Bereitstellungs- und Servicevertrag

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1 für den Betrieb einer Telematikbox im Rahmen der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot zwischen der Deutschen Assistance Telematik GmbH, Am Alten Theater 7, D Magdeburg und Kundenangaben Bitte füllen Sie alle Felder sorgfältig und gut lesbar in Druckbuchstaben aus: Frau Herrn Name/Firma Vorname Geburtsdatum Straße und Nr. Adress-Zusatz PLZ Handynummer Hauptnutzer des Fahrzeuges, falls abweichend Name Vorname Handynummer Nutzung der Telematikdienstleistung CoPilot privat gewerblich Angaben zum Fahrzeug PKW Motorrad sonstiges Fahrzeug Kennzeichen Hersteller Farbe Zulassungsdatum Modell/Fahrzeugtyp Fahrgestell-Nr. Kfz-Versicherungsscheinnummer Laufzeit und Gebühren (bitte ankreuzen) Standardlaufzeit 36 Monate (3 Jahre) monatlich 9,90 (netto 8,32 zzgl. 1,58 USt.) einmalig 350,00 (netto 294,12 zzgl. 55,88 USt.) In den Folgejahren: monatlich 9,90 (netto 8,32 zzgl. 1,58 USt.) einmal jährlich 118,00 (netto 99,16 zzgl. 18,84 USt.) Verkürzte Laufzeit 12 Monate (1 Jahr) monatlich 25,90 (netto 21,76 zzgl. 4,14 USt.) einmalig 310,00 (netto 260,50 zzgl. 49,50 USt.) In den Folgejahren: monatlich 9,40 (netto 7,90 zzgl. 1,50 USt.) einmal jährlich 113,00 (netto 94,96 zzgl. 18,04 USt.) Optional: elektronisches Fahrtenbuch* Bei 36 Monaten Laufzeit monatlich 2,99 (netto 2,51 zzgl. 0,48 USt.) einmalig 105,00 (netto 88,24 zzgl. 16,76 USt.) Bei 12 Monaten Laufzeit monatlich 2,99 (netto 2,51 zzgl. 0,48 USt.) einmalig 35,00 (netto 29,41 zzgl. 5,59 USt.) In den Folgejahren: monatlich 2,99 (netto 2,51 zzgl. 0,48 USt.) einmal jährlich 35,00 (netto 29,41 zzgl. 5,59 USt.) Die Nutzungsgebühren sind inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % dargestellt. Für den Fall einer gesetzlichen Erhöhung der Umsatzsteuer ändern sich die Nutzungsgebühren entsprechend. Der Vertrag gilt mit der erstmaligen Abbuchung der Vertragsgebühr von Ihrem Konto als angenommen. Ihre Vertragsnummer wird Ihnen bei Abbuchung der Gebühren im Verwendungszweck des Kontoauszuges mitgeteilt. Alle fälligen Gebühren werden immer zum 15. des Folgemonats abgebucht. Die Deutsche Assistance Telematik GmbH wird unter HRB beim Amtsgericht Stendal geführt. Die USt-IdNr. lautet: DE Bitte senden Sie uns die auf der folgenden Seite dargestellte Vereinbarung über den Lastschrifteinzug und diesen Vertrag unterzeichnet per Post an die nachfolgend genannte Adresse zu: Deutsche Assistance Telematik GmbH, Niederlassung Berlin, Frankfurter Allee 73 C, Berlin Bitte beachten Sie, dass die Gebühren nur im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden können. * Das elektronische Fahrtenbuch muss von den Finanzämtern nicht als Nachweis akzeptiert werden.

