Handbuch zur Branchenlösung

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1 Branchenlösung der Umsetzung der EKAS-Spezial-Richtlinie Nr über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Handbuch zur Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Strassenunterhaltsdiensten SUVA Klasse 40m Kontaktstelle Bundesamt für Strassen Bereich Betrieb, Umwelt und Oberbau Herr Urs Holzer 3003 Bern Telefon 031/ Fax 031/ (SMTP): Verfasser Bundesamt für Strassen Tiefbauamt des Kantons Zürich Amt für Tiefbau des Kantons Uri Tiefbauamt des Kantons St. Gallen Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft Juni 2005

2 Handbuch Arbeitssicherheit und Gesunheitsschutz zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten Inhalt Inhalt Seite 1 Page 0. Verzeichnis der Abkürzungen Einleitung Gesetzliche Grundlagen Regelung der Verantwortung Zweck dieses Handbuches Aufbau der Aarbeitssicherheitsorganisation Periodische Tätigkeiten Kontrollen der Vollzugsorgane Jahres-Planung Planungsrhythmus Unfallstatistik und Konsequenzen Jahresziele Schulungsplan Funktionsträger der Branchenlösung Mitarbeiter Technische Einrichtungen und Geräte Externe Kurse und Schlungsmöglichkeiten Übersicht Schulungsplan Finanzplan Kontrollplan Regelung der Verantwortung, Funktionsbeschrieb Verantwortung Konferenz dr Kantonsingenieure Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD Koordinationsstelle Arbeitssicherheit SUD Sicherheitsbeauftragter Strassenunterhaltsdienst Betriebsleiter des Werkhofs Sicherheitsbeauftragter Werkhof Gruppenchef Mitarbeitende ASA-Spezialisten Andere Verantwortliche (Gift, Sprengstoff, SDR/ADR, Lawinen) 3.3

3 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten Inhalt Seite 2 4. Allgemeine Unterlagen Arbeitsplatzanweisungen für alle Mitarbeitenden Checkliste für die Beschaffung der Persönlichen Schutzausrüstung PSA Checkliste für die Beschaffung von Maschinen und Fahrzeugen Merkblatt zum richtigen Heben und Tragen Sicherheitspläne (Mittel, Signalisation, Fluchtwege, etc.) Alarmierungsschema, bzw. Notfallorganisation (inkl. Erste Hilfe) Checkliste Unfallereignis mit Ereignisprotokoll SUD Publikationen und Infomittel für Branchenlösung AS SUD Kurse für Unterlagen für Arbeiten auf dem Werkhof Merkblatt Lastentransport Merkblätter zur Verwendung gefährlicher Güter Merkblätter Werkhof Checkliste über die Bedienung gefährlicher Maschinen Checkliste Lagerräume mit gefährlichen Gütern Checkliste für Arbeiten im Labor Checkliste für Maler-, Carrosserie- und Spritzarbeiten Checkliste für Schreinereiarbeiten Checkliste für Spenglerarbeiten Unterlagen für Elektrogruppe Checkliste für das richtige Verhalten im Umgang mit elektrischen Installationen Checkliste für das Vorgehen bei Elektrounfällen Unterlagen für die Signalisation Merkblätter über die richtige Signalisation Checkliste Signalisationsmaterial Checkliste Sicherer Umgang mit Fahrzeugen Unterlagen für den Winterdienst Merkblätter Winterdienst Checkliste Vorbereitungen Winterdienst 8.1

4 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten Inhalt Seite 3 9. Unterlagen für die Gründpflege Merkblätter zum richtigen Verhalten Checkliste Einsatzplanung und Durchführung Unterlagen für Reinigung und Unterhalt Merkblätter Rinigung und Unterhalt Checkliste Reinigungs- und Unterhaltsmittel Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 11.1 Hinweise: Die im Handbuch zur Branchenlösung erwähnten Publikationen der SUVA, des SBV und weiterer Organisationen können via Homepage und entsprechende Links abgerufen werden. Der früher durch die Trägerschaft nachgeführte Publiaktionsordner wird nicht mehr gepflegt, kann aber zur Ablage ausgedruckter bzw. angeforderter Publikationen genutzt werden. Unabhängige von der im Text verwendeten Form gelten die Bestimmungen der Branchenlösung für weibliche und männliche Mitarbeitende.

5 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 0. Abkürzungen Seite Verzeichnis der Abkürzungen AI Arbeitsinspektor ArG Arbeitsgesetz ArGV3 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz ASA-Spezialisten Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit. Sie bearbeiten spezielle Sachfragen der Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin CE Kennzeichnung eines Produktes, von dem in der Regel eine Konformitätserklärung verfügbar ist EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit PSA Persönliche Schutzausrüstung SiBe SUD Sicherheitheitsbeauftragter Strassenunterhaltsdienste SiBe Werkhof Sicherheitheitsbeauftragter des Werkhofs SUD Strassenunterhaltsdienste STEG Bundesgesetz über die Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräte TEG Technische Einrichtungen und Geräte UVG Unfallversicherungsgesetz VUV Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheite

6 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 1. Einleitung 1. Einleitung Seite Gesetzliche Grundlagen UVB, VUV, EKAS 6508 Das Unfallversicherungsgesetzt (UVG) und insbesondere die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Artikel 11a bis 11g, sieht den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit vor. In der EKAS-Spezialrichtlinie Nr werden die möglichen Formen des Beizugs solcher Spezialisten geregelt. Im Anhang A.1.1 findet sich eine vollständige Auflistung aller relevanten Gesetze und Verordnungen. Branchenlösung am genehmigt Unter der Federführung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) haben vier Pilotkantone eine Branchenlösung "Arbeitssicherehit und Gesundheitsschutz in den Strassenunterhaltsdeinsten" (genehmigt am 3. November 1999) entwickelt. Diese wurde von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) an ihrer Sitzung vom 23. November 1999 genehmigt. Im Anhang A.11 sind die Branchenlösung und das Genehmigsungsschreiben mit den Auflagen der EKAS vom 26. November 1999 enthalten. In Abhängigkeit der Gefahren im Betrieb sind drei Stufen der Beizugspflicht gemäss der EKAS-Spezialrichtlinie 6508 vorgesehen: 1. Stufe: Betriebe ohne besondere Gefahren 2. Stufe: Betriebe mit besonderen Gefahren in geringem Umfang 3. Stufe: Betriebe mit besonderen Gefahren Betriebe mit besonderen Gefahren Die Strassenunterhaltsdienste fallen unter die 3. Stufe, insbesondere die Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Autobahnen. Gewisse Tätigkeiten können auch der 2. Stufe zugeordnet werden, vor allem die Arbeiten im Werkhof. 1.2 Regelung der Verantwortung Die Verantwortung bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist geprägt durch ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen den beiden Beteiligten im Sinne der gemeinsamen Zielsetzung, Unfälle, Krankheiten und damit Leid für die Betroffenen, deren Familien und Vorgesetzten zu vermeiden:

