Nachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren. Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss

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1 Nachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss Folie 1 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

2 IHK-Service Energieeffizienz und erneuerbare Energien Informationsveranstaltungen und Workshops blog:energieeffizienz Kostenfreie Betriebsbesuche des Energieeffizienz-Lotsen Folie 2 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

3 Unternehmens-Besuchsprogramm Erfolgsfaktor Energieeffizienz IHK-Forum Energieeffizienz IHK-Energieeffizienzpreis Folie 3 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

4 Energieeffizienz-Lotse Folie 4 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

5 Nachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren Kurzreferat auf Grundlage der aktuellen BAFA-Merkblätter Folie 5 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

6 Nachweis beim BAFA Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G Entwurfsfassung vom 31. März 2015 Kurzreferat auf Grundlage der aktuellen BAFA-Merkblätter Folie 6 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

7 Registrierung der Energieauditoren Kurzreferat auf Grundlage der aktuellen BAFA-Merkblätter Merkblatt Energieaudits nach EDL-G Hinweise zur Registrierung von Energieaudits durchführenden Personen Stand 03. März 2015 Folie 7 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

8 Nachweis beim BAFA Stichprobenverfahren des BAFA Die Überprüfung der Durchführung der Energieaudits erfolgt durch das Bundesamt für Ausfuhr (BAFA) Nachweis eines Energieaudits gemäß EDL-G nur auf Anfrage des BAFA durch stichprobenhafte Überprüfung Es besteht keine Pflicht seitens der Unternehmen die Durchführung eines Energieaudits dem BAFA proaktiv zu melden. Ab dem 5. Dezember 2015 kann das BAFA jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland auffordern, den Energieauditbericht vorzulegen, um eine inhaltliche Prüfung des Energieaudits vornehmen zu können. Folie 8 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

9 Nachweis beim BAFA Nachweis der Durchführung eines Energieaudits Der Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits erfolgt über eine Bestätigung derjenigen Person, die das Energieaudit durchgeführt hat. Neben der Bestätigung des Energieauditors sollte zudem eine Bestätigung des vom Unternehmen benannten Verantwortlichen bzw. Ansprechpartners über die erfolgreiche Durchführung des Energieaudits abgegeben werden. Zur vereinfachten Nachweisführung wird das BAFA auf seiner Homepage ein Formular zur Verfügung stellen. Folie 9 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

10 Nachweis beim BAFA Energieaudit unternehmensintern durchgeführt Die Durchführung eines Energieaudits kann durch einen unternehmensinternen Energieauditor durchgeführt werden. Da die Anforderungen an einen Energieauditor gemäß EDL-G personenbezogen sind, muss die betreffende Person die Anforderungen des 8b EDL-G erfüllen. Der Nachweis der Berufserfahrung erfolgt formlos in Art eines Arbeitszeugnisses des Arbeitgebers. Ausdrücklich zugelassen sind unternehmensinterne Energiebeauftrage oder Energiemanager. Folie 10 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

11 Nachweis beim BAFA Energieaudit in Energieeffizienznetzwerken Unternehmen, die an einem Energieeffizienznetzwerk teilnehmen, können Synergieeffekte nutzen. Ein Energieaudit kann innerhalb des Netzwerkprozesses erarbeitet werden. Die am Netzwerk beteiligten Unternehmen können gemeinsam einen, oder mehrere Energieauditoren beauftragen. Die am Netzwerk beteiligten Unternehmen können sich gegenseitig auditieren. Unternehmensinterne Energieauditoren fungieren dann als externe Energieauditoren. Der Energieauditor darf keine Honorar verlangen, das Unternehmen darf eine Rechnung stellen. Folie 11 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

12 Nachweis beim BAFA Nachweis der Freistellung für KMU Wird ein Unternehmen zum Nachweis aufgefordert, das ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist und somit nicht in den Anwendungsbereich nach 8 Absatz 1 EDL-G fällt, so hat es in einer Selbsterklärung anzugeben, dass es ein KMU im Sinne der EU-Definition ist. Hierzu stellt das BAFA unter > Energie > Energieaudits nach dem EDL-G ein entsprechendes Erklärungsformular zur Verfügung. Die Definition zum Status eines Nicht-KMU, bzw. KMU erstreckt sich über knapp 6 kleingedruckte DIN A4 Seiten!! Die wichtigsten Grenzwerte sind 250 Mitarbeiter und 50 Mio. Jahresumsatz, bzw. 43 Mio. Jahresbilanzsumme. Folie 12 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

13 Nachweis beim BAFA Nachweis der Freistellung nach 8 Absatz 3 EDL-G Unternehmen müssen kein Energieaudit durchführen, wenn folgende Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme nachgewiesen werden: Ein gültiges DIN EN ISO Zertifikat. Ein gültiger Eintragungs- oder Verlängerungsbescheid der zuständigen EMAS-Registrierungsstelle über die Eintragung des Unternehmens in das EMAS-Register. Folie 13 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

