Anders als Andere. BASISDOKUMENTE. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Depotreglement Kontoreglement

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1 Anders als Andere. BASISDOKUMENTE Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Depotreglement Kontoreglement

2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 3 Art. 1 Verfügungsberechtigung 3 Art. 2 Unterschriften- und Legitimationsprüfung 3 Art. 3 Mangelnde Handlungsfähigkeit 3 Art. 4 Mitteilungen 3 Art. 5 Übermittlungsfehler 3 Art. 6 Mangelhafte Ausführung von Aufträgen 4 Art. 7 Reklamation der Kundin/ des Kunden 4 Art. 8 Kontoführung 4 Art. 9 Konditionen 5 Art. 10 Zahlungs- und Wertschriftenverkehr 5 Art. 11 Gutschrift und Belastung von Zahlungen in Fremdwährung 5 Art. 12 Fremdwährungskonti 5 Art. 13 Wechsel, Checks und andere Papiere 6 Art. 14 Pfand- und Verrechnungsrecht 6 Art. 15 Verdacht auf Geldwäscherei 6 Art. 16 Steuerehrlichkeit 7 Art. 17 Empfehlungen, Ratschläge und weitere Informationen 7 Art. 18 Kündigung der Geschäftsbeziehungen 7 Art. 19 Gleichstellung der Samstage und Feiertage 7 Art. 20 Auslagerung Geschäftsbereiche 7 Art. 21 Änderungen der Allgemeinen Geschäfts bedingungen und der Basisdokumente 8 Art. 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 8 Depotreglement 9 Art. 1 Entgegennahme von Depotwerten 9 Art. 2 Empfangsbestätigung 9 Art. 3 Sorgfaltspflicht der ABS 9 Art. 4 Aufbewahrung 10 Art. 5 Verwahrung im Ausland 10 Art. 6 Verwaltung 10 Art. 7 Besondere Aufträge 11 Art. 8 Mehrere Kundinnen/Kunden 11 Art. 9 Auslieferung der Depotwerte 11 Art. 10 Depotauszüge 11 Art. 11 Depotgebühren 12 Art. 12 Entschädigungen 12 Art. 13 Gutschriften und Belastungen 12 Art. 14 Verantwortung für Anlageentscheide 12 Art. 15 Zustimmung 13 Kontoreglement 14 Art. 1 Entgegennahme von Einlagen 14 Art. 2 Personalien 14 Art. 3 Mehrere Kundinnen/Kunden 14 Art. 4 Einschränkungen 14 Art. 5 Zinssatz 14 Art. 6 Verwendung Zins 14 Art. 7 Zustimmung 15 2

3 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen einer klaren Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Kundinnen/den Kunden und der Alternativen Bank Schweiz AG (im Folgenden «ABS» genannt). Vorbehalten bleiben besondere Reglemente (insbesondere das Depot- und Kontoreglement), Vereinbarungen sowie für einzelne Geschäftszweige die entsprechenden Spezialreglemente der ABS. Im Falle von Widersprüchen gehen die jeweils speziellen Bestimmungen den AGB vor. Nachfolgend werden die AGB, das Depot- sowie das Kontoreglement zusammen als Basisdokumente bezeichnet. Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Verfügungsberechtigung Die der ABS schriftlich bekannt gegebene Unterschriftenregelung gilt ihr gegenüber ausschliesslich und bis zum schriftlichen Widerruf, ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen. Unterschriften- und Legitimations prüfung Schäden, die durch mangelhaften Ausweis über die Verfügungsberechtigung oder durch Fälschungen entstehen, trägt die Kundin/der Kunde, ausser, wenn die ABS die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt hat. Mangelnde Handlungsfähigkeit Die ABS haftet nicht für Schäden, welche aus der mangelnden Handlungsfähigkeit der Kundin/ des Kunden oder ihrer/seiner Bevollmächtigten entstehen, es sei denn, die ABS wurde vorgängig schriftlich hierüber informiert. Mitteilungen Die ABS ist darauf angewiesen, immer über aktuelle Informationen zu verfügen: Die Kundin/der Kunde ist daher verpflichtet, der ABS allfällige Änderungen zu Namen, Zustelladresse, Domizil, Nationalität etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verstösst die Kundin/der Kunde gegen diese Pflicht, so hat sie/er allfällige Kosten für die Adressnachforschung zu tragen. Mitteilungen der ABS gelten als der Kundin/dem Kunden rechtsgültig zugestellt, wenn sie gemäss den letzten Weisungen der Kundin/des Kunden oder zu ihrem/seinem Schutze abweichend davon abgesandt worden sind. Übermittlungsfehler Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Telefax, Internet ( ), anderen Übermittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt diejenige Partei aufgrund derer Sorgfaltsverletzung der Schaden eingetreten ist. Tritt ein Schaden ein, ohne dass die ABS oder die Kundin/der Kunde ihre Sorgfalt verletzt haben, so trägt ihn diejenige Partei, deren Einflussbereich er zuzurechnen ist. 3

