Leseprobe aus: Schott/Razum, Migration und medizinische Rahabilitation, ISBN Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leseprobe aus: Schott/Razum, Migration und medizinische Rahabilitation, ISBN 978-3-7799-1987-2 2013 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel"

Transkript

1 , ISBN

2 monatliche Haushaltsäquivalenzeinkommen 4. Während Deutschen im Jahr 2004 monatlich 1360 Euro zur Verfügung standen, waren es bei türkischen Zuwanderer(inne)n nur 850 Euro (Razum et al. 2008) Die gesundheitliche Situation von Menschen mit Migrationshintergrund National wie international wurde der Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Gesundheitschancen inzwischen vielfach belegt (Lampert et al. 200;, Mielck 2000, 2005; Marmot/Wilkinson 2006). Dabei wurde ein sozialer Gradient festgestellt: Personen mit einem niedrigen sozialen Status weisen einen besonders schlechten Gesundheitszustand auf, sind kränker und sterben früher als Menschen mit einem höherem Sozialstatus (Mielck 2005; Marmot 2004). Als Gründe für die Unterschiede in der Mortalität und Morbidität werden (1) Unterschiede in den gesundheitlichen Belastungen und (2) in den Bewältigungsressourcen sowie (3) in der gesundheitlichen Versorgung (z.b. Arzt-Patienten-Kommu nikation) aufgeführt, die wiederum in Unterschiede im Gesundheits- und Krankheitsverhalten resultieren und insgesamt zu einer gesundheitlichen Ungleichheit führen (Mielck/Janßen 2008; Schott/Kuntz 2010). Abb. 1: Vereinfachtes Modell zur Erklärung gesundheitlicher Ungleichheit Soziale Ungleichheit (z. B. bei Bildung, Einkommen) Unterschiede bei - den gesundheitlichen Belastungen - den gesundheitlichen Ressourcen Unterschiede bei - der gesundheitlichen Versorgung Unterschiede bei - dem Gesundheitsverhalten (Quelle: Mielck/Janßen 2008) Gesundheitliche Ungleichheit 4 Unter dem Haushaltsäquivalenzeinkommen wird das Haushaltseinkommen unter Berücksichtigung von Anzahl und Alter der Personen im Haushalt (Razum et al. 2008: 21) verstanden. 21

3 Abb. 2: Modell verschiedener Einflussfaktoren auf die Gesundheit während des Lebenslaufs von Migrant(inn)en Quelle: Spallek/Razum 2008: 283 In Anbetracht der ungünstigen sozio-ökonomischen Situation der Gruppe der türkischstämmigen Bevölkerung in Deutschland müsste von erhöhten 22

4 Gesundheitsrisiken ausgegangen werden, die sich in entsprechenden Morbiditäts- und Mortalitätsraten wiederfinden lassen. Der Zusammenhang von Migration und Gesundheit ist allerdings komplex, weshalb der Aspekt sozialer Status im Aufnahmeland nur einen Faktor von vielen darstellt. Schenk (2007) stellt ein Erklärungsmodell zum Zusammenhang von Migration und Gesundheit vor, welches die bestehenden Ansätze vereint sowie bekannte Zusammenhänge von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit berücksichtigt. Spallek und Razum (2008) erweitern dieses Modell um eine Zeitachse, um den verschiedenen Phasen im Lebenslauf von Menschen mit Migrationshintergrund mehr Berücksichtigung zu schenken. Das folgende Modell stellt die verschiedenen möglichen Einflussgrößen auf die Gesundheit während des Lebenslaufs von Menschen mit Migrationshintergrund dar (siehe Abbildung 2). Die gesundheitliche Situation von Menschen mit Migrationshintergrund wird nach Spallek und Razum (2008) im Wesentlichen von vier Aspekten beeinflusst. Neben (1) genetischen Prädispositionen, welche das Risiko für bestimmte Erkrankungen erhöhen (oder senken), haben (2) die Bedingungen im Heimatland, wie z.b. das dortige Gesundheitssystem oder Lebensgewohnheiten, Einfluss auf die Gesundheit. Ein weiterer Aspekt sind die Erfahrungen und Herausforderungen, die unmittelbar mit dem eigentlichen (3) Migrationsprozess im Zusammenhang stehen, wie der Verlust der Familie sowie Anpassungs- und Integrationsanforderungen im Zielland. Ebenso wirken Faktoren im Zusammenhang mit (4) Situation der Menschen mit Migrationshintergrund im Zielland, so z.b. der soziale und rechtliche Status, Zugangsbarrieren zum Gesundheitssystem und die vorherrschenden Umweltbedingungen, auf die Gesundheit der Menschen mit Migrationshintergrund ein. Nicht alle Einflussfaktoren sind allerdings bislang empirisch belegt (Schenk 2007) und müssen für alle Menschen mit Migrationshintergrund gleichermaßen zutreffen. Das Modell vermittelt jedoch einen Eindruck von der Komplexität des Zusammenhangs von Migration und Gesundheit und der Vielfalt der Einflussgrößen, die vor, während und nach dem Migrationsvorgang die gesundheitliche Situation von Menschen mit Migrationshintergrund (mit)bestimmen. Gesundheitliche Lage der türkischstämmigen Bevölkerung in Deutschland. Bevor ein Überblick über den bisherigen Kenntnisstand zur gesundheitlichen Lage der türkischstämmigen Bevölkerung in Deutschland gegeben wird, sei vorweg auf die lückenhafte Datenlage hingewiesen, die es nicht möglich macht, einen hinreichenden Eindruck über die gesundheitliche Situation der in Deutschland lebenden Menschen türkischer Abstammung zu vermitteln. Hier besteht dringender Forschungsbedarf. Vorliegende Untersuchungen, die Menschen türkischer Herkunft in den Fokus nehmen, unterscheiden sich häufig hinsichtlich der gewählten methodischen 23

