Briefvariante 1 - Beitragserhöhung in der Krankenversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Briefvariante 1 - Beitragserhöhung in der Krankenversicherung"

Transkript

1 Anlage 3a Briefvariante 1 - Beitragserhöhung in der Krankenversicherung Sehr geehrte(r)..., wir bedanken uns dafür, dass Sie uns als starkem Partner rund um Ihre Gesundheit vertrauen. Ihre vertraglichen Leistungen sichern wir Ihnen ein Leben lang zu. Heute informieren wir Sie über Ihren Beitrag ab dem Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich der monatliche Beitrag Ihres Vertrages ab von xxx,xx EUR auf xxx,xx EUR erhöht. Für jede Person, die im Tarif PflegeBahr versichert ist und Anspruch auf staatliche Förderung hat, reduziert sich der Monatsbeitrag um 5,00 EUR. Wie hoch Ihr zu zahlender Gesamtbeitrag künftig ist, entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Warum erhöhen wir Ihren Beitrag? Wir garantieren Ihnen einen leistungsstarken Versicherungsschutz. Durch den medizinischen Fortschritt steigen allerdings mitunter die Gesundheitskosten. Daher prüfen wir einmal jährlich für jeden Tarif das Verhältnis von Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zeigt sich dabei wie in diesem Jahr bei Ihrem Tarif eine deutliche Abweichung, passen wir die Beiträge an. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Wichtige Hinweise. Sie möchten sich darüber hinaus informieren? Im Internet haben wir unter: weiteres zu Fragen rund um Ihre Beiträge hinterlegt. Leider betrifft dies in diesem Jahr auch Ihren Vertrag. Die Allianz Private Krankenversicherung versucht jedoch, Beiträge weiterhin langfristig stabil zu halten. Warum können die Beiträge auch bei Leistungsfreiheit steigen? Es kann vorkommen, dass Ihr Beitrag angepasst wird, obwohl Sie oder mitversicherte Personen keine oder wenige Rechnungen eingereicht haben. Bei der Beitragskalkulation gehen wir von der Gemeinschaft der Versicherten eines Tarifs aus das ist gesetzlich so vorgegeben. Es zahlt sich dennoch für Sie aus, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben - über das Geld zurück mit dem BONUS-Programm in unserer Krankenvollversicherung. Auch in der Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung hängt die Höhe des Beitrags davon ab, wie hoch die Ausgaben für Leistungen im jeweiligen Tarif waren. Für den Tarif AM-P90 wird nach einem anpassungsfreien Jahr erneut der Beitrag angepasst. Neben den gestiegenen Leistungsausgaben mussten nun weitere Faktoren, wie etwa die höhere Lebenserwartung, aktualisiert und im Beitrag berücksichtigt werden. Änderung in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV): In der PPV werden die Beiträge brancheneinheitlich zum angepasst. Durch gesetzliche Änderungen verbessern sich zugleich die Leistungen. Was bedeutet das für Sie? Im Falle einer Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen höhere Leistungen zu. Die wichtigsten Leistungsverbesserungen haben wir für Sie zusammengestellt und als Anlage beigefügt.

2 Eine detaillierte Übersicht der neuen und der bisherigen Regelungen in den Versicherungsbedingungen finden Sie unter Diese Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Beitragsanpassung erfolgen unter dem Vorbehalt, dass das 1. Pflegestärkungsgesetz in der Beschlussfassung des Bundestages wie geplant zum in Kraft tritt. Um mehr Transparenz zu schaffen, haben wir die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung gemeinsam mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder neu formuliert. Die überarbeitete Fassung liegt diesem Schreiben bei. Am Leistungsumfang Ihres Vertrages ändert sich dadurch nichts. Haben Sie dazu noch Fragen? Ihr zuständiger Betreuer oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kundenbetreuung helfen Ihnen gerne weiter unter den angegebenen Rufnummern. Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Hinweise und auf Ihrem Versicherungsschein. Mit freundlichen Grüßen Ihre Allianz Private Krankenversicherungs-AG Unterschriften Anlage

