Informationen aus der S I T Z U N G. des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom Bewilligungsbescheid Dorferneuerung Haßbergtrauf

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1 1 Informationen aus der S I T Z U N G Öffentlich des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom Bewilligungsbescheid Dorferneuerung Haßbergtrauf Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer zeigte sich sehr erfreut, Herrn Baudirektor Johannes Krüger vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken zur Sitzung begrüßen zu dürfen. Die Zusammenarbeit mit dem ALE laufe in allen Dorferneuerungsverfahren reibungslos und höchst konstruktiv ab, hierfür bedankte sich Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer stellvertretend bei Herrn Krüger. Gleichermaßen bedankte er sich bei den engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus den Ortsteilen Birnfeld, Mailes, Oberlauringen und Wetzhausen, die mit hohem Einsatz und viel Herzblut das wegweisende Projekt Dorferneuerung Haßbergtrauf vorangetrieben haben. Herr Krüger bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit mit dem Markt Stadtlauringen, den Teilnehmergemeinschaften und den Arbeitskreisen. Er eröffnete seinen Vortrag mit den Worten: "jetzt geht auch am Haßbergtrauf die Sonne auf." Zwischen dem Seminar an der Schule der Dorf- und Flurentwicklung in Klosterlangheim und der Anordnung des Dorferneuerungsverfahrens lägen genau 13 Monate und 1 Tag. Dies sei vorbildhaft, da hier nach der Erfahrung des ALE in anderen Gemeinden durchschnittlich 25 bis 30 Monate benötigt würden. Die im Rahmen von ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) auf Ebene der Allianz Schweinfurter Oberland geleistete Vorarbeit hätte sich hier ebenso ausgezahlt, wie die zielstrebige und konstruktive Mitarbeit aller Betroffenen, allen voran der engagierten Bürgerinnen und Bürger. Nach Ansicht Krügers kann und wird das Dorferneuerungsverfahren Haßbergtrauf mit seinen vier beteiligten Ortsteilen Vorbild für weitere Verfahren in der Region sein. Über einen Zeitraum von 12 Jahren ist für die Ortsteile Birnfeld, Mailes, Oberlauringen und Wetzhausen ein Fördervolumen von 2,7 Mio. vorgesehen. Ausdrücklich betont wurde von Herrn Krüger, dass ab sofort auch die Antragstellung für private Maßnahmen im Fördergebiet möglich sei. Hierdurch sollen private Investitionen in die Ortskerne gefördert werden. Im Anschluss überreichte Herr Krüger den Bescheid über die Anordnung des Dorferneuerungsverfahrens an Herrn 1. Bürgermeister Heckenlauer. Die Arbeitskreissprecher/-innen der Ortsteile Birnfeld (Herr Andreas Memmel), Mailes (Frau Vanessa Gräf) und Oberlauringen (Herr Michael Jäger) sowie der Wetzhäuser Ortssprecher (Herr Herbert Unger) bekamen jeweils eine Karte mit dem Fördergebiet in ihrem Ortsteil ausgehändigt. Die Arbeitskreissprecher/-innen werden in den nächsten Wochen die Bürgerinnen und Bürger ihres jeweiligen Ortsteils einladen, Wahlvorschläge für die Vorstandswahl der Teilnehmergemeinschaft Haßbergtrauf abzugeben. Je Ortsteil werden 2

2 2 Vorstandsmitglieder und 2 Stellvertreter gewählt, es werden somit jeweils mindestens 4 Wahlvorschläge benötigt. Weiterhin soll dem Vorstand, dessen Vorsitzender Herr Krüger sein wird, ein Vertreter des Marktes angehören. In Anbetracht der engen Zusammenarbeit der 4 beteiligten Ortsteile ist hier beabsichtigt, jeweils ein Mitglied des Marktgemeinderates aus den beteiligten Ortsteilen in den Vorstand zu entsenden, einen Vertreter sowie dessen Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder auf dem Wege der Kooption. In der konstituierenden Sitzung am soll beschlossen werden, dass jeweils ein Mitglied des Marktgemeinderates als Vertreter in die Vorstände der Teilnehmergemeinschaften entsandt wird. In jeder 2. Marktgemeinderatssitzung sollen diese Vertreter dann kurze Sachstandsberichte aus den Dorferneuerungsverfahren liefern. Dies diene zum einen der direkten Information des Gremiums, zum anderen über die Veröffentlichung im Amtsboten der Information der Bürgerinnen und Bürger. Abschließend bat Herr Krüger die Mitglieder des Marktgemeinderates noch darum, die nunmehr laufenden Dorferneuerungsverfahren auch weiterhin konstruktiv zu begleiten. 2 Jahresbericht der gemeindlichen Bücherei 2013 Hierzu wurde Frau Pastuschka, die Leiterin der gemeindlichen Bücherei, begrüßt. Sie legte den Jahresbericht über das Jahr 2013 vor. Der Vortrag wurde von einer Power-Point-Präsentation begleitet. Er ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt Bestandteil der Niederschrift. Der Bericht wurde ausführlich diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass die demographische Entwicklung sich auch auf die Leserzahlen durchschlägt, die rückläufig sind. Die Zahl der Ausleihen pro Leser ist jedoch gestiegen. Erfreut wurde zur Kenntnis genommen, dass die Bücherei auch von Lesern aus den benachbarten Gemeinden genutzt wird. Informiert wurde, dass die Nutzung der Bücherei nach wie vor kostenlos ist und der Markt Stadtlauringen die Bücherei mit rd ,00 pro Jahr subventioniert als Beitrag zur Freizeitgestaltung und Bildung. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer betonte die gute und zuverlässige Arbeit von Frau Pastuschka und deren Mitarbeiterinnen. Er dankte Frau Pastuschka hierfür und für die gelungene Präsentation. Der Vortrag wurde zur Kenntnis genommen. 3 Bauanträge

