Verpflichtungserklärung

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1 Verpflichtungserklärung nach 81 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Die Baulast beinhaltet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der/des jeweiligen Eigentümers/Eigentümerin/Eigentümerinnen zu einem ihr/sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, welches sich nicht schon aus dem öffentlichen Baurecht ergibt. Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück und wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. Sie wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Sie wird durch Erklärung der/des Grundstückseigentümers/Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümerinnen des belasteten Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Bei Miteigentum am Grundstück muss die Verpflichtungserklärung (VE) von allen Miteigentümern/Miteigentümerinnen abgegeben werden. Ruht auf dem Grundstück ein Erbbaurecht, so sind die Unterschriften der Grundstückseigentümer/ Grundstückseigentümerinnen und der Erbbauberechtigten erforderlich, da die Baulast sowohl das Grundstückseigentum als auch das Erbbaurecht erfasst. Gleiches gilt für einen Auflassungsvormerkungs- oder Nießbrauchberechtigten. Auch im Zusammenhang mit Grundstücksteilungen darf die VE nicht von der/den/dem Erwerber/n /Erwerberin/Erwerberinnen abgegeben werden. Es ist vielmehr die Erklärung der noch grundbuchmäßigen Eigentümer(n)/Eigentümerinnen erforderlich. Unabhängig davon ist es zweckmäßig, wenn auch der/die Erwerber/Erwerberinnen die Erklärung mit unterzeichnen.

2 Belastetes Grundstück Stadt/Gemeinde Straße, Hausnummer / Lage Gemarkung Flur Flurstück/e Grundbuch von Blatt Der Antrag kann ohne Angabe der Blatt-Nr. nicht bearbeitet werden! Eigentümerin / Eigentümerinnen / Eigentümer Erbbauberechtigte/r Neben der VE ist ein einfacher amtlicher Lageplan neuesten Standes mit Eintragung des belasteten Grundstücks und der Baulastfläche vorzulegen. Der Lageplan wird zum Bestandteil der Erklärung gemacht. Im Lageplan ist die Baulastfläche durch braune Schraffur oder Markierung entsprechend der Baulast zu kennzeichnen und zu vermaßen. Der Lageplan sollte nicht älter als 6 Monate sein und ist max. im A3 Format (vorrangig im Maßstab 1:500 oder 1:1000) einzureichen. Ist zur Durchführung einer Maßnahme die Vereinigung mehrerer Grundstücke erforderlich, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: 1. Katastermäßige Verschmelzung, 2. Grundbuchmäßige Vereinigung oder 3. Baulastmäßige Vereinigung mehrerer aneinandergrenzender und ganzer Grundstücke im bürgerlich-rechtlichen Sinne zu einem Baugrundstück. Von der Bauaufsicht wird nicht geprüft, welche der drei Möglichkeiten die günstigste Lösung darstellt. Die Vereinigungsbaulast sollte immer als letzte Lösung in Betracht kommen.

3 Begünstigtes Grundstück Bauantrags-Az.:. Stadt/Gemeinde Straße, Hausnummer / Lage Gemarkung Flur Flurstück/e Grundbuch von Blatt Eigentümerin / Eigentümerinnen / Eigentümer Eigentümerin / Eigentümerinnen / Eigentümer

