Invest in Bavaria. Förderprogramme in Bayern. Invest in Bavaria FÖRDERUNG INFORMATION ANTRAG

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1 ANTRAG FÖRDERUNG Invest in Bavaria _ Mittelstandsförderung _ Regionalförderung _ förderungung von Umweltschutzvorhaben _ Innovations- und TechnologieFörderung _ Arbeitsmarktpolitische Hilfen _ Bürgschaften _ Beteiligungskapital _ Förderprogramme des Bundes INFORMATION Förderprogramme in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 0

2 Inhalt 01_Einleitung _Einleitung _Vorwort _Wichtige generelle Hinweise 02_Mittelstandsförderung _Startkredit und Investivkredit aus dem Mittelstandskreditprogramm (MKP) 03_Regionalförderung _Bayerische regionale Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) _Gemeinschaftsaufgabe»Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«(GA) 04_Förderung von Umweltschutzvorhaben _Bayerisches Umweltkreditprogramm (UKP) 05_Innovations- und Technologieförderung _Bayerisches Technologieförderungs- (BayTP) _Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) _ Mikrosystemtechnik Bayern _ Neue Werkstoffe _ Informations- und Kommunikationstechnik _Förderung durch die Bayerische Forschungsstiftung 06_Arbeitsmarktpolitische Hilfen _Ausbildungsplatzprogramm der LfA Förderbank Bayern _Eingliederungszuschüsse 07_Bürgschaften _Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern _Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH Vorwort Die vorliegende Broschüre soll Investoren in Bayern einen schnellen und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten bieten. Es stehen e aus Fördermitteln des Freistaats Bayerns, des Bundes und der EU zur Verfügung. Inhaltlich setzt die Förderpolitik der Bayerischen Staatsregierung folgende Schwerpunkte: _ Förderung des Mittelstandes durch eine ausgewogene Industriestruktur die Leistungsfähigkeit und Flexibilität der bayerischen Wirtschaft stärken _ Förderung der technologischen Entwicklung durch Vorsprung im Know-How im globalen Wettbewerb wettbewerbsfähig sein. Dies gilt in besonderem Maß auch für Umwelttechnologien. _ Förderung von strukturschwachen Regionen regionale Entwicklungsunterschiede gezielt abbauen. Für die verschiedenen Förderprogramme sind jeweils unterschiedliche Stellen zuständig. Die jeweils relevanten Ansprechpartner sind der vorliegenden Broschüre und den dort genannten Internet-Links zu entnehmen. Unterstützung bei Fragen rund um Ihr Investitionsvorhaben erhalten Sie gerne von Invest in Bavaria. Wir informieren Sie individuell zu Standorten und Fördermöglichkeiten und vermitteln persönliche Kontakte zu Fachbehörden, Kommunen, Kammern, Verbänden und Netzwerken. Kontaktieren Sie uns! Dr. Markus Wittmann Prinzregentenstraße München Tel.: Fax: info@invest-in-bavaria.de 17 08_Beteiligungskapital _Beteiligungen der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbh (BayBG) _Beteiligungen der Bayern Kapital GmbH 19 09_Förderprogramme des Bundes _e der KfW-Bankengruppe 0

3 02_Mittelstandsförderung Wichtige generelle Hinweise Vorhabensbeginn In allen Förderprogrammen ist eine Förderung grundsätzlich nur möglich, wenn der Förderantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird und der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt wurde. Kombinierbarkeit von en Die Förderprogramme können teilweise auch untereinander kombiniert, d.h. mehrere Förderprogramme können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Dies ist im Einzelfall abzuklären. Definition KMU Viele Förderprogramme gelten nur für so genannte KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Nach europäischem Beihilferecht gilt für KMU folgende Definition: Mittlere Unternehmen werden als Unternehmen definiert, die _ weniger als 250 Mitarbeiter und entweder _ einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder _ eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Kleine Unternehmen sind Betriebe, die _ weniger als 50 Mitarbeiter und entweder _ einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR oder _ eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. Für die Bestimmung der KMU-Eigenschaft sind ggf. die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Um die KMU-Eigenschaft nicht zu gefährden, müssen die Beteiligungen (Kapital oder Stimmanteile) generell unter 25% liegen (Partnerunternehmen); ebenso darf es auch keine Unternehmenskontrolle durch beherrschenden Einfluss geben (verbundene Unternehmen). Rechtsanspruch Im Einzelfall besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Vielmehr wird fallweise u.a. nach Verfügbarkeit der Finanzmittel von den zuständigen Stellen entschieden. Startkredit und Investivkredit aus dem Mittelstandskreditprogramm (MKP) _ Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen _ Angehörige freier Berufe in allen Regionen Bayerns Zinsgünstige Darlehen (evtl. Kombination mit anderen Förderdarlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten) _ Darlehenshöchstbetrag EUR _ Darlehensmindestbetrag EUR _ Finanzierungsanteil an den förderfähigen Kosten bis zu 40% _ Existenzgründer erhalten Sonderkonditionen _ Kann ein Darlehen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden, sind eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50%, bei Existenzgründung sogar in Höhe von 70%, oder die Beantragung einer Bürgschaft möglich. Haftungsfreistellung bedeutet, dass die LfA der Hausbank einen Teil des Ausfallrisikos abnimmt und somit die Voraussetzungen für eine Kreditvergabe verbessert. Antragstellung über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern Informationen bei: Kundencenter der LfA Förderbank Bayern Königinstrasse München Telefon: (zum Ortstarif) Telefax: info@lfa.de _ _

