AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE"

Transkript

1 AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE WIENER PSYCHOANALYTISCHE AKADEMIE LEHRAUSSCHUSS DES DEPARTMENTS KLINIK UND PSYCHOSOZIALE PRAXISFELDER Stand: 1. Juli 2012

2 AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE WIENER PSYCHOANALYTISCHE AKADEMIE LEHRAUSSCHUSS DES DEPARTMENTS KLINIK UND PSYCHOSOZIALE PRAXISFELDER INHALTSVERZEICHNIS 1. Präambel Ziel der POP-Ausbildung Aufbau der POP-Ausbildung Lehrausschuss LehrtherapeutInnen und SupervisorInnen Aufnahme zur Ausbildung Aufbau der Ausbildung Verlauf der Ausbildung im Einzelnen Ausbildungsvertrag Das POP-Curriculum, eine dreiteilige Ausbildung Selbsterfahrung Supervision Theoretische Ausbildung in Modulen Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen Fallvorstellung Praktikum Supervidierte Psychotherapien Kontinuierliches Fallseminar Abschluss der Ausbildung /13

3 AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE WIENER PSYCHOANALYTISCHE AKADEMIE LEHRAUSSCHUSS DES DEPARTMENTS KLINIK UND PSYCHOSOZIALE PRAXISFELDER 1. PRÄAMBEL 1.1. Das Department Klinik und psychosoziale Praxisfelder der Wiener Psychoanalytischen Akademie (WPAk) bietet die Ausbildung in Psychoanalytisch orientierter Psychotherapie (POP) an Die Durchführung der Ausbildung wird durch die Ausbildungsordnung und die Geschäftsordnung des Lehrausschusses geregelt. 2. ZIEL DER POP AUSBILDUNG 2.1. Die Ausbildung zur/zum psychoanalytisch orientierten Psychotherapeuten/in wird entsprechend den Richtlinien des Psychotherapiegesetzes von der WPAk organisiert Die Ausbildung soll zur psychoanalytisch orientierten Einzeltherapie in unterschiedlichen institutionellen und ambulanten Behandlungssettings befähigen Das Ziel der psychotherapeutischen Ausbildung ist es, die/den zukünftige/n psychoanalytisch orientierten Psychotherapeuten/in die Wirksamkeit des psychoanalytischen Prozesses erleben zu lassen, ihr/ihm die psychoanalytische Theorie zu vermitteln und sie/ihn auf ihre/seine praktische Tätigkeit in der Anwendung der psychoanalytischen Theorie in der Psychotherapie vorzubereiten Die Ausbildung soll Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die es der/dem pa.o. Psychotherapeuten/in erlauben, eigenverantwortlich und selbständig zu arbeiten Die Ausbildung ist abgeschlossen, sobald die/der Auszubildende die Voraussetzungen erworben hat und damit berechtigt ist, Patienten/innen selbständig und eigenverantwortlich zu behandeln Der Abschluss der Ausbildung erfolgt entsprechend der jeweils geltenden Ausbildungsordnung und der bestehenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere des Österr. Psychotherapiegesetzes. 3/13

4 3. AUFBAU DER POP AUSBILDUNG 3.1. Die Ausbildung besteht aus: a. der Selbsterfahrung b. der theoretischen Ausbildung durch Teilnahme an den - vorgeschriebenen Modulen - wissenschaftlichen Veranstaltungen der WPAk c. einem Praktikum d. der Durchführung von zwei über jeweils ein Jahr supervidierten psychoanalytisch orientierten Psychotherapien, insgesamt jedoch drei Jahre Einzelsupervision. e. zwei Fallvorstellungen im Rahmen von Gruppensupervisionen f. einer theoretisch fundierten Falldarstellung Siehe Ausbildung im Einzelnen, 8.2. bis Die Bestätigung der einzelnen Ausbildungsschritte erfolgt in einem Studienbuch. 4. LEHRAUSSCHUSS 4.1. Die Leitung der Ausbildung erfolgt durch den Lehrausschuss. Dieser besteht aus mindestens 4 bis maximal 6 Psychoanalytiker/innen der WPV und des WAP und der Leitung des Lehrausschusses. Die Mehrheit der Mitglieder und die Leitung müssen Lehranalytiker/innen des WAP oder der WPV sein Die Bestellung zum Mitglied bzw. zur/zum Leiter/in des Lehrausschusses erfolgt in der Geschäftssitzung der WPAk für zwei Jahre Der Lehrausschuss ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer/eines Leiter/in/s des Ausschusses, sowie drei weiterer Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt, wenn nicht anders bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme der/des Leiters/in des Ausschusses entscheidet Dem Lehrausschuss obliegen insbesondere: a. die Annahme oder Ablehnung einer/s Kandidat/in/en zur Ausbildung; b. die Verweigerung der Fortsetzung der Ausbildung; c. die Genehmigung individueller, von den allgemeinen Kriterien abweichender Ausbildungsschritte. Insbesondere die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungsteile aus anderen psychoanalytischen Ausbildungen. d. Die Besetzung der Lehrbeauftragten für die Ausbildungslehrgänge. 4/13

