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1 GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR Weiterführung der Beschäftigungsprojekte für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger der Stadt Zug, vor allem für von der Arbeitslosenkasse (ALV) ausgesteuerte Personen und ehemalige Selbständigerwerbende (nicht ALV-Berechtigte); Zwischenbericht Bericht und Antrag des Stadtrates vom 1. Dezember 1998 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Beschluss des Grossen Gemeinderates Nr vom 27. Januar 1998 wurde für die Durchführung von Beschäftigungsprojekten für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger der Stadt Zug, vor allem für von der Arbeitslosenkasse (ALV) ausgesteuerte Personen und ehemalige Selbständigerwerbende (nicht ALV-Berechtigte) für die Dauer von 12 Monaten in den Jahren 1998/1999 (einjähriger Pilotversuch) ein Kredit von Fr. 1'015' bewilligt. Als Sofortmassnahme zur wirtschaftlichen und beruflichen Eingliederung von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern konnten damit vor allem n die für ein Projekt vorgesehenen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger definitiv für ein Projekt bei der Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Zug (GGZ) angemeldet und integriert, n die Stellen bei der GGZ eingekauft und n die Einzelstellen im Bereich der Umwelt der Stadt Zug umgehend realisiert werden. I. Bericht über die Arbeitsprojekte der GGZ ab 1. März 1998 bis 31. Oktober Projekt GGZ-Büroservice Gemäss folgender Aufstellung konnten im GGZ-Büroservice sechs Personen beschäftigt werden: Person Arbeitsaufnahme Anstellung Austritt aus dem Programm w/m in % m % noch beschäftigt m % noch beschäftigt m % , Suchtprobleme m %-100% noch beschäftigt m % Ablehnung der Anstellung w %-50% noch beschäftigt

2 -2-2. Projekte GGZ-Service-Team-Zug 2.1 Programmanpassung Unverhofft wurde im Frühjahr 1998 der GGZ die Bootsvermietung in der Stadt Zug angeboten, da für diese Dienstleistung kein privater Betreiber gefunden werden konnte. Auf Grund der Realisierung der Sofortmassnahmen im Bahnhof Zug wurde gleichzeitig auf das Projekt Kundenservice im Bahnhof verzichtet. Ab November 1998 arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen anderen Projekten der GGZ (Sortier- und Fraktionierungsarbeiten, Service-Team Steinhausen und Bauteilladen). 2.2 Bootsvermietung Gemäss folgender Aufstellung konnten in diesem Projekt folgende Personen beschäftigt werden: Person Arbeitsaufnahme Anstellung Austritt aus dem Programm w/m in % m % , Arbeitsstelle gefunden m % , Arbeitsstelle gefunden m % , Selbständigerwerbend m % , musste gekündigt werden m % noch beschäftigt m % , Arbeitsstelle verlassen infolge Kantonswechsel m %-100% noch beschäftigt m % , Arbeitsstelle gefunden m %-100% noch beschäftigt m % noch beschäftigt m % , Wohnortswechsel 3. Projekt GGZ-Schullager-Schiff Mit dem Projektstart am 1. März 1998 konnten drei Teilnehmerinnen und ein Teilnehmer ihre Tätigkeit im Projekt GGZ-Schullager-Schiff aufnehmen. Person Arbeitsaufnahme Anstellung Austritt aus dem Programm w/m in % w % noch beschäftigt w % 30. September 1998, IV-Fall m % noch beschäftigt