4 03_Regionalförderung e _ Bayerische regionale Förderungsprogramme (BRF) _»Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur«(GA) Regionaler Geltungsbereich _ BRF: Ganz Bayern mit Ausnahme der Verdichtungsräume gemäß dem Landesentwicklungs programm, d.h. GA-Gebiete und sonstige Regionalfördergebiete. Die Einschränkung der Förderungen in Verdichtungsräumen gilt nicht für Nürnberg und Augsburg _ GA: C- und D-Fördergebiet (siehe Fördergebietskarte) Bei der zuständigen Bezirksregierung Einschränkungen _ Die Unternehmen müssen einen überwiegend überregionalen Absatz haben (sog.»primäreffekt«). _ Mindestinvestitionsgrenze von grundsätzlich Euro, teilweise Absenkung auf Euro (z.b. 1. und 2. Landkreisreihe zur Tschechischen Republik und GA-Gebiete) siehe Förderprogramme _ Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Handels, des sonstigen gewerblichen Dienstleistungsgewerbes sowie Fremdenverkehrsunternehmen _ In BRF: Nur kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) _ In C- und D-Fördergebieten der GA: auch große Unternehmen Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe»Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«_ Eigenkapitalerhöhender Investitionszuschuss _ Zinszuschuss zu einem von der LfA Förderbank Bayern auszureichenden Darlehen _ Kombination von Investitions- und Zinszuschuss möglich 06 _ Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Zuwendungsbetrages sind die förderfähigen Investitionen. _ Die maximale Förderhöhe in den C-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe»Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«beträgt _ für große Unternehmen bis zu 15%, _ für mittlere Unternehmen bis zu 25% _ für kleine Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Investitionskosten. Bei den o.a. Fördersätzen sind je nach Standort Abweichungen möglich. _ In den D-Fördergebieten können _ große Unternehmen mit maximal 7,5% bzw. maximal Euro innerhalb von 3 Jahren _ kleine Unternehmen mit bis zu 15% _ mittlere Unternehmen mit bis zu 7,5% der förderfähigen Investitionen gefördert werden. _ In den sonstigen Regionalfördergebieten beträgt die maximale Zuwendungshöhe _ für kleine Unternehmen 15% _ für mittlere Unternehmen 7,5% der förderfähigen Investitionen. Mittlere Unternehmen werden in den sonstigen Regionalfördergebieten nur in Ausnahmefällen bei hoher arbeitsmarktpolitischer Bedeutung gefördert. Wo erfolgt die Beratung? Bei der zuständigen Bezirksregierung C-Fördergebiete Teilweise C-, teilweise D-Fördergebiete E-Fördergebiete D-Fördergebiete Teilweise C-, teilweise E-Fördergebiete Teilweise C-Fördergebiete (nur KMU-Zuschläge), teilweise D-Fördergebiete (Stadt Weiden) 07