5 Ansätze und der einbezogenen Studienpopulationen (Identifikation z.b. anhand der Nationalität, des Namens etc.), so dass die Vergleichbarkeit eingeschränkt ist und es teilweise gar zu widersprüchlichen Ergebnissen kommt. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass einige Untersuchungen mittlerweile zehn oder mehr Jahre zurückliegen und dadurch auf die heutige Situation nur bedingt übertragbar sind. Dies trifft im Besonderen auf Untersuchungen zu chronischen Erkrankungen zu, da bislang türkische Zuwanderer und Zuwanderinnen kaum in den oberen Altersklassen zu finden waren. Die Darstellung der Erkenntnisse erfolgt im Folgenden deshalb nur überblicksartig. Mortalität: Hinsichtlich der allgemeinen Mortalität (Razum et al. 1998a), aber auch bezüglich spezifischer Todesursachen wie Herz- Kreislauf-Erkrankungen (Razum et al. 1998b) und Krebserkrankungen (Zeeb et al. 2002), hatten nach derzeitigem Erkenntnisstand türkische Mitbürger(innen) gegenüber der deutschen Bevölkerung einen Mortalitätsvorteil, der sich über Jahre hält. Als Erklärung wird der Transfer niedriger Risiken aus dem Heimatland angeführt (Zeeb/Razum 2006). Trotz der niedrigeren Risiken stellen aber auch bei Menschen mit Migrationshintergrund Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigsten Todesursachen dar (Spallek/Razum 2007). Kardiologische Erkrankungen: Es gibt aber auch Hinweise auf Risikogruppen für koronare Herzkrankheit unter den türkischen Zuwanderern und Zuwanderinnen. Laut Porsch-Oezçueruemez et al. (1999) haben Menschen mit Migrationshintergrund aus der östlichen Türkei im Vergleich zu Deutschen im Durchschnitt niedrigere HDL-Cholesterinwerte, weshalb ihr Risiko für eine ischämische Herzerkrankung wahrscheinlich erhöht ist. Gastroenterologische und Stoffwechselerkrankungen: Der Anteil türkischer Menschen unter den an angeborenen Stoffwechselerkrankungen leidenden Patient(inn)en scheint überdurchschnittlich hoch (Stöckler- Ipsiroglu et al. 2004). Des Weiteren geben nationale und internationale Studien Hinweise darauf, dass türkische Zuwanderer und Zuwanderinnen gegenüber der Mehrheit der Allgemeinbevölkerung eine erhöhte Diabetes mellitus II-Prävalenz aufweisen (Laube et al. 2001; Wändell et al. 2003; Uitewaal et al. 2004). Onkologische Erkrankungen: Bei dem Vergleich der altersstandardisierten Mortalitätsraten für Krebserkrankungen bei türkischen und deutschen Männern und Frauen von 1980 bis 1997 zeigen sich bei den Menschen türkischer Nationalität für fast alle Krebsarten niedrigere Sterberaten (Zeeb et al. 2008). Brustkrebs ist sowohl bei deutschen als auch bei Frauen mit türkischem Migrationshintergrund die häufigste Krebsdiagnose. Mit 4,4/ ( ) liegt die altersstandardisierte Sterberate bei Türkinnen jedoch weit unter der der deutschen Frauen (14,9/ 24

