Erforderliche Entwurfs-Unterlagen für Investitionen in die Infrastruktur und Beschaffungen im Kap Bau und Betrieb der Bundeswasserstraßen -
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- Bernt Acker
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1 Anlage 1 ( 1 (1), 4 (3), (4), 7 (1), 8 (1), 10 (1), 16 (4), 23 (1), 26 (3)) Erforderliche Entwurfs-Unterlagen Investitionen in die Infrastruktur und Beschaffungen im Kap Bau und Betrieb der Bundeswasserstraßen Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Ausgaben über an Betriebsgebäuden des Außenbereichs ohne unmittelbaren Zusammenhang mit wasserbaulichen Anlagen und an Funktionsgebäuden der Neubaudienststellen Baumaßnahmen von mehr als 2 Mio. an Betriebsgebäuden des Außenbereichs ohne unmittelbaren Zusammenhang mit wasserbaulichen Anlagen und an Funktionsgebäuden der Neubaudienststellen Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur Maßnahmen zur Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur mit Ausgaben über bis Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen Aus- und Neubaumaßnahmen Umbau- und Ersatzmaßnahmen zur Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur mit Ausgaben über 2. Die Investitionen werden bei den entsprechenden Objekten veranschlagt. - bis - bis ) - über bis.. - bis Sonderregelung: Technische Berichte sind ausreichend (auch wenn > 500 T ) : Nassbaggerarbeiten zur Wiederherstellung des Sollzustandes Lieferung und Einbau von Schüttsteinen Konservierungsarbeiten ohne Eingriffe in die Bausubstanz Aus- und Neubaumaßnahmen einschl. Rückbau -maßnahmen, (planfeststellungsrelevant) Umbau- und Ersatzinvestitionsmaßnahmen mit Ausgaben - bis - über VV-WSV 2107 (06/2016) 1
2 Aus- und Neubau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen Fahrradtauglicher Ausbau von Betriebswegen auf Veranlassung der Kommune an zusätzlicher Nutzung durch Radverkehr mit Ausgaben über im Einzelfall unter bei Titel ausschließlich betriebliche Maßnahmen ohne Interesse der Kommune an zusätzlicher Nutzung durch Radverkehr sind bei Titel (Erhaltung) bzw. Titel (Aus- und Neubau) abzuwickeln. - über Erläuternde Regelungen siehe auch Erlass WS11/ vom Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen 8 ) Aus- und Neubaumaßnahmen einschl. Rückbau -maßnahmen, Ersatz-, Aus- und Neubau von Fischpässen und Umgehungsgerinnen als Fischwanderhilfen an den Stauanlagen - über ohne 7) Erwerb von Fahrzeugen 6 ) Erst- und Ersatzbeschaffungen von Land- und Wasserfahrzeugen Umbau- und Grundinstandsetzungsmaßnahmen bei 1. Landfahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten größer Landfahrzeuge 1. Transportfahrzeuge (OUGr ) Ersatzbeschaffung bis. Erstbeschaffung bis. Erst- und Ersatzb. über.. 2. fahrbare Arbeitsgeräte (OUGr ) Erst- und Ersatzb. bis. über... Vorausgutachten gem. Nr HRB WNA/ / HK WNA/ /HK WNA/ / HK VV-WSV 2107 (06/2016) 2
3 noch Wasserfahrzeugen größer Hinweis: keine Entwurfsunterlagen Inspektionen, Wartung und Reparaturen (Buchung ohne Wertgrenze bei Titel ) Wasserfahrzeuge einschl. Umbau-/ Grundinstandsetzungsmaßnahmen mit Ausgaben bis... - bis.. - über... / HK Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten die maritime Notfallvorsorge Erst- und Ersatzbeschaffungen, Umbauten und Instandsetzungen Ersatz von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen über mit voraussichtlichen Gesamtausgaben....- bis.. - bis - über... / HK Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen... (ohne IT) Erst- und Ersatzbeschaffung von Maschinen, Mess- und Kleingeräten Betriebs- und Unterhaltungszwecke Erst- und Ersatzbeschaffungen mit Ausgaben bis... - über..... Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände Bauplanung und Bauüberwachung Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Software im Bereich der Informationstechnik Erst- und Ersatzbeschaffung von Anlagen und Ausrüstungsgegenständen Software die Erst- und Ersatzbeschaffungen mit Ausgaben bis.. - über... Beschaffung von Fach-IT IT-Konzept GDWS Fach-, Betriebs- und Steuertechniken Informations-, Erfassungs- und Auswertetechnik VV-WSV 2107 (06/2016) 3
