Schalltechnische Untersuchung

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1 Hannover, Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 08/24 Kirchlahe-Süd der Stadt Lehrte Auftraggeber: Stadt Lehrte Rathausplatz Lehrte Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Tel.: (0511) info@gta-akustik.de Projekt-Nr.: B Umfang: 18 Seiten Text, 8 Seiten Anlagen GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Lortzingstr. 1, Hannover Telefon (0511) , Fax (0511) Messstelle nach 26 BImSchG

2 Inhaltsverzeichnis Textteil Seite 1 Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen Vorschriften, Regelwerke und Literatur Beurteilungsgrundlagen Örtliche Situation 6 3 Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen Verkehrslärmemissionen bestehender Straßen Emissionen des Gewerbegebiets - Anlagengeräusche 10 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Allgemeines zum Verfahren Ergebnisse Beurteilung 12 5 Zusammenfassung 18 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2.1 Anlage 2.2 Anlage 3.1 Anlage 3.2 Anlage 4.1 Anlage 4.2 Lageplan zur Übersicht Verkehrslärm am Tag (6:00 bis 22:00 Uhr), EG Verkehrslärm in der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr), 2. OG Verkehrslärm am Tag (6:00 bis 22:00 Uhr), mit Schallschutzwand der Höhe 4 m Vollschutzvariante Tag - Verkehrslärm in der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr), mit Schallschutzwand der Höhe 9,5 m Vollschutzvariante Nacht Verkehrslärm am Tag (6:00 bis 22:00 Uhr), mit Schallschutzwall der Höhe 4 m Verkehrslärm in der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr), mit Schallschutzwall der Höhe 4 m Anlage 5 Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 Projekt-Nr.: B541308, Seite 2 von 18

3 1 Allgemeines und Aufgabenstellung Die Stadt Lehrte beabsichtigt, mit der Aufstellung des Bebauungsplans 08/24 Kirchlahe- Süd in der Ortschaft Sievershausen ein allgemeines Wohngebiet (WA gemäß BauNVO [3]) auszuweisen. Dort soll Wohnbebauung von bis zu zwei Vollgeschossen entstehen. Das Plangebiet liegt in Sievershausen am östlichen Rand der Ortschaft in unmittelbarer Nähe zur Landesstraße L 412. In rd. 600 m Entfernung zum Plangebiet führt im Süden die BAB A 2 vorbei. Südlich der A 2 befindet sich ein großflächiges Gewerbegebiet. In dieser schalltechnischen Untersuchung sollen die im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm rechnerisch ermittelt und beurteilt werden. Ggf. zu erwartende Anlagengeräusche aus dem entfernt liegenden Gewerbegebiet werden im Rahmen einer einfachen Abschätzung diskutiert. Die Ermittlung der jeweiligen maßgeblichen Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Vorschriften. Für den Fall des Verkehrslärms sind dies die RLS-90 [6]. Die Beurteilung der ermittelten Geräuschimmissionssituation erfolgt auf Grundlage der bei städtebaulichen Planungen zu beachtenden DIN [4]. Projekt-Nr.: B541308, Seite 3 von 18

4 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Unterlagen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berechnung, Diskussion und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt: [1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der derzeit gültigen Fassung [2] BauGB Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung [3] BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung [4] DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 [5] TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz vom Gem.Min.Bl. Nr. 26 [6] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 [7] Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren zu DIN Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Ausgabe Mai 1987 [8] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise Ausgabe November 1989 Projekt-Nr.: B541308, Seite 4 von 18

5 [9] VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Ausgabe August 1987 [10] 24. BImSchV Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung) vom 04. Februar Beurteilungsgrundlagen Grundlage für eine schalltechnische Beurteilung von städtebaulichen Planungen bildet im Allgemeinen die DIN Neben Hinweisen zur Ermittlung der maßgeblichen Immissionspegel unterschiedlicher Lärmarten in den Abschnitten 2 bis 6 der Norm enthält Beiblatt 1 Orientierungswerte als Anhaltswerte für eine schalltechnische Beurteilung. Die richtliniengerecht und je nach Lärmart auf unterschiedliche Weise ermittelten Immissionspegel (Beurteilungspegel) werden zur Beurteilung mit den Orientierungswerten verglichen. Eine mögliche Überschreitung der Orientierungswerte kann ein Indiz für das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sein. Der Begriff Orientierungswert zeigt, dass bei städtebaulichen Planungen keine strenge Grenze für die Beurteilungspegel der jeweiligen Lärmart existieren soll, sondern das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen im Zusammenhang mit den nach 1 BauGB [2] geforderten gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen von weitaus mehr Faktoren abhängig sein kann. Dieser Sichtweise entspricht auch die ständige Rechtsprechung (vgl. hierzu z. B. die Urteile BVerwG 4CN 2.06 v oder OVG NRW, 7D89/06.NE v ). Beiblatt 1 zu DIN enthält die folgenden Orientierungswerte, welche zwischen den einzelnen Gebietsarten der BauNVO differenzieren:» b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Demzufolge ist der höhere Nachtwert für den Einfluss von Verkehrslärm zu berücksichtigen.«bei Geräuscheinwirkungen unterschiedlicher Geräuschquellen ist gemäß Beiblatt 1 zur DIN Folgendes zu beachten: Projekt-Nr.: B541308, Seite 5 von 18

