Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Auswirkungen auf die Technische Dokumentation

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1 RUGEN Doku+Medien Forum 2009, Hamburg, Vortrag A1 Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Auswirkungen auf die Technische Dokumentation 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 1 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Intro

2 RUGEN Die Referenten Dipl.-Ing. Ralf Bögel Rugen Consulting, Twist [ Volker Wodaege ZINDEL AG, Hamburg [ Warum zu zweit? Ein Dienstleister für CE-Zertifizierung Ein Dienstleister für Technische Dokumentation Eine perfekte Kombination 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 2 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Intro

3 RUGEN INHALT 0. Einführung, Überblick, Abgrenzung 1. "Neue" Maschinenrichtlinie 1.1. Grundlagen 1.2. Auswirkungen 2. Risikobeurteilung 2.1. Grundlagen 2.2. Auswirkungen 3. Fazit 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 3 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Intro

4 RUGEN Einführung, Überblick, Abgrenzung 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 4 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Intro

5 RUGEN Was ist der Anlass? Es ist fünf vor zwölf! Die "neue" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss ab angewendet werden Die DIN EN ISO zur Risikobeurteilung ist seit harmonisiert Die Wissenslage bei den Herstellern und ihren Konstrukteuren ist diffus Die Auswirkungen auf die Technische Dokumentation sind klar 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 5 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Intro

6 RUGEN Was ist der Anlass? Die Auswirkungen auf die Technische Dokumentation sind klar? Anfragen im tekom-webforum zum Thema Maschinenrichtlinie: Anfragen im tekom-webforum zum Thema Risikobeurteilung: RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 6 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Intro

7 RUGEN Das behandeln wir getrennt Die Maschinenrichtlinie: gilt für Maschinen, Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile also einen relativ scharf definierten Produktbereich Die Risikobeurteilung: muss dafür zwingend durchgeführt werden kann aber auch für andere Produktbereiche erforderlich sein (Produkthaftung!) Die Anforderungen und die Auswirkungen sind durchaus unterschiedlich 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 7 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Intro

8 RUGEN Was behandeln wir nicht? "Wir produzieren Mausefallen; sind das Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie?" "Wir bauen Maschinen für den Eigenbedarf. Müssen wir EG-Richtlinien und Normen beachten?" "Reicht es, wenn ich eine Konformitätserklärung erstelle und ein CE-Zeichen aufklebe?" "Für eine Risikobeurteilung haben unsere Konstrukteure keine Zeit. Ist das schlimm?" "Was kostet uns die Umstellung von alter auf neue Maschinenrichtlinie?" 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 8 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Intro

9 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren 1. Änderungen im Konformitätsbewertungsverfahren 2. Neue Anforderungen an die Inhalte der Dokumentation 3. Anforderungen an den Sprachfassungen der Dokumentation 4. Dokumentation von unvollständigen Maschinen (Einbauerklärung, Montageanleitung) 5. Was ist ein Dokumentationsbeauftragter? 1 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

10 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Daten zur den Maschinenrichtlinien im Vergleich: Nummer 98/37/EG 2006/42/EG Veröffentlichung Quelle ABl. Nr. L 207, S ABl. Nr. L 157, S Anzuwenden ab Übergangsbestimmung Inkrafttreten 20. Tag nach Veröffentlichung keine /. 2 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

11 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtig Änderung für den Technischen Redakteur im Konformitätsbewertungsverfahren Maschine in Anhang IV und nach harmonisierten Normen gebaut Es ist nicht mehr vorgesehen, die technischen Unterlagen einer benannten Stelle zur Aufbewahrung oder zur Prüfung zuzuleiten Der normale Weg des Verfahrens der Konformitätsbewertung in Eigenverantwortung nach Anhang VIII ist ausreichend 3 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

12 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtige neue Anforderungen an die Inhalte der Dokumentation Arten von Dokumentation Interne Dokumentation des Herstellers ( Technische Unterlagen ) müssen nicht ständig physisch vorliegen, sind aber in einer angemessenen Zeit zusammenzustellen, wenn von den Behörden gefordert Kundendokumentation Betriebsanleitung und Konformitätserklärung, wird mit der Maschine ausgeliefert und ist 10 Jahre nach dem letzten Tag der Herstellung aufzubewahren 4 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

13 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtige neue Anforderungen an die Inhalte der Dokumentation Zusammenstellung Technische Unterlagen für alle Maschinen nach dem gleichen Verfahren (bisher: gesondertes Verfahren für Anhang IV Maschinen) alle Unterlagen über die Risikobeurteilung (bisher: nur die Beschreibung der Lösungen) EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebauten Maschinen oder andere Produkte Vollständige Aufführung unter Anhang VII, Teil A weitgehend identisch mit der alten Richtlinie 5 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

