Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

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1 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

2 Impressum Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003 Nachdruck und sonstige Vervielfältigung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe gestattet Herausgeber Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße Stuttgart Telefon Fax poststelle@lka bwl de Internet www lka-bw de LKA BW, August 2004 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

3 Vorwort Im Bundesvergleich nimmt Baden-Württemberg wie schon seit Jahren bei der Inneren Sicherheit auch 2003 einen Spitzenplatz ein Der erfolgreiche und richtige sicherheitspolitische Kurs des Landes hat sich erneut bestätigt Diese beiden Kernaussagen haben ihre Berechtigung, obwohl die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2003 (PKS) Einschränkungen unterliegen Es ist zu berücksichtigen, dass im Zusammenhang mit der Umstellung der Landesdatenhaltungssysteme auf das neue bundesweite Informationssystem der Polizei (INPOL-neu) ab Mitte November 2003 etwa Delikte von den Datenstationen der Polizei bis zum Stichtag 31 Dezember nicht mehr in der PKS erfasst werden konnten Baden-Württemberg musste aber das neue System einführen, um bundesweit kompatibel zu bleiben und der Polizei den unkomplizierten und schnellen bundesweiten Zugriff auf Kerndaten von Straftätern und Straftaten zu ermöglichen Trotz dieser Verzerrungsfaktoren lässt sich jedoch feststellen, dass Baden-Württemberg beim Kriminalitätsgeschehen überwiegend im Trend der Vorjahre liegt Selbst unter Zugrundelegung der Nichterfassung erreichen wir mit Straftaten je Einwohner bundesweit den Spitzenplatz der geringsten Kriminalitätsbelastung unter den Bundesländern Grundlage für das hohe Sicherheitsniveau in Baden-Württemberg ist eine konsequente und moderne Gesamtstrategie, bei der die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen Bürgerorientierung bedeutet auch, die polizeilichen Leistungen mit kurzen Interventionszeiten orts- und zeitnah durch ein leistungsstarkes Netz der sogenannten Basisdienststellen also rund um die Uhr besetzten Polizeireviere, starke Polizeiposten, die Verkehrspolizeien und die Kriminalpolizei in den Stadt- und Landkreisen sowie durch eine auf sicherheitsrelevante Örtlichkeiten und sogenannte Angsträume der Bürger ausgerichtete polizeiliche Präsenz zur Verfügung zu stellen Der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus stellt weiterhin eine zentrale Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar Die schrecklichen Bombenanschläge vom 11 März 2004 in Madrid, mit denen der Terror endgültig in Europa angekommen ist, haben dies überdeutlich gezeigt Die Polizei hat es mit einer Daueraufgabe zu tun, die nur mit einer langfristig und breit angelegten Strategie angegangen werden kann; Das bindet erhebliches Personal und erfordert ausreichende finanzielle Mittel Denn eine Entspannung der Gefährdungslage ist derzeit leider nicht in Sicht Aber nicht nur diese Entwicklungen und Veränderungen der Sicherheitslage und des Sicherheitsbewußtseins der Bevölkerung erfordern von der Polizei des Landes eine ständige Anpassung und Fortschreibung ihrer Organisationsstruktur, der polizeilichen Fortbildung, der zeitgemäßen Ausstattung mit Führungsund Einsatzmitteln sowie der polizeitaktischen Schwerpunktmaßnahmen und maßgeschneiderten örtlichen repressiven und präventiven Konzepte Die zunehmende Internationalisierung des Kriminalitätsgeschehens, auch vor dem Hintergrund der Aufnahme von zehn neuen Mitgliedsstaaten in die Europäische Union zum 1 Mai 2004, ist eine enorme Herausforderung für die Polizei und erfordert verbesserte Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit Ich möchte gerade vor dem Hintergrund knapper Ressourcen, der gesellschaftlichen Veränderungen und der Herausforderungen durch die dauerhafte terroristische Bedrohungslage die leistungsstarke tägliche Polizeiarbeit der engagierten Beamtinnen und Beamten hervorheben Die hohe Anerkennung und Unterstützung durch die Bevölkerung ist ein unschätzbarer Vertrauensbeweis für die Polizei, der Rückenwind und Ansporn für eine auch in der Zukunft erfolgreiche Arbeit bedeutet Dr Thomas Schäuble MdL Innenminister des Landes Baden-Württemberg 2 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

4 Inhalt Vorwort 2 1 Vorbemerkungen Inhalt Bedeutung Definitionen Regeln der Fallerfassung Änderungen 14 2 Allgemeine statistische Angaben Fläche und Bevölkerung Verwaltungs- und Polizeistruktur Landesdaten im Vergleich mit den Bundesdaten 20 3 Gesamtüberlick Bekanntgewordene Fälle Kriminalität insgesamt Fallentwicklung der Straftatengruppen 2002/ Räumliche Verteilung Verwendung von Schusswaffen Opfer Schaden Aufklärung Aufklärungsquoten insgesamt Aufklärungsquoten bei Straftatengruppen und einzelnen Straftaten Tatverdächtige Überblick Geschlechts- und Altersstruktur der Tatverdächtigen Die Altersgruppe der unter 21 Jahre alten Tatverdächtigen Nichtdeutsche Tatverdächtige Wohnsitzverteilung der Tatverdächtigen in Prozent Täterkriterien beim aufgeklärten Fall Tatverdächtigenbelastung Bewertung 69 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

5 Inhalt 4 Einzeldarstellungen Mord und Totschlag Fahrlässige Tötung Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Vergewaltigung und sexuelle Nötigung Sexueller Missbrauch von Kindern Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses Raub, räub Erpressung und räub Angriff auf Kraftfahrer Körperverletzung Straftaten gegen die persönliche Freiheit Diebstahl insgesamt Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Diebstahl rund um das Kraftfahrzeug Diebstahl von Fahrrädern Diebstahl in/aus Warenhäusern u Ä Diebstahl im Wohnbereich Betrug Betrugsverwandte Delikte Fälschungsdelikte Erpressung Widerstand gegen die Staatsgewalt/Straftaten gegen die öffentliche Ordnung Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Geldwäsche Brandstiftung Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte Sachbeschädigung Rauschgiftkriminalität Gewaltkriminalität Wirtschaftskriminalität Computerkriminalität Umweltkriminalität Straßenkriminalität Waffen- und Sprengstoffkriminalität Organisierte Kriminalität Politisch motivierte Kriminalität Straftatenkatalog 226 Tabellenanhang Tabelle 101 Vergleichende Übersicht über erfasste und aufgeklärte Fälle 2002/ Tabelle 01 Grundtabelle 263 Tabelle 07 Aufgliederung der Straftaten nach der Schadenshöhe 284 Tabelle 20 Aufgliederung der Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht 297 Tabelle 61 Nichtdeutsche Tatverdächtige nach dem Grund des Aufenthaltes 347 Tabelle 91 Aufgliederung der Opfer nach Alter und Geschlecht 398 Tabelle 92 Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