3 Hinweise zu den Briefen Wichtige Hinweise: Rechtsgrundlage für die Anpassung von Beiträgen, Risikozuschlägen und Selbstbeteiligungen Für Bisex-Tarife gilt: Die Rechtsgrundlage für die Anpassung der Beiträge ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), wenn die Anpassung darauf beruht, dass eine Abweichung der erforderlichen von den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen von mehr als 5% und nicht mehr als 10% festgestellt wurde. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus 203 Absatz 2 und 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wenn die Anpassung auf einer Abweichung von mehr als 10% beruht. Die Rechtsgrundlage für die Anpassung von Risikozuschlägen und Selbstbeteiligungen ergibt sich aus den AVB. Für Unisex-Tarife gilt: Die Rechtsgrundlage für die Anpassung der Beiträge, Risikozuschläge und Selbstbeteiligungen ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Änderung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) im Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) erfolgt zum eine Änderung der AVB. Die Berechnung des Höchstbeitrages nach 8a Absatz 5 Satz 2 Teil I (MB/BT 2009) wird wie folgt gefasst: Dieser Höchstbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach 242a Abs. 2 SGB V mit der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Der Gesetzgeber hat im Jahr 2013 einige für Sie vorteilhafte Änderungen mit Auswirkungen auf Ihren Versicherungsvertrag beschlossen. Die Verlängerung der Kündigungsfrist nach einer Beitragserhöhung stellt für Sie die wichtigste Änderung dar: Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll, sofern die weiteren erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen und den damit verbundenen Änderungen Ihrer AVB finden Sie unter Unter dieser Adresse haben wir für Sie eine übersichtliche Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen bereitgestellt. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte unter der im Anschreiben genannten Telefonnummer an. Information zur Alterungsrückstellung Altersbedingt steigende Gesundheitskosten werden dank der dafür gebildeten Alterungsrückstellung ausgeglichen. Ihr Beitrag erhöht sich somit nicht, weil Sie älter geworden sind. Er ändert sich wegen höherer Leistungsausgaben für die Versichertengemeinschaft Ihres Tarifes bzw. einer gestiegenen Lebenserwartung. Weitere

4 Informationen hierzu enthält unsere Broschüre Fragen rund um Ihre Beiträge, die wir im Internet unter hinterlegt haben. Allgemeine Information zum Tarifwechsel Auszug aus dem Gesetzestext des 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): (1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; der Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist nur möglich, wenn a) die bestehende Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde oder b) der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist oder c) die bestehende Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif vor dem 1. Juli 2009 beantragt wurde; ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen; (3) Absatz 1 gilt nicht für befristete Versicherungsverhältnisse. Handelt es sich um eine Befristung nach 196, besteht das Tarifwechselrecht nach Absatz 1 Nummer 1. Möglichkeiten zur Vertragsumstellung Sie haben jederzeit die Möglichkeit, in günstigere Tarife zu wechseln und damit Ihre Beiträge zu reduzieren. Bitte lassen Sie sich beraten, denn ein Wechsel kann mit einer Änderung des Leistungsumfanges verbunden sein. Wenn Sie an einer Vertragsumstellung interessiert sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Betreuer. Oder rufen Sie uns kostenfrei an. Unsere Kundenbetreuung berät Sie gerne unter: (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr) Noch einige Hinweise: Kunden, die zum das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, erhalten von uns Vorschläge zur Vertragsumstellung. Abhängig vom bestehenden Versicherungsschutz erhalten Sie eine oder mehrere Umstellungsalternativen. Die Beitragsdifferenz ergibt sich aus dem direkten Vergleich mit den in Ihrem Versicherungsschein genannten aktuellen Beiträgen.