14 Nachweis beim BAFA Nachweis bei Einführung von ISO oder EMAS Unternehmen müssen kein Energieaudit durchführen, wenn Sie den Nachweis erbringen mit der Einführung der folgenden Energiemanagementoder Umweltmanagementsysteme begonnen zu haben: DIN EN ISO 50001: Beginn der Einführung und mind. Durchführung der Energetischen Bewertung nach Pkt a) der DIN EN ISO 5001 EMAS: Beginn der Einführung und mind. die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger nach EMAS Der Nachweis erfolgt durch die Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Erklärung der Geschäftsführung über den Beginn der betreffenden Managementsysteme und Vorlage der Energetischen Bewertung / der Erfassung und Analyse der Energieströme. Folie 14 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

15 Nachweis beim BAFA Nachweis bei Einführung von ISO oder EMAS Die Erklärung der Geschäftsführung muss bis zum 4. Dezember 2015 unterschrieben sein! Die Unternehmen sind bei der Anwendung dieser vereinfachten Nachweisführung gehalten, bis spätestens Ende des Jahres 2016 die Zertifizierung abgeschlossen zu haben. Für die Unternehmen, welche im Rahmen der Stichprobenkontrolle von dieser Nachweisführung Gebrauch gemacht haben, sind die erlangten Zertifikate dem BAFA dann spätestens bis Ende März 2017 nachzureichen. Folie 15 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

16 Registrierung der Energieauditoren Merkblatt Energieaudits nach EDL-G Hinweise zur Registrierung von Energieaudits durchführenden Personen Stand 03. März 2015 Folie 16 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

17 Registrierung der Energieauditoren Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen ( 8b EDL-G) Das Energieaudit ist von einer Person durchzuführen, die auf Grund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung und praktischen Erfahrung über die erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügt. Die Fachkunde erfordert 1. eine einschlägige Ausbildung, nachgewiesen durch a) den Abschluss eines Hochschul-oder Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung oder b) eine berufliche Qualifikation zum staatlich geprüften Techniker oder zur staatlich geprüften Technikerin in einer einschlägigen Fachrichtung oder einen Meisterabschluss oder gleichwertigen Weiterbildungsabschluss und 2. eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden. Folie 17 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

18 Registrierung der Energieauditoren Externe Energieauditoren Folie 18 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

19 Registrierung der Energieauditoren Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen ( 8b EDL-G) Für den Nachweis der Berufserfahrung werden im BAFA-Merkblatt gut ein Dutzend Tätigkeiten aufgeführt, die akzeptiert werden: (Auszug) Angestellte und selbständige Energieberater aus Beratungsunternehmen aus kommunalen Unternehmen aus Kammern, Verbänden aus Energieversorgungsunternehmen aus Hersteller- und Bauunternehmen Ingenieure und Techniker in Planungs-, Ingenieur- und Architekturbüros Energiebeauftragte oder Energiemanager in Unternehmen Professoren/Dozenten an Fachhochschulen, Universitäten Folie 19 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

20 Registrierung der Energieauditoren Eintrag in die Energieauditorenliste Jede Person, die ein Energieaudit nach EDL-G durchgeführt hat, muss sich beim BAFA in die Energieauditorenliste eintragen lassen. Die Eintragung kann proaktiv vor einem Energieaudit erfolgen, oder im Rahmen einer Stichprobe auf Aufforderung des BAFA. Der Eintrag auf die Energieauditorenliste ist seit dem 6. März 2015 möglich unter Die Energieauditorenliste wird spätestens mit Inkrafttreten des EDL-G unter freigeschaltet. Dies soll Ende April 2015 sein. Folie 20 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

21 Registrierung der Energieauditoren Was ist bis zum 4. Dezember 2015 zu tun? Den Status des eigenen Unternehmens klären. KMU: ja oder nein? Wenn kein KMU dann folgende Optionen: Externen Energieberater mit Durchführung des Energieaudits beauftragen. Prüfen, ob eine unternehmensinterne Person als Energieauditor tätig werden kann. Wenn ja, Energieaudit durchführen und Erklärung der Geschäftsführung erstellen. Einem Energieeffizienznetzwerk beitreten und das Energieaudit innerhalb des Netzwerkprozesses erarbeiten. Folie 21 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

22 Registrierung der Energieauditoren Was ist bis zum 4. Dezember 2015 zu tun? Managementsysteme prüfen. ISO oder EMAS: ja oder nein? Wenn keines vorhanden, dann folgende Optionen: Mit der Einführung eines Energiemanagements nach ISO beginnen und diese bis Ende 2016 zertifizieren. Mit der Einführung eines Umweltmanagements nach EMAS beginnen und sich bis Ende 2016 registrieren lassen. Gutes Gelingen dabei! Und vergessen Sie nicht, es geht darum Energiekosten einzusparen! Folie 22 Donnerstag Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein

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