausweis der Kategorie B verfügen. Ein Boot für den persönlichen Gebrauch, welches im Schifffahrtsbereich III und IV fährt, muss von einer Person geführt werden, die den Schiffsführerausweis der Kategorie B besitzt. Ein Boot für den persönlichen Gebrauch mit Ruderantrieb kann eine Person führen, die älter als 12 Jahre ist. Eine juristische oder natürliche Person, die ein Boot oder eine Yacht ohne Besatzung verchartert, muss sich vor dem Chartern des Bootes oder der Yacht vergewissern, dass der Mieter eine entsprechende Bescheinigung bzw. einen Befähigungsnachweis besitzt. Boote bis zu 30 GT (Bruttotonnage) im Schifffahrtsbereich III., III.a, III.b, III.c und IV, die ohne Besatzung verchartert werden, wie auch Boote bis zu 30 GT für den persönlichen Gebrauch, kann eine Person führen, die den Schiffsführerausweis der Kategorie B besitzt (was auch eine bestandene Prüfung über die Bedienung eines Seefunktelefons einschließt.). Wenn ein Schiff von bis zu 30 GT, unabhängig aus welchem Grunde, im Schifffahrtsbereich I. oder II. fährt, muss der Schiffsführer einen Schiffsführerausweis der Kategorie C besitzen und am Schiff muss ein Besatzungsmitglied sein. Yachten zwischen 30 GT und 100 GT müssen unabhängig vom Zweck ihrer Fahrt und von ihrem Schifffahrtsbereich einen Schiffsführer mit einem Befähigungsnachweis für das Führen von Yachten der Kategorie A und ein Besatzungsmitglied mit einem Schiffsführerausweis der Kategorie B haben. Yachten von 100 GT bis zu 500 GT müssen unabhängig von ihrem Schifffahrtsbereich einen Schiffsführer mit einem Nachweis der Befähigung zum Führen von Yachten der Kategorie B (zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Zeugnisse), ein Besatzungsmitglied mit einem Nachweis der Befähigung als für den Maschinenraum zuständiges Crewmitglied und ein Besatzungsmitglied mit einem Nachweis über die Kompetenz für die grundlegende Sicherheit auf dem Schiff haben. Schifffahrtsbereiche I Internationale Schifffahrt auf allen Meeren und Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind. II Internationale Schifffahrt auf der Adria. III IV Schifffahrt in den inneren Meeresgewässern, dem territorialen Meer der Republik Kroatien und den Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind und für die Fischerboote länger als 7 m und in der ökologischen Fischfangzone der Republik Kroatien III.a bis zu 6 sm von der Festlands- oder Inselküste III.b bis zu 3 sm von der Festlands- oder Inselküste III.c bis zu 1 sm von der Festlands- oder Inselküste Schifffahrt in Häfen, Buchten, Flüssen des kroatischen Adriabeckens bis zu der Grenze, bis zu der sie vom Meer aus schiffbar sind, sowie auf dem Prokljansko Jezero. Sofern der Schiffsführer nach den Vorschriften des Staates, dessen Flagge er gehisst hat, nicht zur Führung des Schiffes befähigt sein muss, hat er die entsprechende Bestätigung oder das Befähigungszeugnis nach Maßgabe der Vorschriften der Republik Kroatien zu beschaffen. Wir empfehlen, sich wegen Informationen bezüglich der entsprechenden Bestätigung oder des Befähigungszeugnisses rechtzeitig an das Hafenamt oder die Hafenamtzweigstelle zu wenden (bzw. Charteragenturen zu kontaktieren, wenn es sich um das Chartern eines Schiffes handelt). Für die Ausbildung von Nautikern steht auch folgende Agentur zur Verfügung: AdriaMare Consulto d.o.o. Maritime Training Center Draga 1, HR-Šibenik Tel..: /0/ , Fax: /0/ Obala Kneza Trpimira bb, HR Zadar Tel.: /0/ , Fax:++385 /0/ training.zd@adriamare.net, training@adriamare.net 9

10 WICHTIGE SCHIFFFAHRTSVORSCHRIFTEN IN KROATIEN Die Ordnungsaufsicht in den Häfen und in allen anderen Bereichen der inneren Meeresgewässer und des territorialen Meeres der Republik Kroatien obliegt den ermächtigten Vertretern des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur und der Hafenmeisterei. Beim Ein- und Auslaufen aus dem Hafen haben Schiffe, Boote und Yachten bei einem aufgestellten Verkehrszeichen für die Begrenzung der Geschwindigkeit an Stellen, an denen Küsten- oder Unterwasserarbeiten durchgeführt werden, und an gekennzeichneten Tauchlokalitäten ihre Fahrtgeschwindigkeit so stark wie möglich zu drosseln, damit die durch das fahrende Schiff verursachten Wellen keinen Schaden anrichten können. Sport- und andere Aktivitäten können auf dem Schifffahrtsweg nur mit einer vom Hafenamt ausgestellten Genehmigung durchgeführt werden. Schiffe, Yachten und Boote dürfen sich bei ihrer Fahrt nicht der Küste nähern: Schiffe haben mindestens 300 m Abstand zur Küste zu halten Yachten haben mindestens 150 m Abstand zur Küste zu halten Motorboote und Segelschiffe haben mindestens 50 m Abstand zur Küste zu halten In Ausnahmefällen dürfen Schiffe, Boote und Yachten auch in geringerer Entfernung zur Küste fahren, um in einen Hafen einzulaufen oder vor Anker zu gehen oder an der Küste anzulegen, wenn dies die Konfiguration des Schifffahrtswegs verlangt, sind dabei jedoch verpfl ichtet, die Fahrtgeschwindigkeit derart herabzusenken, dass sie leicht und schnell manövrieren oder anhalten können. Ruderboote, Surfer und Wellenreiter, Kanus, Kajaks, Gondeln, Paddel- und Tretboote dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren. In den Gewässern vor Stränden haben Yachten und Boote einen Mindestabstand von 50 m bis zur Begrenzung eines eingerichteten Strandes bzw. 150 m bis zur Küste eines Naturstrandes einzuhalten. Gleitboote und Boote mit Wasserdüsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300 m zur Küste fahren und zwar in Gebieten, wo dies nicht verboten ist. Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit. Wenn das Gleitboot Fahren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betrieben wird, müssen die Gleitboote und die anderen genannten Boote mit Düsenantrieb ihre Anfahrt auf vorschriftsmäßig gekennzeichneten Fahrwegen vornehmen. Auf dem Gleitboot, welches einen Wasserschifahrer, Fallschirmspringer oder eine Person auf einer Gummiluftmatratze auf dem Meer oder über das Meer zieht, muss außer der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl von Besatzungsmitgliedes auch eine Person sein, die dem Wasserschifahrer, Fallschirmspringer oder anderen Personen Hinweise gibt und die Aufsicht übernimmt. Das Hafenamt legt die Bereiche fest, in denen das Fahren mit Gleitbooten und Booten it Wasserdüsenantrieb verboten ist. In Häfen ist das Baden, Tauchen, Gleitboot Fahren, Surfen, Wasserskifahren und das Abhalten von Kursen im Wasserskifahren ohne Genehmigung der Hafenmeisterei nicht gestattet. Das Surfen ist nicht gestattet in Hafeneinfahrten, in engen Durchfahrten, wo Schiffe und Boote fahren, sowie innerhalb eingerichteter Strände. Das Baden und Schwimmen außerhalb des abgegrenzten Meeresraumes eines eingerichteten Strandes ist nicht gestattet. Das Baden und Schwimmen in einer Entfernung von mehr als 100 m von der Küste eines natürlichen Strandes ist nicht gestattet. Ohne Genehmigung der Hafenmeisterei ist das Baden und Schwimmen auf Schifffahrtswegen sowie in engen Durchfahrten und Kanälen, in denen Schiffsverkehr stattfi ndet, nicht gestattet. Ein Tauchgebiet muss deutlich sichtbar gekennzeichnet sein, und zwar durch das Ausbringen einer orangefarbenen oder roten Boje von mindestens 30 cm Durchmesser in der Mitte des Tauchgebietes oder einer hoch aufragenden Tauchfahne auf dem Schiff, von dem aus die Tauchvorgänge stattfi nden. Gebiete, in denen das Tauchen verboten ist, sind in einem eigenen Kapitel dieser Broschüre aufgeführt. Es ist verboten, von Wasserfahrzeugen aus (Schiffen, Yachten und Booten) auf eine beliebige Weise (per Radio, visuell oder akustisch) falsche Signale und Nachrichten über Gefahren, Dringlichkeit und Sicherheit zu senden wie auch falsche Identif kationszeichen abzugeben. Wasserfahrzeuge, die nicht in ein Verzeichnis oder Register eingetragen werden (z.b. Kajak, Kanu, Gondel, Tretboot, Surfbrett etc.) dürfen sich von der Festlands- oder Inselküste nicht weiter als 500 m entfernen. Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten. Die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln ist strafbar. Informationen über den Verkauf von Seekarten und Publikationen: Hrvatski hidrografski institut Split (Kroatisches hydrografi sches Institut Split) office@hhi.hr; WETTERBERICHTE INTERNETSEITE: Wettervorhersagen in kroatischer, englischer, italienischer und deutscher Sprache. In fast allen Marinas an der Rezeption ( Stunden) und in den Hafenmeistereien ( Stunden). UTC: +1h während der Winterzeit, +2h während der Sommerzeit Wetterberichte und Radiomitteilungen KÜSTENRADIO-STATION Ununterbrochene Sendezeit Wettervorhersage und Radiomitteilungen auf allen Kanälen Kanal Kanal Sendezeit (UTC)* RIJEKA - RADIO (9AR) 04, 16, 20, 24, 81 04, 20, 24, 81 05:35 14:35 19:35 in Kroatisch und Englisch SPLIT RADIO (9AS) A 07, 16, 21, 23, 28, 81 07, 21, 23, 28, 81 05:45 12:45 19:45 in Kroatisch und Englisch NAVTEX (Q) B 518 khz 02:40 06:40 10:40 14:40 18:40 22:40 (NAVTEX Englisch) DUBROVNIK RADIO (9AD) 04, 07, 16, 85 04, 07, 85 06:25 13:20 21:20 in Kroatisch und Englisch 10

11 Wetterbericht des Hafenamtes Das für das Seewesen zuständige Ministerium sendet ständig Wetterberichte in Kroatisch, Englisch, Deutsch und Italienisch laut nachfolgender Tabelle Hafenamt UKW Kanal UKW Sendegebiet PULA 73 Nordadria W-Küste Istriens RIJEKA 69 Nordadria O-Teil ŠIBENIK 73 Mittlere Adria O-Teil SPLIT 67 Mittlere Adria O-Teil DUBROVNIK 73 Südadria O-Teil RADIODIENSTE RIJEKA RADIO (9AR) 45 06' N 14 32' E Tel.: ; Fax: MMSI Wirkungsbereich Senden und Empfangen Art der Sendung Sendeleistung (kw) Sendezeit Verkehrsliste UKW - Radiotelefonie Ch 04, 16, 20, 24, 81 F3E 0,025 H24 Ch 24; jede ungerade H+35 UKW-DSC Ch 70 G2B 0,025 H24 SPLIT RADIO (9AS) 43 30' N 16 29' E Tel.: ; Fax: MMSI Wirkungsbereich Senden und Empfangen Art der Sendung Sendeleistung (kw) Sendezeit Verkehrsliste UKW - Radiotelefonie Ch 07, 16, 21, 23, 28, 81 F3E 0,025 H24 Ch 07, 21, 23, 81; jede H+35 UKW-DSC Ch 70 G2B 0,025 H24 DUBROVNIK RADIO (9AD) 42 38' N 18 07' E Tel.: ; Fax: MMSI Wirkungsbereich Senden und Empfangen Art der Sendung Sendeleistung (kw) Sendezeit UKW - Radiotelefonie Ch 04, 07, 16, 85 F3E 0,025 H24 UKW-DSC Ch 70 G2B 0,025 H24 TANKSTELLEN FÜR NAUTIKER Tankstelle Tiefe an der Pier - (m) Tel Geöffnet UMAG, Marina 3 (0) NOVIGRAD, Marina 4,5 (0) POREČ- Küste 2,5 (0) VRSAR, Küste 3 (0) ROVINJ- Küste 7 (0) PULA - Küste 4,8 (0) PULA - Marina Veruda 2,5 (0) OPATIJA, Lido, Hafen 4 (0) CRIKVENICA - Hafen 3 (0) NOVI VINODOLSKI- Hafen 3 (0) CRES- Marina 5 (0) KRK- Hafen 2,2-3,5 (0) RAB- Hafen 2,5 (0) MALI LOŠINJ- Hafen 7 (0) MALI LOŠINJ, Privlaka, Hafen 8,5-9 (0) NEREZINE (Lošinj) 2,5 2,8 (0) NOVALJA(Pag), Hafen 1,5 (0) ZADAR-Voštarnica, Marina 2,5 (0) PREKO (Ugljan), am Fährhafen 2-2,7 (0) ZAGLAV (Dugi otok) 6 (0) SUKOŠAN, Marina 7 (0) BIOGRAD- am Fährhafen 2,3-3,3 (0) Nähere Informationen unter: Tankstelle Tiefe an der Pier - (m) Tel Geöffnet MURTER, Hramina 2,2 (0) JEZERA- Marina 2,5 (0) TRIBUNJ, Marina 3,5-4 (0) VODICE-Marina 3,3 (0) ŠIBENIK- Küste 7 (0) TROGIR- Marina 3 (0) ROGAČ (Šolta), Hafenküste 4,5 (0) SPLIT- Stadthafen 3,5-4 (0) VIS (Vis), Hafenküste 2,5 (0) MILNA (Brač), Marina 3 (0) SUMARTIN (Brač), Bucht Radonja 4 (0) HVAR (Hvar), Križna luka 1,8 (0) BOL (Brač), Hafenküste 3,5 4 (0) VRBOSKA (Hvar) Marina 2 (0) VELA LUKA (Korčula), Hafenküste 3 3,5 (0) MAKARSKA, Hafenküste 5 (0) UBLI (Lastovo), Hafenküste 1,1 2,1 (0) KORČULA (Korčula), Osthafen 3,5 (0) PLOČE, Hafenküste 8 (0) SOBRA (Mljet) 5,5 (0) DUBROVNIK- Komolac, Marina 4 (0) DUBROVNIK, Orsan 3,7 4,9 (0)

