Psychische Belastungen vs. Beanspruchung

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1 Psychische Belastungen vs. Beanspruchung Die Bedeutung und der Einfluss von Arbeit auf die Gesundheit wurden in verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen. Einerseits bietet sie zwar die Möglichkeit zur Selbstentfaltung sowie zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Andererseits birgt die Arbeitswelt durch körperliche und mentale Belastungen jedoch gewisse Gesundheitsrisiken. Aufgrund der Entwicklungen der Arbeitswelt in den letzten Jahren haben gerade mentale Stressbelastungen deutlich zugenommen. Die Motivation, Produktivität und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter ist stark von deren Gesundheit und Wohlbefinden abhängig. Zu den großen Veränderungen der Arbeitswelt der letzten Jahre zählt die Globalisierung. Sie verlangt den Unternehmen durch die beschleunigten Marktveränderungen und verschärften Konkurrenzverhältnissen vor allem ein hohes Maß an Schnelligkeit und Flexibilität ab (vgl. Lenhardt & Rosenbrock, 2009, S. 297). Diese Flexibilität und Schnelligkeit wird auch von den Mitarbeitern gefordert und hat vor allem eine hohe psychische Belastung durch erhöhten Zeitdruck, ständig wechselnde Arbeitsanforderungen und einer Arbeitsverdichtung zur Folge. Insgesamt ist eine Schwerpunktverlagerung der Belastungen am Arbeitsplatz festzustellen. Nahmen früher vorrangig physikalische Faktoren, wie Lärm, Hitze und Staub einen Großteil der Aufmerksamkeit gesundheitsförderlicher Bestrebungen ein, so stellen heute vor allem psychische Stressbelastungen ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Ein Grund für diese Belastungsverschiebung ist auch die Deregulierung und Entstandardisierung von Beschäftigungs- und Leistungsbedingungen (vgl. Lenhardt & Rosenbrock, 2009, S. 297). Die damit einhergehenden flexiblen Arbeitsformen, z.b. Gruppenund Projektarbeit oder nachfrageorientierte Arbeitszeiten (z. B. ständige Erreichbarkeit) führen zu hohen Anforderungen an die Selbstregulierungsfähigkeit der Beschäftigten und zu einer wachsenden Unsicherheit aufgrund der verringerten Strukturierung der Arbeit. Die meisten erwachsenen Menschen verbringen täglich mehr Zeit mit der Arbeit als mit der Familie. Die Arbeit hat dementsprechend einen starken Einfluss auf Werte, Einstellungen, Verhalten, Kompetenzen aber auch auf Krankheit und Gesundheit des einzelnen Beschäftigten. Die Auswirkungen und der Einfluss der Arbeitswelt auf die Psyche des Menschen ist allein vor diesem Hintergrund ein höchst relevantes Thema. Psychische Belastung: Definition und rechtliche Einordnung Wird von mentaler, psychischer, psychomentaler, psychoemotionaler, psychosozialer oder geistiger Belastung gesprochen, ist im Allgemeinen Stress das übergreifende Stichwort. Psychische Belastung ist demnach ein Synonym für Stress. Um eine nationale und internationale als Verständigungsgrundlage zu schaffen, wurde die Norm DIN EN ISO Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung eingeführt. 1

2 Definition nach der DIN EN ISO (1a): Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Die nachfolgenden Auszüge aus den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Arbeitsschutzgesetz (), der Maschinenrichtlinie (MRL) bzw. 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz, der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) sowie dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geben einen Überblick über die bereits vorhandene rechtliche Verankerung des Themas psychischer Belastungen. Tabelle 1: rechtliche Einordnung "psychischer Belastung" (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2010) Gesetz/ Definition/ Verordnung WHO 2 4 Auszüge Gesundheit als ein Zustand des vollkommenen körperlichen, sozialen und geistigen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheiten und Gebrechen (Definition: 1946) Zu veranlassen sind: Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. Bemerkungen Auf diesem Verständnis von Gesundheit baut u. a. die Richtlinie des über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheits-schutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit auf. Mit dem Arbeitsschutzgesetz vom wurde der aus dem EG-Recht resultierende umfassende Arbeitsschutzansatz auf der Basis des Gesundheitsverständnisses der WHO in deutsches Recht umgesetzt. Ein solches ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis, mit dem Ziel der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, bezieht in jedem Fall psychische Belastung in die Gesamtbetrachtung ein. 2