6 »Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.«informativ werden im Folgenden noch die relevanten Regelungen der TA Lärm zitiert. Sie nennt in Abschnitt 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte abhängig von der Gebietsart, in der sich der betreffende Immissionsort befindet:»die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten.«2.3 Örtliche Situation Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil der Ortschaft Sievershausen. Es liegt nördliche der L 412. Westlich des Plangebiets befindet sich bereits Wohnbebauung. Im Südosten des Plangebiets befinden sich in einiger Entfernung an der L 412 weitere Wohngebäude (siehe Anlage 1). Im Plangebiet sollen Ein- und Zweifamilienhäuser realisiert werden. Dabei sind zukünftig bis zu zwei Vollgeschosse zulässig. Die BAB A 2 verläuft südlich des Plangebiets in rd. 600 m Entfernung von Ost nach West. Südlich der A 2, in südwestlicher Richtung befindet sich ein Gewerbegebiet im Bereich der Ortslage Hämelerwald. Der Abstand des Gewerbegebiets zum Rand des hier betrachteten Plangebiets beträgt rd. 850 m. Projekt-Nr.: B541308, Seite 6 von 18

7 3 Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen 3.1 Verkehrslärmemissionen bestehender Straßen Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel einer öffentlichen Straße zu:, Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für Spiegelschallquellen. Der Mittelungspegel wird aus der stündlichen Verkehrsstärke M in Kfz/h und des mittleren Lkw-Anteils p in % für Lkw mit einem zgg. von mehr als 2,8 t errechnet. Je nach Eingangsdaten kann der genannte Kennwert auch nach Tabelle 3 der RLS-90 aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke und dem maßgebenden Lkw- Anteil berechnet werden. Gemäß den Angaben der NLStBV für das Jahr 2010 ist von folgenden Verkehrsmengen der L 412 auszugehen: Tabelle 1: Verkehrsmengen der L 412 für das Jahr 2010 Bezeichnung DTV [Kfz/24 h] DTV Lkw [Lkw/24 h] L Eine Tag-Nacht-Verteilung der Verkehre konnte nicht genannt werden. Gemäß den Angaben des Auftraggebers ist für den Abschnitt der BAB A 2 bei Sievershausen von folgenden auf Zählungen basierenden Verkehrsmengen auszugehen: Tabelle 2: Gesamtverkehr und Lkw-Anteile (M und p gem. RLS-90) der BAB A 2 aus dem Jahr 2010 Bezeichnung M T (Tag) [Kfz/h] p T (Tag) M N (Nacht) [Kfz/h] p N (Nacht) BAB A ,5 % ,0 % Diese Angaben werden für diese Untersuchung als Prognose für das Jahr 2025 benötigt. Die Steigerungsrate kann aus Verkehrsmengen eines anderen Abschnitts der A 2, für den eine Prognose existiert, abgeleitet werden. Für diesen Abschnitt der BAB A 2 bei Lehrte wurden die folgenden Angaben gemacht: Projekt-Nr.: B541308, Seite 7 von 18

8 Tabelle 3: Verkehrsmengen für das Jahr 2010 Bezeichnung DTV [Kfz/24 h] DTV Lkw [Lkw/24 h] BAB A Für diesen Abschnitt der BAB A 2 existiert eine Prognose für das Jahr 2025: Tabelle 4: Verkehrsmengen für das Jahr 2025 Bezeichnung DTV [Kfz/24 h] DTV Lkw [Lkw/24 h] BAB A Hieraus kann die jeweilige Steigerungsrate ermittelt werden: Tabelle 5: Steigerung (Faktor) von 2010 auf 2025 Bezeichnung DTV [Kfz/24 h] DTV Lkw [Lkw/24 h] BAB A 2 1,21 1,24 Damit lässt sich die Verkehrsmenge der Prognose 2025 für den Abschnitt der BAB A 2 bei Sievershausen abschätzen: Tabelle 6: Verkehrsmengen der BAB A 2 für das Jahr 2025 Bezeichnung M T (Tag) [Kfz/h] p T (Tag) M N (Nacht) [Kfz/h] p N (Nacht) BAB A ,0 % ,1 % Für die L 412 wird eine jährliche Steigerung von 1 % angesetzt: Tabelle 7: Verkehrsmengen der L 412 für das Jahr 2025 Bezeichnung DTV [Kfz/24 h] DTV Lkw [Lkw/24 h] L Der über 24 Stunden gemittelte Lkw-Anteil beträgt demnach 2,2 %. Die Tag-Nacht- Verteilung ist nicht bekannt. Zur Ermittlung der Tag-Nacht-Verteilung der Verkehre wird deshalb die RLS-90 herangezogen: Projekt-Nr.: B541308, Seite 8 von 18

