FRAGEBOGEN BETRIEBSRAT

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1 FRAGEBOGEN BETRIEBSRAT Wenn im Folgenden der Begriff Betriebsrat verwendet wird, erfolgt dies zur leichteren Lesbarkeit, Personalvertretungen sind selbstverständlich auch angesprochen. Dieser Fragebogen untersucht den Umgang mit personenbezogenen Daten und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen des Datenschutzes und des Arbeitsrechts im Betrieb. Beantworten Sie bitte die folgenden Fragen. 1) Wie beurteilen Sie die folgenden Aussagen? stimme zu eher zu eher nicht zu Mein Arbeitgeber legt Wert darauf, die Arbeit der Beschäftigten durch Informationssysteme zu kontrollieren. Wer nichts zu verbergen hat, muss sich in unserem Betrieb keine Sorgen machen. Mein Arbeitgeber geht sorgsam mit Beschäftigtendaten um. Es werden in unserem Betrieb nur diejenigen Beschäftigtendaten erhoben, die unbedingt notwendig sind. Meinem Arbeitgeber sind Betriebsvereinbarungen zu Informationssystemen wichtig. In den letzten zwei Jahren hat es immer wieder Fälle gegeben, in denen Beschäftigte überwacht wurden. Die Beschäftigten machen sich Sorgen, wie ihre Daten verwendet werden. Betriebsvereinbarungen zu Informationssystemen sind ein gutes Mittel, Beschäftigte vor Überwachung und Kontrolle zu schützen. Aufgrund der Vielzahl der eingesetzten Informationssysteme ist eine Regelung für den Betriebsrat fast unmöglich. Datenschutz spielt in der täglichen Arbeit des Betriebrates eigentlich keine große Rolle. nicht zu 2) Wie oft ist Datenschutz ein Thema in Betriebsratssitzungen? mindestens 1 mal im Quartal alle 1 bis 2 Jahre einmal nie 3) Waren in den letzten zwei Jahren der Datenschutz und die Verwendung von Beschäftigtendaten in verschiedenen Informationssystemen Thema in Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat? FORBA,

2 4) Wie informiert der Arbeitgeber die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten im Sinne des Datenschutzes? Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigten darüber, welche Daten von ihnen gespeichert sind Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigten darüber, dass fehlerhafte Daten gelöscht bzw. geändert werden können Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigten darüber, wo sie ihre Daten einsehen können Der Arbeitgeber verpflichtet die Beschäftigten zur Einhaltung des Datengeheimnisses in Bezug auf Geschäftsdaten Der Arbeitgeber verpflichtet die Beschäftigten zur Einhaltung des Datengeheimnisses in Bezug auf MitarbeiterInnendaten Der Arbeitgeber stellt Informationen zum Datenschutz ins Intranet bzw. hängt sie aus Der Arbeitgeber händigt Informationen zum Datenschutz den Beschäftigten in schriftlicher Form aus Der Arbeitgeber hat den Datenschutz in Betriebsordnungen oder IT-Richtlinien geregelt ja nein weiß nicht 5) Geben Sie bitte an, welche der folgenden Systeme in ihrem Betrieb im Einsatz sind und welche in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind bzw. deren Regelung geplant ist System im Einsatz Betriebsvereinbarung ja geplant nein weiß vorhanden geplant nicht Personalverrechnungs- / HR-System SAP Telefonsystem, Handy Internet, Zeiterfassungssystem Zutrittskontrollsystem Videoüberwachungssystem Call Center System Betriebsdatenerfassungssystem Produktionsplanung- und -steuerung FORBA,