7 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 1. Einleitung Seite 1.2 Pflichten des Arbeitgebers Pflichten des Arbeitnehmers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind (Art. 82, Absatz 1, UVG). Der Arbeitnehmer ist verplfichtet, die Weisungen des Arbeitsgebers zu befolgen und ihn in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Er muss insbesondere die ihn betreffenden Sicherheitsvorschriften beachten, die vorgeschriebenen Persönlichen Schutzausrüstungen benützen und die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen (Art. 82, Absatz 3, UVG). Vertieftere Informationen finden sich in den im Anhang A.1.2 enthaltenen Broschüren. 1.3 Zweck diese Handbuches Dieses Handbuch dient als Grundlage zur direkten Umsetzung der Branchenlösung " in den Strassenunterhaltsdiensten" durch die verschiedenen Instanzen der Branche. 1.4 Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation Aus dem Ablaufschema im Anhang A gehen die Tätigkeiten zum Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation hervor. Amtsleitung Betriebsleiter der Werkhöfe Die Amtsleitung des Tiefbauamtes und die Betriebsleiter der Werkhöfe bestimmen die Funktionsträger der Arbeitssicherheitsorganisation. Deren Aufgaben sind in den Funktionsbeschreibungen im Anhang A.3 aufgezeigt. Die Anforderungen an ihre Ausbildung sind im Abschnitt dieses Handbuches zusammengestellt. Checkliste für Aufbau Der Anhang A enthält die Checkliste für den Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation. Die zur Dokumentation der Arbeitssicherheitsorganisation notwendigen Dokumente sind ebenfalls in der Checkliste aufgeführt. Ist-Zustand Schulungsprogramm Im Rahmen der Einführung muss systematisch überprüft werden, ob die Persönliche Schutzausrüstung sowie die Schutzeinrichtungen der technischen Einrichtungen und Geräte vollständig sind. Dazu stehen die Checklisten A.4 bis A.10 zur Verfügung. Auch sollen die Mitarbeitenden in diese Abklärungen einbezogen werden. Basierend auf diesen Informationen wird das Schulungsprogramm für den Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation erstellt. Dieses unterscheidet sich von den periodischen Schulungsprogrammen für die kommenden Jahre.

8 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 1. Einleitung Seite 1.3 Mitarbeiterorientierung Die Mitarbeitenden werden über die Einführung der Branchenlösung orientiert. Allen wird die Arbeitsplatzanweisung zur Verhütung und Bewältigung von Unfällen und Berufskrankheiten abgegeben. Sofern notwendig, müssen sie mit dem Inhalt der Weisung anlässlich einer Schulung vertraut gemacht werden. 1.5 Periodische Tätigkeiten Nach der Einführung der Branchenlösung folgend die jährlich durchzuführenden Tätigkeiten, wie sie im Ablaufschema im Anhang A dargestellt sind. Sie könne das erste Mal parallel zur Einführung der Branchenlösung stattfinden. Die entsprechenden Unterlagen sind in der Checkliste im Anhang A erwähnt. 1.6 Kontrollen der Vollzugsorgane Sobald die organisatorischen Vorbereitungen für die Einführung der Branchenlösung getroffen sind, kann das Arbeitsinspektorat über die durchgeführten Arbeiten orientiert werden, was jedoch nicht obligatorisch ist. Im Anhang A findet sich eine Vorlage für einen solchen Brief. Im Anhang A ist eine Checkliste der von den Arbeitsinspektoren kontrollierten Aspekte. Die Checkliste basiert auf Unterlagen der Fachkommission 20 der EKAS, Stand November Wie weit diese Unterlagen von den kantonalen Behörden übernommen werden, ist noch nicht absehbar.

9 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 2. Jahres-Planung 2. Jahres-Planung Seite 2.1 In der Branchenlösung werden kurz- und langfristige Ziele der Branche beschrieben. Die Jahres-Planung beinhaltet die Schritte, die zur Verwirklichung dieser Ziele dienen. 2.1 Planungsrhythmus Die Planung erfolgt auf allen Stufen für die Schulung und die Finanzierung der Massnahmen der Branchenlösung und wird in einem Fünfhres-Rhythmus bzw. alljährlich durchgeführt. Im Anhang A.2.1 sind entsprechende Formulare für die Planung vorbereitet. Tabelle 2.1-1: Planungsrhythmus und arbeiten für verschiedene Instanzen in der Branche Wann Wer Was Alle Jahre Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD Strassenunterhaltsdienst Zusammensetzung der kantonalen Jahres- Unfallstatistiken, Ableiten der Konsequenzen für die Branche, Mitteilung an die Sicherheitsbeauftragten der Tiefbauämter Anpassen der Jahres-Zielsetzungen Aufarbeiten des Jahres-Finanzplanes Anpassen bzw. Ergänzen des Schulungsplanes der Branche Aufarbeiten und Auswerten der Unfallmeldungen, Meldung der Unfälle an das ASTRA Übertragen der Jahres-Zielsetzungen der Branche auf die kantonalen Verhältnisse Aufarbeiten des Jahres-Schulungsplanes Ableiten des Jahres-Finanzplanes, inkl. Aufwendungen für Schulung Betrieb Vorschlag von risikoreduzierenden Massnahmen Umsetzen der Jahres-Zielsetzungen auf die Verhältnisse im Werkhof Melden des Schulungsbedarfs Festlegung der Massnahmen zur Realisierung der Jahres-Zielsetzungen, inkl. Schulung Gruppe Vorschlag von risikoreduzierenden Massnahmen Umsetzung und Kontrolle der Jahres- Zielsetzungen für die Gruppe Alle 5 Jahre Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD Strassenunterhaltsdienst Überprüfung der Fünfhres-Unfallstatistik Anpassen der Fünfhres-Zielsetzungen Aufarbeiten des Fünfhres-Finanzplanes Übertragen der Fünfhres-Zielsetzungen der Branche auf die kantonalen Verhältnisse Ableiten des Fünfhres-Finanzplanes Werkhof Umsetzen der Fünfhres-Zielsetzungen auf die Verhältnisse im Werkhof Festlegen der Massnahmen zur Realisierung der Fünfhres-Zielsetzungen Gruppe keine Aufgaben