2 SEPA-Lastschriftmandat An: Deutsche Assistance Telematik GmbH Niederlassung Berlin Frankfurter Allee 73 C Berlin Gläubiger-Identifikationsnummer DE Mandats-Referenznummer: 0070-N-A Die Mandatsreferenz wird im Nachgang mitgeteilt. Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften Mandat für einmalige Zahlung Mandat für wiederkehrende Zahlung Hiermit ermächtige ich die Deutsche Assistance Telematik GmbH für die Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meinen unten genannten Zahlungsdienstleister (meine Bank) an, die von der Deutschen Assistance Telematik GmbH auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Alle fälligen Gebühren werden immer zum 15. des Folgemonats abgebucht. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinen unten genannten Zahlungsdienstleister (meiner Bank) vereinbarten Bedingungen. Name meines Zahlungsdienstleisters Bank BIC 1 IBAN 2 Datum Unterschrift des Zahlers 1 Bankidentifizierungscode 2 Internationale Bankkontonummer

3 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Die Dienstleistung CoPilot ist eine für Sie und Ihr Fahrzeug gestaltete Lösung. Daher ist es notwendig, Ihre personenbezogenen Daten zu erfassen, zu verarbeiten und weiterzugeben. Hierfür benötigen wir gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz Ihre Einwilligung. Diese ist gemeinschaftlich für die nachfolgenden drei Teile erforderlich. Ohne diese Einwilligung ist die Serviceleistung CoPilot nicht realisierbar. Es werden keine Daten erhoben und gespeichert, die nicht zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der Telematikbox oder zur Erbringung der Leistungen des Verkehrstelematikdienstes CoPilot notwendig sind. Auf alle gespeicherten personenbezogenen Daten haben nur Sie über Ihr Kundenportal Zugriff. Sie müssen alle weiteren Fahrer darüber informieren, dass das Fahrzeug mit einer Telematikbox ausgestattet ist. 1. Für die Bereitstellung und Nutzung der Telematikbox Die Deutsche Assistance Telematik GmbH stellt Ihnen die Telematikbox für Ihr Fahrzeug zur Verfügung. Für die Bereitstellung müssen Ihre Daten (Name, -Adresse, Handynummer usw.) geführt werden, ergänzt um die Nummer der Telematikbox. Es besteht eine eindeutige Zuordnung der Telematikbox zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug. Diese Zuordnung muss der Deutschen Assistance Telematik GmbH mitgeteilt werden, damit beim automatischen Erkennen einer Gefahrensituation für den Hauptnutzer des Fahrzeuges die erforderliche Hilfeleistung ausgelöst werden kann. Ich willige ein, dass die Deutsche Assistance Telematik GmbH, Am Alten Theater 7, D Magdeburg meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, soweit dies für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist, erhebt, speichert und verarbeitet. Darüber hinaus willige ich ein, dass die Deutsche Assistance Telematik GmbH die Verkehrstelematikdaten der installierten Telematikbox erhebt, speichert und nutzt, soweit und solange dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder zur Absicherung der Deutschen Assistance Telematik GmbH bei einer möglichen Inanspruchnahme erforderlich ist. Des Weiteren berechtige ich die Deutsche Assistance Telematik GmbH, meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, nur soweit dies für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist, auch an ihre Notrufzentrale, die ÖRAG Service GmbH, Hansaallee 199, D Düsseldorf, weiterzugeben. Ich bin weiter damit einverstanden, dass die Deutsche Assistance Telematik GmbH meinem Versicherer lediglich mitteilt, dass ich mit meinem oben genannten Fahrzeug die Telematikdienstleistung in Anspruch nehme. 