INFORMATIONSBROSCHÜRE ÜBER DIE HÖCHSTTARIFE FÜR GESCHÄFTE UND DIENSTLEISTUNGEN AUF DEM WERTPAPIERMARKT

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1 INHALT Kapitel Inhalt Vermittlungsgeschäfte auf den Märkten. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Portfolioverwaltung. Investmentberatung. Geschäfte mit spanischen Staatsanleihen. Sonstige Dienstleistungen 1

2 VERMITTLUNGSGESCHÄFTE AUF DEN MÄRKTEN Vermittlungsgeschäfte auf Märkten für Dividendenpapiere Fixer. Monat Orientierungsreferenz Fixer. Monat - Auf spanischen Märkten. Erhalt, Übertragung, Ausführung und Abrechnung - Auf ausländischen Märkten. Erhalt, Übertragung, Ausführung und Abrechnung 0,60 9, ,90 100,00 0,90 100,00 - Erklärungen Unter wird ein ausgeführtes Geschäft Wertpapierklasse verstanden, unabhängig davon, ob diese auf einer einzigen Kundenorder oder auf mehreren basiert. Eine Wertpapierklasse ist eine Gruppe von Wertpapieren eines Emittenten mit identischen Merkmalen und Rechten. Die Gebühren werden zum Zeitpunkt der Orderaufgabe oder bei Ende der Laufzeit berechnet. Der fixe wird nach Absprache mit dem Kunden als Alternative angeboten. Unter "Orientierungsreferenz" werden orientierungshalber die den ausländischen Märkten entsprechenden Gebühren und Kosten aufgeführt, die zu Lasten des Kunden gehen. - Überwälzbare Gebühren und Kosten Die Bank wälzt außerdem ggf. die folgenden Kosten auf den Kunden über: Die an den Märkten und für die Abrechnungssysteme anfallenden Gebühren und Abgaben Ggf. Gebühren für Post, Telex, Fax und Swift. Bei Verwendung von Kurierdiensten die dadurch angefallenen Kosten, vorausgesetzt der Service wurde vom Kunden beantragt. Die für Notare, die Ausstellung von Urkunden oder für sonstige gerechtfertigte Gründe anfallenden Kosten. - Devisengeschäfte Die in diesem Abschnitt aufgeführten e sind unabhängig von denen, die für den Tausch von Devisen (anderen Währungen als dem Euro) berechnet werden - Versteuerung Die in diesem Abschnitt aufgeführten e werden vorschriftsmäßig versteuert 2

3 TRANSAKTIONEN AUF MÄRKTEN FÜR FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE - Kauf oder Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren auf spanischen Märkten. (Siehe Anm.) Nach Vertrag 0,35 30,00 Fixer - Kauf oder Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren auf ausländischen Märkten. 0,35 30,00 SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF SPANISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN - Kauf von öffentlichen Verkaufsangeboten. (Siehe Anm.) - Verkauf von öffentlichen Übernahmeangeboten. (Siehe Anm.) - Kauf oder Verkauf von Zeichnungsrechten. (Siehe Anm.) Nach Vertrag 0,60 9,00 0,60 9,00 0,60 9,00 - Kauf oder Verkauf von Warrants 0,60 9,00 - Vorzeitige Ausübung der Warrants 0,60 9,00 - Kauf oder Verkauf von Zertifikaten oder Schuldscheinen - Abrechnung von Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren oder Rechten an nicht an die Bank ausgegebenen Ordern. (Siehe Anm.) 0,60 9,00 0,35 9,00 Fixer SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF AUSLÄNDISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN - Kauf von öffentlichen Verkaufsangeboten. (Siehe Anm.) - Verkauf von öffentlichen Übernahmeangeboten. (Siehe Anm.) - Kauf oder Verkauf von Zeichnungsrechten. (Siehe Anm.) Nach Vertrag 0,90 100,00 0,90 100,00 0,90 100,00 - Kauf oder Verkauf von Warrants 0,90 100,00 Fixer - Vorzeitige Ausübung der Warrants 0,90 100,00 - Kauf oder Verkauf von Zertifikaten oder Schuldscheinen - Abrechnung von Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren oder Rechten an nicht an die Bank ausgegebenen Ordern. (Siehe Anm.) 0,90 100,00 0,60 100,00 3