6 1 Vorbemerkungen 1 Vorbemerkungen 1 1 Inhalt In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, Politisch motivierte Kriminalität und Verkehrsdelikte Straftaten gemäß 315, 315 b StGB und 22 a StVG gelten nicht als Verkehrsdelikte im Sinne der PKS Die bekannt gewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d h unabhängig von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen Die Erfassung erfolgt grundsätzlich erst zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft bzw das Gericht Straftaten, die außerhalb von Baden-Württemberg verübt wurden, bleiben unberücksichtigt Um ein möglichst vollständiges Bild der objektiven Sicherheitslage zu erhalten, werden in die Erfassung zur PKS auch die von strafunmündigen Kindern oder von schuldunfähigen psychisch Kranken begangenen Taten einbezogen Bei unaufgeklärten Fällen sind Alter und Schuldfähigkeit der Täter in der Regel ohnehin nicht bekannt Der Erfassung liegt ein unter teils strafrechtlichen, teils kriminologischen Aspekten aufgebauter Straftatenkatalog (s Ziff 5) zugrunde Die vorliegende Jahresstatistik basiert auf Auswertungen bundeseinheitlicher bzw landesspezifischer PKS-Tabellen Die Tabellen 101, 01, 07, 20, 61, 91 und 92 sind im Anhang abgedruckt Die dargestellten Bereiche der Waffen-, Sprengstoff- und Organisierten Kriminalität und der Politisch motivierten Kriminalität basieren nicht auf PKS-Zahlen, sondern resultieren aus gesonderten Meldesystemen Einen vertiefenden Einblick in spezielle Kriminalitätsbereiche bieten folgende vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg herausgegebenen Jahresberichte: - Jugendkriminalität und Jugendgefährdung - Falschgeldkriminalität - Rauschgiftkriminalität - Wirtschaftskriminalität - Organisierte Kriminalität - Politisch motivierte Kriminalität 1 2 Bedeutung Nach den seit geltenden und zuletzt zum geänderten bundeseinheitlichen Richtlinien sieht die PKS ihren Zweck in der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten, Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen Die PKS kann kein exaktes Abbild der tatsächlichen Kriminalitätslage und -entwicklung eines Jahres liefern Dies liegt u a an dem je nach Deliktsart und -schwere unterschiedlich großen Dunkelfeld, jenen Straftaten also, die der Polizei nicht bekannt wurden Der Umfang dieses Dunkelfeldes kann sich unter dem Einfluss variabler Faktoren im Zeitablauf ändern Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden Insbesondere folgende mögliche Einflussfaktoren können sich auf die Entwicklung der Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik auswirken: - Anzeigeverhalten - Polizeiliche Kontrolle - Statistische Erfassung - Änderung des Strafrechts - Echte Kriminalitätsänderung Ein weiterer Verzerrungsfaktor ergibt sich aus der Tatsache, dass die Erfassung nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfolgt Die PKS für das Jahr 2003 enthält deshalb auch Fälle, deren Tatzeit vor dem Berichtsjahr liegt Demgegenüber fehlen die Delikte des Jahres 2003, bei denen die polizeilichen Ermittlungen bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen waren Ein außerordentlicher Verzerrungsfaktor war die Umstellung des bisherigen Landessystems auf das neue, bundeseinheitliche Informationssystem INPOL-neu im November 2003 Dies hatte umfangreiche Schulungs-maßnahmen erfordert und dazu geführt, dass etwa Delikte von den Datenstationen der Polizei bis zum Stichtag nicht erfasst werden konnten Eine detaillierte Zuordnung dieser fehlenden Fall-, Tatverdächtigen- und Opferdaten auf Landes- und Kreisebene ist nicht möglich Die Umstellung war erforderlich, um bundesweit kompatibel zu bleiben und der Polizei den unkomplizierten und schnellen bundesweiten Zugriff auf Kerndaten von Straftätern und Straftaten zu ermöglichen Trotz der Umstellung lässt die Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

7 1 Vorbemerkungen PKS insbesondere zur Kriminalitätsentwicklung weiterhin verlässliche Aussagen im Rahmen der bekannten Verzerrungsfaktoren zu Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist mit der Verurteiltenstatistik der Justiz nicht vergleichbar, da sich der Erfassungszeitraum verschiebt, die Erfassungsgrundsätze unterscheiden und der einzelne Fall im Justizbereich eine andere strafrechtliche Beurteilung erfahren kann Falls die im Berichtsjahr in der PKS registrierten Tatverdächtigen rechtskräftig verurteilt werden, gelangen sie wegen der unterschiedlichen Verfahrensdauer teils im Berichtsjahr, teils im Folgejahr oder noch später in die Verurteiltenstatistik Obwohl die Polizeiliche Kriminalstatistik kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit bietet, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität, ist sie für Legislative, Exekutive und Wissenschaft ein Hilfsmittel, um Erkenntnisse über die Häufigkeit der erfassten Fälle sowie über Formen und Entwicklungstendenzen der Kriminalität für die oben beschriebenen Zielsetzungen zu gewinnen Für Aussagen zur Gefährdung der Bevölkerung ist die PKS aussagekräftiger als die Verurteilten-statistik Die PKS ist tatnäher und ihr Dunkelfeld kleiner, weil auch die nicht aufgeklärten Straftaten und die von strafunmündigen Kindern/Unzurechnungsfähigen begangenen Straftaten erfasst werden, die in der Verurteiltenstatistik fehlen Die PKS erlaubt trotz der Unzuläng-lichkeiten weiterhin die zuverlässigste und aktuellste Aussage über Kriminalitätsentwicklungen und bleibt damit ein brauchbares Hilfsmittel für kriminalstrategische/-taktische und konzeptionelle Planungen und Entscheidungen, für organisatorische Maßnahmen, für die kriminologische Forschung sowie die Dienst- und Fachaufsicht der Polizei Die Aussagen zu den einzelnen Polizeidirektionen beziehen sich wegen des Tatortprinzips der PKS-Erfassung stets auf deren Regionalbereiche, nicht auf die jeweiligen Dienststellen Das Auf- bzw Abrunden von Zahlenangaben (insbesondere bei Prozentsätzen) erfolgte im allgemeinen ohne Rücksicht auf die Endsumme Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelwerten geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben Ohne Kenntnisnahme der nachfolgenden Begriffserläuterungen und der Zählregeln besteht die Gefahr der Falschinterpretation 1 3 Definitionen (alphabetische Reihenfolge, Ausnahme: Summenschlüssel am Ende) Alkohol bei Tatausführung Alkoholeinfluss liegt vor, wenn dadurch die Urteilskraft des Tatverdächtigen während der Tatausführung beeinträchtigt war Maßgeblich ist ein offensichtlicher oder nach den Ermittlungen wahrscheinlicher Alkoholeinfluss Altersgruppen werden wie folgt eingeteilt: - Kinder Alter unter 14 Jahre - Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre - Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahre - Erwachsene Alter ab 21 Jahre Aufgeklärter Fall ist derjenige bekannt gewordene Fall, für den nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist Aufklärungsquote (AQ) bezeichnet das prozentuale Verhältnis der Anzahl aufgeklärter zur Anzahl bekannt gewordener Fälle im Berichtszeitraum Eine Aufklärungsquote von über 100% kann zustande kommen, wenn im Berichtszeitraum Fälle aus den Vorjahren nach-träglich aufgeklärt werden Anzahl der aufgeklärten Fälle x 100 AQ = - (%) Anzahl der bekannt gewordenen Fälle Bekannt gewordener Fall ist jede im Straftatenkatalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-) Tat einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt Echte Tatverdächtigenzählung bedeutet, dass ein Tatverdächtiger nur einmal gezählt wird, (auch) wenn er in einem Ermittlungsverfahren mehrere Fälle gleicher Deliktsart begangen hat Ein Tatverdächtiger, der in mehreren Untergruppen vertreten ist, wird in der nächsthöheren Straftatengruppe gleichfalls nur einmal berücksichtigt Die Zeile Straftaten insgesamt enthält somit die Gesamtzahl der ermittelten Personen 6 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

