Warum überhaupt Änderung?

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1 Die kommende Bauprodukte-Verordnung Auswirkungen auf Notifizierte Stellen Warum überhaupt Änderung? 1

2 Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise zur derzeitigen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten: - diffuse Bedeutung - unterschiedliche Ansätze (obligatorisch, freiwillig) - komplexes System - schlechte Akzeptanz - große Zahl nationaler Kennzeichnungen Ziele der Bauprodukte-Verordnung: Mehr Klarheit und Verringerung der Verwaltungslasten für KMU Mehr Flexibilität der Unternehmen bei Formulierung und Verwendung technischer Spezifikationen Zuverlässige Informationen über die jeweilige Leistung der Bauprodukte 2

3 Inhalte der Ziele: Vereinfachung des Weges zu CE Erleichterungen für Kleinstunternehmer, wenn kein besonderer Anlass zu Sicherheitsbedenken möglichst ohne (teure) Prüfungen Bauprodukt Produkt (oder Bausatz), hergestellt und in Verkehr gebracht um dauerhaft so in Bauwerke eingebaut zu werden, dass deren Ausbau die Leistung des Bauwerkes bezüglich der Basisanforderungen verändert 3

4 7 Basisanforderungen an Bauwerke (gemäß Anhang I der Bauprodukte-Verordnung) 1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 2. Brandschutz 3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 4. Nutzungssicherheit 5. Lärmschutz 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz 7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Zeichen der Konformität des Bauproduktes mit der Leistungserklärung in Bezug auf die Basisanforderungen: Nicht mehr Konformität mit einem harmonisierten Regelwerk 4

5 Die Leistungserklärung enthält: - den Produkttyp - die Liste der wesentlichen Merkmale, für die die Leistung erklärt wurde sowie deren Leistungsstufen und Klassen - die Fundstelle (harmonisierte Norm, Europäisches Bewertungsdokument, Spezifische Technische Dokumentation) die zur Bewertung verwendet wurde Die Leistungserklärung kann: - unter bestimmten Bedingungen nur auf einer Website zur Verfügung gestellt werden 5

6 Vergleich der Systeme: bisheriges System neues System Systeme zur Bewertung der Leistungsbeständigkeit Systeme der Leistungsbeständigkeit Aufgaben des Herstellers - werkseigene Produktionskontrolle (wpk) - Stichprobenprüfung nach festgelegtem Prüfplan - werkseigene Produktionskontrolle (wpk) - Stichprobenprüfung nach festgelegtem Prüfplan - Typprüfung - werkseigene Produktionskontrolle (wpk) - Stichprobenprüfung nach festgelegtem Prüfplan - werkseigene Produktionskontrolle (wpk) - Probenentnahme für Typprüfung - Typprüfung - werkseigene Produktionskontrolle (wpk) Aufgaben der notifizierten Stelle - Typprüfung (mit Probenentnahme) - Erstinspektion des Werkes und der wpk - Laufende Überwachung der wpk - Stichprobenprüfung (audit-testing) - Typprüfung (mit Probenentnahme) - Erstinspektion des Werkes und der wpk - Laufende Überwachung der wpk - Erstinspektion des Werkes und der wpk - Laufende Überwachung der wpk - Typprüfung - keine Aufgaben Status Konformitätsbescheinigung einer notifizierten Stelle für das Produkt Konformitätsbescheinigung einer notifizierten Stelle für das Produkt Konformitätsbescheinigung einer notifizierten Stelle für die werkseigene Produktionskontrolle Konformitätserklärung des Herstellers Konformitätserklärung des Herstellers 6

7 Feststellung des Produkttyps durch Typprüfung der notifizierten Stelle durch: - tatsächliche Typprüfung - eine Typberechnung - Wertetabellen - Unterlagen zur Produktbeschreibung 7

8 Übergangsbestimmungen 1. CE - Kennzeichnungen vor dem 1. Juli 2011 gemäß derzeitiger Bauproduktenrichtlinie gelten weiterhin, diese Bauprodukte gelten als in Einklang mit der neuen Bauprodukte-Verordnung 2. Hersteller können eine Leistungserklärung auf der Grundlage einer Konformitätsbescheinigung oder Konformitätserklärung vor dem 1. Juli 2011 erstellen 3. Europäische Technische Zulassungen vor dem 1. Juli 2011 gelten als Europäische Technische Bewertungen bis Ende ihrer Gültigkeitsdauer Notifizierte Stellen werden von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission gemeldet ( notifiziert ) für Zertifizierungsstelle Kontrollstelle Prüflabor 8

