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1 GR TOP 12 TIEFBAUAMT DRUCKSACHE NR. 247/2014 Lfd-Nr.: 42/Kö-st - öffentlich - Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: - Die Drucksache liegt bereits vor - Technischer Ausschuss am zur Vorberatung Ortschaftsrat Engstlatt am zur Anhörung Gemeinderat am zur Beschlussfassung Tagesordnungspunkt: Erneuerung der Eisenbahnüberführung bei Bahnkilometer 38,175 der Bahnstrecke Tübingen Sigmaringen über den Feldweg ins Riedtal im Stadtteil Engstlatt Zustimmung zum Vorhaben der DB Netz AG Anlagen: Übersichtsplan Luftbild, verschiedene Planverkleinerungen Beschlussantrag 1. Die Stadt Balingen stimmt der Erneuerung der Eisenbahnbrücke mit den bestehenden Lichtmaßen zu. 2. Aufgrund der Vorberatung im Technischen Ausschuss wird die Stadt Balingen eine Zustimmung mit Auflagen erteilen. Die Auflagen beziehen sich auf die optische Zustandsfeststellung und Sanierung / Erneuerung des bahneigenen Entwässerungskanals, die Durchführung einer Beweissicherung durch die DB Netz AG vor Baubeginn und die förmliche Abnahme von Schadensbeseitigungen und wiederhergestellten Anlagen. Besondere Hinweise: Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am dem Beschlussantrag der Verwaltung im Rahmen der Vorberatung einstimmig zugestimmt

2 Sachverhalt 1. Vorbemerkung Die Eisenbahnüberführung in Kilometer 38,175 der Bahnstrecke Tübingen Sigmaringen über den Feldweg Flurstück Nr. 2648/1 Gemarkung Engstlatt ins Riedtal befindet sich nach Untersuchungen der DB Netz AG in äußerst schlechtem Zustand. Die Bahn plant deshalb eine Kompletterneuerung der Brücke in den Jahren 2016 und Die Baumaßnahme tangiert neben dem öffentlichen Feldweg ins Riedtal auch die Gemeindestraßen Riedgasse und die Dahlienstraße. Vorübergehend werden auch Flächen privater Grundstücke in Anspruch genommen. 2. Grundsätzliches Die Eisenbahnbrücke liegt in der Bau- und Unterhaltungslast der DB AG. An der Kreuzung ist die Stadt Balingen durch die öffentlichen Wege beteiligt. Sofern die Gemeinde Änderungswünsche an den Brückenabmessungen oder Nebenanlagen hat, muss sie sich mindestens in Höhe der Mehrkosten beteiligen. Derzeit beträgt die lichte Weite der Brücke 7,00 m, die lichte Höhe 3,30 m. Da sich östlich der Bahnlinie am Feldweg ins Riedtal keine Entwicklungsflächen befinden, die unter dieser Brücke hindurch erschlossen werden müssten, sprechen wir uns für die Erneuerung der Bahnbrücke mit den bisherigen Lichtmaßen aus. Das heißt, dass die Bahnbrücke nur im bisherigen Umfang unterquert werden kann. Wenn die Gemeinde keine Änderungswünsche hat, liegt eine einseitige Veranlassung durch die Bahn vor, so dass diese alle anfallenden Kosten tragen muss. 3. Details zur Bauausführung Die neue Brücke wird als Rahmenbauwerk in Stahlbetonbauweise in einer Herstellbaugrube östlich der Bahnlinie bebaut. Diese Grube liegt in dem Feldweg ins Riedtal. Nach Fertigstellung des Rahmenbauwerks wird die alte Brücke abgebrochen und das neue Bauwerk eingeschoben. Die Bauzeit geht von Juli 2016 bis April 2017, wobei die Straßenwiederherstellung witterungsbedingt erst im März/April 2017 erfolgen kann. Durch die konstruktionsbedingte Änderung des Überbaus muss die Fahrbahn unter der Brücke ca. 20 cm abgesenkt werden. Dies erfordert Angleichungen der angrenzenden Fahrbahnäste, deren Umfang im Lageplanauszug zum Straßenbau dargestellt ist. Eine weitere Fahrbahnabsenkung zur Erzielung einer größeren lichten Höhe wäre nur mit hohem technischem Aufwand und auch nur begrenzt möglich. 4. Verkehrsbeschränkungen Der Feldweg ins Riedtal ist von der Ortslage her während der gesamten Bauzeit von Juli 2016 bis April 2017 nicht durchgängig befahrbar. Das Ried kann von der Landwirtschaft während der Bauzeit nur über die Sonnenbergstraße und das angrenzende Feldwegenetz erreicht werden

3 Die Bahn muss ihrerseits dafür Sorge tragen, dass der östlich des Bahndamms verlaufende Feldweg Flurstück 2309, der der Erschließung der vorderen Dehnhalde dient, jederzeit angefahren werden kann. 5. Forderungen der Stadt Balingen 5.1 Oberflächenwasserableitung Beim Bahnbau in den 1870er Jahren wurde der natürliche Oberflächenwasserabfluss gestört. Die Bahn hat seinerzeit den Durchlass für den Riedgraben unter dem Bahndamm und eine Entwässerungsleitung von der Eisenbahnunterführung bis zum Riedbach gebaut. Diese Leitung mit Nenndurchmesser 400 mm gehört nach unseren Unterlagen der DB Netz AG (früher Eisenbahnfiskus) und verläuft grundbuchrechtlich abgesichert weitgehend über private Grundstücke. Nach Aussage von betroffenen Grundstückeigentümern sei die Leitung schadhaft, es dringe Wasser aus, so dass Gebäude und Gartenland vernässen. Die DB Netz AG wird aufgefordert, diese Anlage auf ihren Zustand zu untersuchen und erforderlichen Falls zu sanieren. 5.2 Nutzung des Feldwegenetzes für Umleitungsverkehr Infolge der Baustelle müssen Umwege über das Feldwegenetz gefahren werden. Diese Feldwege sind für schwere Lasten nicht geeignet. Die DB Netz AG muss mit der Stadt Balingen eine Vereinbarung über die Beseitigung von dadurch entstehenden Schäden abschließen. Vorab ist eine gemeinsame Zustandsfeststellung auf Veranlassung der Bahn durchzuführen. 5.3 Elektrifizierung Wir weisen die DB Netz AG darauf hin, dass die Zollernbahn in naher Zukunft elektrifiziert werden soll. In den Unterlagen ist kein Hinweis auf die Elektrifizierung enthalten. Diese muss bei der Ausstattung der Brücke aber berücksichtigt werden. 6. Anlagen Dritter Nach den uns vorliegenden Unterlagen befinden sich technische Anlagen der Stadtwerke Balingen und eines Telekomunikationsunternehmens im Baubereich. Die Bahn muss sich mit den Leitungsträgern ins Benehmen setzen. Die grundsätzliche Zustimmung der Stadt Balingen zu dem Vorhaben greift nicht der notwendigen Abstimmung der DB Netz AG mit betroffenen Grundstückseigentümern vor, deren Grundstücke vorübergehend in Anspruch genommen werden müssen. E. Köhler - 3 -

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