5 4.5. Ein vom Lehrausschuss gemäß Punkt 4.4.b und 4.4.c gefasster Beschluss muss einstimmig erfolgen und der/dem Kandidatin/en schriftlich mitgeteilt werden Die Ablehnung zur Ausbildung muss der/dem Kandidaten/in von der Leitung des Lehrausschusses mitgeteilt werden Die Mitglieder des Lehrausschusses stehen den Kandidaten/innen in Fragen der grundsätzlichen Eignung zur angestrebten Ausbildung, des individuellen Ausbildungsweges etc. beratend zur Seite Der Lehrausschuss evaluiert laufend das Curriculum und bereitet ev. Änderungen vor, die in Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Dazu beruft die Leitung des Lehrausschusses mindestens eine dementsprechende Sitzung pro Jahr ein Prinzipielle Ausbildungsangelegenheiten werden in der Lehrbeauftragtenkonferenz besprochen und werden für den Lehrausschuss oder die Geschäftssitzung mit einer Empfehlung für die Abstimmung vorbereitet. Die Beschlussfassung erfolgt im Lehrausschuss bzw. in der Geschäftssitzung. 5. LEHRTHERAPEUTINNEN UND SUPERVISOR/INNEN 5.1. Lehrtherapeut/innen für pa. o. Psychotherapie der Departments Klinik und psychosoziale Praxisfelder können jene Mitglieder des WAP und der WPV werden, die ihre Ausbildung vor mindestens fünf Jahren abgeschlossen haben und die sich beim Lehrausschuss um diesen Status beworben haben Den Lehrtherapeut/innen obliegt im Besonderen: a. Die Durchführung von Lehrtherapien b. Die Abhaltung von Seminaren und anderen Lehrveranstaltungen c. Beratende Funktion bei der Erstellung des Fallvortrages der KandidatInnen (Tutorium) 5.3. SupervisorInnen können Lehranalytiker/innen der WPV und des WAP werden, die sich um diesen Status im Department Klinik und psychosoziale Praxisfelder bewerben, bzw. Mitglieder des WAP und der WPV sind, ihre Ausbildung vor mindestens fünf Jahren abgeschlossen haben, die Supervisionsseminare der WPAk (mindestens 30 Einheiten) absolviert und sich beim Lehrausschuss um den Status beworben haben Die Department Klinik und psychosoziale Praxisfelder führt eine alljährlich aktualisierte Liste der Personen, die als Lehrtherapeut/innen und Supervisorinnen/Supervisoren anerkannt sind. 5/13

6 6. AUFNAHME ZUR AUSBILDUNG 6.1. Die/der Bewerber/in erhält zunächst die Ausbildungsordnung sowie eine aktuelle Liste der Lehrtherapeut/innen und Supervisorinnen/Supervisoren Eine persönliche Vorstellung bei drei Mitgliedern des Lehrausschusses, die der/dem Ausbildungswerbenden in einem Gespräch mit der/dem Leiter/in des Lehrausschusses namhaft gemacht werden, soll dem Lehrausschuss die Beurteilung der persönlichen Eignung für die angestrebte Ausbildung ermöglichen und die Voraussetzung schaffen, die/den Bewerber/in in Hinblick auf ihren/seinen Ausbildungswunsch zu beraten Der Lehrausschuss stellt danach mit Beschluss (siehe Punkt 4) fest, ob ein/e Bewerber/in zur Ausbildung zugelassen wird oder nicht Bei positiver Erledigung des Ansuchens wählt sich die/der Kandidat/in nunmehr aus der Liste der Lehrtherapeut/innen eine/n von ihnen zur Durchführung der Lehrtherapie. Die/der Lehrtherapeut/in bzw. bestätigt der/dem Kandidaten/in zur Weitergabe an den/die Leiter/in des Lehrausschusses schriftlich den Beginn und allenfalls einen Abbruch der Selbsterfahrung (Lehrtherapie). Darüber hinaus unterliegt die /der Lehrtherapeut/in auch dem Lehrausschuss gegenüber der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht Es steht der/dem Kandidaten/in frei, sich mit einem Mitglied des Lehrausschusses zu beraten und/oder sich an den Lehrausschuss zu wenden, wenn schwerwiegende Differenzen zwischen der/dem Kandidaten/in und ihrem/seinem Lehrtherapeut/in den Fortgang oder den Abschluss der Lehrtherapie in Frage stellen. Bei Abbruch der Selbsterfahrung entscheidet der Lehrausschuss nach Anhörung der/des Kandidaten/in über die weitere Ausbildung und fasst darüber einen Beschluss. 7. AUFBAU DER AUSBILDUNG 7.1. Nach einem Jahr Selbsterfahrung (Lehrtherapie) kann die Teilnahme an den Seminaren erfolgen. Die Durchführung der supervidierten Psychotherapien kann erst nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Teiles (A.1.-A.11.) der Module der Grundlagen, der Supervision von 3 Erstgesprächen sowie dem Nachweis von praktischen Erfahrungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen begonnen werden Nimmt ein/e Kandidat/in für die Dauer von zwei Jahren ohne Angabe von berechtigten Gründen an keinerlei wissenschaftlichen Veranstaltungen der WPAk teil oder unterlässt die Zahlung der Ausbildungsgebühren trotz Mahnung über den gleichen Zeitraum, stellt dies einen Grund für den Ausschluss von der Ausbildung dar. 6/13

