1 Grundlage! 1. 2 Qualifikationsprofil für Bilinguales Schauspielstudium für Theater! 2. 3 Studienabschnitte und Module! 2

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1 Studienplan des Diplomstudiums Bilinguales Schauspiel für Theater, Film und Fernsehen an der 1st filmacademy Schauspielschule in Wien Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage! 1 2 Qualifikationsprofil für Bilinguales Schauspielstudium für Theater! 2 3 Studienabschnitte und Module! 2 5 Aufbau Module mit ECTS Punktezuweisung! 3 6 Beschreibung der Lehrveranstaltungstypen! 3 7 Studieneingangsphase! 3 8 Praktikum! 3 9 Prüfungsfächer in Schauspiel für Theater, Film und Fernsehen! 4 10 Prüfungsvoraussetzungen! 5 11 Diplomprüfung! 5 12 Beurteilung! 5 13 Diplomprüfung und Abschlusszeugnis über die Studienleistungen! 6 14 Prüfungsordnung! 6 15 Inkrafttreten! 6 1 Grundlage 1

2 Dieser Studienplan basiert auf den Richtlinien der 1st filmacademy und dem Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der 1st filmacademy. Er definiert und regelt das Diplomstudium der Studienrichtung Bilinguales Schauspielstudium für Theater, Film und Fernsehen an der 1st filmacademy. 2 Qualifikationsprofil für Bilinguales Schauspielstudium für Theater Das Diplomstudium Bilinguales Schauspielstudium für Theater, Film und Fernsehen vermittelt Grundkenntnisse und Grundkompetenzen des darstellerischen Spiels. Das Studium vermittelt ein Verständnis für die kommenden Aufgaben und geforderten Anforderungen im Berufsleben als Schauspieler sowie für das Zusammenwirken verschiedener Disziplinen wie Theater und Film. Ebenfalls vermittelt das Studium Kenntnisse und Fähigkeiten für szenische Realisationen vor dem Hintergrund spezieller Erfahrungen auf den Gebieten der Ensemblearbeit, der Inszenierung und Improvisation bis zur selbständigen und eigenverantworteten Probenarbeit für die Abschlusspräsentation in Deutsch und Englisch zu gleichen Anteilen. 3 Studienabschnitte und Module Das Diplomstudium umfasst 6 Semester und gliedert sich in zwei Studienabschnitte: Die Studieneingangsphase (1. Semester) wird mit einer Zwischenprüfung verifiziert. Der 2. Studienabschnitt umfasst die Semester 2 bis 6 und wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Das Studium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist eine abgeschlossene Lehr- bzw. Prüfungseinheit, die sich aus fünf künstlerischen Fächern zusammensetzt: Schauspiel, English Theatre Acting, Filmschauspiel, Sprechen und Bewegung. Sie werden als Studieneingangsphase (1. Semester), Basis (2. Semester) bzw. Erweiterung (3. 4 und Semester) bezeichnet. Die Module werden den Schwerpunkten und Jahrgängen entsprechend mit den im Curriculum beschriebenen Lehrveranstaltungen angeboten (Übungen, Seminare, Vorlesungen und Eigenproduktionen) und werden laut Prüfungsordnung mit einer kommissionellen Prüfung vor der Paritätischen Prüfungskommission abgeschlossen. Die Schwerpunkte werden inhaltlich und strukturell aufeinander abgestimmt. Experimente zum körperlichen, stimmlichen, Sprech- und Emotionalausdruck, methodische Überlegungen zu prozessualen Vorgehensweisen und ihrer verschiedenen ästhetischen, gestalterischen und präsentationsbezogenen Bedingungen ergänzen einander. Außerdem ist die Entwicklung eines individualspezifischen Repertoires für die Bühne und die Abschlussproduktion, die zur öffentlichen Aufführung an der 1st filmacademy oder/und an einem Theater bestimmt ist, ein weiteres zentrales Merkmal der Schwerpunktausbildung. Es dient der Eigenverantwortlichkeit und zur Selbstbestimmung für den beruflichen Alltag. 4 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studiendauer beträgt 6 Semester, in denen Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 180 ECTS Punkten zu absolvieren sind. ECTS ist die Abkürzung für "European Credit Transfer System". Jeder Lehrveranstaltung werden ECTS Punkte als Berechnung für den erforderlichen Arbeitsaufwand der Studierenden zugeordnet, wobei ein ECTS Punkt einem Aufwand von 25 Arbeitsstunden entspricht. Die im Studienplan zusätzlich angegeben Semesterstunden sind Verrechnungseinheiten, die der Ermittlung des Eigenstudiums bzw. der Vorbereitungen für schriftliche Arbeiten dienen. 2