3 6) In den letzten Jahren gab es viele neue Entwicklungen im Bereich der Informationstechnik. Welche der folgenden Anwendungen bzw. Systeme sind in Ihrem Betrieb im Einsatz bzw. geplant und welche in einer Betriebsvereinbarung geregelt? System im Einsatz Betriebsvereinbarung ja geplant nein weiß vorhanden geplant nicht Data Warehouse Digitale Personalakte GPS (zur mobilen Ortung) Mobile Datenerfassung mit PDA (BlackBerry) RFID-Einsatz (Radio-Frequency- Identification) Skill-Datenbank Voice over IP (Internettelefonie) E-learning System 7) Gibt es in Ihrem Betrieb für die Beschäftigten eigene Chipkarten (z.b. zur Zeiterfassung, Zutrittskontrolle,...)?, für jeden Zweck eine Extra-Karte [bitte weiter mit Frage 8], eine gemeinsame Karte für alle Zwecke [bitte weiter mit Frage 8] [bitte weiter mit Frage 9] weiß nicht [bitte weiter mit Frage 9] 8) Für welche Zwecke wird die Chipkarte eingesetzt? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) sie wird zum Buchen der Anwesenheitszeiten verwendet sie ermöglicht den Zutritt zum Betrieb (Firmengelände, Gebäude, Parkplatz) sie ermöglicht den Zutritt zum eigenen Zimmer ( Schlüsselfunktion ) sie ermöglicht den Zugang zum eigenen PC sie ermöglicht den Zugang zu Betriebsmitteln wie Drucker, Kopierer, sie wird als Zahlungsmittel für Kantine, Automaten, verwendet. sie wird als Mitarbeiterausweis verwendet sie wird zu andere Zwecke verwendet und zwar: 9) Ist die private Nutzung folgender Betriebsmittel in Ihrem Betrieb erlaubt? ja nein wird geduldet weiß nicht Internet -System Diensthandy Telefon FORBA,

4 10) Werden personenbezogene Daten an andere Betriebe/Organisationen übermittelt? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen), aber nur zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Finanzamt, Gebietskrankenkasse, Bank), zur Gehalts-/Lohnverrechnung, zur Konzernzentrale / zu anderen Töchterunternehmen im Inland, zur Konzernzentrale / zu anderen Töchterunternehmen im Ausland, an andere und zwar: weiß nicht 11) Wie werden Sie in der Regel vom Arbeitgeber über technische Veränderungen (z.b. ein neues Informationssystem) informiert? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) der Betriebsrat wird bereits in die ersten Überlegungen einbezogen [bitte weiter mit Frage 12] der Betriebsrat ist Teil der jeweiligen Projektgruppe [bitte weiter mit Frage 12] der Betriebsrat wird nach Abschluss der Planungen informiert [bitte weiter mit Frage 13] der Betriebsrat wird vom Arbeitgeber in Form von regelmäßigen Gesprächen informiert [bitte weiter mit Frage 13] der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat nicht von sich aus. Der Betriebsrat muss selbst Informationen über das Projekt verlangen, wenn es ihm bekannt wird [bitte weiter mit Frage 13] der Betriebsrat erhält nur spärliche Informationen [bitte weiter mit Frage 13] die obigen Antwortmöglichkeiten passen überhaupt nicht. Es ist ganz anders und zwar (bitte eintragen): [bitte weiter mit Frage 13] der Betriebsrat wird gar nicht einbezogen [bitte weiter mit Frage 13] 12) Was hat die Einbeziehung für den Betriebsrat gebracht? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) bessere und direktere Information über das Projekt bessere Kontrollmöglichkeiten Möglichkeit, eigene Vorschläge einzubringen bringt nicht viel, Betriebsrat hat nicht das nötige Fachwissen, um im Kreis betrieblicher ExpertInnen wirklich mitreden zu können wenig, Betriebsrat kann zwar Vorschläge einbringen, aber der Arbeitgeber lässt sich in ihrer Entscheidung ohnehin nicht beeinflussen anderes und zwar: weiß nicht FORBA,

