Standort: Grundstücke Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. Iller

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1 Bericht Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au der Stadt Senden Überarbeitung der Untersuchungsberichte vom bzw , Bericht-Nr. F6/138 und vom , Bericht-Nr. F15/303-LG Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage aufgeführten Akkreditierungsumfang. Projekt: Kommune: Bebauungsplan Untere Au Stadt Senden Senden Datum: Unsere Zeichen: IS-UT-Lärm Standort: Grundstücke Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. Iller Auftraggeber: Bestellzeichen: - Stadt Senden Stadtplanung Senden Dokument: Bericht.docx Bericht Nr Das Dokument besteht aus 17 Seiten Seite 1 von 17 Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Prüfumfang: Lärmschutz Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Auftrags-Nr.: Bericht-Nr.: Sachverständiger: Dipl.-Ing. (FH) Klaus Meyer Telefon-Durchwahl: Telefax-Durchwahl: klaus.meyer@tuev-sued.de Sitz: München Amtsgericht München HRB USt-IdNr. DE Informationen gemäß 2 Abs. 1 DL-InfoV unter Aufsichtsrat: Karsten Xander (Vorsitzender) Geschäftsführer: Ferdinand Neuwieser (Sprecher), Dr. Ulrich Klotz, Thomas Kainz Telefon: Telefax: TÜV SÜD Industrie Service GmbH Standort Stuttgart Abteilung: Geräusche und Erschütterungen Gottlieb-Daimler-Str Filderstadt Deutschland

2 Seite 2 von 17 Inhaltsverzeichnis A BERICHT AUFGABENSTELLUNG UND ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE SCHALLTECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN ERMITTLUNG DER GERÄUSCHIMMISSIONEN GERÄUSCHIMMISSIONEN DURCH DEN STRAßENVERKEHR AUSGANGSDATEN DER BERECHNUNGEN ERGEBNISSE DER BERECHNUNGEN GERÄUSCHIMMISSIONEN DURCH DIE SPORTANLAGE GERÄUSCHIMMISSIONEN DURCH DIE 380-KV-FREILEITUNG BEWERTUNG DER ERGEBNISSE ZUSAMMENFASSUNG B ANLAGEN Dieses Gutachten darf ohne schriftliche Genehmigung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH auch auszugsweise nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Kopien für behörden- und/oder betriebsinterne Zwecke sowie Kopien, die zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich sind, bedürfen keiner Genehmigung. Die in diesem Gutachten enthaltenen gutachtlichen Aussagen sind nicht auf andere Anlagen bzw. Anlagenstandorte übertragbar.

3 Seite 3 von 17 A Bericht 1. Aufgabenstellung und allgemeine Grundlagen Die Stadt Senden plant im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Ay auf den Grundstücken Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. die Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au mit einer Ausweisung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet WA. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die TÜV SÜD Industrie Service GmbH die u.g. schalltechnischen Untersuchungen vom (Bericht-Nr. F6/138) mit Ergänzung vom (Bericht-Nr. F6/138-2) sowie den Bericht-Nr. F15/303-LG vom erstellt. In diesem Rahmen wurden die durch unterschiedliche Quellen verursachten und innerhalb des Plangebietes wirksamen Geräuschimmissionen ermittelt und beurteilt. Als maßgebliche Quellen waren dabei zu betrachten: Einwirkungen durch den Betrieb der nördlich gelegenen Sportanlagen des FV Ay sowie des anschließenden Tennis- und Freizeitparks Einwirkungen durch den Straßenverkehr auf den östlich verlaufenden Straßenzügen der Bundesstraße B 28 und der Staatsstraße St 2031 Einwirkungen durch die im nördlichen Bereich des Gebietes verlaufende 380-kV- Freileitung Dellmensingen-Niederstotzingen Aufgrund nunmehr geänderter Rahmenbedingungen sind die o.g. schalltechnischen Untersuchungen bzgl. des Aspektes der möglichen Einwirkungen durch den Straßenverkehr zu überarbeiten. Trotz der die Verlegung der 380-kV-Freileitung sowie durch die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) besitzen die Ergebnisse der o.g. schalltechnischen Untersuchung bzgl. der Einwirkungen durch o.g. Sportanlage und 380-kV-Freileitung weiterhin Gültigkeit, müssen jedoch neu bewertet werden. Die Geräusche von unterschiedlichen Quellen (Straßenverkehr, Gewerbe, Sport und Freizeit) werden in der Bauleitplanung getrennt voneinander ermittelt und beurteilt. Eine Summenbetrachtung, wie in der Lärmaktionsplanung ist hier nicht vorgesehen. Grundlagen (Gesetze, Technische Regelwerke und Unterlagen, Pläne und sonstige Unterlagen) der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind im Einzelnen: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, berichtigt S. 3753), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771)

