JobCenter Bielefeld. JobCenter Bielefeld. Folgerungen und Forderungen aus den Ergebnissen der Hartz-Kommission für die kommunale Praxis.
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- Brit Friedrich
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1 Folgerungen und Forderungen aus den Ergebnissen der Hartz-Kommission für die kommunale Praxis 2
2 2. Ergebnisse der Kommission (soweit für das Konzept JobCenter unmittelbar relevant) Bündelung aller aktiven und passiven Leistungen für erwerbsfähige Arbeitslose unter einem Dach (Grundsatz: Hilfen aus einer Hand) Intensivierung und Beschleunigung der Vermittlung von erwerbsfähigen Arbeitslosen durch Einrichtung von JobCentern als Partner von Arbeitgebern und Arbeitssuchenden Vereinfachung und Pauschalierung von Leistungen Konzentration des Arbeitsamtspersonals auf die Vermittlung Case Management für die Betreuungskunden Kooperation und Vernetzung mit allen Akteuren (u.a. Sozialhilfe, Jugendhilfe, Schuldnerberatung, Drogenberatung, Familienberatung, psychosoziale Beratungsstellen u.s.w.) Unterstützung von Kleinstexistenzgründungen und Dienstleistungsagenturen besonders im häuslichen Bereich 3 Offene Fragen: Wer bestimmt, wer erwerbsfähig ist? Ist das Leistungsniveau ausreichend? Wie und von wem erfolgt die Entscheidung über die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Kooperation und Vernetzung? Wie ist die Schnittstelle zur städtischen Sozialpolitik geregelt? Was passiert mit temporär nicht erwerbsfähigen Arbeitslosen? Was passiert bei Leistungskürzungen im Arbeitslosengeld II? (Sperrzeiten auch mit Wirkung für die Bedarfsgemeinschaften/Kinder? Wer zahlt dann weiter?) Werden tatsächlich genügend Finanzmittel für die Integration aller Erwerbslosen im Rahmen von Fördern und Fordern von der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellt? Werden die kommunalen Aktivitäten von der Bundesanstalt für Arbeit in der Finanzierung und Ausrichtung übernommen? 4
3 5 Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Eigenständiges, steuerfinanziertes Bundesleistungsgesetz außerhalb der Sozialhilfe für alle Erwerbslosen (Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem Arbeitslosengeld II) Bedarfsgerechte Leistungen für Bedarfsgemeinschaften bei Arbeitslosengeld I und II (kein ergänzender Sozialhilfebezug, auch bei Bedarfsgemeinschaften) Keine Befristung der Leistungen des Arbeitslosengeldes II Unbeschränkter Zugang aller Erwerbslosen zu den Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Gesetzliche Definition des Begriffs der Erwerbsfähigkeit (Mindestanforderung: Kein Definitionsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit) Verwaltungs- und Leistungszuständigkeit bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA-neu) 6
4 weiter: Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Finanzausgleich soll im Rahmen der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen geregelt werden. Nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums folgt die Finanzierung der Aufgabe und dies geht dann zu Lasten der Gemeinden (geringerer Anteil an der Umsatzsteuer!) Keine zentralistischen Vorgaben für das JobCenter, sondern Berücksichtigung regionaler und örtlicher Besonderheiten Deutscher Landkreistag (DLT) Grundsätzliche Übereinstimmung mit der Position des DST und des DStGB, aber: Verwaltungs- und Leistungszuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte Finanzausgleich wird zugunsten der Gemeinden geregelt 7 8