9 Tabelle 8: Auszug aus Tabelle 3 der RLS-90 Straßengattung tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen M [Kfz/h] p [%] M [Kfz/h] p [%] 0,06*DTV 20 0,008*DTV 10 Verteilt man die ermittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Lkw (Tabelle 6 und Tabelle 7) gemäß Tabelle 3 der RLS-90 auf die Zeiten Tag und Nacht, so erhält man als neue Lkw-Anteile der L 412:,,)*+ 1,0792,3 % 0,3080,7 % Zusammengefasst erhält man somit für die L 412: Tabelle 9: Verkehrsmengen der L 412 für das Jahr 2025 Bezeichnung M T (Tag) [Kfz/h] p T (Tag) M N (Nacht) [Kfz/h] p N (Nacht) BAB A ,3 % 42 0,7 % Mit diesen Kennwerten erhält man die folgenden Emissionspegel: Tabelle 10: Emissionspegel Bezeichnung,,,,)*+ BAB A 2 80,0 db(a) 77,0 db(a) L ,5 db(a) 49,0 db(a) Dabei wurde im vorliegenden Fall keine Korrektur für die Fahrbahnoberfläche ( = 0 db) sowie kein Steigungszuschlag ( = 0 db) und keine Korrektur für Mehrfachreflexionen ( = 0 db) in Ansatz gebracht. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten betragen auf der L 412 im Bereich des Plangebiets 50 km/h und auf der BAB A 2 zwischen 6:00 und 20:00 130/80 km/h. Auf der BAB A 2 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts nicht beschränkt. Richtlinienkonform werden hier 130 km/h für Pkw berücksichtigt. Für die Höhe der Emissionen wird programmintern richtlinienkonform -. = 0,5 m über Straßenoberfläche angesetzt. Projekt-Nr.: B541308, Seite 9 von 18

10 3.2 Emissionen des Gewerbegebiets - Anlagengeräusche In der Bauleitplanung können Gewerbegebiete, deren Emissionsverhalten nicht beschränkt ist, mit einem typischen Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von / je Quadratmeter am Tage und / je Quadratmeter in der Nacht berücksichtigt werden. Bei einer geschätzten Größe des Gewerbegebiets in Hämelerwald von ca m² beträgt somit der Gesamt- Schallleistungspegel / 121,5 34 am Tage und / 106,5 34 in der Nacht. 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines zum Verfahren Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den örtlichen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Geländeund Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik durchgeführt, welche durch die RLS-90 beschrieben werden. In diesen Richtlinien werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption, Witterungs- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Die bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigten Hindernisse (Lärmschutzanlagen an der BAB A 2) sind in Anlage 1 zu dieser Untersuchung dargestellt. Für die Ausbreitungsrechnung wird die 1. Reflexion je Ausbreitungsweg berücksichtigt. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mit dem Programmsystem IMMI 2013 der Firma Wölfel. Die Beurteilungspegel der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen des Gewerbegebiets an der nächstgelegenen Grenze des Plangebiets in rd m Abstand zum Zentrum des Gewerbegebiets lässt sich anhand der geometrischen Ausbreitungsdämpfung bei kugelförmiger isotroper Schallausbreitung ermitteln. Bei den genannten Abständen wird das Projekt-Nr.: B541308, Seite 10 von 18