12 WICHTIGE TELEFONNUMMERN UND INFORMATIONEN Internationale Vorwahl für Kroatien: +385 Rettungsdienst - Notarzt: 94 Feuerwehr: 93 Polizei: 92 Einheitsnummer für alle Notfälle: 112 Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes: 9155 Allgemeine Informationen: 981 Telefonauskunft - Inland: 988 Telefonauskunft - Ausland: 902 Wettervorhersage und Straßenzustandsbericht: Pannenhilfe: 987 (wenn Sie aus dem Ausland oder mit dem Handy anrufen, wählen Sie ) Kroatischer Autoklub (HAK): ; info@hak.hr Informationen über Kraftstoffpreise und Liste der Gasstationen: Informationen über den Verkauf von Seekarten und Publikationen: Hrvatski hidrografski institut Split, office@hhi.hr; Mobiltelefonnetze in Kroatien In Kroatien gibt es 4 kommerzielle Systeme für drahtlose Telefonie: T-Mobile, VIPnet, TELE 2 und Tomato. Informationen: T-Mobile; Touristinfo (Informationen für Ausländer) VIPnet; Informationen für Ausländer TELE Benutzerservice tomato; Benutzerservice Sollte es Probleme mit der Verbindung im kroatischen GSM-Netz geben, ist es notwendig den Benutzerservice des eigenen Mobiloperators zu kontaktieren. Die Netzabdeckung im Bereich ganz Kroatiens ist gut, allenfalls sind kurzzeitige Signalverluste an einzelnen Stellen möglich. Fremdsprachige Radiosendungen in der touristischen Saison: Der Kroatische Rundfunk sendet auf mehreren Programmen fremdsprachige Nachrichten für Touristen in Kroatien. Im ersten Programm des Kroatischen Rundfunks wird täglich um h eine eine zehnminütige Sendung in Englisch ausgestrahlt. Im Sommer werden im zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks ( 98,5 Mhz nordwestlisches Kroatien und Region Dubrovnik, 105,3 Mhz Istrien, 96,1 Split, 98,9 Region Makarska, 93,3 Gorski kotar), zu den regelmäßigen Nachrichten in kroatischer Sprache zu jeder vollen Stunde - von 8.00 bis Nachrichten in englischer, deutscher, italienischer und tschechischer Sprache gesendet, und der Kroatische Automobilclub (HAK) strahlt Verkehrsmeldungen in Englisch und Deutsch aus. Ebenfalls werden im Sommer im Zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks zu jeder vollen Stunde wechselweise Nachrichten und Verkehrsmeldungen direkt aus folgenden Studios gesendet: Drittes Programm des Österreichischen Rundfunks (Ö3), RAI Uno, Britisches Virgin Radio, Radio Prag und internationales Programm des Kroatischen Rundfunks Glas Hrvatske. Journalisten von Radio Prag informieren die tschechischen Touristen während des Sommers einmal täglich über die regionalen Radiostationen Radio Split, Radio Dubrovnik und Radio Rijeka. Umweltschutz Der Schutz der biologischen Artenvielfalt entspricht den geltenden EU-Vorschriften. Nach den EU-Kriterien ist das Badewasser der kroatischen Adria von sehr hoher Qualität. Im Falle einer Verunreinigung des Meeres oder der Umwelt bitten wir Sie, den Kroatischen Such- und Seenotrettungsdienstunter der Telefonnummer (kostenlos) 9155 zu benachrichtigen, bzw. das Zentrum 112, zu kontaktieren. Für zusätzliche Umweltinformationen fragen Sie nach beim Ministerium für Umweltschutz, Raumordnung und Bauwesen Umweltschutzbehörde: Tel.: , zastita_okolisa@mzopu.hr; Schutz der Meeresumwelt Es ist verboten, im Meer und an der Meeresküste öliges Wasser, Fäkalien und Plastik-, Metall-, Glas- und anderen festen oder fl üssigen Abfall wegzuwerfen, abzulagern oder abzulassen, der die Umwelt verschmutzt. Es ist verboten, Werke aus archäologischen Fundstätten und historischen Ruinen zu beschädigen, zu vernichten, zu entfernen und zu entwenden. Für geschützte Meeresgebiete (Nationalparks und Naturparks) gelten besondere Ordnungs- und Verhaltensvorschriften. Brandschutzmaßnahmen: Prüfen Sie, ob Sie alles unternommen haben, um einen Brand zu vermeiden! Zünden Sie kein Feuer an! Werfen Sie keine Zigarettenstummel oder brennbaren Gegenstände in die Umwelt! Wenn Sie ein Feuer bemerken, benachrichtigen Sie andere Personen in Ihrer Nähe; melden Sie es umgehend bei der Nummer 93 oder 112; versuchen Sie, das Feuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu löschen, ohne dabei sich selbst oder andere zu gefährden! Achten Sie auf Feuerverbotszeichen! Achten Sie darauf, dass Ihr geparktes Fahrzeug die Feuerwehrzufahrten und Hydranten nicht versperrt! 12

13 LUFTVERKEHR INTERNATIONALE FLUGHÄFEN INFORMATIONEN FLUGHAFEN ZAGREB Tel.: /1/ , (Entfernung Zagreb Flughafen Zagreb 15 km) Städtischer Terminal, Busbahnhof, Držićeva-Str. BB Tel.: ; Busverbindung Flughafen - Stadt alle 25 Minuten PULA Tel.: 00385/ 52/ , (Entfernung Pula - Flughafen 5 km) FLUGHAFEN MALI LOŠINJ Tel.: RIJEKA FLUGHAFEN RIJEKA auf der Insel Krk - Tel.: , , (Entfernung Rijeka - Flughafen 26 km) ZADAR Tel.: 00385/ 23/ , (Entfernung Zadar - Flughafen 7 km) SPLIT FLUGHAFEN SPLIT KAŠTELA Tel.: 00385/ 21/ , (Entfernung Split - Flughafen 25 km, Trogir - Flughafen 6 km) BRAČ Tel.: 00385/ 21/ , (Nur für kleinere Flugzeuge) DUBROVNIK FLUGHAFEN ĆILIPI Tel.: /20/ , (Entfernung Dubrovnik - Flughafen Ćilipi 21 km) Die folgenden Flughäfen für Flugzeuge für allgemeine Zwecke und gelegentliche Taxidienste liegen an der Küste: Vrsar, Medulin, Grobnik (Rijeka), Unije und Stari Grad (Hvar). CROATIA AIRLINES Die nationale Fluggesellschaft ist ein regionales Mitglied des Vereines Star Alliance und verbindet Kroatien mit Direktflügen mit zahlreichen europäischen Städten: Amsterdam, Wien, Bruxelles, Frankfurt, London, München, Pariz, Rom, Sarajevo, Skoplje, Zürich, und seit dem Sommer 2008 auch mit Düsseldorf, Kopenhagen, Podgorica und Priština.In der Saison werden weitere Flugverbindungen mit Städten in Österreich, Frankreich, Deutschland und Großbritannien eingeführt. In Zusammenarbeit mit ihren Partner Croatia Airlines rmöglicht Croatia Airlines ihren Kunden, weltweit Zielorte zu erreichen. Informationen und Flugkartenverkauf: Informationen und Buchungen: ++385/0/ ; Andere Fluggesellschaften, die nach Kroatien fliegen: Aeroflot, Air France, Austrian Airlines, ČSA, Lufthansa, LOT, Malev, Germanwings, Scandinavian Airlines, Turkish Airlines, Air Bosna, Air One, British Airways, Hapag Lloyd, Norwegian Air Shuttle, TAP, Wizz Air, LTU, Estonian Air, EasyJet, Skyeurope, Aer Lingus, Trade Air/ Sun Adria, Dubrovnik Airlines, Adria Airways, Nouvelair Tunisie, Ryan Air, Darwin Airline, Skyeurope Slovakian, Skyeurope Hungary, SN Brussels Airlines. EISENBAHNVERBINDUNGEN Alle größeren kroatischen Städte außer Dubrovnik sind an das Eisenbahnnetz angeschlossen. SCHIFFSVERBINDUNGEN JADROLINIJA Die größte kroatische Passagierschifffahrtsgesellschaft unterhält die meisten regelmäßigen, internationalen und inländischen