WETTBEWERBSVERBOTE UND KUNDENSCHUTZKLAUSELN WAS GEHT UND WAS NICHT?
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- Marta Brodbeck
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1 1 WETTBEWERBSVERBOTE UND KUNDENSCHUTZKLAUSELN WAS GEHT UND WAS NICHT? Rechtsanwalt Stefan Kaske Berlin, den SIBB e.v. Forum Law, Tax& Compliance
2 2 ÜBERBLICK SPANNUNGSFELD BEI WETTBEWERBSVERBOTEN Berechtigte Unternehmensinteressen (Schutz vor Verlust von Know-How, Abwerbung von Mitarbeitern etc.) Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
3 3 AUSGESTALTUNGEN Kundenschutzklauseln Wettbewerbsverbote Abwerbeverbote Sonstige Wettbewerbsverbote
4 4 RECHTSVERHÄLTNISSE Zwischen Unternehmen Im Arbeitsrecht Im Gesellschaftsrecht
5 5 ZWISCHEN UNTERNEHMEN Relevanz Unternehmensverkauf Schutz von Know-Howund Interna während und nach Kooperationen Prüfungsmaßstab / Grenzen Kartellrechtliche Beschränkungen ( 1 GWB / Art. 101 AEUV) Allgemeines Zivilrecht ( 138 BGB und AGB-Recht)
6 6 IM GESELLSCHAFTSRECHT Gegenüber Gesellschaftern Gegenüber Geschäftsführern Prüfungsmaßstab / Grenzen Kartellrechtliche Beschränkungen ( 1 GWB / Art. 101 AEUV) Allgemeines Zivilrecht ( 138 BGB und AGB-Recht)
7 7 IM ARBEITSRECHT Gegenüber sonstigen Mitarbeitern/Freiberuflern Prüfungsmaßstab / Grenzen Kartellrechtliche Beschränkungen ( 1 GWB / Art. 101 AEUV) Allgemeines Zivilrecht ( 138 BGB und AGB-Recht) Handelsrecht ( 74 ff. HGB)
8 8 WIRKSAMKEIT EINES WETTBEWERBSVERBOTS - PRÜFUNGSKRITERIEN sachliche Reichweite räumliche Reichweite zeitliche Reichweite ggf. Notwendigkeit einer Karenzentschädigung Compliance mit dem AGB-Recht
9 9 RECHTSPRECHUNG - KUNDENSCHUTZKLAUSEL Subunternehmervertrag I (BGH, Urteil vom KZR 18 97) SU Subunternehmervertrag mit Wettbewerbsverbot hinsichtlich der Arbeitnehmer und Kunden des U sowie allg. Konkurrenzausschluss während des Vertrages und ein Jahr danach U N und W kündigten ihre Verträge mit U und beauftragten direkt den SU U mahnte den SU ab und übersandte eine Liste mit an ihn vertraglich gebundenen Gebäuden im Geschäftsbereich des U und verbot jegliche Vertragsbeziehung zu diesen Rechtsstreit entschieden durch BGH W, N Auftraggeber des U
10 10 RECHTSPRECHUNG NACHVERTRAGLICHES WETTBEWERBSVERBOT Subunternehmervertrag II (BGH, Urteil vom KZR 54-08) SU Subunternehmervertrag mit umfassendem Wettbewerbsverbot des SU während und 2 Jahre nach Vertragsbeendigung U akquirierte Kunden, bei denen der SU Brandschutzelemente montieren sollte Gegenstand der Vereinbarung war u.a. die Untersagung jeglicher Tätigkeit des SU für Mitbewerber des U im Bereich der Montage von Brandschutzelementen U
11 11 RECHTSPRECHUNG WETTBEWERBSVERSTOß DURCH DARLEHENSGEWÄHRUNG Betriebsleiterfall (BAG, Urt. v AZR 260/14) A Betriebsleiter bei B Nachvertragliches Wettbewerbsverbot über 2 Jahre B A gibt dem C ein zinsloses Darlehen B kündigt den A fristlos und dieser belässt das Darlehen bei C Ist das Belassen eines zinslosen Darlehens im Konkurrenzunternehmen nach der Kündigung ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot? C Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmen zu B
12 12 RECHTSPRECHUNG NACHVERTRAGLICHES ABWERBEVERBOT Abwerbeverbot unter Arbeitgebern (BGH, Urt. v I ZR 245/12) A Kooperationsvertrag mit Abwerbeverbot bzgl. Arbeitnehmer B für 3 Jahre nach Vertragsbeendigung B kündigt den Vertrag 2006 C und D arbeiten seit 2009 für B: Verstoß gegen das Abwerbeverbot durch B? C,D Arbeitnehmer von A
13 13 RECHTSFOLGEN UNWIRKSAMER KLAUSELN grundsätzlich Nichtigkeit der entsprechenden Klausel geltungserhaltende Reduktionnur in Ausnahmefällen (insbesondere bei zeitlich überschießenden Klauseln) keine Heilung durch salvatorische Klausel
14 14 Stefan Kaske HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13, Berlin Tel Fax
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