Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root
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- Katarina Martin
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1 Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich Seite 2 2. Allgemeines Seite Rauchen Seite Alkohol und Drogen Seite Abfall und Kaugummis Seite Natel-Benutzung Seite Bekleidung Seite Unterhalt von Gebäuden, Mobiliar, Schulmaterial Seite 2 3. Schulgebäude Seite Allgemeines Seite Öffnungszeiten Seite Schliessanlage Seite Hausschuhe Seite Abfallbewirtschaftung Seite Energieverbrauch Seite Grundreinigung Seite Unterrichtsräume Seite Fachzimmer Seite Turnhallen Seite 4 4. Schulareal Seite Allgemeines Seite Pausenordnung Seite Aussensportanlagen Seite Parkplätze Seite Velos, Mofas und Roller Seite Autos Seite Teich Seite 5 5. Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte Seite 5 und Oberfeld 6. Schlussbestimmungen Seite 5 Anhang 1: Schulareal Dorf mit den Schulhäusern Widmermatte, Seite 6 St. Martin und Röseligarten Anhang 2: Pausenareal St. Martin und Röseligarten Seite 7 Anhang 3: Pausenareal Widmermatte Seite 8 Anhang 4: Pausenareal Oberfeld Seite 9 Anhang 5: Schulanlagen der Gemeinde Root: Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte und Oberfeld Seite 10 Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 1/10
2 1. Geltungsbereich Die Hausordnung regelt das Verhalten aller Benützerinnen und Benützer der Schulanlagen in den wesentlichsten Punkten. Die Hausordnung kann durch spezielle Weisungen ergänzt werden. Die Hausordnung gilt für folgende Schulanlagen: Schulhaus Oberfeld (SH OB), Schulhaus St. Martin/Röseligarten (SH STM), Schulhaus Arena (SH A), Schulhaus Widmermatte (SH W), Turnhalle Oberfeld (TH OB), Turnhalle Widmermatte 1 (TH W1), Turnhalle Widmermatte 2 (TH W2), Aussensportanlagen sowie zugehörige Pausen- und Parkplätze. Für die Schülerinnen und Schüler wird eine spezielle Schulhausordnung erlassen, basierend auf den Bestimmungen der allgemeinen Hausordnung. 2. Allgemeines 2.1 Rauchen Für die Lernenden ist eine rauchfreie Zone definiert. Der örtliche Geltungsbereich umfasst die Schulareale Oberfeld, St. Martin/Röseligarten und Arena/Widmermatte sowie die Umgebung des Pfarreiheims und des Gemeindehauses. Zeitlich gilt das Verbot während der Schulzeit. Die reguläre Schulzeit umfasst die Zeitspanne von Uhr bis Uhr (ausgenommen Mittwochnachmittag). Wer die rauchfreie Zone nicht respektiert, muss mit Sanktionen rechnen. 2.2 Alkohol und Drogen Der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen sowie deren Handel ist auf dem ganzen Schulareal untersagt. 2.3 Abfall und Kaugummis Abfall und Kaugummis (eingewickelt in ein kleines Stück Papier) sind in die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu werfen. 2.4 Natel-Benutzung Die Benutzung des Natels in den Schulanlagen ist nicht gestattet. 2.5 Bekleidung Lernende kleiden sich so, dass sie andere in keiner Art und Weise provozieren und damit Mitlernenden, Hauswartspersonal und Lehrpersonen mit Respekt und Wertschätzung begegnen können. 2.6 Unterhalt von Gebäuden, Mobiliar, Schulmaterial Mutwillig oder fahrlässig verursachte Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar gehen auf Kosten der Verursacher bzw. der Erziehungsberechtigten. Beschädigungen an Schulmaterial und Lehrmitteln, welche nicht durch normale Abnützung entstanden sind, müssen ebenfalls durch die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten vergütet werden. Allfällige Beschädigungen sind dem Hauswart umgehend zu melden. 2.7 Hundehaltung Auf dem Schulareal, in allen Schulgebäuden und insbesondere in den Schulzimmern gilt ein Hundeverbot. In diesem Verbot sind auch ausgebildete Therapie-Hunde miteingeschlossen. Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 2/10