4 SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF AUSLÄNDISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN - Abrechnung von Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren oder Rechten an nicht an die Bank ausgegebenen Ordern. (Siehe Anm.) Nach Vertrag Fixer ZEICHNUNGEN VON WERTPAPIEREN AUF SPANISCHEN PRIMÄRMÄRKTEN Nach Vertrag - Zeichnung von Dividendenpapieren. 0,60 9,00 - Zeichnung von festverzinslichen Wertpapieren. (Siehe Anm.) - Umtausch und Umwandlung von Wertpapieren. 0,35 30,00 0,35 6,00 - Zeichnung sonstiger Wertpapiere. 0,60 9,00 Fixer ZEICHNUNGEN VON WERTPAPIEREN AUF AUSLÄNDISCHEN PRIMÄRMÄRKTEN Nach Vertrag - Zeichnung von Dividendenpapieren. 0,90 100,00 - Zeichnung von festverzinslichen Wertpapieren. - Umtausch und Umwandlung von Wertpapieren. 0,35 30,00 0,25 30,00 - Zeichnung sonstiger Wertpapiere. 0,90 100,00 Fixer SONSTIGE TRANSAKTIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ÜBERTRAGUNG VON WERTPAPIEREN UND ORDERN - Kauf oder Verkauf von nicht zum Handel auf geregelten Sekundärmärkten zugelassenen Wertpapieren. - Übertragung von Wertpapieren infolge von Gerichtsbeschlüssen, Schenkungen, testamentarisch festgelegten Inhaberschaftsänderungen und sonstige Übertragungsgeschäfte, die nicht auf Kauf und Verkauf beruhen Nach Vertrag 0,60 9,00 Fixer 6,00 4

5 - Stornierung von Ordern zum Kauf oder Verkauf von allen Arten von Wertpapieren oder Änderung der Orderbedingungen auf Veranlassung durch den Kunden vor Ausführung der Order. (Siehe Anm.) 30,00 5

6 TRANSAKTIONEN MIT AKTIEN ODER ANTEILEN AN ORGANISMEN FÜR GEMEINSAME ANLAGEN (OGA) - Empfang und Übertragung von Zeichnungs- oder Auszahlungsordern von nicht börsennotierten, in Spanien zahlbaren und von der Bank nicht gehandelten Aktien oder Anteilen an OGA. (Siehe Anm.) - Empfang und Übertragung von Zeichnungs- oder Auszahlungsordern von nicht börsennotierten, im Ausland zahlbaren und von der Bank nicht gehandelten Aktien oder Anteilen an OGA. (Siehe Anm.) Nach Vertrag 0,60 9,00 0,90 100,00 Fixer 6