6 ). Die Studien zeigen jedoch einen Anstieg der Sterberaten bei den Männern und Frauen mit türkischem Migrationshintergrund im Zeitverlauf (Zeeb et al. 2008; Zeeb/Razum 2004; Zeeb et al. 2002). Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, aber auch infolge der Anpassung des Lebensstils steigen die Krebsrisiken für diese Bevölkerungsgruppe zunehmend an (Zeeb et al. 2008). Daten aus dem saarländischen Krebsregister weisen zudem auf eine signifikant höhere Inzidenz für Magenkrebs bei türkischen Männern hin (Zeeb et al. 2002). Arbeitsunfälle: Unterschiedliche Statistiken zeigen, dass türkische Staatsangehörige in besonderem Maße von Arbeitsunfällen betroffen sind, was einerseits auf die oftmals mit einem höheren Unfallrisiko behafteten Tätigkeiten und andererseits auf unzureichende Kenntnisse über Arbeitsschutzvorkehrungen zurückgeführt wird (Razum et al. 2008; siehe weiter Kapitel 3). 2.2 Die rehabilitative Versorgung von Menschen türkischer Herkunft In diesem Kapitel wird zunächst ein Überblick über die Grundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Systems der medizinischen Rehabilitation in Deutschland gegeben (2.2.1). In den Kapiteln und wird anschließend die (rehabilitative) Versorgungssituation von Menschen mit (türkischem) Migrationshintergrund in den Blick genommen, wobei der Fokus zum einen auf der Inanspruchnahme und den potentiellen Zugangsbarrieren und zum anderen auf der Versorgungsqualität liegt Grundlagen und Rahmenbedingungen des medizinischen Rehabilitationssystems Rechtliche Grundlagen. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind ein Teilbereich der Leistungen zur Teilhabe von Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Die rechtliche Grundlage bildet neben den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage werden Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen Leistungen erteilt, die ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern und Benachteiligungen vermeiden sollen ( 1 SGB IX). Behinderung wird definiert als Abweichung der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand. Dieser Zustand muss für eine Dauer von länger als sechs 25

7 Monaten anhalten und eine daraus folgende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bedingen. Ist eine Beeinträchtigung zu erwarten, gilt ein Mensch als von einer Behinderung bedroht ( 2 SGB IX). Die Leistungen, die zur Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen erbracht werden, werden im SGB IX in vier verschiedene Leistungsgruppen unterteilt, die allerdings orientiert am individuellen Bedarf parallel verlaufen und ineinander greifen können (BAR 2010): (1) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (2) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (3) unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (4) Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ( 5 SGB IX) Der Fokus der Betrachtungen wird im Folgenden auf die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelegt. Diese haben aus sozialrechtlicher Perspektive das Ziel, 1. Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern. ( 26 SGB IX). Die wesentlichen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind in Tabelle 2 dargestellt. Tab. 2: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach 26 Abs. 2 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 1. Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe 2. Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder 3. Arznei- und Verbandmittel 4. Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie 5. Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung 6. Hilfsmittel 7. Belastungserprobung und Arbeitstherapie Daneben können auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen z.b. zur Unterstützung der Krankheitsverarbeitung, zur Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen oder zur Anleitung und Motivation für die Inan- 26

8 spruchnahme von Leistungen der medizinischen Rehabilitation Anwendung finden ( 26 Abs. 3 SGB IX). Je nach Zuständigkeit werden Leistungen der medizinischen Rehabilitation von den gesetzlichen Krankenkassen, den Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung, den Trägern der Kriegsopferversorgung und -fürsorge oder der öffentlichen Jugend- und Sozialhilfe erbracht ( 6 SGB IX). Die wichtigsten Rehabilitationsträger sind darunter die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Träger der Unfall- und Rentenversicherung (Schott 2006). Die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers für die Finanzierung (und Durchführung) einer Rehabilitationsleistung ergibt sich aus dem Prinzip der einheitlichen Risikozuordnung, welches bedeutet, dass derjenige Leistungsträger für die Rehabilitation zuständig [ist], der das Risiko ihres Scheiterns und somit die finanziellen Folgen trägt (Müller- Fahrnow et al. 2000: 184). Für eine Anspruchsberechtigung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation müssen bestimmte versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Neben der Rehabilitationsbedürftigkeit und Rehabilitationsfähigkeit ist zudem eine positive Rehabilitationsprognose entscheidend (Seidel 2007). Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können entweder ambulant oder (teil-)stationär erbracht werden. Anhand der Statistiken der Deutschen Rentenversicherung wird die Dominanz der stationären Rehabilitationsversorgung gegenüber ambulanten Leistungen deutlich. Im Jahr 2008 wurden Anträge zur medizinischen Rehabilitation bewilligt, davon erbracht (DRV Bund 2009a). Stationäre Leistungen machen etwa 85% der medizinischen Rehabilitationsleistungen aus (DRV Bund 2010). Tab. 3: Stationäre Rehabilitationsleistungen 2008 nach Indikationen und Geschlecht Indikationen Männer Frauen Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Skelett/Muskeln/ Bindegewebe , ,3 Kreislaufsystem , ,6 Neubildungen , ,5 Psychische , ,7 Erkrankungen Modifiziert nach DRV Bund 2009a: 83; Datenquelle: Statistik der DRV Rehabilitation 2008 Hinsichtlich der Indikationen für eine stationäre Rehabilitationsleistung zeigen sich geschlechtsspezifische Unterschiede. An erster Stelle stehen bei beiden Geschlechtern mit einem Anteil von einem Drittel der Leistungen 27