2. Für die Telematikdienstleistung CoPilot Die Signale der Telematikbox werden von Octo Telematics S.p.A. entgegengenommen, dem Fahrzeug zugeordnet und zum Zweck der Auslösung der Telematikdienstleistungen weitergeleitet. Ich willige ein, dass die Verkehrstelematikdaten der installierten Telematikbox, soweit dies für die Erbringung der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot erforderlich ist, durch Octo Telematics S.p.A., Via Vincenzo Lamaro 51, I Rom erhoben werden, um eine ordnungsgemäße Funktion der Telematikbox sicherzustellen. Darüber hinaus willige ich ein, dass nach einem Unfall die hierzu ermittelten Daten gespeichert und personalisiert sowie zwecks Erkennung und Auslösung definierter Assistanceleistungen an die Deutsche Assistance Telematik GmbH, deren Notrufzentrale und die erforderlichen Einsatzkräfte weitergeleitet werden. 3. Zugriff auf die Ereignisdaten der Telematikbox Fahrzeugunfall Ich willige ein, nach einem Unfall allein Zugriff auf die Unfalldaten im persönlichen Kundenportal zu haben und zu entscheiden, ob ich diese Daten löschen oder verwenden möchte. Mir ist bekannt, dass diese Daten nicht an meine Versicherung oder andere Versicherer weitergereicht werden. Auch die Deutsche Assistance Telematik GmbH hat keinen Zugriff auf diese Daten. Fahrzeugsuche Die momentbezogenen, personalisierten Daten der Telematikbox (der Fahrzeugstandort und die Nummer der Telematikbox) können nur auf meine Veranlassung hin und im Zusammenhang mit einer den Polizeidienststellen gegenüber abgegebenen Diebstahlsanzeige an die Polizei übermittelt werden. Die Deutsche Assistance Telematik GmbH bzw. deren Notrufzentrale gibt die Daten nur zum Zweck der Fahrzeugortung an die Polizeidienststellen weiter. Die Polizeidienststelle wiederum wird den Suchauftrag an die Deutsche Assistance Telematik GmbH weiterleiten. Ich willige ein, dass zum Zweck der Fahrzeugsuche die Daten, die für eine ung erforderlich sind, von der Deutschen Assistance Telematik GmbH oder deren Notrufzentrale an die Polizeidienststellen weitergegeben werden. Datum Unterschrift des Kunden Vertragliches Widerrufsrecht Sie können diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Deutsche Assistance Telematik GmbH, Am Alten Theater 7, D Magdeburg, Fax: , Bitte beachten Sie, dass der Einbau der Telematikbox erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Abschluss dieses Bereitstellungs- und Servicevertrages erfolgt. Datum Unterschrift des Kunden

4 Kfz-Versicherung Optional: Vermittlernummer des Versicherungsvermittlers Stempel des Versicherungsvermittlers Installationshinweise und technische Funktionsweise der Telematikbox a) Installationshinweise Die Telematikbox wird in Ihrem Fahrzeug von einem vom Hersteller der Telematikbox beauftragten Installationsunternehmen (Einbaupartner) eingebaut und aktiviert. Sie ist ausgestattet mit einer GSM-SIM-Karte, die zum Transfer von Daten im Rahmen der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot verwendet wird. Über die Freischaltung der Telematikbox werden Sie innerhalb von zwei Stunden nach deren Inbetriebnahme per SMS auf Ihr Mobiltelefon informiert. Sollten Sie keine Nachricht bekommen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Einbaupartner auf, um sicherzustellen, dass die Telematikbox ordnungsgemäß in Betrieb genommen wurde. Um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Telematikbox sicherzustellen, ist es erforderlich, dass diese durchgehend mit Strom versorgt wird. Im Falle von Reparaturen, die die ordnungsgemäße Funktion beeinträchtigen können, kann das Funktionieren der Box nicht gewährleistet werden. b) Technische Funktionsweise Innerhalb der Telematikbox registriert ein Crash-Sensor eine Kollision anhand von Beschleunigungskräften, die auf das Fahrzeug einwirken. Daraufhin bestimmt