7 ALLGEMEINE ANMERKUNGEN SONSTIGE VERMITTLUNGSGESCHÄFTE - Erklärungen: Unter wird ein ausgeführtes Geschäft Wertpapierklasse verstanden, unabhängig davon, ob diese auf einer einzigen Kundenorder oder auf mehreren basiert. Eine Wertpapierklasse ist eine Gruppe von Wertpapieren eines Emittenten mit identischen Merkmalen und Rechten. Die Gebühren werden zum Zeitpunkt der Orderaufgabe oder bei Ende der Laufzeit berechnet. Der fixe wird nach Absprache mit dem Kunden als Alternative angeboten. - Devisengeschäfte: Die in diesem Abschnitt aufgeführten e sind unabhängig von denen, die für den Tausch von Devisen (anderen Währungen als dem Euro) berechnet werden. - Überwälzbare Kosten: Gegebenenfalls werden die überwälzbaren Kosten, die in dem Abschnitt "Überwälzbare Gebühren und Kosten" dieser Broschüre aufgeführt sind, berechnet. - Versteuerung: Die e werden vorschriftsmäßig versteuert TRANSAKTIONEN AUF MÄRKTEN FÜR FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE. - Kauf oder Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren auf spanischen Märkten. - Anwendung der e auf en mit festverzinslichen Wertpapieren auf spanischen Märkten: Mit Ausnahme von Geschäften mit spanischen Schuldverschreibungen. SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF SPANISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN. - Kauf von öffentlichen Verkaufsangeboten. - Anwendung der e auf öffentliche Angebote und Zeichnungen: Diese e sind nicht anwendbar, wenn die Informationsbroschüre über die Emission, das öffentliche Angebot oder die entsprechende Einrichtung dies so vorsieht oder die Bank vertraglich festgelegt hat, die Gebühren gemäß der genannten Broschüre nicht zu erheben. SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF SPANISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN. - Verkauf von öffentlichen Übernahmeangeboten. - Anwendung der e auf öffentliche Angebote und Zeichnungen: Diese e sind nicht anwendbar, wenn die Informationsbroschüre über die Emission, das öffentliche Angebot oder die entsprechende Einrichtung dies so vorsieht oder die Bank vertraglich festgelegt hat, die Gebühren gemäß der genannten Broschüre nicht zu erheben. SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF SPANISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN. - Kauf oder Verkauf von Zeichnungsrechten. - Auf Käufe oder Verkäufe von Zeichnungsrechten anwendbares Gebührenlimit: Die auf diese Geschäfte anwendbaren Gebühren dürfen keinesfalls den der übersteigen, wenn der Verkauf der Rechte ohne die ausdrückliche Anweisung des Kunden erfolgt, sondern in Reaktion auf die Marktlage im Interesse des Kunden. SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF SPANISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN. - Abrechnung von Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren oder Rechten an nicht an die Bank ausgegebenen Ordern. 7

8 - Anwendung der e auf die Abrechnung von Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren oder Rechten an nicht an die Bank ausgegebenen Ordern: Falls die Bank nur als Abrechnungsstelle tätig wird, fallen die Gebühren zum Zeitpunkt der Abrechnung an. SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF AUSLÄNDISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN. - Kauf von öffentlichen Verkaufsangeboten. - Anwendung der e auf öffentliche Angebote und Zeichnungen: Diese e sind nicht anwendbar, wenn die Informationsbroschüre über die Emission, das öffentliche Angebot oder die entsprechende Einrichtung dies so vorsieht oder die Bank vertraglich festgelegt hat, die Gebühren gemäß der genannten Broschüre nicht zu erheben. SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF AUSLÄNDISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN. - Verkauf von öffentlichen Übernahmeangeboten. - Anwendung der e auf öffentliche Angebote und Zeichnungen: Diese e sind nicht anwendbar, wenn die Informationsbroschüre über die Emission, das öffentliche Angebot oder die entsprechende Einrichtung dies so vorsieht oder die Bank vertraglich festgelegt hat, die Gebühren gemäß der genannten Broschüre nicht zu erheben. SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF AUSLÄNDISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN. - Kauf oder Verkauf von Zeichnungsrechten. - Auf Käufe oder Verkäufe von Zeichnungsrechten anwendbares Gebührenlimit: Die auf diese Geschäfte anwendbaren Gebühren dürfen keinesfalls den der übersteigen, wenn der Verkauf der Rechte ohne die ausdrückliche Anweisung des Kunden erfolgt, sondern in Reaktion auf die Marktlage im Interesse des Kunden. SONSTIGE TRANSAKTIONEN AUF AUSLÄNDISCHEN WERTPAPIERMÄRKTEN. - Abrechnung von Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren oder Rechten an nicht an die Bank ausgegebenen Ordern. - Anwendung der e auf die Abrechnung von Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren oder Rechten an nicht an die Bank ausgegebenen Ordern: Falls die Bank nur als Abrechnungsstelle tätig wird, fallen die Gebühren zum Zeitpunkt der Abrechnung an. ZEICHNUNGEN VON WERTPAPIEREN AUF SPANISCHEN PRIMÄRMÄRKTEN. - Zeichnung von festverzinslichen Wertpapieren. - Anwendung der e auf die Zeichnung von festverzinslichen Wertpapieren auf spanischen Primärmärkten: Mit Ausnahme von Geschäften mit spanischen Schuldverschreibungen SONSTIGE TRANSAKTIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ÜBERTRAGUNG VON WERTPAPIEREN UND ORDERN. Stornierung von Ordern zum Kauf oder Verkauf von allen Arten von Wertpapieren oder Änderung der Orderbedingungen auf Veranlassung durch den Kunden vor Ausführung der Order. - Anwendung der e auf Stornierungen von Ordern, bevor diese ausgeführt wurden: Die Gebühren werden zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Stornierungs- oder Änderungsauftrag eingeht TRANSAKTIONEN MIT AKTIEN ODER ANTEILEN AN ORGANISMEN FÜR GEMEINSAME ANLAGEN (OGA). - Empfang und Übertragung von Zeichnungs- oder Auszahlungsordern von nicht börsennotierten, in Spanien zahlbaren und von der Bank nicht gehandelten Aktien oder Anteilen an OGA. - Anwendung der e auf die Abwicklung von Ordern zur Zeichnung und Auszahlung von Aktien oder Anteilen 8