Fähr-, Schiffs- und Schnellschiffslinien. Das Hauptbüro befi ndet sich in Rijeka, Tel.: ; Andere Schifffahrtsgesellschaften: Rapska plovidba d.d.: Mediteranska plovidba d.d: Split Tours: Miatours: Ivante d.o.o.: Kapetan Luka: G & V line: SNAV: Agencija za obalni linijski pomorski promet (Agentur für Linienfahrten an der Küste) Tel.: , Fax: info@agencija-zolpp.hr Internationale Fährverbindungen: Zadar-Ancona, Stari Grad (Hvar)-Split-Ancona, Split-Ancona, Split Stari Grad/ Hvar - Pescara, Split Stari Grad/Hvar Korčula- Sobra/Mljet -Dubrovnik-Bari Außer den Fährlinien verkehren auch internationale Schnellbootlinien. Küstenfährlinie: Rijeka-Split-Stari Grad (Hvar)-Korčula-Dubrovnik-Bari Küstenfähreverbindungen: Rijeka Split Stari Grad/Hvar Korčula Dubrovnik Lokale Fährlinien verbinden das Festland mit den Inseln Cres, Lošinj, Rab, Pag, Ugljan, Pašman, Olib, Silba, Premuda, Ist, Molat, Sestrunj, Žirje, Zverinac, Rava, Zlarin, Dugi otok, Iž, Šolta, Brač, Hvar, Vis, Halbinsel Pelješac, Korčula, Lastovo und Mljet; lokale Schiffs- und Schnellschiffslinien verbinden andere bewohnte Inseln, auf denen es keinen Autoverkehr gibt. Schnellbootlinien (Verbindung mit dem Festland oder zwischen den Inseln): Raum Rijeka- Lošinj, Susak, Unije, Cres, Ilovik, Pag, Rab Raum Zadar- Ist, Molat, Dugi otok, Zverinac, Sestrunj, Rivanj, Olib, Silba, Premuda Raum Split- Brač, Hvar, Šolta, Lastovo, Korčula, Vis, Biševo Raum Dubrovnik Mljet, Šipan, Korčula, Lastovo Raum Šibenik - Žirje, Kaprije Saisonslinine: Pula Unije Mali Lošinj Ilovik Zadar Schiffslinien (Verbindungen mit dem Festland oder zwischen den Inseln) Raum Rijeka Lošinj, Srakane, Unije, Ilovik, Susak Raum Zadar Dugi otok, Iž, Rava, Vrgada Raum Šibenik Prvić, Zlarin Raum Split Drvenik Veli i Mali, Čiovo, Biševo Raum Dubrovnik Šipan, Lopud, Koločep 13

14 NATIONAL- UND NATURPARKS IN DER ADRIA ODER AN DER KÜSTE NATIONALPARK BRIJUNI Der Nationalpark Brijuni besteht aus vierzehn Inseln und Inselchen, deren Fläche insgesamt 736 ha beträgt. Sie sind der Südwestküste Istriens vorgelagert und durch den Fažana-Kanal von der Halbinsel getrennt. Neben den Sommeraktivitäten am Strand werden auf Veliki Brijun Tennis, Golf, Team-Building, Bogenschießen, Radfahren, Fahrten mit Elektrowagen und mit Titos Cadillac, Baujahr 1953, angeboten. Die Hauptdestination für Nautiker ist der Hafen Veliki Brijun, der über etwa 30 Tagesliegeplätze mit Wasser- und Stromanschluss verfügt. Die Nautiker haben ihre Ankunft an der Rezeption des Hotels Neptun anzumelden. Das Einfahren in den Nationalpark und das Ankern sind nur im Haupthafen Veliki Brijun erlaubt, und in den anderen Gewässern des Nationalparks ist dies nicht gestattet. Die Bucht Sv. Nikola auf der Insel Mali Brijun ist eine neuere Nautikerdestination im Brijuni Archipel. Mali Brijun mit einer Flächengröße von ca, 100 ha war einst Teil von Veliki Brijun. Heute sind die zwei Inseln durch den Kanal Tisnac, der 120 m breit und 2-3 m tief ist, getrennt. Kontakt: NATIONALPARK BRIJUNI Tel.: Fax: brijuni@brijuni.hr, Rezeption für Nautiker: Hotel Neptun, Tel.: NATURPARK TELAŠĆICA Naturpark im südöstlichen Teil der Insel Dugi otok. Die Bucht Telašćica ist einer der sichersten, schönsten und größten natürlichen Häfen an der Adria. Sie umfasst 6 Inseln und Felsen, 25 Buchten und 69 km gegliederte Küste und ist für viele Nautiker ein attraktiver Ankerplatz. Die Einfahrten in den Park führen am Rt Čuška (aus dem mittleren Kanal), und an beiden Seiten der Insel Gornja Aba vorbei. Von der SW-Seite (von offener See her) fährt man am Rt Vidilica und am Rt Punta Kadena auf der Insel Katina vorbei. Die Parkaufseher kontrollieren das Gewässer und den Verkauf von Eintrittskarten. In den Nachmittagsstunden suchen sie mit ihren amtlichen Schiffen die Ankerplätze auf und übernehmen gleichzeitig den Abfall von den vor Anker liegenden Schiffen. Bojen zum Vertäuen der Schiffe befi nden sich in den Buchten Sergovica (an der Durchfahrt Mala Proversa), Mir, Tripuljak, Raknić, Kruševica und Kučimul. Organisiertes Tauchen wie auch Fischen ist nur mit besonderer Genehmigung gegen Zahlung einer Gebühr möglich (Informationen: Verwaltung des Naturparks Telašćica). Kontakt: Tel./Fax: , telascica@zd.t-com.hr, NATIONALPARK KORNATI Der im mittleren Teil der Adria gelegene Nationalpark Kornati umfasst insgesamt 89 Inseln, Inselchen und Riffe. Offizielle Einfahrten in den Kornat-Archipel sind Opat und Proversa. Der Nationalpark liegt etwa 7 sm von Murter und etwa 15 sm von Šibenik und Zadar entfernt. EINTRITTSKARTEN Jeder Besucher muss eine gültige Eintrittskarte für jeden Tag seines Aufenthalts im Park haben. Eintrittskarten kann man in Verkaufstellen auf dem Festland außerhalb der Grenzen des Nationalparks Kornati, in den Räumen des öffentlichen Unternehmens Javna ustanova Nationalpark Kornati in Murter, in einigen Marinas, in Charter-Firmen und Reisebüros, die für den Verkauf von Eintrittskarten für den NP Kornati gekennzeichnet sind, oder an den mobilen und stationären Rezeptionen direkt im Park erwerben: im Hafen Žakan auf der Insel Ravni Žakan und in der Bucht Vruje auf der Insel Kornat. Die im Nationalpark gekauften Eintrittskarten sind teurer als jene im Vorverkauf. Streng geschützte Zonen Streng geschützte Zonen innerhalb des Nationalparks Kornati sind: Die kleine Insel Purara, die Riffe Klint und Volić und der Meeresgürtel in einer Entfernung von 3 Kabellänge (1 Kabellänge =185,2 m bzw. 1/10 sm) von ihren Küstenlinien entfernt Die kleine Insel Mrtovnjak und der Meeresgürtel in einer Entfernung von 1 Kabellänge von seiner Küstenlinie bzw. von der Nationalparkgrenze entfernt. Die kleine Insel Klobučar und der Meeresgürtel in der Entfernung von 1 Kabellänge von seiner Küstenlinie, bzw. von der Mitte der Durchfahrt zwischen den Inseln Klobučar und Gustac Die kleine Insel Obručan Mali und Veliki und der Meeresgürtel in einer Entfernung von 1 Kabellänge von ihren Küstenlinien entfernt, bzw. bis zur Mitte der Durchfahrt zwischen den Inseln Obručan Veliki und Levrnaka. Schifffahrt, Ankern