14 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtige neue Anforderungen an die Inhalte der Dokumentation Kennzeichnung der Maschinen (1) Bezeichnung der Maschine (Marken- und Modellnamen des Herstellers) Baujahr ist das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE- Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren 6 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

15 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtige neue Anforderungen an die Inhalte der Dokumentation Kennzeichnung der Maschinen (2) Das CE-Zeichen muss in der Nähe der Herstellerangabe angebracht sein (z. B. auf dem gleichen Schild) Es muss in der gleichen Technik wie die Herstellerangaben angebracht sein Wenn die umfassende Qualitätssicherung angewandt wird, ist die Kennnummer der benannten Stelle anzufügen. 7 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

16 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtige neue Anforderungen an die Inhalte der Dokumentation Inhalte der Betriebsanleitung (Texte neu in der MRL, aber bisher im Prinzip auch erforderlich) eine allgemeine Beschreibung der Maschine Angaben zu Restrisiken Anleitung für die vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen die Konformitätserklärung selber oder deren Inhalt (ohne Unterschrift und Seriennummer) Weiteres unter Anh. I, Abs und in Abs. 2 bis 6 8 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

17 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtige neue Anforderungen an die Inhalte der Dokumentation Inhalte der Betriebsanleitung A-bewertete Schallleistungspegel der Maschine, wenn der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen 80 db(a) übersteigt [alt: 80 db(a)]. Kann die Maschine nichtionisierende Strahlung abgeben, die Personen, insbesondere Träger aktiver oder nicht aktiver implantierbarer medizinischer Geräte, schädigen kann, so sind Angaben über die Strahlung zu machen 9 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

18 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtige neue Anforderungen an die Inhalte der Dokumentation Inhalte der EG-Konformitätserklärung Für Sicherheitsbauteile gibt es keine gesonderte Konformitätserklärung mehr Für die Sprache und den Übersetzungen gelten die gleichen Bedingungen wie für die Betriebsanleitung Bevollmächtigte Person für Unterlagen (Dokumentationsbeauftragter, siehe unten) Es wird klargestellt, dass nur Verweise auf Richtlinien anzugeben sind, Verweise auf nationale Umsetzungen sind nicht erforderlich 10 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

19 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtige Anforderungen an den Sprachfassungen der Dokumentation Informationen und Warnhinweise an der Maschine vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme in der bzw. den Amtssprachen des Landes des Inverkehrbringens auf Verlangen zusätzlich auch in jeder anderen vom Bedienungspersonal verstandenen Amtssprache 11 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

20 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das sind wichtige Anforderungen an den Sprachfassungen der Dokumentation Kennzeichnung der Betriebsanleitung Die Fassungen, für die der Hersteller die Verantwortung übernimmt, müssen mit Originalbetriebsanleitung gekennzeichnet sein Übersetzungen sind mit Übersetzung der Originalbetriebsanleitung zu kennzeichnen Die Originalbetriebsanleitung ist der Maschine immer beizufügen 12 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

21 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das ist wichtig für die Dokumentation von unvollständige Maschinen Anmerkungen zu unvollständigen Maschinen Bisher Teilmaschinen genannt Zum Einbau in eine andere Maschine bestimmt Erhält kein CE-Zeichen Es ist auch eine Risikobeurteilung durchzuführen Eine Einbauerklärung ist auszustellen (bisher: Herstellererklärung) 13 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

22 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das ist wichtig für die Dokumentation von unvollständige Maschinen Spezielle Dokumention Technischen Unterlagen: Anhang VII Teil B (hier nicht weiter ausgeführt, ist in der Richtlinie nachzulesen, größtenteils identisch zu den Unterlagen einer Maschine) Montageanleitung: Anhang VI Einbauerklärung: Anhang II Teil 1 Abschnitt B 14 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

23 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das ist wichtig für die Dokumentation von unvollständige Maschinen Montageanleitung Abzufassen in einer Amtssprache, die vom einbauenden Hersteller akzeptiert wird Muss die sichere Verwendung der unvollständigen Maschine sicherstellen, d. h., es sind bei Bedarf auch Hinweise zur Bedienung und Instandhaltung mit aufzunehmen Es sind die Restgefahren anzugeben (Empfehlung, steht nicht ausdrücklich in der MRL) 15 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