9 Die Notifizierung enthält: Aufgaben der notifizierten Stelle Fundstelle der harmonisierten Spezifikation wesentliche Merkmale der Kompetenz für Typprüfungen Anforderungen an notifizierte Stellen Mitarbeiter mit Fachkenntnis und Erfahrung Beschreibung der Verfahren Unparteilichkeit Haftpflichtversicherung Schweigepflicht Normungsarbeit und ANB-Mitwirkung 9

10 Notifizierte Stellen können die Erfüllung der Anforderungen nachweisen durch: Akkreditierungsurkunde (Einspruchsfrist 2 Wochen) Alle Unterlagen nach Artikel 33 (Einspruchsfrist 2 Monate) Notifizierte Stellen müssen in der Lage sein, alle Aufgaben eines unabhängigen Dritten zu erfüllen, unabhängig davon, ob sie von ihnen selbst oder in ihrem Namen und ihrer Verantwortung ausgeführt werden müssen Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben 10

11 Notifizierte Stellen können die Prüfungen unter ihrer Aufsicht vom Hersteller unter Verwendung der Prüfeinrichtungen des Werkslabors aber auch in einem privaten Labor durchführen lassen müssen sich dann vergewissern, dass die Prüfeinrichtung über ein geeignetes Kalibriersystem verfügt und dieses einsatzbereit ist Verpflichtungen der Notifizierten Stellen Bewertungen und Überprüfungen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit durchzuführen, wobei unnötige Belastungen der Wirtschaftsakteure vermieden werden Übermittlung einschlägiger Informationen über negative Ergebnisse der Bewertung an die anderen notifizierten Stellen 11

12 Meldepflicht an die notifizierende Behörde jede Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme von Bescheinigungen alle Umstände, die Folgen auf die Notifizierung haben jedes Auskunftsersuchen der Marktüberwachung auf Verlangen: welche Tätigkeiten im Rahmen der Notifizierung und welche anderen Tätigkeiten Gemeinsame Fachsprache zur Erreichung der Ziele: in harmonisierten Europäischen Normen (hen) oder in Europäischen Bewertungsdokumenten 12

13 Neue Regelung: (mehr Flexibilität und Wahlfreiheit) harmonisierte Europäische Normen (hen) müssen nicht mehr angewandt werden, der Hersteller kann eine Europäische Technische Bewertung anstreben auch wenn es für sein Produkt eine hen gibt Technische Bewertungen (durch eine notifizierte Technische Bewertungsstelle) bisher: ETAG oder CUAP neu: nur noch Technisches Bewertungsdokument Zeitplan neu: 4,5 Monate bisher: 14,5 Monate für CUAP 24 Monate für ETAG 13

14 Ersatz der Typprüfung durch eine Spezifische Technische Dokumentation (Vereinfachtes Verfahren gemäß Bauprodukte-Verordnung) 1. wenn das Bauprodukt gemäß harmonisierter Spezifikation ohne Prüfung oder Berechnung einer bestimmten Leistungsstufe entspricht 2. wenn das Bauprodukt zum selben Produkttyp gehört wie ein anderes von einem anderen Hersteller, welches bereits geprüft wurde 3. wenn das Bauprodukt ein System ist, das er ordnungsgemäß montiert und welches bereits vom Systemanbieter geprüft wurde 14

15 Kleinstunternehmerregelung (Vereinfachtes Verfahren gemäß Bauprodukte-Verordnung) Können das für die Leistungsbewertung anzuwendende System durch eine Spezifische Technische Dokumentation ersetzen (nur bei System 1 oder 2 ist diese Spezifische Technische Dokumentation von einer einschlägigen Zertifizierungsstelle zu überprüfen) Die CE-Kennzeichnung - wird vom Hersteller oder Importeur in Eigenverantwortung am Produkt oder seiner Verpackung angebracht 15

16 An wen wendet sich die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung -wendet sich an die staatlichen Marktaufsichtsbehörden (diese überprüfen nur CE-gekennzeichnete Produkte, nicht die Verwendung anderer) 16

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