5 Der Beitrag erhöht sich, wenn sich bei einer gegebenenfalls durchzuführenden Gesundheitsprüfung ein Risikozuschlag ergibt. Grundlage ist das gesetzliche Tarifwechselrecht des 204 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer einen Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz verlangen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für leistungsstärkere Tarife entscheiden, führen wir für die Mehrleistung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine Gesundheitsprüfung durch. Hierbei kann es zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen und Wartezeiten kommen. Für die Risikoeinschätzung benötigen wir von Ihnen einen vollständigen Antrag mit Gesundheitsangaben. Sie können die Vereinbarung eines Risikozuschlages dadurch abwenden, dass Sie hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren. Bei einem Wechsel zurück gelten die gleichen Grundsätze. Eine Vertragsumstellung mit einem geringeren Leistungsumfang kann folgendes bedeuten: - höheren Selbstbehalt - niedrigere Kostenerstattung (z.b. für Zahnersatz) - Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ) - oder das Primärarztprinzip, d. h. es muss bei der Erstuntersuchung der Hausarzt aufgesucht werden. Sind Sie an einer Vertragsumstellung interessiert? Dann sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Betreuer. Der ausgewiesene Beitrag in den folgenden Vorschlägen gilt somit vorbehaltlich einer eventuellen Gesundheitsprüfung und eines sich daraus ergebenden Risikozuschlages. Bestehende Erschwernisse wie z. B. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse werden selbstverständlich weiterhin berücksichtigt. Die Vorschläge sind unverbindlich. Umstellungsvorschlag : Hans Mustermann, geb Änderungstermin Tarif Leistungsumfang Änderungshinweis Beitrag 702 ambulante Heilbehandlung geändert xxx,xx EUR Selbstbeteiligung 235 EUR Weitere Tarife (720, 741, 471, PVN) unverändert xxx,xx EUR Neuer Monatsbeitrag: xxx,xx EUR Grete Mustermann, geb Änderungstermin Tarif Leistungsumfang Änderungshinweis Beitrag VS2400V* Krankheitskosten geändert ** xxx,xx EUR - ambulante Heilbehandlung - allg. Krankenhausleistungen - 100% Zahnbeh., 60% Zahners. Selbstbeteiligung EUR Entlastung im Alter 120 EUR Weitere Tarife (451, 471, PVN) unverändert xxx,xx EUR Neuer Monatsbeitrag: xxx,xx EUR * Der Umstellungsvorschlag beinhaltet ausschließlich den Wegfall bzw. die Umstellung des bislang zu dem genannten Tarif abgesicherten Zusatztarifes. ** Der Beitrag im verbleibenden Tarif verringert sich um die Anrechnung der angesammelten Alterungsrückstellungen aus dem entfallenden bzw. umgestellten Zusatztarif.

6 Umstellungsvorschlag in einen unserer neuzugangsstärksten Tarife : Wir möchten Sie auf unsere neuzugangsstärksten Tarife hinweisen. Die Auswahl des Tarifes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, daher konnte nicht berücksichtigt werden, ob der Tarif für Sie persönlich geeignet ist. Hans Mustermann, geb Änderungstermin Tarif Leistungsumfang Änderungshinweis Beitrag 712 ambulante Heilbehandlung geändert xxx,xx EUR Selbstbet. 40 %, max, EUR Weitere Tarife (720, 741, 471, PVN) unverändert xxx,xx EUR Neuer Monatsbeitrag: xxx,xx EUR Grete Mustermann, geb Änderungstermin Tarif Leistungsumfang Änderungshinweis Beitrag VSiV+ Krankheitskosten geändert xxx,xx EUR Selbstbeteiligung 330 EUR Entlastung im Alter 120 EUR VSZ2+ Zusatzleistungen geändert xxx,xx EUR Weitere Tarife (451, 471, PVN) unverändert xxx,xx EUR Neuer Monatsbeitrag: xxx,xx EUR + Bei diesem Umstellungsvorschlag ergeben sich Mehrleistungen, für die eine Risikoprüfung erforderlich ist. Umstellungsvorschlag in einen brancheneinheitlichen Tarif : [Für Versicherte in Tarifen ohne Übertragungswert]: Als Absicherungsalternative möchten wir Sie auf den brancheneinheitlichen Standardtarif hinweisen. Das Leistungsniveau des Standardtarifs ist vergleichbar mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag ist pro Person auf den durchschnittlichen GKV- Höchstbeitrag begrenzt (gilt für Beihilfeberechtigte anteilig). Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Ehegatten gemeinsam nicht mehr als 150 % des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV. Sie können unter den folgenden Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln: - Sie waren mindestens 10 Jahre in einer Krankheitskostenvollversicherung versichert und sind älter als 65 Jahre oder - Sie sind älter als 55 Jahre oder bereits Rentner, Ihr jährliches Gesamteinkommen liegt nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (in EUR) und Sie waren mindestens 10 Jahren in einer Krankheitskostenvollversicherung versichert. - Als Familienangehöriger eines Versicherten im Standardtarif können Sie sich auch nach diesem Tarif versichern, wenn Sie bei unterstellter GKV-Versicherung familienversichert wären. Neben dem Standardtarif darf keine weitere Krankheitskostenversicherung (z.b. Zusatzversicherungen für privatärztliche Behandlung und bessere Unterbringung im Krankenhaus) bestehen oder abgeschlossen werden.