7 7.3. In besonderen Fällen, insbesondere wenn dies für das Erreichen der Ausbildungsziele für notwendig erachtet wird, ist der Lehrausschuss berechtigt, individuell über einzelne Ausbildungsschritte zu entscheiden. Ein solches Abgehen von der üblichen Vorgangsweise ist jedoch nur nach Beschluss möglich (siehe Punkt 4.4.d). Nötigenfalls kann der Lehrausschuss eine Erweiterung der Ausbildungsinhalte in einzelnen Fällen beschließen Kandidat/innen erhalten in Fragen der Ausbildung, insbesondere der Erstellung des Fallvortrages, zur Beratung eine/n Lehrtherapeuten/in nach Absprache als Tutor zur Seite gestellt Die Annahme zur Ausbildung durch das Department Klinik und psychosoziale Praxisfelder beinhaltet keine Verpflichtung des Departments, die Ausbildung zu irgendeinem Punkt weiter fortzusetzen. Insbesondere besteht auch keine Verpflichtung des Departments, die Ausbildung bis zu deren erfolgreichen Beendigung fortzusetzen. Der Lehrausschuss befindet in regelmäßigen Abständen über den Fortgang der Ausbildung der einzelnen Kandidat/innen. Treten im Verlauf der Ausbildung schwerwiegende Bedenken gegen die Eignung der/des Kandidatin/en für den Beruf eines psycho-analytisch orientierten Psychotherapeuten auf, muss ihr/ihm dies nach Beratung im Lehrausschuss umgehend mitgeteilt werden. Eine Weigerung der Fortsetzung der Ausbildung muss der/dem Kandidatin/en schriftlich nach einstimmigem Beschluss des Lehrausschusses mitgeteilt werden (siehe Punkt 4.4.) Der Ethikkodex des Psychotherapiebeirates ist für die Ausbildung und die Berufsausübung als Psychotherapeut/in verbindlich. 8. VERLAUF DER AUSBILDUNG IM EINZELNEN 8.1. AUSBILDUNGSVERTRAG Mit Beginn der Ausbildungsseminare unterschreiben die Kandidaten/innen einen Ausbildungsvertrag, mit dessen Inhalt sie sich schriftlich einverstanden erklären Die POP-Ausbildung umfasst vier Teile. Diese Ausbildung besteht aus: - Selbsterfahrung (mindestens 250 Stunden Psychoanalyse bzw. 2 stündige psychoanalytisch orientierter Psychotherapie), - insgesamt 200 Stunden Supervision (von 600 Patientensitzungen) und - theoretischen und klinischen Ausbildungsmodulen. - Praktikum entsprechend dem Psychotherapiegesetz 7/13

8 Die Supervision in den Gruppen und im Einzelsetting soll möglichst früh begonnen werden. Die Theorieausbildung soll mit persönlichem Erleben verbunden sein und deshalb didaktisch darauf ausgerichtet sein. Gleichzeitig sollen Klinik und Theorie - Module nebeneinander geführt werden. Die theoretische und klinische Ausbildung soll in 4 Jahren abgeschlossen werden können. Die theoretische Ausbildung besteht aus 22 Modulen (Themenblöcken). Die Lehrenden stellen die Themen in der Theorie vor und diese werden von den Lehrbeauftragten unterrichtet. Das so gewonnene Verständnis und die behandlungstechnischen Probleme werden an Fallbeispielen erörtert SELBSTERFAHRUNG Als Selbsterfahrung wird vorzugsweise eine Psychoanalyse oder eine psychoanalytisch orientierte Psychotherapie mit einer Frequenz von mindestens 2 Stunden pro Woche vorgeschrieben. Es sind insgesamt mindestens 250 Stunden nachzuweisen. Die Module können erst begonnen werden, wenn eine Selbsterfahrung von mindestens 12 Monaten absolviert worden ist SUPERVISION Es ist die Supervision von zwei 2-stündigen Fällen über jeweils ein Jahr gefordert, die im Einzelsetting supervidiert werden müssen. Weitere 1-2 stündige Psychotherapiefälle sind über ein Jahr zu supervidieren. Zusätzlich sind weitere Psychotherapiefälle in der Gruppe zu supervidieren, die 22 Stunden Gruppensupervision im Rahmen der Theorieausbildung ergänzend. Gefordert sind 120 Stunden Einzelsupervision und insgesamt 80 Stunden Gruppensupervision (bzw. 40 Stunden Gruppen- und 40 weitere Stunden Einzelsupervision) DIE THEORIEMODULE Die Theorie wird in 22 Modulen, die an Wochenenden stattfinden, unterrichtet. In den Modulen A1 A11 werden die theoretischen Grundlagen erarbeitet, an jeweils 2 AE pro Modul findet ein Seminar zur psychoanalytischen Basisliteratur (A2) statt. Die Module B1 B11 sind der Technik der psychoanalytisch orientierten Psychotherapie gewidmet, jeweils 2 AE pro Modul sind für Supervision in der Gruppe reserviert. Übersicht über den Inhalt der einzelnen Module: A1: Psychoanalytische Grundbegriffe und Spezifität von Psychoanalytisch orientierter Psychotherapie (POP): Überblick über die aktuelle Entwicklung der Psychoanalyse, besondere Charakteristika von POP, Setting, Anwendungsmöglichkeiten, Prinzipien der therapeutischen Technik 8/13