9 von nicht börsennotierten OGA: Falls die Bank Vertreiber oder Untervertreiber der OGA ist, werden nur die in der Broschüre über die genannte OGA angegebenen Gebühren berechnet. TRANSAKTIONEN MIT AKTIEN ODER ANTEILEN AN ORGANISMEN FÜR GEMEINSAME ANLAGEN (OGA). - Empfang und Übertragung von Ordern zur Zeichnung oder Auszahlung von nicht börsennotierten, im Ausland zahlbaren und von der Bank nicht gehandelten Aktien oder Anteilen an OGA. - Anwendung der e auf die Abwicklung von Ordern zur Zeichnung und Auszahlung von Aktien oder Anteilen von nicht börsennotierten OGA: Falls die Bank Vertreiber oder Untervertreiber der OGA ist, werden nur die in der Broschüre über die genannte OGA angegebenen Gebühren berechnet. 9

10 TRANSAKTIONEN ZUR AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG VON WERTPAPIEREN (Siehe Anm.) Erhaltung, Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren mittels Effekten-Girosystem % Mindestens - Von auf spanischen Märkten handelbaren Wertpapieren. 0,50 10,00 - Von auf ausländischen Märkten handelbaren Wertpapieren. 0,50 60,00 Übertragung von Wertpapieren zu einer anderen Bank / Wertpapierklasse - Von auf spanischen Märkten handelbaren Wertpapieren. 60,00 - Von auf ausländischen Märkten handelbaren Wertpapieren. 90,00 10

11 - Anwendungsbereich der e Die in diesem Abschnitt aufgeführten e werden auf jede einzelne Klasse von Wertpapieren (eine Gruppe von Wertpapieren eines Emittenten mit identischen Merkmalen und Rechten) angewendet. Inbegriffen sind Eröffnung und Verwaltung des Stückkontos und die Buchhaltung der Aktien auf dem Konto bzw. des Fonds mit den Wertpapieren, die der Kunde der Bank anvertraut hat. Nicht eingeschlossen sind die Gebühren für bestimmte Maßnahmen zur Wertpapierverwaltung, wie beispielsweise die Einziehung von Dividenden, Anwesenheitsprämien und sonstiges in dieser Broschüre Aufgeführte. - Anwendung der e 1. Die e sind als Prozentwert auf Jahresbasis angegeben 2. Für Wertpapiere, die vor Ende ihrer Laufzeit ausgezahlt werden, wird die Gebühr anteilig für die Anzahl der Tage im Wertpapierdepot berechnet. Auch der wird anteilig für die Anzahl der Tage, in denen die Wertpapiere gehalten wurden, berechnet. 3. Die Berechnungsgrundlage für die Gebühr ist der Mittelwert der täglichen Salden der während der Laufzeit gehaltenen Dividendenpapiere. Die Berechnungsgrundlage der festverzinslichen Wertpapiere ist ihr. 4. Die e für auf ausländischen Märkten handelbaren Wertpapieren werden auch auf inländische Wertpapiere angewendet, wenn diese auf Verlangen des Kunden von einer Depotbank im Ausland aufbewahrt werden oder wenn es sich um eine Bedingung der ausgeführten handelt. 5. Falls die Wertpapiere in einer Fremdwährung (nicht Euro) ausgegeben werden und zur Aufstellung der Berechnungsgrundlage für die Verwaltungsgebühr: - Der Devisenumtausch findet am letzten Werktag des Monats, in dem die Aufbewahrung berechnet wird, statt. - Der Kurs des Wertpapiers (internationale Märkte) ist der zuletzt verfügbare, vorausgesetzt dieser liegt nicht mehr als zwei Monate zurück. - Überwälzbare Kosten Die Bank stellt dem Kunden die Transport- und Versicherungskosten in Rechnung, wenn diese en einen physischen Transport der Wertpapiere erforderlich machen. - Versteuerung Die in diesem Abschnitt aufgeführten e werden vorschriftsmäßig versteuert. 11