4 Seite 4 von 17 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BlmSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588) zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl I, S. 1468) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 des Bundesministeriums für Verkehr vom 10. April 1990 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl.1 S. 132), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl.1 S. 466) Norm DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise (Ausgabe Juli 2016) Norm DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung (Ausgabe Juli 2002) Norm DIN Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (Ausgabe Mai 1987) VDI 2720 Blatt 1 Schallschutz durch Abschirmung im Freien (Ausgabe März 1997) Technischer Inhalt der zurückgezogenen VDI 2714 Schallausbreitung im Freien (Ausgabe Januar 1988) VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitanlagen (Ausgabe September 2012) VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen (Ausgabe August 1987) Ergebnisse der Verkehrszählungen 2010, veröffentlicht auf der Website der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, Stand 07/2017 Bebauungsplanentwurf Untere Au der Stadt Senden, Stand Schalltechnische Untersuchung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH zur Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au der Stadt Senden vom (Bericht-Nr. F6/138) mit Ergänzung vom (Bericht-Nr. F6/138-2) Schalltechnische Untersuchung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH zur Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au der Stadt Senden vom (Bericht-Nr. F15/303-LG)

5 Seite 5 von Örtliche Verhältnisse Das auf einer mittleren Höhenlage von knapp 485 m über N.N. gelegene Plangebiet liegt im nordwestlichen Randbereich des Sendener Stadtteils Ay. Eine Übersicht über den Standort kann dem nachfolgenden Auszug aus der topografischen Karte entnommen werden, der Bereich des Plangebietes ist dabei umrandet. Abbildung 2-1: Auszug aus der topografischen Karte Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Größe von über 5 ha und soll wie bereits in Punkt 1 aufgeführt als Allgemeines Wohngebiet WA ausgewiesen werden, innerhalb des Gebietes ist die Errichtung von Wohngebäuden mit zwei bzw. drei Vollgeschossen und von Nebengebäuden wie Garagen geplant. Wie bereits in Punkt 1 erwähnt, befinden sich nördlich des Plangebietes die Sportanlagen des FV Ay mit im Wesentlichen 3 Rasenspielfeldern, hieran schließt der Tennis- und Freizeitpark an. Zusätzlich zur o.a. Darstellung gehen die örtlichen Verhältnisse aus dem Umgebungslageplan in Anlage 1.1 und dem Lageplan des Bebauungsplangebietes in Anlage 1.2 hervor.

