Anhang 6: Fachspezifische Bestimmungen für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik Entwurf 12.07
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- Alwin Diefenbach
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1 Anhang 6: Fachspezifische Bestimmungen für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik Studienstruktur Es sind die im Folgenden aufgeführten Module mit den zugeordneten Veranstaltungen zu studieren, für die nach erfolgreichem Abschluss die angegebenen Leistungspunkte (LP) vergeben werden. Die inhaltliche Ausgestaltung entspricht der Mudulbeschreibung im kombinatorischen Bachelor of Arts Elektrotechnik Das zugehörende Veranstaltungsprogramm ist dem jeweils gültigen fachspezifischen Veranstaltungsverzeichnis zu entnehmen. Modulnr. Modulbezeichnung LP LA-A1 Grlagen der Elektrotechnik A 14 P LA-A2 Grlagen der Elektrotechnik B 8 P LA-A3 Mathematik A 8 P LA-A4 Grlagen der Informatik 9 P LA-A5 Werkstoffe Grschaltungen 7 P LA-A6 Signale Systeme 7 P LA-A7 Mess- Regelungstechnik 7 P LA-A8 Projekt-Praktikum 4 P LA-A9a Fachdidaktik der Elektrotechnik (Grlagen, Methoden) 5 P LA-A9b Fachdidaktik der Elektrotechnik (unter Berücksichtigung der Vertiefungsrichtung) 5 P LA-A10 Fachdidaktisches Praktikum 3 P LA-B1 Regelungstechnik 6 PS LA-B2 Elektronische Bauelemente 6 PS LA-B3 Energiesysteme 6 PS LA-B4 Kommunikationstechnik 6 PS LA-C1 Mathematik B 8 WPS LA-C2 Softwaretechnik 6 WPS LA-C3 Schaltungstechnik 6 WPS LA-C4 Antriebstechnik 6 WPS LA-C5 Kommunikationssysteme 6 WPS LA-C6 Integrierte Schaltungen 6 WPS LA-C7 Energieversorgungstechnik 6 WPS LA-C8 Sensor- Aktortechnik 6 WPS (P = Pflichtmodule, PS = Pflichtmodule in Schwerpunktfächern, WPS = Wahlpflichtmodule) Die inhaltliche Ausgestaltung die Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu den Modulen sind dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Die Zeitpunkte,
2 zu denen die Module bzw. Teile der Module belegt werden, können im Rahmen der Festsetzungen für das Gr- Hauptstudium individuell gewählt werden. Bei der Wahl der Reihenfolge sind die den Modulbeschreibungen zu entnehmenden Voraussetzungen zur Belegung des Moduls zu beachten, die im Sinne eines aufbauenden Studiums den jeweils notwendigen Kenntnisstand angeben. Ebenso ist bei der Auswahl Kombination der Wahlfächer vorzugehen, damit eine sinnvolle Vertiefung erreicht wird. 2. Studienorganisation Insgesamt sind in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik inklusive des fachdidaktischen Praktikums 95 bis 97 zu erbringen, wenn als zweites Fach nicht Mathematik studiert wird, bzw. 99 Leistungspunkte (LP) zu erbringen, wenn als zweites Fach Mathematik studiert wird. Das Studium umfasst bei der Kombination mit Mathematik als zweitem Fach 8 Pflichtmodule, 4 Wahlmodule ein Praxismodul, andernfalls 9 Pflichtmodule, 3 Wahlmodule ein Praxismodul. Ein Modul ist abgeschlossen, wenn die jeweiligen Leistungspunkte nachgewiesen sind. Die Leistungen werden in den Modulen durch Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen erworben. Als Formen der Leistungserbringung kommen in Betracht: mündliche Prüfungen von Minuten Dauer schriftliche Prüfungen von höchsten zwei Sten Dauer mehrere Teilprüfungen in schriftlicher oder mündlicher Form mündlicher Vortrag (Referat) schriftliche Hausarbeit. Präsentation Weitere Einzelheiten zum Erwerb der Leistungspunkte sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen oder gibt der Dozent zu Beginn der Veranstaltung bekannt. 3. Grstudium In Übereinstimmung mit der Zwischenprüfungsordnung setzt sich das Grstudium zusammen: bei Kombination mit Mathematik als zweitem Fach aus den Modulen LA-A1, LA-A4, LA-A8 zwei Modulen aus den Modulen LA-A5, LA-A6, LA-A7 bei Kombination mit einem anderen zweiten Fach aus den Modulen LA-A1, LA-A3, LA-A4,LA-A8