11 Gewerbegebiet als Punktschallquelle betrachtet. Demzufolge ergibt sich für den schalltechnisch ungünstigsten Fall bei freier Schallausbreitung ein Korrekturterm von , Ergebnisse Verkehrslärm Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen sind in den Plänen der Anlagen dargestellt. Die Anlagen 2.1 und 2.2 stellen dabei die Immissionen durch Verkehrslärm im Plangebiet bei freier Schallausbreitung dar. Die Pläne 3.1 und 3.2 stellen die weiter unten diskutierten aktiven Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionen durch Verkehrslärm im Plangebiet für die sog. Vollschutzvariante dar. Eine mit der Stadt Lehrte abgestimmte, technisch schwierige aber unter dem Gesichtspunkt der Realisierbarkeit theoretisch mögliche Variante aktiven Schallschutzes ist in den Anlagen 4.1 und 4.2 dargestellt. Für die Darstellung der Geräuschimmissionen am Tage wurde eine Berechnungshöhe von 2 m über Gelände (Höhe der Immissionsorte für Außenwohnbereiche), für die Immissionen nachts eine Höhe von 8,6 m über Gelände (entspricht in etwa der Höhe des zweiten Obergeschosses) gewählt. Anlage 5 stellt die auf Grundlage des Beurteilungspegels des Verkehrslärms am Tage ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 dar. Anlagengeräusche (Gewerbelärm) Anhand des in Abschnitt 4.1 angegebenen Korrekturterms ergeben sich aus den Schallleistungspegeln des Gewerbegebiets im Sinne einer konservativen Abschätzung die folgenden Beurteilungspegel (am Tage einschließlich Ruhezeitenzuschläge):, 54,4 34 am Tage und / 37,5 34 in der Nacht. Projekt-Nr.: B541308, Seite 11 von 18

12 4.3 Beurteilung Verkehrslärm im Plangebiet Auf Grundlage der in den Anlagen 2.1 und 2.2 dargestellten Ergebnisse der Berechnungen des Verkehrslärms im Plangebiet ist festzustellen, dass der für städtebauliche Planungen heranzuziehende Orientierungswert des Beilblatts 1 zu DIN für allgemeine Wohngebiete am Tage in der südlichen Hälfte des Plangebiets und in der Nacht im gesamten Plangebiet überschritten wird. Bei Beurteilungspegeln des Verkehrslärms am Tage zwischen rd. 53 db(a) und rd. 58 db(a) und nachts zwischen rd. 49 db(a) und rd. 53 db(a) sind die genannten Orientierungswerte bereichsweise um bis zu 3 db(a) am Tage und bis zu 8 db(a) in der Nacht überschritten. Die angegebenen Überschreitungen treten in den Bereichen des Plangebiets auf, wo der geringste Abstand zu den Verkehrslärmquellen besteht. Die Geräuschimmissionen im Plangebiet werden primär durch die Geräusche der BAB A 2 bestimmt. Sie verläuft zwar in einem großen Abstand zum Plangebiet, ist aber aufgrund des hohen Emissionspegels eine wesentliche Geräuschquelle. Man erkennt dies bereits am Isophonenverlauf. Daraus ist ebenfalls ersichtlich, dass erst im Süden des Plangebiets der Einfluss der L 412 erkennbar wird. Aufgrund der ermittelten Überschreitungen von Orientierungswerten durch Verkehrslärm muss die Wirkung von Schallschutzmaßnahmen untersucht werden. Für das Planverfahren ist zunächst zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die gebietsbezogenen Orientierungswerte flächendeckend im Plangebiet eingehalten werden können. Aktive Schallschutzmaßnahmen (Vollschutzvariante) Um zunächst die Frage zu beantworten, welche aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden oder -wällen erforderlich wären, um den gebietsbezogenen Immissionsschutz zu gewährleisten (vgl. hierzu z. B. HessVGHUrteil 4 C N vom ), ist die Wirkung der in Anlage 3.1 und 3.2 dargestellten Schallschutzwälle rechnerisch untersucht worden. Dabei sind zwei unterschiedliche Schallschutzkonzepte verfolgt worden. Zum einen ist bei der in Anlage 3.1 angegebenen Variante ein vollständig innerhalb des Plangebiets errichteter Lärmschutzwall der Höhe 8 m über Gelände modelliert worden. Hiermit lässt sich größtenteils am Tage der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete auf Höhe des Erdgeschosses einhalten. Zum Schutz der oft höher gelegenen, zum Schlafen genutzten Räume zur Nachtzeit ist dieser Wall nicht ausreichend. Um den Orientierungswert nachts einzuhalten, ist zum anderen der in Anlage 3.2 dargestellte Lärmschutzwall mit einer (unrealistischen) Höhe von 20 m über Gelände untersucht worden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass auch mit einem unrealistisch hohen Lärmschutzwall der Orientierungswert zur Nachtzeit nicht eingehalten werden kann. Aufgrund der Lage der primären Geräuschquelle (BAB A 2) hat auch das seitliche Weiterführen des Walls entlang der Grenze des Plangebiets keine deutlichen weiterge- Projekt-Nr.: B541308, Seite 12 von 18