8 1 Vorbemerkungen Gefährdungsquotient Der Gefährdungsquotient ist die auf Einwohner entfallende Zahl von Opfern Opfer x GQ = Einwohner Häufigkeitszahl (HZ) ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, errechnet auf Einwohner (Stichtag ist der des Berichtsjahres, ersatzweise der zuletzt verfügbare, der dann besonders benannt ist) Die Aussagekraft der Häufigkeitszahl wird dadurch beeinträchtigt, dass nur ein Teil der begangenen Straftaten der Polizei bekannt wird und dass u a Stationierungsstreitkräfte, ausländische Durch-reisende, Touristen und grenzüberschreitende Berufspendler sowie Nichtdeutsche, die sich illegal in Baden- Württemberg aufhalten, in der Einwohnerzahl nicht enthalten sind Straftaten, die von diesem Personenkreis begangen wurden, werden aber in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt Fälle x HZ = Einwohnerzahl Konsumenten harter Drogen Als Konsumenten harter Drogen gelten Konsumenten der in den Anlagen I bis III des BtM-Gesetzes aufgeführten Stoffe und Zubereitungen, einschließlich der den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterliegenden Fertigarzneimittel, mit Ausnahme der ausschließlichen Konsumenten von Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana, Haschischöl), Psilocybin (-Pilzen) und von ausgenommenen Zubereitungen Dabei ist es gleichgültig, auf welche Weise diese Stoffe und Zubereitungen dem Körper zugeführt werden Soweit als Konsumenten harter Drogen bekannte Personen in Ermangelung von Betäubungsmitteln sogenannte Ausweichmittel konsumieren ( ausgenommene Zubereitungen oder sonstige Medikamente oder Substanzen, die nicht unter das BtM-Gesetz fallen), wird dies ebenfalls als Konsum harter Drogen angesehen Kriminalitätsdichte Die Kriminalitätsdichtezahl ist die Anzahl der Straftaten je Quadratkilometer Nichtdeutsche Tatverdächtige sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche Nichtdeutsche Tatverdächtige, die aus dem Ausland heraus (Erfolgsstraftaten) in der Bundesrepublik Deutschland begangen haben, werden unter legal/sonstige erfasst Alle Nichtdeutschen, die eine Schule, Fachhochschule oder Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland besuchen, werden unter Student/ Schüler erfasst Zum Bevölkerungsanteil von Nichtdeutschen ist anzumerken, dass die Zahl nichtdeutscher Personen, die sich tatsächlich im Berichtsjahr in Baden-Württemberg aufhielt, wesentlich höher ist, da Stationierungsstreitkräfte, Touristen, Durchreisende sowie Personen, die sich illegal in Baden-Württemberg aufhalten, in diesen Zahlen - wegen fehlender Vergleichszahlen - nicht enthalten sein können Opfer sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete Bei der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung hat (vom Opfer aus gesehen) stets die engste Beziehung Vorrang: Verwandtschaft vor Bekanntschaft vor Landsmann vor flüchtiger Vorbeziehung Dies gilt auch dann, wenn bei einer Mehrzahl von Tatverdächtigen unterschiedliche Beziehungs-grade zum Opfer bestehen Das Merkmal Verwandtschaft umfasst alle Angehörigen gemäß 11 Abs 1 StGB Das Merkmal Landsmann wird nur bei Nichtdeutschen und nur dann berücksichtigt, wenn Opfer und Tatverdächtiger dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch weder miteinander verwandt noch bekannt sind Schaden ist grundsätzlich der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes Bei Vermögens-delikten ist unter Schaden die Wertminderung des Vermögens zu verstehen Der Schaden wird nur bei den im Straftatenkatalog mit S gekennzeichneten vollendeten Straftaten bzw -gruppen erfasst (Angabe in EuroO(Euro), aufgerundet auf volle EuroO(Euro) Falls kein Schaden bestimmbar ist, gilt ein symbolischer Schaden von EuroO(Euro) 1,-; dies gilt auch, wenn bei einem vollendeten Vermögensdelikt nur eine Vermögensgefährdung eingetreten ist Wenn ein Betrugsschaden gleichzeitig Konkursschaden ist, wird seit der volle Schaden bei den Konkursstraftaten (Insolvenzstraftaten) erfasst Beim zugehörigen Betrugsdelikt wird nur ein Schaden von EuroO(Euro) 1,- erfasst Schusswaffe Als Schusswaffe im Sinne von geschossen und mitgeführt gelten nur Schusswaffen gemäß 1 WaffG Mit einer Schusswaffe gedroht wird dann erfasst, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt (hier z B auch durch Spielzeugpistole) Ein Mitführen von Schusswaffen wird dann registriert, wenn der Tatverdächtige die Schusswaffe bei der Tatausführung bei sich hatte Der Vorsatz, die Schusswaffe zu verwenden, ist nicht erforderlich Nicht erfasst wird das Mitführen von Schusswaffen bei solchen Personen, die dazu bei rechtmäßiger Dienstausübung ermächtigt sind und gegen die Anzeige als Folge der Dienstausübung erstattet wurde Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