5 04_Förderung von Umweltschutzvorhaben 05_Innovations- und Technologieförderung Bayerisches Umweltkreditprogramm (UKP) Bayerisches Technologieförderungs- (BayTP) Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Ziel der Förderung Gefördert werden folgende Umweltschutzinvestitionen: _ Abwasserreinigung _ Luftreinhaltung _ Lärm- und Erschütterungsschutz _ Abfallwirtschaft _ Energieeinsparung _ Nutzung erneuerbarer Energien _ Boden- und Grundwasserschutz _ Altlastenerkundung und -sanierung _ Darlehensfinanzierung _ Ggf. Haftungsfreistellung oder Bürgschaft _ Der Finanzierungsanteil des Darlehens auf dem Gebiet der Altlastenerkundung und -sanierung beträgt bis zu 80% des förderfähigen Vorhabens. Der Finanzierungsanteil des Darlehens auf den übrigen Gebieten beträgt bis zu 50% des förderfähigen Vorhabens. _ Die Darlehen dürfen i. d. R. nicht mehr als 1,1 Mio. EUR betragen. Kann ein Darlehen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden, so ist eine teilweise Haftungsfreistellung möglich. Dies bedeutet, dass die LfA der Hausbank einen Teil des Ausfallrisikos abnimmt und somit die Voraussetzungen für eine Kreditvergabe verbessert. Alternativ ist außerhalb des Bereichs Altlastenerkundung und -sanierung die Beantragung einer Bürgschaft möglich. Antragstellung über die Hausbank bei der LfA Förderbank Informationen bei: Kundencenter der LfA Förderbank Bayern Königinstrasse München Telefon: (zum Ortstarif) Telefax: info@lfa.de Was wird gefördert _ Entwicklungsvorhaben: die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Produktionsverfahren durch das antragstellende Unternehmen von der konzeptionellen Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen _ Anwendungsvorhaben: die Einführung neuer Technologien, die vom Unternehmen in wesentlichen Teilen nicht selbst entwickelt worden sind Förderung als Darlehen oder Zuschuss _ Maximale Förderung 35% bei Zuschuss oder 80% bei Darlehen. _ Kann ein Darlehen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden, ist bei Entwicklungsvorhaben eine 50%ige oder 70%ige Haftungsfreistellung und bei Anwendungsvorhaben die Beantragung einer Bürgschaft möglich. _ Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Innovationsberatungsstelle Südbayern Prinzregentenstrasse München _ Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken: Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) Innovationsberatungsstelle Nordbayern Tillystrasse Nürnberg Einschränkungen Von der Förderung ausgenommen sind Vorhaben mit Schwerpunkt im Bereich Software _ siehe Förderprogramme, Technologieförderung _ _ siehe Förderfibel 08 09

6 05_Innovations- und Technologieförderung 05_Innovations- und Technologieförderung Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) Technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht älter als drei Jahre sind und maximal fünf Mitarbeiter beschäftigen sowie der KMU-Definition entsprechen Was wird gefördert? Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen, die für das Unternehmen auf Grund der technischen Neuheit einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen erwarten lassen sowie die Erarbeitung eines technologischen Gründungskonzepts. Zuschuss _ Maximale Förderung 35% _ Mindestzuschusshöhe EUR. Die Erarbeitung eines technologischen Konzepts wird mit maximal EUR gefördert. _ Bei Softwareentwicklung beträgt die maximale Fördersumme EUR. _ Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Innovationsberatungsstelle Südbayern Prinzregentenstrasse München _ Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken: Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) Innovationsberatungsstelle Nordbayern Tillystrasse Nürnberg siehe Förderprogramme, Technologieförderung Mikrosystemtechnik Bayern Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen Ziel der Förderung Die Förderung soll Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Mikrosystemechnik ermöglichen und die Umsetzung der Mikrosystemtechnik in neue Produkte beschleunigen. Zuschuss Maximale Förderung 50% für das Gesamtvorhaben _ VDI/VDE-Innovation und Technik GmbH Steinplatz Berlin oder _ VDI/VDE-IT GmbH Pettenkoferstraße München Neue Werkstoffe Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen Was wird gefördert Es werden Forschungsvorhaben zur Lösung firmenübergreifender FuE-Aufgaben gefördert, die als Verbundvorhaben in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Zuschuss 10 11