9 Muskel-Skelett-Erkrankungen (DRV Bund 2009a). Die Unterschiede im Krankheitsspektrum zeigen sich vor allem in der größeren Bedeutung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei den Männern und der von Neubildungen bei den Frauen (siehe Tabelle 3). Prinzipien und Merkmale der medizinischen Rehabilitation. Waren bis vor wenigen Jahrzehnten noch durch Krieg oder Unfälle erworbene oder angeborene Gesundheitsschäden die Anlässe für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, sind es heute durch die demografische Entwicklung und die Wandlung des Krankheitsspektrums hauptsächlich chronische Erkrankungen. Die Rehabilitation soll die Betroffenen dazu befähigen, den Anforderungen des täglichen Lebens und den Rollenverpflichtungen in Familie, Beruf und Gesellschaft trotz der bleibenden Gesundheitsschäden gerecht zu werden (Gerdes/Weis 2000). Nicht zuletzt auch wegen den Veränderungen im Krankheitspanorama, das heißt der zunehmenden Bedeutung chronischer Erkrankungen, hat auch in der rehabilitativen Versorgung eine Entwicklung stattgefunden. Die Rehabilitation folgt heute einem ganzheitlichen Ansatz und hat ein bio-psycho-soziales Modell von Funktionsfähigkeit und Behinderung als Grundlage (Seidel 2007). In den Konzepten finden daher sowohl die körperliche, die psychische als auch die soziale Dimension der Gesundheitsstörung sowie ihre Auswirkungen Berücksichtigung (DRV Bund 2009b), was sich in der Kombination unterschiedlicher therapeutischer Ansätze sowie der Beteiligung verschiedener Berufsgruppen (z.b. Ärzte bzw. Ärztinnen, Psycholog(inn)en, Sozialarbeiter(innen), Physiotherapeut(inn)en etc.) innerhalb eines interdisziplinären Teams ausdrückt (Koch et al. 2006). Rehabilitation versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Der Betroffene soll eine aktive Rolle im Rehabilitationsprozess einnehmen, was gerade bei chronischen Erkrankungen eine unabdingbare Voraussetzung für nachhaltige Erfolge darstellt (Reimann 2009). Ein wichtiges Element medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen stellen deshalb Patientenschulungen dar. Deren wesentliche Ziele sind die Vermittlung von Informationen über die Erkrankung und Therapie, die Erhöhung von Compliance und Selbst-Management-Fähigkeiten sowie die Unterstützung des Transfers neuer Verhaltensweisen in den Alltag (Walter et al. 2008). Die Schulungen sollen die Rehabilitand(inn)en dabei unterstützen, sich aktiv und selbstverantwortlich am Rehabilitationsprozess beteiligen zu können (Seidel 2007). Für das Gelingen dieser Aktivierung werden im Rahmenkonzept der DRV Bund (2009b: 32) u.a. folgende Anforderungen genannt: Dabei ist auch an das subjektive Gesundheits- und Krankheitsverständnis sowie an die Erwartungen hinsichtlich der Aufgaben und Inhalte der Rehabilitation anzuknüpfen. Unangemessene Erwartungen sind entsprechend aufzugreifen und zu bearbeiten. Es ist daher besonders wichtig, die Rehabilitationsziele und den Therapieplan [ ] mit allen Rehabilitanden abzustim- 28

10 men und an den individuellen und sozialen Ressourcen auszurichten. Auch die Wirkungsweise der einzelnen Therapie- bzw. Behandlungselemente muss inhaltlich und sprachlich verständlich dargestellt werden Inanspruchnahme und mögliche Zugangsbarrieren 5 Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Zugang wird definiert als ein potentieller oder tatsächlicher Zutritt einer Bevölkerungsgruppe zum Gesundheitssystem (Turnock 2004). Alle Patienten haben das Recht auf gleichen Zugang zu allen Einrichtungen des Gesundheitswesens ohne Rücksicht auf Nationalität, Religion, sozialen Status, Wohnort oder Geschlecht (SVR 1992: 107). Die angeführte Aussage des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen basiert auf dem Leitbild der Gleichheit bzw. dem Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit, welches in der deutschen Gesellschaft fest verankert ist. Da der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung in Deutschland formal durch die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung geregelt ist, ist der Frage nach dem Zugang zum Gesundheitswesen ein geringer Stellenwert zuzuschreiben. Das soziale Sicherungssystem ist im Gesundheitswesen so weit ausgebaut, dass fast die gesamte Bevölkerung ungeachtet ihres sozioökonomischen Status einem Krankenversicherungsschutz unterliegt (Gerlinger 2008). Der Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem ist für Menschen mit Migrationshintergrund teilweise eingeschränkt und abhängig von ihrem juristischen Status. 6 Für alle Versicherten mit einer Aufenthaltserlaubnis für mehr als zwölf Monate ist der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung jedoch gesichert und aus formalrechtlicher Perspektive problemlos möglich. Asylbewerber(innen) haben hingegen nur Anspruch auf eine Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen. Ausschließlich Menschen mit Migrationshintergrund ohne Papiere bleibt der Zugang vollständig verwehrt (Lindert et al. 2008). Ungeachtet der formalen und rechtlichen Gleichheit, die für den Großteil der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund zutrifft, 5 Die Ausführungen dieses Kapitels entstanden unter Mitarbeit von Angela Dröge und Julia Hinz (2009). 6 Nach juristischem Status können unterschieden werden u.a. anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber(innen), Flüchtlinge ohne offiziellen Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer Konvention, Ausländer(innen), die aus humanitären Gründen aufgenommen werden, geduldete Ausländer(innen), Ausländer(innen) mit befristeter und unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, Touristen, Reisende im Transit, Ausländer(innen) mit illegalem Status, deutschstämmige Aussiedler(innen), Arbeitsmigrant(inn)en aus Ländern der Europäischen Union und Arbeitsmigrant(inn)en aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören (Lindert et al. 2008: 124). 29