9 1 Vorbemerkungen Politisch motivierte Kriminalität umfasst (Straf-)Taten, die sich gegen den Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung des Staates richten sowie Straftaten, die ein politisches Element in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes oder eines ihrer Teile enthalten Politisch motivierte Kriminalität wird in der PKS nicht registriert Delikte der allgemeinen Kriminalität, sofern sie im Einzelfall als Politisch motivierte Kriminalität gelten, werden jedoch auch in der PKS erfasst Steigerungsrate (SR) gibt die prozentuale Veränderung von Fall- oder Häufigkeitszahlen für die Gesamtkriminalität oder einzelner Straftaten zwischen verschiedenen Berichtszeiträumen an Eine positive Steigerungsrate bedeutet einen Zuwachs, eine negative Steigerungsrate eine Abnahme bei Fall- bzw Häufigkeitszahlen (Berichtsjahr - Vorjahr) x 100 SR = (%) Vorjahr Straftatenschlüssel Die Erfassung der bekannt gewordenen Fälle erfolgt anhand einer Schlüsselsystematik Die Straftatenobergruppen sind: * 0000 Straftaten gegen das Leben * 1000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung * 2000 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit * 3*** Diebstahl ohne erschwerende Umstände * 4*** Diebstahl unter erschwerenden Umständen * 5000 Vermögens- und Fälschungsdelikte * 6000 Sonstige Straftatbestände (des StGB) * 7000 Strafrechtliche Nebengesetze Die Summe der Fälle der Straftatenobergruppen ergibt die Gesamtzahl der erfassten Fälle Neben diesen Obergruppen finden die Summenschlüssel Verwendung * Straftaten insgesamt * 4999 Diebstahl insgesamt * 8 Besondere Deliktskategorien Der vollständige PKS-Straftatenkatalog befindet sich vor dem Tabellenanhang Tatort (Statistikbereich) ist die politische Gemeinde, innerhalb deren Gemarkung sich der Fall ereignete Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen, errechnet auf Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren (Stichtag ist der des Berichtsjahres) Die Problematik der TVBZ ergibt sich einerseits aus dem doppelten Dunkelfeld in der Bevölkerungsstatistik, in der ein Teil der ermittelten Tatverdächtigen nicht enthalten ist (vgl Stichwort Häufigkeitszahl ) Andererseits bleiben über die nicht bekannt gewordenen Straftaten hinaus auch die Täter der unaufgeklärten Fälle unberücksichtigt Die TVBZ kann daher nicht die tatsächliche, sondern nur die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung oder einzelner Teilgruppen wiedergeben Anzahl der TV ab 8 Jahre x TVBZ = Anzahl der Einwohner ab 8 Jahre Tatverdächtiger (TV) ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tat-sächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-) Tat begangen zu haben Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen Die Erfassung erfolgt unabhängig vom Alter des Tatverdächtigen, so dass auch Kinder ausgewiesen werden Tatzeit ist der Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde Bei Straftaten, die sich über Zeiträume erstrecken oder innerhalb von Zeiträumen begangen wurden, gilt das Ende des Zeitraums als Tatzeit Wenn nicht mindestens der Monat bestimmbar ist, gilt die Tatzeit als unbekannt Verkehrsdelikte sind - alle Verstöße gegen Bestimmungen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr erlassen worden sind, - alle durch Verkehrsunfälle bedingten Fahrlässigkeitsdelikte, - die Verkehrsunfallflucht, - alle Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kfz-Steuergesetz Tageswohnungseinbruch (TWE) Von einem Tageswohnungseinbruch (Schlüssel: 436*) ist für die Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik auszugehen, wenn die Tatzeit zwischen und Uhr liegt 8 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

10 1 Vorbemerkungen Nicht zu den Verkehrsdelikten zählen (und sind daher in der PKS unter TSH 6700 erfasst ) - der gefährliche Eingriff in den Bahn-, Luft- und Schiffsverkehr gemäß 315 StGB, - der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr gemäß 315 b StGB, - das missbräuchliche Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen gemäß 22 a StVG Wohnräume sind alle unbeweglichen Objekte, die für einen längeren Aufenthalt ausgestattet sind Summenschlüssel Straftaten insgesamt ohne Ausländer- und Asylverfahrensgesetz Der Summenschlüssel 8900 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz (Schlüssel 7250) umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: - Straftaten insgesamt (ohne 7250) Rauschgiftkriminalität Der Summenschlüssel 8910 Rauschgift-kriminalität umfasst die folgenden Straftaten: * 7300 Rauschgiftdelikte * 2180 Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln (Btm) * *710 Diebstahl von Btm aus Apotheken * *720 Diebstahl von Btm aus Arztpraxen * *730 Diebstahl von Btm aus Krankenhäusern * *740 Diebstahl von Btm bei Herstellern und Großhändlern * *750 Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Btm * 5420 Fälschung zur Erlangung von Btm Der Summenschlüssel 8911 direkte Be-schaffungskriminalität umfasst die o a Schlüssel ohne 7300 Gewaltkriminalität Der Summenschlüssel 8920 Gewaltkriminalität umfasst folgende Straftaten: * 0100 Mord StGB - * 0200 Totschlag und Tötung auf Verlangen - 212, 213, 216 StGB - * 1110 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung Abs 2, 3 und 4, 178 StGB - * 2100 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer , 255, 316 a StGB - * 2210 Körperverletzung mit Todesfolge - 227, 231 StGB - * 2220 Gefährliche und schwere Körperverletzung - 224, 226, 231 StGB - * 2330 Erpresserischer Menschenraub a StGB - * 2340 Geiselnahme b StGB - * 2350 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr c StGB - Wirtschaftskriminalität Zum Summenschlüssel 8930 Wirtschaftskriminalität zählen: 1 Die Gesamtheit der in 74 c Abs 1 Nr 1-6 GVG aufgeführten Straftaten (Ausnahme: Computerbetrug) 2 Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/ oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert Die Erfassung erfolgt über die Sonderkennung Wikri = ja Wirtschaftskriminalität bei Betrug Der Summenschlüssel 8931 Wirtschaftskrimi-nalität bei Betrug wird über eine Sonderkennung (Wikri = ja) in Verbindung mit dem Schlüssel 5100 des Straftatenkataloges erfasst Insolvenzstraftaten Der Summenschlüssel 8932 Insolvenzstraftaten gemäß StGB und Nebenstrafrecht umfasst die folgenden Straftaten (nur für Fälle mit Sonderkennung Wikri = ja): * 5600 Insolvenzstraftaten 283, 283a-d StGB * 7121 Konkursverschleppung nach GmbH-G * 7122 Konkursverschleppung nach HGB Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzierungsbereich pp Der Summenschlüssel 8933 Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzierungsbereich pp umfasst die folgenden Straftaten (nur für Fälle mit Sonderkennung Wikri = ja): * 5130 Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug (mit allen Unterschlüsseln) * 5141 Kreditbetrug b StGB - * 5143 Kreditbetrug StGB - * 5144 Wechselbetrug * 5145 Wertpapierbetrug * 7140 Straftaten i V m d Bankgewerbe Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