das System automatisch mittels GPS-Satellitennavigation den Unfallort und sendet Daten wie beispielsweise Stärke der Beschleunigungskräfte, Uhrzeit des Unfalls,, Fahrtrichtung sowie Fahrzeugbeschreibung an die Notrufzentrale. Glossar Deutsche Assistance Telematik GmbH: Ihr Vertragspartner für die Bereitstellung und Nutzung der Telematikbox und der damit verbundenen Assistancedienstleistungen ist die Deutsche Assistance Telematik GmbH, Am Alten Theater 7, D Magdeburg. e-call (emergency call): der Notfallalarm, den die Box im Falle eines Unfalls an die Deutsche Assistance Telematik GmbH bzw. die Octo Telematics S.p.A. weiterleitet. Effektive Nutzungszeit: Zeitraum, in dem die Telematikbox in Ihrem Fahrzeug aktiviert ist. Einbaupartner/Installationsservice: ein von Octo Telematics S.p.A. benanntes und autorisiertes Unternehmen, das den Einbau und die Aktivierung der Telematikbox in Ihrem Fahrzeug vornimmt und den dazu notwendigen Einbautermin mit Ihnen abstimmt. GPRS: General Packet Radio Service ( allgemeiner paketorientierter Funkdienst ) ist die Bezeichnung für den paketorientierten Dienst zur Datenübertragung in GSM-Netze. GSM: Global System for Mobile Communications ist ein Mobiltelefonnetzstandard für volldigitale Mobilfunknetze, den die Telematikbox zur fortlaufenden Übermittlung Ihrer Positionsdaten nutzt. Die Box nutzt dazu alle verfügbaren GSM-Funknetze und ist nicht auf einzelne Anbieter beschränkt. Hersteller: Hersteller der Telematikbox ist die Octo Telematics S.p.A. Der Hersteller teilt Ihnen die Funktionsfähigkeit und Aktivierung der Telematikbox per SMS mit, nachdem der fachmännische und richtige Einbau durch den Einbaupartner erfolgt ist. Notrufzentrale: die von der Deutschen Assistance Telematik GmbH vorgehaltene technologische Infrastruktur, ausgestattet mit spezieller Software, die Daten im Falle eines Unfalls oder Diebstahls des Fahrzeuges von der im Fahrzeug des Kunden installierten Telematikbox übermittelt bekommt und diese Daten zwischenspeichert. Octo Telematics S.p.A. (Via Vincenzo Lamaro 51, I Rom): Hersteller der Telematikbox. Octo Telematics S.p.A. empfängt die Verkehrstelematikdaten der installierten Telematikbox und übermittelt im Falle eines Unfalls die Daten an die Notrufzentrale. ÖRAG Service GmbH (Hansaallee 199, D Düsseldorf): Notrufzentrale für die Deutsche Assistance Telematik GmbH und Betreiber des Service-Centers. Satellit/GPS: die für die ordnungsgemäße Funktion der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot erforderliche Satellitenverbindung. GPS steht für Global Positioning System und ermöglicht die ung anhand einer Reihe von Satelliten, die sich hierfür in der Erdumlaufbahn befinden. Serviceleistungen: Notfallhilfe bei einem Unfall, einer Fahrzeugpanne und/oder dem Diebstahl des Fahrzeuges. Servicenummer: die zentrale Rufnummer der Deutschen Assistance Telematik GmbH. Hier erhalten Sie Antwort auf alle Fragen rund um die Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot. Stolen Vehicle Recovery (SVR): Service, den die Deutsche Assistance Telematik GmbH mithilfe der zuständigen Polizeidienststelle nach Eingang der Diebstahlmeldung und der Diebstahlsanzeige durchführt. Telematikbox: ein elektronisches Gerät, auch Box genannt. Die Box enthält ein GPS-, GSM- oder GPRS-System sowie ein Beschleunigungsmessgerät, das im Falle eines Unfalls ein automatisches Signal auslöst. Der Kontakt zur Notrufzentrale wird durch einen GSM-Dienst hergestellt. Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot: der von der Deutschen Assistance Telematik GmbH zu den nachfolgenden Bedingungen angebotene Service. Der Service umfasst Notfallhilfe bei einem Unfall, einer Fahrzeugpanne und/ oder dem Diebstahl des Fahrzeuges.