9 A2: Psychoanalytische Basisliteratur (jeweils 2 AE begleitend von A3 bis A11) Schwerpunkte: Das Unbewusste, Traum /Traumarbeit, Infantile Sexualität, Widerstand/Verdrängung/Symptombildung, Narzissmus, Angst, Übertragung/ Gegenübertragung/ Technik, Setting, Über-Ich /Strukturmodell, Objektbeziehungen A3/4: Erstinterview / Diagnostik: Aufgaben des Erstinterviews, strukturelles Interview (Kernberg), psychiatrische versus psychodynamische Diagnostik, Übertragung, Gegenübertragung und projektive Identifizierung im Erstinterview A5: Psychoanalytische Entwicklungspsychologie: Konzepte der Entwicklung des Fühlens und Denkens sowie der psychosexuellen Entwicklung A6: Allgemeine psychoanalytische Krankheitslehre: Entwicklung des Verständnisses der Grundlagen psychischer Störungen (Verführungstheorie, Trieb/Konflikt-Modell, Narzissmus, Mentalisierungstheorie), Abwehrmechanismen und psychische Struktur A7: Spezielle Krankheitslehre: Angst / Zwang / Hysterie: Definition, unterschiedliche pathogenetische Modelle und Probleme in der Behandlung von Angststörungen, Phobien, Zwangsneurosen und Konversionsneurosen auf verschiedenen Strukturniveaus A8: Persönlichkeitsstörungen: theoretische Grundlagen der verschiedenen psychischen Funktionsniveaus (neurotisches, Borderline- oder psychotisches Funktionsniveau), Darstellung der Psychodynamik der spezifischen Persönlichkeitsstörungen A9: Perversion, Trauma, PTBS: Diskussion des Traumabegriffes in der Psychoanalyse, akute und chronische Traumafolgestörung, unterschiedliche Theorien der Perversionen, perverse Übertragung und Schwierigkeiten in der Gegenübertragung A10: Psychosen und affektive Störungen: Schizophrene Psychosen: Spaltung in einen psychotischen und einen nicht psychotischen Persönlichkeitsanteil, Bezug zur äußeren und inneren Realität. Affektive Psychosen: Phänomenologie der Affekte und typische psychodynamische Konstellationen. Behandlungskonzepte im Rahmen von POP A11: Psychosomatik: Konzepte und Klinik: Grundlagen der Psychophysiologie und der Life- Event-Forschung, psychoanalytische Konzepte der Psychosomatik im Überblick. Beispiel aus der speziellen Psychosomatik: psychosomatische Beschwerden im weiblichen Lebenszyklus B 1/2/3: Technik der Psychoanalyse und psychoanalytisch orientierten Psychotherapie: Grundlagen der psychoanalytischen Technik: Bearbeitung pathogener unbewusster Konflikte und krankheitswertiger Störungen in einer therapeutischen Beziehung unter besonderer Berücksichtigung von Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand 9/13

10 B4: Kurztherapien und Fokaltherapie: Entwicklung psychoanalytischer Konzepte von Kurztherapie, Formulierung und Anwendung eines Fokus, Umgang mit der Zeitbegrenzung B5: Einführung in TFP (Übertragungsfokussierte Psychotherapie): theoretische Grundlagen dieser manualisierten, speziell für schwere Persönlichkeitsstörungen mit Identitätsdiffusion entwickelten Therapieform, Bedeutung und Gestaltung eines sicheren Settings und Einführung in die Technik B6a: Stationäre Psychotherapie: Stationäre Psychotherapie als Setting für Patienten mit schweren Störungen, das über die klassische Psychotherapeut Patient-Beziehung hinausgeht, Zusammenwirken der verschiedenen therapeutischen Abläufe bei der Arbeit im Team. B6b: Krisenintervention: der Begriff Krise in psychoanalytischer Sicht, Containing als Basis von Krisenintervention, Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene, Arbeit mit einem Fokus B7: Psychoanalytische Familien- und Paartherapie: Analyse der unbewussten Beziehungsmuster des Paares, Berücksichtigung der gegenseitigen projektiven Identifizierungen, lösungsorientierte Techniken B8: Psychotherapie für Kinder und Jugendliche: ausgehend von den psychoanalytischen Arbeiten der frühen Mutter-Kind-Beziehung, von Freud, Klein, Winnicott u.a. und den neueren Bindungskonzepten werden spezielle Behandlungsansätze für Säuglinge, Kinder und Jugendliche erarbeitet. B9a: Psychotherapie mit älteren Menschen: therapeutische Wahrnehmung, diagnostische Einschätzung und methodisch-interpretative Handhabung der besonderen Lebenssituation älterer Menschen und ihrer Belastungen auf körperlicher, sozialer und emotionaler Ebene, spezifische (Gegen)Übertragungskonstellationen, Settingfragen B9b: Psychotherapie mit Männern und Frauen mit Behinderung: Bedeutung von Behinderung als traumatisch wirksamer Faktor in der Entwicklung, therapeutische Arbeit mit den Betroffenen direkt oder über Interventionen im Lebensumfeld, Auswirkungen auf nahe Angehörige B10: Psychotherapie im interkulturellen Kontext: Komplementarität von psychischen und gesellschaftlich-kulturellen Strukturen, Berücksichtigung von Erfahrungen des Fremdseins, nicht vertrauter psychischer Funktionsweisen und Bindungsverhältnisse, sowie der kulturspezifischen Übertragungs- und Gegenübertragungsdynamik 10/13

11 B11: Psychotherapie und Pharmakotherapie / das österr. Psychotherapiegesetz / Ethik von POP / der Kassenantrag für POP: Einfluss und Stellenwert der medikamentösen Therapie im Rahmen der Psychotherapie / gesetzliche Grundlagen der Indikationsstellung und der Refundierung durch Krankenversicherungsträger / ethische Grundprinzipien psychoanalytischen Arbeitens und Diskussion von Grenzverletzungen RICHTLINIEN FÜR SEMINARE Bei den Modulen können bis zu 30 UE versäumt werden, diese können durch eine dem Inhalt entsprechende Ersatzleistung (z.b. Prüfungsgespräch) nachgeholt werden, darüber hinaus muss das Seminar wiederholt werden Das Praktikum des Fachspezifikums hat in einer vom Gesetz anerkannten Institution stattzufinden. Es dauert 480 Stunden und wird begleitende in mindestens 30 Stunden supervidiert. Die Anrechnungsbedingungen des Fachspezifikums sind ebenfalls vom Gesetz geregelt Regelmäßige Teilnahme an den WISSENSCHAFTLICHEN VERANSTALTUNGEN der WPAk wird erwartet FALLVORSTELLUNGEN Im Verlauf der Ausbildung sind 2 eigene Fallvorstellungen im Rahmen von Gruppensupervisionen verpflichtend, die von einem/einer Supervisor/in geleitet werden PRAKTIKUM bei einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens entsprechend dem Psychotherapiegesetz in Absprache mit der/dem Leiter/in des Lehrausschusses. Das Praktikum dient dem Erwerb von praktischer Erfahrung im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Die Praktikumssupervision im Ausmaß von mindestens 30 Stunden hat bei einem Mitglied der WPV bzw. des WAP zu erfolgen SUPERVIDIERTE PSYCHOTHERAPIEN Kriterien für die Übernahme von Supervisionsfällen: a. Absolvierung einer Mindeststundenanzahl des Fachspezifikumpraktikums individuell je nach bereits vorhandener Erfahrung im klinischen Umgang mit psychisch kranken Menschen. b. Absolvierung der Module A.1. bis A.11. in der theoretischen Ausbildung. c. Supervision von mindestens 3 Erstgesprächen. Diese werden bei Supervisor/innen von POP bearbeitet. Der/die Supervisor/in hat der/dem Leiter/in des Lehrausschusses die erfolgreiche Durchführung der Supervision sowie eventuell auftretende Probleme schriftlich bekannt zu geben. 11/13