3 Gesetz/ Definition/ Verordnung 5, 1 5, 3 3, 1 3, 2 Auszüge Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und -zeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet... die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen... für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen... Bemerkungen Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine Gefährdung nicht nur durch die klassischen Unfall- und Gesundheitsfaktoren ergeben kann, sondern auch durch die in Absatz 3 angeführten Faktoren. Zumindest mittelbar haben all diese Faktoren einen Einfluss auf die psychische Belastungssituation am Arbeitsplatz. Der gesamte betriebliche Prozess ist somit auf eine andauernde und dynamische Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgerichtet. Das Arbeitsschutzgesetz fordert mit seinem systematischen, auf Nachhaltigkeit angelegten Ansatz eine geeignete betriebliche Organisationsstruktur aufzubauen. Hierdurch sollen die vom Arbeitgeber formulierten Ziele zum Arbeitsschutz einschließlich des Aspektes Psychische Fehlbelastung wirksam in die Tat umgesetzt werden. 3

4 Gesetz/ Definition/ Verordnung MRL Anhang I, d BildscharbV 3 BildscharbV Anhang Auszüge bei bestimmungsgemäßer Verwendung müssen Belästigung, Ermüdung und psychische Belastung (Stress) des Bedienungspersonals unter Berücksichtigung der ergonomischen Prinzipien auf das mögliche Mindestmaß reduziert werden Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insb. hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen. Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden. Bemerkungen Nach der Maschinenrichtlinie sollte vorbeugend nicht nur durch den betrieblichen Arbeitsschutz, sondern bereits bei der sicherheitstechnischen und ergonomischen Gestaltung einer Maschine oder eines Gerätes psychische Fehlbelastung vermieden werden. Psychische Belastung ist eines der Kriterien für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach der Bildschirmarbeitsverordnung. Die Kriterien der Software-Ergonomie (Gebrauchstauglichkeit von Software) nach DIN EN ISO 9241 sind zu berücksichtigen: 1. Aufgabenangemessenheit 2. Selbstbeschreibungsfähigkeit 3. Steuerbarkeit 4. Erwartungskonformität 5. Fehlertoleranz 6. Individualisierbarkeit 7. Lernförderlichkeit. 4

5 Gesetz/ Definition/ Verordnung BetrVG 89, 1 Auszüge Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Bemerkungen Arbeitsschutz ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein wesentliches Betätigungsfeld des Betriebsrates. 90,1 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung 1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, 2. von technischen Anlagen, 3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder 4. der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Bereits bei der Planung vorgesehener Maßnahmen ist der Betriebsrat einzubeziehen. 90,2 Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen. 91 Werden die Arbeitnehmer durch Änderung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Der Betriebsrat kann bei Änderung der Arbeitsbedingungen angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich entstehender Belastung verlangen, wenn sie nicht den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. 5

6 Psychische Beanspruchung Definition nach der DIN EN ISO : Psychische Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien. Die psychische Beanspruchung wird durch verschiedenste Faktoren wie Merkmale, Eigenschaften, Verhaltensweisen, Fokussierungen etc. beeinflusst Dabei spielen psychische Voraussetzungen wie Fähigkeiten und Vertrauen in diese, Erfahrungen, Kenntnisse, Anspruchsniveau, Motivation, Einstellungen, Bewältigungsstrategien eine wichtige Rolle. Weitere Faktoren, die die gefühlte Beanspruchung beeinflussen können, sind Gesundheitszustand, körperliche Konstitution, Alter, Geschlecht, Ernährungsverhalten, aktuelle Verfassung, soziale Schicht etc.. Demzufolge ist jeder Mensch mit seinen psychischen, körperlichen, genetischen und sozialen Voraussetzungen unterschiedlich. Diese individuellen Voraussetzungen sind die Ursache dafür, dass jeder anders empfindet und reagiert. Gleiche Belastungen können also Individuen unterschiedlich beanspruchen. Das Lesen von Zeitschriften kann zum Beispiel anstrengend oder entspannend sein. Dabei ist das Lesen als reine Informationsaufnahme eine neutrale Belastung, die unterschiedliche Reaktionen, bzw. Emotionen auslösen kann. Das Belastungs- und Beanspruchungskonzept Das oben aufgeführte Beispiel macht den Unterschied zwischen der Belastung und der Beanspruchung deutlich. Rohmert und Rutenfranz (1975) haben daraus das Belastungs- Beanspruchungs-Konzept entwickelt, das die strategische Basis für die gesamte arbeitsmedizinische Forschung ist. Vor dem Hintergrund des Konzepts lassen sich gesundheitsgefährdende Belastungen formulieren. Zudem können gesundheitsfördernde Maßnahmen, die Belastungen reduzieren, abgeleitet werden. Belastung: Unter dem Begriff Belastung werden alle von außen auf den Menschen einwirkenden Einflussfaktoren subsumiert, welche in der Lage sind, eine Reaktion des Organismus auszulösen. Bei einer Schichtarbeit muss beispielweise zeitverschoben zur Tagesperiodik wesentlicher Körperfunktionen gearbeitet werden (=Störung dieser Körperfunktionen). 6

