MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER
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1 Generali Investments Europe S.p.A. Società di gestione del risparmio Zweigniederlassung Deutschland Tunisstr , Köln MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER 10. März 2017 Generali Investments Europe S.p.A. Società di gestione del risparmio Verschmelzungsinformationen für Anleger betreffend die Verschmelzung des Generali AktivMix Vario Select auf den Generali AktivMix Ertrag zum 30. April 2017 Die Generali Investments Europe S.p.A. Società di gestione del risparmio (nachfolgend Gesellschaft ) hat beschlossen, das von ihr verwaltete Sondervermögen Generali AktivMix Vario Select (ISIN: DE000A0H0WT1, hiernach übertragender Fonds ) auf das Sondervermögen Generali AktivMix Ertrag (ISIN: DE , hiernach aufnehmender Fonds ) zu verschmelzen. Beide Sondervermögen sind Investmentvermögen im Sinne der OGAW-Richtlinie gemäß 192 bis 213 KAGB. Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den aufnehmenden Fonds. Der übertragende Fonds soll durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den aufnehmenden Fonds ohne Abwicklung aufgelöst werden ( Verschmelzung ). Anleger des übertragenden Fonds erhalten im Rahmen der Verschmelzung Anteile des aufnehmenden Fonds, während die Anleger des aufnehmenden Fonds unverändert Anteilinhaber dieses Sondervermögens bleiben. Wenn Sie als Anleger des übertragenden Fonds mit der nachstehend näher beschriebenen Maßnahme einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter zu tun. I. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Hintergrund für die Verschmelzung des übertragenden Fonds auf den aufnehmenden Fonds ist, dass die Fonds sich nach einigen Anpassungen im Anlagekonzept des aufnehmenden Fonds in den vergangenen Jahren jetzt so ähnlich sind, dass eine Fortführung beider Fonds separat nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist. Zum Vorteil der Anleger wurde daher beschlossen, den aufnehmenden Fonds als den Fonds mit längeren Historie, mit der besseren und weniger schwankenden Wertentwicklung und mit den geringeren Kosten fortbestehen zu lassen und den übertragenden Fonds auf diesen zu verschmelzen. Die Verschmelzung hat eine Erhöhung des Fondsvolumens des aufnehmenden Fonds zur Folge. Dies führt wiederum zu Losgrößenvorteilen, von denen Anleger beider Fonds profitieren können, da hierdurch unter anderem bei jedem Sondervermögen anfallende Fixkosten auf ein größeres Fondsvolumen verteilt werden und somit eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Anleger ermöglicht wird.
2 II. Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung für die Anleger Anleger des übertragenden Fonds werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des aufnehmenden Fonds. Die Rechtsbeziehungen zwischen Anlegern und der Gesellschaft richten sich von da an nach den Anlagebedingungen des aufnehmenden Fonds. Für die Anleger des aufnehmenden Fonds ergeben sich verschmelzungsbedingt hinsichtlich ihrer Rechtsposition keine Änderungen. Insbesondere gelten die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des aufnehmenden Fonds, in den sie investiert sind, unverändert fort. Für die Anleger des übertragenden Fonds ergeben sich hingegen verschmelzungsbedingt folgende Änderungen: Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile am übertragenden Fonds in Anteile am aufnehmenden Fonds umgetauscht, so dass Anleger des übertragenden Fonds sofern sie nicht von ihrem Recht auf kostenlose Rückgabe ihrer Anteile Gebrauch machen (siehe hierzu unten Abschnitt Rechte der Anleger ) Anteile am aufnehmenden Fonds erhalten. Die Anleger des übertragenden Fonds sind somit nach der Verschmelzung in dem aufnehmenden Fonds investiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verschmelzung in der Regel steuerneutral erfolgt, dass die steuerliche Behandlung der Anleger des übertragenden Fonds im Zuge der Verschmelzung jedoch Änderungen unterworfen sein kann. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf ihre persönliche Situation möchten wir die Anleger bitten, sich direkt an ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden von der Gesellschaft getragen. Die Nettoinventarwertberechnung wird bei beiden Fonds börsentäglich vorgenommen. Die Verwahrstelle ist bei beiden Fonds ebenfalls identisch (BNP Paribas Securities Services, Zweigniederlassung Deutschland). Für die Anleger des aufnehmenden Fonds ergeben sich durch die Verschmelzung keine Änderungen in der Anlagepolitik und -strategie sowie dem Risiko- und Ertragsprofil des Fonds. Für die Anleger des übertragenden Fonds hingegen ergeben sich durch die Verschmelzung folgende wesentliche Änderungen: Wesentliche Unterschiede hinsichtlich Anlagepolitik und Anlagestrategie Ziel des übertragenden Fonds ist es, langfristig eine positive Wertentwicklung zu erzielen. Der Fonds strebt unabhängig von der Marktsituation ein positives Ergebnis über einen Zeitraum von drei Jahren an. Ziel des aufnehmenden Fonds ist mittel- bis langfristig eine möglichst stetige Wertentwicklung. Der Fonds strebt unabhängig von der Marktsituation ein positives Ergebnis in jedem Kalenderjahr an. Langfristig soll die Wertentwicklung über der Wertentwicklung des Geldmarktes liegen. Im Rahmen der gültigen Anlagegrenzen investiert der übertragende Fonds das Fondsvermögen hälftig in festverzinsliche Wertpapiere aus dem Euroraum sowie in Aktien von Unternehmen, die ihren Sitz überwiegend im Euro-Raum haben. Der aufnehmende Fonds legt seine Mittel hauptsächlich in Geldmarkttitel und festverzinsliche Wertpapiere, in börsengehandelte Immobilienaktien (REITs) aus dem Euro-Raum sowie ergänzend in Aktien von Unternehmen an, die überwiegend im Euro-Raum ansässig sind. Der Schwerpunkt im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere liegt dabei auf Staatsanleihen, europäischen Pfandbriefen. Die Anlagestrategie beider Sondervermögen sieht in den jeweiligen Besonderen Anlagebedingungen die Möglichkeit der Anlage bis zu 100 % jeweils in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente vor. Nach den Besonderen Anlagebedingungen der jeweiligen Sondervermögen darf der übertragende Fonds bis zu 100% seines Nettoinventarwertes in Zielfonds investieren, während dies beim aufnehmenden Fonds nur bis zu 49% des Fondsvermögens möglich ist (bis zu 10%, wenn der Zielfonds überwiegend in Aktien, Renten oder in Aktien und Renten anlegt bzw bis zu 49%, wenn der Zielfonds überwiegend in Bankguthaben und Verschmelzungsinformationen Generali AktivMix Vario Select 2
3 Geldmarktinstrumente investiert). Der übertragende Fonds ist vom Risiko- und Ertragsprofil derzeit in die Risikoklasse 4 (von 7) gemäß CESR- Leitlinie , der aufnehmende Fonds ist derzeit in die Risikoklasse 2 eingestuft; die Einstufung kann im Zeitablauf jedoch Änderungen unterliegen. Der aufnehmende Fonds wies geringere Schwankungen und damit und damit ein geringeres Risiko- und Ertragsprofil auf. Umschichtungen oder Neuordnungen der Portfolios werden beim übertragenden Fonds unmittelbar vor Verschmelzung vorgenommen, indem diejenigen Vermögensgegenstände veräußert und Termingeschäfte geschlossen werden, welche nicht zur Anlagestrategie und ins Portfolio des aufnehmenden Fonds passen. Wesentliche Unterschiede hinsichtlich Vergütungsstruktur/Kosten Für die Anleger des aufnehmenden Fonds ergeben sich durch die Verschmelzung keine Änderungen in der derzeit gültigen Vergütungsstruktur. Für die Anleger des übertragenden Fonds hingegen ergeben sich Unterschiede in der Vergütungsstruktur: Die maximale jährliche Verwaltungsvergütung des übertragenden Fonds beträgt 1,50%, wobei derzeit 1,00% p.a. erhoben wird. Bei dem aufnehmenden Fonds kann eine Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 1,50% p.a. des Nettofondsvermögens erhoben werden, derzeit sind es 0,60% p.a. Bei keinem der beiden Sondervermögen wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die laufenden Kosten des übertragenden Fonds lagen im Geschäftsjahr im Dezember 2015 endend bei 1,14%. Die laufenden Kosten des aufnehmenden Fonds betrugen im Geschäftsjahr ,74%. Sonstige Kosten und Aufwendungen, insbesondere der Ausgabeaufschlag (3% des Anteilwertes), sind identisch. Die Anleger des übertragenden Fonds haben nach der Verschmelzung einen Fonds mit geringeren Kosten. Bei keinem der beiden Sondervermögen