Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2
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1 Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2 Nr.: 04 lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsmittel Tätigkeit Bereich: Küche Gefährdung/Belastung Maßnahmen/Schutzziel Regelwerk Prüfliste 1 Mängel vorhanden? Erledigt Name/Datum Transportarbeiten Heben und Tragen schwerer techn. Hilfsmittel VBG 1 Lasten 2. Speisenzubereitung Klimabelastung (hohe Raumlufttechn. Anlagen VBG 1 17 (z.b. Friteusen, Lufttemperatur, hohe Kippschutz, Deckelgriffgestaltung VBG 77 Kippbratpfannen, Luftfeuchte), heiße Medien, Kochkessel u.ä. Geräte) Quetsch- und Scherstellen 3. gasbeheizte Geräte Einfluß auf das Raum-klima, 4. Arbeiten in Räumen bzw. Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr Gasemission (z.b. Kohlenmonoxid, Stickoxide), Brand- und Explosionsgefahr Sturzgefahr in naßbelasteten Bereichen Raumlufttechn. Anlagen, Abgasführung, Flammenüberwachung an allen Brennstellen rutschhemmende Bodenbeläge, rutsch-hemmende Sohlen und Absätze an den Schuhen 5. Ausbeinarbeiten Stichverletzungen Stechschutzschürze, Metall-Gliederhandschuh 6. Umgang mit Messern Stich- und Schnittverletzungen 7. Arbeiten an Küchenmaschinen ungeschützte bewegte Maschinenteile bzw. Werkzeuge 8. Geschirrspülmaschine Gefährdungen durch ätzende 1 Unbedingt beachten: Nr. 1-5 Reinigungs-mittel Lärm VBG 1 DVGW-G 634 VBG 1 ZH 1/571 VBG 1 ZH 1/37 Sicherheitsgriff, geeignete Ablagen VBG 77 VBG 19 Verkleiden, Verdecken von Gefahrstellen, Sicherheitsabstände Ersatzstoffprüfung, Zuführung ohne Gefährdung, PSA, Lärmminderungsprogramm, Gehörschutz VBG 19 VBG 77 GefStoffV VBG 1 VBG Gefährdungsermittlung und Beurteilung von Tätigkeiten und Arbeitsplätzen Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen erkennen, ermitteln, bewerten Methodenübersicht Praxisbeispiele
2 Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz ArbSchG vom Aug Minimierungsgebot 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 6 Dokumentation
3 Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung 4 Minimierungsgebot Arbeit ist so zu gestallten dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und eine verbleibende Gefährdung so gering als möglich gehalten wird Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen
4 Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung 4 Minimierungsgebot Bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen Es gilt das TOP Prinzip an erster Stelle stehen Technische an zweiter Stelle Organisatorische und an dritter Stelle Persönliche Schutzmaßnahmen
5 Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Ermitteln von Gefährdungen und Maßnahmen um Gefährdungen zu beseitigen oder zu verringern Gefährdungen ergeben sich z.b. aus Der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte oder des Arbeitsplatzes Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen Einsatz und Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräte und Anlagen, dem Umgang damit und deren zusammenwirken. Aus der unzureichenden Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
6 Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung 6 Dokumentation Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG muss dokumentiert werden bei mehr als zehn Beschäftigten Andere Rechtsvorschriften z.b. GefStoffV verlangen Dokumentation unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Ausnahmen bei der BioStoffV auf Antrag möglich
7 Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung Bei der Gefährdungsbeurteilung sind weitere Verordnungen zu beachten Zusätzlich BetrSichV Anhänge 1 bis 5 Zusätzlich GefStoffV im Umgang mit Gefahrstoffen Zusätzlich BioStoffV im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten) BildschArbV, BGV A1 (diese nehmen alle Bezug auf das ArbSchG)
8 Gefährdungen erkennen Was ist eine Gefährdung Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit Gefährdung entsteht beim Zusammentreffen von mindestens zwei Gefahrenbereichen
9 Gefährdungen erkennen Gefahr Gefährdung was ist das? M e n s c h Gefährdung A r b e i t s m i t t e l Gefahrenbereich Mensch Gefahrenbereich Arbeitsmittel Gefährdung entsteht beim Zusammentreffen von mindestens zwei Gefahrenbereichen
10 Übersicht der Gefährdungsfaktoren
11 Methode der sieben Schritte
12 Gefährdungsermittlung und beurteilung Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen Haus XY Pflege Alltagsbegleitung Haustechnik Verwaltung Behandlungs- Pflege z.b. Wundversorgung Mobilisation z. B. Gehen mit Gehilfe Grundpflege z.b. Körperpflege Betreuung z.b. Essen geben Hauswirtschaft z. B. - Kochen - Hausreinigung Maschinen und Geräte z.b. Rasenmähen Gefahrstoffe z.b. -Pinsel reinigen Bürotätigkeiten z.b. Bildschirmarbeit
13 Gefährdungsermittlung und beurteilung Gefährdungen ermitteln Es müssen alle tatsächlich vorhandenen Gefährdungen, die Beschäftigte am Arbeitsplatz betreffen können, erfasst werden. Gefährdungen, die bereits durch Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigt wurden, müssen nicht erfasst und dokumentiert werden. Zu berücksichtigen sind sowohl Gefährdungen, die zu Unfällen, als auch zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können. Um Gefährdungen systematisch und möglichst vollständig erfassen zu können bedarf es eines Hilfsmittels.