12 AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG VON PHYSISCH VORHANDENEN WERTPAPIEREN - Von auf spanischen Märkten handelbaren Wertpapieren. - Von auf ausländischen Märkten handelbaren Wertpapieren. 0,50 6,00 0,50 60,00 Fixer - Von nicht handelbaren Wertpapieren. 0,35 30,00 ABSCHLUSS UND STORNIERUNG VON DEPOTS MITTELS EINLAGE, ÜBERTRAGUNG ODER TEILWEISER ODER VOLLSTÄNDIGER AUSZAHLUNG PHYSISCH VORHANDENER WERTPAPIERE. - Von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren. - Von Warrants und Aktiva ohne definierten 0,35 100,00 0,35 100,00 Fixer AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG NICHT HANDELBARER WERTPAPIERE. - Aufbewahrung und Verwaltung nicht handelbarer Wertpapiere. (Siehe Anm.) 0,70 60,00 Fixer AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG VON WARRANTS UND AKTIVA OHNE DEFINIERTEN NOMINALWERT. - Aufbewahrung und Verwaltung von Warrants und Aktiva ohne definierten. Fixer 100,00 ÜBERTRAGUNG VON NICHT HANDELBAREN WERTPAPIEREN ZU EINER ANDEREN BANK - Übertragung von nicht handelbaren Wertpapieren zu einer anderen Bank. 0,35 15,00 Fixer 12

13 EINZUG VON DIVIDENDEN, KUPONS UND ANDEREN REGELMÄSSIG ANFALLENDEN RENDITEN AUS DEN WERTPAPIEREN. - Von auf spanischen Märkten handelbaren Wertpapieren. - Von auf ausländischen Märkten handelbaren Wertpapieren. 0,50 3,00 1,00 6,00 Fixer - Von nicht handelbaren Wertpapieren. 0,50 3,00 EINZUG VON PRÄMIEN FÜR DIE TEILNAHME AN AKTIONÄRSVERSAMMLUNGEN. - Einzug von Prämien für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen. (Siehe Anm.) 0,25 3,00 Fixer FONDSEINLAGEN INFOLGE DER ZAHLUNG VON PASSIVDIVIDENDEN, AUSSTEHENDEN RÜCKZAHLUNGEN, EMISSIONSAGIOS u.a. Fixer - Fondseinlagen infolge der Zahlung von Passivdividenden, ausstehenden Rückzahlungen, Emissionsagios u.a ,00 TRANSAKTIONEN ZUR AUFBEWAHRUNG UND EINTRAGUNG VON AKTIEN ODER ANTEILEN AN ORGANISMEN FÜR GEMEINSAME ANLAGEN (OGAs) - Aufbewahrung von Aktien und/oder Anteilen an notierten spanischen OGAs mittels Effekten-Girosystem (EFT und SICAV). - Aufbewahrung von Aktien und/oder Anteilen an ausländischen OGAs. 0,50 6,00 0,50 60,00 Fixer ERRICHTUNG BEGRENZTER DINGLICHER RECHTE ODER ANDERER ABGABEN IN BEZUG AUF DIE AUFBEWAHRTEN WERTPAPIERE - Errichtung begrenzter dinglicher Rechte oder anderer Abgaben in Bezug auf die aufbewahrten Wertpapiere. Fixer 15,00 13