3 3 Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Steffen Reß, Birnfeld, auf Umbau der Einliegerwohnung im 1. Untergeschoss mit Verglasung des vorhandenen Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 74 der Gemarkung Birnfeld. Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet im unbeplanten Innenbereich von Birnfeld. Die Erschließung ist über die Haßbergstraße, Fl.Nr. 768, ausreichend gesichert. Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine Bedenken. Auf Aussprache wurde verzichtet. Dem vorgelegten Vorhaben des Herrn Steffen Reß wird zugestimmt. Herr 2. Bürgermeister Reß war gem. Art. 49 GO von der Beratung und der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen. 4 Naherholungsgebiet Ellertshäuser See; Regelung der Benutzung des Badebereichs - Satzungsentwurf Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom wurde die Verwaltung beauftragt, eine Benutzungssatzung für den Badebereich zu entwerfen und in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Vorgestellt wurde nunmehr ein Satzungsentwurf, der u.a. folgende Regelungen enthält: 2 Betretungs- und Benutzungsvorbehalte (1) Personen, durch die eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Allgemeinheit (z.b. Betrunkene, Personen mit ansteckenden Krankheiten) sowie der Benutzung des Erholungsgebietes im Sinne des 1 Abs. 3 Satz 2 gegeben oder zu erwarten ist, ist der Besuch der Erholungseinrichtung untersagt. (2) Kindern unter 6 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren gestattet. 3 Verhalten im Erholungsgebiet

4 4 (1) Innerhalb des Erholungsgebietes ist alles zu vermeiden, was die Ruhe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Reinlichkeit beeinträchtigt oder gegen die guten Sitten verstößt. (2) Innerhalb des Erholungsgebietes ist es, soweit nicht durch den Markt Stadtlauringen Sondergenehmigungen erteilt werden, besonders untersagt: a) das Fahren, Schieben und Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art; ausgenommen sind Wege und Flächen, die durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind; b) das Radfahren während der Badesaison (01. Mai bis 30. September); c) das Beschädigen und Verunreinigen der Grünanlagen, der Sanitäreinrichtungen sowie aller sonstigen Einrichtungen; d) das Errichten und Betreiben von offenen Feuerstellen sowie das Grillen; e) ganzjährig Tiere aller Art frei laufen, schwimmen oder weiden zu lassen; f) während der Badesaison (01. Mai bis 30. September) Tiere aller Art mitzubringen; g) das Nächtigen, Zelten und Aufstellen von Wohnwagen; h) das Füttern wilder Tiere, insbesondere von Wasservögeln; i) der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen sowie das Veranstalten von Vergnügungen. Ausnahmen gelten für den Genehmigten Kiosk- und Gaststättenbetrieb sowie sonstige genehmigte Veranstaltungen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 2.500,00 geahndet werden. Der vorgestellte Satzungsentwurf liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Aus dem Gremium kam der Vorschlag, im Badebereich das Radfahren ganzjährig zu untersagen. Der Satzungsentwurf sah hierzu lediglich ein Verbot während der Badesaison vor. Nachgefragt wurde, ob man den Begriff Hunde in der Präambel nicht durch Tiere aller Art ersetzen könnte. Dies wurde im Hinblick auf die eindeutige Regelung in der zugrundeliegenden Landschaftsschutzverordnung verneint. Die Papierkörbe am Nordufer werden bis Ende April montiert sein, die entsprechende Auftragsvergabe wurde in der Sitzung vom beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde die Befürchtung geäußert, dass die Papierkörbe zur Entsorgung von Hausmüll u.ä. zweckentfremdet werden könnten. Es herrschte jedoch Einigkeit darüber, dass an der Aufstellung von Papierkörben kein Weg vorbeiführe, wenn man die Sauberkeit der Anlage gewährleisten wolle.