13 henden Pegelminderungen zur Folge. Die geringe Wirkung begründet sich in dem großen Abstand der primären Geräuschquelle zum Lärmschutzbauwerk. Den Angaben der Stadt Lehrte zufolge ist als mögliche, technisch umsetzbare Obergrenze ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 4 m anzusehen. Um eine ausreichende Abwägungsgrundlage für das Planverfahren zu schaffen, ist die Wirkung eines solchen Walls rechnerisch untersucht worden. Technisch durchführbare Variante aktiven Schallschutzes Berücksichtigt man den angesprochenen theoretisch möglichen Wall der Höhe von 4 m bezogen auf die Geländeoberkante, so ergeben sich weiterhin tagsüber nur in der nördlichen Hälfte des Plangebiets auf Erdgeschossniveau Beurteilungspegel von unter 55 db(a). Eine Pegelreduzierung gegenüber der freien Schallausbreitung erfolgt nur im Nahbereich auf wenigen Metern hinter dem Wall. Die Wirkung des Walls ist als gering einzustufen. Die geringe Wirkung ist auf den großen Abstand der pegelbestimmenden Geräuschquelle zurückzuführen. Eine große Wirksamkeit entfalten Lärmschutzbauwerke nur, wenn sie nah an der Geräuschquelle errichtet werden. Betrachtet man die in Anlage 4.2 dargestellten Ergebnisse der Geräuschimmissionen zur Nachtzeit, so ist festzustellen, dass auf Höhe des zweiten Obergeschosses die Wirkung eines 4 m hohen Walls nicht mehr gegeben ist. Auch im ersten Obergeschoss in rd. 5,5 m Höhe kann der Wall aufgrund seiner im Vergleich zur Immissionsorthöhe geringen Höhe nicht wirksam werden. Die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete sind nachts weiterhin im gesamten Plangebiet um bis zu 8 db(a) überschritten. Aufgrund der diskutierten geringen Wirksamkeit eines technisch gerade noch zu realisierenden Lärmschutzwalles erscheint die Festsetzung aktiver Schallschutzmaßnahmen nicht sinnvoll. Sollte im Rahmen des Abwägungsverfahrens die städtebauliche Unverträglichkeit der diskutierten Schallschutzmaßnahmen festgestellt werden, so muss nach anderen, städtebaulich verträglichen Lösungen gesucht werden. Als erste Maßnahme ist gemäß einschlägigen Urteilen auf die sog. architektonische Selbsthilfe abzustellen. Setzt sich ein Vorhaben Lärmimmissionen aus, muss es sich in zumutbarer Weise selbst schützen. Primär wäre als erste geeignete Maßnahme zum Schutz von Aufenthaltsräumen deren Anordnung an der lärmabgewandten Seite zu nennen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Immissionsschutz im Fall von Verkehrslärm auch durch Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen (näheres hierzu weiter unten im Text), also Vorgaben für die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile, sichergestellt werden. Die Festsetzungen können auf Grundlage der in Anlage 5 dargestellten Lärmpegelbereiche erfolgen. Außenwohnbereiche Neben dem Schutz von Aufenthaltsräumen vor Verkehrslärm sind darüber hinaus die Außenwohnbereiche vor Verkehrslärm zu schützen. Dieser Schutz wäre bei einer flächen- Projekt-Nr.: B541308, Seite 13 von 18

14 haften Einhaltung der Orientierungswerte für den Tag automatisch gegeben. Allerdings kann der Schutz der Außenwohnbereiche ohne zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen auch unter Nutzung der Eigenabschirmung von Gebäuden realisiert werden. Die DIN 4109 weist in Abschnitt bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels darauf hin, dass dieser ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung auf jener der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseite um 5 db(a) gemindert werden darf. Demnach kann bei einer Anordnung der Außenwohnbereiche fassadennah im Norden der Gebäude davon ausgegangen werden, dass bei den ermittelten höchsten Überschreitungen von bis zu rd. 3 db(a) der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete am Tage in diesen Außenwohnbereichen auch ohne die Errichtung von Lärmschutzbauwerken unterschritten wird. Inwieweit die Anordnung der Außenwohnbereiche im Norden von Gebäuden mit Blick auf Licht- und Sonneneinfall städtebaulich sinnvoll ist, muss im Rahmen des Abwägungsverfahrens diskutiert werden. An dieser Stelle kann nur der Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung erfolgen, wonach bei Vorliegen besonderer städtebaulicher Gründe eine Überschreitung von Orientierungswerten um rd. 3 db(a) im Rahmen des Abwägungsverfahrens zugelassen werden kann. Diese Überschreitung kann tatsächlich im vorliegenden Fall nur in den zukünftigen Außenwohnbereichen der im südlichen Bereich des Plangebiets entstehenden Wohnbebauung auftreten (vgl. 58 db(a) Isophone in Anlage 2.1). In weiter nördlich gelegenen Außenwohnbereichen wären die bei freier Schallausbreitung ermittelten Beurteilungspegel des Verkehrslärms aufgrund des Abstands zur Geräuschquelle geringer. Darüber hinaus würde in der konkreten Situation die abschirmende Wirkung der benachbarten Wohngebäude gegebenenfalls zu weitergehenden Pegelreduzierungen führen. Hinweis: Selbst bei Überschreitungen am Rand des Plangebiets von mehr als 10 db(a) kann laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4 CN 2.06 vom ) auf aktive Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden, wenn besondere städtebauliche Gründe dies erfordern. Passive Schallschutzmaßnahmen Auf die rechnerisch ermittelten bereichsweisen Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN kann nach Untersuchung und Abwägung von Möglichkeiten zur aktiven Reduzierung der Immissionen durch Verkehrslärm mittels Lärmschutzwänden oder wällen im Plangebiet ggf. mit passiven Schallschutzmaßnahmen reagiert werden. Dabei wird durch Festlegung der schalltechnischen Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden auf einen ausreichenden Schutz von Aufenthaltsräumen bei geschlossenen Fenstern abgestellt. Projekt-Nr.: B541308, Seite 14 von 18