6 Seite 6 von Schalltechnische Rahmenbedingungen und Anforderungen Als maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die durch den Straßenverkehr verursachten und innerhalb des Plangebietes zu erwartenden Geräuschimmissionen sind im Rahmen der Bauleitplanung der Inhalt der Norm DIN und hierbei konkret die im Beiblatt 1 zur Norm aufgeführten Orientierungswerte heranzuziehen. Diese Orientierungswerte lauten dabei bei für die hier vorgesehene Ausweisung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet WA bei Geräuscheinwirkungen durch den öffentlichen Verkehr wie folgt: tagsüber (06.00 bis Uhr): 55 db(a) nachts (22.00 bis Uhr): 45 db(a) Die Einhaltung der angeführten Orientierungswerte ist als Zielvorstellung zu verstehen; eine Überschreitung kann in begründeten Fällen im Rahmen der Abwägung im Bauleitverfahren in begrenztem Maße toleriert werden. Die genannten Orientierungswerte wurden im Folgenden als maßgebliche Beurteilungsgrundlage herangezogen. 4. Ermittlung der Geräuschimmissionen Die innerhalb des Plangebietes wirksamen Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr auf der Bundesstraße B 28 und auf der Staatsstraße St 2031 wurden rechnerisch auf der Grundlage der in Punkt 1 zitierten 16. BImSchV i. V. mit den Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen RLS 90 ermittelt. Sämtliche Berechnungen wurden für das gesamte Bebauungsplangebiet durchgeführt und die Ergebnisse flächenhaft in Form von Pegelrastern in 5 db(a)-abstufungen dargestellt, eine abschirmende bzw. selbstabschirmende Wirkung für innerhalb des Gebietes geplante Gebäude wurde nicht berücksichtigt, da zum derzeitigen Planungsstand noch kein endgültiger Bebauungsvorschlag vorliegt. Die Berechnungen erfolgten für eine Immissionshöhe von 8 m über Grund (entsprechend etwa DG der möglichen dreigeschossigen Bebauung). Für die Bildung der Beurteilungspegel wurden die in Punkt 3 aufgeführten Beurteilungszeiträume gemäß der DIN herangezogen. Wie in Punkt 1 erwähnt sind durch die Verschiebung der 380-kV-Freileitung sowie der Änderung der 18. BImSchV bzgl. der Immissionen auf das Plangebiet keine neuen Berechnungen notwendig. Der Einfluss der Verschiebung der 380-kV-Freileitung wird im Punkt 4.2 erläutert. Auf die Neubewertung der Schallimmissionen durch die genannten Sportanlagen wird im Punkt 4.3 eingegangen.

7 Seite 7 von 17 Hinsichtlich der akustischen Ausgangsbedingungen sowie im Speziellen hinsichtlich der Gleichzeitigkeit möglicher Geräuscheinwirkungen der einzelnen Quellen und auch z.t. deren Einwirkzeiten, wurden in den Berechnungen konservative, d.h. an der maximalen oberen Grenze liegende Ansätze berücksichtigt. 4.1 Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr Im Rahmen dieser Untersuchung wird der Verkehr auf den übergeordneten Straßen (B 28 und St 2031) betrachtet. In dem Neubaugebiet sind ca. 200 Wohneinheiten geplant, von denen ein Teil dem geförderten Wohnbau zur Verfügung steht. Die je Wohneinheit zu berücksichtigende Pkw-Zahl beträgt damit zwischen ein und zwei Pkw. Bei einer konservativen Annahme ist somit mit nicht mehr 400 zusätzlichen Pkw zu rechnen. Die durch diese Fahrzeuge verursachten Verkehrsströme verteilen sich auf die unterschiedlichen Zubringer des Wohngebietes, so dass nicht mit einer relevanten Veränderung der bestehenden Verkehrsgeräusche zu rechnen ist und diese nicht im Detail untersucht werden muss Ausgangsdaten der Berechnungen Gemäß dem in Punkt 1 zitierten Verkehrsmengen-Atlas Bayern der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren sind für den Straßenverkehr auf der Bundesstraße B 28 und der Staatsstraße St 2031 auf den für die Geräuscheinwirkungen im Bereich des hier zu betrachtenden Plangebietes maßgeblichen Straßenabschnitten folgende Werte für den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) anzusetzen DTV-Wert in Kfz/24 h Bundesstraße B Staatsstraße St Mit dem o. a. DTV-Wert für den Straßenverkehr auf der B 28 und der Staatsstraße St 2031 korrelieren gemäß dem Verkehrsmengenatlas folgende maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärken M und Lkw-Anteile p innerhalb des Tag- und Nachtzeitraumes: 2010 tagsüber nachts tagsüber nachts M in Kfz/h p in % 5,8 7,3 2,8 3,5