4 Verpflichtungserklärung: Ich/Wir erklären hiermit als Eigentümerin/Eigentümerinnen/Eigentümer des belasteten Grundstücks die Übernahme folgender öffentlich-rechtlicher Verpflichtung auf mein/unser vorbezeichnetes Grundstück: Vereinigungsbaulast ( 2 Abs. 12 NBauO) Das Grundstück ist Bestandteil eines Baugrundstückes, das aus den Grundstücken Gemarkung, Flur., Flurstücke..,besteht. Alle baulichen Anlagen müssen das öffentliche Baurecht so einhalten, als wären die genannten Flurstücke ein Grundstück. Qualifizierte Vereinigungsbaulast ( 2 Abs. 12 NBauO) einschl. Zuwegung 4 (2), Einstellplätzen mit Zufahrt 47 (4) Das Grundstück ist Bestandteil eines Baugrundstückes, das aus den Grundstücken Gemarkung, Flur., Flurstücke.,besteht. Alle baulichen Anlagen müssen das öffentliche Baurecht so einhalten, als wären die genannten Flurstücke ein Grundstück. Eingeschlossen ist die Verpflichtung, auf den Grundstücken die Herstellung, Unterhaltung und Benutzung von Zuwegungen, Einstellplätzen und anderen Einrichtungen zu dulden, die erforderlich sind, damit bauliche Anlagen auf den genannten Grundstücken dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Wegebaulast / Zufahrt zu den Stellplätzen ( 4 Abs. 2 NBauO) Die/Der jeweilige(n) Eigentümer/Eigentümerin/Eigentümerinnen des Grundstücks gestattet, dass von ihrem / seinem Grundstück eine Teilfläche, die im anliegenden Lageplan braun schraffiert und bemaßt ist, für das Nachbargrundstück, Gemarkung.., Flur., Flurstück/e.. angelegt, unterhalten und benutzt wird, damit der von der baulichen Anlage ausgehende Zu- und Abgangsverkehr und der für den Brandschutz erforderliche Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten jederzeit ordnungsgemäß und ungehindert möglich ist. Optional (ansonsten bitte streichen!): Es wird weiterhin gestattet, dass in dieser Fläche Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt werden dürfen. Anbauverpflichtung ( 5 Abs. 5 NBauO) Die/Der jeweilige(n) Eigentümerin/Eigentümerinnen/Eigentümer des Flurstücks verpflichtet sich, im Falle der Bebauung seines Grundstückes das Gebäude in einer dem Nachbargebäude entsprechenden Weise unmittelbar an die Grenze zum Nachbargrundstück, Gemarkung.., Flur.., Flurstück(e)... anzubauen. Abstandsbaulast ( 6 Abs. 2 NBauO) Die/Der jeweilige(n) Eigentümerin/Eigentümerinnen/Eigentümer des Flurstücks gestattet, dass von ihrem /seinem Grundstück eine Teilfläche, die im anliegenden Lageplan braun schraffiert und bemaßt ist, dem Nachbargrundstück Gemarkung..,Flur..,Flurstück., bei der Bemessung des Grenzabstandes zugerechnet wird. Die/Der jeweilige(n) Eigentümerin/Eigentümerinnen/Eigentümer verpflichtet sich mit den baulichen Anlagen von dieser Teilfläche den vorgeschriebenen Grenzabstand einzuhalten.

5 Sicherung von Einstellplätzen auf einem Nachbargrundstück ( 47 Abs. 4 NBauO) Die/Der jeweilige(n) Eigentümerin/Eigentümerinnen/Eigentümer des Grundstücks Gemarkung.,Flur,Flurstück/e..,gestattet, dass eine Teilfläche, wie im anliegenden Lageplan kenntlich gemacht, als Stellplatz*/Garage* (*nicht zutreffendes bitte streichen) mit.. Kfz.-Einstellplätzen einschließlich Zufahrt zugunsten des Grundstücks, Gemarkung., Flur..., Flurstück/e., ordnungsgemäß hergestellt und unterhalten wird, so dass die Benutzung jederzeit frei und ungehindert möglich ist. Sicherung von Ver- und Entsorgungsleitungen ( 41 NBauO) Die/Der jeweilige(n) Eigentümerin/Eigentümerinnen/Eigentümer des Flurstücks ist verpflichtet, die Verlegung und den dauernden Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen für das Flurstück Gemarkung,Flur..,Flurstück., über ihr/sein Grundstück sowie die Durchführung aller zur Unterhaltung der Leitung erforderlichen Arbeiten zu dulden. Der Verlauf der Leitungen ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan. KONKRETISIERUNG DES BAUVORHABENS: (ist bei allen Baulasten mit anzugeben!!!) Achtung: Bei einer Anbauverpflichtung mit Angabe der Länge und Höhe der baulichen Anlage (auch im Lageplan)

6 Wirkung und Verzicht: Mir/Uns ist bekannt, dass die Baulast auch gegenüber meinen/unseren Rechtsnachfolgern wirksam ist und dass die Bauaufsichtsbehörde auf die Baulast verzichten kann. Die Baulast wird durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde aufgehoben. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam. Die Bauaufsichtsbehörde hat auf Antrag eines Beteiligten auf die Baulast zu verzichten, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht ist/sind die/der Eigentümer/Eigentümerin/Eigentümerinnen der begünstigten Grundstücke zu hören. Bevollmächtigung: Die Bauaufsichtsbehörde wird hiermit bevollmächtigt, alle für die Baulastübernahme erforderlichen Prüfungen, insbesondere der Eigentumsverhältnisse, der baulichen und sonstigen Nutzung und des Maßes der baulichen Nutzung durchzuführen. Kosten: Die Kosten dieser Erklärung und der Eintragung in das Baulastenverzeichnis sowie der zur Baulastübernahme erforderlichen Prüfung trägt: Unterschriften: Die Erklärung bedarf der Schriftform. Die Unterschriften müssen öffentlich beglaubigt, vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von ihr anerkannt sein. Die Erklärung muss Inhalt und Umfang der übernommenen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung eindeutig erkennen lassen. Auch der Lageplan muss von der/dem/den Eigentümerin/Eigentümerinnen/Eigentümer(n) des belasteten Grundstücks unterschrieben sein! Die Unterschriften müssen unter Vorlage des Personalausweises geleistet werden. Ort, Datum Ort, Datum Beglaubigungsvermerk

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