3 5 Aufbau Module mit ECTS Punktezuweisung Pflichtmodule (Studieneingangsphase) 30 ECTS Punkte Pflichtmodule bilinguales Schauspiel 76 ECTS Punkte Pflichtmodule Film 28 ECTS Punkte Pflichtmodule Sprechen, Bewegung 30 ECTS Punkte Diplomprüfung 16 ECTS Punkte 6 Beschreibung der Lehrveranstaltungstypen (1) Im künstlerischen Einzelunterricht (KE) wird auf die individuellen künstlerischen Bedürfnisse und Fertigkeiten der Studierenden eingegangen. Diese Lehrveranstaltung kann auch als Gruppenunterricht abgehalten werden, wenn der Lehrinhalt es erfordert. (2) Übungen (UE) sind auf praktische und berufliche Ziele ausgerichtet. Den Studierende werden fachspezifische Kenntnisse vermittelt. Der Erfolgsnachweis erfolgt durch die begleitende Erfolgskontrolle während der Blocklehrveranstaltung und die Zwischenprüfungen. (3) In Vorlesungen (VO) tragen die/der Vortragende(n) die Inhalte eines Faches und dessen Methoden vor. Der Erfolgsnachweis erfolgt über eine schriftliche und / oder mündliche (Referat) Prüfung. (4) Kurse (KU) sind fächerübergreifende Übungen. (5) Vorlesungsübungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, - bestehend aus Vorlesungs- und Übungsanteilen, wie sie unter Ziffer 1 und 2 definiert sind. (5) Seminare (SE) dienen dem Vortrag und der Diskussion wissenschaftlicher Aufgabenstellungen, wobei die Studierenden in der Regel eine schriftliche Arbeit ausführen und mündlich präsentieren. (7) Projekte (PR) sind Lehrveranstaltungen künstlerisch-praktischen Charakters und dienen zur Umsetzung von Theater- und/oder Filmprojekten. (8) Zwischenprüfungen (ZPR) dienen zur regelmäßigen Überprüfung der künstlerischen Leistungen in puncto Interpretation im Theater und im Film bzw. liefern Erkenntnisse über die Umsetzung selbstständig erarbeiteter Aufgabenstellungen. 7 Studieneingangsphase Die Studieneingangsphase umfasst folgende Lehrveranstaltungen: Grundlagen/Improvisation (UE), Dramaturgie und Rezeption (VO), Grundlagen Filmszenenarbeit (UE), Grundlagen Camera Acting (VO +UE) und Grundlagen English Theatre Acting (UE). Sie dient zur Orientierung der Studierenden. 8 Praktikum Im Diplomstudium für Theater, Film und Fernsehen ist die Absolvierung von Praktika während der Ausbildung erwünscht. Ab dem zweiten Semester werden die eingehenden Castingaufrufe der Theater, Theatergruppen, Filmproduzenten oder Hochschulen für Film an die Studierenden weitergeleitet. Die Absolvierung des Praktikums muss dem/der StudiengangsleiterIn gemeldet werden. Das Praktikum darf über die gesamte Studienzeit 100 Echtstunden nicht überschreiten. 3