5 5 Thematisiert wurde auch der Punkt Aufsichtspersonal. Hierzu wurde ausgeführt, dass bereits ein vom Landkreis beauftragter Naturschutzwächter am Ellertshäuser See im Einsatz sei. Zusätzliches Aufsichtspersonal könne beauftragt werden. Zum räumlichen Geltungsbereich der Satzung wurde festgestellt, dass dieser so festgelegt wurde, dass Besucher, die mit ihrem Hund unterwegs sind, nicht ab einem gewissen Punkt umkehren müssen. Sie haben an jedem Hinweisschild die Möglichkeit, auf einen anderen, für Hunde (angeleint!) zugelassenen Weg zu wechseln. Auf diese Weise soll auch den Interessen der Hundebesitzer, die am Ellertshäuser See nach wie vor willkommen seien, Rechnung getragen werden. a) Dem Erlass der vorgelegten Satzung wird zugestimmt. b) Das Radfahren ist im räumlichen Geltungsbereich der Satzung ganzjährig untersagt. c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekanntzumachen. 5 Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag der Fa. Juwi auf Errichtung und Betrieb des "Windparks Großbardorf" Durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde ein Antrag der Fa. Juwi Energieprojekte GmbH auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorgelegt. Der Markt Stadtlauringen wird als Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt. Die Fa. Juwi Energieprojekte GmbH beabsichtigt, in den Gemarkungen Großbardorf und Sulzfeld vier Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Die hier zum Einsatz kommenden Windkraftanlagen des Typs Nordex N117 weisen folgende Eigenschaften auf: - Gesamthöhe: 199 m - Nabenhöhe: 140,60 m - Rotordurchmesser: 116,80 m - Nennleistung: 2,4 MW

6 6 In der Sitzung vom nahm der Marktgemeinderat den der Enwurf der Verordnung zur dritten Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön Kapitel B VII "Energieversorgung", Abschnitt 5.3 "Windkraftanlagen" zur Kenntnis. Das sogenannte WK 65 (Windpark Großbardorf) wurde mit dieser dritten Änderung von einem Vorbehalts- zu einem Vorranggebiet hochgestuft. Gegen die Planungen zum WK 65 wurden keine Einwände erhoben.der geplante Windpark befindet sich innerhalb des Planungsgebietes WK 65. Aus dem Gremium kam der Hinweis, dass der oben dargestellte Standort nur unweit des zu einem früheren Zeitpunkt geplanten und später verworfenen Windparks Oberlauringen/Theinfeld liege. Es sei verwunderlich, dass hier das Vogelschutzgebiet nicht greife. Von Herrn 1. Bürgermeister Heckenlauer wurde festgestellt, dass die im Rahmen der Anhörung zur dritten Änderung des Regionalplans geäußerten Anregungen des Marktes Stadtlauringen hinsichtlich einer Reduzierung des Vogelschutzgebietes bislang keine Berücksichtigung gefunden hätten. Der Markt hatte seinerzeit gefordert, der Schutz von Vögeln solle nicht stärker berücksichtigt werden als der von Menschen. Die vorgenannte Planung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Rhön-Grabfeld mitzuteilen, dass seitens des Marktes Stadtlauringen keine Bedenken gegen diese Planungen bestehen. Die zuständigen Stellen sollen die Belange des Landschaftsschutzes sowie des Schutzes vor Immissionen (Schall, Schattenwurf) auf die Wohnbebauung in Oberlauringen prüfen und wahren.