24 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das ist wichtig für die Dokumentation von unvollständige Maschinen Einbauerklärung (1) Inhalt entspricht dem der Konformitätserklärung mit den folgenden Ergänzungen Eine Erklärung, welche grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie zur Anwendung kommen und eingehalten werden (es müssen nicht alle Anforderungen sein) eine Erklärung, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt wurden 16 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

25 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das ist wichtig für die Dokumentation von unvollständige Maschinen Einbauerklärung (2) Gegebenenfalls eine Erklärung, dass die unvollständige Maschine anderen einschlägigen Richtlinien entspricht Die Verpflichtung, einzelstaatlichen Stellen auf begründetes Verlangen die speziellen Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu übermitteln, einschließlich der Art der Übermittlung 17 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

26 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Das ist wichtig für die Dokumentation von unvollständige Maschinen Handhabung der Dokumention Montageanleitung und Einbauerklärung begleiten die unvollständige Maschine bis zu ihrem Einbau in die vollständige Maschine Beide Dokumente werden Teil der technischen Unterlagen der vollständigen Maschine (nicht Betriebsanleitung, die Dokumente werden also nicht dem Betreiber ausgehändigt) 18 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

27 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Was ist ein Dokumentationsbeauftragter? Bezeichnung und Aufgabe Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Bevollmächtigte Person für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen Ist dafür zuständig, dass die technischen Unterlagen in einer angemessenen Zeit den Behörden auf Verlagen zur Verfügung gestellt werden Eine weitergehende Verantwortung ist nicht definiert Er muss seinen Sitz in der Gemeinschaft haben Wird in der Konformitätserklärung benannt 19 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

28 "Neue" Maschinenrichtlinie Auswirkungen auf die Technische Dokumentation 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 1 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil1b

29 Der Fluch der guten Tat Die "neue" MRL kommt über Nacht Keine Übergangsfrist, aber lange Vorbereitung Stress für Konstruktion und Organisation Anhang-IV-Maschinen sind neu geregelt "Unvollständige Maschinen" sind neu geregelt Sicherheitsbauteile sind neu geregelt Risikobeurteilung ist zwingend erforderlich "Dokumentationsbeauftragter" muss benannt werden 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 2 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil1b

30 Der Fluch der guten Tat Arbeit für die Technische Dokumentation Risikobeurteilung steht zur Verfügung "Dokumentationsbeauftragter" muss in CE-Erklärungen Änderungen i. W. bei "unvollständigen Maschinen" Statt "Herstellererklärung" jetzt "Einbauerklärung" Montageanleitung muss erstellt und übersetzt werden (in eine Sprache, die der einbauende Hersteller akzeptiert) Das ist überschaubar, zumindest in der Theorie 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 3 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil1b

31 Praxisfragen Kann man die "neue" Maschinenrichtlinie schon vor dem anwenden? Antwort/Empfehlung: Man kann danach handeln, solange gegen die derzeitige, "alte" (98/37/EG) bzw. die 9. GPSGV nicht verstoßen wird. Man darf aber die "neue" (2006/42/EG) z. B. nicht in aktuellen Konformitätserklärungen angeben RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 4 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil1b

32 Praxisfragen Müssen die Betriebsanleitungen/Vorlagen für neue Maschinen überarbeitet werden? Antwort/Empfehlung: Wenn die Betriebsanleitungen alle Anforderungen der "alten" MRL (sowie DIN EN 62079) erfüllen, sollte es eigentlich keine Änderungen bei Beschreibung und Bedienung geben. Wenn früher die "Gefahrenanalyse" umgesetzt wurde, sollte jetzt die "Risikobeurteilung" nur indirekt zu Änderungen bei Warnhinweisen führen RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 5 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil1b

33 Praxisfragen Kann oder muss eine Übersetzung der Betriebsanleitung als "Originalbetriebsanleitung" gekennzeichnet sein? Antwort: 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 6 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil1b

34 Praxisfragen Welche sonstigen "technischen Unterlagen" müssen erstellt und aufbewahrt werden? Antwort: 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 7 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil1b

35 Praxisfragen Ist ein Technischer Redakteur eigentlich (quasi automatisch) "Dokumentationsbeauftragter"? Antwort/Empfehlung: Der Hersteller muss eine "geeignete Person" benennen. Diese Person muss die technischen Unterlagen bereithalten. Sie muss nicht für die Inhalte verantwortlich sein. Die Organisationsverantwortung bleibt in jedem Fall bei der Geschäftsleitung RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 8 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil1b