10 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 2. Jahres-Planung Seite Unfallstatistik und Konsequenzen Die Mitarbeitenden der Strassenunterhaltsdienste bilden keine Risiko- Klasse der SUVA. Daher führt die Branchenlösung AS SUD, um die tatsächlichen Risiken ermitteln und spezifische Massnahmen planen und umsetzten zu können, eine separate Statistik über Berufsunfälle. Unfallhäufigkeit Ausfalltage Kennzahl AT 30 Bei der Bearbeitung der Branchenlösung wurde insbesondere die Unfallhäufigkeit ermittelt. Um die Unfallschwere zu erfassen, werden bei den Unfallauswertungen auch die Anzahl Ausfalltage und der AT 30 = Total Ausfalltage 30 / Total Vollbeschäftigte einbezogen. Zur besseren Beurteilung der genauen Unfallursachen werden noch weitere Unfallparameter (z.b. Tätigkeit, Hergang, etc.) erhoben. Das Vorgehen zur Erfassung, Meldung und Auswertung von Berufsunfällen und -krankheiten ist im Manual zur Berufsunfallstatistik Version 5.0 bzw. im SUNET-Manual Version 2.0 beschrieben. Die Manuals sind auf der SUD-Homepage unter Organisation\StatistikBU/BK\Manuals, das Erfassungsformular unter Organisation\StatistikBU/BK\Instrumente abrufbar. Erfassung, Meldung und Auswertung von Berufsunfällen und -krankheiten Die Erfassung, Meldung und Auswertung erfolgt wie unten beschrieben: 1. Die Mitarbeitenden melden die Unfälle oder das Auftreten einer Krankheit dem Betriebsleiter des Werkhofs bzw. dem Gruppenchef. Im zweiten Fall gibt der Gruppenchef die Information weiter an den Betriebsleiter des Werkhofs. 2. Der Betriebsleiter des Werkhofs meldet den Unfall oder das Auftreten einer Krankheit dem zuständigen Personalverantwortlichen zuhanden der SUVA und dem Sicherheitsbeauftragten des Strassenunterhaltsdienstes. 3. Der Sicherheitsbeauftragte des Strassenunterhaltsdienstes registriert alle Berufsunfälle gemäss Manual zur Berufsunfallstatistik 4. Die Unfallstatistik wird jährlich der Gruner AG (patricia.linder@gruner.ch) zugestellt. Diese Daten werden zusammengeführt und ausgewertet. Die Gruner AG sammelt sie im Namen der Koordinationsgruppe AS SUD für alle Kantone, welche an der Branchenlösung beteiligt sind, und gibt den Kantonen die jeweilige kantonale und gesamtschweizerische Auswertung bekannt.

11 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 2. Jahres-Planung Seite Jahresziele Die qualitativen und quantitativen Jahresziele sind in der Branchenlösung festgehalten. Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung wird in den Funktionsbeschreibungen geregelt. Als Grundlagen für die Festlegung der Jahresziele dienen folgende Unterlagen: Zielsetzungen aus der Branchenlösung Fünfhres- und Jahres-Unfallstatistiken aktuelle Bedürfnisse für technische Einrichtungen und Geräte, Fahrzeuge kantonsspezifische Gefahrensituation oder -entwicklung Personalentwicklungen (Alter, Diensthre) Anhang A.2.3 enthält einen Raster für die Bearbeitung der Jahresziele Schulungsplan Funktionsträger der Branchenlösung Alle Betriebsleiter der Werkhöfe (oder die Sicherheitsbeauftragten der Werkhöfe), die Sicherheitsbeauftragten der Strassenunterhaltsdienste der Tiefbauämter sowie die für die Branchenlösung zuständigen Personen des ASTRA besuchen einen Basiskurs Arbeitssicherheit in mobilen Betrieben BASMO. Personen, die bereits eine spezialisierte Ausbildung in der Arbeitssicherheit haben, sind ausgenommen. EKAS-Lehrgang Mindestens ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes soll den EKAS-Lehrgang "Sicherheitsfachmann" oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben oder über eine gleichwertige Berufserfahrung verfügen. In der Regel ist dies der Sicherheitsbeauftragte des Strassenunterhaltsdienstes. Bei grossen Werkhöfen oder in speziellen Verhältnissen kann auch der Sicherheitsbeauftragte des Werkhofs eine solche Ausbildung besuchen. Umsetzung Branchenlösung Zur Schulung der Umsetzung der Branchenlösung sollte ein separater Kurs durchgeführt werden, an dem die Chefs und die Sicherheitsbeauftragten der Strassenunterhaltsdienste sowie die für die Branchenlösung zuständigen Personen des ASTRA teilnehmen. Weiterbildungskurse Anlässlich jährlicher Weiterbildungskurse kann über die Auswertung der letztjährigen Statistik, über geänderte Zielsetzungen und über Erneuerungen bei der Persönlichen Schutzausrüstung, bei Geräten und technischen Einrichtungen orientiert werden.

12 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 2. Jahres-Planung Seite Mitarbeiter Alle Mitarbeitenden werden über die Ziele und die Massnahmen der Branchenlösung orientiert. Beim Eintritt erfolgt eine Einführung in die generellen Sicherheitsaspekte des neuen Arbeitsplatzes. Im Laufe der Einführung der neuen Tätigkeiten werden parallel auch die Sicherheitsaspekte abgedeckt Technische Einrichtungen und Geräte Bei der Einführung einer neuen technischen Einrichtung oder eines Gerätes schulen der Gruppenchef bzw. Betriebsleiter des Werkhofs (oder Sicherheitsbeauftragter des Werkhofs) die Sicherheitsaspekte mit den Mitarbeitenden. Wenn notwendig, wird eine Probearbeit ausgeführt. Bei Veränderungen im Arbeitsablauf zeigt der Gruppenchef bzw. Betriebsleiter des Werkhofs (oder Sicherheitsbeauftragter des Werkhofs) den Mitarbeitenden die neue Organisation bzw. das neue Ablaufschema und weist auf die Konsequenzen im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz hin. Kann der Gruppenchef bzw. Betriebsleiter des Werkhofs (oder Sicherheitsbeauftragter des Werkhofs) diese Änderungen selber nicht einführen, benachrichtigt er den Sicherheitsbeauftragten des Strassenunterhaltsdienstes, welcher die Ausbildung durchführt oder geeignete Dritte beizieht Externe Kurse und Schulungsmöglichkeiten Der Sicherheitsbeauftragte des Strassenunterhaltsdienstes und der Chef des Strassenunterhaltsdienstes kennen die Möglichkeiten von externen Kursen, welche von der SUVA, von Sanitätsschulen, von Brandschutzorganisationen oder anderen Institutionen angeboten werden. Sie orientieren ihre Mitarbeitenden in geeigneter Form über diese Kurse und beziehen deren Möglichkeiten bei der Jahres-Planung ein. Kursinformationen werden von den ASA-Spezialisten jährlich aktualisiert.