8 Seite 8 von 17 Die zitierten Verkehrszahlen stammen der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens lagen die Verkehrszahlen des Jahres 2015 noch nicht vor. Aus diesem Grund, wurden für die vorliegende schalltechnische Berechnung die Verkehrszahlen des Jahres 2010 um jährlich 1,5 % für das Prognosejahr 2032 hochgerechnet: 2032 DTV-Wert in Kfz/24 h Bundesstraße B Staatsstraße St Die Ausgangsdaten der durchgeführten Schallausbreitungsberechnungen gehen detailliert aus Anlage 2 hervor, hierin sind neben den akustisch relevanten Daten der Schallquellen (Schallleistungspegel etc.) auch sämtliche geometrische Daten des Berechnungsmodells aufgeführt. Koordinatenbezüge sind den Lageplänen in Anlage 1.1 und 1.2 zu entnehmen Ergebnisse der Berechnungen Die Ergebnisse der unter den in Punkt 4.1 aufgeführten Voraussetzungen d.h. mit den angesetzten Emissionen und Einwirkzeiten durchgeführten Berechnungen sind den Immissionspegelrastern (Immissionshöhen wie beschrieben 8 m über Grund) in den Anlagen 3.1 bis 3.2 für die jeweiligen untersuchten Beurteilungszeiträume wie folgt zu entnehmen: Anlage 3.1 Anlage 3.2 Beurteilungspegel Straßenverkehr, Tagzeitraum Beurteilungspegel Straßenverkehr, Nachtzeitraum Zur Konkretisierung der Ergebnisse sind diese wie Folgt zu bewerten: Tagzeitraum (06.00 bis Uhr) Der innerhalb des Tagzeitraumes anzusetzende Orientierungswert der DIN in Höhe von 55 db(a) wird im gesamten Plangebiet eingehalten bzw. um mindestens 6 db(a) unterschritten. Der um 4 db(a) höhere Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV (59 db(a)) wird im gesamten Plangebiet deutlich unterschritten. Nachtzeitraum (22.00 bis Uhr): Der innerhalb des Nachtzeitraumes anzusetzende Orientierungswert der DIN in Höhe von 45 db(a) wird im gesamten Plangebietes um mindestens 3 db(a) unterschritten. Der um 4 db(a) höhere Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV (49 db(a)) wird im gesamten Plangebiet deutlich unterschritten.

9 Seite 9 von Geräuschimmissionen durch die Sportanlage Die innerhalb des Bebauungsplangebietes wirksamen und durch die Nutzung der Sportanlagen verursachten Geräuschimmissionen wurden rechnerisch gemäß dem Anhang zur 18. BImSchV mittels Schallausbreitungsberechnung auf der Grundlage der Richtlinien VDI 2714 und 2720 im bereits genannten schalltechnischen Gutachten (vom , Bericht-Nr. F15/303-LG) ermittelt. Die detaillierten Ergebnisse sind der genannten schalltechnischen Untersuchung zu entnehmen und besitzen weiterhin Gültigkeit. Durch die zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 1. Juni 2017 wurden die Immissionsrichtwerte geändert wodurch die Ergebnisse anders zu bewerten sind. Durch die Änderung der 18. BImSchV beträgt der Immissionsrichtwert in allgemeinen Wohngebieten tasgs innerhalb der Ruhezeit am Morgen 50 db(a) und im Übrigen 55 db(a). Somit unterschreitet der prognostizierte Beurteilungspegel von 52 db(a) in der Ruhezeit von bis Uhr am Sontag den Immissionsrichtwert um mindesten 3 db(a). Ferner ist zu dem Schreiben des Rechtsanwalt Herrn Wolfgang Schubaur an die Stadt Senden vom folgendes anzumerken: Die Schallleistungspegel der Tennisplätze ist, gemäß VDI 3770: gewählt worden, der bereits im Nahbereich zu einer Überschätzung führen kann. Wodurch im Rahmen einer überschlägigen Prognose bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte keine weitere Prüfung erforderlich ist. Durch den gewählten Ansatz wird das Bespielen der Plätze im Doppel sowie die Belästigungszuschläge abgedeckt. Für die Gaststätte auf dem Sportgelände sind zwei Schallquellen als maßgeblich anzusehen. Die Besucher, die sich im Außenbereich unterhalten und der Pkw-Verkehr der Besucher. Der Pkw-Verkehr der Besucher ist durch den Ansatz abgedeckt. Die Geräuschemissionen der Besucher kann auf Grund der Entfernung und der zu erwartenden Schallleistungspegel (~ 85 db(a) bei 10 gleichzeitig sprechenden Personen) als irrelevant betrachtet werden.