und Anlegen Außer in den streng geschützten Zonen ist die Schfffahrt im gesamten Gebiet des Nationalparks Kornati erlaubt. Ankern und Übernachten sind in folgenden Buchten erlaubt: Stiniva, Strižnja, Statival, Lupeška, Tomasovac-Suha punta, Šipnate, Lučica, Kravljačica, Gujak, Smokvica, Ravni Žakan, Vruje, Lavsa, Opat, Piškera Vela Panitula und Anica auf Levrnaka. Schwimmen und Tauchen Außer in streng geschütztn Zonen ist das Schwimmen im gesamten Gebiet des Nationalparks Kornati erlaubt. Individuelles Tauchen ist nur in den organisierten Gruppen und mit einer Tauchgenehmigung für den NP Kornati gestattet. Detaillierte Informationen und Genehmigungen für individuelles Tauchen können am Sitz des NP Kornati in Murter oder an der Rezeptionen des NP Kornati im Nationalpark beantragt werden. Individuelles Tauchen (außerhalb genehmigter organisierter Gruppen) ist verboten! Im Nationalpark Kornati bestehen neun Zonen, in denen Tauchgänge unter den genannten Bedingungen erlaubt sind. Dies sind Kornat (Opat - Tanka Prisliga), Samograd, Oključ, Mala Panitula, Vela Panitula, Rasip, Mali Rasip, Mana und Borovnik. Sportfischerei Die Sportfischerei (außer in streng geschützten Zonen) ist nur mit einer vorher zu beschaffenden Sondergenehmigung für die Sportfischerei erlaubt, die das öffentliche Unternehmen Nationalpark Kornati ausgibt. Kontakt: NATIONALPARK KORNATI Butina 2, HR Murter Tel.: , Fax: kornati@kornati.hr, NATIONALPARK KRKA Der Nationalpark Krka umfasst den größten Teil des Flusses Krka mit seinem Ufergebiet, bzw. das Gebiet zwischen Skradin und Knin. Mit ihren sieben Travertinwasserfällen und einer Gesamtfallhöhe von 242 m ist die Krka ein Natur- und Karstphänomen. Mit dem eigenen Schiff kommt man nicht in die Gewässer des Parks, so dass Nautiker ihre Schiffe in Skradin liegen lassen. Die Fahrt fl ussaufwärts von der Skradiner Brücke ist verboten. Zum Besuch des Nationalparks bricht man von der städtischen Uferpromenade aus mit Schiffen des Nationalparks auf. Eintrittskarten werden in den nahe gelegenen Infopunkten des Nationalparks Krka verkauft. Tauchen, Jagen mit Unterwassergewehren und Sportfi schen sind im Park nicht erlaubt. Auch das Baden ist nur an Stellen gestattet, die als Badestellen gekennzeichnet sind. 14

15 Kontakt: Tel.: Fax: NATIONALPARK MLJET Der Nationalpark Mljet liegt im nordwestlichen Teil der gleichnamigen Insel im äußersten Süden der kroatischen Küste westlich von Dubrovnik. Jeder Besucher muss eine gültige Eintrittskarte besitzen, die er an den folgenden Eingängen zum Nationalpark kaufen kann: Crna klada (Landeingang und Parkgrenze), Pomena und Polače (Buchten und kleine Häfen im Bereich des NP). Das Fahren auf den Seen des Nationalparks ist nur mit Ruderbooten erlaubt. Ankern ist nur in den Buchten vor den Orten Pomena und Polače gestattet. Die Freizeitfischerei ist verboten und wird Besuchern des Nationalparks nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dafür ist aber eine Sondergenehmigung gegen Bezahlung einer Gebühr erforderlich. Im Bereich der Seen Malo und Veliko jezero sowie im Kanal Soline ist der Fischfang verboten. Tauchen und Fotografieren der Meereswelt im Nationalpark ist nur in organisierter Form mit Vorankündigung und nach dem Erhalt relevanter Informationen von der Verwaltung des Nationalparks möglich. Im Malo jezero sind keine Unterwasseraktivitäten erlaubt. Kontakt: Tel.: , Fax: WEITERE NATIONAL- UND NATURPARKS IN KÜSTENNÄHE NATURPARK UČKA Gebirge im Osten Istriens oberhalb der Opatija-Riviera im Kvarner Liganj 42, HR Lovran Tel.: Tel./Fax: NATIONALPARK RISNJAK ein bewaldetes Gebirgsmassiv nördlich von Rijeka, in welchem sich auch ein hydrologisches Denkmal die Quelle des Flusses Kupa - befindet. Tel..: , Fax: np-risnjak@ri.t-com.hr NATIONALPARK NÖRDLICHER VELEBIT das wertvollste und attraktivste Naturgebiet des Höhenzugs des Velebit Tel.: Aufsichtsdienst: Tel.: ; Fax: npsv@np-sjeverni.velebit.hr NATURPARK VELEBIT schönstes und größtes Gebirge Kroatiens Tel: Handy: Fax: velebit@gs.t-com.hr NATIONALPARK PAKLENICA Nationalpark an der Südseite des Velebit, des größten Gebirgsmassivs in Kroatien Tel.: , , (Rezeption am Parkeingang) Fax: np-paklenica@zd.t-com.hr NATURPARK VRANER SEE der größte See Kroatiens unweit von Zadar Tel.: Fax: pp-vransko-jezero@zd.t-com.hr NATURPARK BIOKOVO Gebirge oberhalb der Makarska Riviera Tel/Fax: ; Aufsichtsdienst: park-prirode-biokovo@st.t-com.hr NATURPARK LASTOVO-ARCHIPEL Er gehört zu einer Außengruppe süddalmatinischer Inseln, und außer der Insel Lastovo umfasst die Inselgruppe Lastovnjaci und Vrhovnjaci sowie die Insel Sušac. Tel.: Fax: ju.park.prirode.lastovo@du.t-com.hr Für Nautiker, die auf dem Landweg nach Kroatien kommen, liegt der Nationalpark Plitvice am Weg zum Meer: NATIONALPARK PLITVICE der schönste und bekannteste Nationalpark Kroatiens, Teil des Welterbes der UNESCO Tel.: , Fax: , info@np-plitvicka-jezera.hr Anmerkung: In allen Nationalparks gelten Verhaltsregeln, die während des Parkbesuchs zu befolgen sind. Jeder Nationalpark hat einen organisierten Aufsichtsdienst, der die Einhaltung der Verhaltensregeln im Nationalpark kontrolliert. Jede Meeresoder Umweltverschmutzung sowie das Deponieren von Müll an dafür nicht vorgesehenen Stellen ist verboten und wird streng bestraft. Ministerium für Kultur Informationen: , 15