15 Baulicher Schallschutz Anforderungen an den baulichen Schallschutz werden in der DIN 4109 [8], der VDI 2719 [9] und der 24. BImSchV [10] beschrieben. Die VDI 2719 und die 24. BImSchV geben dabei Rechenverfahren an, mit deren Hilfe bei vorgegebenem Immissionspegel vor dem Fenster und einem angestrebten Innenpegel das erforderliche bewertete Bau- Schalldämm-Maß der Außenbauteile abgeschätzt werden kann. Die 24. BImSchV enthält dabei zusätzlich Informationen über den für unterschiedliche Raumnutzungen einzuhaltenden Innenpegel. Die beiden Richtlinien erlauben eine differenzierte Betrachtung der Tages- und Nachtzeit. Im Folgenden soll auf eine Anwendung der DIN 4109 abgestellt werden. Ausgangswert für die Bemessung passiver Schallschutzmaßnahmen im Fall von Verkehrslärm ist der um 3 db erhöhte Außenlärmpegel vor dem Fenster. In der DIN 4109 wird dieser Wert maßgeblicher Außenlärmpegel genannt. Die DIN 4109 enthält ebenfalls Angaben zu erforderlichen Bau-Schalldämm-Maßen von Außenbauteilen. Diese Norm klassifiziert den maßgeblichen Außenlärmpegel in Bereiche mit einer Spanne von 5 db. Diese Bereiche werden Lärmpegelbereiche genannt. Für unterschiedliche Arten von Aufenthaltsräumen werden dann je Lärmpegelbereich Angaben zu den erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maßen gemacht. Eine Berücksichtigung unterschiedlicher Raumgrößen und Fensterflächenanteile ist pauschal möglich. Diese Vorgehensweise ist allgemein gehalten und berücksichtigt nicht explizit bestimmte einzuhaltende Innenpegel. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels auf den während der Tageszeit vorliegenden Mittelungspegel abgestellt. Eine differenzierte Unterscheidung zwischen Tageszeit und Nachtzeit findet nicht statt. In Anlage 5 werden die Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 angegeben. Diese werden wie oben erläutert aus dem Beurteilungspegel zur Tageszeit zuzüglich 3 db ermittelt und als Isophonen dargestellt. Raumbelüftung Bei Einhaltung der jeweiligen Orientierungswerte von Gebieten, in denen Wohnnutzungen allgemein zulässig sind, wird in der DIN offenbar davon ausgegangen, dass auch bei geöffneten Fenstern im Inneren von Gebäuden ein ausreichender Schallschutz besteht. In Beiblatt 1 zu DIN wird allerdings darauf hingewiesen, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) nachts selbst bei teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht möglich ist. Soll im Falle von Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN der Schallimmissionsschutz durch passive Schallschutzmaßnahmen sichergestellt werden, so wird auf einen ausreichenden Schutz der Aufenthaltsräume im Innern von Gebäuden abgestellt. Dieser ist ggf. schon bei geschlossenen Fenstern ohne die Umsetzung besonderer schalltechnischer Anforderungen an die Außenbauteile gegeben. Allerdings muss dann eine ausreichende Belüftung der Aufenthaltsräume sichergestellt sein. Am Tage kann davon ausgegangen werden, dass eine kurzzeitige Stoßlüftung über die Fenster dem allgemeinen Nutzerverhalten entspricht. Diese Art Projekt-Nr.: B541308, Seite 15 von 18