36 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Risikobeurteilung nach EN ISO Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren 1. Von der Gefahrenanalyse zur Risikobeurteilung 2. Präzisierungen im Verfahren und Bedeutung für die Betriebsanleitungen 3. Schritte einer Risikobeurteilung 1 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

37 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Risikobeurteilung nach EN ISO Neue Norm zur Maschinenrichtlinie Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Nummer Harmonisiert im Sinne der Richtlinie Harmonisiert seit Ersetzt Ablauffrist EN ISO :2007 MRL EN 1050: Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

38 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Risikobeurteilung nach EN ISO Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Wesentliche inhaltliche Änderungen EN ISO :2007 (1) (Gegenüber EN 1050:1996) Titel: An neue Terminologie angepasst (Sicherheit von Maschinen Risikobeurteilung, Teil 1: Leitsätze) Norm wurde zweigeteilt: EN ISO :2007 und ISO/TR :2007 Teil 1: Deckt den Inhalt der alten EN 1050 ab Teil 2: Technischer Bericht (engl.) - Behandelt den Bereich des Anhangs B in der alten EN 1050 (Verfahren zur Untersuchung von Gefährdungen und zur Einschätzung des Risikos), stellt praktische Verfahren für die Anwendung vor und ist wesentlichen größeren Umfang als Anhang B von EN 1050 Norm inhaltlich und begrifflich an DIN EN ISO :2004 angepasst Risikobeurteilung besteht aus Risikoanalyse und Risikobewertung Umfang begrifflicher Festlegungen in Abschnitt 3 erweitert (17 statt 4 Begriffe) 3 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

39 4 RUGEN Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Risikobeurteilung nach EN ISO Wesentliche inhaltliche Änderungen EN ISO :2007 (2) (Gegenüber EN 1050:1996) Aufnahme separater Tabellen zur Darstellung der Beispiele für Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse im Anhang A bildhafte Darstellung typischer Gefährdungsbeispiele neu in Anhang A aufgenommen Norm redaktionell vollständig überarbeitet Die Gefahrenanalyse ist in die Risikobeurteilung nach dieser Norm umzustellen Die Norm enthält dafür erweiterte und konkretisierte Informationen, zum Beispiel: Ausführliche Beschreibung, was die Grenzen der Maschine bedeutet Aufzählungen, was die Lebensphasen einer Maschine sind Merkmale definiert, was eine hinreichende Risikominimierung bedeutet (Abs ) Anforderungen für ein erhöhtes Sicherheitsniveau Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

40 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Risikobeurteilung nach EN ISO Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Präzisierungen im Verfahren und Bedeutung für die Betriebsanleitungen Risikobeurteilung liegt vor, und es ist vorschriftsmäßig gearbeitet worden Risikobeurteilung auswerten Umsetzung der Informationen in die Betriebsanleitung 5 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

41 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Risikobeurteilung nach EN ISO Schritte einer Risikobeurteilung Wesentliche Schritte Grenzen festlegen Gefährdungen identifizieren Risiko einschätzen Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren Risiko bewerten Falls Risiko nicht ausreichend gemindert, neuer Durchlauf Realisierung nachverfolgen Risiko analysieren 6 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

42 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Risikobeurteilung nach EN ISO Auswirkung auf die Technische Dokumentation Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren 7 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

43 RUGEN Neue Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung Risikobeurteilung nach EN ISO Auswirkung auf die Technische Dokumentation Beispiel Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis Informationen vernetzen, Kapazitäten optimieren, Kosten minimieren 8 Max-Planck-Str. 7 D Twist Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) / Internet info@rugen-consulting.com

44 Risikobeurteilung Auswirkungen auf die Technische Dokumentation 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 1 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

45 Risikominderung: Prinzip und Rollen 1 Konstruktive Sicherheit Hersteller (Konstrukteur): Inhärent sichere Konstruktion 2 Schutzmaßnahmen Hersteller (Konstrukteur): Sicherheitseinrichtungen TD (TR): Beschreibung der Handhabung, ggf. PSA Betreiber (Benutzer): Bereitstellung der PSA 3 Benutzerinformation Hersteller (Konstrukteur): Festlegung der Restrisiken TD (TR): Formulierung der Warnhinweise Betreiber (Benutzer): Organisation und Qualifikation 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 2 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

46 Risikobeurteilung: Das darf ein TR nicht Der Konstrukteur soll "alle mit der Maschine verbundenen Gefährdungen ( ) identifizieren und dokumentieren" Diese Arbeit kann von einem TR ohne Ingenieurwissen nicht geleistet werden Die Delegation der Verantwortung an einen TR ohne Konstruktionskenntnisse begründet ein Organisationsverschulden der Geschäftsleitung 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 3 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