3 3. Schulgebäude 3.1 Allgemeines Öffnungszeiten Die Türen zu den Schulhäusern und Turnhallen werden durch den Hauswart um Uhr geöffnet und um Uhr für die Lernenden geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler betreten die Schulgebäude nach dem Glockenzeichen oder auf Einladung einer Aufsichtsperson. Nach Uhr sind die Türen durch die Benützerinnen und Benützer zu schliessen Schliessanlage Die Abgabe der Schulschlüssel an die Lehrpersonen und an weitere autorisierte Benützerinnen und Benützer erfolgt durch das Schulsekretariat. Es dürfen keine Schlüssel weitergegeben werden, ohne das Schulsekretariat darüber zu informieren. Bei der Schlüsselabgabe wird eine Schlüsselquittung mit den entsprechenden Bestimmungen (Verpflichtungen) abgegeben Hausschuhe In den Schul- und Unterrichtsräumen werden aus hygienischen Gründen Hausschuhe getragen Abfallbewirtschaftung Abfälle werden getrennt in die bereitstehenden Behälter entsorgt Energieverbrauch Lehrpersonen, Lernende sowie der Hauswart achten auf einen sparsamen Verbrauch von Energie Grundreinigung Die Grundreinigung erfolgt in den Sommerferien. Deshalb bleibt das Schulhaus, in dem die Grundreinigung stattfindet, ab Mittwoch der 1. Ferienwoche bis und mit 2. Ferienwoche geschlossen. Am Montag und Dienstag der 1. Ferienwoche haben alle Lehrpersonen freien Zugang zu diesem Schulhaus. In den übrigen Schulhäusern ist der Zugang während den ganzen Sommerferien gewährleistet. 3.2 Unterrichtsräume Die Unterrichtsräume werden nur von den Lehrpersonen geöffnet und sind von diesen nach dem Unterricht zu schliessen. Ebenfalls werden nach Unterrichtsschluss die Fenster geschlossen, die Beleuchtung ausgeschaltet und die Wasseranschlüsse kontrolliert. Das Schulzimmer wird aufgeräumt verlassen. Die Reinigung der Schulzimmer erfolgt ein Mal wöchentlich durch das Reinigungspersonal. Mindestens zwei Mal pro Woche (bei Bedarf täglich) wischen die Lernenden nach Schulschluss das Zimmer gemäss Wischplan, der durch die verantwortliche Lehrperson erstellt wird (Ämtli). Vor Wochenenden oder vor Feiertagen werden die Fenster der Unterrichtsräume mit der Sonnenschutz- bzw. mit der Verdunkelungsanlage verschlossen. Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 3/10
4 3.3 Fachzimmer In den Fachzimmern dürfen sich in der Regel keine Lernenden ohne Aufsichtsperson aufhalten. Spezialbewilligungen dürfen Lehrpersonen an Schülergruppen erteilen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie in den Unterrichtsräumen. 3.4 Turnhallen Es dürfen sich in der Regel keine Lernenden ohne Aufsichtsperson in den Turnhallen aufhalten. In den Turnhallen dürfen nur Hallenschuhe getragen werden (keine Turnschuhe, die auch im Freien getragen werden). Das Betreten der Wasch- und Duschanlagen ist sowohl mit Turn- und Sportschuhen wie auch mit Strassenschuhen verboten. 4. Schulareal 4.1 Allgemeines Einmal wöchentlich wird das Schulareal durch eine Schulklasse unter der Leitung der Klassenlehrperson von Abfällen befreit. Auf den Pausenplätzen gilt während der Schulzeit ein Fahrverbot (Primarschulhäuser bis h; Schulhaus Arena/Widmermatte bis h). Schneeballwerfen ist nur auf den dafür zugewiesenen Plätzen erlaubt. 4.2 Pausenordnung Während den grossen Pausen am Vor- und Nachmittag verlassen alle Lernenden das Klassenzimmer und begeben sich ins Freie. Ausnahmen gestattet die Klassenlehrperson. Wird die Pause im Klassenzimmer verbracht, ist die Lehrperson anwesend. In den Pausen und während der Unterrichtszeit dürfen die Lernenden das Pausenareal nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrperson verlassen. Die Lehrpersonen sind während den Pausen für die Sicherheit der Lernenden verantwortlich und organisieren eine entsprechende Pausenaufsicht. 4.3 Aussensportanlagen Die Aussensportanlagen können nach der regulären Schulzeit gemäss Benützungsreglement benutzt werden. Während der Schulzeit haben schulische Aktivitäten erste Priorität, anschliessend die im Benutzungsplan eingetragenen Vereine oder offizielle Veranstaltungen. Es liegt in der Kompetenz des Hauswartes (z.b. bei schlechtem Wetter oder besonderen Ereignissen) die Anlagen zu sperren. 4.4 Parkplätze Velos, Mofas und Roller Das Fahrzeug muss gemäss Parkplatz-Regelung Schulanlage Dorf wie folgt abgestellt werden: Zweirad-Parkplätze Fahrzeuge Lernende Arena Velos vom SH St. Martin und vom SH Röseligarten Turnhalle Widmermatte Velos vom SH Arena / Widmermatte Röseligarten Mofas, Roller mit Vignetten vom SH Arena / Widmermatte Nicht korrekt parkierte Fahrzeuge werden vom Hauswart für 3 Tage eingezogen. Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 4/10