16 der Lüftung ist ebenso aus energetischen wie raumhygienischen Gründen ratsam. Von einer übermäßigen Geräuschbelastung bzw. Störung der Bewohner während der Lüftungsphasen bei Überschreitung der jeweiligen Orientierungswerte ist nicht auszugehen, da eine ausreichende Ruhe durch Schließen der Fenster jederzeit wieder hergestellt werden kann. Nachts liegen in Schlaf- und Kinderzimmern andere Verhältnisse vor. Dort muss die Möglichkeit einer dauerhaften Lüftung (Schlafen bei gekipptem Fenster) gegeben sein. Um einen ausreichenden Schallschutz nachts bei geschlossenem Fenster sicherzustellen und gleichzeitig die Umsetzung des erforderlichen Luftwechsels zu gewährleisten, können als passive Schallschutzmaßnahmen schallgedämmte Lüftungsöffnungen vorgesehen werden. Unabhängig vom maßgeblichen Orientierungswert sollte bei Beurteilungspegeln von mehr als 45 db(a) nachts die angesprochene Belüftung bei geschlossenen Fenstern möglich sein. Bei einer Überschreitung der jeweiligen Orientierungswerte nachts muss in jedem Fall die Belüftung bei geschlossenen Fenstern sichergestellt werden. Im Fall der Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen sind bei Überschreitung der Orientierungswerte bei Neubaumaßnahmen oder baulichen Veränderungen bestehender Gebäude passive Schallschutzmaßnahmen bei Aufenthaltsräumen vorzusehen. Anlagengeräusche im Plangebiet (Gewerbelärm) Auf Grundlage der in Abschnitt 4.2 angegebenen Beurteilungspegel für Anlagengeräusche im Plangebiet kann davon ausgegangen werden, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete am Tage und in der Nacht im gesamten Plangebiet unterschritten wird. Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass der Bezugspegel der TA Lärm zur Beurteilung kurzzeitiger Einzelereignisse, d h. der am Tage um 30 db(a) und in der Nacht um 20 db(a) erhöhte Immissionsrichtwert der TA Lärm am Tage und in der Nacht im Bereich der geplanten Bauflächen deutlich unterschritten wird. Empfehlung für die textliche Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen Folgende Empfehlung für die textliche Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan kann gegeben werden: Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN für allgemeine Wohngebiete durch den Verkehrslärm der BAB A 2 und der L 412 um bis zu 3 db(a) am Tage in der südlichen Hälfte des Plangebiets und um bis zu 8 db(a) in der Nacht im gesamten Plangebiet sind in den von Überschreitungen betroffenen Bereichen Maßnahmen zum passiven Schallschutz vorzusehen. In den Außenwohnbereichen können am Tage Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von bis zu 58 db(a) auftreten. Projekt-Nr.: B541308, Seite 16 von 18

17 Auf Grundlage des 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB erfolgen Festsetzungen für Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen: Im gesamten Plangebiet sind Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen vorzugsweise auf der den Geräuschquellen abgewandten Gebäudeseite anzuordnen. Die sich aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 ergebenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz sind zu beachten. Ausnahmen hiervon können zugelassen werden, wenn auf Grundlage anerkannter technischer Regelwerke nachgewiesen wird, dass an der betreffenden Fassade der Orientierungswert des Beiblatts 1 zu DIN für allgemeine Wohngebiete unterschritten wird. Im gesamten Plangebiet ist bei Räumen, die zum Schlafen genutzt werden ein ausreichender Luftwechsel bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen. Dies kann z. B. durch den Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen erfolgen. Ausnahmen hiervon können zugelassen werden, wenn auf Grundlage anerkannter technischer Regelwerke nachgewiesen wird, dass an der betreffenden Fassade ein Pegel aufgrund von Verkehrslärm von 45 db(a) nachts unterschritten wird. Für Nordfassaden darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne Nachweis um 5 db(a) verringert werden. Dem entspricht die Verringerung des Lärmpegelbereichs um eine Stufe. Projekt-Nr.: B541308, Seite 17 von 18

18 5 Zusammenfassung In dieser schalltechnischen Untersuchung wurden die zu erwartenden Geräuschimmissionen im Plangebiet des Bebauungsplans 08/24 Kirchlahe-Süd der Stadt Lehrte rechnerisch prognostiziert und anhand der einschlägigen Vorschriften beurteilt. Normgerecht wurden verschiedene zu erwartende Lärmarten getrennt betrachtet. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Straßenverkehrsgeräusche und Anlagengeräusche aus einem entfernt liegenden großen Gewerbegebiet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Verkehrslärmimmissionen die zur Beurteilung heranzuziehenden Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete am Tage bereichsweise und in der Nacht im gesamten Plangebiet überschreiten. Es sind drei Varianten von aktiven Lärmschutzmaßnahmen und Möglichkeiten zur Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen untersucht worden. GTA mbh im Rahmen der Qualitätssicherung gelesen: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper 2013 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. Projekt-Nr.: B541308, Seite 18 von 18

