Umwandlung von Unternehmen

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1 INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung -

2 Umwandlung von Unternehmen Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen nach dem Zweiten Teil des UmwStG ( 3 bis 10 UmwStG) Aufgabe 1 Die in Deutschland ansässige und unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige A-GmbH betreibt seit Jahren auf einem ihr gehörenden Grundstück ein Installationsgeschäft. Daneben übt sie in dem gleichen Gebäude einen Groß- und Einzelhandel aus. Über eine ausländische Betriebsstätte verfügt die A-GmbH nicht. Die Anteile der A-GmbH befinden sich seit der Gründung der A-GmbH vor 10 Jahren zu 100 % im Betriebsvermögen (Gesamthandsvermögen) der AB-OHG, an der die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen A und B zu je 50 % beteiligt sind. Die Beteiligung an der GmbH ist in der Bilanz der AB-OHG mit (tatsächliche Anschaffungskosten) ausgewiesen. Am beschließt die A-GmbH in einer Gesellschafterversammlung die Verschmelzung auf die AB-OHG rückwirkend zum und meldet am den Verschmelzungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister an. Zum erstellte die A-GmbH folgende Bilanz (Steuerbilanz = Handelsbilanz): A-GmbH AKTIVA PASSIVA Grund und Boden Nennkapital Gebäude Gewinnrücklagen Betriebsvorrichtungen Gewinn nach Steuern Maschinen Gewerbesteuerrückstellung Einrichtungen Körperschaftsteuerrückstellung Waren Verbindlichkeiten Debitoren Bank / Kasse In den Gewinnrücklagen von sind keine Beträge i.s. des 38 Abs. 1 KStG enthalten. Ein Körperschaftsteuerguthaben i.s.d. 37 KStG ist nicht vorhanden. Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos i.s.d. 27 Abs. 1 KStG wurde mit 0 festgestellt; ein Sonderausweis i.s. des 28 Abs. 1 S. 3 KStG existiert nicht. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung sind der A-GmbH Aufwendungen in Höhe von entstanden, die noch nicht in der Bilanz berücksichtigt wurden. Die AB-OHG hat sich vertraglich verpflichtet, eine aus der Verschmelzung resultierende USt zu tragen.

3 Umwandlung von Unternehmen Gemeiner Wert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zum : Aufgabenstellung Grund und Boden Gebäude Betriebsvorrichtungen Maschinen Einrichtungen Waren Debitoren Bank / Kasse Firmenwert Ist die Verschmelzung der A-GmbH mit der AB-OHG ohne Liquidation und ohne Einzelübertragung aller Vermögensgegenstände möglich? 2. Nach welchen Vorschriften richtet sich die Bilanzierung in der steuerlichen Schlussbilanz der A-GmbH zum ? Mit welchen Werten kann die A-GmbH die übergehenden Wirtschaftsgüter ansetzen? 3. Wie sind die Umwandlungskosten von steuerlich zu behandeln? 4. Ermitteln Sie das Übertragungsergebnis der GmbH im Fall des Buchwertansatzes sowie im Fall des Ansatzes des gemeinen Werts! 5. Mit welchen Werten hat die AB-OHG die übernommenen Wirtschaftsgüter anzusetzen? 6. Wie ist die in der OHG-Bilanz ausgewiesene Beteiligung an der A-GmbH nach der Verschmelzung zu behandeln? 7. Welche Auswirkungen hat die Umwandlung auf das steuerliche Einkommen der AB-OHG bzw. deren Gesellschafter? 8. Stellt die Verschmelzung einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang dar? 9. Löst die Übertragung des Grund und Bodens und der Gebäude Grunderwerbsteuer aus? Hinweis Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 400%. Beachten Sie Rdn des Umwandlungssteuererlasses (BMF vom )! Rechtslage 2010.

4 Umwandlung von Unternehmen Aufgabe 2 Die in Deutschland ansässige und unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige X-GmbH hat folgende Gesellschafterstruktur: Gesellschafter A B C Beteiligungsquote: 0,5% 0,5% 99% Anschaffungskosten: Anteile gehalten im: Privatvermögen Betriebsvermögen Privatvermögen Das Eigenkapital der X-GmbH setzt sich wie folgt zusammen: Nennkapital: Gewinnrücklagen: stille Reserven 0 Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos i.s. des 27 Abs. 1 KStG wurde mit 0 festgestellt; ein Sonderausweis i.s. des 28 Abs. 1 Satz 3 KStG existiert nicht. Die X-GmbH soll in eine OHG umgewandelt werden, deren Gesellschafter die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen A, B und C sind. Aufgabenstellung 1. Welche Arten der Umwandlung kommen hier in Betracht? 2. Welche körperschaft- und einkommen- und gewerbesteuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Umwandlung? 3. Welche steuerlichen Folgen hätte eine Anteilsveräußerung des A an C vor der Umwandlung? A soll anschließend in die OHG eintreten.

5 Umwandlung von Unternehmen Aufgabe 3 Der in Berlin ansässige Albrecht A. ist alleiniger Inhaber der in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen A-GmbH. Die GmbH soll mit Wirkung zum auf eine noch zu errichtende AA-GmbH & Co. KG verschmolzen werden. Albrecht A. wird alle Anteile an der AA-GmbH (Komplementär) halten und einziger Kommanditist der AA-GmbH & Co. KG sein. Die bei der Umwandlung anfallende Steuerbelastung soll minimiert werden. Die Bilanz der A-GmbH hat am folgendes Aussehen: AKTIVA PASSIVA Grundstücke und Gebäude Nennkapital Maschinen Gewinnrücklagen Lizenzen Pensionsrückstellungen A Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Es existieren keine gesondert festgestellten Beträge i.s. des KStG. Die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter betragen abweichend von ihren Buchwerten: Grundstücke und Gebäude Maschinen u.a Lizenzen Firmenwert Fallvariante 1: Die Anschaffungskosten der Anteile an der A-GmbH von A entsprechen dem Nennkapital i.h.v (Normalfall sofern A- GmbH nicht durch A bzw. unentgeltlichen Rechtsvorgänger des A erworben wurde). A hält seine GmbH-Beteiligung im Privatvermögen. Fallvariante 2: Im Jahr 1997 hat B von A 0,5% der Anteile an der A-GmbH für erworben. Sowohl A als auch B halten ihre Anteile im Privatvermögen. Fallvariante 3: Im Jahr 1997 hat B von A 0,5% der Anteile an der A-GmbH für für sein Einzelunternehmen erworben. Aufgabenstellung 1. Wie ist zivilrechtlich vorzugehen, um die gewünschte Umwandlung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vornehmen zu können? 3. Wie hoch ist die Steuerbelastung durch die Umwandlung bei Fallvariante 1? 4. a) Wie hoch ist die Steuerbelastung durch die Umwandlung bei Fallvariante 2? Wie viel Einkommensteuer müssen die Gesellschafter A und B jeweils zahlen? b) Analysieren Sie die steuerliche Situation von B! c) Welche steuerlichen Folgen ergeben sich, wenn B seine Beteiligung im Jahr 01 in sein Einzelunternehmen einlegt? 5. Wie hoch ist die Steuerbelastung durch die Umwandlung bei Fallvariante 3?

6 Umwandlung von Unternehmen Hinweise Sowohl A als auch B sind verheiratet und ihr zu versteuerndes Einkommen übersteigt jeweils Die GewSt bleibt unberücksichtigt. Rechtslage 2010.

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