16 DIENSTLEISTUNGEN DER MARINAS Entlang der gesamten kroatischen Adriaküste stehen den Nautikern etwa 50 Marinas mit einer breiten Palette von Angeboten zur Verfügung. Die meisten Marinas bieten Liegeplätze von hohem Standard und sind das ganze Jahr hindurch geöffnet. Außer Liegeplätzen, dem Dienst der Rezeption und den Sanitäranlagen besteht, abhängig von den Möglichkeiten und Kategorien der Marinas, noch eine Reihe weiterer Angebote wie technische Services, Kräne und Travellifts, Wäschereien, Restaurants, Cafes und Snackbars, Geschäfte mit Lebensmitteln, Nautikerbedarf und Reserveteilen, moderner und sportlicher Segelkleidung, Wassersportausrüstung und Seglerbedarf, Autovermietungen u.ä. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten bieten einzelne Marinas auch Sport- und Erholungsangebote wie Swimmingpools, Tennisplätze, Kinderspielplätze, Massage, Boccia, große Schachspiele, Segelschulen und Tauchschulen. Die meisten Marinas verfügen über inen Internet-Corner oder drahtlosen Internetzugang (Wlan). Jedes Jahr werden die Marinas in ihrer technischen Ausstattung verbessert und ermöglichen durch die Erweiterung des Angebotes den Gästen einen angenehmen Aufenthalt. Ein großer Teil der Marinas an der Adria sind auch Ausgangshäfen für die zahlreichen Charterschiffe. Das Grundangebot der Marinas sind Jahres- und Tagesliegeplätze im Meer wie auch an Land, und viele Marinas bieten auch die Möglichkeit, Liegeplätze pro Monat bzw. pro Saison zu mieten. Manche Marinas bieten Anlegemöglichkeiten für Megayachten. Für weitere Informationen bezüglich der verfügbaren Kapazitäten für Megayachten soll man sich an die einzelnen Marinas wenden. Für konkrete und detaillierte Informationen zu den Preisen und Nutzungsbedingungen der Liegeplätze in den Marinas sollte man sich direkt an die einzelnen Marinas wenden. Dasselbe gilt auch für die Möglichkeit der Nutzung aller anderen Angebote, die in den Marinas bestehen. Die Kroatische Zentrale für Tourismus gibt für Nautiker auch folgende Publikationen heraus: Broschüre der kroatischen Marinas Preisliste der kroatischen Marinas Hafenordnung In den meisten Marinas haben Gäste und Beschäftigte sich an eine bestimmte Hafenordnung zu halten, die in den Grundzügen für alle Marinas einheitlich ist und folgende Bestimmungen enthält: Der Schiffseigner ist verpflichtet, für das Schiff eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei jedem Einlaufen ist der Seemann verpflichtet, die Schiffsdokumente an sich zu nehmen und sie an der Rezeption aufzubewahren. Bei Bedarf kann die befugte Person der Marina das Schiff auf einen anderen Liegeplatz umsetzen, worüber der Schiffseigner rechtzeitig zu benachrichtigen ist. Der Schiffseigner ist verpflichtet, sein Schiff mit entsprechender Plane, Tauwerk und Feuerlöschgeräten zu versehen. Während des Aufenthalts in den Marinas oder in den näheren Gewässern ist es verboten, Gleitboot zu fahren und zu surfen. Altöle, Fette und andere Abfälle müssen in dafür bestimmten Behältern deponiert werden. Jede Verschmutzung des Meeres oder des Raums wird streng bestraft. Während des Aufenthalts in den Marinas ist die Benutzung der Sanitäranlagen auf dem Schiff verboten. Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Marina beträgt 2 Knoten. Nach Verlassen des Schiffes sind Strom- und Wasseranschlüsse vom Schiff zu nehmen. Das Waschen der Schiffe und das Füllen der Wassertanks wird in den meisten Marinas extra gezahlt. Im Bereich der Marina sind keine größeren Arbeiten am Schiff erlaubt, die andere Gäste stören odear die benachbarten Schiffe beschädigen könnten. Je nach Möglichkeit bieten die meisten Marinas gegen Bezahlung Parkplätze für Autos an. Außer den allgemeinen Verhaltensregeln in der Marina hat jede Marina auch eine Hafensonderordnung, die Bestandteil der kommerziellen Geschäftsbedingungen ist und die Eigentümlichkeit jeder Marina und deren Gäste berücksichtigt. Alle kroatischen Marinas sind durch den VERBAND DER KROATISCHEN MARINAS bei der kroatischen Wirtschaftskammer unter folgender Adresse miteinander verbunden: HRVATSKA GOSPODARSKA KOMORA (Kroatische Wirtschaftskammer) ŽUPANIJSKA KOMORA RIJEKA (Gespanschaftskammer Rijeka) Bulevar oslobođenja 23,HR Rijeka Tel.: +385 (0) , ; Fax: +385 (0) vdujmovic@hgk.hr, hgkri@hgk.hr, VERZEICHNIS DER KROATISCHEN MARINAS Alle Marinas sind auf dem UKW-Kanal 17 erreichbar. In Marinas, die den strengsten ökologischen Maßstäben hinsichtlich Sicherheit, Dienstleistungen und Sauberkeit des Wassers und der Umwelt genügen, weht die Blaue Fahne, eine begehrte europäische Anerkennung. ACI UMAG Šet. V. Gortana Umag Tel.: Fax: m.umag@aci-club.hr MARINA NAUTICA NOVIGRAD Ulica Sv. Antona Novigrad Tel.: Fax: marina@nauticahotels.com ČERVAR PORAT Riva amfora Červar Porat Tel.: Fax: marina.cervar@plavalaguna.hr POREČ Turističko šet Poreč Tel./Fax: info@marinaporec.com PARENTIUM Zelena laguna bb Poreč Tel.: Fax: marina.parentium@ plavalaguna.hr FUNTANA Ribarska Funtana Tel.: Fax: funtana@montraker.hr VRSAR Obala M. Tita 1a Vrsar Tel.: ; Fax: vrsar@montraker.hr ACI ROVINJ Šet. Vijeća Europe Rovinj Tel.: Fax: m.rovinj@aci-club.hr MARINA VALALTA Uvala San Felice Rovinj Tel.: Fax: valalta@valalta.hr ACI PULA Riva Pula Tel.: Fax: m.pula@aci-club.hr 16

17 TEHNOMONT MARINA VERUDA Cesta prekomorskih brigada Pula Tel.: Fax: ACI POMER Pomer 26 A, Pula Tel.: Fax: ACI OPATIJA Liburnijska c. bb Ičići Tel.: Fax: ADMIRAL M. Tita 139, Hotel «Admiral» Opatija Tel./Fax: Fax: ACI CRES Jadranska obala Cres Tel.: Fax: BRODOGRADILIŠTE CRES Peškera Cres Tel.: Fax: bc.marina@ri.t-com.hr PUNAT Puntica 7, Punat Tel.: Fax: marina-punat@marina-punat.hr ACI SUPETARSKA DRAGA Rab Tel.: Fax: m.supdraga@aci-club.hr ACI RAB Šet. Kap. Ivana Dominisa Rab Tel.: Fax: m.rab@aci-club.hr MALI LOŠINJ Privlaka 19a Mali Lošinj Tel.: Fax: marina@ri.t-com.hr ACI ŠIMUNI Obala 1, Šimuni Kolan Tel.: Fax: m.simuni@aci-club.hr BORIK Obala Kneza Domagoja Zadar Tel.: Fax: info@marinaborik.hr TANKERKOMERC MARINA ZADAR I.Meštrovića 2, Zadar Tel.: ; Fax: marina@tankerkomerc.hr MARINA VELI RAT Veli Rat, Dugi otok Tel , , Fax: marinavelirat@ baotic-yachting.com OLIVE ISLAND MARINA Obala kneza Trpimira Zadar Tel.: Fax: info@oliveislandmarina.com MARINA PREKO Vrulja 2, Preko Tel.: Fax: info@marinapreko.com MARINA DALMACIJA Elizabete Kotromanić 11/ Zadar Tel.: Fax: info@marinadalmacija.hr MARINA VELI IŽ Veli Iž Tel.: Tel./Fax: KORNATI Šet. kneza Branimira Biograd n/m Tel.: Fax: info@marinakornati.com ŠANGULIN Kraljice Jelene Biograd n/m Tel.: ; Fax: info@sangulin.hr ACI ŽUT Jezera Tel.: Fax: m.zut@aci-club.hr ACI PIŠKERA Jezera Tel.: , m.piskera@aci-club.hr BETINA N. Škevina Betina Tel./Fax: marina-betina@si.t-com.hr HRAMINA Put gradine bb Murter Tel.: Fax: info@marina-hramina.hr ACI