7 Bei einem Tarifwechsel zum ergäbe sich für den Standardtarif folgender monatlicher Beitrag: Hans Mustermann, geb Tarif Leistungsumfang Beitrag STN+ Krankheitskosten xxx,xx EUR Grete Mustermann, geb Tarif Leistungsumfang Beitrag STN+ Krankheitskosten xxx,xx EUR + Bei diesem Umstellungsvorschlag ergeben sich Mehrleistungen, für die eine Risikoprüfung erforderlich ist. Sie können auch in den brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Da die Beiträge des Basistarifs in der Regel aber deutlich höher sind als die des Standardtarifs, verzichten wir auf eine ausführliche Darstellung. Falls Sie sich für einen Wechsel in den Basistarif interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Betreuer bzw. rufen Sie unter oben genannte Telefonnummer an. [Für Versicherte in Tarifen mit Übertragungswert]: Als Absicherungsalternative möchten wir Sie auf den brancheneinheitlichen Basistarif hinweisen, auch wenn sich der Beitrag dadurch erhöhen sollte. Der Tarif bietet ein Leistungsniveau, das nach Art, Umfang und Höhe mit dem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Der Beitrag ist pro Person auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag begrenzt (gilt für Beihilfeberechtigte anteilig). Es gibt weitere Möglichkeiten der Beitragsreduzierung, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sind. In den Basistarif können Sie wechseln, wenn Sie - älter als 55 Jahre oder - bereits Rentner oder - hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sind oder - Ihre Private Krankheitskostenvollversicherung nach dem abgeschlossen wurde. Als Familienangehöriger können Sie sich auch im Basistarif versichern, wenn Sie bei unterstellter GKV-Versicherung familienversichert wären. Bei einem Tarifwechsel zum ergäbe sich für den Basistarif folgender monatlicher Beitrag: Hans Mustermann, geb Tarif Leistungsumfang Beitrag BTN+ Basistarif xxx,xx EUR Tarif mit Übertragungswert Krankheitskosten Grete Mustermann, geb Tarif Leistungsumfang Beitrag BTN+ Basistarif xxx,xx EUR + Bei diesem Umstellungsvorschlag ergeben sich Mehrleistungen, für die eine Risikoprüfung erforderlich ist.

8 Die wichtigsten Leistungsverbesserungen in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) zum Der Gesetzgeber hat mit der Pflegereform 2015 umfangreiche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige beschlossen. Vor allem Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, werden künftig mehr Unterstützung bekommen. Auch Sie als Privatpatient profitieren von den höheren Leistungen und flexibleren Möglichkeiten im Pflegefall. Überblick über die wichtigsten Leistungsverbesserungen in der PPV: Erhöhung der Leistungsbeträge Kombination von Unterstützungsleistungen Neue Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Rahmen der sogenannten niedrigschwelligen Angebote Erhöhter Zuschuss für Umbaumaßnahmen Erhöhter Zuschuss für Pflegehilfsmittel Im Allgemeinen werden sich die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um ca. 4 Prozent erhöhen. Für die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2012 eingeführten Leistungen beträgt der Leistungsanstieg 2,67 Prozent Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege werden ausgebaut und können zukünftig besser miteinander kombiniert werden. Das führt sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige zur Entlastung. Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Im Rahmen der sogenannten niedrigschwelligen Angebote werden zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro im Monat. Der Zuschuss für Umbaumaßnahmen steigt von bisher Euro auf bis zu Euro pro Maßnahme. Der Zuschuss für Pflegehilfsmittel des täglichen Gebrauchs steigt pro Monat von 31 Euro auf 40 Euro. Aufgrund der Gesetzesänderungen war es notwendig, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Pflegepflichtversicherung zu überarbeiten. Eine detaillierte Übersicht der AVB-Änderungen finden Sie im Internet unter S Z0 (01) Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Gerne senden wir Ihnen auch unserer Informationsbroschüre: Fragen rund um Ihre Beiträge zu.