5 Für die Benützung eines Mofas/Rollers gibt der Schulleiter der Sekundarstufe I die entsprechende Vignette ab. Im Schulhaus Oberfeld stehen für die Velos Velounterstände bereit Autos Für das Abstellen von Autos stehen zwei Parkplätze zur Verfügung: Pfarreiheim und TH Widmermatte. Auf dem Parkplatz TH Widmermatte ist eine Parkkarte der Schule notwendig (Bezug: Schulsekretariat). Vor dem Röseligarten und dem Werkhof besteht ein absolutes Parkverbot. Ebenfalls ist das Parkieren auf den Pausenplätzen während der Schulzeit grundsätzlich verboten. 4.5 Teich Das Betreten des Teiches, das Fangen von Wassertieren sowie das Ausreissen von jeglichen Pflanzen sind untersagt. Im Winter sind speziell die Eisregeln auf der Informationstafel beim Teich zu beachten. 5. Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte und Oberfeld Vergl. das Dokument im Anhang 5 Seite 10! 6. Schlussbestimmungen Die Hausordnung für die Schulanlagen tritt ab 1. Oktober 2011 in Kraft und ersetzt die Hausordnung vom 11. März Die Ergänzung 4.5 (Teich) tritt per 01. April 2013 in Kraft. Root, 14. März 2013 im Namen des Gemeinderates Root: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Heinz Schumacher André Wespi Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 5/10
6 Anhang 1: Schulareal Dorf mit den Schulhäusern Widmermatte, St. Martin und Röseligarten: Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 6/10
7 Anhang 2: Pausenareal St. Martin und Röseligarten: Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 7/10
8 Anhang 3: Pausenareal Widmermatte: Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 8/10
9 Anhang 4: Pausenareal Oberfeld: Schulhaus Oberfeld Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 9/10
10 Anhang 5: Schulanlagen der Gemeinde Root Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte und Oberfeld 1. Allgemeines 1.1 Bei Nichtbenützung der Sporthallen oder bei überschreiten der Benützungszeit (22:00 Uhr) ist der zuständige Hauswart zu kontaktieren. 1.2 Die Sportanlagen bleiben in der Regel während den Ferien geschlossen. 1.3 Verantwortlich und zuständig für das Turnmaterial und die Ausleihe von Sportgeräten: Schule Root, Fachschaft Sport (das Schulsekretariat gibt über die zuständige Lehrperson Auskunft) 1.4 Für den Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte und Oberfeld gelten zusätzlich die Weisungen der Schule Root. 2. Auszug aus der Hausordnung 2.1 Die Leiterinnen und Leiter, Trainerinnen und Trainer von Kindern und Jugendlichen sorgen für Ordnung in den Räumlichkeiten der Sportanlagen. Auch sind sie dafür besorgt, dass alle Wertgegenstände und Kleidungsstücke der Kinder und Jugendlichen nach Hause genommen werden. 2.2 Die Nasszonen (Duschen) dürfen nicht mit Schuhen betreten werden, erlaubt sind Badeschuhe. 2.3 Trinken und essen in den Sporthallen ist verboten. Getränkeflaschen können in den Umkleideräumen oder in den Geräteräumen deponiert werden. 3. Auszug aus dem Benützungsreglement für Aussensportanlagen und Pausenplätze 3.1 Sind die Rasenplätze nicht bespielbar = GESPERRT! ist dies signalisiert durch die Hauswarte. 3.2 Nach der Benützung des Beachvolleyfeldes ist der Sand zu planieren (mit Schaufel, Rechen). Anschliessend wird der Sand mit dem Netzüberzug zugedeckt. Ausserdem muss unbedingt dass Netz entspannt werden! 3.3 Nach der Benützung der Aussensportanlagen (Rasenplätze, Allwetterplatz, Beachvolleyfeld) sind die Sportschuhe bei der Schuhreinigungsanlage zu reinigen. Vor dem Betreten der Sportanlagen werden die Sportschuhe ausgezogen und in den Händen zur Garderobe getragen. 3.4 Das Betreten der Sportanlagen mit Fussballschuhen ist verboten! 3.5 Das Rauchen auf den Aussensportanlagen und auf den Pausenplätzen ist verboten! Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde Root Seite 10/10
Im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nehmen alle Rücksicht aufeinander.
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