wird ein Rücknahmeabschlag erhoben. (Geschätztes) Erwartetes Ergebnis / Etwaige Beeinträchtigung der Wertentwicklung Die Geschäftsjahre beider Fonds sind identisch und beginnen jeweils am 1. Januar und enden am 31. Dezember eines jeden Jahres. Stich- und Veröffentlichungstage für die Jahres- und Halbjahresberichte sind demnach gleich. Die Erträge werden bei beiden Fonds thesauriert, somit ändert sich an der Ausschüttungspolitik nichts. Die historische Wertentwicklung stellt sich gemäß den Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen wie folgt dar: Verschmelzungsinformationen Generali AktivMix Vario Select 3
4 Wertentwicklungen der beiden Sondervermögen 8,0% Generali AktivMix Vario Select Jährliche Wertentwicklung nach BVI-Methode in % 7,3% 6,0% 4,0% 4,0% 3,2% 2,5% 2,0% 1,1% 1,2% 0,0% -2,0% -0,7% -0,1% -4,0% -2,6% Generali AktivMix Ertrag Jährliche Wertentwicklung nach BVI-Methode in % 7,0% 6,0% 6,3% 5,0% 4,0% 3,6% 3,0% 2,0% 1,0% 1,3% 2,3% 1,2% 2,7% 1,1% 1,9% 1,5% 1,9% 1,1% 0,0% -1,0% -2,0% -1,9% Im Anschluss an die Verschmelzung wird in den wesentlichen Anlegerinformationen ausschließlich die Wertentwicklung des aufnehmenden Fonds dargestellt, da der übertragende Fonds mit der Verschmelzung nicht fortbestehen wird. Verschmelzungsinformationen Generali AktivMix Vario Select 4
5 Auswirkungen für die Anleger des aufnehmenden Fonds Beim aufnehmenden Fonds ergeben sich durch die Verschmelzung keine unmittelbaren Änderungen in Bezug auf Risikoeinstufung, Ausgabeaufschlag und laufende Kosten. Ferner ergeben sich anlässlich der Verschmelzung keine Änderungen in der Anlagepolitik sowie in den Zielen des aufnehmenden Fonds. Geschäftsjahr, Stichtage und Veröffentlichungstage für die Jahres- und Halbjahresberichte bleiben von der Verschmelzung unberührt. Sonstige Auswirkungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger des übertragenden Fonds im Zuge der Verschmelzung grundsätzlich Änderungen unterworfen sein kann. Für die Anleger des übertragenden Fonds erfolgt die Verschmelzung in der Regel steuerneutral: die Anteile am aufnehmenden Fonds treten an die Stelle der Anteile am übertragenden Fonds. Für die Anleger des übertragenden Fonds gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Die Verschmelzung bedingt im Geschäftsjahr 2017 für die Anleger des übertragenden Fonds zu einem doppelten Ertragszufluss. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung zu setzen (betriebliche Anleger: Auswirkungen der Verschmelzung hinsichtlich Teilwertabschreibungen, besitzzeitanteiliger Aktiengewinn). Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden weder dem übertragenden Fonds noch dem aufnehmenden Fonds noch den Anteilinhabern belastet, sondern von der Gesellschaft getragen. Ausgenommen sind Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Diese werden dem übertragenden Fonds belastet. III. Rechte der Anleger Anleger, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten, mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden können, an die Gesellschaft zurückzugeben. Anlegern wird der Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers bezüglich der Verschmelzung nach Erstellung im Anschluss an die Verschmelzung auf Anfrage bei der deutschen Zweigniederlassung der Gesellschaft (Generali Investments Europe S.p.A. SGR, Zweigniederlassung Deutschland, Tunisstraße 19-23, Köln) kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage werden den Anlegern von der Gesellschaft unter der Rufnummer weitere Informationen zur Verschmelzung zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Anlegerinformationen des aufnehmenden Fonds sind diesem Dokument beigefügt und sind zudem auf online erhältlich. Die Anleger werden auf die gesetzlichen Verkaufsunterlagen des aufnehmenden Fonds hingewiesen und aufgefordert, diese zu lesen. IV. Verfahren Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds wird mit Ablauf des 24. April 2017 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind Käufe nicht mehr möglich. Die Ausgabe von Anteilen des aufnehmenden Fonds ist ab diesem Zeitpunkt vorübergehend ausgesetzt. Eine Rückgabe von Anteilen beider Fonds an die Gesellschaft ist bis einschließlich 24. April 2017 (Auftragseingang bei der Verwahrstelle bis 08:30 Uhr, bitte beachten Sie davon abweichende Orderannahmezeiten Ihrer depotführenden Stelle) möglich. Danach ist eine Rückgabe von Anteilen des übertragenden Fonds nicht mehr möglich, beim aufnehmenden Fonds vorübergehend ausgesetzt. Anleger, die das Angebot auf kostenlose Rückgabe nicht wahrgenommen haben, können ab 30. April 2017 ihre Rechte als Anleger des aufnehmenden Fonds wahrnehmen und die Anteile jederzeit gemäß den Bestimmungen des aufnehmenden Fonds zurückgeben. Verschmelzungsinformationen Generali AktivMix Vario Select 5