19 Bebauungsplan Nr. 08/24, "Kirchlahe-Süd" Schalltechnische Untersuchung planfestgest. Wall H = 6 m BAB A 2 B-Plan-Gebiet "Kirchlahe-Süd" L 412 planfestgest. Wand auf Brücke H = 4 m planfestgest. Wall H = 4 m M 1: m Projekt: B-Pan Nr. 08/24 "Kirchlahe-Süd", Stadt Lehrte Darstellung: Übersichtsplan mit Lage des Geltungsbereichs des B-Plans und der relevanten Straßen Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 1 IMMI 2013

20 L 412 Bebauungsplan Nr. 08/24, "Kirchlahe-Süd" Schalltechnische Untersuchung 53 db(a) 54 db(a) 55 db(a) 56 db(a) 57 db(a) 0 M 1: m Tag (6h-22h) Pegel db(a) > > > > > > > > > > > > > > > > Projekt: B-Pan Nr. 08/24 "Kirchlahe-Süd", Stadt Lehrte Darstellung: Verkehrslärm bei freier Schallausbreitung - Tag -; 2,0 m ü. GOK Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 2.1 IMMI 2013

21 L 412 Bebauungsplan Nr. 08/24, "Kirchlahe-Süd" Schalltechnische Untersuchung 50 db(a) 51 db(a) 52 db(a) 53 db(a) 0 M 1: m Nacht (22h-6h) Pegel db(a) > > > > > > > > > > > > > > > Projekt: B-Pan Nr. 08/24 "Kirchlahe-Süd", Stadt Lehrte Darstellung: Verkehrslärm bei freier Schallausbreitung - Nacht -; 8,6 m ü. GOK Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 2.2 IMMI 2013

22 L 412 Bebauungsplan Nr. 08/24, "Kirchlahe-Süd" Schalltechnische Untersuchung 53 db(a) 54 db(a) 54 db(a) 53 db(a) Wall H = 8,0 m 0 M 1: m Tag (6h-22h) Pegel db(a) > > > > > > > > > > > > > > > > Projekt: B-Pan Nr. 08/24 "Kirchlahe-Süd", Stadt Lehrte Darstellung: Verkehrslärm Vollschutzvariante bei freier Schallausbreitung - Tag -; 2,0 m ü. GOK Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 3.1 IMMI 2013

23 L 412 Bebauungsplan Nr. 08/24, "Kirchlahe-Süd" Schalltechnische Untersuchung 49 db(a) 49 db(a) 48 db(a) 47 db(a) Steilwall H = 20,0 m 0 M 1: m Nacht (22h-6h) Pegel db(a) > > > > > > > > > > > > > > > Projekt: B-Pan Nr. 08/24 "Kirchlahe-Süd", Stadt Lehrte Darstellung: Verkehrslärm Vollschutzvariante bei freier Schallausbreitung - Nacht -; 8,6 m ü. GOK Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 3.2 IMMI 2013

24 L 412 Bebauungsplan Nr. 08/24, "Kirchlahe-Süd" Schalltechnische Untersuchung 53 db(a) 54 db(a) 55 db(a) 56 db(a) Wall H = 4,0 m 0 M 1: m Tag (6h-22h) Pegel db(a) > > > > > > > > > > > > > > > > Projekt: B-Pan Nr. 08/24 "Kirchlahe-Süd", Stadt Lehrte Darstellung: Verkehrslärm, Wall der Höhe 4 m bei freier Schallausbreitung - Tag -; 2,0 m ü. GOK Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 4.1 IMMI 2013

25 L 412 Bebauungsplan Nr. 08/24, "Kirchlahe-Süd" Schalltechnische Untersuchung 50 db(a) 51 db(a) 52 db(a) 53 db(a) Wall H = 4,0 m 0 M 1: m Nacht (22h-6h) Pegel db(a) > > > > > > > > > > > > > > > Projekt: B-Pan Nr. 08/24 "Kirchlahe-Süd", Stadt Lehrte Darstellung: Verkehrslärm, Wall der Höhe 4 m bei freier Schallausbreitung - Nacht -; 8,6 m ü. GOK Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 4.2 IMMI 2013

26 L 412 Bebauungsplan Nr. 08/24, "Kirchlahe-Süd" Schalltechnische Untersuchung II III 0 M 1: m Tag (6h-22h) DIN 4109 (+3dB) Lärmpegelbereiche I -55 db(a) II db(a) III db(a) IV db(a) V db(a) VI db(a) VII >80 db(a) Projekt: B-Pan Nr. 08/24 "Kirchlahe-Süd", Stadt Lehrte Darstellung: Verkehrslärm bei freier Schallausbreitung - maßgeblicher Außenlärmpegel - Projekt-Nr.: B Datum: Anlage: 5 IMMI 2013

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