12 Der Inhalt der Mitteilung wird dem/der Kandidaten/in zur Kenntnis gebracht, wobei ihr/ihm die Möglichkeit zu einer eigenen Stellungnahme gegeben wird. d. Die Evaluierung der Supervision erfolgt jährlich in Anwesenheit der/des Kandidaten/in im Ausbildungsausschuss. Zuvor erstellt der Supervisor eine kurze Mitteilung über den Fortgang der Supervision. Der Inhalt dieser Mitteilung wird der/dem Kandidaten/in zur Kenntnis gebracht, wobei ihr/ihm die Möglichkeit zu eigener Stellungnahme gegeben wird Durchführung der supervidierten psychoanalytisch orientierten Psychotherapien: Erfüllt die/der Kandidat/in die entsprechenden Voraussetzungen, erhält sie/er auf Ansuchen an den Lehrausschuss eine schriftliche Bestätigung, dass sie/er befähigt ist, unter Supervision Psychotherapien durchzuführen. Diese Bestätigung gilt für drei Jahre, es kann eine Verlängerung beantragt werden. Vor dem Beginn der supervidierten Psychotherapien muss sich die/der Kandidat/in aus der Reihe der Lehrtherapeut/innen eine/einen Supervisor/in suchen, mit der sie/er die Durchführung der supervidierten Psychotherapie bespricht. Die/der Supervisor/in hat der/dem Leiter/in des Lehrausschusses schriftlich den Beginn und die Beendigung der Supervision bekannt zu geben. Der/die Supervisand/in ist verpflichtet, den Patienten/innen mitzuteilen, dass es sich um eine Behandlung im Rahmen der Ausbildung handelt. Die Supervisionen werden bei mindestens zwei verschiedenen Supervisor/innen durchgeführt. Die/der eigene Lehrtherapeut/in scheidet als Supervisor/in aus. Es wird empfohlen, mit den Supervisionen bereits vor Abschluss der eigenen Lehrtherapie zu beginnen. Die Supervision soll über zwei zweistündige Psychotherapien über je ein Jahr stattfinden. Im dritten Jahr können 1-2 stündige Psychotherapien supervidiert werden. Die drei Jahre Supervision können auch überlappend stattfinden. Die Supervisionen haben im gesamten Zeitraum wöchentlich stattzufinden. Nach Absolvierung der dreimal jeweils über ein Jahr dauernden wöchentlichen Supervision haben die Kandidat/innen die Verpflichtung, bis zum Erlangen der selbständigen Berufsausbildung in Supervision zu bleiben, entweder in Einzelsupervision oder in einer kontinuierlichen Gruppensupervision KONTINUIERLICHES FALLSEMINAR Für fortgeschrittene Kandidaten/innen (ab Berechtigung zur Übernahme von supervidierten Psychotherapien) wird die Teilnahme an einem von einer/einem Lehranalytiker/in geleiteten Fallseminar über mindestens ein Jahr empfohlen. 12/13

13 8.8. ABSCHLUSS DER AUSBILDUNG Innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Seminare muss die/der Kandidat/in bei der/dem Leiter/in des Lehrausschusses um eine Begutachtung der Falldarstellung und einen Termin für die Präsentation ansuchen. Der Lehrausschuss überprüft die Erfüllung der bisherigen Ausbildungsschritte, insbesondere die Absolvierung des Praktikums, und organisiert nach der positiven Beurteilung der Arbeit einen Präsentationstermin. Sollte die Arbeit nicht akzeptiert werden, hat die/der Kandidat/in das Recht, noch einmal eine Falldarstellung vorzulegen. Sollte diese Frist von 10 Jahren nicht eingehalten werden können, liegt es im freien Ermessen des Lehrausschusses, den/die Kandidat/in zum Fallvortrag zuzulassen. In diesem Fall obliegt es der/dem Kandidatin/en, sich an die/den Leiter/in des Lehrausschusses zu wenden, um zu besprechen, ob und allenfalls unter welchen Bedingungen eine Beendigung ihrer/seiner Ausbildung möglich ist Theoretisch fundierte Falldarstellung: Anhand einer Falldarstellung (Vortrag von 45 Minuten) soll die/der Kandidat/in den Nachweis erbringen, dass sie/er psychoanalytische Konzepte auf die Problematik des dargestellten Falles anwenden kann und somit die Voraussetzungen erworben hat, Patienten/innen selbständig und eigenverantwortlich zu behandeln. Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet vor den Absolventen und Kandidaten der POP Ausbildung statt. Mit dem Fallvortrag hat der/die Kandidat/in seine/ihre Ausbildung abgeschlossen und kann sich in die Psychotherapeutenliste eintragen lassen. 13/13

AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE

AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE WIENER PSYCHOANALYTISCHE AKADEMIE LEHRAUSSCHUSS DES DEPARTMENTS KLINIK UND PSYCHOSOZIALE PRAXISFELDER Stand: 15. Juni 2015 AUSBILDUNGSORDNUNG

Mehr

Ausbildungsvertrag. abgeschlossen zwischen der Wiener Psychoanalytischen Akademie und Name: Adresse: im folgenden Text Kandidatin/Kandidat genannt.