3 einem Modul aus den Modulen LA-A5, LA-A6, LA-A7 Alle weiteren Angelegenheiten des Grstudiums der Zwischenprüfung sind in den allgemeinen die fachspezifischen Bestimmungen der ZPO geregelt. 4. Hauptstudium Im Hauptstudium sind weitere generelle Pflichtmodule, Pflichtmodule in Vertiefungsrichtungen Wahlpflichtmodule nachzuweisen. Die generellen Pflichtmodule bestehen aus den Modulen LA-A2, LA-A9, LA-A10 bei Kombination mit Mathematik als zweitem Fach dem Modul der Module LA-A5, LA-A6, LA-A7, das im Grstudium nicht gewählt wurde, bei Kombination mit einem anderen zweiten Fach den zwei Modulen der Module LA-A5, LA-A6, LA-A7, die im Grstudium nicht gewählt wurden. Die Pflichtmodule in den Vertiefungsrichtungen in Verbindung mit den Wahlpflichtmodulen bieten die Wahl von Schwerpunktbildungen in den Bereichen Regelungs- / Automatisierungstechnik, Elektronik, Energietechnik Nachrichtentechnik. Zur sinnvollen Vernetzung der Schwerpunkte sind Wahlmöglichkeiten gegeben, die in gewissem Rahmen entweder mehr auf eine fachliche Breite oder mehr auf eine fachliche Tiefe abzielen. Diese Wahlmöglichkeiten werden im Folgenden Optionen genannt. Sie differieren in Anhängigkeit vom zweiten Fach. In Kombination mit Mathematik als zweitem Fach bestehen folgende Optionen: Option 1 zwei Module aus den Modulen LA-B1, LA-B2, LA-B3, LA-B4 drei Veranstaltungen aus maximal zwei Modulen der Module LA-C2 bis LA-C8 Option 2 drei Module aus den Modulen LA-B1, LA-B2, LA-B3, LA-B4 zwei Veranstaltungen aus einem Modul der Module LA-C2 bis LA-C8
4 Wenn das zweite Fach ein anderes als Mathematik ist, bestehen folgende Optionen: Option 1 zwei Module aus den Modulen LA-B1, LA-B2, LA-B3, LA-B4 Modul LA-C1 Option 2 zwei Module aus den Modulen LA-B1, LA-B2, LA-B3, LA-B4 eine Veranstaltungen aus einem Modul der Module LA-C2 bis LA-C8 Option 3 drei Module aus den Modulen LA-B1, LA-B2, LA-B3, LA-B4 Die Gliederung Zusammenstellung der Liste der Wahlpflichtmodule sind der des Bachelor-Studiums Electrical Engineering identisch. Die Wahlmöglichkeiten die zugeordneten Leistungspunkte (LP) sind in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt. Weitere Einzelheiten sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen. Identische Veranstaltungen, die in verschiedenen Modulen gelistet sind, können nur einmal belegt werden. 5. Fachdidaktisches Studium Fachdidaktisches Praktikum Die fachdidaktischen Studien umfassen das fachdidaktische Modul LA 9 (a+b) (10 LP) das daran angebene Fachdidaktische Praktikum (3 LP). Im der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik ist das Fachdidaktische Praktikum entweder als Blockpraktikum, Tagespraktikum, oder Unterrichtsprojekt organisiert. Die Ausrichtung des Praktikums soll sich inhaltlich an den gewählten Vertiefungsrichtungen orientieren. Der Nachweis des absolvierten Fachdidaktischen Praktikums wird von dem / der für das Modul LA-A9b Verantwortlichen ausgestellt. 6. Erste Staatsprüfung Die Erste Staatsprüfung in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik besteht, falls die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik als Erstfach gewählt wird,