14 DIVERSE TRANSAKTIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG VON WERTPAPIEREN. - Stempeln und im Allgemeinen alle Maßnahmen, die die Handhabung physisch vorhandener Wertpapiere umfassen, mit Ausnahme der physischen Übertragung der Wertpapiere. - Änderung der Darstellung der Werte von physisch vorhandenen Wertpapieren zum Effekten-Girosystem - Änderung der Darstellung der Werte vom Effekten-Girosystem zu physisch vorhandenen Wertpapieren - Verwaltungsschritte zur Beantragung von Steuerrückzahlungen nach Einbehaltung von Quellensteuer durch die spanische Steuerbehörde. - Verwaltungsschritte zur Beantragung von Steuerrückzahlungen nach Einbehaltung von Quellensteuer durch andere ausländische Behörden. 0,35 6,00 6,00 100,00 6,00 100,00 Fixer 30,00 30,00 14

15 ALLGEMEINE ANMERKUNGEN SONSTIGE TRANSAKTIONEN ZUR AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG VON WERTPAPIEREN - Erklärungen: Die in diesem Abschnitt aufgeführten e werden auf jede einzelne Klasse von Wertpapieren (eine Gruppe von Wertpapieren eines Emittenten mit identischen Merkmalen und Rechten) angewendet. Der fixe wird nach Absprache mit dem Kunden als Alternative angeboten. - Überwälzbare Kosten: Gegebenenfalls werden die überwälzbaren Kosten, die in dem Abschnitt "Überwälzbare Gebühren und Kosten" dieser Broschüre aufgeführt sind, berechnet. - Versteuerung: Die e werden vorschriftsmäßig versteuert. EINZUG VON DIVIDENDEN, KUPONS UND ANDEREN REGELMÄSSIG ANFALLENDEN RENDITEN AUS DEN WERTPAPIEREN. - Anwendung der e auf den Einzug von Dividenden, Kupons, sonstige Rendite und Prämien für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen: Bezüglich der e, die in den Abschnitten "Einzug von Dividenden, Kupons, sonstige Rendite und Prämien für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen" und "Einzug von Prämien für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen" aufgeführt sind, befreit die Tatsache, dass die Ausgabestelle die Zahlungen für die in diesen Abschnitten aufgeführten en per Bankeinzug abwickelt, denjenigen, der die Rechte auf Erhalt der entsprechenden Gebühren vorlegt, nicht von seiner Zahlungspflicht, es sei denn, die Ausgabestelle übernimmt die Kosten ausdrücklich im Einklang mit der Broschüre zu dieser Emission. AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG NICHT HANDELBARER WERTPAPIERE.. - Aufbewahrung und Verwaltung nicht handelbarer Wertpapiere. - Anwendung der e auf die Aufbewahrung und Verwaltung von nicht handelbaren Wertpapieren, Warrants und Aktiva ohne definierten : Für Wertpapiere, die vor Ende ihrer Laufzeit ausgezahlt werden, wird die Gebühr anteilig für die Anzahl der Tage im Wertpapierdepot berechnet. AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG VON WARRANTS UND AKTIVA OHNE DEFINIERTEN NOMINALWERT.. - Aufbewahrung und Verwaltung von Warrants und Aktiva ohne definierten. - Anwendung der e auf die Aufbewahrung und Verwaltung von nicht handelbaren Wertpapieren, Warrants und Aktiva ohne definierten : Für Wertpapiere, die vor Ende ihrer Laufzeit ausgezahlt werden, wird die Gebühr anteilig für die Anzahl der Tage im Wertpapierdepot berechnet. EINZUG VON PRÄMIEN FÜR DIE TEILNAHME AN AKTIONÄRSVERSAMMLUNGEN.. - Einzug von Prämien für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen. - Anwendung der e auf den Einzug von Dividenden, Kupons, sonstige Rendite und Prämien für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen: Bezüglich der e, die in den Abschnitten "Einzug von Dividenden, Kupons, sonstige Rendite und Prämien für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen" und "Einzug von Prämien für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen" aufgeführt sind, befreit die Tatsache, dass die Ausgabestelle die Zahlungen für die in diesen Abschnitten aufgeführten en per Bankeinzug abwickelt, denjenigen, der die Rechte auf Erhalt der entsprechenden Gebühren vorlegt, nicht von seiner Zahlungspflicht, es sei denn, die Ausgabestelle übernimmt die Kosten ausdrücklich im Einklang mit der Broschüre zu dieser Emission. 15