4 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Art. 6 Art. 7 Art. 8 Mangelhafte Ausführung von Aufträgen Wenn infolge Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung von Aufträgen Schaden entsteht, so haftet die ABS lediglich für den Zinsausfall, es sei denn, sie sei im Einzelfall durch die Kundin/den Kunden auf die drohende Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens rechtzeitig hingewiesen worden. Reklamation der Kundin/des Kunden Reklamationen der Kundin/des Kunden wegen Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, spätestens aber innerhalb der von der ABS gesetzten Frist, anzubringen. Unterbleibt eine solche Beanstandung, so gelten die Ausführung bzw. Nichtausführung des Auftrags sowie die entsprechende Anzeige als genehmigt. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Konto- und Depotauszügen haben spätestens vor Ablauf von 30 Tagen nach deren Zugang zu erfolgen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt auch für Konto- und Depotauszüge als Genehmigung. Schäden aus verspäteten Reklamationen trägt die Kundin/der Kunde. Kontoführung Die Kundin/der Kunde erhält periodisch (z.b. täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder jährlich) Konto- bzw. Vermögensauszüge mit sämtlichen Bewegungen wie Gutschrift bzw. Belastung der Zinsen, Gebühren, Kommissionen, Spesen und Steuern. Die ABS behält sich vor, ihre Zins- und Kommissionsansätze jederzeit abzuändern, insbesondere den veränderten Verhältnissen des Geld- und Kapitalmarktes anzupassen. Die Änderungen werden in geeigneter Form bekannt gemacht. Mit erfolgter Bekanntmachung steht der Kundin/dem Kunden bei fehlendem Einverständnis die umgehende Kündigungsmöglichkeit der von der Änderung betroffenen Dienstleistung zur Verfügung. Diese Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Allfällige Fremdspesen werden der Kundin/dem Kunden weiterverrechnet. Wenn die Konto- bzw. Vermögensauszüge oder Mitteilungen der ABS nicht spätestens innert eines Monats beanstandet werden, gelten sie als genehmigt, und zwar auch dann, wenn keine von der Kundin/vom Kunden unterschriebene Richtigbefundsanzeige bei der ABS eingetroffen ist. Die ausdrückliche oder stillschweigende Anerkennung des Konto- bzw. Depotauszuges schliesst die Genehmigung aller in ihm enthaltenen Posten sowie allfälliger Vorbehalte der ABS ein. Erteilt die Kundin/der Kunde verschiedene Aufträge, deren Gesamtbetrag sein verfügbares Guthaben oder den ihr/ihm gewährten Kredit übersteigt, so ist die ABS berechtigt, ohne Rücksicht auf Datum oder zeitlichen Eingang nach eigenem Ermessen zu bestimmen, welche Aufträge ganz bzw. teilweise auszuführen sind. Die ABS ist berechtigt, irrtümliche Buchungen rückgängig zu machen (Storno). 4