11 1 Vorbemerkungen Wettbewerbsdelikte Der Summenschlüssel 8934 Wettbewerbs-delikte umfasst die folgenden Straftaten (nur für Fälle mit Sonderkennung Wikri = ja): * 6560 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen StGB - * 7150 Straftaten gg Urheberrechtsbestimmungen (mit allen Unterschlüsseln) * 7192 Straftaten nach UWG ohne 17 Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen Der Summenschlüssel 8935 Wirtschafts-kriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen umfasst die folgenden Straftaten (nur für Fälle mit Sonderkennung Wikri = ja): * 5173 Arbeitsvermittlungsbetrug * 5177 Betrug z N v Sozialversicherungen und Sozialversicherungsträgern * 5220 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt a StGB - * 7130 Delikte i Z m ill Beschäftigung - 406, 407 SGB III - Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen Der Summenschlüssel 8936 Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen umfasst die folgenden Straftaten (nur für Fälle mit Sonderkennung Wikri = ja): * 5131 Prospektbetrug - 264a StGB - * 5132 Anlagebetrug StGB - * 5133 Betrug bei Börsenspekulationen * 5134 Beteiligungsbetrug * 5211 Untreue bei Kapitalanlagegeschäften Straftaten gegen die Bestimmungen zum Schutze der Jugend Der Summenschlüssel 8960 Straftaten gegen die Bestimmungen zum Schutze der Jugend umfasst folgende Straftaten: * 1431 Verbreitung pornografischer Schriften (Erzeugnisse) an Personen unter 18 Jahren Abs 1 Ziff 1, 2, 5 StGB- * 6261 Verbreiten von Schriften zur Gewaltdarstellung an Personen unter 18 Jahren Abs 1 Ziff 3 StGB - * 7210 Straftaten gegen 12 Abs 4 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) * 7220 Straftaten gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährd Schriften Computerkriminalität Der Summenschlüssel 8970 Computer-kriminalität umfasst folgende Straftaten: * 5163 Debitkarten mit PIN * 5175 Computerbetrug a StGB - * 5179 Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten * 5430 Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung - 269, 270 StGB - * 6742 Datenveränderung, Computersabotage a, 303 b StGB - * 6780 Ausspähen von Daten a StGB - * 7151 Softwarepiraterie (private Anwendung, z B Computerspiele) * 7152 Softwarepiraterie - gewerbsmäßiges Handeln Umweltkriminalität Der Summenschlüssel 8980 Umweltkriminalität umfasst die folgenden Straftaten: * 6751 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie StGB - * 6753 Missbrauch ionisierender Strahlen StGB - * 6754 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens StGB- * 6755 Freisetzen ionisierender Strahlen StGB - * 6756 fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage StGB - * 6760 Straftaten gegen die Umwelt - 324, 324, 325 bis 330 a StGB - * 6770 gemeingefährliche Vergiftung StGB - * 7160 Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln - WeinG, Lebensmittelund BedarfsgegenständeG, ArzneimittelG, FuttermittelG, FleischhygieneG * 7400 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umweltsektor Straßenkriminalität Der Summenschlüssel 8990 Straßenkriminalität umfasst die folgenden Straftaten: * 1111 Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) * 1112 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) * 1320 exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses - 183, 183 a StGB - 10 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

12 1 Vorbemerkungen * 2130 Raubüberfälle auf Geld- und Werttransporte, davon 2131 auf Geld - und Kassenboten 2132 auf Spezialgeldtransportfahrzeuge * 2140 räuberischer Angriff auf Kraftfahrer a StGB - * 2150 Zechanschlussraub * 2160 Handtaschenraub * 2170 sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen * 2221 gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen * 2333 erpresserischer Menschenraub i V m Raubüberfall auf Geld- und Werttransp * 2343 Geiselnahme i V m Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte * *20* Diebstahl insgesamt in/aus Kiosken * *30* Diebstahl insgesamt in/aus Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen * *50* Diebstahl insgesamt in/aus Kraftfahrzeugen * *55* Diebstahl insgesamt an Kraftfahrzeugen * *90* Taschendiebstahl * ***1 Diebstahl insgesamt von Kraftwagen * ***2 Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern * ***3 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern * ***7 Diebstahl insgesamt von/aus Automaten * 6230 Landfriedensbruch ( 125 a StGB) * 6741 Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen * 6743 sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 4 Regeln der Fallerfassung a) Voraussetzung für die Erfassung Es werden nur Fälle erfasst, deren Daten hinreichend konkretisiert sind So müssen überprüfte Anhaltspunkte zu dem Tatbestand, Tatort/Tatörtlichkeit und Tatzeit/Tatzeitraum vorliegen Vage, nicht überprüfbare Angaben eines Tatverdächtigen allein über die Zahl der begangenen Straftaten genügen nicht Bei Großverfahren (z B Betrug) sind entsprechend den Erfassungsregeln nur durch ermittelte Vorgänge gemäß der Anzahl der Geschädigten (nicht nur anhand von Kundenkarteien) für die PKS zu erfassen b) Grundsatz Jede im Rahmen eines Ermittlungsvorgangs bekannt gewordene rechtswidrige Handlung (Straftat) wird ohne Rücksicht auf die Zahl der Geschädigten als 1 Fall erfasst Jede aufgeklärte rechtswidrige Handlung ist als 1 aufgeklärter Fall zu erfassen, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen c) Tateinheit und natürliche Handlungseinheit Als 1 Fall sind auch in Tateinheit und natürlicher Handlungseinheit begangene Straftaten zu erfassen Es ist die Straftat zu erfassen, für die nach Art und Maß schwerste Strafe angedroht wird Bei gleicher Strafandrohdung ist das speziellere Delikt zu erfassen Tateinheit ist gegeben, wenn eine Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt Beispiele: 1 Durch einen Stich wird ein Mensch verletzt und sein Anzug beschädigt = 1 Fall gefährliche Körperverletzung; die Sachbeschädigung wird nicht erfasst 2 Durch ein Sprengstoffverbrechen werden 5 Personen vorsätzlich getötet = 1 Fall Mord mit 5 Opfern Natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn mehrere Handlungen in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen Beispiele: 1 Lokaleinbruch - geschädigt werden der Wirt (Diebstahl der Wechselkasse), die (verpachtende) Brauerei (Beschädigung der Eingangstür, von Einrichtungsgegenständen und Aufbruch eines Getränkeautomaten in der Kegelbahn) und der Automatenaufsteller (Aufbruch von zwei Spielautomaten) Die Sachbeschädigung wird statistisch nicht berücksichtigt = 1 Fall besonders schwerer Diebstahl in/aus Lokal 2 Wohnungseinbruch - auch bei mehreren Geschädigten (Familienmitglieder, Untermieter) = 1 Fall, außer es handelt sich um erkennbar eigenständige Wohneinheiten Analog werden beim besonders schweren Diebstahl auf einer Baustelle -z B beim Aufbruch von fünf Containern, die erkennbar unterschiedlichen Firmen gehören = 5 Fälle erfasst Bei Aufbruch eines Containers und Diebstahls von Werkzeugen von 5 verschiedenen Firmen wird 1 Fall erfasst Grenzen der natürlichen Handlungseinheit sind beim Vorliegen von Straftatbeständen erreicht, die nicht mehr artverwandt bzw für gewöhnlich nicht in Handlungseinheit begangen werden (siehe Tatmehrheit) Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