16 PORTFOLIOVERWALTUNG Auf den Kunden zugeschnittenes Portfolio- Management mit Ermessensspielraum % ( ) - Auf den des verwalteten Portfolios ( Jahr) 1, ,02 - Auf die Wertsteigerung des verwalteten Portfolios ( Jahr) 10,00 - Anwendung der e Auf den : Diese e werden einmal Jahr erhoben und sie werden innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeiträumen angesetzt und berechnet. Die Berechnungsgrundlage ist der des verwalteten Portfolios zum Ende der Laufzeit. Auf die Wertsteigerung: Die Gebühr wird einmal jährlich für die Wertsteigerung des Portfolios erhoben. Diese Wertsteigerung ist das Ergebnis des Vergleichs des s des Portfolios am 1. Januar - oder am Anfangsdatum, falls es sich um ein späteres Datum handelt - mit dem Wert am 31. Dezember eines jeden Jahres, abzüglich der in diesem Zeitraum getätigten Einlagen und zuzüglich der in diesem Zeitraum getätigten Lastschriften. Beide e können je nach Absprache mit dem Kunden zusammen erhoben werden, oder es besteht die Möglichkeit, nur einen zu berechnen. Für Zeiträume, die ein Jahr unterschreiten, wird der anteilig für die abgelaufene Anzahl der Tage innerhalb der Laufzeit berechnet. - Anfallende Gebühren und Kosten Der Portfoliomanagementservice umfasst weder Vermittlung, Aufbewahrung noch Verwaltung und auch keine anderen Dienstleistungen, die dem Kunden angeboten werden könnten. Diese Serviceleistungen werden deshalb getrennt berechnet. - Versteuerung Die in diesem Abschnitt aufgeführten e werden vorschriftsmäßig versteuert. 16

17 INVESTMENTBERATUNG Investmentberatung % ( ) - Auf den des beratenen Portfolios ( Jahr) 0, ,00 - Auf die Wertsteigerung des beratenen Portfolios ( Jahr) - Für die Zeitaufwendung zur Dienstleistungserbringung 1,00 Euro Stunde - Anwendung der e auf Investmentberatung: Auf den des beratenen Portfolios: Diese e werden einmal Jahr erhoben und sie werden innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Zeiträume angesetzt und berechnet. Die Berechnungsgrundlage ist der mittlere des beratenen Portfolios während der Laufzeit. Auf die Wertsteigerung des beratenen Portfolios: Die Gebühr wird einmal jährlich für die Wertsteigerung des Portfolios erhoben. Diese Wertsteigerung ist das Ergebnis des Vergleichs des s des Portfolios am 1. Januar - oder am Anfangsdatum, falls es sich um ein späteres Datum handelt - mit dem Wert am 31. Dezember eines jeden Jahres, abzüglich der in diesem Zeitraum getätigten Einlagen und zuzüglich der in diesem Zeitraum getätigten Lastschriften. Beide e können je nach Absprache mit dem Kunden zusammen erhoben werden, oder es besteht die Möglichkeit, nur einen zu berechnen. Für Zeiträume, die ein Jahr unterschreiten, wird der anteilig für die abgelaufene Anzahl der Kalendertage innerhalb der Laufzeit berechnet. Für den Zeitaufwand für die Dienstleistungserbringung: Falls es begonnene Stunden gibt, wird der entsprechende Anteil berechnet. - Versteuerung Die in diesem Abschnitt aufgeführten e werden vorschriftsmäßig versteuert. 17