14 Gefährdungen ermitteln Hilfsmittel Checklisten Gefährdungskataloge Leitfäden Diese gibt es bei den Berufsgenossenschaften, den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und über das Internet. Lasi, Baua etc.
15 Gefährdungsermittlung und beurteilung
16 Gefährdungen beurteilen Bezug der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbereichsbezogen Arbeitsplätze oder Personenbezogen Tätigkeitsbezogen Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend
17 Gefährdungen beurteilen Heißt festzustellen, ob eine Gefahr für die Beschäftigten vorliegt und somit Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht. Dabei ist jede einzelne Gefährdung, die ermittelt wurde, zu bewerten und zu dokumentieren. Es muss abgeschätzt werden, ob die erkannten Gefährdungen zu einem Unfall oder zu Gesundheitsschäden führen können.
18 Gefährdungen beurteilen, Risiko bewerten
19 Maßnahmen festlegen Zum Beispiel: Absaugung installieren Betriebsanweisungen erstellen Mitarbeiter Unterweisung durchführen Arbeitsablauf neu organisieren Arbeitsstoff ersetzen durch einen weniger gefährlichen Schutzausrüstung besorgen (Schutzbrille, Handschuhe, Sicherheitsschuhe etc.)
20 Maßnahmen durchführen
21 Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
22 Fortschreiben und Aktualisieren Immer dann wenn: Gefährdungen bisher nicht bekannt waren Neue Gefährdungen auftreten können Sich die Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert haben Aktualisieren immer wenn: Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle oder Berufskrankheiten auftreten Bei hohen Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen Anschaffung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen Äderung der Arbeitsorganisation oder Tätigkeitsäbläufe Äderung des Standes der Technik Neue Arbeitsschutzvorschriften Neue Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
23 Dokumentieren Die Dokumentation sollte Die ermittelten Gefährdungen Deren Bewertung, Beurteilung des Risikos Notwendige Maßnahmen Verantwortlichkeiten, Termine und Ergebnisse zur Wirksamkeit der Maßnahmen beinhalten
24 Praxisbeispiele (Methoden) Hilfsmitteln Es wird geschätzt dass es in Deutschland ca verschiedene Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gibt. Diese können allgemeiner Natur sein oder sich auf bestimmte Branchen, Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Gefährdungsarten beziehen. Unfallversicherungsträger, Arbeitsschutzverwaltungen, die BAUA, Verbände und Unternehmenseigene
25 Praxisbeispiele (Methoden) Nach BetrSichV - Überprüfen von Maschinen
26 Praxisbeispiele (Methoden) der Leitmerkmalmethode (LMM) herausgegeben durch die BAUA für die Tätigkeiten Heben, Halten, Tragen Ziehen und Schieben Manuelle Arbeitsprozesse
27 Praxisbeispiele (Methoden) Gefahrstoffe Ersatzstoffprüfung (Substitutionsgebot) Schutzstufeneinteilung
28 Praxisbeispiele (Methoden) BioStoffV TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (TRBA 400)
29 Praxisbeispiele (Methoden)
30 Praxisbeispiele (Methoden) ArbSchG
31 Praxisbeispiele (Methoden)
32 Praxisbeispiele (Methoden)
33 Praxisbeispiele (Risikobewertung) Die Risikofaktoren ergeben sich aus der Wahrscheinlichkeit des Schadens und der Schwere der möglichen Folgen. Ermittlung der Maßzahl Risikomatrix nach Nohl* Mögliche Schadensschwere Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung Leichte Verletzungen oder Erkrankungen Mittelschwere Verletzungen oder Erkrankungen Schwere Verletzungen oder Erkrankungen Bleibende Schäden durch schwere Verletzungen, möglicher Tod Sehr gering Gering Mittel Hoch Maßzahl Risiko gering deutlich hoch Beschreibung Der Eintritt einer Verletzung oder Erkrankung ist nur wenig wahrscheinlich. Handlungsbedarf zur Risikominimierung ist nicht erforderlich. Der Eintritt einer Verletzung oder Erkrankung ist wahrscheinlich. Handlungsbedarf zur Risikoreduzierung ist erforderlich. Der Eintritt einer Verletzung oder Erkrankung ist sehr wahrscheinlich. Handlungsbedarf zur Risikoreduzierung ist dringend erforderlich. *Dipl. Ing. J. Nohl, Entwurf eines Verfahrens für die Durchführung von Sicherheitsanalysen; in: Moderne Unfallverhütung, Heft 32, Jahrgang 1988 Aus Gefährdungsbeurteilung in der Pflege TP-11GB der bgw
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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