4 9 Prüfungsfächer in Schauspiel für Theater, Film und Fernsehen (1) Pflichtfächer In der folgenden Tabelle sind jeweils der Name der Lehrveranstaltung, die ECTS Punkte, die Semesterwochenstunden, der Typ der Lehrveranstaltung und das Semester, in dem die Lehrveranstaltung absolviert werden soll, angegeben. LV-Bezeichnung 1. Sem 2. Sem 3. Sem 4. Sem 5. Sem 6. Sem Pflichtfächer LV-Typ SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS SWS ECT Grundlagen + Impro KG**/UE 5,33 4 5,33 4 S Improvisation UE 2 1 Rollen-Szenenarbeit UE 2,66 3 2,66 3 Rollen-Szenenarbeit 2,3,4,5 UE 5,33 4 5,33 4 5,33 4 5,33 4 Ensemblearbeit ES/PRO 2,66 5 2,66 5 2,66 4 2,66 4 Selbständige Probenarbeit KG***/UE 2,66 2 2,66 2 2,66 2 2,66 2 2,66 1 2,66 1 Monologe/Vorsprechrollen für Theater KE/BL 1,00 2 Grundlagen English Theatre Acting UE 5,33 4 English Theatre Acting 1,2,3,4,5 UE 5,33 4 5,33 3 5,33 3 5,33 4 5,33 4 Grundlagen Film-Szenenarbeit PRO/BL* 5,33 4 5,33 4 Einführung Camera Acting PRO/BL* 5,33 4 5,33 4 Camera Acting 2,3,4,5, UE 5,33 4 5,33 4 5,33 4 5,33 4 Produktion Showreel Grundlagen Stimmbildung KG*/UE 1,33 2 1,33 2 PROD/BL* 6,4 5 Stimmbildung 2,3,4,5, KG*/UE 1,33 2 1,33 2 1,33 2 1,33 2 Filmische Sprecherziehung UE/BL* 0,5 1 0,5 1 Sprecherziehung UE 2,00 1 2,00 1 1,33 1 1,33 1 Mikrofon Sprechen UE/BL* 0,5 1 0,5 1 Einführung Atem/ Körper UE 2,00 2 2,00 2 Atem und Körper UE 2,00 2 2,00 2 Grundlagen Gesang UE 2,00 2 2,00 2 Gesang 1,2,3,4, UE 1,33 2 1,33 2 Einführung Körpertechniken UE 2,66 2 2,66 2 Schwertkampf, Langwaffen UE 1,33 1 1,33 1 1,33 1 1,33 1 Waffentechniken UE 2,00 1 2,00 1 2,00 1 2,00 1 Körpertechniken UE 2,00 1 2,00 1 2,00 1 2,00 1 Kulturgeschichte geblockt VO/BL* 1,00 2 1,00 2 Szenen-Wahlrolle- Abschlusspräsentation PRO 0,5 3 0,5 2 Zwischenprüfung und Prüfungen Stimme PR 1. ZWP 1. JAP 2. ZWP 2. JAP 3. ZWP Ensemblearbeit PR 2. ZWP 2. JAP 3. ZWP Wahlrolle PR 2. ZWP 2. JAP 3. ZWP Verpflichtende Wahlfächer Mental Personal/Coach SE/UE/BL* 0,5 1 staatliche Diplomprüfung Vermarktung/Selbstmarketing f. Künstler Casting Training SE/UE/BL* 0,5 1 SE/UE/BL* 0,50 1 SWS (Unterrichtsstunden pro Woche) 35, , , , , ,70 30 LVSS = Summe SWS*LV-Wochen 534,45 534,45 544,50 507,00 484,50 550,50 LVSJ = pro Studienjahr 1.068, , ,00 BL* = Blockunterricht 4