10 Seite 10 von Geräuschimmissionen durch die 380-kV-Freileitung Die Geräuschimmissionen der 380-kV-Freileitung wurden in der unter Punkt 1 genannten ergänzenden Schalltechnischen Untersuchung vom nach den Vorgaben der TA Lärm ermittelt. Die 380-kV-Freileitung wurden entgegen der ursprünglichen Planung nicht über dem Planungsgebietes sondern in einer Entfernung von ca. 60 bis 80 m weiter nördlich realisiert und verläuft nun über dem o.g. Sportgelände. Durch die Vergrößerung der Distanz dieser Schallquelle zum Planungsgebiet werden die Schallimmissionen etwas geringer ausfallen. Im Rahmen einer konservativen Betrachtungsweise können die Ergebnisse der in Punkt 1 zitierten Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung vom weiterhin verwendet werden. 4.4 Bewertung der Ergebnisse Wie in den Punkten 4.1 bis 4.3 bereits erläutert, werden die im Rahmen der Bauleitplanung primär einschlägigen Orientierungswerte der DIN in Höhe von tagsüber 55 db(a) und nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a) im gesamten Plangebiet eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Hieraus ergibt sich keine explizite Notwendigkeit der Durchführung bzw. Realisierung von Schallschutzmaßnahmen. 5. Zusammenfassung Die Stadt Senden plant im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Ay die Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au mit einer Ausweisung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet WA. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch die TÜV SÜD Industrie Service GmbH die u.g. schalltechnische Untersuchung vom (Bericht-Nr. F6/138) mit Ergänzung vom (Bericht-Nr. F6/138-2) sowie vom (Bericht-Nr. F15/303-LG) erstellt. In diesem Rahmen wurden die durch unterschiedliche Quellen verursachten und innerhalb des Plangebietes wirksamen Geräuschimmissionen ermittelt und beurteilt. Als maßgebliche Quellen waren dabei zu betrachten: Einwirkungen durch den Betrieb der nördlich gelegenen Sportanlagen des FV Ay sowie des anschließenden Tennis- und Freizeitparks Einwirkungen durch den Straßenverkehr auf den östlich verlaufenden Straßenzügen der Bundesstraße B 28 und der Staatsstraße St 2031 Einwirkungen durch die im nördlichen Bereich des Gebietes verlaufende 380-kV- Freileitung Dellmensingen-Niederstotzingen

11 Seite 11 von 17 Aufgrund nunmehr geänderter Rahmenbedingungen waren die o.g. schalltechnischen Untersuchungen bzgl. des Aspektes der möglichen Einwirkungen durch den Straßenverkehr zu überarbeiten. Die seinerzeit erarbeiteten Ergebnisse bzgl. der Einwirkungen durch die o.g. Sportanlagen und der 380-kV-Freileitung behalten, trotz Verschiebung der Freileitung weiterhin Gültigkeit. Die Bewertung der Ergebnisse bezüglich des Sportanlagenlärms musste jedoch auf Grund der Änderung der 18. BImSchV durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 1. Juni 2017 neu vorgenommen werden. Zusammengefasst wurden dabei folgende Ergebnisse erarbeitet: Die Orientierungswerte der DIN in Höhe von tagsüber 55 db(a) und nachts 40 db(a) werden im gesamten Plangebiet durch Geräuschemissionen der Sportanlagen eingehalten bzw. zum Großteil deutlich unterschritten. Gleiches gilt auch für die Immissionsgrenzwerte der 18. BImSchV. Die Orientierungswerte der DIN in Höhe von tagsüber 55 db(a) und nachts 40 db(a) werden im gesamten Plangebiet durch die Geräuschemissionen 380-kV- Freileitung eingehalten bzw. zum Großteil deutlich unterschritten. Die Orientierungswerte der DIN in Höhe von tagsüber 55 db(a) und nachts 45 db(a) werden im gesamten Plangebiet durch die Geräuschemissionen des Straßenverkehrs eingehalten bzw. zum Großteil deutlich unterschritten. Prüflaboratorium Geräusche / Schwingungen Messstelle nach 29b BImSchG DAkkS Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC Dipl.-Ing. (FH) Klaus Meyer Dipl.-Geoökol. Paul Hilgers