13 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 2. Jahres-Planung Seite Übersicht Schulungsplan Aus der folgenden Tabelle gehen die einzelnen Kurse hervor, wie sie im Anhang A.2.4 detaillierter dargestellt werden. Tabelle 2.4-1: Übersicht Schulungsplan Wann Wer Was Einführungskurse allgemein neue Mitarbeitende und Lehrlinge tätigkeitsbezogen Repetitionskurse allgemein alle Mitarbeitenden tätigkeitsbezogen Ereignisdienst allgemein in den Einführungskurs integriert tätigkeitsbezogen alle Mitarbeitenden BASMO-Kurs Kaderkurs für Sicherheit und Gesundheitsschutz Einführungskurs für die Einführung der Branchenlösung EKAS-ArbeitssicherheitsLehrgänge Sicherheitsfachmann: 4 Wochen Sicherheitsingenieur: 7 Wochen Betriebsleiter der Werkhöfe (oder die Sicherheitsbeauftragten der Werkhöfe) Sicherheitsbeauftragte der Strassenunterhaltsdienste der Tiefbauämter für die Branchenlösung zuständige Personen des ASTRA wie BASMO-Kurs, sofern nicht gleichwertige andere Arbeitssicherheitsausbildung oder Berufserfahrung wie BASMO-Kurs Chefs und Sicherheitsbeauftragte der Strassenunterhaltsdienste, die an der Bearbeitung der Branchenlösung nicht beteiligt waren 2.5 Finanzplan In einem Fünfhres- und einem Jahres-Finanzplan werden die finanziellen Mittel für die Durchführung der Branchenlösung ausgewiesen. Die Kosten für Arbeitssicherheitsmassnahmen bei Fahrzeugen, Geräten, Maschinen oder technischen Einrichtungen werden nicht separat erfasst; die entsprechenden Aufwendungen sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Im Finanzplan sind insbesondere Aufwendungen für Persönliche Schutzausrüstungen und Schulung aufzunehmen. Anhang A.2.5 enthält Berechnungstabellen für die Finanzplanung der kantonalen Strassenunterhaltsdienste und der Werkhöfe.

14 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 2. Jahres-Planung Seite Kontrollplan Die Kontrolle der Durchführung der Branchenlösung erfolgt mittels Audits. Verantwortung Der Chef des Strassenunterhaltsdienstes auditiert den Sicherheitsbeauftragten des Strassenunterhaltsdienstes einmal jährlich gemäss Auditformular für den Sicherheitsbeauftragten des Strassenunterhaltsdienstes (siehe Anhang 2.6). Auditformulare Die Kontrolle der Betriebsleiter der Werkhöfe (oder der Sicherheitsbeauftragten der Werkhöfe) und Gruppenchefs wird auf der Stufe des Strassenunterhaltsdienstes durchgeführt. Der Sicherheitsbeauftragte des Strassenunterhaltsdienstes auditiert einmal jährlich die Betriebsleiter der Werkhöfe (oder die Sicherheitsbeauftragten der Werkhöfe) und die Gruppenchefs gemäss den Auditformularen für die Betriebsleiter der Werkhöfe (oder die Sicherheitsbeauftragten der Werkhöfe) und für die Gruppenchefs (siehe Anhang 2.6).

15 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 3. Verantwortung Seite Regelung der Verantwortung, Funktionsbeschrieb 3.1 Verantwortung In den folgenden Abschnitten ist die generelle Verantwortungsregelung für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Branchenlösung aufgezeigt. Der Anhang A.3 enthält detailliertere Funktionsbeschreibungen für die verschiedenen Verantwortlichen bei den Strassenunterhaltsdiensten. Abbildung : Organigramm der Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten Konferenz der Kantonsingenieure Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD mit AG- und AN-Vertretern Koordinationsstelle Arbeitssicherheit SUD ASTRA Amtsleitung Tiefbauamt Betriebsleiter Werkhof Sicherheitsbeauftragter Strassenunterhaltsdienst Sicherheitsbeauftragter Werkhof Gruppenchef Mitarbeitender Legende: Linienunterstellung fachtechnische Information Vorgaben, Genehmigung Orientierung, Anträge 3.2 Konferenz der Kantonsingenieure Die Konferenz der Kantonsingenieure bildet das Wahlorgan der Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD. 3.3 Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD Die Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD ist das verantwortliche Aufsichts- und Leitorgan der Branchenlösung und der Vertragspartner der EKAS. Sie ist für die Weiterentwicklung der Branchenlösung zuständig, insbesondere für die Überprüfung der Realisierung der Ziele der Branchenlösung, und koordiniert den Einsatz der ASA-Spezialisten. Sie entwickelt die Branchenlösung nach Massgabe der entsprechenden Bedürfnisse der Strassenunterhaltsdienste und den Vorgaben der zuständigen eidgenössischen Instanzen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes weiter. In der Koordinationsgruppe nehmen mindestens ein Vertreter der Koordinationsstelle Arbeitssicherheit SUD ASTRA (in der Regel

16 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 3. Verantwortung Seite 3.2 gleichzeitig der Vorsitzende der Koordinationsgruppe), je mindestens ein Vertreter der kantonalen und evtl. kommunalen Strassenunterhaltsdienste sowie auch zwei Arbeitnehmervertreter (des VPOD und des Staatspersonalverbandes) Einsitz, wenn möglich mit einer entsprechenden Ausbildung in. Zusätzlich soll ein ASA-Spezialist mitarbeiten. Die Tätigkeiten der Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD können in einem Reglement näher umschrieben werden. 3.4 Koordinationsstelle Arbeitssicherheit SUD ASTRA 3.5 Sicherheitsbeauftragter Die Koordinationsstelle Arbeitssicherheit SUD ASTRA besteht aus einem Vertreter des ASTRA und einem beigezogenen Berater (zur Zeit GRUNER AG). Sie stellt die Tätigkeiten der Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD sicher und ist Ansprechstelle für die zuständigen eidgenössischen und kantonalen Arbeitssicherheitsinstanzen sowie für interessierte kantonale und fallweise kommunale Strassenunterhaltsdienste, welche die Branchenlösung in ihren Bereichen einführen möchten. Sie koordiniert die Tätigkeiten der kantonalen und fallweise kommunalen Strassenunterhaltsdienste, welche die Branchenlösung eingeführt haben. Sie koordiniert die Umsetzung von zukünftigen Fassungen der Branchenlösung. Strassenunterhaltdienst Der Sicherheitsbeauftragte Strassenunterhaltsdienst wird von der Amtsleitung des Tiefbauamtes bestimmt. Er ist für die Umsetzung der Branchenlösung in seinem Bereich zuständig. Dazu erstellt er alle 5 Jahre bzw. jährlich einen Planung der Ausbildung und der notwendigen finanziellen Mittel, welcher von der Amtsleitung des Tiefbauamtes bewilligt wird. Er koordiniert seine Tätigkeiten mit den Betriebsleitern der Werkhöfe (oder den Sicherheitsbeauftragten der Werkhöfe). Er hält engen Kontakt mit den zuständigen kantonalen und eidgenössischen Instanzen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 3.6 Betriebsleiter des Werkhofs Der Betriebsleiter des Werkhofs ist für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden verantwortlich. In Absprache/Koordination mit dem Sicherheitsbeauftragten Strassenunterhaltsdienst plant/genehmigt er jährlich die Aktivitäten zur Erreichung der Ziele. In kleineren Betrieben kann der Betriebsleiter des Werkhofs auch die Funktion des Sicherheitsbeauftragten des Werkhofs übernehmen. 3.7 Sicherheitsbeauftragter Werkhof Der Sicherheitsbeauftragte des Werkhofs plant jährlich in Absprache/Koordination mit dem Betriebsleiter des Werkhofs und dem Sicherheitsbeauftragten Strassenunterhaltsdienst die Aktivitäten zur Erreichung der Ziele. Er führt die Aktionen durch und rapportiert dem Betriebsleiter des Werkhofs die Resultate und allfällige Unfälle oder Gesundheitsbeeinträchtigungen in seinem Bereich.