6 Am Übertragungsstichtag werden die seit Ende des letzten Geschäftsjahres aufgelaufenen Erträge des übertragenden Fonds thesauriert (Stichtag ist der 31. Dezember 2016; der ermittelte Anteilwert spiegelt dies jeweils wider). V. Übertragungsstichtag Geplanter Verschmelzungstermin ist der 30. April Vergleichende Übersicht des übertragenden und aufnehmenden Fonds Nachfolgend finden Sie die Charakteristika des aufnehmenden Fonds in einer vergleichenden Darstellung mit den Merkmalen des übertragenden Fonds. Sondervermögen Anlagestrategie Übertragender Fonds Generali AktivMix Vario Select Ziel von Generali AktivMix Vario Select ist es, langfristig eine positive Wertentwicklung zu erzielen. Der Fonds strebt unabhängig von der Marktsituation ein positives Ergebnis über einen Zeitraum von drei Jahren an. Hierzu legt der Fonds in der Regel je zur Hälfte in festverzinsliche Wertpapiere aus dem Euro-Raum sowie in Aktien von Unternehmen an, die überwiegend im Euro-Raum ansässig sind. Der Schwerpunkt im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere liegt dabei auf Staatsanleihen, europäischen Pfandbriefen. Je nach Marktsituation kann das Fondsmanagement die Verteilung des Portfolios aktiv verändern. Die Aussteller von Staats- oder Pfandbriefen haben überwiegend eine Bonitätseinstufung mit der Bewertung Investment Grade. Der Fonds kann Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder in der Absicht, höhere Wertzuwächse zu erzielen. Risikoklasse 4 2 Ausgabeaufschlag 3% 3% Laufende Kosten 1.14% 0.74% Aufnehmender Fonds Generali AktivMix Ertrag Ziel von Generali AktivMix Ertrag ist mittel- bis langfristig eine möglichst stetige Wertentwicklung. Der Fonds strebt unabhängig von der Marktsituation ein positives Ergebnis in jedem Kalenderjahr an. Langfristig soll die Wertentwicklung über der Wertentwicklung des Geldmarktes liegen. Hierzu legt der Fonds hauptsächlich in Geldmarkttitel und festverzinsliche Wertpapiere, in börsengehandelte Immobilienaktien (REITs) aus dem Euro-Raum sowie ergänzend in Aktien von Unternehmen an, die überwiegend im Euro-Raum ansässig sind. Der Schwerpunkt im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere liegt dabei auf Staatsanleihen, europäischen Pfandbriefen. Je nach Marktsituation kann das Fondsmanagement die Verteilung des Portfolios aktiv verändern. Die Aussteller von Staats- oder Pfandbriefen haben überwiegend eine Bonitätseinstufung mit der Bewertung Investment Grade. Der Fonds kann Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder in der Absicht, höhere Wertzuwächse zu erzielen. Verschmelzungsinformationen Generali AktivMix Vario Select 6
7 Erfolgsbezogene keine keine Vergütung Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 1. Januar bis 31. Dezember Ertragsverwendung thesaurierend thesaurierend Verwahrstelle BNP Paribas Securities Services BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung S.C.A., Zweigniederlassung Deutschland Deutschland VI. Wesentliche Anlegerinformationen Die wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden Fonds sind diesem Dokument als Anhang beigefügt. Wir bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen. Verschmelzungsinformationen Generali AktivMix Vario Select 7
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden von der Gesellschaft getragen.
Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung von Deka Deutsche Börse EUROGOV France 1-3 UCITS ETF, Deka Deutsche Börse EUROGOV France 3-5 UCITS ETF und Deka Deutsche Börse EUROGOV France 5-10 UCITS ETF
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