13 1 Vorbemerkungen Beispiele: 1 Lokaleinbruch und anschließende Brandstiftung zur Vernichtung der Spuren = 1 Fall Diebstahl unter erschwerenden Umständen (Sachbeschädigung wird nicht berücksichtigt) und 1 Fall Brandstiftung 2 Nach Sachbeschädigung an Kfz wird der Tatverdächtige vom Geschädigten verfolgt, der Täter bedroht und verletzt den Geschädigten = 1 Fall Sachbeschädigung an Kfz und 1 Fall Körperverletzung (Bedrohung wird nicht berücksichtigt) d) Gleichartige Folgehandlungen Werden bei der Bearbeitung eines Ermittlungsvorganges weitere rechtswidrige Handlungen desselben Tatverdächtigen bekannt, die derselben Schlüsselzahl zuzuordnen sind, sind sie unabhängig von seiner ein- oder mehrmaligen Entschlussfassung unter den folgenden Voraussetzungen nur als 1 Fall zu erfassen Diese Voraussetzungen gelten auch für unaufgeklärte Straftaten, soweit aus kriminalistischer Sicht die gleichartigen Folgehandlungen einem oder gemeinschaftlich handelnden noch nicht ermittelten Täter/Tätern zuzuordnen sind -Die wiederholte Begehung derselben rechtswidrigen Tat ausschließlich z N desselben Geschädigten Unter Geschädigten sind die unmittelbar Betroffenen zu verstehen Filialen eines Konzern oder eines Kreditinstitutes sind somit einzelne Geschädigte Beispiel: Innerhalb eines Ermittlungsvorganges wird festgestellt, dass ein Tatverdächtiger über einen Zeitraum von 10 Monaten fortlaufend Ladendiebstähle zum Nachteil derselben Kaufhausfiliale begangen hat = 1 Fall -Die wiederholte Begehung derselben rechtswidrigen Handlung, wobei die Rechtsordnung/Allgemeinheit geschädigt ist (keine natürliche oder juristische Person als Geschädigte ) Beispiele: 1 Ein Antiquitätenhändler hat gestohlene Kunstgegenstände über einen längeren Zeitraum angekauft = 1 Fall 2 Eine Person hat wiederholt pornographische Schriften vertrieben = 1 Fall 3 Ein Betrieb verschmutzt über einen längeren Zeitraum ein Gewässer ( 324 StGB) = 1 Fall Auch längere Pausen - es können auch mehrere Jahre seinführen nicht zur Unterbrechung dieser Regel 12 e) Tatmehrheit Sind mehrere rechtswidrige Taten desselben Tatverdächtigen durch selbständige Handlungen z N verschiedener Geschädigter begangen worden oder wurden unterschiedliche Gesetzesnormen verletzt (unabhängig von der Zahl der Geschädigten), ist je 1 Fall zu zählen Beispiele: 1 Aus 10 Kraftfahrzeugen unterschiedlicher Halter werden Gegenstände entwendet = 10 Fälle 2 Ein Reifenstecher beschädigt Reifen an 12 Fahrzeugen (7 Fahrzeuge einer Autovermietung und 5 weitere unterschiedlicher Halter) = 6 Fälle f) Regelung besonderer Fälle einschl Vorrangregelung Betrug und Wettbewerbsdelikte - Kredit- und Subventionsbetrug - 264, 265 b StGB - Bei Straftaten nach 263 StGB und 265 b StGB, ggf auch 264 StGB, durch ein und dieselbe Handlung, wird nur die speziellere Straftat (Schlüsselzahl 5141 bzw 5142) erfasst - Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel (Schlüsselzahl 5161 ff ) Diese Schlüsselzahl wird vorrangig erfasst, wenn gleichzeitig ein anderer Betrugsschlüssel berührt ist - Leistungserschleichung Bei Sammelanzeigen wegen Leistungserschleichungen in öffentlichen Verkehrsmitteln wird nur 1 Fall der Leistungserschleichung erfasst - Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten (Schlüsselzahl 5179) hat bei Überschneidung Vorrang vor Waren-/Warenkreditbetrug (Schlüsselgruppe 5110) Bei betrügerischem Einsatz unbarer Zahlungsmittel (Schlüsselgruppe 5160) haben diese dagegen Vorrang vor Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten - Bestechlichkeit und Bestechung Im geschäftlichen Verkehr; gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gem 300, Satz 2, Ziff 2 StGB (Schlüsselzahl 6572) ist vorrangig zu erfassen, wenn gleichzeitig ein Vorteil großen Ausmaßes nach 300, Satz 2, Ziff 1 StGB (Schlüsselzahl 6573) vorliegt Insolvenzdelikte, Verstöße gegen Urheberrechtsgesetz - Insolvenzdelikte Unabhängig von der Zahl der Geschädigten und der mehrfachen Erfüllung einzelner Tatbestände des Bankrotts - 283, 283 a StGB- wird nur 1 Fall nach Schlüsselzahl 5610 oder 5620 erfasst Das gleiche gilt für die mehrfache Erfüllung einzelner Tatbestände gem 283 b, 283 c und 283 d StGB Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