12 Seite 12 von 17 B Anlagen Anlage 1.1: Anlage 1.2: Anlage 2: Anlage 3.1: Anlage 3.2: Umgebungslageplan Lageplan des Plangebietes Ausgangsdaten der Berechnungen (1 Seite) Pegelraster mit Beurteilungspegel Tagzeitraum Pegelraster mit Beurteilungspegel Nachtzeitraum

13 Seite 13 von 17 Anlage 1.1: Umgebungslageplan

14 Seite 14 von 17 Anlage 1.2: Lageplan des Plangebietes

15 Seite 15 von 17 Anlage 2: Ausgangsdaten der Berechnungen Straße /RLS-90 (3) Verkehr STRb001 Bezeichnung B 28 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Verkehr Mehrf. Refl. Drefl /db 0,00 Knotenzahl 14 Steigung max. % (aus z-koord.) 0,00 Länge /m 1104,12 d/m(emissionslinie) 1,88 Länge /m (2D) 1104,12 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Fläche /m² --- Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0, ,00 5,80 100,00 80,00 74,16 74,10 Nacht 0,00 572,00 7,30 100,00 80,00 66,91 66,85 STRb017 Bezeichnung St 2031 Nord Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Verkehr Mehrf. Refl. Drefl /db 0,00 Knotenzahl 6 Steigung max. % (aus z-koord.) 0,00 Länge /m 513,90 d/m(emissionslinie) 1,50 Länge /m (2D) 513,90 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Fläche /m² --- Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,00 830,00 2,80 50,00 50,00 67,39 61,99 Nacht 0,00 129,00 3,50 50,00 50,00 59,50 54,30 STRb002 Bezeichnung St 2031 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Verkehr Mehrf. Refl. Drefl /db 0,00 Knotenzahl 8 Steigung max. % (aus z-koord.) 0,00 Länge /m 737,77 d/m(emissionslinie) 1,50 Länge /m (2D) 737,77 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Fläche /m² --- Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0, ,00 5,10 50,00 50,00 69,34 64,50 Nacht 0,00 175,00 6,40 50,00 50,00 61,56 56,96 Steigungen und Steigungszuschläge Dstg für Strassen Element Bezeichnung Abschnitt s /m ds /m Steigung Steigung /% Dstg /db Dstg /db Dstg /db Hinweis /% m m aus Koord. für Rechng. Tag Nacht STRb001 B ,00 56,81 0,00 0,00 0,00 Max. 2 56,81 76,77 0,00 0,00 0, ,58 84,03 0,00 0,00 0, ,61 47,62 0,00 0,00 0, ,23 85,35 0,00 0,00 0, ,58 100,83 0,00 0,00 0, ,41 64,56 0,00 0,00 0, ,97 60,94 0,00 0,00 0, ,92 109,82 0,00 0,00 0, ,73 122,07 0,00 0,00 0, ,80 56,85 0,00 0,00 0, ,65 70,39 0,00 0,00 0, ,04 168,08 0,00 0,00 0,00 STRb017 St 2031 Nord 1 0,00 74,65 0,00 0,00 0,00 Max. 2 74,65 96,57 0,00 0,00 0, ,23 113,54 0,00 0,00 0, ,76 112,37 0,00 0,00 0, ,13 116,77 0,00 0,00 0,00 STRb002 St ,00 147,08 0,00 0,00 0,00 Max ,08 76,95 0,00 0,00 0, ,03 84,91 0,00 0,00 0, ,94 106,07 0,00 0,00 0, ,01 84,49 0,00 0,00 0, ,50 101,82 0,00 0,00 0, ,32 136,45 0,00 0,00 0,00

16 Seite 16 von 17 Anlage 3.1: Pegelraster mit Beurteilungspegel Tagzeitraum

17 Seite 17 von 17 Anlage 3.2: Pegelraster mit Beurteilungspegel Nachtzeitraum

Standort: Grundstücke Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. Iller

Standort: Grundstücke Flur-Nr. 70/1, 71, 71/1, 72, 73, 74, 74/1, 75, 75/1, 76/1, 76/2 und 77/1 der Gemarkung Ay a.d. Iller Bericht Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Untere Au der Stadt Senden Überarbeitung des Untersuchungsberichtes vom 27.06.2006 bzw. 11.09.2006, Bericht-Nr. F6/138 Projekt:

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