7 7 6 Feuerwehrwesen; Beschaffung einer Wärmebildkamera Vorgelegt wurde der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Stadtlauringen auf Beschaffung einer Wärmebildkamera. Bei der Feuerwehr unterstützen solche Wärmebildkameras das Aufspüren von Brandherden und Glutnestern bei Bränden sowie die Suche von Personen in verrauchten Gebäuden oder weitläufigem Gelände bei Dunkelheit. Weiterhin können sie zu zur Verbesserung der Lagebeurteilung dienen. In der Sitzung vom wurde bereits über die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die FF Stadtlauringen beraten. Die Verwaltung wurde seinerzeit beauftragt, die Einzelheiten für die Beschaffung mit der FF Stadtlauringen zu klären. Mittlerweile wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Finanzierung eines Gerätes ausgearbeitet. U. a. wurde der Vorschlag eingebracht, dass sich alle Feuerwehrvereine mit einem Betrag von 200,00 an der Finanzierung beteiligen sollen. Der restliche Betrag wäre aus dem Förderprogramm des Freistaates Bayern und aus dem Haushalt des Marktes Stadtlauringen zu finanzieren gewesen. Eine für die vorgetragenen Zwecke taugliche Wärmebildkamera kostet zur Zeit inklusive Steuer bis zu 6.000,00. Der Vorschlag wurde nicht umgesetzt, da einige Feuerwehren hiervon Abstand genommen hatten. Weiterhin wurde vorgeschlagen, die Anschaffung einer Wärmebildkamera über Spenden zu finanzieren. Auch dieser Vorschlag wurde verworfen. Das Förderprogramm des Freistaates Bayern läuft bis Ende Der bisherige Fördersatz von 2.750,00 steht derzeit auf dem Prüfstand. Angesichts der stark gesunkenen Anschaffungskosten scheint eine Verringerung der Fördersumme in nächster Zeit wahrscheinlich. In den letzten Monaten kam es im Marktgebiet zu mehreren Feuerwehreinsätzen, bei denen eine Wärmebildkamera angefordert wurde (Kaminbrand in Wetzhausen, Kellerbrand in Oberlauringen etc.). Die Integrierte Leitstelle Schweinfurt (ILS) alarmierte hier jeweils die FF Aidhausen nach. Nach Einschätzung des zuständigen Kreisbrandmeisters, Herrn Hußlein, sowie der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes ist die Anschaffung einer Wärmebildkamera dringend erforderlich. Die Verwaltung schlug folgende Finanzierungsmöglichkeit vor: Die Freiwilligen Feuerwehren erhalten für nach der Satzung abrechenbare Einsätze freiwillige Leistungen der Gemeinde in Höhe der angefallenen Personalkosten. In den zurückliegenden Jahren wurden folgende Beträge ausgezahlt: , ,38 (Lauer Einsatz) , ,40

8 8 Der nach Abzug der Fördermittel (2.750,00 ) verbleibende Restbetrag soll zunächst vom Markt übernommen werden. Künftig werden die nach o.g. Regelung eigentlich für abrechenbare Einsätze auszuzahlenden Mittel solange einbehalten, bis dieser Restbetrag erstattet ist. Diese Vorgehensweise wurde in der Kommandantenbesprechung vom mit den Kommandanten der Feuerwehren des Marktes besprochen. Die Frage, ob die Anschaffung einer Wärmebildkamera erforderlich sei, wurde eingehend diskutiert. Während Einigkeit darüber herrschte, dass die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes gut ausgestattet sein sollten, wurde die Notwendigkeit einer Wärmebildkamera in Frage gestellt. In den umliegenden Gemeinden seien bereits Wärmebildkameras vorhanden, außerdem könne bei Bedarf Kreisbrandinspektor Höhne alarmiert werden, der ebenfalls eine Wärmebildkamera mitführe. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer stellte fest, dass die Integrierte Leitstelle in Schweinfurt bei einem entsprechenden Lagebild automatisch die nächstgelegene Wärmebildkamera alarmiere. Die zugrundeliegenden Einsatzmittelketten seien vor einigen Jahren von den Kreisbrandinspektionen der Landkreise Schweinfurt, Rhön- Grabfeld, Bad Kissingen und Haßberge sowie der Feuerwehr der Stadt Schweinfurt festgelegt worden. Der Markt Stadtlauringen habe hierauf keinen Einfluss. Es wurde auch bezweifelt, ob man sinnvollerweise gegen die Beschaffung stimmen könne, wenn doch die Feuerwehr-Experten eine eindeutige Notwendigkeit hierfür sähen. Bei Dachstuhlbränden sei es bei der modernen Bauweise mit Wärmedämmung ohne Wärmebildkamera kaum noch möglich, Glutnester aufzuspüren. Bedauern wurde darüber geäußert, dass die Finanzierung über die Feuerwehrvereine verworfen wurde. Herr Bürgermeister Heckenlauer wies abschließend noch darauf hin, dass eine Wärmebildkamera auch kaputt gehen könne. Folgekosten seien nicht auszuschließen. Während der Beratung trifft Marktgemeinderatsmitglied Michael Budau ein. a) Der Beschaffung einer Wärmebildkamera wird grundsätzlich zugestimmt. b) Die Finanzierung erfolgt wie oben dargestellt. c) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