14 1 Vorbemerkungen - Urheberrechtsgesetz Bei der Erfassung von Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz wird analog zu den Zählregeln bei Insolvenzdelikten (Untreue, Insolvenzdelikte) jeweils nur 1 Fall erfasst Urkundenfälschung als Vorbereitungshandlung Urkundenfälschung als Vorbereitungshandlung zu einem anderen Delikt wird - unabhängig von der Regelung über die Erfassung der Tateinheit - gesondert erfasst Beispiel: Illegaler Handel/Schmuggel von Kokain (7322) und Besitz von LSD (7313) = 1 Fall illegaler Handel/Schmuggel von Kokain (7322) aber auch Illegaler Handel/Schmuggel von Kokain (7322) und illegale Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge (7338) = 1 Fall illegale Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge (7338) Ausnahme: Urkundenfälschung als Vorbereitungshandlung zum Betrug Rauschgiftdelikte Bei der Erfassung von Rauschgiftdelikten sind nachfolgende Besonderheiten zu beachten - Vorrang der jeweils qualifizierteren Handlung Sind innerhalb eines Ermittlungsvorgangs wegen Rauschgiftdelikten bei den Schlüsselgruppen illegale Einfuhr (733*), Handel/Schmuggel (732*) und allgemeine Verstöße (731*) gleiche Drogenarten betroffen, so werden untergeordnete Delikte in höherwertige einbezogen und daher nicht erfasst (die Auflistung der Schlüsselgruppen entspricht der Rangfolge) Beispiel: Betroffen 7332, 7322, 7312 (Drogenart = Kokain) erfasst wird Fall Vorrang der Drogenarten Sind bei einem Rauschgiftdelikt mehrere Drogenarten betroffen, so gilt folgende Reihenfolge: 1 Heroin 2 Kokain 3 Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Pulver- oder flüssiger Form 4 Amphetamin/Methamphetamin und deren Derivate in Tabletten- bzw Kapselform (einschl Ecstasy) 5 LSD 6 Cannabis 7 Sonstige Nur in Ausnahmefällen -krasses Missverhältnis (z B 8 g Kokain zu 2,3 kg Haschisch) - kann eine andere (weniger gefährliche) Drogenart erfasst werden - Unterschiedliche Handlungen und Drogenarten Bei unterschiedlichen Handlungen und unterschiedlichen Drogenarten in einem Ermittlungsvorgang hat grundsätzlich die Handlung Vorrang vor der Drogenart - Sonstige Verstöße gegen das BtMG Die Bereitstellung von Geldmitteln oder anderen Vermögensgegenständen nach 29 Abs 1 Nr 13 BtMG und die Werbung für BtM nach 29 Abs 1 Nr 8 BtMG sind als separate Fälle zu erfassen Das Bereitstellen von Geldmitteln pp Ist unabhängig von der Art des Rauschgifts Diese Handlung ist so nur auszuweisen, wenn der Täter -ohne selbst aktiv in Erscheinung zu treten- dem unmittelbar Handelnden den wirtschaftlichen Umsatz von Betäubungsmitteln ermöglicht Treffen Qualifizierungsmerkmale anderer Schlüssel nach 734* zu, entfällt bei gleicher Drogenart die Erfassung nach 731*, 732* bzw 733* - Tatzeit, -raum Innerhalb eines Ermittlungsvorgangs können sich Handlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken Hierbei kann es sich um mehrere Jahre oder auch nur einige Tage handeln Eine neuerliche Fallzählung kommt erst wieder in Betracht, wenn der Ermittlungsvorgang abgeschlossen und ein neues Verfahren einzuleiten ist Geiselnahme Werden bei der Geiselnahme gem 239 b StGB in zeitlicher Aufeinanderfolge mehrere Geiseln genommen, so wird nur 1 Fall erfasst, wenn der Täter sich der weiteren Opfer in unmittelbarem Zusammenhang mit der ersten Geiselnahme bemächtigt hat, so dass ein ununterbrochener Handlungsablauf gegeben ist Für die Bestimmung des Tatortes ist der Ort der ersten Geiselnahme maßgebend Raubüberfall i V m Geiselnahme pp Bei einem Raubüberfall in Verbindung mit Geiselnahme bzw erpresserischem Menschenraub wird nur 1 Fall (Schlüsselzahl 2331, 2332, 2333, 2341, 2342 oder 2343) erfasst Unerlaubte Einreise (Grenzübertritt) mit anschließendem illegalem Aufenthalt Bei unerlaubter Einreise (Grenzübertritt) mit anschließendem illegalem Aufenthalt ist nur die Einreise als ein Fall zu melden, wenn sie hinreichend konkretisiert ist (Tatzeit und Übertrittsort), andernfalls ist ein Fall des illegalen Aufenthaltes zu melden Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

15 1 Vorbemerkungen Geld- und Wertzeichenfälschung Das Herstellen, Verbreiten oder Abschieben von Falschgeld wird nur dann statistisch erfasst, wenn der Tatverdächtige geständig oder überführt ist Bei Schlüssel 5531 Gebrauch falscher Zahlungskarten oder Vordrucken für Euroschecks und 5532 Nachmachen, Verfälschen, Verschaffen, Feilhalten und Überlassen falscher Zahlungskarten oder Vordrucken für Euroschecks ist die Erfassung unaufgeklärter Fälle zugelassen g) Opfererfassung Unbeschadet der Regelung der Fallzählung (a bis f) sind bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Ehre, geschlechtliche Unversehrtheit), soweit sie im Straftatenkatalog zur Opfererfassung vorgesehen sind, die verletzten Personen als Opfer mit dem Delikt zu erfassen, durch das sie verletzt wurden 1 5 Änderungen (ab Berichtsjahr 2003) Straftatenkatalog 1 Neue Schlüsselzahlen 7257 Illegaler Aufenthalt nach AuslG 7259 sonstige Verstöße gegen Ausländer- und AsylverfG 2 Textliche/Inhaltliche Änderungen bestehender Schlüssel ab (mit den Vorjahren nur noch eingeschränkt vergleichbar) 1412 Ausbeutung von Prostituierten 180a StGB vorher: Förderung der Prostitution 180a StGB Hinweis: lediglich textliche Änderung 7250 Straftaten gg das Ausländer- und gg das das Asylverfahrensgesetz Hinweis: Schlüssel wird zur Erfassung geschlossen 7420 Straftaten nach dem Infektionsschutzund Tierseuchengesetz vorher: Straftaten nach dem Bundesseuchen-, Geschlechtskrankheiten- und Tierseuchengesetz 14 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

16 2.1 Fläche und Bevölkerung 2 Allgemeine statistische Angaben 2.1 Fläche und Bevölkerung Baden-Württemberg nimmt mit einer Fläche von ,64 km 2 (10,0 Prozent) den 3. Platz im Größenvergleich der 16 Bundesländer ein. Die Bevölkerung von Baden-Württemberg zählte am nach Angaben des Statistischen Landesamtes Einwohner, unter ihnen Nichtdeutsche. Der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtbevölkerung betrug 12,2%. Rein statistisch lebten je Quadratkilometer im Land Baden-Württemberg 298 Einwohner, 29,0% mehr als im Durchschnitt der Bundesrepublik. Alters- und Geschlechtsstruktur der Bevölkerung insgesamt Altersgruppe Bevölkerung insgesamt absolut in % davon männlich absolut in % davon weiblich absolut in % Kinder , , ,7 Jugendliche , , ,7 Heranwachsende , , ,4 Erwachsene , , ,6 Insgesamt , , ,9 Alters- und Geschlechtsstruktur der deutschen Bevölkerung Altersgruppe deutsche Bevölkerung absolut in % davon männlich absolut in % davon weiblich absolut in % Kinder , , ,7 Jugendliche , , ,8 Heranwachsende , , ,4 Erwachsene , , ,1 Insgesamt , , ,4 Alters- und Geschlechtsstruktur der nichtdeutschen Bevölkerung Altersgruppe nichtdeutsche Bevölkerung davon männlich davon weiblich absolut in % absolut in % absolut in % Kinder , , ,8 Jugendliche , , ,5 Heranwachsende , , ,5 Erwachsene , , ,6 Insgesamt , , ,9 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

17 2.1 Fläche und Bevölkerung Altersstruktur der deutschen und nichtdeutschen Bevölkerung im Vergleich Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Kinder Nichtdeutsch Deutsch Baden-Württembergs Großstädte (über Einwohner) Städte Bevölkerung absolut in % Fläche in km 2 Einwohner je km 2 Stuttgart ,5 207, Mannheim ,9 144, Karlsruhe ,6 173, Freiburg ,0 153, Heidelberg ,3 108, Heilbronn ,1 99, Ulm ,1 118, Pforzheim ,1 98, Reutlingen ,1 87, Bevölkerungsanteile der Gemeindegrößengruppen Gemeindegrößengruppe/ Einwohnerzahl Anzahl der Gemeinden Bevölkerung absolut in % unter , bis unter , bis unter , und mehr ,5 Baden-Württemberg ,0 16 Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