JEZERA Donji kraj Jezera Tel.: Fax: m.jezera@aci-club.hr MARINA TRIBUNJ Jurjevgradska Tribunj Tel.: ; Fax: ; marina-reception@ marina-tribunj.hr ACI VODICE Artina 13 A Vodice Tel.: Fax: m.vodice@aci-club.hr ACI SKRADIN Obala Pavla Šubića Skradin Tel.: Fax: m.skradin@aci-club.hr NCP MARINA MANDALINA Obala Jerka Šižgorića Šibenik Tel.: Fax: marina@ncp.hr YACHT MARINA SOLARIS Hot.naselje Solaris bb Šibenik Tel.: Fax: marina.info@solaris.hr KREMIK Splitska Primošten Tel.: Fax: info@marina-kremik.hr MARINA FRAPA Uvala Soline bb Rogoznica Tel.: , Fax: marina-frapa@si.t-com.hr AGANA Dr. F. Tuđmana 5, Marina Tel.: ; Fax: agana.marina@st.t-com.hr ACI TROGIR Put Cumbrijana Trogir Tel.: Fax: m.trogir@aci-club.hr MARINA KAŠTELA Kaštel Gomilica Tel.: Fax: marina@marina-kastela.com ACI SPLIT Uvala baluni 8, Split Tel.: Fax: m.split@aci-club.hr MARINA LAV Grljevačka 2a Podstrana Tel.: Fax: info@marinalav.hr MARINA BAŠKA VODA Baška Voda Tel.: Fax: baskavoda@ baotic-yachting.com ACI MILNA Milna Tel.: Fax: m.milna@aci-club.hr ACI VRBOSKA Vrboska Tel.: Fax: m.vrboska@aci-club.hr ACI PALMIŽANA Hvar Tel.: Fax: m.palmizana@aci-club.hr ACI KORČULA Korčula Tel.: Fax: m.korcula@aci-club.hr LUMBARDA Lumbarda Tel.: Fax: lucica-lumbarda@du.t-com.hr ACI DUBROVNIK Na Skali 2, Mokošica Dubrovnik P.O. Box 35 Tel.: Fax: m.dubrovnik@aci-club.hr ACI d.d. OPATIJA M. Tita Opatija Tel.: Fax: aci@aci-club.hr 17

18 ANMIETEN VON SCHIFFEN (CHARTER) In Kroatien gibt es zahlreiche Firmen, die für die Chartertätigkeit registriert sind. Verschiedene Segelschiff- und Motoryachttypen werden in fast allen Marinas entlang der kroatischen Küste zur Vermietung angeboten. Charterfi rmen haben in ihrem Angebot moderne und gut ausgestattete Schiffe sowie zusätzliche Dienstleistungen. Als Zusatzdienstleistung wird hauptsächlich geboten: Möglichkeit des Charterns für einen Tag oder ein Wochenende oder des One-way-Charterns Vermietung von Zusatzausrüstung (Außenbordmotor, Spinnaker u.ä.) Skipper- und Hostessendienste, Catering, Fischen, Tauchen, Segelschule, Team-Building, Segeln Möglichkeit der Versorgung mit Nahrungsmitteln Zusatzversicherungen (z.b. für Kaution oder plötzliches Zurücktreten) Während der Vor- und Nachsaison sind die Preise zumeist niedriger, der Verkehr geringer, die Temperaturen angenehm und die Winde zum Segeln günstig. In der Regel wird die Endreinigung des Schiffes gesondert berechnet. Fast alle Firmen verlangen, eine bestimmte Summe als Kaution zu hinterlegen, die bei der Rückkehr des unbeschädigten Schiffes zurückgezahlt wird. Eine Kaution wird auch dann gezahlt, wenn das Boot mit einem Skipper gechartert wird. Das Schiff hat eine Haftpfl ichtversicherung (eine Pfl ichtversicherung) und eine Kaskoversicherung, die dem in der Versicherungspolice angegebenen Wert des Schiffes entspricht. Wenn es während der Fahrt zu einem Unfall kommt, ist der Leiter der Basis umgehend zu informieren. Das Schiff ist in der Republik Kroatien versichert und kann nur in den territorialen Gewässern Kroatiens fahren. Der Preis für eine Charterwoche hängt vom Typ und der Größe des Schiffes sowie von zusätzlichen Dienstleistungen ab. Charterfirmen bieten meistens folgende Ermäßigungen: für mehrwöchiges Chartern für mehrmaliges Chartern (so gen. Stammgäste) für frühzeitige Buchung (in der Regel bis Ende Januar des laufenden Jahres) Messerabatt Die Charterpreise verstehen sich je Schiff/Woche und der Preis wird im Voraus bezahlt. Für die Übergabe des Schiffes ist der Basisleiter zuständig. Üblicherweise werden die Schiffe samstags nach Uhr übernommen und samstags bis Uhr zurückgegeben. Bei der Übergabe des Schiffes macht der Leiter der Charterbasis den Gast mit dem Schiff und den Schiffspapieren vertraut, und beide kontrollieren gemeinsam die Ausrüstung nach einem Inventarverzeichnis. Treibstoff- und Wassertanks sollten in der Regel bei der Über- und Rückgabe voll sein. Zur Standardausrüstung eines Segelschiffs oder Katamarans gehören: Ein Hauptrollsegel oder ein Full-Batten-Hauptsegel, Rollgenua, elektrische Ankerwinde, CD-Player oder Radiorekorder, Autopilot, Bimini-Verdeck, GPS, Dusche im Cockpit, Hilfsmotor, Bettwäsche, Kissen und Decken. Standardausrüstung für Motorboote: Elektrische Ankerwinde, Tachometer, Tiefenmesser, UKW, CD-Player, Dusche im Cockpit, Warmwasser, Beiboot, Hilfsmotor, Bettwäsche, Kissen und Decken. Der Charterer ist verpfl ichtet, nach Bestätigung der Buchung seines Wasserfahrzeugs eine Crew-Liste zuzustellen und den Namen des Skippers anzugeben, sowie den Befähigungsnachweis zum Führen des Schiffes und den Berechtigungsnachweis zur Betätigung des Seefunkgerätes vorzulegen. Es wird empfohlen, für alle Informationen bezüglich entsprechender Bestätigungen oder Befähigungsnachweise die Charter-Agentur rechtzeitig zu konsultieren. Im Falle einer Panne oder eines Schadens am Schiff oder der Schiffsausrüstung ist der Mieter verpflichtet, den Basisleiter umgehend zu informieren. Alle für die Chartertätigkeit registrierten Firmen sind im Verein der Vermieter von Unterkunftskapazitäten auf Schiffen - Charterfirmen bei der Kroatischen Wirtschaftskammer vereinigt. Nähere Informationen bitte abfragen bei: Hrvatska gospodarska komora (Kroatische Wirtschaftskammer) Udruženje pružatelja usluga smještaja na plovilima - charter Rooseveltov trg 2, Zagreb, p.p. 630 tel: 385 /0/ , 01/ fax: 385 /0/ turizam@hgk.hr VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE CHARTERTÄTIGKEIT Das Verchartern von Schiffen kann nur von einer juristischen oder natürlichen Person ausgeübt werden, die beim zuständigen Gericht oder einem anderen zuständigen Organ der Republik Kroatien für die Chartertätigkeit registriert ist und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Nach dem Seegesetzbuch, das seit dem in Kraft ist, können keine unter ausländischer Flagge fahrenden Schiffe eine Chartertätigkeit ausüben, sondern ausschließlich Schiffe unter kroatischer Flagge. Die zum Verchartern vorgesehenen Schiffe müssen im Boots- oder Yachtregister der Republik Kroatien eingetragen sein und entsprechende Genehmigungen und Erlaubnisse haben. Schiffe, die für das Verchartern vorgesehen sind, zahlen in den meisten kroatischen Marinas einen höheren Jahresliegeplatzpreis. Nach kroatischem Gesetz unterliegt jedes unbefugte Verchartern von Schiffen bzw. das Schwarzverchartern strengen Strafen. Zusatzinformationen: Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture RH Prisavlje ZAGREB Ministarstvo turizma RH Prisavlje ZAGREB 18