5 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der Telematikbox und die damit verbundene Erbringung der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot Dieser Vertrag umfasst die Bereitstellung und Nutzung der Telematikbox für die Nutzung der von der Deutschen Assistance Telematik GmbH angebotenen Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot. Die Telematikbox ist ein Produkt des italienischen Fahrzeugausrüsters Octo Telematics S.p.A. Die Deutsche Assistance Telematik GmbH verpflichtet sich, die Telematikbox gemäß den Bedingungen unter Ziffer I sowie die Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot gemäß den Bedingungen unter Ziffer II bereitzustellen und zu unterhalten. I. Bereitstellung und Nutzung der Telematikbox Art. 1 Leistungsumfang 1. Bereitstellung a) Die Deutsche Assistance Telematik GmbH stellt Ihnen als Kunden die Telematikbox für die Laufzeit dieses Vertrages entgeltlich zur Verfügung. Die Box ist Eigentum der Octo Telematics S.p.A. und bleibt auch im Falle des Einbaus in Ihr Fahrzeug Eigentum der Octo Telematics S.p.A. b) Die Octo Telematics S.p.A. und die Deutsche Assistance Telematik GmbH stehen für die ordnungsgemäße Funktion der Box nur ein, wenn Sie die Nutzungsbedingungen gemäß Art. 2 und die Installationshinweise berücksichtigen. 2. Installation und Ausbau der Telematikbox a) Die Box kann nach Abschluss dieses Vertrages auf Ihren Wunsch hin installiert werden. Hierzu wird Sie ein vom Hersteller der Box benannter Einbaupartner kontaktieren und mit Ihnen einen Einbautermin vereinbaren. Der Einbautermin wird voraussichtlich zwei Wochen nach Vertragsschluss mit Ihnen vereinbart. Bitte beachten Sie, dass hierzu Ihre Mitwirkung insbesondere in Form des Aufsuchens einer vom Hersteller der Box ausgewählten Werkstatt erforderlich ist. b) Die Box bleibt nach Ende des Vertrages im Fahrzeug, soweit Sie nicht den Ausbau verlangen. Die Box wird dann deaktiviert. Es entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Bitte beachten Sie aber, dass ein Ausbau der Box auf Ihren Wunsch hin mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die Sie allein übernehmen müssen. Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass auch bei einer Beendigung Ihres Versicherungsvertrages vor Ablauf des vorliegenden Vertrages die Box bis zum Ablauf des vorliegenden Vertrages im Fahrzeug verbleibt und die Deutsche Assistance Telematik GmbH Ihnen gegenüber die Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot weiterhin erbringt. Sollten Sie dann dennoch einen Ausbau der Box wünschen, sind diese Kosten von Ihnen zu tragen. Nach dem Ausbau der Box kann die Deutsche Assistance Telematik GmbH die Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot für Sie nicht mehr erbringen. Die in einem solchen Fall noch ausstehenden Nutzungsgebühren sind von Ihnen zu zahlen. Die Nutzungsgebühren ergeben sich aus Art. 4. Art. 2 Nutzungsbedingungen a) Die Telematikbox darf nur im Rahmen des Betriebes der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot und nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen verwendet werden. Ein ordnungsgemäßer Betrieb kann nur dann sichergestellt werden, wenn Sie den Weisungen der Deutschen Assistance Telematik GmbH oder des mit der technischen Betreuung beauftragten Einbaupartners oder Installationsservice Folge leisten. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ausdrücklich untersagt. Die Box muss stets mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt werden. Technische Veränderungen und Umbauten oder Maßnahmen, die auf die Funktionsfähigkeit der Box einen Einfluss ausüben, sind ausdrücklich untersagt. b) Nach einem Unfall, Diebstahl oder in einem anderen Fall, in dem eine Beschädigung oder eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Box nicht ausgeschlossen werden kann, sind Sie verpflichtet, zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion den Installationsservice oder die Deutsche Assistance Telematik GmbH zu kontaktieren. Ferner sind Sie verpflichtet, den Installationsservice zu kontaktieren, falls Reparaturen oder Eingriffe durch Dritte an dem Fahrzeug vorgenommen wurden, die die Funktionstüchtigkeit der Box beeinträchtigen könnten. Anderenfalls kann die ordnungsgemäße Funktion nicht gewährleistet werden. c) Sollte die Box während der Laufzeit dieses Vertrages ohne ein Verschulden Ihrerseits oder eines Dritten in ihrer ordnungsgemäßen