11 kann dennoch vermutet werden, dass der Zugang der Menschen mit Migrationshintergrund zur Gesundheitsversorgung schlechter ist als der der deutschen Allgemeinbevölkerung (Razum et al. 2004). Zugang zur Rehabilitation. Für die Leistungen der Teilhabe sind unterschiedliche Träger zuständig, wobei jeder Träger für einen spezifischen Bereich der Rehabilitation und Teilhabe Verantwortung trägt ( 5 und 6 (1) SGB IX). Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn andere Sozialversicherungsträger solche Leistungen nicht erbringen können. Das vorrangige Ziel der Rentenversicherung besteht darin, ein vorzeitiges Ausscheiden der Versicherten aus dem Arbeitsleben zu verhindern. Zu diesem Zweck erbringt sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Unfallversicherung hingegen ist im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für Leistungen der medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zuständig. Die Träger der Kriegsopferfürsorge übernehmen für ihre Leistungsberechtigten die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Im Fall von erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Arbeitssuchenden übernehmen die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation ( 6a SGB IX). Soweit kein anderer Träger zuständig ist, tritt die Sozialhilfe für alle Bereiche der Rehabilitation ein. Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist die öffentliche Jugendhilfe zuständig (BMAS 2006). Anhand dieser auflistenden Darstellung wird bereits deutlich, dass ein relativ dichtes Netz von Sozialversicherungsträgern für eigentlich alle Bevölkerungsgruppen existiert, das die unterschiedlichen Rehabilitationsleistungen abdeckt. Es ist auf Anhieb nicht ersichtlich, dass Menschen mit Migrationshintergrund mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus von diesem System ausgeschlossen sind und ihnen der Zugang zu Rehabilitationsleistungen aus formalrechtlicher Perspektive systematisch verwehrt bleibt. Wenn der Zugang theoretisch gesichert ist, stellt sich die Frage, ob sie das rehabilitative Versorgungssystem gleichermaßen in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden die Inanspruchnahme der Rehabilitation näher beleuchtet. Inanspruchnahme von Versorgungsangeboten. Migration kann die Möglichkeiten und Fähigkeiten, Einrichtungen und Angebote des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen, erschweren. Allgemein betrachtet, kann eine angemessene Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten durch Sprachbarrieren, Informationsdefizite, kultur- und religionsspezifischen Krankheits- und Gesundheitskonzepte, Geschlechterrollen, rechtliche Barrieren 30

12 oder Ängste, z.b. vor aufenthaltsrechtlichen Folgen oder Arbeitsplatzverlust, beeinträchtigt werden (Razum/Geiger 2003; Geiger/Razum 2006). So nehmen Menschen mit Migrationshintergrund im Vergleich zur deutschen Bevölkerung häufiger Notaufnahmen anstelle des Allgemeinmediziners in Anspruch. Ein häufiger Wechsel des Facharztes wird besonders bei Frauen mit Migrationshintergrund beobachtet. Dieses als doctor hopping bezeichnete Phänomen wird vor allem auf Diskriminierungserfahrungen sowie Sprachund Verständigungsprobleme zurückgeführt. Auch hinsichtlich der Inanspruchnahmezeiten lassen sich Unterschiede feststellen: Menschen mit Migrationshintergrund nehmen medizinische Leistungen erst sehr spät in Anspruch und nutzen Angebote der Gesundheitsversorgung öfter in den Abend- und Nachstunden oder am Wochenende (Keller 2004; Razum et al. 2008). Das Inanspruchnahmeverhalten ausländischer Patient(inn)en unterscheidet sich im Vergleich zu deutschen Patient(inn)en nicht nur im Hinblick auf allgemeinmedizinische Gesundheitsleistungen, sondern auch hinsichtlich der Rehabilitationsleistungen. Im Gegensatz zur allgemeinen Versorgung (höhere Kontaktfrequenz von Ärzt(inn)en bei Ausländer(inne)n) ist die Beteiligung der ausländischen Versicherten an Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung [ ] unterdurchschnittlich (Dietzel-Papakyriakou/Olbermann 2005). So betrug beispielsweise der Anteil türkischer Rehabilitand(inn)en an medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 5,1% (Maier 2008) und die Rate der gesetzlich versicherten Rehabilitand(inn)en ausländischer Herkunft im Jahr pro Versicherte im Vergleich zu pro deutsche Versicherte (Korporal/Dangel 2006). Neben den Leistungen der medizinischen Rehabilitation werden auch Leistungen der stationären und ambulanten Psychotherapie, rehabilitative Angebote der psychosozialen Institutionen sowie ambulante Rehabilitationsverfahren insbesondere von türkischen Rehabilitand(inn)en nur sehr selten genutzt (Lindert et al. 2008; Maier 2008; Maier et al. 2009). Allerdings konnte eine Analyse von Prozessdaten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in den Jahren 2000 bis 2004 eine konstante Zunahme der Inanspruchnahme stationärer medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen von männlichen sowie einen zwar instabilen, aber insgesamt auch steigenden Trend bei weiblichen türkischstämmigen 7 Rehabilitanden feststellen (Maier et al. 2009; Maier 2008). 7 Die Rehabilitand(inn)en türkischer Abstammung wurden in dieser Studie mittels einer modifizierten Form eines sog. Namensalgorithmus (Razum et al. 2001) identifiziert, mit dem über Personen türkischer Nationalität hinaus auch türkischstämmige Personen ermittelt werden können, die (inzwischen) die deutsche Staatsangehörigkeit haben. 31