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Art. 9 Konditionen Die ABS legt Preise und Konditionen (Soll- und Haben-Zinssätze, Kommissionen, Gebühren, Spesen, Rückzugsbedingungen, Umrechnungskurse für fremde Währungen usw.) fest. Aufgrund veränderter Marktverhältnisse bzw. Kosten kann die ABS die Konditionen jederzeit ändern. Sie informiert darüber in ihren öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und in Publikationen. In begründeten Fällen erfolgt die Änderung ohne Vorankündigung. Mit Bekanntgabe der Änderung steht es der Kundin/dem Kunden frei, die von der Änderung betroffene Dienstleistung umgehend schriftlich zu kündigen. Kosten Dritter, welche der ABS bei ihrer Tätigkeit für die Kundin/den Kunden entstehen, werden der Kundin/dem Kunden belastet. Art. 10 Zahlungs- und Wertschriftenverkehr Für die Abwicklung des in- und ausländischen Zahlungs- und Wertschriftenverkehrs werden unter anderem Name, Adresse und Kontonummer bzw. Identifizierungsnummer der den Auftrag erteilenden Person benutzt. Ohne diese Angaben werden insbesondere Transaktionen ins Ausland zurückgewiesen. Auch bei Transaktionen innerhalb der Schweiz (z.b. bei Zahlungen in einer Fremdwährung) kann nicht ausgeschlossen werden, dass Daten über Auftraggeberin/Auftraggeber und/oder Begünstigte/Begünstigten ins Ausland gelangen. Die Kundin/Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ins Ausland übermittelte Zahlungs- und Wertschriftenverkehrsdaten nicht mehr durch das schweizerische Recht geschützt sind. Speziell im Rahmen der internationalen Terror-, Geldwäscherei- und Steuerhinterziehungsbekämpfung können ausländische Gesetzgebungen und Regulierungen die Weitergabe dieser Daten an Behörden oder an Dritte vorsehen. Art. 11 Gutschrift und Belastung von Zahlungen in Fremdwährung Gutschriften und Belastungen von Fremdwährungsbeträgen erfolgen in Schweizer Franken, es sei denn, die Kundin/der Kunde besitze ein Konto in der entsprechenden Fremdwährung oder habe rechtzeitig gegenteilige Anweisungen erteilt. Art. 12 Fremdwährungskonti Die Guthaben der Kundinnen/Kunden in fremder Währung werden bei einer/ einem inländischen Korrespondentin/Korrespondenten auf den Namen der ABS, jedoch anteilsmässig auf Rechnung und Gefahr der Kundin/des Kunden, angelegt. Die Kundin/ Der Kunde trägt im Umfang ihres/seines Anteils die Risiken für wirtschaftliche und rechtliche Folgen von gesetzlichen bzw. behördlichen Beschränkungen oder Massnahmen. 5

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Art. 13 Wechsel, Checks und andere Papiere Die ABS ist berechtigt, diskontierte oder gutgeschriebene Wechsel, Checks und andere Papiere zurück zu belasten, wenn sie nicht bezahlt werden. Bis zur Begleichung eines Schuldsaldos verbleiben ihr indessen die wechselrechtlichen, checkrechtlichen oder anderen Ansprüche auf Zahlung des vollen Betrages der Wechsel, Checks oder anderen Papiere mit Nebenforderungen gegen jede/jeden aus dem Papier Verpflichtete/ Verpflichteten. Vorbehältlich groben Verschuldens der ABS trägt die Kundin/der Kunde den sich im Zusammenhang mit der Einlösung eines falschen oder gefälschten Checks ergebenden Schaden. Art. 14 Pfand- und Verrechnungsrecht Die ABS hat an allen Vermögenswerten, die sie jeweils für Rechnung der Kundin/des Kunden bei sich oder anderswo aufbewahrt, ein Pfandrecht und bezüglich aller Forderungen ein Verrechnungsrecht für alle ihre aus der Bankverbindung jeweils bestehenden Ansprüche, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Währung. Soweit Wertpapiere nicht auf die Inhaberin/den Inhaber lauten, werden sie der ABS hiermit abgetreten. Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit speziellen oder ohne Sicherheiten sowie für Treuhandkonti, die auf den Namen der ABS, jedoch für Rechnung und Gefahr der Kundin/des Kunden bei ausländischen Banken geführt werden. Die ABS ist nach ihrer Wahl zum Selbsteintritt, zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald die Kundin/der Kunde mit ihrer/seiner Leistung im Verzug ist oder speziell bestellte Sicherheiten wegen Wertzerfalls keine genügende Deckung mehr bieten. Art. 15 Verdacht auf Geldwäscherei Fordert die ABS die Kundin/den Kunden auf, Aufschluss über die Umstände oder Hintergründe eines Geschäfts zu geben, hat die Kundin/der Kunde der ABS unverzüglich Auskunft zu geben. Solange die Kundin/der Kunde die von der ABS verlangten Auskünfte nicht erteilt oder die ABS einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen eines Geldwäschereitatbestandes hat, ist die ABS berechtigt, den von der Kundin/ vom Kunden erhaltenen Instruktionen nicht nachzukommen und insbesondere erteilte Aufträge nicht auszuführen. Hält die ABS die erteilten Auskünfte für unbefriedigend, kann sie die Geschäftsbeziehung mit der Kundin/dem Kunden unverzüglich beenden und anordnen, dass Vermögensabzüge oder physische Auslieferung von Wertpapieren oder Edelmetallen usw. nicht mehr getätigt werden dürfen. Sie kann ferner den Strafverfolgungsbehörden Meldung erstatten und bis zu deren Entscheid über vorsorgliche Massnahmen die Geschäftsbeziehung einfrieren. Schäden aus nicht oder verzögert ausgeführten Aufträgen trägt die Kundin/ der Kunde, soweit die ABS im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) vorgegangen ist. 6