5 Position des DST wird geteilt Zusammenfassung aller passiven und aktiven arbeits- und beschäftigungspolitischen Instrumente unter einem Dach Gemeinsame Clearingstelle der Zielgruppen (Front- und Backoffice- Modell) Verschiebebahnhöfe vermeiden Vermeidung von Doppelarbeit (Harmonisierung der Verwaltungsabläufe zwischen Bundesanstalt für Arbeit, REGE und Stadt Bielefeld) Finanzierung möglichst vieler bisheriger kommunaler Leistungen durch die Bundesanstalt für Arbeit, mindestens alle passiven Leistungen (außer Sozialgeld) und die Maßnahmekosten 9 10
6 Im JobCenter werden durch ein effizientes Fallmanagement für alle Arbeitslosen die Hilfen koordiniert, d.h. die (passiven) Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts (heute: Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe; künftig: Arbeitslosengeld I und II) die (aktiven) berufsfördernden Maßnahmen wie Vermittlung, Qualifizierung, Arbeitnehmerüberlassung, sozialintegrative Beschäftigung u.s.w. die sonstigen Hilfen zur Überwindung von Eingliederungshemmnissen (Soziales, Gesundheit u.s.w.) Die aktiven berufsfördernden Hilfen werden z.t. und die sonstigen Hilfen werden z.zt. überwiegend von der Stadt Bielefeld/der REGE (Pflicht- und freiwillige Leistungen nach BSHG oder KJHG), dem Land NRW oder der Europäischen Union finanziert. Leistungserbringer sind Fachdienste oder Beschäftigungsträger in kommunaler oder freier Trägerschaft, sowie vereinzelt auch private Anbieter. 11 Kommunale Interessenquote: Verlagerung der kommunalen Aktivitäten auf das Feld des Coachings, des Case Managements, der sozialintegrativen Beschäftigung, der Jugendberufshilfe als präventive Maßnahme und der Vermittlung, um zu vermeiden, dass erwerbsfähige Personen aus dem Arbeitslosengeld II ausgesteuert und in die kommunale Finanzierungsverantwortung übergeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass dauerhaft kommunale Entscheidungsträger im JobCenter vertreten sind. 12
7 Hierzu ein (Kölner) Beispiel, das in der Tendenz auf Bielefeld übertragbar ist: Von 100 Langzeitarbeitslosen benötigen zur Herstellung der beruflichen Eingliederungsfähigkeit zusätzlich zu den bisherigen Leistungen nach dem SGB III (nicht BSHG!): 42 Personen Schuldnerberatung (weil der Schuldenberg größer ist als ein realistisch zu erwartendes künftiges Jahreseinkommen), 29 Personen Familien- und Gesundheitsberatung (weil das Zusammentreffen familiärer und gesundheitlicher Schwierigkeiten die Leistungsfähigkeit vorübergehend erheblich einschränkt), 20 Personen Wohnhilfen (weil die derzeitige Unterkunft zu teuer oder die Qualität zu schlecht ist, 31 Personen Förderunterricht zum Nachholen eines Schulabschlusses, 19 Personen Deutschunterricht, weil ausreichende Fähigkeiten zum Schreiben, Lesen und Kommunizieren nicht vorhanden sind, weiter: (Kölner) Beispiel 19 Personen Unterstützung bei der Kinderbetreuung, die im Einklang mit den zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten des angestrebten Arbeitsplatzes steht, 29 Personen eine intensive sozialmedizinische Begutachtung zur Abklärung bzw. Einleitung von Rehabilitationsverfahren im Vorfeld der beruflichen Förderung und 7 Personen Beratung und Motivation wegen einer Suchtkrankheit. Die Gesamtzahl von über 100 verdeutlicht, dass bei einer Vielzahl von Personen mehrere Hemmnisse einer Eingliederung entgegenstehen. 14
8 15 Aktive Gestaltung des Übergangsprozesses Erhalt kommunaler Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten Einführung eines JobCenters vor der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, um Weichenstellungen beeinflussen zu können Schnittstellen zwischen Bundesanstalt für Arbeit einerseits und Stadt Bielefeld und REGE andererseits sind zu klären Klärungen hinsichtlich Personenkreis, Beteiligung weiterer Dritter Auswirkungen auf der Seite des Leistungsrechts (Sozialgeld im Verhältnis zu anderen Leistungen) Anpassung von Landesregelungen (insbesondere Förderprogramme) 16
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