17 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 3. Verantwortung Seite Gruppenchef Der Gruppenchef ist für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden verantwortlich. Er setzt die Sicherheitsmassnahmen des Werkhofs um und rapportiert über Unfälle. 3.9 Mitarbeitende Die Mitarbeitenden müssen die Sicherheitsmassnahmen einhalten. Gefährliche Situationen sind zu vermeiden oder den vorgesetzten Stellen zu melden ASA-Spezialisten ASA-Spezialisten bearbeiten spezielle Sachfragen der Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin Andere Verantwortliche (Gift, Sprengstoff, SDR/ADR, Lawinen) Für den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen ist im Werkhof je eine verantwortliche Person bezeichnet, sofern solche Stoffe im Werkhof vorhanden sind. Diese verantwortliche Person ist in der Regel ein Mitarbeitender mit spezifischer Ausbildung.

18 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 4. Allgemeines Seite Allgemeine Unterlagen 4.1 Arbeitsplatzanweisung für alle Mitarbeitenden Die Arbeitsplatzanweisungen für alle Mitarbeitenden umfassen zwei Bereiche: 1. Arbeitsanweisung A für alle Mitarbeitenden, als Teil des Arbeitsvertrages oder Stellenbeschriebes Diese Weisung beinhaltet die allgemeinen Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers und kann direkt als Teil des Arbeitsvertrages verwendet werden. 2. Schulungsunterlagen und Hintergrundinformationen für den Sicherheitsbeauftragten Strassenunterhaltsdienst und für den Betriebsleiter des Werkhofs, bzw. Sicherheitsbeauftragten des Werkhofs Diese Unterlagen beinhalten Hinweise auf Grenzwerte für verschiedene Gefahren, dienen zur Orientierung über die Exposition bei verschiedenen Gefahren und als Hilfe bei Einführungs- und Repetitionskursen. Unterlagen im Anhang A.4.1: Merkblatt A "Brand- und Explosionsgefahr" Merkblatt A "Gefährliche Stoffe, Ökologie, Gewässervergiftung, Bodenverseuchung" SUVA "Checkliste: Lärm am Arbeitsplatz" (im Ordner Publikationen) Merkblatt A "Erste Hilfe" SBV "Erste Hilfe auf Baustellen" (im Ordner Publikationen) 4.2 Checkliste für die Beschaffung der Persönlichen Schutzausrüstung PSA Persönliche Schutzausrüstungen werden dann eingesetzt, wenn die arbeitsbedingten Gefahren nicht durch technische und organisatorische Massnahmen eliminiert werden können. Die Checkliste A dient als Hilfsmittel für den Sicherheitsbeauftragten der Strassenunterhaltsdienste und für den Betriebsleiter des Werkhofs. Unterlagen im Anhang A.4.2: Checkliste A.4.2.1: Liste der Arbeiten bzw. Arbeitsbereiche, bei denen eine Persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein kann Anhang A.4.2.2: Lieferantenverzeichnis Persönliche Schutzausrüstung für die Arbeit SUVA, d: Persönliche Schutzausrüstung, Checkliste für das Bauhauptgewerbe (im Ordner Publikationen) SBA 153: Persönliche Schutzausrüstungen (im Ordner Publikationen)

19 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 4. Allgemeines Seite Checkliste für die Beschaffung von Maschinen und Fahrzeugen Im Anhang A sind alle in der Branchenlösung berücksichtigten Maschinen und Fahrzeuge, die in den Strassenunterhaltsdiensten benutzt werden, aufgelistet. Die Checkliste A ist ein Hilfsmittel für den Sicherheitsbeauftragten der Strassenunterhaltsdienste und für den Betriebsleiter des Werkhofs. Sie beinhaltet die wichtigsten, bei der Beschaffung von neuen Maschinen und Fahrzeugen zu berücksichtigenden Aspekte. Die Checkliste, ein zusammengefasster Richtlinientext, basiert auf der EG-Maschinenrichtlinie, Stand August Sie berücksichtigt alle Maschinen und Fahrzeuge, die in den Strassenunterhaltsdiensten verwendet werden. Unterlagen im Anhang A.4.3: A Liste von Maschinen und Fahrzeugen, die in den Strassenunterhaltsdiensten benutzt werden A.4.3.2: Checkliste für die Beschaffung von Maschinen und Fahrzeugen SUVA, 66084/1.d: Checkliste: Kauf einer neuen Maschine (im Ordner Publikationen) SCES, CE95-7.d: Checkliste der Anforderungen für Pressen gemäss EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG (Anhang I) (im Ordner Publikationen) SCES, CE95-2.d: Checkliste zum Baumusterbescheinigungsverfahren von Maschinen gemäss EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG (Anhang V/VI) (im Ordner Publikationen) 4.4 Merkblatt zum richtigen Heben und Tragen Das Merkblatt dient als Schulungsunterlage im Einführungs- und Repetitionskurs über die allgemeinen Sicherheitsaspekte in den Strassenunterhaltsdiensten. Unterlagen im Anhang A.4.4: Merkblatt A "Das richtige Heben" Merkblatt A "Hebe- und Tragetechniken" SBA 132 "Der Lastentransport von Hand" (im Ordner Publikationen) SUVA Merkblatt "Hebe richtig, trage richtig" (im Ordner Publikationen)

20 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 4. Allgemeines Seite Sicherheitspläne (Mittel, Signalisation, Fluchtwege, etc.) Für räumlich weitläufige Betriebe oder mehrstöckige Gebäude mit komplizierten Stockwerkgrundrissen müssen Sicherheitspläne erstellt, instruiert und fallweise aufgehängt werden. Allenfalls kann auch die Feuerwehr solche Pläne verlangen. In diesen Plänen sollen alle Informationen für eine effiziente Notfallbewältigung (Unfälle, Brand) enthalten sein. Folgende Informationen müssen in diesen Plänen sein: Fluchtwege Sammelplätze Standorte von Erste Hilfe-Einrichtungen bauliche und technische Brandschutzmassnahmen (Brandabschnitte, Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Kleinlöschgeräte, Fluchtwegbeleuchtung, etc.) Rettungs- und Angriffswege Im Anhang A.4.5 ist ein Sicherheitsplan abgebildet. 4.6 Alarmierungsschema, bzw. Notfallorganisation (inkl. Erste Hilfe) Die Notfallorganisation kann minimal mit folgenden Dokumenten geregelt werden: Liste oder Organigramm der Verantwortlichen im Notfall Ablaufschema oder Liste der Alarmierung Im Rahmen der Schulung müssen die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden, damit diese Organisation bei einem Ereignis richtig handelt. Unterlagen im Anhang A.4.6: A Liste der Angehörigen der Notfallorganisation Merkblatt A "Alarmierungsschema" Merkblatt A "Organigramm der Notfallorganisationen" 4.7 Checkliste Unfallereignis mit Ereignisprotokoll SUD Zur Überprüfung, ob bei der Erfassung, Analyse und Bewältigung eines Unfalles alle notwendigen Tätigkeiten durchgeführt wurden bzw. welche Schritte noch notwendig sind, wurde die Checkliste Unfallereignis zur Verfügung gestellt. Integrierter Bestandteil der Checkliste ist das Ereignisprotokoll SUD. Es wurde basierend auf dem SUVA-Protokoll spezifisch an die SUD- Bedürfnisse angepasst und sollte zur Erfassung aller Ereignisse (Unfälle, etc.) benutzt werden. Checkliste (CL) und Ereignisprotokoll (EP) sind im Anhang A.4.7 zu finden.