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Art. 16 Steuerehrlichkeit Die ABS erwartet explizit, dass die Kundin/der Kunde für die derzeit und zukünftig bei der ABS gehaltenen Vermögenswerte (Konten, Depots) die Verantwortung für die steuerrechtlichen Verpflichtungen sowie sämtlicher weiterer Anforderungen an die regulatorischen Meldepflichten im Zusammenhang mit seinem Vermögen, Einkommen oder einzelner Transaktionen trägt und dass sie/er diese Pflichten wahrnimmt. Ausserdem fordert die ABS von der Kundin/dem Kunden ausdrücklich, dass die derzeit und zukünftig bei der ABS gehaltenen Vermögenswerte und die damit erzielten Einkünfte, Kapitalgewinne und dergleichen gegenüber den zuständigen (Steuer-) Behörden ordentlich deklariert sind und auch in Zukunft ordentlich deklariert werden sowie, dass sie/er somit sämtliche für sie/ihn relevanten in- und ausländischen (Steuer-) Vorschriften einhalte. Art. 17 Empfehlungen, Ratschläge und weitere Informationen Die ABS haftet nicht für Schäden, welche aufgrund ihrer Ratschläge, Empfehlungen oder weiterer Informationen zuhanden der Kundin/des Kunden entstehen, es sei denn, dass der ABS grobes Verschulden nachgewiesen wird. Art. 18 Kündigung der Geschäfts beziehungen Die ABS und die Kundin/der Kunde können bestehende Geschäftsbeziehungen jederzeit nach freiem Ermessen kündigen. Die ABS kann insbesondere auch erteilte Kredite annullieren und ihre Guthaben ohne weitere Kündigung einfordern. Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Abmachungen. Unterlässt es die Kundin/der Kunde auch nach einer von der ABS angesetzten angemessenen Nachfrist, ihr mitzuteilen, wohin die von der Kundin/ vom Kunden bei der ABS hinterlegten Vermögenswerte und Guthaben zu transferieren sind, so kann die ABS die Vermögenswerte physisch ausliefern oder liquidieren. Den Erlös aus den vorhandenen Guthaben der Kundin/des Kunden kann die ABS sodann mit befreiender Wirkung am vom Richter oder der Richterin bezeichneten Ort hinterlegen oder in Form eines Checks an die letztbekannte Zustelladresse der Kundin/des Kunden senden. Art. 19 Gleichstellung der Samstage und Feiertage Im gesamten Geschäftsverkehr mit der ABS werden die Samstage einem staatlich anerkannten Feiertag gleichgestellt. Art. 20 Auslagerung Geschäftsbereiche Die Kundin/Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die ABS einzelne Geschäftsbereiche (z.b. Informatik, Zahlungsverkehr, Wertschriftenadministration, Abwicklung, Handel, Research, Dienste und interne Revision) an andere Unternehmen in der Schweiz auslagern kann (Outsourcing). In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit Drittanbietern Daten der Kundschaft auf Systemen dieser Anbieter gespeichert. Die Kundin/Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihre/seine Daten in dieser Hinsicht weitergegeben werden. Das Bankgeheimnis gilt auch für externe Leistungserbringende. 7

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Art. 21 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Basisdokumente Die ABS kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die anderen Basisdokumente jederzeit ändern. Diese Änderungen werden der Kundin/ dem Kunden auf dem Zirkularweg, durch Veröffentlichung im Publikationsorgan der ABS oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Kundin/der Kunde nicht innert Monatsfrist das Vertragsverhältnis kündigt. Die vorliegende Version der AGB ersetzt sämtliche bisherige Versionen. Art. 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Alle Rechtsbeziehungen der Kundin/des Kunden mit der ABS unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kundinnen/Kunden mit ausländischem oder unbekanntem Wohnsitz/Firmensitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Olten. Die ABS hat indessen auch das Recht, die Kundin/den Kunden beim zuständigen Gericht ihres/seines Wohnsitzes/Firmensitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt. Zwingende Gerichtsstandbestimmungen des schweizerischen Rechts gehen vor. 8

