Gewinnbringende Implementierung des Datenschutzes Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht
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- Teresa Wetzel
- vor 8 Jahren
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1 Gewinnbringende Implementierung des Datenschutzes Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht Update November 2008 Rechtsanwalt Stefan C. Schicker, LL.M
2 Inhalte 2 Scoring und Bonitätsprüfung BDSG I Weitere Änderungen BDSG II Listenprivileg ade! Einwilligung jetzt schärfer! Monopol kein Einwilligungszwang Datenschutzaudit, bloß wie? Höheres Bußgeld Neue Informationspflichten Ausblick.
3 Scoring und Bonitätsprüfung 3 28b: Scoring Neue Regelung: zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses darf ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten erhoben oder verwendet werden, wenn Daten statistisch-mathematisch nachweisbar für die Berechnung erheblich sind Nutzung von georeferenzierten Daten: Betroffener wurde zuvor unterrichtet und die Unterrichtung ist dokumentiert Anknüpfungspunkt für Auskunftsrechte nach 34.
4 Scoring und Bonitätsprüfung 4 28a: Übermittlung von Daten an Auskunfteien Negativdaten dürfen weitergegeben werden wenn: Forderung gerichtlich festgestellt Insolvenzverfahren eröffnet Keine Reaktion des Schuldners: Zwei Mahnungen erforderlich, schriftlich Mind. 4 Wochen zwischen 1. Mahnung und Übermittlung Rechtzeitige Information des Schuldners Forderung nicht bestritten Keine Definition von Auskunftei.
5 Scoring und Bonitätsprüfung 5 34: Auskunftsanspruch Auf Auskunft über Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten Kreditgeber (Abs. 2) Auskunftei (Abs. 4) offen zu legende Angaben: innerhalb der letzten sechs Monate erhobene oder erstmalig gespeicherte Scorewerte die zur Berechnung genutzten Datenarten einzelfallbezogen und in allgemeinverständlicher Form Berufung auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ist nicht (mehr) möglich.
6 Geplante Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz 6 Listenprivileg ade! Starke Begrenzung geplant Verarbeitung oder Nutzung von Adressdaten künftig nur noch für eigene Zwecke gestattet Weitergabe nur mit Einwilligung (Opt-In) Besonders drastische Veränderung für Direktmarketing und gewerblichen Adresshandel Auch Altbestände werden ab Mitte 2012 erfasst.
7 Geplante Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz 7 Neue Erfordernisse bei Einwilligung Bestehende Regelung bleibt Verschärfung für: Werbung Markt- und Meinungsforschung Dann: Gesondert von anderen Erklärungen Ausdrücklich abgegeben Payback -Urteil verschärft.
8 Geplante Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz 8 Koppelungsverbot Gilt nur bei Übermachtstellung Monopol Oligopol Abschluss eines Vertrags darf nicht von Einwilligung des Betroffenen abhängig gemacht werden Nur, wenn dieser keine anderweitige Möglichkeit hat, die gewünschte Leistung oder Ware zu erlangen Klärung einer lange bestehenden Unsicherheit Wohl geringe Auswirkung für Praxis.
9 Geplante Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz 9 Datenschutzaudit bloß wie? Ziel: freiwillige Verbesserung des Datenschutzes Vorgehen: Unternehmen (nicht-öffentlich) können DV-Anlagen überprüfen lassen Erhalten dann Zertifikat / Siegel Regelungen im Datenschutzauditgesetz Derzeit sehr umstritten Entwurf wird von allen Seiten angegriffen.
10 Geplante Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz 10 Höheres Bußgeld Bußgeld bei Verstoß gegen Datenschutz-Regelungen Erhöhung des Strafrahmens , ,00 EUR , ,00 EUR Aber: Überschreitung möglich Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils Änderung im Schutzbereich Früher: Erhebung, Verarbeitung Jetzt: auch Nutzung (keine Abwälzung auf Erhebenden mehr möglich).
11 Geplante Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz 11 Neue Informationspflichten Anwendung: Personenbezogene Daten wurden unrechtmäßig an Dritte weitergegeben Unverzügliche Information von Behörden; Betroffenen, oder Alternativ: Öffentlichkeit Bundesweite Tageszeitung Halbe Druckseite.
12 Ausblick 12 Handlungsbedarf Einwilligung überarbeiten: Allgemeine Geschäftsbedingungen Webseiten Überprüfung der Systeme Sichere Datenverarbeitung? Weitere Gesetzgebungsverfahren Tendenz Deutschland EU
13 Herzlichen Dank! 13 RA Stefan C. Schicker, LL.M., *1972, Solicitor for England and Wales,, Tätigkeitsgebiete IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz, Prozessführung, Veröffentlichungen u.a. in: Recht im Internet, 2008; Praxishandbuch Internetrecht, 2004; Vorstand und Leiter AK Legal im BDOA e.v.; Berater eines europäischen Staates für ein neues Signaturgesetzeswerk; Vortragstätigkeiten 2008 in Barcelona, Leeds, London, Berlin, Bonn; Mandantenbetreuung u.a. im Bereich internationaler Handel, TV-Formate, Internet-Plattformen, Markeninhaber. Arbeitskreis Legal im BDOA e.v. Kaiser-Wilhelm-Str Köln Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl Wittelsbacherplatz München
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