5 13) Erhält der Betriebsrat zu konkreten technischen Systemen Unterlagen (z.b. Systembeschreibungen, Handbücher)?, der Arbeitgeber informiert von selbst, die Unterlagen werden aber nur auf Nachfrage übermittelt, der Betriebsrat erhält aber nur kurze Beschreibungen, der Betriebsrat hat aber auch nicht danach gefragt, auch nicht auf Nachfrage 14) Welche Stellen stehen dem Betriebsrat bei Fragen zu konkreten Systemen intern zur Verfügung? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) Arbeitgeber IT-Abteilung Personalabteilung Rechtsabteilung innerbetriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r informierte Beschäftigte andere Stellen und zwar: 15) In welcher Form werden Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber in der Regel geschlossen. Bitte nennen Sie uns die in Ihrem Betrieb dominante Form? in Form von mündlichen Absprachen in Schriftform als Betriebsvereinbarung in Schriftform, aber keine offizielle Betriebsvereinbarung in anderer Form 16) Gibt es bei Ihnen Betriebsvereinbarungen zu Datenschutzthemen oder zu konkreten Informationssystemen bzw. werden welche verhandelt? [bitte weiter mit Frage 18] [bitte weiter mit Frage 17] 17) Warum gibt es bei Ihnen keine Betriebsvereinbarungen zu konkreten Informationssystemen oder zu Datenschutzthemen bzw. werden keine verhandelt? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) [nach Beantwortung dieser Frage, bitte mit Frage 24 weitermachen] es gibt nur wenige Systeme den Beschäftigten ist das Thema nicht so wichtig der Arbeitgeber will das nicht es gab noch nie Probleme mit dem Datenschutz die Systeme sind für den Betriebsrat nicht zu durchschauen die obigen Antwortmöglichkeiten passen überhaupt nicht. Es ist ganz anders und zwar (bitte eintragen): weiß nicht FORBA,

6 18) Wie werden Betriebsvereinbarungen über Datenschutz und die Verwendung von personenbezogenen Daten entworfen, wer liefert den ersten Entwurf? Arbeitgeber Betriebsrat einmal so, einmal so sonstige, und zwar: 19) Wer verhandelt auf Seiten des Arbeitgebers Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) Geschäftsführung Abteilung Personal Abteilung Recht IT externe BeraterInnen sonstige, und zwar: 20) Welche gesetzlichen Regelungen helfen dem Betriebsrat bei der Verhandlung? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) Informationspflicht des Arbeitgebers nach 91 ArbVG Zustimmungspflicht des Betriebsrates bei Systemen, die die Menschenwürde berühren nach 96 ArbVG ersetzbare Zustimmung des Betriebsrates für Betriebsvereinbarung zu EDV-Systemen im Sinne 96 a ArbvG Zweckbestimmung der Datenverwendung nach 6 Datenschutzgesetz DSG 2000 Regelungen zur Datensicherheit nach 14 DSG 2000 andere und zwar: weiß nicht 21) Welche Schwierigkeiten entstehen während der Verhandlung? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) der Arbeitgeber gibt keine Information der Arbeitgeber verzögert die Verhandlungen das System ist zu umfassend, um es zu regeln andere Themen werden wichtiger andere und zwar: FORBA,

7 22) Wo holt sich der Betriebsrat Unterstützung? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) brauche keine Unterstützung Gewerkschaft AK interne Fachleute innerbetriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Datenschutzkommission externe BeraterInnen und zwar: Europäischer Betriebsrat (EBR) Fachleute von anderen Betriebsstandorten KollegInnen aus anderen Betrieben 23) Gibt es von Seiten des Arbeitgebers Drohungen, dass mit Abschluss einer Betriebsvereinbarung die Privatnutzung von Telefon, oder Internet eingeschränkt wird? 24) Haben Sie für eine Betriebsvereinbarung zu einem konkreten Informationssystem schon einmal geklagt oder die Schlichtungsstelle angerufen? [bitte weiter mit Frage 25] [bitte weiter mit Frage 26] habe damit gedroht [bitte weiter mit Frage 25] 25) Hat das die Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers verbessert? 26) Gibt es im Betriebsrat SpezialistInnen, die sich intensiv mit dem Datenschutz und Betriebsvereinbarungen zu Informationssystemen beschäftigt? 27) Hat der Betriebsrat von seinem PC aus einen direkten Zugang zu einzelnen Informationssystemen, um die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen kontrollieren zu können?, für ein System, für mehrere Systeme, für alle Systeme, die Beschäftigtendaten verarbeiten FORBA,