Ausbildungsvertrag. abgeschlossen zwischen der Wiener Psychoanalytischen Akademie und Name: Adresse: im folgenden Text Kandidatin/Kandidat genannt. Ausbildungsvertrag abgeschlossen zwischen der Wiener Psychoanalytischen Akademie und Name: Adresse: im folgenden Text Kandidatin/Kandidat genannt. I. Vertragsgrundlagen a. Gegenstand dieses Vertrags ist

Mehr

I. PRÄAMBEL. 1.3. Die Durchführung der Ausbildung wird durch die Ausbildungsordnung und die Geschäftsordnung des Lehrinstitutes

I. PRÄAMBEL. 1.3. Die Durchführung der Ausbildung wird durch die Ausbildungsordnung und die Geschäftsordnung des Lehrinstitutes AUSBILDUNGSORDNUNG DES LEHRINSTITUTES DER WIENER PSYCHOANALYTISCHEN VEREINIGUNG Gültig ab 18. 3. 2015 Ergänzungen wurden in der Generalversammlung am 24. 11. 2015 beschlossen I. PRÄAMBEL 1.1. Die Wiener

Mehr

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf e.v. Institut der DPV / DGPT Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (Stand Oktober 2009) Anschrift: Riehler Straße 23, 50668 Köln Tel.-Nr.

Mehr

AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE

AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE WIENER PSYCHOANALYTISCHE AKADEMIE LEHRAUSSCHUSS DES DEPARTMENTS KLINIK UND PSYCHOSOZIALE PRAXISFELDER Stand: 9. Jänner 2017 AUSBILDUNGSORDNUNG

Mehr

AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE

AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE AUSBILDUNGSORDNUNG PSYCHOANALYTISCH ORIENTIERTE PSYCHOTHERAPIE WIENER PSYCHOANALYTISCHE AKADEMIE LEHRAUSSCHUSS DES DEPARTMENTS KLINIK UND PSYCHOSOZIALE PRAXISFELDER Stand: 9. November 2018 AUSBILDUNGSORDNUNG

Mehr

I N S T I T U T F Ü R P S Y C H O A N A L Y S E U N D P S Y C H O T H E R A P I E G I E S S E N e. V.

I N S T I T U T F Ü R P S Y C H O A N A L Y S E U N D P S Y C H O T H E R A P I E G I E S S E N e. V. I N S T I T U T F Ü R P S Y C H O A N A L Y S E U N D P S Y C H O T H E R A P I E G I E S S E N e. V. Ausbildungsordnung für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nach dem PTG Inhaltsverzeichnis

Mehr

Curriculum für die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" für Psychologische Psychotherapeuten

Curriculum für die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie der Johannes Gutenberg Universität Mainz an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz (anerkannt

Mehr

AUSBILDUNGS- und PRÜFUNGSORDNUNG

AUSBILDUNGS- und PRÜFUNGSORDNUNG Psychoanalytisches Seminar Freiburg e.v. Institut der DPV (Zweig der DPV) e.v. Als Ausbildungsinstitut anerkannt von der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV), Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse,

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Curriculum für die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung der Psychoanalyse" für Psychologische Psychotherapeuten

Curriculum für die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung der Psychoanalyse für Psychologische Psychotherapeuten Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie der Johannes Gutenberg Universität Mainz an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz (anerkannt

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

Erwachsenen- Psychotherapie

Erwachsenen- Psychotherapie Arbeitsgemeinschaft für VerhaltensModifikation ggmbh Psychotherapeutische Ambulanz Bamberg Erwachsenen- Psychotherapie Verhaltenstherapie alle gesetzlichen Kassen Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

J O H N - R I T T M E I S T E R - I N S T I T U T

J O H N - R I T T M E I S T E R - I N S T I T U T J O H N - R I T T M E I S T E R - I N S T I T U T für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatik Schleswig-Holstein e.v. Weiterbildungsgang IIa 2. Fachkunde September 2015 Weiterbildung für approbierte

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

R i c h t l i n i e. zur Ausbildung zum/r und Weiterbildung für Kursleiter/in nach 7 Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung

R i c h t l i n i e. zur Ausbildung zum/r und Weiterbildung für Kursleiter/in nach 7 Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung R i c h t l i n i e zur Ausbildung zum/r und Weiterbildung für Kursleiter/in nach 7 Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie auf Grundlage

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Curriculum Für die Ausbildung zum/zur Psychodrama- PsychotherapeutIn

Curriculum Für die Ausbildung zum/zur Psychodrama- PsychotherapeutIn PD Curriculum Für die Ausbildung zum/zur Psychodrama- PsychotherapeutIn Curriculum 2008 für das psychotherapeutische Fachspezifikum Psychodrama Erste Fassung: 1992, zweite, überarbeitete Fassung: 1998,

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Stand 10/2014 Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in

Mehr

Weiterbildungsordnung

Weiterbildungsordnung Stand: 22. 04. 2015 Weiterbildungsordnung für die ärztliche Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse und für den Erwerb der Fachkunde Analytische Psychotherapie durch bereits approbierte

Mehr

PSYCHOANALYTISCHES INSTITUT HEIDELBERG-KARLSRUHE DER DEUTSCHEN PSYCHOANALYTISCHEN VEREINIGUNG

PSYCHOANALYTISCHES INSTITUT HEIDELBERG-KARLSRUHE DER DEUTSCHEN PSYCHOANALYTISCHEN VEREINIGUNG PSYCHOANALYTISCHES INSTITUT HEIDELBERG-KARLSRUHE DER DEUTSCHEN PSYCHOANALYTISCHEN VEREINIGUNG e.v. Vangerowstr. 23, 69115 Heidelberg Email: DPV.Hd-Ka@t-online.de Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologen/-innen

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert bis zur staatlichen Prüfung mindestens fünf Jahre.