47 Risikobeurteilung: Das darf ein TR Der TR kann den Konstrukteur unterstützen Risikobeurteilung vorbereiten, z. B. Technische Daten zusammentragen Zielgruppenanalyse erstellen Durchführung der Risikobeurteilung moderieren Offene Punkte der Risikobeurteilung überwachen Ergebnisse der Risikobeurteilung bewerten (formale Vollständigkeit, Plausibilität, Nutzbarkeit) Prozess und Ergebnisse dokumentieren 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 4 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

48 Risikobeurteilung eine gute Idee "Benutzer hinsichtlich der Restrisiken informieren und warnen" Aus der Risikobeurteilung entspringen die Warnhinweise für die Anleitung Nur dadurch werden die Warnhinweise vollständig, richtig, richtlinienkonform Außerdem wird dadurch die Anleitungserstellung ökonomischer Und das funktioniert, zumindest in der Theorie 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 5 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

49 Praxisfragen Was tun, wenn der Konstrukteur die Risikobeurteilung auf den Technischen Redakteur abwälzen will? Praxisbeispiel: "Wir haben nichts. Mach das selbst." Empfehlung 1: Mit dem Zaunpfahl winken. Empfehlung 2: Den Vorgesetzten informieren RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 6 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

50 Praxisfragen Was tun, wenn die Risikobeurteilung unvollständig oder unplausibel erscheint? Praxisbeispiel: Empfehlung: Den Konstrukteur darauf hinweisen RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 7 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

51 Praxisfragen Was tun, wenn die Risikobeurteilung verdächtig oft Warnhinweise fordert? Praxisbeispiel: Empfehlung: Den Konstrukteur darauf hinweisen RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 8 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

52 Praxisfragen Was tun, wenn die Gefährdungsstufen der Risikobeurteilung nicht zum redaktionellen Raster (z.b. ANSI Z535.6) passen? Praxisbeispiel: Risikobeurteilung ANSI Z535.6 S3: tödlich GEFAHR: wird zum Tod oder WARNUNG: kann zum Tod oder S2: schwer (irreversibel) zu schweren Verletzungen S1: leicht (reversibel) VORSICHT: mittlere bis leichte Empfehlung 1: Wahrscheinlichkeit bzw. RPZ mit berücksichtigen. Empfehlung 2: Schadensausmaß umdefinieren. DIN EN ISO : "Das Schadensausmaß kann unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien eingeschätzt werden: ( ) dem Ausmaß der Verletzungen oder der Gesundheitsschädigung, zum Beispiel: leicht, schwer oder tödlich." 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 9 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

53 Praxisfragen Was tun, wenn die Risikobeurteilung eine nicht ganz unwesentliche Kleinigkeit außer acht lässt? Praxisbeispiel: Risikobeurteilung ANSI Z535.6 S3: tödlich GEFAHR: wird zum Tod oder WARNUNG: kann zum Tod oder S2: schwer (irreversibel) zu schweren Verletzungen S1: leicht (reversibel) VORSICHT: mittlere bis leichte ACHTUNG: Sachschaden Anregung: 1. Liste möglicher Sachschäden erarbeiten. 2. Risikobeurteilung um das Thema Sachschäden erweitern. 3. Sachschäden analog Personenschäden behandeln RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 10 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

54 ANHANG: Bordwerkzeug ProdHaftG (1989) "Produkthaftungsgesetz" GPSG (2004) "Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" DIN EN 62079:2001 "Erstellen von Anleitungen ( )" /42/EG "Maschinenrichtlinie" 9. GPSGV (2008) "Maschinenverordnung" DIN EN ISO :2004 "Sicherheit v. M. ( ) Grundsätzliche(s )" DIN EN ISO :2004 "Sicherheit v. M. ( ) Technische Leitsätze" DIN EN ISO :2007 "( ) Risikobeurteilung Leitsätze" ISO/TR :2007 "( ) Risikobeurteilung Praktischer Leitfaden ( )" (VDI) 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 11 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b

55 RUGEN FAZIT Das, was Sie eben gesehen haben, war nur die Spitze des Eisbergs Fangen Sie morgen an! Suchen Sie sich einen Experten! 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 12 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b Outro

56 RUGEN Fragen zur CE-Zertifizierung? Fragen zur Technischen Dokumentation? DANKE! 2009 RUGEN CONSULTING und ZINDEL AG 13 Doku+Medien Forum 2009, Hamburg Vortrag A1, Teil2b Outro

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