9 Depotreglement Das Depotreglement dient einer klaren Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Kundinnen/den Kunden und der Alternativen Bank Schweiz AG (im Folgenden «ABS» genannt). Art. 1 Art. 2 Art. 3 Entgegennahme von Depotwerten Die ABS übernimmt von ihren Kundinnen/Kunden Wertpapiere (auch in Form von Bucheffekten) zur Aufbewahrung und Verwaltung in offenen Depots; Geld- und Kapitalmarktanlagen sowie andere nicht in Wertpapierform verbriefte Rechte (Wertrechte) zur Verbuchung und Verwaltung in offenen Depots; Beweisurkunden und Versicherungspolicen zur Aufbewahrung grundsätzlich in offenen Depots. Die Depots lauten auf den Namen der Kundin/des Kunden; Nummerndepots führt die ABS nicht. Es steht der ABS frei, die Entgegennahme von Depotwerten ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen oder die sofortige Rücknahme von deponierten Werten zu verlangen. Die ABS kann von der Kundin/dem Kunden eingelieferte Depotwerte auf Echtheit und Sperrmeldungen prüfen oder durch Dritte im In- oder Ausland prüfen lassen, ohne dabei eine Haftung zu übernehmen. In diesem Fall führt die ABS Verkaufs- und Lieferaufträge sowie Verwaltungshandlungen erst nach abgeschlossener Prüfung aus. Empfangsbestätigung Für die eingelieferten Depotwerte übergibt die ABS der Kundin/dem Kunden Empfangsbestätigungen, die weder übertragbar noch verpfändbar sind. Für alle übrigen Depoteingänge gelten die Eingangsanzeigen oder Abrechnungen als Empfangsbestätigungen. Sorgfaltspflicht der ABS Die ABS ist verpflichtet, die ihr übergebenen Wertpapiere sorgfältig aufzubewahren. Sie kann die ihr übergebenen Wertpapiere auch bei einer Drittbank sorgfältig aufbewahren lassen. Die Drittbank behandelt die Depotwerte mit der gleichen Sorgfalt wie ihre eigenen. Bei Wertschriftentransaktionen können Daten über die Person, die den Auftrag erteilt, und über die Person, die begünstigt wird, ins Ausland gelangen. Die Verwendung, Verarbeitung und Speicherung solcher Daten durch ausländische Banken und/oder Systembetreiber unterliegen anerkannten Datensicherheitsstandards und im Speziellen den jeweiligen ausländischen Gesetzgebungen und Regulierungen, nicht aber Schweizer Recht. 9

10 Depotreglement Art. 4 Art. 5 Art. 6 Aufbewahrung Die ABS ist ausdrücklich ermächtigt, Wertschriften und andere Depotwerte im eigenen Namen, aber auf Rechnung und Gefahr der Kundin/des Kunden gattungsmässig im eigenen Sammeldepot bzw. im Sammeldepot bei einer Drittbank oder einer Sammeldepot Zentralstelle verwahren zu lassen. Dabei steht der Kundin/dem Kunden ein Miteigentumsrecht am Gesamtbestand des Sammeldepots im Verhältnis seiner Depotwerte zu. Vorbehalten bleiben Depotwerte, die aufgrund ihrer Natur oder aus anderen Gründen getrennt verwaltet werden müssen. Falls gattungsmässig verwahrte Wertpapiere ausgelost werden müssen, erfolgt die Zuteilung der Titel an die Kundin/den Kunden mit der Anwendung einer Methode, die allen Kundinnen und Kunden eine gleichwertige Berücksichtigung bietet. Auf den Namen lautende Depotwerte werden in der Regel auf die Kundin/ den Kunden eingetragen. Diese/Dieser akzeptiert, dass ihr/sein Name der auswärtigen Depotstelle, die auch im Ausland liegen kann, bekannt gegeben wird. Beim Erwerb von auf den Namen lautenden Depotwerten unterzeichnet die Kundin/ der Kunde innert der ihr/ihm von der ABS gesetzten Frist ein Eintragungsgesuch. Andernfalls ist die ABS berechtigt, die betreffenden Depotwerte zum Tageskurs zu verkaufen. Ist die Eintragung auf die Kundin/den Kunden unüblich oder nicht möglich, kann die ABS die Depotwerte auf Rechnung und Gefahr der Kundin/des Kunden auf sich oder einen Dritten eintragen lassen. Verwahrung im Ausland In der Regel werden Wertschriften, die nur oder vorwiegend im Ausland gehandelt werden, auch dort verwahrt. Im Ausland verwahrte Titel unterliegen den Gesetzen und Usanzen des Ortes der Verwahrung. Die Risiken einer Verwahrung im Ausland trägt die Kundin/der Kunde. Wird die Rückgabe von im Ausland verwahrten Depotwerten durch die ausländische Gesetzgebung verunmöglicht oder erschwert, so ist die ABS nur verpflichtet, der Kundin/dem Kunden am Ort der Aufbewahrung einen anteilsmässigen Rückgabeanspruch zu verschaffen, wenn dieser besteht und übertragbar ist. Verwaltung Auch ohne ausdrücklichen Auftrag der Kundin/des Kunden besorgt die ABS vom Tag der Deponierung an: den Einzug und die Verwertung fälliger Zinsen, Dividenden sowie die Rückzahlung fälliger Titel; den Bezug neuer Couponsbogen; den Umtausch von Titeln; die Überwachung von Auslosungen, Kündigungen, Konversionen und Rückzahlungen von Wert papieren. Die ABS erledigt diese Aufgaben aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Publikationen, ohne hierfür jedoch eine Verantwortung zu übernehmen. 10