8 28) Hat der Betriebsrat schon an Schulungsmaßnahmen über einzelne Informationssysteme, die Beschäftigtendaten verarbeiten, teilgenommen? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) es gab keine Schulungen, an externen Schulungen durch Hersteller der technischen Systeme, an betriebsinternen Schulungen (z.b. durch EDV-Abteilung), an Schulung von ÖGB oder Arbeiterkammer der Betriebsrat hat sich in der Freizeit in Eigeninitiative weitergebildet andere und zwar: 29) Welche Art von Unterstützung erwarten Sie von AK und Gewerkschaft? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen) brauche keine Unterstützung Beratung zu konkreten Problemen Broschüre, Information im Internet Betriebsvereinbarungsmuster Teilnahme von ExpertInnen der AK und Gewerkschaft an internen Verhandlungen Kontakt zu Betriebsräten mit ähnlichen Problemen Vermittlung von ExpertInnen Schulungsmaßnahmen andere und zwar: 30) Würden Sie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Ihrem Betrieb insgesamt einschätzen, als...? sehr kooperativ überwiegend kooperativ mal kooperativ, mal konfliktträchtig überwiegend konfliktträchtig sehr konfliktträchtig 31) Ist Ihr Betrieb eigenständig Teil eines größeren Konzerns mit Stammsitz im Inland Teil eines größeren Konzerns mit Stammsitz im Ausland 32) Gibt es bei der Regelung von Informationssystemen eine gemeinsame Vorgangsweise durch Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat? es gibt keine zwei Körperschaften FORBA,

9 33) Gibt es bei der Regelung von Informationssystemen eine gemeinsame Vorgangsweise mit Betriebsräten von anderen Standorten des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe? (Bitte alle zutreffenden Antworten ankreuzen), mit Betriebsräten im Inland, mit Betriebsräten im Ausland (z.b. Europäischer Betriebsrat) es gibt keine anderen Standorte 34) Wie lange sind Sie bereits im Betrieb? weniger als ein Jahr 2 bis 3 Jahre 4 bis 6 Jahre 7 bis 9 Jahre mehr als 9 Jahre 35) Wie lange sind Sie bereits Mitglied des Betriebsrates? weniger als ein Jahr 2 bis 3 Jahre 4 bis 6 Jahre 7 bis 9 Jahre mehr als 9 Jahre 36) Wie viele Beschäftigte hat Ihr Betrieb? 1 bis 50 Beschäftigte 51 bis 100 Beschäftigte 101 bis 500 Beschäftigte 501 bis Beschäftigte über Beschäftigte 37) Zu welcher Branche gehört Ihr Betrieb? Industrie und produzierendes Gewerbe Groß- und Einzelhandel Hotel und Gastgewerbe Verkehr, Transport Bauwesen Banken und Versicherungen Gesundheit, Unterricht, soziale Dienste Öffentliche Verwaltung (inkl. ausgegliederte Betriebe) IT und Telekom Energie, Wasser Andere Dienstleistungen sonstige, bitte Branche anführen: FORBA,

10 38) Wo liegt Ihr Betrieb? Wien Niederösterreich Oberösterreich Steiermark Kärnten Burgenland Salzburg Tirol Vorarlberg Niederlassungen in mehreren Bundesländern 39) Sind Sie Arbeiter-Betriebsrat Angestellten-Betriebsrat gemeinsamer Betriebsrat PersonalvertreterIn 40) Was ist Ihre Rolle im Betriebsrat bzw. in der Personalvertretung? Vorsitzende/r Mitglied 41) Sind Sie freigestellt? 42) Sind Sie Gewerkschaftsmitglied?, bei Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, bei Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, bei Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, bei Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, bei Gewerkschaft Bau-Holz, bei Gewerkschaft der Chemiearbeiter, bei Gewerkschaft vida, bei Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten, bei Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung 43) Angabe des Geschlechts männlich weiblich FORBA,

11 Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Bitte den Fragebogen nach dem Ausfüllen wieder bei der ausgebenden Stelle abgeben bzw. an FORBA, Aspernbrückengasse 4/5, 1020 Wien, schicken oder unter (01) faxen. Danke! Wenn Sie Interesse an den Ergebnissen der Befragung haben, senden Sie bitte eine an wir werden Sie dann automatisch informieren. FORBA,