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert bis zur staatlichen Prüfung mindestens fünf Jahre. Ausbildungsordnung des SITP Präambel Die Ausbildung bietet die im Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 (PsychThG) geforderten notwendigen Bausteine zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Approbation

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch

Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch Master of Arts in Sprachen und Literaturen Vertiefungsprogramm (60 Kreditpunkte) Englische

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Psychologie und Psychotherapie der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Department

Mehr

Einreichung zur Zulassung zum Kolloquium in Hypnosepsychotherapie (HY) Nach dem Ausbildungscurriculum für die fachspezifische Ausbildung

Einreichung zur Zulassung zum Kolloquium in Hypnosepsychotherapie (HY) Nach dem Ausbildungscurriculum für die fachspezifische Ausbildung Einreichformular Seite 1 Name:... Akad. Titel:...Geb.-Datum:... Geburtsort:...Staatsbürgerschaft:... Adresse:...... Tel.:... E-Mail:... Studium/Berufsausbildung... und Datum des Abschlusses:... Zulassungsbescheid

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

2014/ Nr. 62 vom 5. August 2014

2014/ Nr. 62 vom 5. August 2014 2014/ Nr. 62 vom 5. August 2014 240. Druckfehlerberichtigung: Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges Psychotherapie (Master of Science) (Fakultät für Gesundheit

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Weiterbildung in Personzentrierter Beratung nach den Richtlinien der GWG

Weiterbildung in Personzentrierter Beratung nach den Richtlinien der GWG Marion Satzger-Simon Diplom-Psychologin Ausbilderin für Personzentrierte Beratung und Personzentrierte Psychotherapie der GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie) Weiterbildung

Mehr

entsprechend den Standards einer Weiterbildung Beratung/Counseling der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB)

entsprechend den Standards einer Weiterbildung Beratung/Counseling der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) DEUTSCHE GESELLSCHAFT FUR INDIVIDUALPSYCHOLOGIE E.V. Bundesgeschättsstelle: Marktstraße 12, 99867 Gotha Stand: November 2012 Studiengang und Prüfungsanforderungen zur Weiterbildung Individualpsychologische

Mehr

Konzept Hausaufgabenbegleitung

Konzept Hausaufgabenbegleitung Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.

Mehr

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Leitlinie-Qualitätszirkel

Leitlinie-Qualitätszirkel Leitlinie-Qualitätszirkel 2 23 Leitlinie-Qualitätszirkel INHALTSVERZEICHNIS Präambel 3 1 Qualitätszirkel 3 1.1 Definition 3 1.2 Arten 3 1.3 Größe und Struktur 3 1.4 Themen, Dauer und Häufigkeit 4 1.5 Dokumentation

Mehr

1. Allgemeine Voraussetzungen für Anrechnungen nach 12 PthG

1. Allgemeine Voraussetzungen für Anrechnungen nach 12 PthG Beschluss des Psychotherapie-Beirats (Vollsitzung 14.6.2005) Auf Grundlage der Vorarbeiten der Beirats-Arbeitsgruppe Psychotherapie-Studium und Ausbildung an Universitäten und Privat -Universitäten Gutachten

Mehr

Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie

Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie 1. Ziel Es werden die Weiterbildung in Notfallsonographie (NFS) mit Zertifikat geregelt sowie die Struktur und Organisation für

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Heilpraktiker für Psychotherapie

Heilpraktiker für Psychotherapie Rachel Röck Heilpraktiker für Psychotherapie Original Prüfungsfragen Katalog Original Prüfungsfragen der letzten Amtsarzt Prüfungen zu den Themen Psychiatrie und Psychotherapie. Copyright: 2014 Rachel

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

Ausbildungsordnung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft

Ausbildungsordnung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft Ausbildungsordnung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft Richtlinien für die Ausbildung zum Psychoanalytiker der DPG (Neufassung 2003) Zweispaltige Textpassagen geben in der rechten Spalte ergänzende

Mehr

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden. SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

IV D 3 f. betreffend. Ausbildungsbeiträge. (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994)

IV D 3 f. betreffend. Ausbildungsbeiträge. (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994) Reglement betreffend Ausbildungsbeiträge (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994) 1. Allgemeines 1 Grundsatz Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt verfügt über einen Stipendienfonds

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Aus-/Weiterbildungsrichtlinien. Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.v.