11 Depotreglement Bei couponlosen Namenaktien werden Verwaltungshandlungen nur ausgeführt, wenn die Zustelladresse für Dividenden und Bezugsrechte auf die ABS lautet. Können Verwaltungshandlungen für Wertpapiere oder Wertrechte zu Meldepflichten gegenüber Emittenten oder Behörden führen, ist die ABS nicht verpflichtet, die Meldepflicht vorzunehmen und/oder die Kundin/den Kunden auf die Meldepflicht hinzuweisen. Die Kundin/der Kunde hat die Meldepflichten gemäss Art. 20 und 31 des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz, BEHG) sowie die Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebotes gemäss den Artikeln 32, 52 und 53 BEHG selbstständig zu erfüllen. Art. 7 Art. 8 Art. 9 Besondere Aufträge Aufgrund besonderer Aufträge der Kundin/des Kunden besorgt die ABS Konversionen, den An- und Verkauf sowie die Ausübung von Bezugsrechten, die Ausübung von Wandelrechten und den An- und Verkauf von Wertschriften. Gehen die Weisungen der Kundin/des Kunden nicht rechtzeitig ein, ist die ABS berechtigt, nicht aber verpflichtet, nach eigenem Ermessen zu handeln. Das Depotstimmrecht wird durch die ABS lediglich auf schriftlichen Auftrag hin ausgeübt. Mehrere Kundinnen/Kunden Haben mehrere Kundinnen/Kunden ein Depot gemeinsam, sind sie der ABS gegenüber solidarisch berechtigt und verpflichtet. Die Verfügungsberechtigung und die daraus resultierenden Folgen richten sich nach den Bestimmungen im Vertrag über die Eröffnung eines Kontos/Depots oder einer anderen entsprechenden Vereinbarung. Auslieferung der Depotwerte Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen sowie Pfand-, Retentions- und anderen Zurückbehaltungsrechten der ABS kann die Kundin/ der Kunde jederzeit die Auslieferung der Depotwerte verlangen; dabei sind die üblichen Auslieferungsfristen zu beachten. Wird die Aufbewahrung für die ABS unzumutbar, so ist sie befugt, geeignete Massnahmen auf Kosten der Kundin/des Kunden zu treffen, z.b. die Depotwerte bei Dritten aufbewahren oder hinterlegen zu lassen. Bei Auslieferung von Wertpapieren aus einem Sammeldepot besteht kein Anspruch auf bestimmte Stückelungen und Nummern. Die Auslieferung von Depotwerten erfolgt gegen Quittung. Ein Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Kundin/des Kunden. Art. 10 Depotauszüge Die ABS erstellt zuhanden der Kundin/des Kunden jeweils per Jahresende einen Depotauszug. Die Aufstellung kann weitere, nicht unter das Depotreglement fallende Werte (z.b. Optionen) enthalten. Bewertungen des Depotinhalts 11