7 05_Innovations- und Technologieförderung 05_Innovations- und Technologieförderung Maximale Förderung 50% für das Gesamtvorhaben Projektträger Jülich-PtJ Geschäftsbereich NMT Forschungszentrum Jülich GmbH Jülich FuE-»Informations- und Kommunikationstechnik«in Bayern Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen Ziel der Förderung Die Förderung soll Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik ermöglichen und deren Umsetzung in Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen. Zuschuss Maximale Förderung 50% für das Gesamtvorhaben _ VDI/VDE-IT GmbH Steinplatz Berlin oder _ VDI/VDE-IT GmbH Pettenkoferstraße München Förderung durch die Bayerische Forschungsstiftung _ Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Mitglieder oder Einrichtungen bayerischer Hochschulen _ Unternehmen, Angehörige freier Berufe mit Sitz bzw. Niederlassung in Bayern Ziel der Förderung Förderung universitärer und außeruniversitärer Forschungsvorhaben, die für die wissenschaftlich- technologische Entwicklung Bayerns oder für die bayerische Wirtschaft und für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Bedeutung sind. Schwerpunkte _ Life Sciences _ IuK-Technologien _ Mikrosystemtechnik _ Materialwissenschaft _ Energie- und Umwelttechnik _ Mechatronik _ Nanotechnologie _ Prozess- und Produktionstechnik Zuschüsse _ max. 50% bei industrieller Forschung _ max. 25% bei vorwettbewerblicher Entwicklung Bayerische Forschungsstiftung Prinzregentenstraße 7 D München Einschränkungen Antragsvoraussetzung: Verbundvorhaben Wirtschaft Wissenschaft

8 06_Arbeitsmarktpolitische Hilfen 06_Arbeitsmarktpolitische Hilfen Ausbildungsplatzprogramm der LfA Förderbank Bayern Eingliederungszuschüsse Wer wird gefördert? _ Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft _ Angehörige der freien Berufe in Bayern, die lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche im Sinne des Sozialgesetzbuches ( 242 SGB III) in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden. Ausgenommen sind Behinderte gemäß 19 SGB III. Was wird gefördert? _ Deckung des allgemeinen Betriebsmittelbedarfs _ Finanzierung von Investitionen, insbesondere soweit sie im Zusammenhang mit der Einrichtung von Ausbildungsplätzen stehen Wie viel wird gefördert? _ Bis zu Euro Darlehen für die Besetzung eines betrieblichen Ausbildungsplatzes mit einem benachteiligten Jugendlichen _ Die Darlehenssumme erhöht sich bei der Besetzung mehrerer betrieblicher Ausbildungsplätze mit benachteiligten Jugendlichen entsprechend. _ Der Kredit wird zu 100 % ausbezahlt. _ Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit von 3,5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bewilligung Wer und was wird gefördert? Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Wie viel wird gefördert? _ Dem Arbeitgeber können bis zu 50% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden. _ Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. Wo wird die Förderung beantragt? Antragstellung vor Abschluss des Arbeitsvertrags bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit Wo wird die Förderung beantragt? Antragstellung über die Hausbank bei der LfA Förderbank Informationen bei: Kundencenter der LfA Förderbank Bayern Königinstrasse München Telefon: (zum Ortstarif) Telefax: info@lfa.de Für die Bewilligung des Darlehens benötigt die LfA eine Bescheinigung des Arbeitsamtes (s. Download Antragsformulare auf LfA )

9 07_Bürgschaften 08_Beteiligungskapital Bürgschaften _ Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern _ Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH _ Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft _ Angehörige freier Berufe Ziel der Förderung Erleichterung der Aufnahme von Krediten für Betriebe, die nicht über genügend bankmäßige Sicherheiten verfügen Welche Art von Krediten wird verbürgt? Verbürgt werden Kredite, die insbesondere folgenden Vorhaben dienen: _ Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe und freiberuflicher Existenzen _ Innovations- und Kooperationsvorhaben _ in besonderen Fällen auch Deckung des Betriebsmittelbedarfs, vor allem in Verbindung mit Investitionen. Der Bürgschaftsbetrag beträgt max. 80% der Darlehenssumme. Eine Bürgschaft soll in der Regel den Betrag von 5 Mio. und eine Laufzeit von 15 Jahren nicht überschreiten. Bürgschaftsarten _ Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern (kleine Staatsbürgschaften) bis zu 5 Mio. Euro _ Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (Selbsthilfeeinrichtung für die Branchen Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau) bis zu 1 Mio. Euro Beteiligungsgeber Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbh (BayBG) Für welche Unternehmen kommen Beteiligungen in Frage? Mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung Formen der Beteiligung _ In der Regel stille Beteiligungen _ Grundsätzlich Minderheitsbeteiligungen _ Übernahme von Aktien, GmbH- oder KG-Anteilen In welchen Phasen der Unternehmensentwicklung sind Beteiligungen möglich? In allen Finanzierungsphasen Umfang der Beteiligung _ Von bis zu 5 Millionen Euro _ Konditionen stimmt die BayBG individuell ab _ Existenzgründer und Unternehmen in der Existenzfestigung können Startkapital in Form stiller Beteiligungen von Euro bis Euro zu besonders günstigen Konditionen erhalten (Startkapital-). _ Eigenkapital für den breiten Mittelstand: In einem gemeinsam Projekt zwischen KfW, BayBG u.a. werden Beteiligungen zwischen 1 Mio. Euro und 5 Mio. Euro übernommen _ Antragstellung bei der Hausbank _ Informationen bei: Kundencenter der LfA Förderbank Bayern Königinstrasse München Telefon: (zum Ortstarif) Telefax: info@lfa.de _ Bürgschaftsbank Bayern GmbH Max Joseph-Str München Telefon: _ _ _ siehe Starthilfen, Bürgschaften 16 17