Aus-/Weiterbildungsrichtlinien. Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.v. Aus-/Weiterbildungsrichtlinien Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.v. 1 1. Aus-/Weiterbildungsrichtlinien Diese Richtlinien legen die Grundanforderungen

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz

Mehr

Informationsblatt I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009

Informationsblatt I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009 Informationsblatt I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung der Berufsberechtigung

Mehr

2.3 Die Ausbildung ist in der Regel kontinuierlich und berufsbegleitend.

2.3 Die Ausbildung ist in der Regel kontinuierlich und berufsbegleitend. Ausbildungsordnung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft Von der MV der DPG im Juni 2011 verabschiedete Endfassung. Hervorgehobene Textpassagen geben ergänzende oder abweichende Richtlinien für

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

Psychotherapieausbildung:

Psychotherapieausbildung: Psychotherapieausbildung: kostet viel und man verdient nichts??!! Infoveranstaltung Prof. Dr. Winfried Rief Fragen über Fragen In welchem Bereich will ich mal arbeiten? Wie intensiv und was soll von der

Mehr

Theorie/Methodik der systemischen Beratung (mind. 200 UE):

Theorie/Methodik der systemischen Beratung (mind. 200 UE): Weiterbildung "Systemische Beratung" (Curriculum I) Theorie/Methodik der systemischen Beratung (mind. 200 UE): In diesem Abschnitt geht es um die Vermittlung von theoretischen Grundlagen der systemischen

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Aus-/Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Institutsausbildung des Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.v.

Aus-/Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Institutsausbildung des Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.v. Aus-/Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Institutsausbildung des Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.v. Das IPNR bietet eine Institutsausbildung nach den Richtlinien der DPG für Ärzte

Mehr

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 05.11.2011

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 05.11.2011 Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 05.11.2011 Qualifikation der Weiterbildungsermächtigten, der Supervisorinnen/Supervisoren und Gutachterinnen/Gutachter sowie der Weiterbildungsstätten

Mehr

Vertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie.

Vertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie. Institut für ESSENTIELLE PSYCHOTHERAPIE Leitung: Wolfgang Erhardt Eichkuhle 22, 53773 Hennef Fon: 02242/9175738 Fax: 02242/915285 info@essentielle-psychoherapie.de www.essentielle-psychotherapie.de Vertrag

Mehr

Evaluationsinstrumente

Evaluationsinstrumente Evaluationsinstrumente Stand: 02.04.2014 IV-2 www.phil.fau.de Einleitung Das Büro für Qualitätsmanagement an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie bietet zur Unterstützung der Monitoring-Prozesse

Mehr

Patienteninformationsbroschüre Valproat

Patienteninformationsbroschüre Valproat Patienteninformationsbroschüre Valproat Informationen für Patientinnen Die Informationen in dieser Broschüre sind für Frauen bestimmt, denen Valproat verschrieben wird und die schwanger werden können (Frauen

Mehr

Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum

Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum Richtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit auf Grundlage von Gutachten des Psychotherapiebeirates, zuletzt vom 11.12.2012 Abteilung

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Der Kurs: HypnosystemCoaching

Der Kurs: HypnosystemCoaching Der Kurs: HypnosystemCoaching Systemische Strategien und Selbstorganisatorische Hypnose in einmaliger Synthese eine berufsbegleitende Intensiv-Weiterbildung für Coaches, Berater, Personalentwickler und

Mehr

Systemische Supervision, Coaching und Organisationsberatung

Systemische Supervision, Coaching und Organisationsberatung Blatt 1 Zertifikatsbedingungen Das Weiterbildungsprogramm entspricht in Inhalt und Form den Standards der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF e.v.) und ist von der

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

Aufnahmereglement Mitgliedschaften SGfB

Aufnahmereglement Mitgliedschaften SGfB Aufnahmereglement Mitgliedschaften SGfB I. Grundsätzliches Art. 1 Mitgliedschaften Mitglieder können werden: 1. Kollektivmitglieder (Verbände, Vereinigungen und Institutionen) 2. Aktivmitglieder (praktizierende

Mehr

Ausbildung zum/r zertifizierten Mediator/in

Ausbildung zum/r zertifizierten Mediator/in Ausbildung zum/r zertifizierten Mediator/in Ziele der Mediationsausbildung Ziel der Ausbildung ist eine umfassende und fundierte Methodenausbildung, die zu qualifizierter Vermittlung befähigt. Diese Fähigkeit

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Allgemeine Informationen Berufsbegleitende Weiterbildung für Psychologen für Straffälligenarbeit

Mehr

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V.

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V. Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V. Curriculare Weiterbildung für den Erwerb der ärztlichen Zusatzbezeichnung Psychotherapie nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Stand der letzten Bearbeitung: 10-11-2014 Version 4.1 Anamnese- und Befunddaten Angina pectoris Bitte

Mehr

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung

Mehr

AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN

AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN ZVR-Zahl 981 547 217 Beschluss der Generalversammlung vom 15.10.2011 Ziel der Ausbildung nach

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Betreuungsdienst - Stand 26.05.2003 - Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Betreuungsdienst 2 1.2. Lehrkraft für die Grundausbildung Betreuungsdienst 3-5

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v.

BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v. BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v. Ausbildung zur Tanzleiterin/zum Tanzleiter für Tanzen im Sitzen des BVST e.v. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gültig ab 01. Januar 2016 Ausbildungsordnung Ausbildungsziel

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag ( Beratung/Coaching/Psychotherapie) zwischen Vorname: Name: geb. am: wohnhaft in Straße, Nr.: PLZ / Ort: Telefon privat: Telefon mobil: E-Mail-Adresse: (im folgenden Klient genannt)

Mehr

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010) Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen

Mehr

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 26. Juni 2006 (MBl. NRW. 2006 S.431), zuletzt geändert am 10.02.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 164) 1) Präambel Unbeschadet der rechtlichen

Mehr

Systemisches Arbeiten

Systemisches Arbeiten Blatt 1 Zertifikatsbedingungen Das Weiterbildungsprogramm ", wird vom Institut seit 17 Jahren regelmäßig bundesweit durchgeführt. Es entspricht in Inhalt und Form den Standards der Deutschen Gesellschaft

Mehr