21 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 11. Branchenlösung Seite Publikationen und Infomittel für Branchenlösung AS SUD Um die Aktualität von Publikationen und Infomitteln für die Branchenlösung AS SUD sicherzustellen, sind diese direkt via Homepages der entsprechenden publizierenden Organisationen zu beziehen. Auf der Homepage sind entsprechende Links zu den wichtigsten Organisationen eingerichtet. Details können dem Anhang A.4.8 entnommen werden.zur Unterstützung der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Strassenunterhaltsdiensten bestehen verschiedene Fachkursangebote. 4.9 Kurse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die branchenspezifischen Kurse werden von der Koordinationsgruppe AS SUD organisiert. Das aktuelle Kursangebot ist auf der Homepage unter "Organisation" "Kurse" aufgelistet. Kurse von externen Anbietern können zum grossen Teil über die Homepages der Veranstalter abgerufen werden. Hierzu sind auf der Homepage entsprechende Links zu den wichtigsten Veranstaltern eingerichtet. Details können dem Anhang A.4.9 entnommen werden.

22 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 5. Werkhof Seite Unterlagen für Arbeiten auf dem Werkhof 5.1 Merkblatt Lastentransport Das Merkblatt A "Lastentransport" dient als Schulungsunterlage für die Sicherheitsaspekte der Tätigkeiten im Werkhof. Es kann für den Einführungs- und für Repetitionskurse angewendet werden. 5.2 Merkblätter zur Verwendung gefährlicher Güter Die Merkblätter A und A basieren auf den anschliessend aufgeführten SUVA-Broschüren: Unterlagen im Anhang A.5.2: Merkblatt A "Gefährliche Güter" Merkblatt A "Massnahmen bei der Verwendung gefährlicher Güter" SUVA "Kennzeichnung der gewerblichen Gifte" (im Ordner Publikationen) SUVA "Gift und was man darüber wissen muss" (im Ordner Publikationen) SUVA "Was tun mit Giftabfällen?" (im Ordner Publikationen) BfA Checkliste "Chemische Stoffe auf dem Bau" (im Ordner Publikationen) Die Merkblätter dienen als Schulungsunterlage über die Sicherheitsaspekte der Tätigkeiten im Werkhof und können für den Einführungs- und für Repetitionskurse angewendet werden: 5.3 Merkblätter Werkhof Die Merkblätter A und A basieren auf der SUVA-Broschüre "Elastische Lagerung von Maschinen" sowie verschiedenen SUVA-Publikationen, die zur Zeit in Bearbeitung sind. Sie können für Einführungs- und Repetitionskurse verwendet werden. Unterlagen im Anhang A.5.3: Merkblatt A "Werkhof: Gefahren/Massnahmen" Merkblatt A "Werkhof: Persönliche Schutzausrüstung" SUVA, "Elastische Lagerung von Maschinen" (im Ordner Publikationen) 5.4 Checkliste über die Bedienung gefährlicher Maschinen Die Checkliste ist als Hilfsmittel für den Betriebsleiter des Werkhofs vorgesehen. Unterlagen im Anhang A.5.4 (im Ordner Publikationen): SUVA 2144 "Richtlinien über Stapelautomaten" SUVA Checkliste "Kleinmaschinen für den Bau" SUVA Checkliste "Tischkreissäge" SUVA Checkliste "Baukreissäge"

23 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 5. Werkhof Seite 5.2 SUVA Checkliste "Handhobelmaschine" SUVA Checkliste "Handkreissäge" SUVA Checkliste "Tisch- und Ständerbohrmaschinen" SUVA Checkliste "Tisch- und Ständerschleifmaschinen" 5.5 Checkliste Lagerräume mit gefährlichen Gütern Unter gefährlichen Gütern versteht man Gifte der Klassen 1 bis 5, brennbare Stoffe, Sprengstoffe und wassergefährdende Stoffe. Im Anhang A.5.5 sind die Checkliste A "Lagerräume mit gefährlichen Gütern" sowie das Heft IVSS Nr "Lagern von gefährlichen Stoffen" enthalten. 5.6 Checkliste für Arbeiten im Labor Die Checkliste A.5.6 dient dem Betriebsleiter des Werkhofs bzw. dem Gruppenchef für die Arbeitsgruppe Labor als Hilfsmittel zur Kontrolle der Durchführung von Arbeitssicherheitsmassnahmen und der für den Gesundheitsschutz erforderlichen Massnahmen im Labor. Sie basiert auf den Erfahrungen in der chemischen Industrie und ist auf die Labortätigkeiten der Strassenunterhaltsdienste angepasst. 5.7 Checkliste für Maler-, Carrosserie- und Spritzarbeiten Die Checkliste A.5.7 dient dem Betriebsleiter des Werkhofs bzw. dem Gruppenchef für die Arbeitsgruppe Maler-, Carrosserie- und Spritzarbeiten als Hilfsmittel zur Kontrolle der Durchführung von Arbeitssicherheitsmassnahmen und der für den Gesundheitsschutz erforderlichen Massnahmen. 5.8 Checkliste für Schreinerarbeiten Die Checkliste A.5.8 dient dem Betriebsleiter des Werkhofs bzw. dem Gruppenchef für die Arbeitsgruppe Schreinerarbeiten als Hilfsmittel zur Kontrolle der Durchführung von Arbeitssicherheitsmassnahmen und der für den Gesundheitsschutz erforderlichen Massnahmen. 5.9 Checkliste für Spenglerarbeiten Die Checkliste A.5.9 dient dem Betriebsleiter des Werkhofs bzw. dem Gruppenchef für die Arbeitsgruppe Spenglerarbeiten als Hilfsmittel zur Kontrolle der Durchführung von Arbeitssicherheitsmassnahmen und der für den Gesundheitsschutz erforderlichen Massnahmen. Unterlagen im Anhang A.5.9 (im Ordner Publikationen): EKAS 6204 "Sicher reparieren" SUVA "Sicherheit durch Anseilen" SUVA "Tragbare Leitern können ganz schön gefährlich sein"

24 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 6. Elektrogruppe Seite Unterlagen für Elektrogruppe Die Unterlagen für die Elektrogruppe basieren auf dem "Sicherheitskonzept für die elektrischen Anlagen" des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins. 6.1 Checkliste für das richtige Verhalten im Umgang mit elektrischen Installationen Die Checkliste A.6.1 dient dem Betriebsleiter des Werkhofs bzw. dem Gruppenchef für die Elektrogruppe als Hilfsmittel zur Kontrolle der Durchführung von Arbeitssicherheitsmassnahmen und der für den Gesundheitsschutz erforderlichen Massnahmen. 6.2 Checkliste für das Vorgehen bei Elektrounfällen Die Checkliste A.6.2 dient allen Mitarbeitenden auf dem Werkhof oder bei anderen Anlagen des Nieder- und Hochspannungsnetzes als Schulungsunterlage und fallweise als Notfallhilfsmittel zum richtigen Verhalten bei Elektrounfällen.