3 -3-4. Handwerklich-manuelle Grundausbildungskurse Loreto Mit den Loreto-Basiskursen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt: Zügelarbeiten / Reinigungsarbeiten / Holzbearbeitung / Metallbearbeitung / Textiles Nähen / MS Word 97 und Excel 97 für Neueinsteiger und Fortgeschrittene. Vom Sozialamt Zug haben zwischen dem 1. April und 31. Oktober 1998 total 11 Personen an diesen Kursen teilgenommen. 5. Einzelstellennetz Im Einzelstellennetz ergaben sich folgende Beschäftigungsmöglichkeiten: Person Arbeitsaufnahme Anstellung Austritt aus dem Programm w/m in % m % noch beschäftigt m % , Arbeitsstelle gefunden m % Ablehnung der Tätigkeit m % noch beschäftigt m % noch beschäftigt m % Arbeitsstelle ohne Angaben von Gründen verlassen m % Arbeitsstelle gefunden m % noch beschäftigt 6. Perspektiven betreffend der Stelleneinheiten Die SGU-Abteilung der Stadt Zug hat sich bei der GGZ mit 10 Stellen in den Beschäftigungsprojekten eingekauft, und 5 weitere Stellen werden von ihr in eigener Regie geführt. Damit stehen dem Sozialamt zur Beschäftigung von Personen, welche von der Arbeitslosenkasse ausgesteuert wurden, 1500 Stellenprozente zur Verfügung. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen und der voraussichtlichen Situation bezüglich Anzahl der ausgesteuerten Personen genügen diese Stelleneinheiten einstweilen. II. Auswertung der Beschäftigungsprojekte 1. Projektteilnehmer In der Zeit vom 1. März 1998 bis Ende Oktober 1998 konnten insgesamt 28 Personen in einem Beschäftigungsprogramm angestellt werden:

4 -4-14 Personen sind weiterhin in einem der Projekte beschäftigt. 6 Personen sind inzwischen vom Sozialamt finanziell unabhängig (5 Personen haben eine Stelle in der Privatwirtschaft gefunden und 1 Person ist selbständigerwerbend). 3 Personen: 2 Personen sind nicht mehr zur Arbeit erschienen, die dritte Person ist weggezogen. 2 Personen musste die Kündigung ausgesprochen werden. 2 Personen haben die Tätigkeit in einem Projekt abgelehnt. 1 Person musste aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeit aufgeben. 2. Kosten Die in der Zeit vom 1. April 1998 bis 31. Oktober 1998 aufgelaufenen Kosten liegen pro rata im Rahmen des bewilligten Budgets für den einjährigen Pilotversuch 1998/99. III. Projekt Direkte Arbeitsvermittlung zwischen Sozialamt und Gewerbe für arbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger der Stadt Zug Anlässlich der Diskussion im GGR vom 27. Januar 1998 wurde der Wunsch geäussert, dass die Stadt Zug die Beschäftigungsprojekte zusammen mit dem Gewerbeverein angehe. Die Stadt Zug ist auf diesen Vorschlag eingetreten. In der Folge wurde im Frühjahr 1998 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Gewerbeverein und der SGU-Abteilung, gebildet. Auf Grund der von der SGU- Abteilung erstellten Personenprofile musste der Gewerbeverein feststellen, dass eine intensivere Betreuung der Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer unerlässlich ist. Es konnten deshalb lediglich zwei Arbeitsplätze gefunden werden, deren Besetzung aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden konnte. Trotz grossen Bemühungen seitens des Gewerbevereins musste dieses Projekt fallengelassen werden. IV. Weiterführung der Beschäftigungsprojekte für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger der Stadt Zug, vor allem für von der Arbeitslosenkasse (ALV) ausgesteuerte Personen und ehemalige Selbständigerwerbende (nicht ALV-Berechtigte)