12 Depotreglement beruhen auf approximativen Kursen und Kurswerten aus banküblichen Informationsquellen. Art. 11 Depotgebühren Als Entschädigung für ihre Aufwendungen berechnet die ABS Kommissionen und Gebühren gemäss dem jeweils geltenden Gebührentarif bzw. den Konditionen für den Fondsvertrieb der ABS. Aussergewöhnliche Bemühungen und Kosten sowie Kosten für die Aufbewahrung bei Dritten kann die ABS zusätzlich in Rechnung stellen. Die ABS behält sich vor, die Ansätze jederzeit gemäss den Vorgaben in Ziffer 9 der AGB zu ändern. Art. 12 Entschädigungen Die ABS kann im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anlageprodukten von Dritten Vergütungen, Gebühren, Kommissionen, Entschädigungen und andere Leistungen (insgesamt nachfolgend «Entschädigungen» genannt) erhalten. Diese Entschädigungen werden in der Regel in Prozent des Anlagevolumens berechnet. Die ABS teilt die jeweiligen aktuellen Bandbreiten und Berechnungsparameter der Entschädigungen pro Produktekategorie der Kundin/ dem Kunden regelmässig in geeigneter Form mit und leitet diese Entschädigungen unabhängig ob es sich um einen Vermögensverwaltungsauftrag oder Beratungsauftrag handelt an die Kundschaft weiter. Art. 13 Gutschriften und Belastungen Gutschriften und Belastungen (Kapital, Erträge, Gebühren, Spesen usw.) erfolgen vorbehältlich anderer Weisungen der Kundin/des Kunden gemäss dem Vertrag über die Eröffnung eines Kontos/Depots oder einer anderen entsprechenden Vereinbarung zwischen der ABS und der Kundin/dem Kunden. Änderungen von Kontoinstruktionen müssen spätestens am zehnten Bankarbeitstag vor Fälligkeit bei der ABS eingetroffen sein. Art. 14 Verantwortung für Anlageentscheide Wird die ABS von der Kundin/vom Kunden nicht mit der Verwaltung der Vermögenswerte im Rahmen eines Vermögensverwaltungsauftrages betraut, so trifft die Kundin/der Kunde alle Entscheide zur Anlage ihrer/seiner Vermögenswerte allein und in voller Eigenverantwortung. Die Überwachung der Anlagen in den Konti/Depots der Kundin/des Kunden wird beim Fehlen eines der ABS erteilten Verwaltungs- und Beratungsauftrages durch die Kundin/den Kunden selbst vorgenommen. Insbesondere ist die ABS beim Fehlen eines ihr erteilten Verwaltungsauftrages nicht verpflichtet, Entscheide zu treffen und Handlungen zur Anlage oder Liquidation der Vermögenswerte vorzunehmen, auch nicht in besonderen Situationen. Erteilt die Kundin/der Kunde der ABS einen Auftrag betreffend der Anlage ihrer/seiner Vermögenswerte, ohne die Beratung der ABS in Anspruch zu nehmen, so trifft die ABS über die zu Beginn der Geschäftsbeziehung erfolgte Risikoinformation hinaus keine Pflicht, diesen Auftrag zu prüfen 12

13 Depotreglement und der Kundin/dem Kunden gegebenenfalls von der vorgesehenen Anlage abzuraten. Die ABS kann die Kundin/den Kunden bei ihrer/seiner Anlagetätigkeit beratend unterstützen, indem sie ihr/ihm Research- und andere Informationen zustellt und ihr/ihm Auskünfte über Anlagemöglichkeiten, Märkte, Unternehmen, Kurse, Währungen etc. erteilt sowie konkrete Anlageempfehlungen abgibt. Dabei stützt sich die ABS auf Informationen und Quellen, welche sie als vertrauenswürdig erachtet. Allgemeine Anlageempfehlungen richten sich an einen grösseren Kreis von Adressaten und können die individuelle Situation der Kundin/des Kunden nicht berücksichtigen. In direktem Kontakt mit der Kundschaft abgegebene Anlageempfehlungen und Angebote erfolgen auf Basis der Angaben, welche die Kundin/der Kunde der ABS zugänglich gemacht hat. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse der Kundin/des Kunden, teilt die Kundin/der Kunde dies der ABS mit. Die ABS erbringt allfällige Beratungen im Sinne einer Momentaufnahme. Die Kundin/der Kunde anerkennt, dass keine Haftung der ABS im Zusammenhang mit Beratung, Anlageempfehlungen und Angeboten besteht, es sei denn, der ABS werde ein grobes Verschulden nachgewiesen. Die Beratung der Kundin/des Kunden durch die ABS bezieht sich insbesondere nicht auf die steuerliche Situation der Kundin/des Kunden oder die steuerlichen Folgen von Anlagen. Die Kundin/Der Kunde ist gehalten, sich diesbezüglich von einem Steuerspezialisten oder einer Steuerspezialistin beraten zu lassen. Die Kundin/der Kunde anerkennt, dass die ABS keine Haftung für steuerliche Auswirkungen von empfohlenen Anlagen trifft, es sei denn, der ABS werde ein grobes Verschulden nachgewiesen. Art. 15 Zustimmung Dieses Depotreglement sowie die Konditionen der Depot- und Verwaltungsgebühren werden durch Unterzeichnung des Vertrages über die Eröffnung eines Kontos/Depots oder einer anderen entsprechenden Vereinbarung zwischen der ABS und der Kundin/dem Kunden als Vertragsbestandteil anerkannt. Im Falle von Widerspruch zwischen den AGB und dem Depotreglement gehen die Bestimmungen des Depotreglements vor. 13