9 9 7 Altortsanierung Stadtlauringen; Ergebnis der kürzlich durchgeführten Verkehrsmessung Vorgestellt wurden die Ergebnisse der vom bis zum in Stadtlauringen durchgeführten verdeckten Verkehrsmessung. Der Vortrag wurde von einer Power-Point-Präsentation begleitet. Der Vortrag wurde zur Kenntnis genommen. 8 Befestigung der Einfahrt der neuen Gerätehalle am Bauhof sowie Anschaffung von Lagerboxen a) Vom Bauhof wurde die Befestigung die Einfahrt vor der neuen Gerätehalle mit Betonpflaster angeregt. Die Fläche umfasst eine Größe von 188 m². Gebrauchtes Granitgroßpflaster sei bereits vorhanden und könne für die Einfassung der Pflasterfläche verwendet werden. Die Kosten betrügen rd ,00. Darin sei das Lösen und Entsorgen des Bodens einschließlich Herstellen des Pflasterunterbaus und Einbau des Pflasters enthalten. b) Desweiteren meldete der Bauhof Bedarf an vier Lagerboxen zur Unterbringung von Humus, Kompost, Rindenmulch, Kies und Bauschutt an. Die Kosten beliefen sich auf rd ,-. Darin seien ,00 für die Bodenplatte, 5.500,- für die Betonsteinelemente und 600,- für das Verlegen enthalten. Das Auskoffern des Bodens und Herstellen des Unterbaus sei ebenfalls in den Kosten inbegriffen. Die Bodenplatte hat eine Größe von 126 m² und eine Stärke von 22 cm. Die Lagerboxen haben eine Länge von 4,80 m und eine Höhe von ca. 1,60 m. Skizze:

10 10 Auf Aussprache wurde verzichtet. Den vorgenannten Maßnahmen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 9 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 Am und wurde von den Herren Mitgliedern des Marktgemeinderates Budau, Kaufmann und Köttler die Rechnung für das Rechnungsjahr 2013 geprüft. Zur Verfügung standen die Belege für Einnahmen und Ausgaben, das Sachbuch, Zeitbuch, Vorbuch, Barkassenbuch sowie die Kontoauszüge. Herr Köttler verlas den Prüfungsbericht, der als Anlag zu diesem TOP Bestandteil dieser Niederschrift ist. Den Prüfern wurde für ihre Arbeit gedankt. 10 Legung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 Vorgelegt wurde die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr Danach schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ab mit je ,49. Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben ab mit je ,81. Der Stand der Schulden beträgt zum ,55. Das entspricht bei Einwohnern einer Pro-Kopf-Verschuldung von 62,64. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden zum beträgt 693,00. Die Rücklagen betragen zum ,07. Der Stand zum betrug ,60. Auf Aussprache wurde verzichtet. Der Antrag auf Entlastung wurde von Herrn Köttler gestellt. Die Jahresrechnung 2013 wurde anerkannt. Entlastung wurde erteilt. 11 Informationen

11 11 a) Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies auf die Einladung des Marktrings zur Gewerbeschau am hin. b) Die Kommunalwahl am 16. März 2014 erbrachte das Ergebnis, dass der ehemals selbständige Ortsteil Mailes keinen Bürger in den Marktgemeinderat entsendet. Am übergab der Maileser Ortssprecher; Herr Oliver Gräf, dem 1. Bürgermeister eine Unterschriftenliste, auf der 45 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Mailes unterzeichnet hatten und den Antrag auf Wahl eines Ortssprechers stellten. Zur Wahl eine Ortssprechers wurde über den Amtsboten in der 14. Kalenderwoche eingeladen. Die Wahl fand am um 19:30 Uhr in Mailes im ehemaligen Brauhaus statt. Der Einladung zur Wahl des Ortssprechers waren 23 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Mailes gefolgt. Sie wurden vom 1. Bürgermeister über das Wahlrecht und das Prozedere informiert. Ebenso erhielten sie Kenntnis über die Aufgaben und Zuständigkeiten des zu wählenden Ortssprechers. Die dann durchgeführte Wahl wurde vom 1. Bürgermeister geleitet. In den Wahlvorstand berufen wurden der 2. Bürgermeister, Herr Winfried Reß, und der Maileser Ortssprecher, Herr Oliver Gräf. An der Wahl nahmen 23 Wahlberechtigte aus dem Ortsteil Mailes teil. Bei der schriftlich und geheim durchgeführten Wahl wurden 23 Stimmzettel abgegeben, die alle gültig waren. Ergebnis: Herr Christian Lesch erhielt 21 Stimmen, Herr Oliver Gräf 1 Stimme und Frau Sabine Kaufmann 1 Stimme. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. gez. Heckenlauer 1. Bürgermeister

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