25 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 7. Signalisation Seite Unterlagen für die Signalisation Die Unterlagen für die Signalisation stützen sich auf die Broschüre "Baustellen auf Autobahnen und Autostrassen" vom Bundesamt für Strassen (Beilage zu SN c). Die hier erwähnten Sicherheitsaspekte sollen als Ergänzung dieser Broschüre verstanden werden. 7.1 Merkblätter über die richtige Signalisation Die Merkblätter A und A dienen als Schulungs unterlage für den Einführungskurs über die Sicherheitsaspekte der Signalisation sowie auch für Repetitionskurse. Diese Schulungsunterlage stützt sich auf die allgemeinen Unterlagen aus dem Kapitel 4 und bildet deren Fortsetzung. Unterlagen im Anhang A.7.1: Merkblatt A "Signalisation: Gefahren/Massnahmen" Merkblatt A "Signalisation: Persönliche Schutzausrüstung" Broschüre "Baustellen auf Autobahnen und Autostrassen" vom Bundesamt für Strassen (im Ordner Publikationen) 7.2 Checkliste Signalisationsmaterial Die Checkliste A.7.2 dient als Hilfsmittel für den Gruppenchef der Signalisation respektive für den Betriebsleiter des Werkhofs. 7.3 Checkliste Sicherer Umgang mit Fahrzeugen Die Checkliste A.7.3 ist Teil der Schulungsunterlagen für alle Mitarbeitenden in der Gruppe Signalisation.

26 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 8. Winterdienst Seite Unterlagen für den Winterdienst 8.1 Merkblätter Winterdienst Die Merkblätter A und A dienen als Schulungsunterlage für den Einführungskurs über die Sicherheitsaspekte des Winterdienstes sowie auch für Repetitionskurse. Diese Schulungsunterlage stützt sich auf die allgemeinen Unterlagen aus dem Kapitel 4 und bildet deren Fortsetzung. Unterlagen im Anhang A.8.1: Merkblatt A "Winterdienst: Gefahren/Massnahmen" Merkblatt A "Winterdienst: Persönliche Schutzausrüstung" 8.2 Checkliste Vorbereitungen Winterdienst Die Checkliste A.8.2 dient als Hilfsmittel für den Gruppenchef des Winterdienstes respektive für den Betriebsleiter des Werkhofs.

27 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 9. Grünpflege Seite Unterlagen für die Grünpflege Die Unterlagen für die Grünpflege basieren auf folgenden SUVA Merkblättern: Unterlagen im Anhang A.9 (im Ordner Publikationen): SUVA Merkblatt "Sicherheit bei der Waldarbeit" SUVA Merkblatt "Pflanzenbehandlungsmittel wie schütze ich mich?" SUVA Merkblatt "Freizeitholzer" SUVA Merkblatt "Vorsicht bei Zeckenstich" SUVA 67014, "Checkliste: Rolltischkreissäge" SUVA 67069, "Checkliste: Wippkreissäge" 9.1 Merkblätter zum richtigen Verhalten Die Merkblätter A bis A zum richtigen Verhalten bei der Grünpflege dienen als Schulungsunterlage für den Einführungskurs über die Sicherheitsaspekte der Grünpflege sowie auch für Repetitionskurse. Diese Schulungsunterlage stützt sich auf die allgemeinen Unterlagen aus dem Kapitel 4 und bildet deren Fortsetzung. Unterlagen im Anhang A.9.1: Merkblatt A "Grünpflege: Gefahren/Massnahmen" Merkblatt A "Grünpflege: PSA für die Waldarbeit/Motorsägearbeit" Merkblatt A "Grünpflege: Verhalten bie Zeckenstich" 9.2 Checkliste Einsatzplanung und Durchführung Die Checkliste A.9.2 Einsatzplanung und Durchführung ist ein Hilfsmittel für den Betriebsleiter des Werkhofs respektive für den Gruppenchef der Einsatzgruppe Grünpflege.

28 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 11. Branchenlösung Seite Unterlagen für Reinigung und Unterhalt Die Unterlagen basieren auf der Broschüre SUVA SBA 122, "Hautschutz" und stützen sich auf den Anhang A.5.2 Merkblätter "Verwendung gefährlicher Güter". Unterlagen im Anhang A.10 (im Ordner Publikationen): SBA 122, "Hautschutz" SUVA 44062, "Sicheres Einsteigen und Arbeiten in Schächten, Gruben und Kanälen" SUVA 84007, "Schächte, Gruben und Kanäle. Das Wichtigste, damit Sie wieder sicher nach oben kommen." 10.1 Merkblätter Reinigung und Unterhalt Die Merkblätter A und A dienen als Schulungsunterlage für den Einführungskurs über die Sicherheitsaspekte der Reinigung und des Unterhaltes sowie auch für Repetitionskurse. Diese Schulungsunterlage stützt sich auf die allgemeinen Unterlagen aus dem Kapitel 4 und bildet deren Fortsetzung. Unterlagen im Anhang A.10.1: Merkblatt A "Reinigung und Unterhalt: Gefahren/Massnahmen Merkblatt A "Reinigung und Unterhalt: Persönliche Schutzausrüstung" 10.2 Checkliste Reinigungs- und Unterhaltsmittel Die Checkliste A.10.2 über Reinigungs- und Unterhaltsmittel ist ein Hilfsmittel für den Betriebsleiter des Werkhofs beziehungsweise für den Gruppenchef der Einsatzgruppe Reinigung und Unterhalt.

29 Handbuch zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten 11. Branchenlösung Seite Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten Die Branchenlösung vom 3. November 1999 zur Umsetzung der EKAS- Spezialrichtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit wurde von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS am 23. November 1999 genehmigt. Im Anhang A.11 sind das Genehmigungsschreiben mit den Auflagen der EKAS vom 26. November 1999 sowie die Branchenlösung enthalten.