5 aus einer fachwissenschaftlichen Prüfung (vierstündige Klausur) zu Themen aus einer der gewählten Vertiefungsrichtungen (Module LA-B1 bis LA-B4), aus einer fachwissenschaftlichen mündlichen Prüfung zu Themen aus einer weiteren der gewählten Vertiefungsrichtungen (Module LA-B1 bis LA-B4), einer fachdidaktischen Prüfung (vierstündige Klausur). falls die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik als Zweitfach gewählt wird. aus einer fachwissenschaftlichen Prüfung (vierstündige Klausur) zu Themen aus einer der gewählten Vertiefungsrichtungen (Module LA-B1 bis LA-B4), aus einer fachwissenschaftlichen mündlichen Prüfung zu Themen aus einer weiteren der gewählten Vertiefungsrichtungen (Module LA-B1 bis LA-B4). Die fachwissenschaftlichen Prüfungen in den gewählten Vertiefungsrichtungen gelten als Abschlussprüfung der entsprechenden Module. Wird die Hausarbeit als Teil der Ersten Staatprüfung in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik geschrieben, so ist die Aufgabe thematisch klar umrissen aus einer der gewählten Vertiefungsrichtungen zu stellen. Bei der Anmeldung der fachwissenschaftlichen Prüfungen ggf. der Hausarbeit sind neben einem abgeschlossenen Grstudium nachzuweisen: bzw. der Abschluss des Moduls LA-A2 bei Kombination mit Mathematik als zweitem Fach der Abschluss des Moduls aus den Modulen LA-A5, LA-A6, LA-A7, das im Hauptstudium gewählt wurde, bei Kombination mit einem anderen zweiten Fach der Abschluss der zwei Module aus den Modulen LA-A5, LA-A6, LA-A7, die im Hauptstudium gewählt wurden. Bei der Anmeldung zur fachdidaktischen Prüfung müssen das Fachdidaktische Praktikum (Modul LA-A10) sowie der Abschluss des Moduls Fachdidaktik der Elektrotechnik (LA-A9, a+b) nachgewiesen werden. Alle bis dahin noch gemäß Absch. 4 ausstehenden Leistungspunkte müssen spätestens bei der Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Kolloquium erbracht sein.
6 Studienorganisation in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik Modulbezeichnung o. ZF Math. LP m. ZF Math. Grstudium Grlagen der Elektrotechnik A Mathematik A 8 Grzüge der Informatik 9 9 Werkstoffe Grschaltungen Signale Systeme Mess- Schaltungstechnik 1 x 7 2 x 7 Projekt-Praktikum 4 4 Hauptstudium Grlagen der Elektrotechnik B 8 8 Werkstoffe Grschaltungen Signale Systeme Mess- Schaltungstechnik 2 x 7 1 x 7 Fachdidaktik der ET (Grlagen, Methoden) 5 5 Fachdidaktik der ET fachdidaktisches Praktikum unter Berücksichtigung einer Vertiefungsrichtung Wahlbereich Regelungstechnik Elektronische Bauelemente Energiesysteme Kommunikationstechnik Mathematik B Softwaretechnik Schaltungstechnik Antriebstechnik Kommunikationssysteme Integrierte Schaltungen Energieversorgungstechnik Sensor- Aktortechnik Opt.1/2 2 x 6 Opt.3 3 x 6 Opt.1 8 Opt.2/3 - Opt.1/3 - Opt.2 1 x 6 Opt.1 2 x 6 Opt.2 3 x 6 Opt.1 3 x 6 Opt.2 2 x 6 Gesamt
7 7. Erweiterungsprüfung Eine Erweiterungsprüfung in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik kann abgelegt werden, wenn die Anforderungen aus 29 der LPO vom erfüllt sind. Bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung ist der Abschluss der Module des Grstudiums, sowie von 8 LP aus dem Studium der Fachdidaktik (Hauptstudium) nachzuweisen. Vor Beginn der vorbereitenden Studien ist gemeinsam mit einem in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik lehrenden Mitglied des Landesprüfungsamtes ein individueller Studienplan zu erstellen, der bei der Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zusammen mit den Modulbescheinigungen bzw. Modulteilbescheinigungen vorzulegen ist. 8. Übergangsbestimmungen Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten nach In-Kraft-Treten für alle Studierenden. Ausgenommen sind diejenigen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens das Grstudium abgeschlossen haben. Für sie gelten die bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gültigen Bestimmungen für das Hauptstudium.
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