18 2.2 Verwaltungs- und Polizeistruktur 2.2 Verwaltungs- und Polizeistruktur Baden-Württemberg gliedert sich in vier Regierungsbezirke mit insgesamt neun kreisfreien Städten und 35 Landkreisen. In den Regierungsbezirken Freiburg, Karlsruhe und Tübingen besteht je eine Landespolizeidirektion mit nachgeordneten Polizeipräsidien und Polizeidirektionen die jeweils für einen Stadt- oder Landkreis zuständig sind. Ausnahmen: - PP Karlsruhe für Stadt- und Landkreis Karlsruhe - PP Mannheim für Stadtkreis Mannheim und fünf Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises - PD Heidelberg für Stadtkreis Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis, ohne 5 Gemeinden - PD Pforzheim für Stadtkreis Pforzheim und Enzkreis - PD Heilbronn für Stadt- und Landkreis Heilbronn - PD Ulm für Stadtkreis Ulm und Alb-Donau-Kreis - PD Freiburg für Stadtkreis Freiburg und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Im Regierungsbezirk Stuttgart bestehen zwei Landespolizeidirektionen, die Landespolizeidirektion Stuttgart II, zuständig für die Landeshauptstadt (Stadtkreis Stuttgart), die Landespolizeidirektion Stuttgart I und die nachgeordneten Polizeidirektionen für den übrigen Regierungsbezirk. Insgesamt bestehen in Baden-Württemberg 2 Polizeipräsidien und 35 Polizeidirektionen. Weitere Dienststellen mit übergreifenden Ermittlungszuständigkeiten in Baden-Württemberg bestehen - neben dem Landeskriminalamt - bei der Wasserschutzpolizei, beim Bundesgrenzschutz sowie beim Zoll. Die Wasserschutzpolizeidirektion (WSPD) Mannheim untergliedert sich in die Wasserschutzpolizeiabschnitte Rhein, Neckar und Bodensee. Die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes (BGS) wurden in Baden-Württemberg von den Grenzschutzämtern Stuttgart und Weil am Rhein zuständig. Die zur Statistik gemeldeten Fälle des Bundesgrenzschutzes und der Zolldienststellen werden den jeweiligen Stadt- und Landkreisen zugeordnet, in denen sich der Tatort befindet. Siehe auch Seite 31 (Anteil der Fremddienststellen an den erfassten Fällen). Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

19 2.2 Verwaltungs- und Polizeistruktur Verteilung der Bevölkerung auf die Stadt- und Landkreise/zuständige Polizeidienststellen Stadt./Landkreise Zuständige Einwohner Fläche Einw. Polizeidienststelle insgesamt dv. Nichtdt. in % in km pro km Regierungsbez. Stuttgart LPD Stuttgart I + II , , Stuttgart, Stadt LPD Stuttgart II ,3 207, Böblingen PD Böblingen ,0 617, Esslingen PD Esslingen ,5 641, Göppingen PD Göppingen ,5 642, Ludwigsburg PD Ludwigsburg ,6 686, Rems-Murr-Kreis PD Waiblingen ,5 858, Heilbronn, Stadtkreis PD Heilbronn ,3 99, Heilbronn, Landkreis PD Heilbronn , , Hohenlohekreis PD Künzelsau ,0 776, Schwäbisch Hall PD Schwäbisch Hall , , Main-Tauber-Kreis PD Tauberbischofsheim , , Heidenheim PD Heidenheim ,6 627, Ostalbkreis PD Aalen , , Regierungsbez. Karlsruhe LPD Karlsruhe , , Baden-Baden, Stadtkreis PD Baden-Baden ,6 140, Karlsruhe, Stadtkreis PP Karlsruhe ,0 173, Karlsruhe, Landkreis PP Karlsruhe , , Rastatt PD Rastatt ,8 738, Heidelberg, Stadtkreis PD Heidelberg ,8 108, Mannheim, Stadtkreis PP Mannheim ,5 144, Neckar-Odenwald-Kreis PD Mosbach , , Rhein-Neckar-Kreis PD Heidelberg , , Pforzheim, Stadtkreis PD Pforzheim ,6 98, Calw PD Calw ,5 797, Enzkreis PD Pforzheim ,4 573, Freudenstadt PD Freudenstadt ,1 870, Regierungsbez. Freiburg LPD Freiburg , , Freiburg, Stadtkreis PD Freiburg ,7 153, Breisgau-Hochschwarzw. PD Freiburg , , Emmendingen PD Emmendingen ,2 679, Ortenaukreis PD Offenburg , , Rottweil PD Rottweil ,9 769, Schwarzwald-Baar-Kreis PD Villingen-Schwenn , , Tuttlingen PD Tuttlingen ,0 734, Konstanz PD Konstanz ,8 817, Lörrach PD Lörrach ,1 806, Waldshut PD Waldshut , , Regierungsbez. Tübingen LPD Tübingen , , Reutlingen PD Reutlingen , , Tübingen PD Tübingen ,5 519, Zollernalbkreis PD Balingen ,6 917, Ulm, Stadtkreis PD Ulm ,7 118, Alb-Donau-Kreis PD Ulm , , Biberach PD Biberach , , Bodenseekreis PD Friedrichshafen ,6 664, Ravensburg PD Ravensburg , , Sigmaringen PD Sigmaringen , , Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003

20 2.2 Verwaltungs- und Polizeistruktur Lage und Bevölkerungsdichte der Stadt- und Landkreise (Einwohner je km 2 ) Hessen Bayern bis über MA HD Neckar-Odenwald-Kreis 134 Main-Tauber-Kreis 105 Rheinland-Pfalz Rhein-Neckar-Kreis 500 Hohenlohe-Kreis 141 Frankreich Rastatt 306 KA Karlsruhe 392 Enzkreis 340 PF Heilbronn 297 Ludwigsburg 738 HN Rems-Murr-Kreis 485 Schwäbisch Hall 127 Ostalbkreis 209 BAD 383 Calw 202 S Böblingen 599 Esslingen 794 Göppingen 402 Heidenheim 218 Ortenaukreis 222 Freudenstadt 140 Tübingen 410 Reutlingen 257 Alb-Donau-Kreis 139 UL Rottweil 185 Zollernalbkreis 211 Emmendingen 227 FR Schwarzwald-Baar-Kreis 207 Tuttlingen 183 Sigmaringen 111 Biberach 132 Lörrach 273 Breisgau-Hochschwarzwald 178 Waldshut 148 Konstanz 332 Bodensee-Kreis 305 Ravensburg 167 Bayern Schweiz Polizeiliche Kriminalstatistik Baden-Württemberg

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