30 zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten Inhalt Seite 1 Inhalt Anhang (Hinweis: Nummern der Anhänge korrespondieren mit Abschnitten des Handbuches) Seite A.1 Einleitung A.1.1 A.1.1 Gesetzliche Grundlagen A.1.1 A.1.2 Regelung der Verantwortung A.1.2 A.1.3 Zweck des Anhangs zum Handbuch A.1.3 A.1.4 Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation A.1.4 A Ablaufschema für den Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation A.1.4 A Checkliste für den Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation durch die Amtsleitung des Tiefbauamtes / Leiter des Strassenunterhaltsdienstes A.1.5 A Checkliste für den Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation durch den Sicherheitsbeauftragten des Strassenunterhaltsdienstes A.1.6 A Checkliste für den Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation durch den Betriebsleiter des Werkhofs A.1.8 A Checkliste für den Aufbau der Arbeitssicherheitsorganisation durch den Betriebsleiter bzw. den Sicherheitsbeauftragten des Werkhofs A.1.9 A.1.5 Periodische Tätigkeiten der Arbeitssicherheitsorganisation A.1.10 A Ablaufschema für die periodischen Tätigkeiten der Arbeitssicherheitsorganisation A.1.10 A Checkliste für die periodischen Tätigkeiten der Arbeitssicherheitsorganisation durch den Sicherheitsbeauftragten des Strassenunterhaltsdienstes A.1.11 A Checkliste für die periodischen Tätigkeiten der Arbeitssicherheitsorganisation durch den Sicherheitsbeauftragten des Werkhofs A.1.12 A.1.6 Kontrollen der Vollzugsorgane A.1.13 A Orientierungsbrief an das Arbeitsinspektorat A.1.13 A Liste der möglichen durch die Arbeitsinspektoren kontrollierten Aspekte A.1.14 A.2 Jahres-Planung A.2.1 A.2.1 Planungsrhythmus A.2.1 A Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD A.2.1 A Sicherheitsbeauftragter Strassenunterhaltsdienste A.2.2 A Betriebsleiter oder Sicherheitsbeauftragter des Werkhofs A.2.3 A Gruppenchef A.2.4 A Fragen an Mitarbeitende am Mitarbeitergespräch A.2.5 A.2.2 Unfallstatistik und Konsequenzen A.2.6

31 zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten Inhalt Seite 2 A.2.3 Jahres- und Fünfhres-Ziele A.2.7 A Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD A.2.8 A Sicherheitsbeauftragter Strassenunterhaltsdienste A.2.9 A Betriebsleiter oder Sicherheitsbeauftragter des Werkhofs A.2.10 A Gruppenchef A.2.11 A.2.4 Schulungsplan A.2.12 A Übersicht Kurse A.2.12 A Einführungskurse A.2.13 A Repetitionskurse A.2.14 A Ereignisdienstausbildung A.2.16 A BASMO-Kurs A.2.16 A EKAS-Lehrgang A.2.17 A Kaderkurs für Arbeitssicherheit: Umsetzung im Werkhof A.2.17 A Kaderkurs für Arbeitssicherheit: Ereignisdienstausbildung A.2.17 A Einführungskurs für die Einführung der Branchenlösung A.2.17 A.2.5 Finanzplan A.2.18 A Sicherheitsbeauftragter Strassenunterhaltsdienste A.2.19 A Sicherheitsbeauftragter Werkhof A.2.20 A.2.6 Kontrollplan A.2.21 A Eigenkontrolle für den Sicherheitsbeauftragten des Strassenunterhaltsdienstes A.2.21 A Eigenkontrolle für den Betriebsleiter des Werkhofs (oder den Sicherheitsbeauftragten des Werkhofs oder den Gruppenchef) A.2.22 A.3 Regelung der Verantwortung, Funktionsbeschrieb A.3.1 A.3.1 Verantwortung A.3.1 A.3.2 Konferenz der Kantonsingenieure A.3.1 A.3.3 Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit SUD A.3.1 A.3.4 Koordinationsstelle Arbeitssicherheit SUD ASTRA A.3.1 A.3.5 Amtsleitung Tiefbauamt / Leiter Strassenunterhaltsdienst A.3.2 A.3.6 Sicherheitsbeauftragter Strassenunterhaltsdienst A.3.2 A.3.7 Betriebsleiter des Werkhofs A.3.3 A.3.8 Betriebsleiter des Werkhofs oder Sicherheitsbeauftragter des Werkhofs A.3.3 A.3.9 Gruppenchef A.3.4 A.3.10 Mitarbeitende A.3.4 A.3.11 ASA-Spezialisten A.3.5 A Sicherheitsfachleute A.3.5 A Sicherheitsingenieure A.3.5 A Arbeitshygieniker A.3.6 A Arbeitsärzte A.3.6

32 zur Branchenlösung in den Strassenunterhaltsdiensten Inhalt Seite 3 A.3.12 Andere Verantwortliche A.3.7 A Giftverantwortliche A.3.7 A Verantwortliche Sprengstoff A.3.8 A Verantwortliche SDR/ADR A.3.8 A Verantwortliche Lawinen A.3.8 A.4 Allgemeine Unterlagen A.4.1 A.4.1 Arbeitsplatzanweisung für alle Mitarbeitenden A.4.1 A Arbeitsplatzanweisung A.4.1 A Allgemeine Unterlagen für den Sicherheitsbeauftragten Strassenunterhaltsdienst und für den Betriebsleiter des Werkhofs, bzw. Sicherheitsbeauftragten des Werkhofs A.4.6 A.4.2 Beschaffung der Persönlichen Schutzausrüstung PSA A.4.9 A Liste der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung Arbeitsbereiche A.4.9 A Lieferantenverzeichnis Persönliche Schutzausrüstung für die Arbeit A.4.11 A.4.3 Beschaffung von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen A.4.12 A Liste der Maschinen, Geräte und Fahrzeuge A.4.12 A Checkliste für die Beschaffung von Maschinen Maschinen und Fahrzeugen A.4.13 A.4.4 Das Merkblatt richtiges Heben und Tragen A.4.15 A.4.5 Sicherheitspläne A.4.16 A.4.6 Alarmierungschema bzw. Notfallorganisation (inkl. Erste Hilfe) A.4.17 A Liste der Angehörigen der Notfallorganisationen A.4.17 A Merkblatt Alarmierungsschema A.4.18 A Merkblatt Organigramm der Notfallorganisationen A.4.19 A.4.7 Checkliste Unfallereignis (CL) und Ereignisprotokoll SUD (EP) A.4.20 A.4.8 Publikationen und Infomittel für Branchenlösung AS SUD auf Homepage A.4.21 A.4.9 Kurse für A.4.24 A.5 Unterlagen für Arbeiten auf dem Werkhof A.5.1 A.5.1 Merkblatt Lastentransport A.5.1 A.5.2 Merkblätter zur Verwendung gefährlicher Güter A.5.2 A.5.3 Merkblätter Werkhof A.5.3 A.5.4 Checkliste über die Bedienung gefährlicher Maschinen inkl. Holzbearbeitungsmaschinen A.5.4 A.5.5 Checkliste Lagerräume mit gefährlichen Gütern A.5.6 A.5.6 Checkliste für Arbeiten im Labor A.5.8 A.5.7 Checkliste für Maler-, Carosserie- und Spritzarbeiten A.5.10 A.5.8 Checkliste für Schreinerarbeiten A.5.12 A.5.9 Checkliste für Spengler- und Schlosserarbeiten A.5.14

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