Gerne senden wir Ihnen auch unserer Informationsbroschüre: Fragen rund um Ihre Beiträge zu. Musterbrief - Beitragserhöhung in der Krankenversicherung Sehr geehrte(r)..., wir bedanken uns dafür, dass Sie uns als starkem Partner rund um Ihre Gesundheit vertrauen. Ihre vertraglichen Leistungen sichern

Mehr

Musterbrief für eine Beitragserhöhung in der Krankenversicherung)

Musterbrief für eine Beitragserhöhung in der Krankenversicherung) Musterbrief für eine Beitragserhöhung in der Krankenversicherung) Sehr geehrte(r)..., wir bedanken uns dafür, dass Sie uns als starkem Partner rund um Ihre Gesundheit vertrauen. Ihre vertraglichen Leistungen

Mehr

Anlage 3a. Musterbrief für eine Beitragserhöhung in der Krankenversicherung mit der Anlage Wichtige Hinweise. Sehr geehrte(r)...,

Anlage 3a. Musterbrief für eine Beitragserhöhung in der Krankenversicherung mit der Anlage Wichtige Hinweise. Sehr geehrte(r)..., Anlage 3a Musterbrief für eine Beitragserhöhung in der Krankenversicherung mit der Anlage Wichtige Hinweise Sehr geehrte(r)..., Ihre Gesundheit ist wertvoll. Wir bedanken uns deshalb dafür, dass Sie uns

Mehr

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Die Standardtarif-Affäre Die PKV hebelt das Recht der Kunden auf einen Standardtarif aus Kunden, die in den Standardtarif der Unisex-Welt eines PKV-Versicherers wechseln wollen, haben in der Regel Pech.

Mehr

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen.

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen. Gesundheit erhalten Informationen zum Tarifwechsel Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen. Für einen Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) gelten

Mehr

Musterbrief bei einer Beitragserhöhung und Anpassung zwei Jahre in Folge

Musterbrief bei einer Beitragserhöhung und Anpassung zwei Jahre in Folge Musterbrief bei einer Beitragserhöhung und Anpassung zwei Jahre in Folge Betreff: Ihre Beiträge ab dem 01.09.2017 Sehr geehrte(r)..., als Kunde der Allianz Privaten Krankenversicherung erwarten Sie zu

Mehr

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Pflege-Tagegeld (Tarif PZT-Komfort) Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Jetzt mit noch besseren Leistungen Unser Kooperationspartner: Möchten Sie Ihren Angehörigen die Pflegekosten

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Tarifoptimierung für Privatpatienten

Tarifoptimierung für Privatpatienten PKV Beiträge senken durch Wechsel innerhalb der Gesellschaft Tarifoptimierung für Privatpatienten Es ist an der Zeit etwas zu ändern. Sparen für die wichtigen Dinge im Leben. Es ist schon frustrierend.

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV Endlich Klarheit beim Gesundheitsreformgesetz Krankenversicherung Vertriebsinformation PKV Erhöhte Wechselbereitschaft d u r c h E i n h e i t s b e i t r a g d e r G K V Beitragssteigerungen von bis zu

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick!

Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR EINFACH KLAR SEHEN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Schutz, der sich sehen lassen kann. Brillen und Kontaktlinsen:

Mehr

PKV-Info. Der Standardtarif. Stand: 1. Juni 2004

PKV-Info. Der Standardtarif. Stand: 1. Juni 2004 PKV-Info Der Standardtarif Stand: 1. Juni 2004 2 Was ist der Standardtarif? Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einem gesetzlich begrenzten

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

PKV-Info. Der Standardtarif. nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2002

PKV-Info. Der Standardtarif. nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2002 PKV-Info Der Standardtarif nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2002 2 Was ist der Standardtarif? Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einem

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Ergänzung des Krankenschutzes für Kinder LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Leistet auch für Kieferorthopädie Unser Kooperationspartner: Gute und schnelle Besserung! Wenn Ihr Kind krank ist,

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Die. als Teil Ihres individuellen

Die. als Teil Ihres individuellen Die als Teil Ihres individuellen 1. Die Krankenversicherung ist die einzige Versicherung, die Sie lebenslang haben werden! 2. Permanent in Anspruch nehmen werden Sie die KV allerdings erst in vielen Jahren

Mehr

Tarife der Allianz Krankenversicherung

Tarife der Allianz Krankenversicherung Allianz Private Krankenversicherungs-AG Tarife der Allianz Krankenversicherung Fragen rund um Ihre Beiträge www.allianz.de Allianz Private Krankenversicherungs-AG MMK--0059Z0 (03V) 1.10.15 Die Leistungen

Mehr

Sie haben die Wahl. Entscheiden Sie sich für Ihren Gesundheitsspezialisten.

Sie haben die Wahl. Entscheiden Sie sich für Ihren Gesundheitsspezialisten. Sie haben die Wahl Entscheiden Sie sich für Ihren Gesundheitsspezialisten. Immer weniger für immer mehr: Das System der GKV Einer für Alle, Alle für Einen das System der gesetzlichen Krankenkassen. Doch

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK UND KPET Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV Ich vertrau der DKV Pflegekosten können das Vermögen auffressen!

Mehr

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: rechtliche Grundlagen.

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: rechtliche Grundlagen. Gesundheit erhalten Informationen zum Tarifwechsel Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: rechtliche Grundlagen. Für einen Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) gelten

Mehr

Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung. Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus

Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung. Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus Vorbildlich: Die LVM sorgt für niedrige Beiträge auch im Alter Durch eine vorausschauende Beitragskalkulation

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Ihr plus An Besser versorgt sein

Ihr plus An Besser versorgt sein Kranken- Versicherung Ihr plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern. Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall. Jetzt die staatliche Förderung nutzen! Pflegebedürftigkeit kann jeden

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Gesundheit erhalten. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne.

Gesundheit erhalten. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne. Gesundheit erhalten zusatzversicherung ZAHN/AMBULANT Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne. Gesundheit bedeutet Lebensqualität. Gesetzlich

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

PKV-Info. Der Standardtarif. nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2000

PKV-Info. Der Standardtarif. nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2000 PKV-Info Der Standardtarif nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2000 VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG E.V. 50946 KÖLN POSTFACH 51 10 40 TELEFON 0221 / 3 76 62-0 TELEFAX 0221 / 3 76 62-10 2 Was ist

Mehr

Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel

Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel Allgemeines Die Private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten garantierte Leistungen und

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Ihr plus An Besser versorgt sein

Ihr plus An Besser versorgt sein Kranken- Versicherung Ihr plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern. Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall. Jetzt die staatliche Förderung nutzen! Pflegebedürftigkeit kann jeden

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus Neu: Leistung für erforderliche vollstationäre Pflege Leistung bei Demenz Keine Wartezeiten Die vier häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE.

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK/KPET KOMBIMED FÖRDER-PFLEGE TARIF KFP Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. Tarife KFP,

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG. Smart Fit FÜR DAS GANZE LEBEN. Mit Gesundheitsrabatt

PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG. Smart Fit FÜR DAS GANZE LEBEN. Mit Gesundheitsrabatt PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG Smart Fit FÜR DAS GANZE LEBEN Mit Gesundheitsrabatt 2 Entscheiden Sie sich für bessere Leistungen! Als privat Versicherter haben Sie Ihre Zukunft in der Hand Mit der Entscheidung

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE.