Funktion gestört sein, so beseitigt der Hersteller der Box oder die Deutsche Assistance Telematik GmbH den Mangel kostenlos, um die ordnungsgemäße Funktion der Box wiederherzustellen. d) Sie sind nicht berechtigt, die Box an Dritte weiterzugeben, insbesondere nicht im Rahmen einer Weitervermietung. e) Im Falle eines Fahrzeugwechsels während der Laufzeit dieses Vertrages wird die Box auf Ihren Wunsch in ein neues Fahrzeug eingebaut. Bitte informieren Sie hierzu rechtzeitig die Deutsche Assistance Telematik GmbH. Bei einem Umbau durch eine nicht vom Hersteller benannte und zertifizierte Werkstatt übernehmen wir keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Box. Art. 3 Haftung a) Die Deutsche Assistance Telematik GmbH haftet Ihnen gegenüber für fahrlässig verursachte Schäden nicht, auch wenn sie durch Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter verursacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Schaden aus der Verletzung einer Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Keine Haftungsbegrenzung gilt weiterhin unabhängig vom Verschulden für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung resultieren. b) Bitte beachten Sie auch, dass die Telematikbox nur dann ordnungsgemäß funktionieren kann, wenn die hierfür erforderlichen Systeme und Funknetze (GSM und GPS) zur Verfügung stehen und ordnungsgemäß funktionieren. Dies kann weder von der Deutschen Assistance Telematik GmbH noch von dem Hersteller der Box (Octo Telematics S.p.A.) vollumfänglich bestimmt oder beeinflusst werden. Insbesondere in Fällen von sogenannter Unmöglichkeit (höhere Gewalt), die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, kann daher die Nutzung der Telematikbox nicht gewährleistet werden. Dies gilt auch im Rahmen des Notfalldienstes der Deutschen Assistance Telematik GmbH. Art. 4 Nutzungsgebühren Die Nutzungsgebühren sind inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % dargestellt. Für den Fall einer gesetzlichen Erhöhung der Umsatzsteuer ändern sich die Nutzungsgebühren entsprechend. Für die Bereitstellung und Nutzung der Telematikbox fallen abhängig von der Laufzeit des Vertrages die unter Laufzeit und Gebühren auf Seite 1 dieses Vertrages genannten Beträge an. Die erste Nutzungsgebühr wird mit der Aktivierung der Box, spätestens jedoch 40 Tage nach Vereinbarung eines Einbautermins fällig. Die übrigen Nutzungsgebühren werden zum jeweiligen Monatsanfang fällig. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften (siehe Seite 2 des Vertrages) erteilen Sie der Deutschen Assistance Telematik GmbH die Berechtigung, die oben genannten Gebühren per Bankeinzug von der von Ihnen angegebenen Bankverbindung

6 monatlich oder jährlich im Wege des Lastschriftverfahrens abzubuchen. Alle fälligen Gebühren werden immer zum 15. des Folgemonats abgebucht. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass eine ausreichende Deckung des in der Bankverbindung angegebenen Kontos besteht. a) Unabhängig von der Vertragslaufzeit fallen folgende Zusatzgebühren an: bei Nichteinbau der Box trotz Terminvereinbarung einmalig 48,00 (netto 40,34 zzgl. 7,66 USt.) bei Umbau der Box in ein anderes Fahrzeug einmalig 179,00 (netto 150,42 zzgl. 28,58 USt.) bei Ausbau der Box nach Vertragsende auf Ihren Wunsch einmalig 79,00 (netto 66,39 zzgl. 12,61 USt.) Verbleibt die Box nach Beendigung dieses Vertrages in Ihrem Fahrzeug und wird deaktiviert, fallen keine weiteren Gebühren an. Sollten aufgrund technologischer oder anderer Entwicklungen die Kosten für die Deutsche Assistance Telematik GmbH sinken, kann die Deutsche Assistance Telematik GmbH die vorstehenden Gebühren nach ihrem Ermessen für die Zukunft ebenfalls senken, ohne dass daraus ein dauerhafter Anspruch resultiert. b) Bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit muss die Telematikbox auf Ihre Kosten ausgebaut und an den Hersteller zurückgesendet werden. Weiterhin fallen folgende Gebühren an: Bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren: im ersten Vertragsjahr einmalig 237,00 (netto 199,16 zzgl. 37,84 USt.) zzgl. der monatlichen Gebühren bis zum Ausbau der Box im zweiten Vertragsjahr einmalig 118,00 (netto 99,16 zzgl. 18,84 USt.) zzgl. der monatlichen Gebühren bis zum Ausbau der Box im dritten Vertragsjahr die monatlichen Gebühren bis zum Ausbau der Box Bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr: die monatlichen Gebühren bis zum Ausbau der Box Sollten Sie die Box nicht zurücksenden, fallen zusätzlich einmalig 71,00 (netto 59,66 zzgl. 11,34 USt.) an. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, uns nachzuweisen, dass die unter b) genannten Gebühren nicht oder nicht in der bezeichneten Höhe entstanden sind. Art. 5 Laufzeit und Kündigung des Vertrages a) Dieser Vertrag hat die von Ihnen bei Antragstellung gewählte Laufzeit von einem oder drei Jahren. Die Laufzeit beginnt mit dem Monat, in dem die Box aktiviert wird, und verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ohne entsprechende Kündigung gemäß Art. 5 b) um jeweils ein weiteres Jahr. b) Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) kündbar. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der Deutschen Assistance Telematik GmbH. c) Darüber hinaus können beide Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde die Box manipuliert oder zu vertragswidrigen Zwecken verwendet. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung durch die Deutsche Assistance Telematik GmbH sind die unter Art. 4 genannten Gebühren für eine vorzeitige Vertragsbeendigung von Ihnen zu erstatten. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, bei einer von Ihnen schuldhaft verursachten Pflichtverletzung den darüber hinausgehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Art. 6 Zahlungsweise Für die Bereitstellung und Nutzung der Box fallen die in Art. 4 genannten Gebühren an. Diese werden im Lastschriftverfahren von dem im Vertrag angegebenen Konto monatlich zum 15. eines Monats oder einmalig zum Vertragsbeginn eingezogen. Eine gesonderte Rechnung erfolgt nicht. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass eine ausreichende Deckung des Kontos besteht. Im Falle einer von Ihnen verursachten Rücklastschrift sind die damit verbundenen Kosten von Ihnen auszugleichen. Art. 7 Form Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Art. 8 Rechtswahl Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Art. 9 Streitschlichtung Im Falle von Streitigkeiten soll vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme zunächst versucht werden, den Streit gemeinschaftlich im Wege gütlicher Einigung beizulegen. II. Erbringung der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot Art. 1 Gegenstand der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot Die Deutsche Assistance Telematik GmbH stellt Ihnen die Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot auf Grundlage der folgenden Bedingungen zur Verfügung. Die Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot wird nur unter der Bedingung gewährleistet, dass Ihr Bereitstellungs- und Servicevertrag für die Telematikbox läuft. Die Box muss ordnungsgemäß installiert sein und funktionieren. Art. 2 Leistungsumfang Die Deutsche Assistance Telematik GmbH erbringt Ihnen gegenüber aufgrund des vorliegenden Vertrages die nachfolgenden Serviceleistungen. Bitte beachten Sie, dass die Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot nur dann ordnungsgemäß erbracht werden kann, wenn die hierfür erforderlichen Systeme und Funknetze (GSM und GPS) zur Verfügung stehen und genauso wie die Telematikbox ordnungsgemäß funktionieren. Im Falle von nicht von uns zu vertretender Unmöglichkeit kann das Funktionieren der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot nicht gewährleistet werden. 1. Unfall mit automatischer Unfallmeldung (emergency call) Im Falle eines Unfalls oder einer Kollision Ihres Fahrzeuges löst die Telematikbox automatisch eine Unfallmeldung (e-call) aus. Diese Unfallmeldung enthält die Bewegungsdaten der letzten 60 Sekunden vor dem Unfall, die Stärke der gemessenen Kräfte und die Bewegungsdaten der ersten 15 Sekunden nach dem Unfall. Sie werden in diesem Fall von der Deutschen Assistance Telematik GmbH soweit möglich telefonisch kontaktiert. Sollten die von der Box übermittelten Unfalldaten auf einen sehr schweren Unfall hindeuten, wird unmittelbar seitens der Deutschen Assistance Telematik GmbH eine Rettungsleitstelle hierüber informiert. Der Rettungsleitstelle werden die Position des Fahrzeuges, die gemessenen Bewegungsdaten und der Fahrzeugtyp übermittelt, um eine optimale Rettung auszulösen. Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Assistance Telematik GmbH den Service Automatische Unfallmeldung (e-call) aufgrund des Rettungsleitstellennetzwerkes nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbringen kann.