4 Ankauf von unbebauten Grundstücken: Grunderwerbsmaßnahmen (auch bebaute Grundstücke), die die Durchführung der Unterhaltungsaufgaben sind und nicht mit Ersatzinvestitionsmaßnahmen zusammenhängen. Erforderliche Rückbaumaßnahmen sind über Titel bzw abzuwickeln. Grunderwerbsmaßnahmen mit Nebenentschädigungen bis.. - bis.. - bis.. - über ohne 7) Fußnoten: 1) Bei allen Investitionen und Beschaffungen ist der Umfang der Voruntersuchung (vgl. 6 (2)) vor Aufnahme der Planung mit der genehmigenden Dienststelle abzustimmen. 2) Gehört zu einem nur ein, können beide Entwürfe zu einem /AU zusammengefaßt werden (gilt nur bei Titel , ). 3) Bei Maßnahmen mit bauordnungsrechtlicher Relevanz (vgl. 4 (3)) ist ein aufzustellen, der von der GDWS zu genehmigen ist. 4) im Einzelfall durch gemäß 4 (4) nach vorangegangener Abstimmung mit der GDWS. 5) Der genehmigte E-AU einschl. svermerk ist dem zur namentlichen Nennung und Ausgabendarstellung in den Erläuterungstabellen zum HH zuzuleiten. 6) Für den Erwerb aller Land- und Wasserfahrzeuge sind Ausstattungskonzepte aufzustellen und mit dem abzustimmen. 7) Vermerk ist ausreichend (Buchung auf SAP-Sammler ) 8) Das Bundesweite Priorisierungskonzept und Maßnahmenpriorisierung den Fischaufstieg ist zu beachten. VV-WSV 2107 (06/2016) 4
5 Abgrenzung der en Entwurfsunterlagen nach VV-WSV 2107 und Titelzuordnung der Ausgaben gültig ab Entwurfsunterlage/ genehmigt von Hochbau (Betriebsgebäude) verkehrliche Infrastruktur 6) 7) ökologische Durchgängigkeit Wasser- 8) fahrzeuge Land- 8) fahrzeuge Es sind Ausstattungskonzepte aufzustellen und mit dem abzustimmen maritime Notfallvorsorge Geräte und Ausstattungen Grunderwerb Einzeldarstellung in den Erläuterungstabellen zum HH E-HU zugeh. E-AU E-AU 1) E-AU TB /WNA/ HK entfällt künftig Titel Titel entfällt nicht Titel nicht Titel künftig Titel Titel Titel Titel Titel Titel Titel Titel Titel Titel Titel ) Titel Titel Titel Titel Titel Titel ) Titel Titel Titel ) Titel / 0 / 0 / darunter keine Entwurfsunterlage; Veranschlagung und Buchung bei Titel Titel Titel ) Titel Titel Titel Titel Titel ) bis bis Erst- und Ersatz Erst- und Ersatz bis Titel Titel bis 0 bis 0 Titel bis bis nicht Umbau u. Inst. Umbau u. Inst. bis bis nicht (Schutzkleidung, pers. Ausrüstung) 1) Der von der GDWS genehmigte E-AU einschl. svermerk ist dem zur namentlichen Nennung und Ausgabendarstellung in den Erläuterungstabellen zum HH zuzuleiten. 2) im Einzelfall durch gemäß 4 Abs. 4 VV-WSV 2107 nach vorangegangener Abstimmung mit der GDWS. 3) Bei Ersatzbeschaffungen von Transportfahrzeugen tritt an die Stelle eines TB ein Vorausgutachten gem Nr HRB 4) Bei Beschaffungen zur "Fach-IT" tritt an die Stelle eines TB bzw. E-AU das genehmigte IT-Konzept. 5) Vermerk ist ausreichend (Buchung auf SAP-Sammler ) 6) Für Aus- und Neubaumaßnahmen ist unabhängig von den voraussichtlichen Ausgaben stets ein E-HU aufzustellen. 7) Nassbaggerarbeiten auch wenn >2. sind mit einem TB bei Titel zu veranschlagen und zu buchen 8) keine Entwurfsunterlagen Inspektion, Wartung und Reparaturen (Buchung ohne Wertgrenze bei Titel ) VV-WSV 2107 (06/2016) 5
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