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Reha-Sport und Funktionstraining

Reha-Sport und Funktionstraining Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit

Mehr

Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Was ist Kinderrehabilitation? Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen

Mehr

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Inhalt Rechtliche Rahmenbedingungen Verhältnis von Qualität

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Berlin, den 23.03.2005

Berlin, den 23.03.2005 Berlin, den 23.03.2005 Stellungnahme des Bundesverbandes zu den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)

Mehr

Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick

Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch beruflichen Rehabilitationseinrichtungen e.v. Fachtagung am 13. und 14. November 2006 Medizinisch berufliche Rehabilitation aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

ADHS und Berufsförderung. Dr. Eveline Reich-Schulze Ärztl. Leitung Bereich Medizin Berufsförderungswerk Hamburg GmbH reich@bfw-hamburg.

ADHS und Berufsförderung. Dr. Eveline Reich-Schulze Ärztl. Leitung Bereich Medizin Berufsförderungswerk Hamburg GmbH reich@bfw-hamburg. ADHS und Berufsförderung Ärztl. Leitung Bereich Medizin Berufsförderungswerk Hamburg GmbH reich@bfw-hamburg.de ADHS und Berufsförderung Fördermöglichkeiten in der Sozialgesetzgebung Zahlen aus der ADHS-Ambulanz

Mehr

LÄNGER LEBEN BEI GUTER GESUNDHEIT

LÄNGER LEBEN BEI GUTER GESUNDHEIT LÄNGER LEBEN BEI GUTER GESUNDHEIT Ein Informationsblatt für alle, die über das Angebot einer Vorsorgeuntersuchung nachdenken. Seit 2005 wird in Österreich die neue Vorsorgeuntersuchung angeboten. Bewährtes

Mehr

Übersicht Verständnisfragen

Übersicht Verständnisfragen Übersicht Verständnisfragen Herz-Kreislauf-Erkrankungen Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Übergewicht und Adipositas Diabetes mellitus Krebserkrankungen HIV und AIDS Rheumatische Erkrankungen

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

TOP 2 Medizinische Rehabilitation

TOP 2 Medizinische Rehabilitation Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 3. Sitzung am 14. Oktober 2014 (verschoben*) Arbeitspapier zu TOP 2 Stand: 12. März 2015 - final *Hinweis: Arbeitspapier wurde auf der 7. Sitzung am 19. Februar 2015

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen

Mehr

Osteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen

Osteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen Osteoporose Osteoporose 9 Osteoporose Ein echtes Volksleiden Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen in den entwickelten Ländern zu den häufigsten Erkrankungen

Mehr

Die medizinische Rehabilitation. Ein Überblick

Die medizinische Rehabilitation. Ein Überblick Die medizinische Rehabilitation Ein Überblick 66 Schriftenreihe der GVG, Bd.66 Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.v. (GVG) (Hrsg.) Die medizinische Rehabilitation Ein Überblick

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

Ist die Gesetzliche Krankenversicherung im Gendermainstream?

Ist die Gesetzliche Krankenversicherung im Gendermainstream? Ist die Gesetzliche Krankenversicherung im Gendermainstream? Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandvorsitzende Deutscher Frauenrat 12. Juni 2009 Deutscher Frauenrat 12.06.2009 1 Rahmenbedingungen GKV

Mehr

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans der DGUV BAR-Seminar UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis am 18.05.2011 in Frankfurt am Dr. Andreas Kranig, DGUV

Mehr

Tab. 5-9 Auswahl bevorzugter Ansprechpartner bei Depressionen

Tab. 5-9 Auswahl bevorzugter Ansprechpartner bei Depressionen 71 nungen (3 ) hinaus. Womöglich spielt die hier im Gegensatz zu den anderen genannten Störungsbildern reale Todesnähe eine größere Rolle, eventuell verbunden mit dem Wunsch, in der Religiosität Zuflucht

Mehr

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 35-2004:

Mehr

Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation. 21. November 2009 in der FACHKLINIK BAD BENTHEIM

Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation. 21. November 2009 in der FACHKLINIK BAD BENTHEIM Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation gem. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen 135 Abs. 2 SGB V Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Bereich der GKV nach den

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3. Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie

Mehr

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".