18 TRANSAKTIONEN MIT SPANISCHEN SCHULDSCHEINEN (s. Anm.) TRANSAKTIONEN AUF PRIMÄRMÄRKTEN Fixer - Empfang und Abwicklung von Ordern zur Teilnahme an Ausschreibungen, die nicht vollständig oder teilweise vergeben wurden. Schatzanweisungen 0,35 3,50 - Über die Bank getätigte Zeichnungen. Schatzanweisungen 0,35 3,50 - Empfang und Abwicklung von Ordern zur Teilnahme an Ausschreibungen, die nicht vollständig oder teilweise vergeben wurden. Restliche Schuldverschreibungen 0,35 3,50 - Über die Bank getätigte Zeichnungen. Restliche Schuldverschreibungen 0,35 3,50 TRANSAKTIONEN AUF GEREGELTEN SEKUNDÄRMÄRKTEN Fixer - An- und Verkäufe. Schatzanweisungen 0,35 3,50 - An- und Verkäufe von Aktiva mit Rückkaufsrechten (REPO). Schatzanweisungen 0,35 3,50 - An- und Verkäufe. Restliche Schuldverschreibungen 0,35 3,50 - An- und Verkäufe von Aktiva mit Rückkaufsrechten (REPO). Restliche Schuldverschreibungen 0,35 3,50 AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG Fixer - Zinsausschüttung (s. Anm.) 0,35 1,50 - Teilweise oder vollständige Tilgungen 0,35 3,50 - Übertragung an eine andere Verwaltungsstelle 0,35 15,00 - Stilllegungen 6,00 - Aufhebung von Stilllegungen 6,00 18

19 AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG Fixer - Finanzgeschäfte, für die eine vorherige Order des Inhabers erforderlich ist (Umtausch, Umwandlung u.a.) 0,35 6,00 - Änderungen der Inhaberschaft infolge von Testamenten, Schenkungen, Ehescheidungen, Spaltungen bzw. Fusionen juristischer Personen u.a. 6,00 19

20 ALLGEMEINE ANMERKUNGEN TRANSAKTIONEN MIT SPANISCHEN SCHULDSCHEINEN - Erklärungen: Die in diesem Abschnitt aufgeführten e werden auf jede einzelne Klasse von Wertpapieren (eine Gruppe von Wertpapieren eines Emittenten mit identischen Merkmalen und Rechten) angewendet. Der fixe wird nach Absprache mit dem Kunden als Alternative angeboten. - Überwälzbare Kosten: Gegebenenfalls werden die überwälzbaren Kosten, die in dem Abschnitt "Überwälzbare Gebühren und Kosten" dieser Broschüre aufgeführt sind, berechnet. - Versteuerung: Die e werden vorschriftsmäßig versteuert: AUFBEWAHRUNG UND VERWALTUNG. - Zinsausschüttung - Zinsausschüttung: Diese Gebühr wird für Wertpapiere mit Abschlag nicht erhoben. 20

21 SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN Nach Vertrag Fixer - Telefonischer Hinweisservice. 3,50 - Zugriff auf Börsenkurse in Echtzeit. 15,00 - Zusätzliche Kosten für die Portfolioverwaltung (s. Anm.) 1.200,00 21

22 ALLGEMEINE ANMERKUNGEN SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN - Erklärungen: Der fixe wird nach Absprache mit dem Kunden als Alternative angeboten. - Überwälzbare Kosten: Gegebenenfalls werden die überwälzbaren Kosten, die in dem Abschnitt "Überwälzbare Gebühren und Kosten" dieser Broschüre aufgeführt sind, berechnet. - Versteuerung: Die e werden vorschriftsmäßig versteuert. - Zusätzliche Kosten für die Portfolioverwaltung - Zusätzliche Kosten für die Portfolioverwaltung: Diese Gebühr wird zusätzlich zum für das auf den Kunden zugeschnittene Portfolio-Management mit Ermessensspielraum berechnet. Sie wird nur erhoben, wenn der Kunde ausdrücklich Informationen über jede einzelne wünscht. Es handelt sich um einen Festtarif für jede erfolgte Mitteilung. 22

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