7 Beanspruchung: Unter Beanspruchung ist jede durch einen äußeren Einflussfaktor hervorgerufene Reaktion zu verstehen. Diese kann den gesamten Körper, ein Organsystem, ein einzelnes Körperorgan oder eine isolierte Funktion eines Organs betreffen. Die Beanspruchung des Menschen muss dennoch als Ganzkörperreaktion und stets als Folge der Belastungen aus allen Lebensbereichen gesehen werden. Intervenierende Faktoren: Individuelle Eigenschaften wie Alter, Persönlichkeit, Rhythmustyp, physiologische Anpassungsfähigkeit, soziale und häusliche Umstände, Einstellung zur Schichtarbeit oder arbeitsbezogene Faktoren (Tätigkeitsbereich, Ausmaß an körperlicher und geistiger Belastung, Länge der Arbeitszeit, Typ des Schichtsystems, Umgebungsbedingungen) beeinflussen, wie stark ein Mensch von den Belastungsfaktoren tatsächlich beansprucht wird. Bei dem Beispiel Schichtarbeit kann es also sein, dass sich eine Person X besser an die Schichtarbeit anpassen kann als die Person Y. Dementsprechend ist die Person Y stärker beansprucht, obwohl die Belastung (Schichtarbeit) dieselbe ist. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Inhalte und Wirkungsweise des Belastungs- Beanspruchungs-Konzepts. einwirkende Belastung Beanspruchung mögliche Folgen - Art und Schwierigkeitsgrad der Arbeitsaufgabe - Arbeitsumweltbedingungen - speziellen Vollzugsbedingungen (z. B. technische Hilfsmittel, Zeitvorgaben) - sozialen Beziehungen (im Arbeitskontext) intervenierende Faktoren - persönliche - arbeitsbezogene - umweltbezogene - familiäre - subjektive Beschwerden - Einschränkungen der Leistungsfähigkeit - Beeinträchtigung der Gesundheit Abbildung 1: Belastungs- Beanspruchungs-Konzept (vgl. Rohmert und Rutenfranz, 1975) 7

8 Autor: Ernest Schüle, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Quellen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA (2010). Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben: Erkennen Gestalten. 5. Auflage, Juli Bönen/Westfalen: Druck Verlag Kettler GmbH. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2007). Arbeitsbedingungen in Deutschland Belastungen, Anforderungen und Gesundheit. Beermann, Dr. B.; Brenscheidt, F.; Siefer, A. Zugang unter: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2010). Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute. 1. Auflage, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH. Zugang unter: Gefaehrdungsbeurteilung-1.pdf? blob=publicationfile&v=2 Lenhardt, U., & Rosenbrock, R. (2009). Prävention und Gesundheitsförderung in Betrieben und Behörden. In K. Hurrelmann, T. Klotz, & J. Haisch, Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung (S ). Bern: Verlag Hans Huber. Rohmert, W.; Rutenfranz, J. (1975). Arbeitswissenschaftliche Beurteilung der Belastung und Beanspruchung an unterschiedlichen indistruellen Arbeitsplätzen. Bonn: Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Referat Öffentlichkeitsarbeit. 8

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