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK/KPET KOMBIMED FÖRDER-PFLEGE TARIF KFP Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. FÜR TARIFE

Mehr

Für Ihre Ruhe und Erholung im Krankenhaus. Ich vertrau der DKV KOMBIMED KRANKENHAUS. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE.

Für Ihre Ruhe und Erholung im Krankenhaus. Ich vertrau der DKV KOMBIMED KRANKENHAUS. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. KOMBIMED KRANKENHAUS TARIFE KGZ + UZ Für Ihre Ruhe und Erholung im Krankenhaus KOMBIMED KRANKENHAUS. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV KombiMed Krankenhaus. Für die bestmögliche

Mehr

Krankenversicherung Spezial

Krankenversicherung Spezial Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index. Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.php/blog) Politisch initiiert wurde das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) am

Mehr

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung?

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? VERBRAUCHERINFORMATION Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? Viele Menschen sind besorgt, ob sie im Alter die Kosten für ihre Pflege aufbringen können. Die Zahl der Pflegebedürftigen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

GESUNDHEITSSCHUTZ. Das R+V-BeihilfeKonzept. Die private Krankenversicherung für Beamte.

GESUNDHEITSSCHUTZ. Das R+V-BeihilfeKonzept. Die private Krankenversicherung für Beamte. Krankenversicherung IHR Plus An GESUNDHEITSSCHUTZ für Beamte Das R+V-BeihilfeKonzept. Die private Krankenversicherung für Beamte. Private Krankenversicherung die beste Lösung für Beamte. Genießen Sie im

Mehr

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. NAME: Daniela Fontara WOHNORT: Bonn ZIEL: Behandlung nach Maß PRODUKT: V.I.P. Tarife stationär Wie kann

Mehr

Merkblatt Privatversicherte und Gesundheitsreform 2007

Merkblatt Privatversicherte und Gesundheitsreform 2007 Merkblatt Privatversicherte und Gesundheitsreform 2007 Was hat die Gesundheitsreform 2007 für privat Krankenversicherte verändert? Anders als früher müssen Sie heute krankenversichert sein. Seit dem 1.

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Der Marktführer. im Bereich des internen Tarifwechsels. www.widge.de

Der Marktführer. im Bereich des internen Tarifwechsels. www.widge.de Der Marktführer im Bereich des internen Tarifwechsels www.widge.de Die WIDGE.de GmbH Die WIDGE.de GmbH (Abkürzung für: Wechsel innerhalb der Gesellschaft) wurde 2010 ins Leben gerufen. Über das Portal

Mehr

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard

Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard Das bietet Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatzmaßnahmen nur noch sogenannte Befundorientierte Festzuschüsse.

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Gesundheit erhalten Pflegezusatzversicherung PflegeSchutz mit staatlicher Förderung 60 jährlich Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Mit dem Thema Pflege

Mehr

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge Gesundheit Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar. Private Zusatzversicherungen Zahnvorsorge Starker Schutz für gesunde und schöne

Mehr

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Sofern sich weitere Änderungen für Ihren Vertrag ergeben, finden Sie diese im beigefügten Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.

Sofern sich weitere Änderungen für Ihren Vertrag ergeben, finden Sie diese im beigefügten Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein. KBKP03 GBL A1 Kundenservice Vertrag Telefon 0221 308-22222 Telefax 0221 308-21900 E-Mail gbl_bestand@gothaer.de Internet www.gothaer.de Wichtige Unterlagen zu Ihrer Gothaer Krankenversicherung Versicherungsnummer

Mehr

NUTZEN EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG IN EINER ALTERNDEN GESELLSCHAFT: CHANCE ODER GEFAHR?

NUTZEN EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG IN EINER ALTERNDEN GESELLSCHAFT: CHANCE ODER GEFAHR? NUTZEN EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG IN EINER ALTERNDEN GESELLSCHAFT: CHANCE ODER GEFAHR? Dr. Florian Reuther Forum Gesundheitswirtschaft Basel, 27./28. Juni 2013 Übersicht I. Überblick zur PKV in

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar.

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar. Gesundheit Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar. Private Zusatzversicherungen Zahnvorsorge Großes Leistungsspektrum: Zahnvorsorge

Mehr

Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental.

Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental. Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Michael, Katja, Andreas, Sabine München Hohen Zahnarztrechnungen die Zähne zeigen

Mehr

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern Caroline B., Redakteurin Gültig für den Abschluss bis 31.12.2014 Reise-Krankenversicherung für Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen Das Wichtigste

Mehr

Kranken. DENT-MAX - hochwertiger Schutz für Ihre Zähne. Senken Sie Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz jetzt bis auf 0,00 Euro!

Kranken. DENT-MAX - hochwertiger Schutz für Ihre Zähne. Senken Sie Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz jetzt bis auf 0,00 Euro! Kranken DENT-MAX - hochwertiger Schutz für Ihre Zähne Nicht nur für Zahnersatz, sondern auch für Zahnerhaltung und Zahnpflege Inklusive Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, professionelle Zahnreinigung

Mehr

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014 Datum: 17.11.2014 Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014 Mit dieser Information für Geschäftspartner informieren

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif.

Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif. Gesundheit Ich möchte privaten Gesundheitsschutz von Anfang an Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif. Private Krankenversicherung zu attraktiven Konditionen Vision Start Ihr günstiger Start in die

Mehr

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2012 M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

Central Krankenversicherung AG. Hansaring 40 50 50670 Köln. Telefax +49 (0) 221 1636-200. www.central.de Die Gruppenversicherung der Central

Central Krankenversicherung AG. Hansaring 40 50 50670 Köln. Telefax +49 (0) 221 1636-200. www.central.de Die Gruppenversicherung der Central Central Krankenversicherung AG Alle Hansaring 40 50 Vorteile 50670 Köln auf Telefon +49 (0) einen 221 1636-0 Blick Telefax +49 (0) 221 1636-200 www.central.de Die Gruppenversicherung der Central www.gruppenversicherung.de

Mehr

Zahnzusatzversicherungen. Sechs Fragen Sechs Antworten. Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau

Zahnzusatzversicherungen. Sechs Fragen Sechs Antworten. Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau Zahnzusatzversicherungen Sechs Fragen Sechs Antworten Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau 1. 2. Wieso überhaupt eine zusatzversicherung? Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht

Mehr

Tarif- und Beitragsübersicht. zu versichernde Person: Versicherungsbeginn:

Tarif- und Beitragsübersicht. zu versichernde Person: Versicherungsbeginn: "9",SBOLFOWFSTJDIFSVOH"( Tarif- und Beitragsübersicht zu versichernde Person: Versicherungsbeginn:.BOOHFC 5BSJGF #FTDISFJCVOH.POBUTCFJUSBH 'MFY6 1GMFHFNPOBUTHFME4UVGF* &63 'MFY6 1GMFHFNPOBUTHFME4UVGF**

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen

Mehr

IHR Plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern.

IHR Plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern. Kranken- Versicherung IHR Plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern. Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall. Jetzt die staatliche Förderung nutzen! Pflegebedürftigkeit kann jeden

Mehr

Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental.

Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental. Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Michael, Katja, Andreas, Sabine München Hohen Zahnarztrechnungen die Zähne zeigen

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Info. Der Standardtarif

Info. Der Standardtarif Info Der Standardtarif Stand: 1. Juli 2007 Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Bayenthalgürtel 26 50968 Köln Telefon (0221) 376 62-0 Telefax (0221) 376 62-10 Friedrichstraße 191 10117 Berlin

Mehr

Merkblatt Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung:

Merkblatt Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung: Merkblatt Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung: Pflege-Bahr 1. Was ist Pflege-Bahr? 2. Welche Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert? 3. Welche Fördervoraussetzungen gibt

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Stand und Entwicklung der Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen in den Privaten Krankenversicherungen (PKV)

Stand und Entwicklung der Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen in den Privaten Krankenversicherungen (PKV) 1 Stand und Entwicklung der Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen in den Privaten Krankenversicherungen (PKV) Von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen

Mehr

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen:

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Warum eine private Kranken-Vollversicherung? Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Während die Zahl der Beitragszahler stetig sinkt, steigt die

Mehr