5 -5- Die bisherigen Erfahrungen mit den Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern in der Zeit von März 1998 bis Ende November 1998 (9 Monate) zeigen, dass Langzeitarbeitslose, auch solche ohne Suchtprobleme und ohne massive psychische Probleme, sich vorerst an einen geregelten Tagesablauf gewöhnen müssen und auch eine gute Einarbeitung mit entsprechender Betreuung an einem Arbeitsplatz benötigen (Aufbauphase). Je nach entsprechender Motivation und Arbeitsfähigkeit (gesundheitliche und persönliche Probleme jeder/jedes Einzelnen) können grössere oder eben auch nur kleinere Fortschritte während dieses Hilfsprozesses erarbeitet und festgestellt werden. Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug (GGZ) ist in der Lage, die grösstmögliche Hilfe in Form von geeigneten Arbeitsplätzen zusammen mit der nötigen Betreuung zu bieten. Durch die Projektteilnahme kann die Integration in den normalen Arbeitsprozess angegangen und der Verwahrlosung durch die Langzeitarbeitslosigkeit entgegengewirkt werden. Die Auswertungen der Beschäftigungsprojekte der Stadt Zug zeigen auf, dass innerhalb von 9 Monaten n 21% der Projektteilnehmerinnen /-teilnehmer wiederum in die Arbeitswelt eingegliedert werden konnten, n die verbleibenden 50% noch in einem Projekt beschäftigt sind und n rund 29% der in einem Projekt Integrierten, trotz vermehrter Betreuung durch die GGZ (Projektleiter) und das Sozialamt, nicht in der Lage waren, sich wieder im Arbeitsmarkt zu integrieren. Diejenigen Personen, die keine Arbeitsstelle finden, haben wenigstens nach Beendigung des Projekteinsatzes nach den geltenden Bestimmungen des Gesetzes wiederum Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Die Zuweisung der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger in Beschäftigungsprojekte trug zudem zur Klärung der persönlichen Situation sowie der Arbeitswilligkeit und -fähigkeit der Betreffenden bei. Dies ermöglichte der SGU-Abteilung, diesen Personen auch andere konkrete Hilfestellungen anzubieten, wie zum Beispiel IV, Therapie etc.. Die Beschäftigungsprojekte des Pilotversuches 1998/99 der SGU-Abteilung haben sich bewährt. Die Weiterführung derselben entspricht einem Bedürfnis und dient der Reintegration von arbeitslosen Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern. Bis zum 31. März 1999 können die Beschäftigungsprojekte aufgrund des GGR- Beschlusses vom 27. Januar 1998 weitergeführt werden. In der GGR-Vorlage vom 27. Januar 1998 wurde das weitere Vorgehen, dem GGR gegen Ablauf der Pilotphase erneut eine Vorlage zu unterbreiten, erwähnt. Gemäss Kantonsratsbeschluss vom 29. Oktober 1998 betreffend Soziallöhne im Rahmen von Integrationsprojekten, 1 Abs. 2, können die Gemeinden ihre mit den Integrationsprojekten verbundenen Ausgaben im Rahmen des Voranschlags beschliessen. Die Referendumsfrist läuft am 5. Januar 1999 ab. Aufgrund des Kantonsratsbeschlusses ist

6 -6- deshalb für die Weiterführung dieser Projekte kein Kreditbeschluss des GGR erforderlich. Die vorliegende Vorlage dient als Zwischenbericht. Gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 29. Oktober 1998, 4 Abs. b), entsprechen künftige Soziallöhne den vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Soziallöhne und können von den Gemeinden im Rahmen des Voranschlags als gebundene Ausgaben beschlossen werden. Der Beschluss des Kantonsrates sieht vor, dass der Kanton, wie bei der Sozialhilfe, sich zur Hälfte an den Soziallohnkosten beteiligt. V. Finanzierung der Weiterführung der Beschäftigungsprojekte 1. Kostenarten 1.1 Teilnahmekosten Für eine 100%-Stelle fallen jährlich weiterhin Teilnahmekosten von an (Kosten für Investitionen, Betrieb, Projektleitung und Trägerschaft) Fr. 20' Teilnahmekosten Projekte Einzelstellennetz Die Kosten für die Lohn- und Anstellungsadministration der GGZ (keine Kosten für Investitionen, Betrieb und Organisation) belaufen sich pro Jahr und pro 100%-Stelle auf Fr. 1' Soziallöhne Die Durchschnittswerte des Pilotversuches liegen aufgrund der im Jahre 1998 bisher ausbezahlten Löhne tiefer als ursprünglich angenommen. Der durchschnittliche Soziallohn beträgt pro 100%-Stelle, inkl. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge Fr. 3' pro Monat/pro Jahr Fr Der Regierungsrat des Kantons Zug erarbeitet zur Zeit Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Soziallöhne. Sollten die vom Kanton vorgegebenen Löhne höher sein als die bisher im städtischen Beschäftigungsprogramm praktizierten Ansätze, steigen dementsprechend die budgetierten Soziallohnkosten. Der mögliche zusätzliche Lohnaufwand gilt als gebundene Ausgabe. 2. Kosten für die Verlängerungsperiode vom 1. April Dezember 1999 Gemäss Beschluss vom 27. Januar 1998 hat der GGR bezüglich der Durchführung von Beschäftigungsprojekten einem einjährigen Pilotprogramm zugestimmt. Dieses dauert vom 1. April 1998 bis 31. März Für die Dauer von Januar bis März 1999 wurden deshalb Fr. 194' in den Voranschlag 1999 aufgenommen. Für