14 Kontoreglement Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Entgegennahme von Einlagen Die ABS nimmt Einlagen ihrer Kundinnen/Kunden entgegen. Die Konti lauten auf den Namen der oder des Begünstigten; Nummernkonti führt die ABS nicht. Personalien Die Kundin/Der Kunde füllt vor der ersten Einzahlung den Vertrag über die Eröffnung eines Kontos/Depots oder eine andere entsprechende Vereinbarung zwischen der ABS und der Kundin/dem Kunden aus. Dieser Vertrag muss die Personalien der Kundin/des Kunden enthalten. Änderungen sind der ABS mitzuteilen. Für Folgen, die aus unrichtigen Angaben entstehen, haftet die ABS nicht. Nach Bestätigung der Kontoeröffnung durch die ABS können Einzahlungen erfolgen. Mehrere Kundinnen/Kunden Haben mehrere Kundinnen/Kunden ein Konto gemeinsam, sind sie der ABS gegenüber solidarisch berechtigt und verpflichtet. Die Verfügungsberechtigung und die daraus resultierenden Folgen richten sich nach den Bestimmungen im Vertrag über die Eröffnung des Kontos/Depots oder einer anderen entsprechenden Vereinbarung. Die ABS bietet keine Compte-Joint-Verbindungen mit Erbausschlussklausel an. Einschränkungen Die ABS kann die Annahme von Geldern verweigern sowie die Entgegennahme von Einzahlungen vorübergehend einschränken. Bei ausserordentlichen Verhältnissen kann die ABS zudem vorübergehend die Rückzahlung einschränken und Kündigungsfristen verlängern. Die ABS kann die Zahl der auf eine Person lautenden Konten beschränken. Zinssatz Die Kundin/Der Kunde bestimmt ihren/seinen Zinssatz innerhalb der von der ABS festgelegten Maximalhöhe selbst. Änderungen der Maximalzinssätze werden den Kundinnen und Kunden auf dem Zirkularweg, durch Veröffentlichung im Publikationsorgan der ABS oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Will eine Kundin/ein Kunde den von ihr/ihm festgelegten Zinssatz ändern, hat sie/er dies der ABS schriftlich mitzuteilen. Verwendung Zins Der Zins wird auf den 31. Dezember zum Guthaben geschlagen oder gemäss Weisung der Kundin/des Kunden verwendet. 14

15 Kontoreglement Art. 7 Zustimmung Dieses Kontoreglement sowie die durch die ABS festgelegten Preise und Konditionen werden durch Unterzeichnung des Vertrages über die Eröffnung eines Kontos/Depots oder einer anderen entsprechenden Vereinbarung zwischen der ABS und der Kundin/dem Kunden als Vertragsbestandteil anerkannt. Im Falle von Widerspruch zwischen den AGB und dem Kontoreglement gehen die Bestimmungen des Kontoreglements vor. 15

16 Alternative Bank Schweiz AG Amthausquai 21 Postfach 4601 Olten T F contact@abs.ch Alternative Bank Schweiz AG Beratungszentrum Zürich Molkenstrasse 21 Postfach 8026 Zürich Montags geschlossen T F zuerich@abs.ch d

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