19 VERZEICHNIS DER CHARTERFIRMEN A 500 YACHTCHARTER Batovo 6, Punat Tel.: 098/ Tel./Fax: 051/ yachtcharter@zg.t-com.hr ABA VELA Jobova 3, Split Tel.: 021/ Fax: 021/ contact@abavela.com AB OVO SALONA CLUB Obala kralja Tomislava bb Kaštel Gomilica Tel.: 021/ Fax: 021/ salona.charter@ab-ovo.hr ANA ADRIATIC NAUTIC ACADEMY M. Tita 79, Opatija Tel.: 051/ Fax: 051/ ana@ri.t-com.hr info@anasailing.com ACAMAR CHARTER Pod kosom 33 a, Split Tel.: 021/ , 098/ acamar@acamar.hr charter@acamar.hr A-CLASSIS Savica Šanci 133, Zagreb Tel.: 01/ Fax: 01/ info@a-classis.hr ADRIA CORAL CHARTER Osječka 62, Split Tel.: 021/ Fax: 021/ adria@adriacoral.com ADRIANA CHARTER (Livin Ethno) Zagrebačka 20, Zagreb Tel.: 01/ , 01/ Fax: 01/ info@ethno1.com ADRIA SAIL CHARTER Stepinčeva 25, Split Tel./Fax: 021/ josko@adriasailcharter.com ADRIATIC ARCA Kninski trg 11, Zagreb Tel./Fax: 01/ Tel.: 091/ adriatic-arca@net.hr ADRIATIC CHALLENGE Obala Kralja P. Krešimira IV 38 a Biograd Tel.: 023/ , 098/ Fax: 023/ info@adriatic-challenge.com ADRIATIC CLUB BUBLE Kopilica 62/3, Split Tel./ Fax: 021/ info@adriatic-club.hr ADRIATIC MOTOR BOAT CHARTER ROMODA Dr. Luje Naletilića 21, Zagreb Tel.: 01/ Fax: 01/ info@amb-charter.hr ADRIA YACHT CENTER Artina bb, Vodice Tel.:022/ Fax:022/ ayc@ayc-at.hr ADRIATIC CHARTER Marina Dalmacija Bibinje-Sukošan Sukošan Tel.: 023/ Fax: 023/ info@adriatic-charter.com ADRIATIC CLASSIC NAUTICA N. Zrinskog 44, Slavonski Brod Tel.: 035/ , 091/ Fax: 035/ acn@acn.hr ADRIATIC SAILING Lukačićeva 1, Split Tel.: 021/ , 098/ Fax: 021/ boris@ladyana.com ADRIATIC TRADE SERVICE Karamanova 8, Split Tel./Fax: 021/ info@ats-commodore.com ADRIATIC YACHT CHARTER Rižanska 16, Pula Tel.: 052/ , 098/ ayc@ayc.hr AGRAM YACHTING Obala kneza Branimira 5, Zadar Tel.: 023/ , 091/ Fax: 023/ agram-yachting@agram-yachting.hr ALDORA Marina Dalmacija, Sukošan Tel.: 023/ Fax: 023/ ayc@ayc.hr AM YACHTING TOURS Obala M. Tita 1a, Vrsar Tel.: 052/ Fax: 052/ Tel.: 091/ info@ams-yachting.de ANKORA NAUTIKA Martićeva 51, Zagreb Tel.: 01/ , 098/ info@ankoracharter.com ANGELINA TOURS Kraljice Jelene 3, Biograd Tel.: 023/ , 023/ Fax: 023/ angelina-tours@zd.t-com.hr ANICO LINE Jamine 2, Marina Tel.: 091/ Tel./Fax: 022/ anicoline@si.t-com.hr ANZOTICA YACHT CHARTER Težačka 1a, Murter Tel.: 022/ Fax: 022/ anzotica@anzotica.com APSIDA Riječka 14, Dubrovnik Tel.: 020/ Fax: 020/ apsida@du.t-com.hr ARBIA Supetarska draga 263, Rab Tel.: 098/ Tel.: 051/ / Fax: 051/ arbia@arbia.hr ARCH INTERNATIONAL Marina Dalmacija bb, gat XI Sukošan Tel.: 023/ , 098/ Fax:023/ arch@arch-charter.hr ARGA YACHT CHARTER Fallerovo šetalište 22, Zagreb Tel.: 01/ Fax: 01/ arga@zg.t-com.hr ASTA YACHTING Put murata 1a, P.P.255, Zadar Tel.: 023/ , 023/ Fax: 023/ asta-yachting@zd.t-com.hr 19

20 AURA MARIS Gorenci Zagreb Tel./Fax: 01/ Tel.: 091/ AURORA MARIS Metohijska Dubrovnik Tel.: 020/ , 091/ Fax: 020/ AVENTUR Put Demunta Trogir Tel.: 021/ aventur@aventur-agency.com BAN TOURS YACHTING Kaptol Zagreb Tel.: 01/ , 099/ Fax: 01/ ana-marija.benic@bantours.hr yachting@bantours.hr BAOTIĆ YACHTING Maksimirska Zagreb Tel.: 01/ , 023/ Fax: 01/ zagreb@baotic-yachting.com BAV-ADRIA YACHTING d.o.o. Obala Kralja Tomislava BB Kaštel Gomilica Tel: 021/ Fax: 021/ bavadria@bavadria.com skype: bavadria BAVARIA YACHTCHARTER Prekomorskih brigada 12, Pula Tel./Fax: 052/ Tel.: 091/ bavaria.charter@ .t-com.hr BETA YACHTING P.P. 34, Sukošan Tel.: 023/ , 098/ Fax: 023/ info@beta-charter.com BLUE YACHTS CHARTER Kralja Tomislava 60, Trogir Tel.: 021/ , 091/ Fax: 021/ andymarinovic@blue-yachts.com BOMI SHIP Marasovića Split Tel.: 021/ , 091/ Fax: 021/ booking@bomship.com BONMAR Šet. K. Zvonimira Dubrovnik Tel.: 098/ Fax: 020/ bonmar@hi.t-com.hr BRACH Put Sv. Roka Sumpetar Tel./Fax: 021/ Tel.: 098/ info@dalmacia-charter.de BRATE CHARTER Domovinskog rata Spllit Tel.: 021/ , 098/ fbrate@inet.hr BRAVO-MAKARSKA Vukovarska 27, Makarska Tel./Fax: 021/ Tel: 01/ , 098/ bravo-makarska@st.t-com.hr BRUNEKO CHARTER Vlaška 69, Zagreb Tel./Fax: 01/ / Tel.: 098/ vedran@bruneko.hr BURIN YACHTING CLUB Silba Silba Tel.: 023/ , 023/ info@burin-club.com CANDOR CHARTER Šetalište kralja Tomislava b.b Kaštel Gomilica Tel./Fax: 021/ Tel: 098/ info@candor.hu CASSIOPEIA TOURS Žegoti bb, Kastav Tel.: 051/ , 098/ Fax: 051/ info@cassiopeia-tours.com CHARTER ADRIA Račišće 64, Račišće, Korčula Tel.: 020/ , 098/ Fax: 020/ info@charteradria.com CHARTER NAUTIKA SERVIS Prekomorskih brigada 12, Pula Tel./Fax: 052/ Tel.: 098/ , 023/ charter.nautica.servis@pu.t-com.hr CROATIA YACHT CLUB Splitska 22-4, Marina Kremnik Primošten Tel.: 022/ Fax: 022/ info@croatiayachtclub.com CROATIA YACHTING Supilova 26 a, Split Tel.: 021/ , 091/ Fax: 021/ info@croatia-yachting.hr DALMACIJA CHARTER Splitska 22-4, Marina Kremnik Primošten Tel.: 022/ Fax: 022/ info@dalmacija-charter.hr DALMATIA CHARTER Put Cubrijana bb, ACI Marina Trogir Trogir Tel.: 021/ , 091/ Fax: 021/ dalmatia-charter@vip.hr DAMI BOATS Istarska 50, Rijeka Tel./Fax: 051/ dami-boats@ri.t-com.hr DARANJI SAILING Mikulići 54a, Zagreb Tel.: 01/ , 098/ Fax: 01/ info@daranji.com DED Vijenac 56, Bjelovar Tel.: 043/ , 098/ Fax: 043/ ded@bj.t-com.hr DETONI Velebitska Split Tel./Fax: 021/ Tel: 091/ detoni@st.t-com.hr DIA-YACHTING Budmanijeva Zagreb Tel./Fax: 01/ / Tel.: 098/ renata.banozic@dia-yachting.hr ECKER YACHT Put Cumbrijana b.b Trogir Tel./Fax: 021/ trogir@eckeryachting.com ECOS YACHTING Škorpikova Zagreb Tel.: 01/ Fax: 01/ yachting@ecos-yachting.com EKVATOR YACHTING Kralja Zvonimira Šibenik Tel.: 098/ Fax: 022/ yachtclub@yachtclub.cz 20

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