Mehr

3.9 Brustdrüse der Frau

3.9 Brustdrüse der Frau ICD-10 C50 Ergebnisse zur 77 3.9 Brustdrüse der Frau Kernaussagen Inzidenz und Mortalität: Die altersstandardisierte Inzidenz von Krebserkrankungen der weiblichen Brustdrüse (Mammakarzinom) ist seit den

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus 1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen 5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-

Mehr

Rehabilitation psychisch kranker Menschen

Rehabilitation psychisch kranker Menschen Rehabilitation psychisch kranker Menschen Dr. med. Joachim Hein Vorstandsvorsitzender Münchner Bündnis gegen Depression e.v. www.buendnis-depression.de/muenchen Zeichnung unbekannter Herkunft, 15. Jahrhundert,

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung

Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Datum: 25.09.2008 Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext i.v.m. Vorläufige Handlungsempfehlung Trägerübergreifende Aspekte

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Thema Soziale Sicherung

Thema Soziale Sicherung Statistik-Monitoring Delmenhorst Thema Soziale Sicherung Fachdienst Stand: Oktober 215 1. SGB II Empfänger SGB II- Empfänger und Bedarfsgemeinschaften in Delmenhorst (jeweils am 31.12.) 12. 11. 1. 9. 8.

Mehr

System der medizinischen Rehabilitation

System der medizinischen Rehabilitation System der medizinischen Rehabilitation Dr. Matthias Morfeld Prof. Dr. Dr. Uwe Koch Institut für Medizinische Psychologie UKE, Hamburg Leitsymptomvorlesung 15.04.2005 Themenblock Operative Medizin Lernziele

Mehr

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Die Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX vereinbaren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX eine Gemeinsame Empfehlung

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

vom Projekt zur Praxis Menschen aus allen Ländern in der Kommune Vielfalt in der Arbeit des Gesundheitsamtes

vom Projekt zur Praxis Menschen aus allen Ländern in der Kommune Vielfalt in der Arbeit des Gesundheitsamtes vom Projekt zur Praxis Menschen aus allen Ländern in der Kommune Vielfalt in der Arbeit des Gesundheitsamtes Fortbildungen für MITARBEITER DES ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSWESENS IN NRW PD Dr. Erika Sievers,

Mehr

Gesundheit ist Chefsache. Betriebliches Gesundheitsmanagement

Gesundheit ist Chefsache. Betriebliches Gesundheitsmanagement Gesundheit ist Chefsache Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Die Krankenstände in Deutschland steigen seit ein paar Jahren wieder an. Im Schnitt ist ein Beschäftigter

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Instrument der Qualitätssicherung standardisiert Gutachten

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Gesundheitsausgaben Nach Gesundheitsausgaben

Gesundheitsausgaben Nach Gesundheitsausgaben Nach Gesundheitsausgaben Ausgabenträgern, in Millionen Euro und Anteile in Prozent, 2011 Nach Ausgabenträgern, in Millionen Euro und Anteile in Prozent, 2011 Arbeitgeber 12.541 [4,3%] private Haushalte,

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Pflegewissenschaftliche Aspekte bei Familien mit chronisch kranken Kindern

Pflegewissenschaftliche Aspekte bei Familien mit chronisch kranken Kindern Pflegewissenschaftliche Aspekte bei Familien mit chronisch kranken Kindern Bernadette Bächle-Helde Pflegeexpertin Kinderkrankenschwester Diplompflegepädagogin (FH) Pflegewissenschaftlerin MScN Überblick

Mehr

WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von. Hans Kottke

WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von. Hans Kottke Hans Kottke Blasiusstr.10 38114, Braunschweig mail@hanskottke.de ca. 701 Wörter WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von Hans Kottke Mai 2012 Die Ausgangslage Kottke / Was tun bei Angst & Depression / 2 Es

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Presseerklärung. Sparen an der Gesundheit für Eltern und Kinder gefährdet Deutschlands Zukunft. Berlin, 07.10.2010

Presseerklärung. Sparen an der Gesundheit für Eltern und Kinder gefährdet Deutschlands Zukunft. Berlin, 07.10.2010 Presseerklärung Berlin,07.10.2010 Sparen an der Gesundheit für Eltern und KindergefährdetDeutschlandsZukunft DiesinkendenAusgabenderKranken undrentenversicherungfürdiemedizinische Vorsorge und Rehabilitation