7 -7- die Verlängerungsperiode vom 1. April Dezember 1999 ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen: 1. Teilnahmekosten für 10 Personen für die Projekte GGZ-Büroservice, GGZ-Service-Team Zug sowie GGZ-Schullager-Schiff usw. 10 Stellen zu 100% zu Fr. 20' Fr. 200' Teilnahmekosten für 5 Personen für das Projekt Einzelstellennetz 5 Stellen zu 100% zu Fr. 1' Fr. 5' Soziallöhne inkl. Arbeitgeberbeiträge für insgesamt 15 Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer zu Fr. 3' pro Monat/ Fr. 39' pro Jahr Fr. 446' Kurskosten handwerklich-manuelle Grundausbildungskurse Loreto, max. 13 Personen zu durchschnittlich Fr. 1' Fr. 20' Brutto-Gesamtkosten Fr. 671' =========== Wie bereits vorgängig erwähnt, beteiligt sich der Kanton zu 50% an den Soziallohnkosten. Somit können Fr. 223' vom Kanton in Abzug gebracht werden; die Einsparung an Sozialhilfekosten beträgt Fr. 169'000.--, so dass bei dieser Weiterführung der Beschäftigungsprojekte insgesamt Fr. 392' eingespart werden können und der Nettoaufwand für die Stadt Zug noch ca. Fr. 279' beträgt. Gemäss den gemachten Erfahrungen kann man annehmen, dass ca. 70% der Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer entweder in den ordentlichen Arbeitsmarkt integriert werden oder nach einjähriger Projekttätigkeit wieder Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung haben. Somit entsteht der Stadt Zug für spätere Jahre eine weitere Entlastung an Sozialhilfekosten. VI. Antrag: Der Stadtrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und von der Fortführung der Weiterführung der Beschäftigungsprojekte für Sozialhilfebezügerinnen und - bezüger der Stadt Zug, vor allem für von der Arbeitslosenkasse (ALV) ausgesteuerte Personen und ehemalige Selbständigerwerbende (nicht ALV-Berechtigte) Kenntnis zu nehmen. Zug, 1. Dezember 1998 DER STADTRAT VON ZUG Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber: Othmar Romer Albert Müller

8 -8- BESCHLUSS DES GROSSEN GEMEINDERATES VON ZUG NR. BETREFFEND WEITERFÜHRUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPROJEKTE FÜR SOZIALHILFEBEZÜGERINNEN UND -BEZÜGER DER STADT ZUG, VOR ALLEM FÜR VON DER ARBEITSLOSENKASSE (ALV) AUSGESTEUERTE PERSONEN UND EHEMALIGE SELBSTÄNDIGERWERBENDE (NICHT ALV-BERECHTIGTE); KREDITBEGEHREN DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Stadtrates Nr. vom beschliesst: 1. Für die Fortführung des Beschäftigungsprogrammes der Stadt Zug für die Dauer vom 1. April 1999 bis 31. Dezember 1999 wird zu Lasten der Laufenden Rechnung ein Bruttokredit von Fr. 671' bewilligt. 2. Der Stadtrat wird ermächtigt, im Rahmen des bewilligten Bruttokredites mit Dritten Verträge über Arbeitsbeschaffungsprogramme abzuschliessen. 3. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Referendums gemäss 6 der Gemeindeordnung sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Sammlung der Ratsbeschlüsse aufzunehmen. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Zug, DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG Der Präsident: Der Stadtschreiber: Referendumsfrist:

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