7 2. Kraftfahrzeugortung nach Diebstahl Sie können über die Servicenummer den Diebstahl Ihres Fahrzeuges melden. Die Deutsche Assistance Telematik GmbH erbringt in diesem Fall die folgenden Leistungen: Sie wird die in Ihrem Fahrzeug installierte Box von außen aktivieren, um aktuelle Positionsdaten zu erhalten. Wenn die ung möglich ist, wird die Deutsche Assistance Telematik GmbH die Positionsdaten an die Polizei weitergeben, um eine Sicherstellung des Fahrzeuges zu ermöglichen. Die Deutsche Assistance Telematik GmbH darf die Positionsdaten des Fahrzeuges ausschließlich an die Polizei herausgeben, um einen Missbrauch zu verhindern. Die Deutsche Assistance Telematik GmbH wird bei der Kraftfahrzeugortung nur dann tätig, wenn eine Diebstahlsanzeige vorliegt. Die Anzeige kann per Fax an die Deutsche Assistance Telematik GmbH gesendet werden. Die Rufnummer für die Diebstahlmeldung lautet: Die Faxnummer der Deutschen Assistance Telematik GmbH lautet: Kundenportal Unter erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenportal. Mit den Zugangsdaten, die Sie nach Einbau und Aktivierung der Box per SMS erhalten haben, können Sie hier neben Ihren allgemeinen Fahrzeug- und Vertragsdaten auch die nach einem Unfall gespeicherten detaillierten Daten des Unfallablaufs (Kräfte-Zeit-Diagramm, Unfalldaten) abrufen. Allein Sie sind dazu befugt, diese Daten zu erhalten und abzurufen. Sie können entscheiden, ob Sie diese Daten verwenden oder löschen wollen. Die Deutsche Assistance Telematik GmbH erhält keinerlei Zugang zu diesen Unfalldaten und kennt auch nicht die nur Ihnen zugeteilten Zugangsdaten. Sie kann keine Zugangsdaten ändern oder neu vergeben. Bitte beachten Sie, dass ohne eine gesonderte Speicherung der Unfalldaten durch Sie diese Daten spätestens sechs Wochen nach dem Unfallereignis gelöscht werden und dann nicht mehr abgerufen oder gespeichert werden können. Art. 3 Inanspruchnahme Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Erbringung der unter Art. 2 genannten Leistungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Deutsche Assistance Telematik GmbH. Hierzu verwenden Sie bitte die Servicenummer Art. 4 Laufzeit der Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot Die Verkehrstelematikdienstleistung CoPilot endet automatisch mit der Beendigung des Bereitstellungs- und Servicevertrages mit der Deutschen Assistance Telematik GmbH. Eine gesonderte Kündigung ist daher nicht erforderlich. Art. 5 Haftung Die Deutsche Assistance Telematik GmbH haftet Ihnen gegenüber für einfache fahrlässig verursachte Schäden nicht, auch wenn sie durch einen Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter verursacht werden. Das gilt nicht, wenn der Schaden aus der Verletzung einer Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Keine Haftungsbegrenzung gilt weiterhin unabhängig vom Verschulden für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung resultieren.

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