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Kindervorsorgeuntersuchungen

Kindervorsorgeuntersuchungen Kindervorsorgeuntersuchungen Inanspruchnahme der Kindervorsorgeuntersuchungen im Landkreis Ammerland Auswertung der Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamts 2008 Die Einschulung ist ein Meilenstein

Mehr

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation

Mehr

Was kann die Deutsche Rentenversicherung für Krebserkrankte tun? Irassi Neumann Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Was kann die Deutsche Rentenversicherung für Krebserkrankte tun? Irassi Neumann Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Was kann die Deutsche Rentenversicherung für Krebserkrankte tun? Irassi Neumann Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Gesetzliche Grundlagen 15 SGB VI für Versicherte, die im Erwerbsleben stehen

Mehr

3.5 Disease-Management-Programme

3.5 Disease-Management-Programme 3.5 Disease-Management-Programme Das Disease-Management-Programm (DMP) ist ein Organisationsansatz von medizinischer Versorgung, bei dem die Behandlungs- und Betreuungsprozesse von über den gesamten Verlauf

Mehr

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan

Mehr

» Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt» Alle Fachdisziplinen in einem Haus» Medizinische Diagnostik & Therapie wissenschaftlich fundiert

» Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt» Alle Fachdisziplinen in einem Haus» Medizinische Diagnostik & Therapie wissenschaftlich fundiert » Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt» Alle Fachdisziplinen in einem Haus» Medizinische Diagnostik & Therapie wissenschaftlich fundiert » PAN Prevention Center Prof. Dr. med. C. A. Schneider Ärztlicher

Mehr

Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge

Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Continentale Studie 2014 Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Grafiksatz Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung a.g. Die Ängste

Mehr

c) Insbesondere: Zusatzbeiträge

c) Insbesondere: Zusatzbeiträge c) Insbesondere: Zusatzbeiträge 242 Abs. 1 SGB V: Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass

Mehr

Inklusion/Partizipation Management von TeilseinundTeilhabe

Inklusion/Partizipation Management von TeilseinundTeilhabe Inklusion/Partizipation Management von TeilseinundTeilhabe Werkstätten:Messe Nürnberg 2013 AFEBS Reha Prof. Dr. G. Grampp Gliederung Inklusion - Partizipation: Gleich oder ungleich? 4-T-Modell: Geklärte

Mehr

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7 Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz Lars Schubert Telefon Telefax E-Mail 0711 2069-1141 0711 2069-911141 lars.schubert@bw.aok.de ? Beitragsschulden?

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Die Taubblindheit als doppelte Sinnesbehinderung kommt jedoch in jeder Altersspanne vor.

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Die Taubblindheit als doppelte Sinnesbehinderung kommt jedoch in jeder Altersspanne vor. Im Zuge der Umfragen und Gespräche während des dreijährigen Projektverlaufs konnten wir etwa 150 taubblinde Menschen und 550 hörsehbehinderte Menschen in Bayern ermitteln. Wir gehen nach intensiven Gesprächen

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht

Mehr

Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - Dieses Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und

Mehr

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Der Weg durch den Dschungel der Sozialgesetzgebung ist mühsam aber möglich Dr. Michael Konrad 30.06.15 Eingliederungshilfe Bundesteilhabegesetz als Weiterentwicklung

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Das Leben von Frauen und Männern in Europa (LQVWDWLVWLVFKHV3RUWUlWYRQ)UDXHQXQG 0lQQHUQLQDOOHQ/HEHQVDEVFKQLWWHQ

Das Leben von Frauen und Männern in Europa (LQVWDWLVWLVFKHV3RUWUlWYRQ)UDXHQXQG 0lQQHUQLQDOOHQ/HEHQVDEVFKQLWWHQ 67$7 8. Oktober 2002 Das Leben von Frauen und Männern in Europa (LQVWDWLVWLVFKHV3RUWUlWYRQ)UDXHQXQG 0lQQHUQLQDOOHQ/HEHQVDEVFKQLWWHQ (XURVWDW GDV 6WDWLVWLVFKH $PW GHU (XURSlLVFKHQ *HPHLQVFKDIWHQ LQ /X[HPEXUJ,

Mehr

Brustkrebs und Mammographie

Brustkrebs und Mammographie Arbeitseinheit im Rahmen des ESF-Projekts Alphabetisierung- Grundbildung- Gesundheit Brustkrebs und Mammographie erstellt von Marion Döbert, VHS Bielefeld, 2007 Viele Wörter sind schwer zu lesen und zu

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Patientenumfrage. Was wirklich zählt

Patientenumfrage. Was wirklich zählt Patientenumfrage Was wirklich zählt Pressekonferenz, 20. Juni 2011 DOKUMENTATION DER UMFRAGE Ziel dieses Forschungsprojektes war die Auslotung der Bedeutung von Werten und Werthaltungen einerseits in der

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2006 / Nr. 8 ALTERSVORSORGE THEMA NUMMER 1 Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2006. - Das Thema Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung immer

Mehr