5 10 Prüfungsvoraussetzungen (a) Voraussetzung für die Zulassung für das 2. Studienjahr im Studium Bilinguales Schauspielstudium für Theater, Film und Fernsehen ist die Absolvierung (Anwesenheitspflicht) von 80% in allen Fächern und positive Absolvierung des 1. und 2. Semesters: Grundlagen/Improvisation, Grundlagen English Theatre Acting, Einführung Camera Acting, Grundlagen Filmszenenarbeit, Grundlagen Dramaturgie und Rezeption, Einführung Drehbuch lesen und verstehen - Blockunterricht. Grundlagen Stimmbildung Grundlagen Gesang, Einführung Körper Bewegung, Grundlagen Dramatik Unterricht, English Theatre Acting, Zitatentechnik, Zwischenprüfungen I, II, III, Grundlagen Camera Acting, Einführung Szenen Analyse, Filmszenenarbeit, Drehbuch lesen und verstehen II Blockunterricht Stimmbildung, Gesang I, Körper Balance I. Bei besonderen Vorkommnissen (Erkrankung etc.) mit der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studienbetriebs im 1. oder im 2. Semester kann die Studienkommission diese Voraussetzungen vorübergehend reduzieren. (b) Voraussetzung für die Zulassung ins dritte Studienjahr (60 ECTS) ist die positive Absolvierung von mindestens 6 Studien des 2. Studienjahrs. (c) Bei einer versehentlichen Akzeptanz einer Anmeldung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter gelten die Voraussetzungen für diese Anmeldung als erfüllt; d.h. insbesondere, dass einmal erbrachte Leistungen trotz Fehlens der Voraussetzung nicht verfallen. (d) Bei Vorliegen besonderer Gründe kann das studienrechtliche Organ Studierende auf deren Antrag von der Erfüllung der Voraussetzungen ausnehmen. (e) Die Prüfungen werden studienbegleitend durchgeführt. In den nächsten Studienabschnitt kann man aufsteigen, wenn eine Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Hat ein Studierender eine nach der Prüfungsordnung vorgesehene Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder die Prüfung nicht innerhalb einer in der Prüfungsordnung zu bestimmenden Frist erfolgreich wiederholt, so findet 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung Anwendung. Die Prüfungsordnung legt darüber hinaus fest, in welchen Fällen eine angemessene Verlängerung der Prüfungsfrist oder die Wiederholung eines Semesters zu gewähren ist. Prüfungen können vor Ablauf einer festgelegten Frist abgelegt werden, sofern die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. 11 Diplomprüfung (1) Das Studium wird mit der Bühnenreifeprüfung (Diplomprüfung) vor der Paritätischen Prüfungskommission abgeschlossen. Die Berufsbezeichnung Diplomschauspieler ist dem Magister Diplom einer staatlichen Kunstuniversität gleichgestellt. Die künstlerische Diplomarbeit ist im Rahmen der entsprechenden Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Der Aufwand der Studierenden für die Diplomarbeiten ist in die ECTS Punkte dieser Lehrveranstaltungen eingerechnet. 12 Beurteilung Die Zwischenprüfungen, Prüfungen, Produktionen sowie die künstlerische Diplomarbeit sind bei positivem Erfolg mit "sehr gut" (1), "gut" (2), "befriedigend" (3) oder "genügend" (4), der negative Erfolg ist mit "nicht genügend" (5) zu beurteilen. 5

6 13 Diplomprüfung und Abschlusszeugnis über die Studienleistungen Für den Abschluss des Diplomstudiums ist die positive Absolvierung aller im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen erforderlich. Den Studierenden ist ein Abschlusszeugnis über ihre Studienleistungen auszustellen, falls sämtliche in diesem Studienplan vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Dieses Abschlusszeugnis hat zu enthalten: (1) Durchschnittsnoten und Summe der ECTS Punkte über die unter 7 angeführter Pflichtfächer. (3) Eine Gesamtnote bzw. Beurteilung über das Diplomstudium ist aus den Durchschnittsnoten aller angeführten Fächer zu bilden. Die jeweilige Durchschnittsnote eines Faches ergibt sich aus dem nach ECTS Punkten gewichteten und auf ganze Zahlen gerundeten Mittelwert (bei einem Ergebnis größer als.,5 wird aufgerundet) der Noten aller Lehrveranstaltungsprüfungen des jeweiligen Faches. Die Gesamtbeurteilung lautet mit Auszeichnung bestanden, wenn in keinem Fach eine schlechtere Note als Gut und mindestens die Hälfte mit Sehr gut beurteilt wurde. 14 Prüfungsordnung Bei Lehrveranstaltungen vom Typ Vorlesung hat die Prüfung über den gesamten Inhalt der Lehrveranstaltung zu erfolgen. Vorlesungen können schriftlich oder mündlich geprüft werden. Übungen, Kurse, Projekte und Zwischenprüfungen haben prüfungsimmanenten Charakter. 15 Inkrafttreten Die vorliegende Fassung des Diplomstudiums Bilinguales Schauspielstudium für Theater, Film und Fernsehen tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. 6

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