10 08_Beteiligungskapital 09_Förderprogramme des Bundes Beteiligungsgeber Bayern Kapital GmbH Für welche Unternehmen kommen Beteiligungen in Frage? Für kleinere und mittlere Unternehmen mit Innovationsvorhaben in Bayern Ziel der Beteiligungen Finanzierung von Innovationen grundsätzlich in Kooperation mit einem weiteren Beteiligungs- geber (Lead-Investor) Formen der Beteiligung _ Offene und stille Beteiligungen _ Bayern Kapital bleibt in der Regel Minderheitsgesellschafter und beteiligt sich nicht am Management. In welchen Phasen der Unternehmensentwicklung sind Beteiligungen möglich? In frühen Phasen der Unternehmensentwicklung zur Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben, d. h. von der Konzeptions- über die F&E- bis hin zur Expansionspahase Umfang der Beteiligung _ Beteiligungshöhe richtet sich nach den einschlägigen Beteiligungsgrundsätzen des Fonds sowie der Mittelbereitstellung des Lead-Investors _ Maximale Beteiligungshöhe 2 Mio. Euro je Beteiligungsnehmer e der KfW-Bankengruppe Kreditfinanzierung _ Mikro-Darlehen (Kleinkredite bis für den Start in die Selbständigkeit) _ Startgeld (Kredite für Gründer, kleine Unternehmen und Freiberufler, deren Vorhaben nicht mehr als kostet) _ Unternehmerkapital Damit werden langfristige Nachrangdarlehen angeboten. Das heißt, es sind in der Regel keine Sicherheiten erforderlich. Im Einzelnen: _ ERP-Kapital für Gründung (für Existenzgründer und junge Unternehmen bis 2 Jahre nach Geschäftsaufnahme) _ ERP-Kapital für Wachstum (für Unternehmen, deren Geschäftsaufnahme mehr als 2 und höchstens 5 Jahre zurückliegt) _ ERP-Kapital für Arbeit und Investitionen (für etablierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind) _ Unternehmerkredit (der»universalkredit«für Investitionen und Betriebsmittel) _ Unternehmerkredit Ausland (Finanzierung für Investitionen im Ausland) _ ERP-Regionalförderprogramm (günstige ERP-Mittel für Investitionen in strukturschwachen Gebieten) _ ERP-Innovationsprogramm (eine zinsgünstige Kreditfinanzierung für innovative Unternehmen) _ KfW-Umweltprogramm (für Investitionen in den Umweltschutz unabhängig von der Größe des Unternehmens) _ ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm (für alle Investitionen zum Schutz der Umweltbereiche Boden, Wasser, Luft und für Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien) Beteiligungsfinanzierung _ ERP-Startfonds (für junge Technologieunternehmen) _ ERP-Beteiligungsprogramm (für etablierte Mittelständler) : _ _

11 Hinweise: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben von parteipolitischen Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Die Druckschrift wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit des Inhalts kann dessen ungeachtet nicht übernommen werden. Herausgeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Dr. Markus Wittmann Adresse Prinzregentenstraße München Telefon Telefax info@invest-in-bavaria.de Ein Gemeinschaftsprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie mit Bayern International Ausgabe April 2007 Verleger: Bayern International, Gestaltung: Renoarde Marketing und Design, Regensburg 020

Invest in Bavaria. Förderprogramme in Bayern FÖRDERUNG INFORMATION ANTRAG

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